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Chatkontrolle: Anlasslose Massenüberwachung endgültig vom Tisch
Am Ende wurde es noch einmal knapp: In einem wahren Abstimmungskrimi hat das EU-Parlament die anlasslose Massenüberwachung nun endgültig zu Grabe getragen. Konservative Parteien hatten zuletzt noch versucht, eine Wiederholungsabstimmung zu erzwingen, um das Vorhaben doch noch irgendwie auf den Weg zu bringen.
Erneute Abstimmung
In einem laut dem ehemaligen EU-Parlamentarier der Piratenpartei Patrick Breyer „demokratisch hochbedenklichen Manöver“ haben Teile des EU-Parlaments die geplanten Trilog-Verhandlungen zwischen dem Parlament, dem EU-Rat und der Europäischen Kommission platzen lassen, um den Grundsatzbeschluss des EU-Parlaments doch noch zu ihren Gunsten zu ändern und die anlasslose Chatkontrolle weiter fortsetzen zu können.
Am vergangenen Mittwoch wurde zunächst darüber abgestimmt, ob die genannte Wiederholungsabstimmung stattfinden oder von der Tagesordnung gestrichen werden soll.
Grund für die versuchte erneute Abstimmung war, dass am 3. April 2026 die befristete EU-Ausnahmeverordnung 2021/1232 ausläuft, die es US-Konzernen wie Meta erlaubt, private Nachrichten anlasslos zu durchsuchen. Dabei sind drei Formen der Überwachung möglich: Die Suche nach bereits bekannten Fotos und Videos, bei der via sogenannten Hash-Scanning nach Übereinstimmungen in den Dateien gesucht wird. Dieses Vorgehen soll laut Breyer für über 90 Prozent der Verdachtsmeldungen verantwortlich sein. Hinzu kommen die automatisierte Bewertung von bisher unbekanntem Material sowie die automatisierte Analyse von Textinhalten in privaten Chats.
Automatisierte Analysen weisen hohe Fehlerquote auf
Kritiker führten dabei immer wieder an, dass die KI-Analyse von unbekannten Bildern und Texten extrem fehleranfällig sei. Aber auch die von der Europa-SPD befürwortete anlasslose Massendurchsuchung nach bekanntem Material ist bei Fachleuten hochumstritten: Neben der von Wissenschaftlern immer wieder genannten Unzuverlässigkeit der Algorithmen sollen diese Massen-Scans zudem auf intransparente ausländische Datenbanken statt auf europäisches Strafrecht setzen. Dabei sollen die Algorithmen blind für Kontext und fehlenden Vorsatz sein, etwa bei einvernehmlichem Sexting von Teenagern. Dies kann dazu führen, dass massenhaft private, aber strafrechtlich völlig irrelevante Chats an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.
Lobby-Gruppen sollen massiv interveniert haben
Im Vorfeld der Abstimmung sollen laut Breyer zudem US-Techkonzerne, ausländisch finanzierte Lobbygruppen und Behörden wie das Bundeskriminalamt die Öffentlichkeit mit Warnungen vor einem angeblichen „rechtsfreien Raum“ geradezu überflutet haben. In nun veröffentlichten Ratsprotokollen soll sich zudem zeigen, dass einige Akteure aus Angst, ein Einlenken könnte einen Präzedenzfall für die dauerhafte Chatkontrolle 2.0 schaffen, keinerlei Kompromissbereitschaft an den Tag legten.
Laut BKA-Präsident Holger Münch könnten Ermittlungsbehörden ohne anlasslose Chatkontrolle künftig blind sein, dabei ist eine gezielte Telekommunikationsüberwachung bei konkretem Verdacht und mit richterlichem Beschluss auch nach dem 3. April weiterhin vollumfänglich erlaubt, gleiches gilt für das anlasslose Scannen von öffentlichen Posts und gehosteten Dateien. Zudem haben Untersuchungen gezeigt, dass rund 50 Prozent der Meldungen strafrechtlich irrelevant sind, aber massiv Ressourcen binden, die an anderen Stellen für verdeckte Ermittlungen gegen echte Missbrauchsringe dringend benötigt werden.
Manöver, wenn auch nur knapp, gescheitert
Jetzt hat das EU-Parlament mit einer hauchdünnen Mehrheit von nur einer einzigen Stimme zunächst die automatisierte Bewertung unbekannter privater Fotos und Chattexte als „verdächtig“ oder „unverdächtig“ abgelehnt. In der anschließenden Schlussabstimmung verfehlte der so geänderte Rest-Vorschlag mit 58 Prozent Gegenstimmen dann sogar deutlich die benötigte Mehrheit.
Dies hat zur Folge, dass die zuletzt immer wieder verlängerte EU-Ausnahmeverordnung ab dem 4. April 2026 nicht mehr angewendet werden darf. US-Konzerne wie Meta, Google und Microsoft müssen ab diesem Zeitpunkt das anlasslose Scannen privater Chats europäischer Bürger einstellen, das digitale Briefgeheimnis gilt somit wieder. Laut Breyer wurde damit ein „kaputtes und illegales System gestoppt“. Dadurch, dass die Ermittler nun nicht mehr in einer Flut aus falschen und längst bekannten Verdachtsmeldungen aus den USA „ersticken“, werden seiner Aussage nach wieder Kapazitäten frei, „um organisierte Missbrauchsringe gezielt und verdeckt zu jagen“.
Freiwillige Kontrolle auf der Gegenseite weiterhin ein Thema
Doch für den ehemaligen Parlamentarier ist der Kampf noch nicht zu Ende. Weitere prozedurale Schritte der EU-Regierungen sind für ihn nicht gänzlich ausgeschlossen. So beharren nicht wenige EU-Regierungen in den Trilog-Verhandlungen weiterhin auf der Forderung nach einer „freiwilligen“ Chatkontrolle. Ob sie damit Erfolg haben werden, ist angesichts der auch in der Vergangenheit vorhandenen strikten Ablehnung des EU-Parlaments fraglich – erst eine Zusage aller drei Gremien kann ein solches Vorhaben in geltendes Recht wandeln.
Nächster Halt: Flächendeckenden Alterskontrollen
Dabei steht das nächste Vorhaben bereits auf der Tagesordnung: In den laufenden Trilog-Sitzungen soll als Nächstes darüber verhandelt werden, ob Messenger- und Chatdienste sowie App-Stores gesetzlich zu flächendeckenden Alterskontrollen verpflichtet werden. Laut Breyer würde dies die Herausgabe von Ausweisdokumenten oder Gesichtsscans erfordern und damit die anonyme Kommunikation faktisch unmöglich machen – was vor allem gefährdete Gruppen wie Whistleblower oder andere Verfolgte massiv gefährden würde. Dieses Vorhaben könnte von den Befürwortern der Chatkontrolle nun als Verhandlungsmasse eingebracht werden, um doch noch irgendwie einen Kompromiss in ihrem Sinne zu erreichen und die angedachte Massenüberwachung in irgendeiner Form doch noch zu ermöglichen.
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Strix Halo mit 128 GByte RAM: Ein Halo-Produkt kämpft in der RAM-Krise ums Überleben
Letztes Jahr feierte AMD Strix Halo mit 128 GByte verlötetem RAM direkt neben der APU auf dem Board ein überraschendes Debüt. In der aktuellen RAM-Krise ist das Produkt jedoch nahezu unbezahlbar und entsprechend sehr rar geworden. Über dem Nachfolger schwebt deshalb ein großes Fragezeichen.
Vor allem das Halo-Produkt betroffen
Framework als großes Aushängeschild war es im letzten Jahr, der einen Desktop-PC mit Strix Halo und 128 GByte RAM für 1.999 US-Dollar vorgestellt hat. Mittlerweile kostet das System 2.999 US-Dollar – ohne SSD. Vor allem die Konfigurationen an der Spitze sind extrem teuer geworden, der Einstieg mit 32 GByte ist nur von 1.099 auf 1.269 US-Dollar gestiegen, die 64-GByte-Version von 1.599 auf 1.959 US-Dollar. Auch ein großer Sprung, aber hier „nur“ um 15 respektive 23 Prozent und nicht 50 Prozent.
Es ist also vor allem das echte Halo-Produkt, also das an der Spitze, welches die größten Probleme hat. Denn die Speicherchips mit der höchsten Kapazität sind eben auch genau die, die im AI-Umfeld am gefragtesten sind. Genau dafür sollten Systeme mit Strix Halo aber eben auch beworben werden, sowohl als Mini-PC als auch im Notebook. Im Notebook werden die Preise letztlich besser, im ComputerBase-Preisvergleich gibt es lediglich noch zwei Notebook, die Strix Halo überhaupt mit 128 GByte RAM führen, bei HP direkt gibt es noch eine Alternative für nur 4.611,25 Euro.
Bei den Mini-PC-Anbietern aus Asien sieht es nicht wirklich besser aus. Im Herbst des letzten Jahres sprang dort ein jeder auf, nun sind die Systeme entweder nicht mehr zu bekommen oder in der großen Konfiguration sehr teuer. 4.000 Euro – nach Rabatt – kostet beispielsweise ein Geekom A9 Mega* nun, bei GMKTec kostet die große Konfiguration mit 128 GByte RAM „nur“ 3.300 Euro. Allein diese Unterschiede für das eigentlich gleiche Produkt zeigen bereits die Misere.
Produktstarts sind aktuell auf ein Minimum beschränkt
Die hohen Preise für RAM und Flash-Speicher der SSDs verderben den PC-Anbietern das Geschäft. Und mit noch schlimmerem Ausblick, angefeuert selbst
durchAussagen von AMD, die mindestens einen Rückgang von 20 Prozent erwarten. So sieht das Ganze nicht besser aus, im Gegenteil.
Selbst AMD scheint die eigenen Produktstarts auf ein Minimum zu beschränken. Die bereits im März angekündigte Serie AMD Ryzen AI 400 auch für den Desktop ist nach wie vor nicht da. Auf bereits mehrmals an AMD und deren PR-Abteilung gerichtete Anfragen gibt das Unternehmen nicht einmal eine Antwort bezüglich eines Termins. Hier wird es vermutlich auf einen ganz leisen Start bei einem OEM hinauslaufen. Denn die Zielgruppe für die günstigen APUs ist ja eher der Einstieg. Doch dort kostet RAM dann mehr als die APU selbst – so wird das natürlich nichts, schon gar nichts, was an die große Glocke gehängt werden soll.
Im Notebook wiederum ging der Rebrand schneller. Hier wurde aus Ryzen AI 300 einfach Ryzen AI 400 und fertig waren die neuen Produkte. Dank gleichen Boards und Chassis (und eventuell auch noch im Lager liegenden RAM) war hier keine zusätzliche Mehrarbeit nötig, die Produkte sind so auch noch vergleichsweise günstig am Start und beginnen bereits ab rund 900 Euro in lieferbarem Zustand.
Für echte Neuheiten sieht das Jahr 2026 letztlich mau aus. Denn über Strix Halo nun Gorgon Halo zu setzen, zu eventuell noch höheren Preisen, da ein größerer Speicherausbau unterstützt werden könnte, macht nur für einen extrem kleinen Markt überhaupt Sinn. Aber solch ein Vorgehen hat AMD zuletzt schließlich auch mit dem AMD Ryzen 9 9950X3D2 Dual Edition (Test) demonstriert. Realistisch betrachtet gibt es aber auch für den Prozessor quasi keinen Markt. Und darüber hinaus? Das wird wohl erst ein Thema für 2027 sein. Mit der leisen Hoffnung, dass RAM in der Gleichung eine weniger große Stelle einnimmt.
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E-Book-Reader von PocketBook: Der günstigere Era Lite hat dem Era auch etwas voraus

Vor rund vier Jahren nahm PocketBook mit dem Era eine neue Reader-Reihe ins Portfolio auf, die vor allem durch das neue Design Aufmerksamkeit erzeugen sollte. 2024 folgte die Variante mit Farb-Display. Mit dem neuen Era Lite erscheint nun eine günstigere Ausführung, die in einzelnen Bereichen sogar besser ausgestattet ist.
Verbesserter Bildschirm
Auch beim neuen Modell des Schweizer E-Book-Reader-Spezialisten steht das Display im Mittelpunkt. Wie bereits beim ursprünglichen Era löst der 7 Zoll große Bildschirm mit 1.264 × 1.680 Bildpunkten auf, was in einer Pixeldichte von 300 ppi resultiert und damit weiterhin eine scharfe Darstellung von Schriften garantiert. Während im ersten Era noch E-Inks Carta-1200-Technologie zum Einsatz kam, verbaut PocketBook im Era Lite bereits die neuere Carta-1300-Generation, die einen höheren Kontrast sowie schnellere Seitenwechsel bieten soll.
Der Era Lite verfügt außerdem über eine Frontbeleuchtung inklusive SMARTlight-Technologie, die den Blauanteil des Lichts reduziert. Dank integriertem Lagesensor passt sich die Bildschirmausrichtung automatisch an und soll so eine komfortable Nutzung für Rechts- wie auch Linkshänder ermöglichen. Die Bedienung erfolgt weiterhin entweder direkt über den Touchscreen oder über die seitlich integrierten Tasten. Für einen zügigen Seitenaufbau setzt PocketBook auf einen Dual-Core-Prozessor.
Der neue Era Lite bietet einen internen Speicher von 16 GB, von dem nach Abzug des Betriebssystems erfahrungsgemäß rund 12 GB für eigene Inhalte verbleiben dürften. Für umfangreiche digitale Bibliotheken sollte dies problemlos ausreichen, bei Hörbüchern könnte der nicht erweiterbare Speicher dagegen vergleichsweise schnell an seine Grenzen stoßen.
Erneut reichhaltige Formatunterstützung
Laut PocketBook unterstützt der Era Lite insgesamt 25 Text-, Bild- und Audioformate. Audio-Inhalte lassen sich ebenso wie per Text-to-Speech vorgelesene Texte via Bluetooth an kompatible Ausgabegeräte übertragen. Der beim Era verbaute Lautsprecher wird in der Pressemitteilung zum Era Lite hingegen nicht erwähnt, weshalb davon auszugehen ist, dass PocketBook beim neuen Modell auf diesen verzichtet.
Ebenfalls weiterhin vorhanden ist die Unterstützung für Adobe DRM und LCP DRM. Dadurch können Nutzer über die vorinstallierten Apps von Onleihe und Libby digitale Bücher per WLAN direkt aus öffentlichen Bibliotheken auf den Reader laden und lesen.
Nur gegen Spritzwasser geschützt
Mit Abmessungen von 13,4 × 15,5 × 0,78 cm und einem Gewicht von 204 Gramm fällt der Era Lite äußerst kompakt aus. Im Vergleich zum größeren Bruder mit IPX8-Zertifizierung und Schutz gegen zeitweisen Untertauchen bietet das neue Modell allerdings lediglich IPX4-Schutz gegen Spritzwasser.
Ab sofort erhältlich
PocketBook bietet den neuen Era Lite ab sofort zu einem unverbindlichen Verkaufspreis von 199 Euro an. Aktuell ist der E-Book-Reader allerdings ausschließlich in der Farbvariante Stone Green erhältlich.
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Philips Smart Lighting HDMI Sync Box 2.1: Philips-Hue-Konkurrent bekommt nun auch HDMI 2.1

Signify, zu dem die Marken Philips Hue und WiZ gehören, bringt eine neue, günstige HDMI-Sync-Box für den Fernseher, die nun wie die Philips Hue Play HDMI Sync Box 8K auch HDMI 2.1 erhält. Je nach Größe des Fernsehers kostet sie 150 oder 170 Euro, während das Modell von Philips Hue immer noch knapp 290 Euro kostet*.
Signify vermarktet die WLAN-basierten Smart-Home-Geräte von WiZ inzwischen unter „Philips Smart Lighting (connected by WiZ)“. Signify erweitert dieses Angebot nun um die HDMI Sync Box 2.1, die im Vergleich zum eigenen Vorgänger, der WiZ HDMI-Sync-Box, auch HDMI 2.1 verarbeiten kann, um mit dem zugehörigen TV-Lightstrip den Bereich hinter dem Fernseher in einer farblich passenden Ambiente-Beleuchtung erstrahlen zu lassen.
8K mit 60 Hz und 4K mit 120 Hz möglich
Die Philips Smart Lighting HDMI Sync Box 2.1 synchronisiert die Beleuchtung in Echtzeit mit den Inhalten, die über HDMI auf dem Fernseher dargestellt werden. Bei der Nutzung von Apps direkt auf dem Fernseher findet demnach keine Synchronisation zwischen Bild und Beleuchtung statt. Sie unterstützt Bildsignale mit bis zu 8K bei 60 Hz und 4K bei 120 Hz. Der Vorgänger konnte über HDMI 2.0 maximal 4K mit 60 Hz verarbeiten. Außerdem kann der im Lieferumfang enthaltene Lightstrip nun auch kalt- und warmweiße Lichteffekte wiedergeben. Er verfügt über 60 LEDs pro Meter und kann für die Ambiente-Beleuchtung an allen vier Seiten der TV-Rückwand befestigt werden.
Preis und Verfügbarkeit
Die HDMI Sync Box 2.1 soll ab Juni 2026 erhältlich sein. Signify bietet zwei Varianten an:
- Für 55″ – 65″ TVs: 149,99 Euro
- Für 75″ – 85″ TVs: 169,99 Euro
Bei MediaMarkt früher und günstiger
Im Rahmen einer Promotion ist die Sync Box mit einem TV-Lightstrip für 55 bis 65 Zoll große Fernsehgeräte aber auch schon früher und günstiger erhältlich, nämlich für 139,99 Euro. Das Angebot gilt vom 15. bis 31. Mai in den Filialen von MediaMarkt und online auf mediamarkt.de*.
Die neu aufgelegte HDMI Sync Box 2.0 wird ebenfalls ab Juni 2026 in nunmehr drei Varianten zu gestiegenen Preisen erhältlich sein:
- Für 40″ – 55″ TVs: 89,99 Euro
- Für 55″ – 65″ TVs: 109,99 Euro
- Für 75″ – 85″ TVs: 129,99 Euro
Neue Leuchten und Light Bars
Philips Smart Lighting erweitert sein Portfolio darüber hinaus um mehrere Produkte, die alle über das WiZ-Ökosystem zusammenarbeiten und sich in ihrer Farbdarstellung synchronisieren lassen. Zu den Neuheiten zählen mehrere LED-Leuchtstreifen als RGB-, RGBIC- und RGBICWW-Varianten sowie ein flexibler Neon-Leuchtstreifen und tragbare Akzent- und Tischleuchten.
Die Gradient-Stehleuchte und Light Bars geben fließende Farbverläufe beispielsweise an Wänden wieder. Sie können auch zur Erweiterung des synchronisierten TV-Bilds genutzt werden. Die Tischleuchte Squire soll hingegen mit einem kleinen Design sanfte Akzente setzen und bietet die Möglichkeit, Wall-Washing-Effekte an unterschiedliche Orte im Haushalt zu bringen.
Preise und Verfügbarkeit
- Gradient Stehleuchte (ab Juni 2026): 94,99 Euro
- Doppelpack Gradient Light Bars (ab Juni 2026): 64,99 Euro
- LED-Leuchtstreifen (ab Juni 2026):
- RGB-, RGBIC- und RGBICWW-Varianten, 3 bis 20 Meter: ab 21,99 Euro
- Neon Flex Lightstrip, 5 bis 10 Meter: ab 89,99 Euro
- Tischleuchte Squire, verfügbar in schwarz und weiß (ab Juni 2026): 39,99 Euro
(*) Bei den mit Sternchen markierten Links handelt es sich um Affiliate-Links. Im Fall einer Bestellung über einen solchen Link wird ComputerBase am Verkaufserlös beteiligt, ohne dass der Preis für den Kunden steigt.
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