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Gekapptes „Demokratie leben“-Programm: Wie sich Priens Kahlschlag auswirkt


Bei vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen ist Feuer am Dach. Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) das Förderprogramm „Demokratie leben“ stark kürzen und umgestalten will. Mehr als 200 Projekte sollen nicht mehr unterstützt werden, darunter Initiativen von HateAid, der Amadeu Antonio Stiftung oder der Open Knowledge Foundation Deutschland.

Neben einzelnen Projekten trifft der Kahlschlag vor allem Netzwerke und Strukturen, die in den vergangenen Jahren entstanden sind und künftig aus der Förderung herausfallen sollen. Sie stehen vor dem Aus, sollte sich keine Lösung finden. Der Flurschaden wäre enorm: „Mit der Einstellung solcher Strukturen trifft es nicht nur einzelne Initiativen – es bricht ein ganzes Unterstützungs- und Innovationsökosystem weg“, sagt Lorenz Blumenthaler von der Amadeu Antonio Stiftung.

„Demokratie leben“ wurde ursprünglich, auch unter dem Eindruck der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), im Jahr 2015 ins Leben gerufen. Seitdem fördert das Bundesprogramm zivilgesellschaftliche Projekte, die sich, so bislang die Beschreibung des Ministeriums, „für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft einsetzen“.

Demokratieförderung „kein Lichtschalter“

Dies hatte sich das Modellprojekt Good Gaming Support der Amadeu Antonio Stiftung vorgenommen. Es richtet sich gegen Radikalisierung im Gaming, unterstützt angefeindete Nutzer:innen und bildet etwa Lehrer:innen oder Eltern weiter. Aktuell seien Rechtsextreme in der Spieleszene noch eine Minderheit, sagt Blumenthaler. „Ohne diese präventive Arbeit könnte sich das schnell ändern.“

Noch gravierender wäre indes der Wegfall des Kooperationsverbunds Rechtsextremismusprävention, sagt Blumenthaler. Zu den insgesamt sechs Partnern zählen unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche + Rechtsextremismus und die Jugendbildungsstätte LidiceHaus, jährlich fließen dafür knapp 623.000 Euro. Über Jahre aufgebaute Expertise, belastbare Netzwerke und funktionierende Strukturen würden mit einem Schlag zerstört, warnt Blumenthaler. „Demokratieförderung ist kein Lichtschalter, den man beliebig an- und ausschalten kann.“

Vor dem selben Problem stehen andere Verbünde, etwa die Initiative Zukunft D, die die Demokratie in einer vernetzten Gesellschaft stärken soll. Sie wird getragen von AlgorithmWatch, aula, Liquid Democracy, der Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa und Wikimedia Deutschland. Aktuell wird der Verbund jährlich mit rund 2 Millionen Euro gefördert, ab 2027 soll damit Schluss sein. „Das Ministerium hat ganz deutlich gesagt, dass die Kooperationsverbünde nicht mehr finanziert werden“, sagt Kristina Hübner von AlgorithmWatch.

Langfristige Initiativen besonders betroffen

Wie viele andere Verbünde hat Zukunft D seine Aktivitäten langfristig und vorausplanend angelegt, sagt Hübner. „Wir sind daher stark betroffen und müssen, um unserem Anspruch zum nachhaltigen Handeln gerecht zu werden, bereits in diesem Jahr gravierende Anpassungen vornehmen.“ Ob und wie dies möglich ist, werde derzeit mit dem Ministerium besprochen.

Was auf jeden Fall wegfallen werde, sei der Aufbau einer bundesweiten Struktur zu „Demokratie in der digitalisierten Gesellschaft“ mit Schwerpunktthemen wie Demokratie- und Medienbildung. Bedroht ist auch das Konferenzformat Digital Democracy Days.

Ausgleichen lässt sich der Wegfall der Mittel unter den aktuellen Voraussetzungen nicht, sagt Hübner. „Auch, wenn jetzt neues Geld kommt, ist ein Großteil dessen, was bisher geflossen ist, verschwendet, weil es in den Aufbau einer Struktur geflossen ist, die es nicht mehr geben wird“, sagt Hübner.

Aufreger Demokratieförderung

Schon vor dem Amtsantritt der schwarz-roten Regierung im Mai 2025 hatte sich abgezeichnet, dass sich viele einschlägige Initiativen Sorgen machen müssen. Als Reaktion auf Massenproteste gegen eine Zusammenarbeit mit der teils rechtsextremen AfD stellten die Unionsparteien in den Raum, dass an den Demonstrationen beteiligte und mitunter staatlich geförderte Projekte eine „Schattenstruktur“ aufgebaut hätten. Sie würden mit öffentlichen Mitteln indirekt linke Politik betreiben. In 551 Fragen einer Kleinen Anfrage wollten sie ergründen, inwieweit sich mit öffentlichen Mitteln unterstützte gemeinnützige Vereine politisch betätigen dürfen.

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Zwar räumte Bildungsministerin Prien ein, den aggressiven Fragenkatalog für einen Fehler gehalten zu haben, doch inhaltlich bleibt sie bislang auf Linie: Das Programm wird umgebaut, ohne das Ergebnis einer laufenden Evaluation abzuwarten. Diese sei nicht zielführend, sagte Prien kürzlich in einem Interview mit Wiarda Blog. Aus ihrer Sicht könne die Evaluation „die notwendigen Erkenntnisse gar nicht bringen, weil sie auf der Programmebene läuft und nicht auf der Ebene der einzelnen Maßnahmen, zudem sind die Förderziele bislang eher diffus.“

Gerade so umfassende Vorhaben wie Demokratieförderung und der Aufbau von Strukturen lassen sich jedoch nicht so einfach in Excel-Tabellen packen. Demokratiefördernde Strukturen entstünden nicht im Jahresrhythmus, sagt Hübner von AlgorithmWatch. Dafür brauche es „Zeit, Vertrauen und verlässliche Verfahren“. Die Wirkung solcher Strukturen zeige sich oft dort, wo „einfache Outputmessung an Grenzen stößt: in Haltungen, Kompetenzen, Netzwerken und institutioneller Resilienz“, sagt Hübner.

All die Arbeit – alles umsonst?

Langfristig gedacht war etwa auch toneshift, ein aus sechs Partnerorganisationen bestehender Kooperationsverbund, darunter HateAid, Neue deutsche Medienmacherinnen und die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK). Ursprünglich für den Förderzeitraum zwischen 2025 bis 2032 angelegt, wollte das Projekt eine bundeszentrale Infrastruktur gegen digitale Gewalt, Hassrede und Desinformation aufbauen.

Teils ist dies gelungen. Doch nach aktuellem Stand endet toneshift mit Ende 2026, sagt Hanna Gleiß von Das NETTZ. Die seit bald zehn Jahren aufgebaute Vernetzungsstelle gegen Hassrede koordiniert toneshift. Sollte das Bildungsministerium keine drastische Kehrtwende vollziehen, ist eine Neu-Antragstellung als Kooperationsverbund nicht mehr geplant. Zwar sei denkbar, so Gleiß, dass Folgeprojekte einzelner Träger im Rahmen von „Demokratie leben“ oder durch andere Fördergeber realisiert werden können. Aber nicht einmal das ist gesichert.

„Hass im Netz ist ein komplexes Thema, für das es keine einzelne Lösung gibt, sondern es braucht ein Zusammenspiel unterschiedlicher Ansätze“, sagt Gleiß. Dazu gehöre Regulierung genauso wie Medienkompetenz, Betroffenenberatung, Forschung, Antidiskriminierungsarbeit und vieles mehr. Aufbauend auf diesem breiten, systemischen Ansatz arbeite toneshift dafür, dass Präventions- und Interventionsmaßnahmen ineinander greifen.

Entstanden sind hierbei unter anderem geregelte Voraussetzungen für den Wissenstransfer in Regelstrukturen, etwa in die Kommunalpolitik, Bildungseinrichtungen oder Sportvereine, sagt Gleiß. Ein großer Teil der Arbeit passiert dabei im Hintergrund, insbesondere als Koordinierungsstelle: Governance-Prozesse müssen entwickelt und etabliert werden, gemeinsame Positionen erarbeitet und Beratungsangebote professionalisiert werden. Bricht die „Grundsicherung“ für die Verbund- und Netzwerkarbeit weg, dann weiß Gleiß nicht, „wo wir anderweitig Fördermittel dafür bekommen sollen“.

Medienkompetenz fällt nicht vom Himmel

Die medienpädagogische Bedeutung von toneshift sei erheblich, ergänzt Valentin Dander von der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK), ebenfalls Teil des Verbunds. Das Projekt verbinde Medienpädagogik systematisch mit politischer Bildung, entwickle curriculare Grundrisse und Qualitätsstandards für die Fachkräftequalifizierung. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene in ihrer Kritik- und Handlungsfähigkeit im digitalen Raum zu stärken. „Medienbildung wird so zu einem zentralen demokratischen und präventiven Schutzfaktor gegen Radikalisierung, Desinformation und digitale Gewalt“, sagt Dander.

Vorgenommen hatte sich die GMK noch einiges für das langfristig geplante Projekt. Auf der Kippe stehen unter anderem eine Fachgruppe, die sich politischer Medienbildung widmen sollte oder ein gemeinsam mit dem Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) entwickelter Atlas rund um Desinformation und KI.

Mit dem IDZ konzipierte Langzeitforschung zu digitalen Einflusskampagnen steht ebenfalls vor dem Aus, genauso wie Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene digitaler Gewalt. „Damit stünde nicht nur ein Einzelprojekt auf dem Spiel, sondern eine professionelle, bundesweit vernetzte, medienpädagogische Antwort auf zentrale demokratische Herausforderungen unserer Zeit wird in ihrer Arbeit und Wirkungsweise stark eingeschränkt“, sagt Dander.

Einsetzender Kahlschlag

Das Muster gleicht sich: Hochmotivierte Projekte, die vor den Trümmern ihrer Arbeit stehen und meist nicht wissen, wie es weitergehen soll. Manche spüren die Kürzungen indes jetzt schon, etwa das Projekt „Jugend.Macht.Code“ der Open Knowledge Foundation Deutschland (OKF).

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„Ursprünglich waren für das laufende Förderjahr 250.000 Euro eingeplant, sehr kurzfristig wurde uns mitgeteilt, dass die Mittel auf dem Niveau von 2025 gedeckelt sind – in unserem Fall 180.000 Euro“, sagt Henriette Litta von OKF. 70.000 Euro fehlen also bereits in diesem Jahr. „Ein vollständiger Wegfall der Förderung wird das Projekt in seiner jetzigen Form unmöglich machen und damit auch bisher geleistete Arbeit und Ergebnisse im Sand verlaufen lassen“, sagt Litta.

Eine überarbeitete Förderrichtlinie des Ministeriums wird für Juni erwartet. Diese sollte endgültig Klarheit schaffen – schließlich betont Ministerin Prien immer wieder zumindest grundsätzlich, wie wichtig die Arbeit solcher Projekte ist. Der taz sagte sie etwa im März: „Ein Schwerpunkt des neuen Programms wird die digitale Welt sein, die Extremismusprävention, der Einsatz gegen Antisemitismus, Frauenfeindlichkeit und Rassismus und andere Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Netz.“

Umgestellte Förderziele

Prinzipiell können sich Initiativen, mit Ausnahme von Innovationsprojekten und Trägern bundeszentraler Infrastruktur, erneut bewerben, solange sie „den zukünftigen präzisierten Förderzwecken entsprechen“, sagte Prien.

Allerdings werden sie wohl kleinere Brötchen backen müssen: „Die Vorstellung, man könnte über Förderprojekte die liberale Demokratie retten, halte ich leider für nicht realistisch“, sagte Prien heute auf der Digitalkonferenz re:publica. Zugleich stellt sie sich als Retterin des Förderprogramms dar: „Ich habe mich sehr dafür eingesetzt, auch gegen Widerstände, das Programm überhaupt zu erhalten.“ Zuletzt verfügte es insgesamt über ein Jahresbudget von rund 190 Millionen Euro. Ob dieses vollständig erhalten bleibt, ist fraglich. Jedenfalls sei Deutschland laut Prien „das Land in der Welt, das am meisten für Demokratieprojekt ausgibt, das finde ich auch super.“

Doch manche Projekte fürchten, dass die Hürden künftig dennoch zu hoch sein werden. Weder Prien noch Kanzler Merz machen ein Geheimnis daraus, dass sie den vorrangig durch konservative Medien entfachten Eindruck ausräumen wollen, „Demokratie leben“ bediene zu weit „das linksliberale Milieu“, wie es Prien ausdrückte.

Verschärfte Extremismusklausel

Sorgen bereiten neue Bestimmungen in aktuellen Zuwendungsbescheiden zur sogenannten Extremismusklausel, deren Auszug netzpolitik.org einsehen konnte. Demnach müssen sich Zuwendungsempfänger unter anderem verpflichten, sicherzustellen, keine extremistischen Strukturen oder Personen materiell oder immateriell zu unterstützen. Dazu soll etwa gehören, wenn Personen oder Organisationen aus extremistischen Strukturen „aktiv“ an öffentlich geförderten Veranstaltungen teilnehmen oder wenn öffentliche Mittel an andere Träger weitergegeben werden.

Für Projekte wirft das eine Reihe an Fragen auf, die weiterhin auf eine Antwort warten: Wie sollen zivilgesellschaftliche Gruppen solche Überprüfungen vornehmen; was genau macht eine „aktive Teilnahme“ aus; und was zählt zu den materiellen und immateriellen Leistungen, die gegebenenfalls zu unterbinden sind?

Schon in der Vergangenheit waren extremistische Organisationen von der Förderung ausgeschlossen, bisweilen wurden Nichtregierungsorganisationen sogar vom Inlandsgeheimdienst durchleuchtet. Nun sehen sich potenzielle Antragsteller jedoch einer rechtlichen Gefahr ausgesetzt, wenn sie künftig ausdrücklich „sicherstellen“ müssen, dass Steuermittel nicht an die Falschen fließen. Insgesamt sei dies „das Gegenteil von Demokratieförderung“, sagt die Darmstädter Professorin Julika Bürgin.

Die Sorgen schürt nicht zuletzt die Bundesregierung. Nicht nur hatte die Bildungsministerin bereits im Vorjahr eine „breit angelegte Verfassungsschutzprüfung“ geförderter NGOs angekündigt. Ihr Regierungskollege, der konservative Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, zeigte derweil vor, wie das in der Praxis aussehen kann: Nach einer Überprüfung durch den Geheimdienst schloss Weimer drei Buchhandlungen nachträglich vom Deutschen Buchhandlungspreis aus, weil nicht näher bekannte „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ über sie vorliegen würden.

Müssen zivilgesellschaftliche Organisationen fortan überprüfen, ob beispielsweise ein IT-Dienstleister oder ein Workshop-Teilnehmer ein „Deutschland verrecke“-Tattoo auf dem Oberarm trägt? Wir werden es bald erfahren.



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Familienministerin: Karin Prien will Social-Media-Verbot nicht „Verbot“ nennen


Fünf Tage, nachdem Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf dem Katholikentag „Nein“ zum Social-Media-Verbot für Minderjährige gesagt hat, zeigt sich Familienministerin Karin Prien (CDU) zurückhaltend. Auf der Berliner Digitalkonferenz re:publica weicht sie entsprechenden Fragen aus dem Publikum eher aus.

„Ich habe mich nie für ein Verbot augesprochen, sondern für wirksame Altersbegrenzung“, sagt die Familienministerin am heutigen Mittwoch. Das ist ein Euphemismus, also eine Beschönigung. Unterm Strich ist eine „wirksame Alterbegrenzung“ dasselbe wie ein Verbot für Minderjährige.

Hintergrund sind die seit Monaten vorgebrachten Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Minderjährige nach australischem Vorbild, begleitet mit strengen Alterskontrollen. In Australien dürfen junge Menschen keinen Account auf Plattformen wie Instagram oder TikTok haben. Ein solches Modell wollen unter anderem die CDU, die SPD-Fraktion, mehrere EU-Mitgliedstaaten und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU).

Ähnlich wie die Familienministerin hat Ursula von der Leyen den Begriff „Verbot“ jüngst gemieden – und lieber von „Aufschub“ gesprochen. Die wolkige Wortwahl der Spitzenpolitiker*innen könnte eine Reaktion auf die umfassende Kritik sein, unter anderem aus Kinderschutz, Medienpädagogik und Wohlfahrt, aus Forschung und IT-Sicherheit bis hin zu Elternverbänden. Die Kritiker*innen lehnen es ab, junge Menschen von gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen. Viele warnen zudem davor, eine technische Infrastruktur zur Kontrolle aller Nutzer*innen im Netz zu errichten.

Prien verweist auf Fachleute und EU-Staaten

Verbot, Aufschub, Begrenzung: Ändern sich nur die Worte oder auch die Inhalte? Zumindest bei ihrem Auftritt auf der re:publica lässt sich Prien nicht tief in die Karten blicken. Stattdessen setzt sie mindestens drei Akzente, die von der zentralen Streitfrage ablenken.

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Erstens: Prien verweist auf das von ihr einberufene Expert*innen-Gremium, das bis zum 24. Juni Vorschläge für Kinder- und Jugendschutz im Netz vorlegen soll. „Wir sind da mit unseren Überlegungen noch nicht am Ende und warten auf die Empfehlungen.“ Zugleich hielt sie sich alle Türen offen, falls die Regierung mit den Ergebnissen doch nicht zufrieden ist. „Klar ist immer, entscheiden muss die Politik.“

Zweitens: Prien erinnert daran, dass Social-Media-Regulierung vor allem europäisch ist. „Das werden wir mit unseren europäischen Nachbarn und Partnern tun müssen.“ Das ist korrekt – als größtes Land in der EU spielt Deutschland hierbei aber eine wichtige Rolle.

Drittens: Statt aufs Social-Media-Verbot näher einzugehen, lenkt die Ministerin den Blick auf andere Aspekte. „Wir brauchen eine Gesamtstrategie, die Befähigung, Schutz und Teilhabe gleichermaßen im Blick hat.“ Allerdings gibt es unter den diskutierten Maßnahmen keine, die so umfassend die Grundrechte von gleichermaßen jungen und älteren Menschen beträfe.

„Schade, dass sie nicht klar gemacht hat, wo sie steht“

Das Herumlavieren der Ministerin zeigt sich besonders deutlich bei einer Aussage zur Abwägung von Grundrechten. Grundrechte sind ein wichtiger Aspekt der Debatte, denn ein Social-Media-Verbot würde das Recht junger Menschen auf Information und Teilhabe einschränken; die damit verbundenen Alterskontrollen schränken je nach Ausgestaltung Datenschutz und Privatsphäre ein.

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Prien sagt, zwar werde man immer abwägen müssen zwischen Kinder- und Jugendschutz und anderen Werten. „Aber beim Kinder- und Jugendschutz hört meiner Meinung nach der Spaß auf.“

Die Wortwahl fällt ins Auge, denn das Abwägen von Grundrechten ist kein Spaß; es geht um potenziell tiefe Eingriffe. Selbst beim Fokus auf Kinder und Jugendliche ist die Abwägung komplex. In einer Stellungnahme schreibt etwa das Deutsche Kinderhilfswerk: „Pauschale Verbote entmündigen Kinder und Jugendliche.“ Sie stünden in krassem Widerspruch zum Recht auf digitale Teilhabe, das die UN-Kinderrechtskonvention garantiert.

Die Publikumsfrage nach der aktuellen Position der Ministerin zum Social-Media-Verbot hatte Felix Preu gestellt. Er kümmert sich beim Bund der katholischen Jugend (BDKJ) um Digitalpolitik. Mit der Antwort der Ministerin ist er nicht so recht zufrieden, wie er gegenüber netzpolitik.org erklärt. „Ich finde es schade, dass sie nicht klar und transparent gemacht hat, wo sie im Moment steht.“ Er wünsche sich „ein klares Bekenntnis“, dass jungen Menschen Teilhabe ermöglicht wird. Verbote dürften nur das allerletzte Mittel sein, nachdem alle anderen Maßnahmen gescheitert sind.

Strenge Maßnahmen zum Schutz junger Menschen im Netz kann die EU auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) von Plattformen einfordern; erste Verfahren, etwa gegen TikTok, laufen bereits.

Kurz nach den Empfehlungen des deutschen Expert*innen-Gremiums Ende Juni soll auch ein Gremium auf EU-Ebene eigene Empfehlungen vorlegen. Die EU-Kommission könnte daraufhin noch bis Ende September einen passenden Gesetzentwurf vorlegen.



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Node.js: Vier kritische Sicherheitslücken mit Höchstwertung in vm2 geschlossen


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Die vm2-Sandbox der Open-Source-JavaScript-Laufzeitumgebung Node.js kommt nicht aus den Schlagzeilen heraus und die Entwickler schließen nun ein weiteres Mal „kritische“ Sicherheitslücken. Erneut können Angreifer aus der Sandbox ausbrechen und Host-PCs mit Schadcode kompromittieren.

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In der Version 3.11.4 haben die Entwickler mehrere Schwachstellen geschlossen. Darunter sind vier „kritische“ Lücken mit dem höchstmöglichen CVSS Score 10 von 10 (CVE-2026-47208, CVE-2026-47137, CVE-2026-47140, CVE-2026-47131). Um Schadcode ins Hostsystem zu schieben und auszuführen, gibt es mehrere Wege.

Weil die Prozesse process und inspector/promises nicht in der Speerliste von Node.js stehen, können Angreifer daran für einen Sandboxausbruch ansetzen. Außerdem können sie verschiedene Funktionen kombinieren, um mit dem TypeError-Constructor ins Hostsystem zu gelangen.

Eine weitere „kritische“ Lücke (CVE-2026-47210) ermöglicht im Kontext von WebAssembly JSPI einen weiteren Sandboxausbruch. Weiterhin haben die Entwickler noch drei Sicherheitslücken (CVE-2026-47139, CVE-2026-47209, CVE-2026-47135) mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ geschlossen. Weiterführende Informationen zu den Lücken finden sich im Sicherheitsbereich der GitHub-Website des Projekts.

Seit Anfang Mai sorgt vm2 für Schlagzeilen, weil Angreifer die Sandbox überwinden können. Dementsprechend haben die Entwickler jüngst zwei „kritische“ Sicherheitslücken (CVE-2026-26956, CVE-2026-45411) geschlossen. Bislang gibt es seitens der Entwickler keine Warnungen, dass Angreifer die Schwachstellen bereits ausnutzen. Gleichwohl sollten Admins mit dem Patchen nicht zu lange zögern.

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Sicherheitsupdate: Hartkodierter Schlüssel ermöglicht Zugriffe auf Apache OFBiz


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Angreifer können an Schwachstellen in Apache OFBiz ansetzen, um PCs zu kompromittieren. In einer aktuellen Version haben die Entwickler nun mehrere Sicherheitslücken geschlossen.

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Mit OFBiz kann man komplexe Geschäftsprozesse organisieren und automatisieren. Aus dem Sicherheitsbereich der Apache-OFBiz-Website geht hervor, dass die Entwickler in der Version 24.09.06 insgesamt 17 Lücken geschlossen haben. Bislang gibt es keine Hinweise auf Attacken.

Als besonders gefährlich gilt eine „kritische“ Schwachstelle (CVE-2026-31986). An dieser Stelle können Angreifer aufgrund eines hartkodierten kryptografischen Schlüssels auf Instanzen zugreifen. Angreifer können aber auch aus der Ferne Schadcode ausführen (etwa CVE-2026-45434 „hoch“).

Um Systeme vor möglichen Attacken zu schützen, müssen Admins zeitnah die reparierte Ausgabe installieren.


(des)



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