Künstliche Intelligenz
Geld durch Spaziergänge – Bonusprogramme von Krankenkassen
Bis zu 60 Euro können Versicherte bei der AOK jährlich durch regelmäßige Spaziergänge bekommen – mehr ist durch andere gesundheitsfördernde Maßnahmen möglich. Das geht aus einem Vergleich der Bonusprogramme der fünf mitgliederstärksten Krankenkassen durch die IFA hervor, der heise online vorliegt. Als gesundheitsfördernde Aktivitäten zählen etwa Schutzimpfungen, besuchte Vorsorgeuntersuchungen, Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Fitnessstudios und erreichte Schrittziele.
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Mit etwa 27 Millionen Versicherten in allen Bundesländern gilt die AOK als größte Krankenkasse in Deutschland, wie das Informationsportal krankenkassen.de belegt. Bis zu 225 Euro könnten sich Versicherte laut der IFA jährlich für gesundheitsfördernde Aktivitäten von der AOK sichern, davon 60 Euro durch das Erreichen von Schrittzielen. Für jeden Tag, an dem Versicherte die 10.000 Schritte erreichen, bekämen sie 25 Cent – bis zu 240 Mal im Jahr.
Das niedrigste Schrittziel hätte hingegen die BARMER. Dort bekämen Versicherte 15 Euro, wenn sie einmal im Jahr in vier konsekutiven Wochen jeweils mindestens 50.000 Schritte machen. Die DAK-Gesundheit zahle Versicherten bis zu zweimal im Jahr 15 Euro aus, wenn sie an sieben aufeinanderfolgenden Tagen 10.000 Schritte gemacht haben. Die Techniker Krankenkasse (TK) zahle Versicherten zweimal im Jahr zehn Euro, wenn diese in einem zwölfwöchigen Zeitraum in mindestens zehn Wochen 60.000 Schritte laufen. Die IKK classic biete laut der IFA keine Bonuszahlungen für Schritte an.
Krankenkassen bezahlen Fitnesstracker
Das Geld verdienen die Versicherten in den Bonusprogrammen nicht direkt, sondern meist in Form von Prämienpunkten. Diese lassen sich nicht nur für direkte Geldauszahlungen verwenden, sondern auch zur Bezuschussung der Anschaffungskosten für Fitnesstracker, Smartwatches oder Sport-Apps.
Oftmals sind Bonuspunkte mehr Geld wert, wenn sie für die Finanzierung von Gesundheitsmaßnahmen genutzt werden, wie die Untersuchung der IFA zeigt. Während sich Versicherte bei der TK zum Beispiel bis zu 200 Euro jährlich direkt auszahlen lassen können, erstattet die Krankenkasse bis zu 400 Euro für Fitnesstracker und andere Gesundheitsausgaben.
Die Bonusprogramme lassen sich in vielen Fällen in den Apps der Krankenkassen abrufen. Auch die Elektronische Patientenakte (ePA) und elektronische Rezepte sind oft in den Krankenkassen-Apps verfügbar.
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(mho)
Künstliche Intelligenz
Anthropic gibt Sonnet 5 frei, Fable 5 und Mythos 5 sollen wieder nutzbar werden
Anthropic hat mit Claude Sonnet 5 eine angeblich merklich verbesserte Version seines KI-Modells für die umfangreichsten Einsatzzwecke veröffentlicht, das in Teildisziplinen zum High-End-Modell Opus 4.8 aufholen oder es sogar überholen soll. Verbessert wurde demnach hauptsächlich die agentische Funktionsweise, dabei geht es darum, dass Aufgaben selbstständig erledigt werden sollen. Das neue Modell „kann Pläne machen, Werkzeuge wie Browser und die Konsole benutzen und in einem Umfang autonom arbeiten, für den noch vor Monaten größere und teurere Modelle nötig waren“, schreibt Anthropic. Hinzu kommt ein Werkzeugkasten für die Forschung und die Ankündigung, dass die Exportbeschränkungen für Fable 5 und Mythos 5 aufgehoben werden sollen.
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Claude Sonnet ist Anthropics KI-Modell, das die bestmögliche Performance für die breitesten Einsatzzwecke verspricht. Wer Anthropics KI-Technik kostenfrei oder im Pro-Angebot nutzt, für den ist das Modell vorausgewählter Standard. Laut mehreren Benchmarks, die das KI-Unternehmen dazu veröffentlicht hat, gibt es gegenüber dem Vorgänger eine teils deutliche Verbesserung, mit der Sonnet zu Opus 4.8 aufholt. Bei agentischen Aufgaben wird das Spitzenmodell Opus 4.8 demnach sogar fast ausnahmslos überholt. Das hätte sich bei externen Tests bestätigt, Sonnet beende jetzt Aufgaben erfolgreich, die vorher abgebrochen wurden. Zudem prüfe das Modell die Ergebnisse auch ohne Aufforderung. Das alles gebe es zu besseren Preisen.
Fable und Mythos vor erneuter Freigabe
Anthropic versichert weiterhin, dass das neue Modell auch mehr Sicherheit verspreche. Sonnet 5 sei besser darin, böswillige Anfragen abzulehnen und Übernahmeversuche abzuwehren. Darüber hinaus würde das Modell weniger oft halluzinieren, also falsche Ausgaben erzeugen, als der direkte Vorgänger. Bei der Ausnutzung von Sicherheitslücken liegt das Modell demnach aber weit hinter dem leistungsfähigsten Anthropic-Modell Mythos, aber trotzdem vor Sonnet 4.6. Deshalb hat Anthropic hier ebenfalls Leitplanken gezogen, die dafür sorgen sollen, dass Sonnet die Hilfe für Cyberangriffe genauso ablehnen soll wie die aktuellen Opus-Modelle. Am Mittwoch hat Anthropic zudem Claude Science veröffentlicht, das Werkzeuge für die Forschung vereint.
Parallel zur Freigabe von Sonnet 5 hat Anthropic zudem publik gemacht, dass die US-Regierung die Exportkontrollbeschränkungen für Mythos und Fable aufgehoben hat. Ab Mittwoch sollten deshalb die Beschränkungen aufgehoben und die Zugänge wiederhergestellt werden. Die KI-Firma bedankt sich für die Geduld und kündigt weitere Informationen dazu an. Der Schritt hatte sich am Wochenende angekündigt, da war ein entsprechender Brief öffentlich geworden. Die Sperre der leistungsfähigsten KI-Modelle von Anthropic für Ausländerinnen und Ausländer hatte vor allem in Europa deutlich gemacht, wie groß die Abhängigkeit von KI-Technik aus den USA hier ist.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Mittwoch: Apple wegen Epic vor US-Höchstgericht, Aus für Frankreichs Paketsteuer
Im Streit um App-Gebühren hat Apple einem US-Gericht eine lange Nase gezeigt und Gebühren auch für Zahlungen fremder Apps außerhalb des eigenen App-Stores erhoben. Ein Bundesbezirksgericht hat dies als Missachtung des Gerichts eingestuft. Das wird nun vom US Supreme Court überprüft. In Frankreich wurden Gebühren für kleine Pakete aus Nicht-EU-Staaten fällig. Doch asiatische Händler haben diese Paketsteuer ausgetrickst, sodass die Einnahmen deutlich geringer ausfielen als erwartet. Jetzt verzichtet Paris darauf und verweist auf die ab heute geltende neue EU-Zollregel für Kleinsendungen. Ab heute gilt auch, dass Apotheken Patienten beim Einstieg in die medizinische Versorgung unterstützen und etwa bei Videosprechstunden assistieren können. Das richtet sich vorwiegend an Menschen, die Hilfe bei digitaler medizinischer Unterstützung benötigen oder dafür nicht ausgestattet sind – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Apple hat in seinem Spiel auf Zeit einen neuerlichen Etappensieg erzielt: Das höchste US-Gericht nimmt einen Teilaspekt des Komplexes Epic v Apple zur Überprüfung an. Grundsätzlich geht es in dem seit fast sechs Jahren laufenden Rechtsstreit um wettbewerbsfeindliche Praktiken in Apples App Store für iOS und iPadOS. Der vom Höchstgericht angenommene Teil dreht sich darum, dass Apple eine Entscheidung eines Bundesbezirksgerichts dem Geiste nach umgangen hat, indem es App-Anbietern prohibitive Gebühren verrechnet und andere nachteilige Auflagen macht. Das wurde zuvor als Missachtung des Gerichts eingestuft. Doch Apple argumentiert, Missachtung sei nur bei Umgehung sehr konkreter Gerichtsbefehle möglich, nicht bei Umgehung des grundsätzlichen Tenors einer Gerichtsentscheidung: Supreme Court überprüft Apples Missachtung des Epic-Gerichts.
Seit März dieses Jahres wurde in Frankreich eine Paketsteuer in Höhe von 2 Euro pro Kleinsendung aus Nicht-EU-Staaten erhoben, wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt. Das sollte die Flut an Billigpaketen, vor allem aus Asien, eindämmen. Diese Regelung hat Paris gestern kurzfristig aufgehoben, ab heute wird diese Gebühr nicht mehr fällig. Denn asiatische Händler haben diese Paketsteuer erfolgreich umgangen, indem die Waren zunächst anderswo importiert und dann per Lkw nach Frankreich transportiert wurden. Dadurch sind die Einnahmen deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Offiziell verweist Paris auf die ab dem heutigen 1. Juli geltende neue EU-Zollregel für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten als EU-weite Lösung: Frankreich streicht eigene Paketsteuer für Kleinsendungen nach geringem Ertrag.
Ebenfalls ab dem 1. Juli 2026 können Apotheken Patienten bei der Nutzung telemedizinischer Angebote unterstützen. Das soll Versicherten den Zugang zur medizinischen Versorgung erleichtern. Nach Abschluss aller gesetzlichen Verfahren startet die sogenannte assistierte Telemedizin bundesweit. Apotheken können künftig drei Leistungen anbieten und abrechnen: ein strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren, die Begleitung einer Videosprechstunde oder die Kombination aus beiden Angeboten. Die Leistung richtet sich vor allem an Menschen, die Unterstützung bei der Nutzung digitaler Gesundheitsangebote benötigen oder kein geeignetes Endgerät besitzen. Diese müssen dafür eine Vereinbarung mit der Apotheke unterschreiben – zunächst auf Papier: Apotheken dürfen assistierte Telemedizin anbieten.
Amazon.com bietet nun die vorübergehende Einbettung eigener Mitarbeiter bei großen Kunden der Amazon Web Services (AWS) an. Sie sollen bei den Kunden KI-Agenten zusammenstellen und installieren, die dann AWS-Dienste nutzen. Diese Hausbesucher nennt Amazon Forward Deployed Engineers (FDE), eine von Palantir übernommene Marketingbezeichnung. Ziel ist natürlich, den Absatz zu beschleunigen, aber auch Kunden an AWS zu binden. Sind die KI-Agenten erst einmal tief in die IT einer großen Organisation integriert, wird der Wechsel zu einem Mitbewerber aufwendig und damit teuer. Speziell in sensiblen Bereichen wie Behörden, Geldinstituten und streng regulierten Branchen wie dem Finanzwesen sollen die AWS-FDEs eingebettet werden: Amazons KI-ler machen Hausbesuche für Forward Deployed Engineering.
Seit rund 13 Jahren soll die Funktion UEFI Secure Boot Computer gegen Malware schützen. Wie der Name andeutet, soll Secure Boot verhindern, dass sich manipulierte Bootloader einnisten, die beispielsweise Passwörter belauschen. Secure Boot arbeitet mit kryptografischen Signaturen und Zertifikaten, die im nichtflüchtigen (Flash-)Speicher von PC-Mainboards und Notebooks hinterlegt sind. Weil die ursprünglichen Zertifikate aus dem Jahr 2011 nach 15 Jahren ablaufen, also 2026, tauscht Microsoft sie per Windows Update aus. Dabei gibt es jedoch Pannen, und es zeigen sich an mehreren Ecken grundsätzliche Schwächen des Konzepts. Manche ältere Computer starten plötzlich nicht mehr. Wo es hakt und was Betroffene nun machen können, besprechen wir im Bit-Rauschen, dem Prozessor-Podcast: Das Secure-Boot-Problem von Windows 11.
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Auch noch wichtig:
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- Cyborg-Kakerlaken sollen auch unter Wasser ihren Dienst verrichten. Ein Taucheranzug mit Sauerstoffgenerator sorgt für ausreichend Atemluft: Taucheranzug ermöglicht ferngesteuerten Cyborg-Kakerlaken das Atmen unter Wasser.
- Der Supreme Court hat die Unabhängigkeit der FTC für verfassungswidrig erklärt. Das droht, dem EU-US Data Privacy Framework die rechtliche Basis zu entziehen: US-Urteil erschüttert das Fundament des transatlantischen Datentransfers.
- Der Kampf gegen das Ozonloch gilt als ein großer Erfolg der Staatengemeinschaft. Laut einer Studie hat nicht FCKW die ersten Schäden verursacht am Ozonloch: Schädigung der Ozonschicht begann viel früher und durch anderen Stoff.
- Benziner, Diesel, E-Antrieb, PHEV und Brennstoffzelle: BMW fächert die Motorenauswahl beim X5 so weit auf wie nie zuvor. Doch das Rennen ist schon vorbei. Das zeigt sich bei der Vorstellung des BMW X5: Nie war das SUV technologieoffener.
- Viele Versicherte können die ePA-App auf älteren Smartphones bald nicht mehr nutzen. Verbraucherschützer kritisieren, wie die Krankenkassen informiert haben: Verbraucherschützer sehen Informationsdefizite beim ePA-Aus für ältere Smartphones.
- In der Nacht zum Dienstag hat Apple drei Betriebssystem-Updates und ein neues Safari für ältere macOS-Versionen publiziert. Apple fürchtet schnellere Angriffe: Wichtige Sicherheitsfixes für iOS 26.5.2, iPadOS 26.5.2 und macOS 26.5.2 wegen KI.
- Cyberkriminelle haben sich Zugriff auf interne Server von Tata Electronics verschafft, einem der wichtigsten Apple-Fertiger. Dabei sind offenbar Details zum iPhone 18 Pro entfleucht: Leak bei indischem Apple-Fertiger Tata.
- Um Angaben auf dem billigen USB-C-Kabel zu prüfen, lohnt der Kauf eines teuren USB-Testers meist nicht. Aber dafür gibts doch auch eine App, oder? Damit lassen sich Kabel testen: So gut ist Ihr USB-C-Kabel wirklich.
- Wer günstig online etwa bei Temu bestellt, musste bisher nicht mit Zollgebühren rechnen. Das ändert sich zum 1. Juli. Künftig werden mindestens 3 Euro fällig: Neue Zollregeln für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten ab Juli.
- Sony will seine Spielkonsolen grundsätzlich nicht mit erheblichen Verlusten verkaufen. Die Playstation 6 könnte teurer werden: Sony will Playstation 6 Konsolen nicht mit erheblichen Verlusten verkaufen.
- Die GeForce RTX 3060 soll es in der Mittelklasse richten. Für sie sprechen die 12 GByte Speicher, sonst aber nichts: Nvidia bringt 5,5 Jahre alte Grafikkarte zurück.
- Der ADFC beabsichtigt, einige seiner geführten Touren auf Komoot bereitzustellen. Die Touren enthalten Zusatzinformationen zur Strecke und Sehenswürdigkeiten: ADFC stellt ausgewählte Radtouren auf Komoot bereit.
(fds)
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Frankreich streicht eigene Paketsteuer für Kleinsendungen nach geringem Ertrag
Seit März dieses Jahres wurde in Frankreich eine Paketsteuer in Höhe von 2 Euro pro Kleinsendung aus Nicht-EU-Staaten erhoben, wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt. Diese Regelung hat Paris gestern kurzfristig aufgehoben, ab heute wird diese Gebühr nicht mehr fällig. Denn asiatische Plattformen haben diese Paketsteuer erfolgreich umgangen, sodass die Einnahmen deutlich unter den Erwartungen zurückgeblieben sind.
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Stattdessen setzt die französische Regierung auf die ebenfalls ab heute geltende neue Zollregel für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten. Die bisherige Zoll-Ausnahme für günstige Lieferungen entfällt ab 1. Juli 2026. Auch für Bestellungen mit einem Wert unter 150 Euro wird nun eine Zollabgabe fällig. Pro Warengruppe werden pauschal 3 Euro berechnet. Die französische Paketsteuer sollte ursprünglich zusätzlich zu dieser neuen EU-Zollregel erhoben werden.
Paris verweist auf einheitliche EU-Zollregel
Doch jetzt macht Paris einen Rückzieher, wie die französische Tageszeitung Le Monde berichtet. „Da wir Teil des Binnenmarkts sind und mit unseren europäischen Partnern zusammenarbeiten, gibt es keine Rechtfertigung mehr dafür, neben dem neuen europäischen ‚3-Euro-Zoll‘ auch noch unsere eigene Paketsteuer beizubehalten“, erklärte das Büro von Handelsminister Serge Papin den Kurswechsel demnach.
Mit der eigenen Paketsteuer verfolgte Frankreich denselben Zweck wie die neue EU-Zollregel, nämlich die Flut an Billigpaketen vor allem aus Asien einzudämmen. 2025 kamen nach Zahlen der EU-Kommission 5,9 Milliarden Sendungen mit niedrigem Warenwert an, ohne dass Zoll fällig wurde – viermal so viel wie 2022 (1,39 Milliarden). Dabei würden viele Produkte gegen europäische Standards verstoßen. Mit der ab heute geltenden Regelung soll der Zoll die Importe besser kontrollieren können und „ein fairer Wettbewerb“ mit europäischen Unternehmen sichergestellt werden.
EU-Import erst anderswo, dann per Lkw nach Frankreich
Die französische Paketabgabe wurde von Händlern wie Shein, Temu und AliExpress erfolgreich umgangen, indem die Waren zunächst in andere EU-Länder geschickt und dann auf der Straße nach Frankreich transportiert wurden. Das führte zu einem Rückgang der Warenlieferungen um rund 90 Prozent seit März, wie der französische Zoll schätzt. Ursprünglich sollte die eigene Paketsteuer 400 Millionen Euro pro Jahr generieren, doch der Zoll bewertete die tatsächlichen Einnahmen mit 2,3 Millionen Euro pro Monat.
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„Wir lieben unsere belgischen Freunde, aber es ist nicht richtig (…), dass nur sie die Auswirkungen der Maßnahmen zu spüren bekommen“, während „in Frankreich trotzdem weiterhin Pakete ankommen“, fasste das Büro des französischen Handelsministers zusammen. Trotzdem verbucht Paris die eigene Paketsteuer als Erfolg. „Unser Ziel war es (…), Europa zum Handeln zu bewegen“, und „das ist uns gelungen“, heißt es weiter. „Frankreich war hierbei wirklich Vorreiter“, ergänzte das französische Ministerium für öffentliches Handeln und Haushalt.
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(fds)
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