Künstliche Intelligenz
Family Influencing: Wenn kleine Kinder profilbildend sind
Wenn Erwachsene oder Heranwachsende mit Social-Media-Auftritten Bekanntheit erlangen und diese monetarisieren wollen, rücken mitunter auch die Jüngsten mit ins Bild – und das oft mit voller Absicht. 10.000 Posts von 359 deutschen Influencer-Profilen mit kleinen Kindern und Babys hat das Leibniz-Institut für Medienforschung nun untersucht.
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Die Ergebnisse sind vernichtend: Klein- und Kleinstkinder auf Social-Media-Auftritten würden erhebliche rechtliche und ethische Fragen aufwerfen, so die Forscher. Insbesondere das Datenschutzrecht, das Persönlichkeitsrecht und die familiale und persönliche Privatsphäre der Kinder seien betroffen und die Monetarisierung von Kindern und deren Lebenswelten könne dabei mit Schutzbedürfnissen kollidieren.
Kindeswohl oder finanzielles Interesse
„Die elterliche Fürsorgepflicht gerät dabei aufgrund widerstreitender wirtschaftlicher Interessen an strukturelle Grenzen“, schreiben die Forscher. Sprich: Das Kindeswohl wird dem finanziellen Interesse zumindest teilweise untergeordnet.
Die Forscher bemängeln unter anderem, dass selbst bei Bekanntwerden von Problemen die Zuständigkeit der Behörden unklar oder zumindest stark unterschiedlich sein können. Sie raten unter anderem zu Verwaltungsrichtlinien für Datenschutz-, Medienaufsichts-, Gewerbeaufsichts- und Jugendbehörden.
Für ihre Studie haben die Forscher die 305 Profile von 201 dieser Influencer mit Kleinkindern systematisch untersucht. 182 der untersuchten Profile waren bei Instagram, 113 bei TikTok und 64 bei YouTube angesiedelt.
Der Großteil der Eltern versucht dabei offenbar eine Unkenntlichmachung – mit mäßigem Erfolg. Kamerawinkel, Overlays, Verpixelung reichten oft nicht aus: Kinder seien „in etwa einem Drittel der Beiträge identifizierbar, insbesondere bei reichweitenstarken Accounts, wobei 0- bis 2-jährige Kinder überrepräsentiert sind“, heißt es in der Studie. Bei einem Viertel der untersuchten Beiträge mit ihnen seien die Kinder zentraler Bestandteil des Videos gewesen.
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Je jünger die Kinder dabei gewesen seien, umso höher sei auch die Anzahl der Likes an den Beiträgen gewesen – aber dieser Zusammenhang sei statistisch mit Vorsicht zu genießen, so die Forscher. „Bei den Top-25-Influencer*innen enthalten über 52 Prozent der Profile identifizierbare Kinderdarstellungen, davon rund 35 Prozent identifizierbare Kinder unter zwei Jahren“, so die Studie.
Medienanstalten warnen vor Schlafdefizit
Auftraggeber der Untersuchung waren die Landesmedienanstalten Bremens, Hamburgs und Schleswig-Holsteins, Berlin-Brandenburgs, Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens. Bei der Landesmedienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein stehen zudem Empfehlungen für Eltern zur Verfügung.
Die Medienanstalt warnt darin unter anderem davor, dass „tagelange Videodrehs ohne die Möglichkeit zu kindgerechtem Spielen und unter Inkaufnahme von Schlafdefizit“ eine Kindeswohlgefährdung darstellen könne, und rät: „Akzeptieren Sie unbedingt, wenn ihr Kind nicht mitmachen möchte.“
(wpl)
Künstliche Intelligenz
YouTube erweitert Podcasts um drei neue Funktionen für Premium-Abonnenten
YouTube hat angekündigt, die eigene App für Premium-Abonnenten um einige gerade für Podcasts wichtige Funktionen zu erweitern. Dazu gehören ein On-the-Go-Modus mit erweiterten Kontrollelementen beim Hören unterwegs und die Einstellung einer automatischen Abspielgeschwindigkeit. Während diese Funktionen zahlenden Nutzern weltweit zur Verfügung gestellt werden, ist „Ask Music“, die Möglichkeit zur Suche nach Musik- und Podcast-Empfehlungen, zunächst einer begrenzten Zahl von Ländern vorbehalten.
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YouTube-Eigner Google hatte etliche Jahre einen eigenen Podcast-Player, diese Podcast-App aber 2024 eingestellt und Podcasts in YouTube Music integriert. Jetzt bringt YouTube einige gerade für das Hören von Podcasts beim Laufen, Spazierengehen oder dem Weg zur Arbeit nützliche Funktionen zurück. So erhält die YouTube-Music-App einen On-the-Go-Modus, der gerade für das Hören von Podcasts unterwegs nützlich sein soll.
Einfachere Podcast-Steuerung unterwegs
Der On-the-Go-Modus wird laut offiziellem YouTube-Blog in den Einstellungen aktiviert und enthält prominent platzierte, etwas leichter erreichbare Kontrollelemente wie das Vor- und Zurückspringen. Bislang sind diese am unteren Bildschirmrand des Mobilgeräts zu finden. Zudem werden die Buttons auch bei gesperrtem Bildschirm größer dargestellt, sodass die Steuerung auch in diesem Zustand erleichtert wird.
Die automatische Abspielgeschwindigkeit soll hingegen nützlich sein, Podcasts nicht zu verpassen, aber trotzdem Zeit zu sparen. Statt die Abspielgeschwindigkeit des Podcasts etwa bei langsameren Sprechern manuell zu beschleunigen oder in wichtigen Momenten zu verlangsamen, übernimmt diese Funktion dies automatisch. Wie der On-the-Go-Modus ist auch die automatische Abspielgeschwindigkeit für Premium-Abonnenten zunächst auf Android und später auch für iOS verfügbar.
„Ask Music“ erleichtert Premium-Abonnenten bislang bereits das Finden von Musik innerhalb der YouTube-Music-App. Diese Funktion wird nun auf Podcasts erweitert. Allerdings ist die Funktion zumindest vorerst nur in Australien, Kanada, Irland, lateinamerikanischen Staaten (Brasilien ausgenommen), Mexiko, Neuseeland, Großbritannien und den USA nutzbar. Ob dies künftig auf weitere Länder ausgedehnt wird, sagt YouTube nicht. All diese Funktionen bleiben zudem Premium-Abonnenten vorbehalten.
Auch auf dem Kanal von heise online bei YouTube laufen mit der #heiseshow, dem c’t Uplink, c’t 3003 und den deutschen Darknet Diaries Podcasts.
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(fds)
Künstliche Intelligenz
Für billige Windows-11-Notebooks: Qualcomm bringt Snapdragon C
Der US-Chiphersteller Qualcomm kündigt die ARM-CPU-Baureihe Snapdragon C für besonders günstige Windows-11-Notebooks an. In den USA sollen solche Geräte zu Preisen ab 300 US-Dollar im Laufe des Jahres auf den Markt kommen.
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Acer hat bereits eine neue Version des Aspire Go 15 mit Snadragon C avisiert. Es soll mit maximal 8 GByte Arbeitsspeicher und einer 512-GByte-SSD erhältlich sein.
MacBook-Neo-Konter
Der Snapdragon C ist vermutlich eine Reaktion auf den Erfolg des Apple MacBook Neo. Außerdem will Google ab Herbst die sogenannten „Googlebooks“ mit Android und Gemini-KI auf den Markt bringen.
Seit Mitte 2024 sind Windows-11-Notebooks mit dem ARM-Prozessor Qualcomm Snapdragon X erhältlich, zunächst eher zu Preisen oberhalb von 1000 Euro. Später schob Qualcomm billigere Snapdragon-X-Versionen mit weniger CPU-Kernen sowie mit vergleichsweise niedriger Turbo-Taktfrequenz nach.
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Mittlerweile sind mehrere Snapdragon-X-Notebooks zu Preisen ab rund 600 Euro in Deutschland erhältlich, die sogar mit je 16 GByte RAM und einem OLED-Display bestückt sind.
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Für Alltags-Aufgaben
Bisher hat Qualcomm noch nicht verraten, wie viele ARM-Kerne die Snapdragon C haben und wie hoch diese takten. Laut der Pressemeldung richten sich Snapdragon-C-Notebooks vor allem an Schulkinder, Familien mit begrenztem Budget und Kleinfirmen. Die Geräte sollen Alltagsaufgaben bewältigen und einen (Arbeits-)Tag lang mit Akkustrom laufen.
Im Snapdragon C steckt laut Qualcomm auch eine Neural Processing Unit (NPU) für KI-Apps; deren Rechenleistung dürfte aber nicht für die Vorgaben von Microsoft für das Etikett „Copilot+“ ausreichen. USB4 hingegen erwähnt Qualcomm nicht.
Erste Snapdragon-C-Notebooks dürften ab dem 2. Juni auf der Computex 2026 in Taipeh zu sehen sein.
(ciw)
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Freitag: Microsoft droht Sicherheitsforscher, Phishing-Affäre auch in Australien
Microsoft hadert mit veröffentlichten Beweisen ungepatchter Sicherheitslücken. Der Konzern droht jetzt mit rechtlichen Schritten, denn er sei entgegen üblicher Vorgehensweise nicht vorab informiert worden. Der Entdecker der Schwachstellen sieht sich dagegen ignoriert und diffamiert. Technische Schwachstellen waren nicht nötig, dass ein australischer Parlamentsabgeordneter und drei Mitarbeiter Opfer offenbar ausländischer Angreifer wurden. Die Masche ähnelt der Signal-Affäre in Deutschland, in Australien ist es WhatsApp. Auch hier sind die Opfer einer Phishing-Kampagne auf den Leim gegangen. In Europa will die EU-Kommission Behörden nahelegen, vor Ort einzukaufen, konkret bei Prozessoren europäischer Start-ups. Das soll Teil des zweiten Chips-Gesetzes werden, um das Ziel der Verdopplung des Weltmarktanteils bei der Halbleiterproduktion bis 2030 doch noch zu erreichen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Nachweise von Sicherheitslücken in Microsoft Windows sind zuletzt mehrfach veröffentlicht worden, ohne dass es dafür ein Sicherheitsupdate gegeben hat. Solche Lücken wurden dann auch ausgenutzt. Das missfällt Microsoft. Der Konzern droht mit Klagen und der Polizei. Es gehört grundsätzlich zum guten Ton in der IT-Sicherheitsbranche, dass Entdecker einer Sicherheitslücke die Zuständigen informieren und diesen beschränkte Zeit geben, Updates herauszugeben, um den Fehler zu beheben. Deshalb ärgert sich Microsoft, nicht vorab über die Sicherheitslücken informiert worden zu sein. Der Entdecker der Windows-Lücken sieht sich diffamiert, denn der Konzern habe sein Konto, über das er Schwachstellen unentgeltlich gemeldet habe, gesperrt: Microsoft reagiert mit Drohung auf Offenlegung von Sechs Zero-Days in sechs Wochen.
Sicherheitslücken gab es lediglich auf menschlicher Seite, als die WhatsApp-Konten eines Mitglieds des australischen Parlaments und dreier Mitarbeiter von vermeintlich staatlichen Angreifern aus dem Ausland übernommen wurden. Sie wurden Opfer einer Phishing-Kampagne, die in der Vorgehensweise der kürzlichen Signal-Affäre Deutschlands ähnelt, wo ebenfalls Spionageverdacht besteht. Auch in Australien haben die Angreifer vermeintlich vertrauenswürdige Konten verwendet, um die Opfer zur Herausgabe von Prüfcodes zu verleiten, mit denen die WhatsApp-Konten übernommen werden konnten. Nach Angaben des zuständigen IT-Leiters gebe es „Beweise für einen ausländischen staatlichen Akteur“, er führte dies aber nicht weiter aus: Auch in Australien fallen Parlamentarier einer Phishing-Kampagne zum Opfer.
In Europa sollen Behörden ihre Prozessoren künftig vorrangig bei EU-Start-ups bestellen. Außerdem sollen die umweltrechtlichen Genehmigungen für Chipfabriken flotter ausgestellt werden. Mit diesen Maßnahmen möchte die EU-Kommission die Halbleiterproduktion in der Union unterstützen, heißt es jetzt. Denn bislang hat die als „Chips-Gesetz“ bekannte EU-Verordnung 2021/694, mit der die EU ihren Weltmarktanteil an der Halbleiterproduktion bis 2030 von zehn auf 20 Prozent verdoppeln möchte, die in ihr gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Die Verordnung hat aber auch noch nicht viel Zeit gehabt, zu wirken. Weil diese drängt, ist nun ein zweites Chips-Gesetz in Vorbereitung, mit dem Chip-Start-ups durch Binnennachfrage unterstützt werden sollen: Behörden sollen durch Chips Act 2.0 mehr europäische Chips kaufen.
Was für Microsoft der Patch Tuesday, ist für Anthropic der Release Thursday: Claude Opus 4.8 ist ab sofort verfügbar – zum gleichen Preis wie Vorgänger Opus 4.7. Wenig überraschend soll sich das neue Modell in Benchmarks für Coding, agentische Fähigkeiten, Reasoning und Wissensarbeit weiter verbessert haben, ist allerdings nicht in jeder Diziplin Benchmarksieger. Begleitend zum Modell-Update stellt das Unternehmen mehrere neue Funktionen bereit, die primär auf autonomes, großskaliges Arbeiten abzielen. Laut Anthropic macht Opus 4.8 Unsicherheiten häufiger kenntlich und stellt seltener ungestützte Behauptungen auf als sein Vorgänger. Parallel zur Veröffentlichung von Opus 4.8 kündigt Anthropic an, Modelle der Mythos-Klasse in den nächsten Wochen für alle Kunden verfügbar zu machen: Anthropic bringt „ehrlicheres“ Claude Opus 4.8 – und kündigt Mythos an.
Im heutigen c’t-Datenschutz-Podcast widmen wir uns gleich mehreren Themen der jüngsten Vergangenheit. Den Auftakt macht ein bemerkenswertes Bußgeld der niederländischen Datenschutzaufsicht: 100 Millionen Euro muss die MLU B.V. zahlen, Betreiberin der europäischen Version der Yandex-Taxi-App Yango, denn sensible Daten wurden nach Russland übermittelt. Zudem diskutieren wir die Pläne der neuen grün-schwarzen Landesregierung Baden-Württembergs, 40 Prozent der Stellen beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu streichen. Den Schwerpunkt der Episode bildet das Russmedia-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Plattformbetreiber unter Umständen zu einer anlasslosen Vorabprüfung von Inhalten verpflichtet. Das sind die Themen der Auslegungssache 160: Kippt der Datenschutz das Haftungsprivileg?
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(fds)
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