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Chatkontrolle: Anlasslose Massenüber­wachung endgültig vom Tisch


Am Ende wurde es noch einmal knapp: In einem wahren Abstimmungskrimi hat das EU-Parlament die anlasslose Massenüberwachung nun endgültig zu Grabe getragen. Konservative Parteien hatten zuletzt noch versucht, eine Wiederholungsabstimmung zu erzwingen, um das Vorhaben doch noch irgendwie auf den Weg zu bringen.

Erneute Abstimmung

In einem laut dem ehemaligen EU-Parlamentarier der Piratenpartei Patrick Breyer „demokratisch hochbedenklichen Manöver“ haben Teile des EU-Parlaments die geplanten Trilog-Verhandlungen zwischen dem Parlament, dem EU-Rat und der Europäischen Kommission platzen lassen, um den Grundsatzbeschluss des EU-Parlaments doch noch zu ihren Gunsten zu ändern und die anlasslose Chatkontrolle weiter fortsetzen zu können.

Am vergangenen Mittwoch wurde zunächst darüber abgestimmt, ob die genannte Wiederholungsabstimmung stattfinden oder von der Tagesordnung gestrichen werden soll.

Grund für die versuchte erneute Abstimmung war, dass am 3. April 2026 die befristete EU-Ausnahmeverordnung 2021/1232 ausläuft, die es US-Konzernen wie Meta erlaubt, private Nachrichten anlasslos zu durchsuchen. Dabei sind drei Formen der Überwachung möglich: Die Suche nach bereits bekannten Fotos und Videos, bei der via sogenannten Hash-Scanning nach Übereinstimmungen in den Dateien gesucht wird. Dieses Vorgehen soll laut Breyer für über 90 Prozent der Verdachtsmeldungen verantwortlich sein. Hinzu kommen die automatisierte Bewertung von bisher unbekanntem Material sowie die automatisierte Analyse von Textinhalten in privaten Chats.

Automatisierte Analysen weisen hohe Fehlerquote auf

Kritiker führten dabei immer wieder an, dass die KI-Analyse von unbekannten Bildern und Texten extrem fehleranfällig sei. Aber auch die von der Europa-SPD befürwortete anlasslose Massendurchsuchung nach bekanntem Material ist bei Fachleuten hochumstritten: Neben der von Wissenschaftlern immer wieder genannten Unzuverlässigkeit der Algorithmen sollen diese Massen-Scans zudem auf intransparente ausländische Datenbanken statt auf europäisches Strafrecht setzen. Dabei sollen die Algorithmen blind für Kontext und fehlenden Vorsatz sein, etwa bei einvernehmlichem Sexting von Teenagern. Dies kann dazu führen, dass massenhaft private, aber strafrechtlich völlig irrelevante Chats an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.

Lobby-Gruppen sollen massiv interveniert haben

Im Vorfeld der Abstimmung sollen laut Breyer zudem US-Techkonzerne, ausländisch finanzierte Lobbygruppen und Behörden wie das Bundeskriminalamt die Öffentlichkeit mit Warnungen vor einem angeblichen „rechtsfreien Raum“ geradezu überflutet haben. In nun veröffentlichten Ratsprotokollen soll sich zudem zeigen, dass einige Akteure aus Angst, ein Einlenken könnte einen Präzedenzfall für die dauerhafte Chatkontrolle 2.0 schaffen, keinerlei Kompromissbereitschaft an den Tag legten.

Laut BKA-Präsident Holger Münch könnten Ermittlungsbehörden ohne anlasslose Chatkontrolle künftig blind sein, dabei ist eine gezielte Telekommunikationsüberwachung bei konkretem Verdacht und mit richterlichem Beschluss auch nach dem 3. April weiterhin vollumfänglich erlaubt, gleiches gilt für das anlasslose Scannen von öffentlichen Posts und gehosteten Dateien. Zudem haben Untersuchungen gezeigt, dass rund 50 Prozent der Meldungen strafrechtlich irrelevant sind, aber massiv Ressourcen binden, die an anderen Stellen für verdeckte Ermittlungen gegen echte Missbrauchsringe dringend benötigt werden.

Manöver, wenn auch nur knapp, gescheitert

Jetzt hat das EU-Parlament mit einer hauchdünnen Mehrheit von nur einer einzigen Stimme zunächst die automatisierte Bewertung unbekannter privater Fotos und Chattexte als „verdächtig“ oder „unverdächtig“ abgelehnt. In der anschließenden Schlussabstimmung verfehlte der so geänderte Rest-Vorschlag mit 58 Prozent Gegenstimmen dann sogar deutlich die benötigte Mehrheit.

Dies hat zur Folge, dass die zuletzt immer wieder verlängerte EU-Ausnahmeverordnung ab dem 4. April 2026 nicht mehr angewendet werden darf. US-Konzerne wie Meta, Google und Microsoft müssen ab diesem Zeitpunkt das anlasslose Scannen privater Chats europäischer Bürger einstellen, das digitale Briefgeheimnis gilt somit wieder. Laut Breyer wurde damit ein „kaputtes und illegales System gestoppt“. Dadurch, dass die Ermittler nun nicht mehr in einer Flut aus falschen und längst bekannten Verdachtsmeldungen aus den USA „ersticken“, werden seiner Aussage nach wieder Kapazitäten frei, „um organisierte Missbrauchsringe gezielt und verdeckt zu jagen“.

Freiwillige Kontrolle auf der Gegenseite weiterhin ein Thema

Doch für den ehemaligen Parlamentarier ist der Kampf noch nicht zu Ende. Weitere prozedurale Schritte der EU-Regierungen sind für ihn nicht gänzlich ausgeschlossen. So beharren nicht wenige EU-Regierungen in den Trilog-Verhandlungen weiterhin auf der Forderung nach einer „freiwilligen“ Chatkontrolle. Ob sie damit Erfolg haben werden, ist angesichts der auch in der Vergangenheit vorhandenen strikten Ablehnung des EU-Parlaments fraglich – erst eine Zusage aller drei Gremien kann ein solches Vorhaben in geltendes Recht wandeln.

Nächster Halt: Flächendeckenden Alterskontrollen

Dabei steht das nächste Vorhaben bereits auf der Tagesordnung: In den laufenden Trilog-Sitzungen soll als Nächstes darüber verhandelt werden, ob Messenger- und Chatdienste sowie App-Stores gesetzlich zu flächendeckenden Alterskontrollen verpflichtet werden. Laut Breyer würde dies die Herausgabe von Ausweisdokumenten oder Gesichtsscans erfordern und damit die anonyme Kommunikation faktisch unmöglich machen – was vor allem gefährdete Gruppen wie Whistleblower oder andere Verfolgte massiv gefährden würde. Dieses Vorhaben könnte von den Befürwortern der Chatkontrolle nun als Verhandlungsmasse eingebracht werden, um doch noch irgendwie einen Kompromiss in ihrem Sinne zu erreichen und die angedachte Massenüberwachung in irgendeiner Form doch noch zu ermöglichen.



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Prof. Dr. Moritz Hennemann: Bundestag hat neuen Daten­schutzbeauf­tragten gewählt


Prof. Dr. Moritz Hennemann: Bundestag hat neuen Daten­schutzbeauf­tragten gewählt

Bild: Julian Vogel

Der Deutsche Bundestag hat den Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Moritz Hennemann zum neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gewählt. Er tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider an, die ihr Amt aus gesundheitlichen Gründen Ende September niederlegen wird.

Mehrheit deutlich erreicht

Die Bundesregierung hatte Hennemann am 24. Juni 2026 offiziell für das Amt vorgeschlagen. Bei der gestrigen Wahl (PDF) entfielen 391 Ja-Stimmen auf den Rechtswissenschaftler. 122 Abgeordnete stimmten gegen seine Wahl, weitere 77 enthielten sich. Erforderlich war die Zustimmung von mindestens 316 Abgeordneten. Bevor Hennemann sein neues Amt antreten kann, muss ihn noch der Bundespräsident ernennen. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt hierfür umfassende Qualifikationen und praktische Erfahrung im Datenschutzrecht sowie die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst vor. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Hennemann wurde von der CDU/CSU vorgeschlagen und von der SPD mitgetragen. Als wesentlicher Grund für die Ablehnung mancher Abgeordneter gilt seine wissenschaftliche Haltung. So zählt Hennemann zu den schärferen Kritikern der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die er mehrfach als „Innovationshemmnis“ bezeichnet hat. Seine Ernennung wurde deshalb in datenschutzpolitischen Kreisen kontrovers diskutiert.

Professor und Richter

Für andere gilt Hennemann hingegen als ausgewiesener Experte für Informations-, Medien- und Datenschutzrecht. Nach seinem Studium in Heidelberg, Krakau und Oxford war er unter anderem als wissenschaftlicher Mitarbeiter, Rechtsanwalt und Gastwissenschaftler an der Harvard Law School tätig. Nach seiner Habilitation an der Universität Freiburg leitete er den Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht an der Universität Passau sowie die dortige Forschungsstelle für Rechtsfragen der Digitalisierung. Aktuell lehrt er als Professor für Zivilrecht mit den Schwerpunkten Informations-, Medien- und Internetrecht an der Universität Freiburg und leitet dort als Direktor das Institut für Medien- und Informationsrecht. Zusätzlich ist er als Richter im Nebenamt am Oberlandesgericht Karlsruhe tätig.

Der neue Datenschutzbeauftragte vertritt einen eher wirtschafts- und innovationsorientierten Datenschutz, bei dem Daten stärker als ökonomisches Gut betrachtet werden. Ebenso spricht er sich wie seine Vorgängerin für eine „Datenrealpolitik“ aus.

Vorgängerin scheidet frühzeitig aus

Die bisherige Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hatte bereits im März 2026 aus gesundheitlichen Gründen ihren Rücktritt angekündigt. Nach eigenen Angaben wird sie ihre Aufgaben jedoch noch bis Ende September wahrnehmen, um einen geordneten Übergang zu ihrem Nachfolger sicherzustellen.

Vielfältige Aufgaben

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit überwacht die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und weiterer Datenschutzvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehören außerdem die Beratung von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung in Datenschutzfragen, die Bearbeitung von Beschwerden von Bürgern sowie die Zusammenarbeit mit Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland und der Europäischen Union. Darüber hinaus informiert die Behörde die Öffentlichkeit über Datenschutzrechte und beobachtet Entwicklungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten.



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Cloud Streaming: GeForce Now zum Steam Summer Sale mit Rabatt


Cloud Streaming: GeForce Now zum Steam Summer Sale mit Rabatt

Bild: Nvidia (hochskaliert)

GeForce Now kann anlässlich des aktuell laufenden Steam Summer Sale mit Rabatten auf die 12-Monat-Abos „Ultimate“ und „Performance“ erworben werden. Zudem erhält Nvidias Cloud-Streaming-Dienst Unterstützung für sechs weitere Spiele.

Der große Steam Summer Sale ist gestartet und läuft noch bis zum 9. Juli. Passend dazu bietet Nvidia Rabatte für ausgewählte Abo-Tarife des Cloud-Streaming-Dienstes GeForce Now an. Dabei gibt es im Rahmen eines Sommer-Sonderangebots jeweils 35 Prozent Rabatt auf die Stufen „Performance“ und „Ultimate“, wenn DER 12-Monats-Plan gewählt wird.

GeForce Now im Sommer-Sonderangebot

Mit dem Rabatt kostet die „Performance“-Mitgliedschaft von GeForce Now aktuell 71,49 Euro statt 109,99 Euro für 12 Monate (Preisnachlass von 38,50 Euro). In dieser Abo-Stufe enthalten ist der Cloud-Zugriff auf mehr als 4.500 Spiele, wobei in bis zu 1.440p bei maximal 60 FPS gestreamt wird und Gaming-Sessions sechs Stunden am Stück dauern können. Dieser Tarif verwendet ein nicht näher bezeichnetes GeForce-RTX-System und ist im Gegensatz zum Gratis-Tarif werbefrei.

Der 12-Monats-Plan von GeForce Now „Ultimate“ kostet demgegenüber im Rahmen des aktuellen Sales 142,99 Euro anstatt 219,99 Euro, was einem Preisnachlass von 77 Euro entspricht. Auch hier erhalten Abonnenten den Zugriff auf über 4.500 Spiele, die laut Nvidia mit bis zu 4K-Auflösung bei maximal 120 FPS gestreamt werden. Eine Cloud-Gaming-Session kann hier acht Stunden dauern und es werden Systeme genutzt, die vergleichbar mit einer GeForce RTX 5080 oder RTX 4080 sind.

Diese sechs Spiele kommen zu GeForce Now

Zudem kommen sechs weitere Spiele in den Cloud-Streaming-Dienst GeForce Now, wobei das Action-RPG „The Adventures of Elliot: The Millennium Tales“ aus der Feder der Macher von Bravely Default und Octopath Traveler das wohl größte Highlight darstellt. Darüber hinaus kann das Action-Roguelite Dark Scrolls von Devolver Digital über GeForce Now gespielt werden, das am 22. Juni 2026 auf Steam erschienen ist.

Ebenfalls seit dem 22. Juni verfügbar ist der Extraction-Shooter „Sand: Raiders of Sophie“, der an diesem Tag den Early Access auf Steam verlassen hat. Zudem können nun das cinematische Adventure Deer & Boy (seit 23. Juni), der 6v6-Movement-Shooter Empulse (seit 24. Juni) sowie das Fighting-Spiel „Fatal Fury: City of the Wolves“ erstmals über GeForce Now gestreamt werden.



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LAN-Party: Ticketverkauf zur NorthCon 2026 startet heute Abend


LAN-Party: Ticketverkauf zur NorthCon 2026 startet heute Abend

Bild: NorthCon

Der Ticketverkauf für die NorthCon 2026 beginnt heute Abend am 26. Juni um 20:00 Uhr. Die jährlich wiederkehrende LAN-Party findet vom 1. bis 4. Oktober 2026 in Neumünster in Schleswig-Holstein statt und bietet Platz für insgesamt 1.248 Teilnehmer in vier verschiedenen Sitzplatz-Kategorien.

Ticketverkauf startet heute Abend um 20 Uhr

Dabei handelt es sich um die Kategorien Parkett, Parkett Plus, Loge und VIP-Loge, auf die jeweils 1.016, 104, 118 und 10 Plätze entfallen. Um 20 Uhr startet der Ticketverkauf zunächst für die VIP-Loge, bevor gestaffelt im 5-Minuten-Rhythmus die weiteren Kategorien hinzukommen. Parkett-Tickets stehen folglich ab 20:15 Uhr zum Verkauf. Auf diesem Weg wollen es die Veranstalter interessierten Spielern und insbesondere Gruppen erleichtern, auf alternative Ticketkategorien auszuweichen, falls die bevorzugten Plätze zu schnell vergriffen waren.

Die Preise liegen bei 105 Euro für einen Parkettplatz mit 90 cm Tischbreite, 134 Euro für Parkett Plus mit 120 cm Breite und 159 Euro für einen Logenplatz. Die ausschließlich komplett buchbare VIP-Loge mit zehn Plätzen kostet zusammen 2.170 Euro. Im Ticketpreis enthalten sind neben einem Stromanschluss ein Gigabit-Netzwerkport, die Teilnahme an Turnieren sowie kostenlose Parkplätze und Zugang zu Duschcontainern. Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 18 Jahre alt sein.

Die vier Sitzplatzkategorien zur NorthCon 2026
Die vier Sitzplatzkategorien zur NorthCon 2026 (Bild: NorthCon)

Nach erfolgreichem Ticketkauf erfolgt zunächst nur der Erwerb des Platzes. Die Sitzplatz­reservierung startet zu einem späteren Zeitpunkt und wird separat angekündigt.

LAN-Party seit 2002

Die NorthCon zählt seit Jahrzehnten zu den bekanntesten LAN-Partys Deutschlands. Im Mittelpunkt stehen gemeinsames Spielen, Turniere und das Treffen der Community. Neben den offiziellen Wettbewerben gibt es zahlreiche freie Spielrunden, ein Bühnen­programm, Catering und Aussteller, die Gaming-Produkte präsentieren. Interessenten können die Veranstaltung auch ohne eigenen PC besuchen: Tagestickets kosten 10 Euro und berechtigen zum Zugang an allen Veranstaltungs­tagen, eine Teilnahme an den LAN-Turnieren oder das Mitbringen eines Rechners sind damit allerdings nicht möglich.

Welche Erinnerungen die Community auf ComputerBase an LAN-Partys hält und wie es um die Bereitschaft aussieht, heutzutage an einem solchen Event teilzunehmen, hat die Redaktion vor einigen Monaten mit einer Sonntagsfrage zur Diskussion gestellt.

Billboard März 2026



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