Künstliche Intelligenz
Funkstörungen & Co: Bundesnetzagentur zieht Millionen Geräte aus dem Verkehr
Die Wahrung der Sicherheit und Konformität elektronischer Geräte auf dem deutschen Markt bleibt eine Daueraufgabe für die Bundesnetzagentur (BNetzA). 2025 hat die Marktüberwachung der Regulierungsbehörde insgesamt rund 7,7 Millionen mangelhafte Geräte identifiziert, die beispielsweise Funkstörungen verursachen können. Die Zahl der beanstandeten Produkte ist damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen.
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2024 wurden rund 5,3 Millionen Geräte als nicht gesetzeskonform identifiziert. In den Vorjahren hatten die Kontrolleure oft aber noch mehr zu tun: 2021 etwa ließen sie fast 23 Millionen einschlägige Produkte vom Markt nehmen. Der Behörde geht es sowohl um fairen Wettbewerb als auch Schutz der Verbraucher.
Die bei den Stichproben entdeckten Defizite lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilen. Einerseits stoßen die Prüfer auf rein formale Mängel, wozu etwa das Fehlen einer CE-Kennzeichnung oder unzureichende Angaben zum verantwortlichen Unternehmen zählen. Andererseits machen sie grundlegende technische Mängel aus, die unmittelbare Auswirkungen auf die technische Infrastruktur haben können.
Gefährliche Störsignale und technische Risiken
Ein kritischer technischer Mangel ist das Überschreiten von Grenzwerten für Störaussendungen. In ihrer aktuellen Statistik zur Marktüberwachung nennt die Agentur beispielhaft einen Netzwerk-Switch sowie einen Wechselrichter für Photovoltaik-Batteriespeicher, bei denen massive Überschreitungen gemessen worden seien.
Solche Verstöße sind kein Kavaliersdelikt: Bei dem untersuchten Netzwerk-Switch stellten die Kontrolleure ein „hohes Risiko“ fest, da er vernetzte Produkte und sogar militärische Funkanwendungen stören könne. Die Störspannung auf der Netzleitung lag hier bis zu 26,48 dB über den zulässigen Werten.
Auch ein überprüfter Wechselrichter mit WLAN fiel durch erhebliche Grenzwertüberschreitungen bei Störspannung und -feldstärke auf. Die Bundesnetzagentur stufte das Gerät als besonders riskant ein, da es neben IP-Diensten auch Funkmikrofone sowie Rundfunk beeinträchtigen könne. Der Hersteller wurde aufgefordert, die Mängel zu beheben, stellte Produktion und Vertrieb des Modells aber lieber ein.
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Falsche Versprechen im Onlinehandel
Ein Schwerpunkt der behördlichen Arbeit lag auch 2025 auf dem Onlinehandel, wo die Marktüberwachung 1.266 auffällige Angebote identifizierte. Die Zahl der betroffenen Produkte war hier mit etwa 5,4 Millionen Stück besonders hoch. Auffällig waren vor allem bestimmte Smartwatch-Modelle, die bereits im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate gelistet waren. Diese Uhren warben mit Blutzuckermessung, die laut der Experten jedoch nur simuliert war.
Zusätzlich fehlte bei diesen Geräten oft die deutsche Bedienungsanleitung. Die Einhaltung des Funkanlagengesetzes war zudem nicht gewährleistet. Auch PMR446-Funkgeräte, oft als Walkie-Talkies verkauft, standen im Fokus, da sie unerlaubt zulassungspflichtige Frequenzen nutzten. Sobald die Bundesnetzagentur solche Angebote an die Plattformbetreiber meldete, löschten diese in der Regel umgehend.
Kontrollen im Ladenregal und an der Grenze
Im stationären Einzelhandel zeigt die Statistik ebenfalls einen Anstieg der Prüfaktivitäten: Die Zahl der 2025 kontrollierten Gerätetypen kletterte von 1.540 im Jahr 2024 auf über 2.100. Erschreckend hoch blieb die Fehlerquote, denn 58 Prozent der überprüften Typen hielten den gesetzlichen Vorgaben nicht stand. Das summierte sich auf rund 1,9 Millionen mangelhafte Geräte im klassischen Handel. Die Behörde sprach hierbei 707 Maßnahmen gegenüber Wirtschaftsakteuren aus, darunter zahlreiche Aufforderungen zur Mängelbehebung und Vertriebsverbote.
Eine wesentliche Stütze der Marktüberwachung ist die enge Verzahnung mit dem Zoll, um Importe aus Drittstaaten wie China bereits an der Grenze abzufangen. 2025 meldete der Zoll mit 8.202 verdächtigen Warensendungen deutlich mehr Fälle als im Vorjahr (5005). Die Treffsicherheit war hoch: In 89 Prozent der Fälle wurde der Zugang zum EU-Binnenmarkt untersagt. Dies verhinderte die Einfuhr fast 360.000 auffälliger Produkten.
Völliges Versagen bei Spielekonsole
Als markantes Beispiel aus der Zoll-Zusammenarbeit nennt der Regulierer eine Spielekonsole, die praktisch keine der erforderlichen Kriterien erfüllt hat. Dem Gerät fehlte nicht nur die CE-Kennzeichnung, sondern auch eine deutsche Bedienungsanleitung, die EU-Konformitätserklärung sowie jegliche Identifikationsmerkmale und die Herstelleradresse.
Trotz der hohen Zahlen an Beanstandungen gibt es auch positive Signale aus gezielten Kampagnen: Bei einer europäischen Prüfung kabelgebundener Staubsauger erfüllten rund 68 Prozent der Produkte die Anforderungen. In Deutschland wurden sechs Geräte geprüft, von denen lediglich eines formale Auffälligkeiten zeigte. Grenzwerte wurden nicht überschritten. Für die Zukunft plant die Bundesnetzagentur den erweiterten Einsatz von KI und Webcrawlern.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Rahmen und Strukturen im c’t-Fotografie-Wettbewerb: Stimmen Sie jetzt ab!
Nutzen Sie noch bis zum 4. Mai Ihre Chance, die gelungensten Bilder des aktuellen Fotowettbewerbs „Rahmen und Strukturen“ auf die Gewinnerplätze zu wählen.
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Draußen spielt das Wetter verrückt und springt im Minutentakt zwischen Sturm, Regen und Sonne umher. In den Fotobeiträgen unseres aktuellen Wettbewerbs ist die Stimmung jedoch ganz anders.
Die Aufgabe, Rahmen und Strukturen zu finden und gekonnt festzuhalten, führte zu einer Vielzahl an Architekturmotiven. Wo Menschenhand im Spiel ist, verlaufen Fluchten gerade, reihen sich Säulen symmetrisch auf und Mauern stehen im rechten Winkel. Doch nicht nur Menschen erschaffen wiederkehrende Muster, auch die Natur entwirft sie selbst. Lassen Sie sich also von einer Vielzahl geordneter Motive überraschen, die Mustern folgen und Strukturen feiern.
Nun liegt es an den Nutzerinnen und Nutzern der heise-Fotogalerie, die Sieger zu küren!
Die Bewertungsphase läuft noch bis zum 4. Mai 2026 um 12 Uhr. Am Wettbewerb und an der Bewertung können alle registrierten User der Galerie teilnehmen. Die zehn bestplatzierten Bilder stellen wir in der c’t Fotografie 04/26 und natürlich online vor. Sie haben noch keinen Galerie-Account? Hier können Sie sich kostenlos anmelden.
(hoh)
Künstliche Intelligenz
Nvidia dementiert Übernahmegerüchte | heise online
„Nvidia plant eine gigantische Übernahme, die die PC- und Server-Landschaft so grundlegend verändern wird wie nichts anderes seit der Erfindung des Computers.“ Das schrieb Semiaccurate kürzlich über eine potenzielle Übernahme eines PC-Herstellers seitens Nvidia.
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Der Bericht fand so großen Anklang, dass Nvidia ihn inzwischen gegenüber diversen US-Medien dementiert: „Der Medienbericht ist falsch; Nvidia führt keine Gespräche über die Übernahme eines PC-Herstellers.“
Dell war ein heißer Kandidat
Im Fokus der Gerüchteküche stand Dell, der sowohl Desktop-PCs und Notebooks herstellt als auch Server (zusätzlich zu anderen Komponenten wie PC-Monitore, einschließlich der Marke Alienware). Die Wahl auf Dell wäre nicht komplett abwegig gewesen: Dell-Gründer und -Chef Michael Dell sowie Nvidia-Chef Jensen Huang verstehen sich offenbar gut. In einem gemeinsamen Interview verriet Dell 2024 erstmals die Existenz von Nvidias Notebook-Prozessor N1X.
Dell hat derzeit eine Marktkapitalisierung von knapp 120 Milliarden US-Dollar. Fast so viel Nettogewinn machte Nvidia in den vergangenen drei Quartalen. Die Übernahme wäre dank der vielen KI-Milliarden rein finanziell also stemmbar.
Wie schon bei der geplanten, aber geplatzten ARM-Übernahme durch Nvidia ergäben sich durch den Kauf eines PC-Herstellers allerdings kartellrechtliche Fragen: Wenn Nvidia eigene Notebooks herstellt, gleichzeitig aber Prozessoren an andere Hersteller verkauft, könnte die Firma Konkurrenten potenziell gezielt benachteiligen.
Dells Aktie schoss nach den Gerüchten um etwa sieben Prozent hoch, hat sich seit dem Dementi aber wieder auf dem Vorwochenniveau eingependelt. Seit Jahresbeginn ist die Aktie um über 40 Prozent gestiegen.
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(mma)
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KI-Halluzinationen vor Gericht | heise online
Künstliche Intelligenz wird vermehrt in der Justiz genutzt. Das stellt Rechtssysteme vor Herausforderungen: Weltweit haben Gerichte mit Schriftsätzen zu kämpfen, die KI-Halluzinationen enthalten, berichtet der US-Radiosender NPR.
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Dem Bericht zufolge nutzen immer mehr Anwälte KI für Schriftstücke in laufenden Verfahren. Das Problem: Die KI-Anwendungen zitieren nicht existierende Gerichtsurteile, verfälschen Aussagen oder geben Urteile falsch wieder. Das ist besonders problematisch für das anglo-amerikanische Fallrecht, das sich maßgeblich auf Präzedenzfälle stützt.
Damien Charlotin, Rechtswissenschaftler an der Wirtschaftshochschule HEC Paris, betreibt eine Online-Datenbank, die weltweit Verfahren erfasst, in denen Gerichte Personen wegen des Vorbringens von Dokumenten mit KI-Fehlern sanktioniert haben. Laut dieser Datenbank gab es bis April 2026 weltweit mehr als 1300 solcher Gerichtsverfahren. Allein 800 der Fälle entfielen auf US-Gerichte, erklärte Charlotin gegenüber NPR.
Menge der Verfahren nimmt zu
Dem Wissenschaftler zufolge hat die Menge an Gerichtsverfahren, in denen Dokumente mit Fehlern aus KI-Tools verwendet wurden, seit vergangenem Jahr erheblich zugenommen. Erst kürzlich wurden an einem Tag zehn Fälle an zehn verschiedenen Gerichten bekannt.
Auch die Strafen werden härter. Vergangenen Monat verhängte ein US-Bundesgericht in Oregon Sanktionen von insgesamt über 100.000 US-Dollar gegen einen Anwalt. Auch er hatte Dokumente eingereicht, die von KI-Modellen verursachte Fehler enthielten. Laut NPR sollen solche Fälle von halluzinierten Gerichtsentscheidungen oder falschen Zitaten in Prozessdokumenten bereits bei obersten Gerichten der US-Bundesstaaten aufgetreten sein.
Erste US-Gerichte führen Kennzeichnungspflichten ein
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NPR zufolge haben einige US-Gerichte bereits Kennzeichnungsvorschriften eingeführt. Demnach muss jedes Dokument, das mit KI erstellt oder bearbeitet wurde, detailliert gekennzeichnet werden. Ziel sei es, festzustellen, welches Dokument die Gerichte detailliert auf KI-Halluzinationen überprüfen müssen.
Ein von NPR zitierter Anwalt hält diese Praxis allerdings für wenig praktikabel. Da KI mittlerweile im standardmäßigen Funktionsumfang von Kanzleisoftware integriert ist, wäre nahezu jedes Dokument kennzeichnungspflichtig.
(rah)
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