Apps & Mobile Entwicklung
GameSir G7 Pro Controller im Test
„Nur“ gut 100 Euro kostet der GameSir G7 Pro. Nur? Für ein Gamepad der Elite-Klasse mit sattem Datenblatt inklusive Hall Effekt und TMR ist das tatsächlich vergleichsweise wenig und macht das Eingabegerät zum Geheimtipp im Netz. ComputerBase prüft im Test, wie gut es ist, und ob sich hinter der Fassade Haken verbergen.
Ohne bereits zu viel zu verraten, lässt sich festhalten: Nein, zum Handelspreis von gut 90 Euro gibt es den perfekten Luxus-Controller auch mit dem GameSir G7 Pro nicht, auch wenn die Technik dem aktuellen Stand entspricht. Es bleibt am Ende Luft nach oben. Doch entscheidend ist die Perspektive. Alle Details im Test.
- Aufgewertete Thumbsticks & Buttons
- Viele Einstellmöglichkeiten
- Geringes Gewicht
- Knackiges Feeling auf vielen Buttons
- ABXY-Buttons können knarzen / quietschen
- Schwammiges D-Pad
- Kein Platz um Zubehör zu verstauen
G7 Pro im Überblick
Das Gamepad nutzt ein etwas modifiziertes Xbox-Layout. Was die Form betrifft, mischt es Xbox- und DualShock-Ergonomie. Von Controllern im „Sony-Laoyut“ wie dem dem Scuf Envision Pro (Test) werden etwas kürzere und schmalere Griffe übernommen, die dafür sorgen, dass das Pad etwas lockerer in der Hand liegt.
Bessere Technik
Die Ausstattung wertet GameSir klassengemäß auf. Technologien werden dazu jedoch bunt gemischt. Trigger setzen auf Hall-Effekt-Technik, die Thumbsticks auf das Pendant TMR. Beides soll verschleißbedingten „Stick Drift“ verhindern und gilt als Premium-Ausstattungsmerkmal.
Beide Technologien funktionieren im Kern identisch: Sie bewegen einen Magnet auf einen Sensor zu beziehungsweise davon weg. Dadurch kann die Position von Trigger und Stick bestimmt werden. Der Unterschied liegt im „Wie“. Hall-Effekt-Sensoren messen Veränderungen in einem Magnetfeld, TMR-Sensoren durch den Magneten induzierte Spannung. Letzteres soll präziser sein und weniger Energie verbrauchen. Bei kabellosen Eingabegeräten ist das ein relevanter Aspekt.
Mehr Tasten
D-Pad und die beiden Zusatztasten auf der Vorderseite besitzen mechanische Microswitches, die ABXY-Buttons hingegen opto-mechanische Modelle, die nicht per Metallkontakt, sondern Lichtschranke auslösen. Auch hinter den Triggern sitzen Microswitches, die per Wegeverkürzung auf der Unterseite des Pads aktiviert werden. Die tendenziell am häufigsten genutzten Tasten bekommen so die potentiell langlebigsten Taster.
Die Taster geben taktil-klare, zügige Rückmeldungen ähnlich einer Maustaste. In Spielen – und nur darum geht es bei einem Gamepad – wirkt das agil und präzise. Ihr Hub liegt bei etwa 1,5 bis 2 Millimetern, etwa doppelt so viel wie bei anderen Upgrade-Controllern. Das kann man spüren, die Abstimmung wirkt weniger „zackig“ und ultra-präzise, dafür etwas entspannter.
Ergänzt wird die Ausstattung um zwei weitere, per Sperre deaktivierbare Tasten auf der Unterseite, einen 3,5-mm-Audioanschluss und ein Gyroskop, durch das Spiele am PC über das Neigen des Controllers gesteuert werden können. Belegt werden können Gyroskop und Tasten aber nur mit Controller-Buttons, andere Inpus oder Makros unterstützt der G7 nicht.
Verbunden wird der Controller entweder per Kabel (Xbox, PC) oder 2,4-GHz-Funk (PC) mit einer Polling-Rate von maximal 1.000 Hz. Die maximale Abfragerate deaktiviert jedoch das Force-Feedback der Trigger. Mit Android-Geräten kann der Controller über Bluetooth kommunizieren. Zur Laufzeit macht GameSir keine Angaben, nur die Größe des fest integrierten Akkus ist bekannt. Sie liegt bei 1.200 mAh.
Preis und Zubehör
Für das bunte Technik-Paket verlangt GameSir im Direktvertrieb rund 100 Euro inklusive der Ladestation. Im Shop gibt es zudem auch äußerlich bunte Varianten. Neben dem Standard Weiß hält der Shop eine Wuchang-Edition im Stil von Wuchang: Fallen Feathers (Test) sowie eine halb transparente, schwarz-rote Version an. Darüber hinaus könnte bunte Faceplate-Alternativen zum Stückpreis von rund zwölf Euro erworben werden.
Praxistest
Im Alltag ist nicht alles Gold, was günstig glänzt. Insgesamt gibt das Pad nicht die beste, aber eine vernünftige Figur ab. Entscheidend ist der Vergleichsmaßstab.
Knackige Bedienung
Form und Ergonomie sind auch eine Frage von Vorlieben und biologischen Formen. Der G7 braucht eine Weile um sich in der Hand einzufinden. Persönlich gefallen die schmaleren Griffe nicht ganz so gut, sie legen einen lockeren Griff nahe – die Standardform fällt hingegen satt in die Handfläche. Man kann sich daran jedoch schnell gewöhnen, das Pad liegt an sich gut in der Hand. Thumbsticks wölbt GameSir zudem leicht nach außen um Präzision und Schnelligkeit bei Eingaben zu steigern. Eine Wechselmöglichkeit gibt es beim G7 nicht.
Straffe Thumbsticks und leichtgängige Trigger sowie die Mikrotraster ermöglichen zackige Eingaben und unterlegen das durch ein knackiges Gefühl – und machen Spaß. Tasten auf der Vorderseite geben unterschiedliches Feedback, sind gut zu differenzieren und leicht zu erreichen, akustisch ohnehin ein Upgrade. Positiv machen sich außerdem die Sperre für die Zusatztasten an der Unterseite, das leicht gesenkte Gewicht sowie der praktische Ladeständer bemerkbar, auch wenn man sich hier noch Platz zum Verstauen des Zubehörs wünschen würde. In der Summe macht das den Controller in vielen Bereichen zu einem Upgrade. Darauf kommt es letztlich zum guten Teil an.
Nachteile: Geräusche
„Peak-Controller“, also das absolut beste am Markt, ist der G7 Pro jedoch nicht. Die hoch gesetzten Menütasten erfordern mehr Fingerbewegung zum Auslösen, ein Vorteil erschließt sich nicht. Sie sind eher unbequem zu bedienen.
Technisch passt ebenfalls nicht alles immer zu 100 Prozent. Die Microswitches haben ein wenig mehr Hub und ein wenig mehr Spiel als etwa im Scuf Envision Pro, der nochmals strammere, knackigere Rückmeldung verspricht. Ganz so spitze, klare „Klicks“ wie teurere Controller bietet der G7 nicht, er scheint zudem mehr Spiel zu haben. Im Vergleich wirkt das beim GameSir-Modell dadurch „klappriger“.
Dazu kommt: Wer diagonal über die Buttons rutscht, erzeugt ab und an Knarzen und vereinzelt lautes Quietschen(!). Im Alltag passiert das nicht ständig, kann aber ab und an vorkommen- Schuld ist offenbar die Faceplate, an der die Buttons beim Eindrücken entlang schleifen können.
Ein wenig Toleranz fordert auch das D-Pad ein. Es ist zu leichtgängig und erschwert das differenzierte Betätigen der Richtungstasten, es wirkt „matschig“ und begünstigt dadurch Fehlauslösungen. Wie sehr hängt von der Kappe ab, wobei sich keine als ideal erwiesen hat, das 4-Wege-Modell füllt dabei nicht einmal die Lücke der Faceplate. Man kann sich damit arrangieren, zumal es auf den reinen Tastendruck beschränkt insgesamt feineres Feedback als der Basiscontroller gibt.
Das ist am Ende die wesentlichste Erkenntnis. Für einen dreistelligen Euro-Betrag gibt es noch einmal feinere, bessere, rundere Produkte. Ein 50-Euro-Standardpad ist jedoch klar schlechter und potenziell bei weitem nicht so haltbar.
Software & Einstellungen
Zur Konfiguration bietet GameSir die eigene Nexus-App praktischerweise im
im Microsoft-Store, d.h. für Windows und die Xbox an. Sie bietet umfangreiche, klassentypische Einstellungsmöglichkeiten. Erst dort wird verraten, dass 1.000 Hz Abfragerate und Vibrationsmotoren der Trigger nicht im Tandem funktionieren. Mit ihr lässt sich der Controller mit wenigen Klicks und in verschiedenen Profilen zügig anpassen. Für einzelne Features wären Erklärungen hilfreich, ansonsten funktioniert sie bestens zum Feinabstimmen, etwa dem Verringern der Totzonen für sofortige Eingaben.
Fazit: Geheimtipp? Jein!
Was am Ende bleibt, ist die Erkenntnis, dass es zum Handelspreis von gut 90 Euro keinen perfekten Luxus-Controller gibt, auch wenn die Technik dem aktuellen Stand entspricht. Es bleibt am Ende Luft nach oben. Wie ein Upgrade zum Standardcontroller fühlt es sich dennoch an.
Dank umfassender Ausstattung befindet sich das Pad in einer guten Position. Es bietet Features deutlich teurerer Geräte in einem an sich haptisch ansprechenden Paket mit umfangreicher Ausstattung: Mikrotaster, Sticks, Gewicht und umfangreiche Einstellmöglichkeiten gefallen. All das ist besser als bei einem einfachen Gamepad, selbst wenn man es nur „casual“ als Standard-Pad nutzt. Auch das geht mit dem G7 gut.
Das weiche, unpräzise D-Pad, ungünstig positionierte Menütasten, gelegentliches Quietschen der ABXY-Buttons sowie der Umstand, dass an der Xbox nur Kabelbetrieb möglich ist, stören jedoch. Die meisten Punkte fallen vor allem dann auf, wenn man sie mit teureren Controllern vergleicht. Sie sind nicht nur im „Feeling“, sondern auch in diesen Punkten noch einmal besser.
Kann man das G7 Pro also kaufen? Schon, vor allem für die aktuell rund 90 Euro. Spürbar bessere Pads kosten das Doppelte – und der Standard-Xbox-Controller mit Wireless-Adapter für den PC ist gar nicht mal so viel günstiger, der Mehrwert gegeben. Nimmt der G7 Pro teureren Controllern zumindest für den „Normalo-Gebrauch“ jede Existenzberechtigung, oder setzt sie zumindest unter Druck? Leider weder noch. Dafür müsste er sich zumindest die Nebengeräusche abgewöhnen. Ein Geheimtipp ist der G7 Pro aus Sicht der Redaktion damit (noch) nicht.
Was denkt ihr?
Der erste Controller-Test seit Jahren ist auch ein Testballon. Welche Produkte wollt ihr als Nächstes im Test sehen? Was kann am Format verbessert werden? Schreibt eure Vorschläge und Wünsche gerne in die Kommentare.
- Aufgewertete Thumbsticks & Buttons
- Viele Einstellmöglichkeiten
- Geringes Gewicht
- Knackiges Feeling auf vielen Buttons
- ABXY-Buttons können knarzen / quietschen
- Schwammiges D-Pad
- Kein Platz um Zubehör zu verstauen
ComputerBase hat den G7 Pro von GameSir leihweise zum Testen erhalten. Eine Einflussnahme des Herstellers auf den Testbericht fand nicht statt, eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestand nicht.
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Scythe Magoroku: Großer Doppelturm kühlt flach und einfach

Der Scythe Magoroku ist ein relativ flacher Kühler im Doppelturm-Aufbau. Er soll im unteren Preissegment konkurrieren. Leistungsdaten versprechen ein rundes Gesamtpaket, wenn auch erwartbar wenig visuelle Extravaganzen.
Mit einer Höhe von nur 155 Millimetern passt der Magoroku auch in etwas schmalere Midi-Tower-Gehäuse. In dieser Konfiguration lässt der Kühler Speichermodulen 35 Millimeter Platz in der Höhe. Wird der Lüfter nach oben geschoben, sind es maximal 57 Millimeter. Weil der Lüfter dann über den Kühler hinausragt, steigt die Gesamthöhe auf nicht mehr ganz so flache 177 Millimeter, sofern alle vier Slots belegt werden sollen.
Die mit sechs in einer Kupfer-Baseplate eingelassenen Heatpipes bestückten Lamellentürme belüftet Scythe mit zwei 120-mm-Lüftern, die laut Google-Übersetzung der japanischen Produktseite auf den Namen „Wonder Tornado“ hören. Sie sollen durch einen neu entwickelten Rahmen höheren statischen Druck erzeugen als vorherige Generationen und sind durch Gummiauflagen vom Kühlkörper selbst entkoppelt. Ihr Drehzahlbereich fällt Scythe-typisch breit aus, er liegt zwischen 300 und 2.000 U/Min.
Visuell bleibt der Magoroku dezent. Heatpipes und Baseplate sind vernickelt, die Lamellen bleiben unbehandeltes Aluminium. Sie werden lediglich durch zwei schwarze Blenden abgedeckt. Display oder eine Vollverkleidung hat Scythe nicht dazugenommen.
Montiert werden kann der Kühler auf aktuellen Mittelklasse-Sockeln von Intel und AMD. Zum Lieferumfang gehört außerdem ein drittes Set Halteklammern für Lüfter sowie ein Y-Kabel, um beide Ventilatoren an einem Anschluss bedienen zu können. Im Triple-Fan-Betrieb muss der dritte Lüfter aber mit einem zweiten Anschluss verbunden werden, für ihn ist kein Y-Adapter mehr vorhanden.
In Japan günstig
Laut Informationen von Ithome soll der Kühler Anfang April in den Handel kommen, was zunächst den japanischen Markt meinen wird. Dort soll er 4.980 Yen (ca. 27 Euro) kosten. In Europa fallen Preise von Scythe erfahrungsgemäß aufgrund von Steuern und Transport höher aus. Erwartbar ist, dass der Magoroku hierzulande um die 40 Euro kosten wird, also etwa das ursprüngliche Preisziel von 40 US-Dollar gehalten wird.
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Chatkontrolle: Anlasslose Massenüberwachung endgültig vom Tisch
Am Ende wurde es noch einmal knapp: In einem wahren Abstimmungskrimi hat das EU-Parlament die anlasslose Massenüberwachung nun endgültig zu Grabe getragen. Konservative Parteien hatten zuletzt noch versucht, eine Wiederholungsabstimmung zu erzwingen, um das Vorhaben doch noch irgendwie auf den Weg zu bringen.
Erneute Abstimmung
In einem laut dem ehemaligen EU-Parlamentarier der Piratenpartei Patrick Breyer „demokratisch hochbedenklichen Manöver“ haben Teile des EU-Parlaments die geplanten Trilog-Verhandlungen zwischen dem Parlament, dem EU-Rat und der Europäischen Kommission platzen lassen, um den Grundsatzbeschluss des EU-Parlaments doch noch zu ihren Gunsten zu ändern und die anlasslose Chatkontrolle weiter fortsetzen zu können.
Am vergangenen Mittwoch wurde zunächst darüber abgestimmt, ob die genannte Wiederholungsabstimmung stattfinden oder von der Tagesordnung gestrichen werden soll.
Grund für die versuchte erneute Abstimmung war, dass am 3. April 2026 die befristete EU-Ausnahmeverordnung 2021/1232 ausläuft, die es US-Konzernen wie Meta erlaubt, private Nachrichten anlasslos zu durchsuchen. Dabei sind drei Formen der Überwachung möglich: Die Suche nach bereits bekannten Fotos und Videos, bei der via sogenannten Hash-Scanning nach Übereinstimmungen in den Dateien gesucht wird. Dieses Vorgehen soll laut Breyer für über 90 Prozent der Verdachtsmeldungen verantwortlich sein. Hinzu kommen die automatisierte Bewertung von bisher unbekanntem Material sowie die automatisierte Analyse von Textinhalten in privaten Chats.
Automatisierte Analysen weisen hohe Fehlerquote auf
Kritiker führten dabei immer wieder an, dass die KI-Analyse von unbekannten Bildern und Texten extrem fehleranfällig sei. Aber auch die von der Europa-SPD befürwortete anlasslose Massendurchsuchung nach bekanntem Material ist bei Fachleuten hochumstritten: Neben der von Wissenschaftlern immer wieder genannten Unzuverlässigkeit der Algorithmen sollen diese Massen-Scans zudem auf intransparente ausländische Datenbanken statt auf europäisches Strafrecht setzen. Dabei sollen die Algorithmen blind für Kontext und fehlenden Vorsatz sein, etwa bei einvernehmlichem Sexting von Teenagern. Dies kann dazu führen, dass massenhaft private, aber strafrechtlich völlig irrelevante Chats an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.
Lobby-Gruppen sollen massiv interveniert haben
Im Vorfeld der Abstimmung sollen laut Breyer zudem US-Techkonzerne, ausländisch finanzierte Lobbygruppen und Behörden wie das Bundeskriminalamt die Öffentlichkeit mit Warnungen vor einem angeblichen „rechtsfreien Raum“ geradezu überflutet haben. In nun veröffentlichten Ratsprotokollen soll sich zudem zeigen, dass einige Akteure aus Angst, ein Einlenken könnte einen Präzedenzfall für die dauerhafte Chatkontrolle 2.0 schaffen, keinerlei Kompromissbereitschaft an den Tag legten.
Laut BKA-Präsident Holger Münch könnten Ermittlungsbehörden ohne anlasslose Chatkontrolle künftig blind sein, dabei ist eine gezielte Telekommunikationsüberwachung bei konkretem Verdacht und mit richterlichem Beschluss auch nach dem 3. April weiterhin vollumfänglich erlaubt, gleiches gilt für das anlasslose Scannen von öffentlichen Posts und gehosteten Dateien. Zudem haben Untersuchungen gezeigt, dass rund 50 Prozent der Meldungen strafrechtlich irrelevant sind, aber massiv Ressourcen binden, die an anderen Stellen für verdeckte Ermittlungen gegen echte Missbrauchsringe dringend benötigt werden.
Manöver, wenn auch nur knapp, gescheitert
Jetzt hat das EU-Parlament mit einer hauchdünnen Mehrheit von nur einer einzigen Stimme zunächst die automatisierte Bewertung unbekannter privater Fotos und Chattexte als „verdächtig“ oder „unverdächtig“ abgelehnt. In der anschließenden Schlussabstimmung verfehlte der so geänderte Rest-Vorschlag mit 58 Prozent Gegenstimmen dann sogar deutlich die benötigte Mehrheit.
Dies hat zur Folge, dass die zuletzt immer wieder verlängerte EU-Ausnahmeverordnung ab dem 4. April 2026 nicht mehr angewendet werden darf. US-Konzerne wie Meta, Google und Microsoft müssen ab diesem Zeitpunkt das anlasslose Scannen privater Chats europäischer Bürger einstellen, das digitale Briefgeheimnis gilt somit wieder. Laut Breyer wurde damit ein „kaputtes und illegales System gestoppt“. Dadurch, dass die Ermittler nun nicht mehr in einer Flut aus falschen und längst bekannten Verdachtsmeldungen aus den USA „ersticken“, werden seiner Aussage nach wieder Kapazitäten frei, „um organisierte Missbrauchsringe gezielt und verdeckt zu jagen“.
Freiwillige Kontrolle auf der Gegenseite weiterhin ein Thema
Doch für den ehemaligen Parlamentarier ist der Kampf noch nicht zu Ende. Weitere prozedurale Schritte der EU-Regierungen sind für ihn nicht gänzlich ausgeschlossen. So beharren nicht wenige EU-Regierungen in den Trilog-Verhandlungen weiterhin auf der Forderung nach einer „freiwilligen“ Chatkontrolle. Ob sie damit Erfolg haben werden, ist angesichts der auch in der Vergangenheit vorhandenen strikten Ablehnung des EU-Parlaments fraglich – erst eine Zusage aller drei Gremien kann ein solches Vorhaben in geltendes Recht wandeln.
Nächster Halt: Flächendeckenden Alterskontrollen
Dabei steht das nächste Vorhaben bereits auf der Tagesordnung: In den laufenden Trilog-Sitzungen soll als Nächstes darüber verhandelt werden, ob Messenger- und Chatdienste sowie App-Stores gesetzlich zu flächendeckenden Alterskontrollen verpflichtet werden. Laut Breyer würde dies die Herausgabe von Ausweisdokumenten oder Gesichtsscans erfordern und damit die anonyme Kommunikation faktisch unmöglich machen – was vor allem gefährdete Gruppen wie Whistleblower oder andere Verfolgte massiv gefährden würde. Dieses Vorhaben könnte von den Befürwortern der Chatkontrolle nun als Verhandlungsmasse eingebracht werden, um doch noch irgendwie einen Kompromiss in ihrem Sinne zu erreichen und die angedachte Massenüberwachung in irgendeiner Form doch noch zu ermöglichen.
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Angebliche Patentverletzung: Globalfoundries verklagt Tower Semiconductor in den USA

Globalfoundries zieht die Samthandschuhe aus und will vor Gericht mehrere angebliche Patentverletzungen durch Tower Semiconductor überprüfen lassen. Laut eigenen Angaben gehe es dabei um ein breites Feld an Überschreitungen. Globalfoundries argumentiert zudem damit, dass man 16 Mal so viele Patente vorweisen kann als Tower.
Globalfoundries geht in der Pressemeldung hart ins Gericht mit Tower Semiconductor. Während man selbst über 8.000 Patente besitzt, bringt es Tower Semiconductor nicht einmal auf 500 Schutzschriften, erklärt das US-Unternehmen. Daher ist man der Überzeugung, Tower Semiconductor „has infringed GF patents by freeriding on decades of GF innovation with an intent to unlawfully take business away from the American chipmaker.“
Genauer gesagt geht es um elf Patente, die ein breites Feld von Kommunikation, Automotive bis hin zu kritischer Technologie für den Weltraum und damit vermutlich auch die Verteidigung abdecken. Globalfoundries will vor Gericht erreichen, dass die betroffenen Produkte vom Markt genommen werden, Tower Semiconductor blockiert und man selbst entschädigt wird. Eine Stellungnahme von Tower Semiconductor gab es so kurzfristig nicht.
Tower Semiconductor und Globalfoundries kämpfen in einigen Märkten um die gleiche Kundschaft. Ein Zukunftsmarkt ist unter anderem Silicon Photonics, hier hat Tower Semiconductor erst gestern eine Expansion angekündigt, Globalfoundries hatte dafür im letzten Jahr zugekauft.
Patentstreitigkeiten keine Seltenheit
Patentstreitigkeiten zwischen Auftragsfertigern sind derweil nichts Neues. Im Jahr 2019 überzog Globalfoundries TSMC mit Klagen über die Verletzung von angeblich 16 Patenten und zog damit vor fünf Gerichte. TSMC ließ das aber nicht auf sich sitzen, schon fünf Wochen später kam die Gegenklage mit dem Inhalt, dass Globalfoundries 25 Patente verletzt habe.
Am Ende einigten sich beide Parteien schnell. Schon Ende Oktober 2019 wurde ein Abkommen zwischen TSMC und Globalfoundries geschlossen, das die Nutzung von Patenten der Gegenseite abdeckt. Das Cross-Lizenzabkommen schloss dabei alle weltweit nutzbaren Patente der jeweiligen Seite im Halbleiterbereich ein, also auch noch die, die in den kommenden zehn Jahren ausgestellt werden. Globalfoundries galt am Ende als stiller Sieger, hatte man dem dominanten Marktführer dieses Abkommen abgerungen.
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