Datenschutz & Sicherheit
Gesichtsscan und Handy-Zwang: Von der Leyen erklärt Alterskontroll-App für „fertig“
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) und Digitalkommissarin Henna Virkkunen haben heute die neue Alterskontroll-App der EU vorgestellt. Mit ihr sollen Menschen in der EU ihr Alter gegenüber altersbeschränkten Online-Diensten nachweisen können.
Von der Leyen zufolge sei die App „technisch fertig“ und funktioniere auf „jedem“ Gerät. Allerdings soll es die App zunächst nur für iOS und Android geben. Auf den üblichen App-Marktplätzen ist sie zudem noch nicht verfügbar. Das heißt, die App ist noch nicht fertig und läuft nicht auf jedem Gerät.
Vielmehr sollen nun Entwickler*innen den Code nutzen, um daraus eigene Versionen der App zu bauen und auf den Markt zu bringen. Die EU-Kommission hofft sogar darauf, dass die App ein weltweiter „Goldstandard“ werde, wie ein Kommissionsbeamter in einem nachgelagerten Pressebriefing erklärte.
Alterskontrollen sind einerseits eine Option, mit der Plattformen Minderjährige schützen sollen; Grundlage ist das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Andererseits sind verpflichtende Alterskontrollen eine Kernforderung für die Durchsetzung eines Social-Media-Verbots für Minderjährige, auf das mehrere EU-Mitgliedstaaten derzeit drängen.
Nutzende sollen ihr Gesicht scannen lassen
Bereits vor einem Jahr hatte die EU ein Konzept für die App vorgestellt; wenig später folgte ein Prototyp mit Google-Bindung. In der App sollen Nutzer*innen zunächst ihr Ausweisdokument hinterlegen können. Dann sollen sie per Handy-Kamera ihr Gesicht scannen lassen, wie ein neues Werbevideo der EU-Kommission zeigt.
Die App soll daraufhin prüfen, ob das gescannte Gesicht mit dem Foto auf dem Ausweis übereinstimmt. Dabei kommt offenbar ein biometrischer Vergleich zum Einsatz. Einmal eingerichtet soll die App einem Online-Dienst mitteilen können, ob man bereits 18 Jahre alt ist oder nicht – ein Klarname soll nicht übermittelt werden.

Dass die App auch das Gesicht der Nutzer*innen scannen soll, war zuvor nicht Thema. Selbst in ihrer Rede zur Vorstellung der App betonte von der Leyen: Man wolle nicht, dass Plattformen Gesichter scannen. Ein Scan durch die Alterskontroll-App dagegen ist für die EU-Kommission offenbar in Ordnung.
Für die Akzeptanz in der Bevölkerung könnte das ein Problem sein. Gegenüber netzpolitik.org sagte etwa Anja Treichel, Geschäftsführerin des Vereins „Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe“, im März:
Viele Familien – insbesondere solche mit Flucht- oder Migrationserfahrungen und solche, die in Diktaturen/ autoritären Regimen aufgewachsen sind – sind sensibel gegenüber staatlicher oder kommerzieller Datenerfassung. Biometrische Verfahren können Vertrauen in digitale Angebote untergraben. Alterskontrollen sollten daher möglichst datensparsam und freiwillig gestaltet sein.
Von der Leyen nennt irreführende Gründe für Alterskontrollen
Die Rede der Kommissionspräsidentin zur neuen Alterskontroll-App ist an mehreren Stellen lückenhaft oder irreführend. Zunächst listet von der Leyen eine Reihe von Risiken und Gefahren für Minderjährige auf, die sich angeblich mithilfe der Alterskontroll-App bekämpfen lassen sollen:
- Cybermobbing
- suchtfördernde Designs
- personalisierte Inhalte
- Bildschirmzeit
- schädliche und illegale Inhalte
- Grooming, also die sexuelle Anbahnung von Kontakten durch Erwachsene
Für einen Großteil dieser Gefahren erweisen sich Alterskontrollen jedoch als Scheinlösung.
Cybermobbing erleben junge Menschen in großen Teilen im Umfeld aus Gleichaltrigen, oftmals sogar Mitschüler*innen – Alterskontrollen können dagegen nichts ausrichten.
Suchtfördernde Designs und personalisierte Inhalte lassen sich durch das Gesetz über digitale Dienste und möglicherweise den kommenden Digital Fairness Act abmildern oder gänzlich verbieten. Das schützt nicht nur Minderjährige, sondern alle. Es wäre im Vergleich dazu weniger zielführend, lediglich jüngere Menschen von betroffenen Plattformen auszuschließen.
Bei der Bildschirmzeit junger Menschen in Deutschland wiederum spielt laut KIM-Studie 2024 Fernsehen eine dominante Rolle. Alterskontrollen für Online-Dienste dürften daran wenig ändern. Die drei häufigsten Freizeit-Aktivitäten von unter 14-Jährigen in Deutschland sind der Studie zufolge: Freund*innen treffen, Fernsehen, Hausaufgaben. Erst weiter hinten kommen „Videos, Filme und Serien online“ – noch hinter der Aktivität „Draußen spielen“.
Schädliche und illegale Inhalte suchen und finden junge Menschen auch gezielt auf Seiten, die sich nicht an Regeln halten. Eine Rolle spielen dabei unter anderem Neugier und Mutproben. Alterskontrollen dürften den Zugang hierzu nicht stoppen.
Beim Grooming suchen Erwachsene über Chats Kontakt zu Minderjährigen, gerade an digitalen Orten, wo sich viele junge Menschen aufhalten. Hier könnten nach Alter abgestufte Funktionen ein Baustein sein. So lassen sich Accounts von Minderjährigen etwa abhärten, sodass Fremde sie schwerer kontaktieren können. Denkbar wäre auch, Direktnachrichten von Erwachsenen an junge Menschen einzuschränken. Flächendeckende, ausweisbasierte Kontrollen bräuchte es dafür jedoch nicht; eine Alternative sind sichere Voreinstellungen.
Von der Leyen ignoriert Warnungen aus der Wissenschaft
Die zweite Leerstelle in von der Leyens Rede: Sie blendet fundamentale Bedenken an Alterskontrollen aus. Anfang März haben 400 Forscher*innen aus 29 Ländern in einem offenen Brief gefordert: Staaten sollen ihre Pläne für Alterskontrollen stoppen. Es fehle ein klares Verständnis für die Folgen der Technologie in Bezug auf „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen. Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“.
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Ein zentraler Kritikpunkt an Alterskontrollen sind Einschnitte in die Grundrechte auf Teilhabe und Information von allen, die die neuen Hürden nicht überwinden können oder wollen. Es geht um allein in Deutschland schätzungsweise Hunderttausende Menschen, die keine Papiere haben – oder zumindest keine, die mit einer Ausweis-App kompatibel wären. Hinzu kommen Menschen, die ihre Ausweispapiere schlicht nicht digital scannen wollen oder kein (geeignetes) Handy haben.
Für sie müsste es also Alternativen geben. Eine bereits verbreitete Methode sind – einmal mehr – KI-basierte Gesichtsscans. Dann würde eine Software das Alter einer Person abschätzen. Die deutsche Medienaufsicht empfiehlt diese Technologie bereits für unter anderem Pornoseiten; in Australien kommt sie für altersbeschränkte Social-Media-Plattformen zum Einsatz. Einerseits ist solche Software fehleranfällig und diskriminierend, andererseits birgt die Technologie Risiken für Datenschutz und Privatsphäre.
Die App soll auf Google, Apple und Pseudonyme setzen
An mindestens zwei Stellen preist von der Leyen Fähigkeiten der App an, die nicht den online beschriebenen Funktionen entsprechen.
Erstens sei die App von der Leyen zufolge „komplett anonym“. Anonym bedeutet ohne Namen. Aktivitäten lassen sich niemandem zuordnen. In den App-Spezifikationen steht jedoch: „Es werden Domain-spezifische Kennungen oder Pseudonyme verwendet“. Das kann bedeuten: Je nach Online-Dienst erhalten Nutzer*innen ein Pseudonym, zum Beispiel für eine bestimmte Videoseite. Folglich wäre es möglich, dass diese Videoseite durchaus mehrere Aktivitäten diesem einen Pseudonym zuordnen kann.
Von einem Pseudonym zum Klarnamen wäre es dann mitunter nicht mehr allzu weit. Denn Website-Betreiber*innen könnten zur Unterscheidung von Nutzer*innen weitere Eckdaten heranziehen, etwa IP-Adresse und Browser-Einstellungen. Eine tatsächlich anonyme Alterskontrolle würde dagegen ohne ein solches Domain-spezifisches Pseudonym arbeiten. Nutzer*innen würden gegenüber Website-Betreibenden bei jeder Session als jemand anderes erscheinen.
Weiter erklärte von der Leyen, die App solle für „jedes“ Gerät verfügbar sein. Die Kommissionspräsidentin zählte daraufhin jedoch keine Betriebssysteme auf, sondern Hardware: „Handy, Tablet, Computer“. Das ist irreführend. Ausdrücklich erwähnt werden in den Spezifikationen der App nur die mobilen Betriebssysteme iOS und Android. Die Veröffentlichung einer Alterskontroll-App für andere Plattformen ist demnach nur optional. Freie und alternative Betriebssysteme wie Linux fallen unter den Tisch.
Auch Nachfrage von netzpolitik.org bestätigt ein EU-Beamter, dass sich die EU-Kommission bei der bisherigen Arbeit an der App auf iOS und Android fokussiert habe. Das heißt: Wer künftig sein Alter nachweisen will, muss ein entsprechend ausgestattetes Handy haben. Allerdings wolle man sicherstellen, dass zumindest in Zukunft „jedes“ andere System abgedeckt werde, so der Beamte. Dabei verwies er auf den „Markt“.
Der Markt dürfte hier allerdings keine große Hilfe sein. Gerade wenn es um nicht-kommerzielle Alternativen geht, die wenig finanzielle Anreize bieten. Bis auf Weiteres setzt die Alterskontroll-App also auf kommerzielle, von US-Konzernen kontrollierte Betriebssysteme – eine schlechte Nachricht für sogenannte technologische Souveränität.
Wer nicht mitmachen will, soll ein VPN nutzen
Wasserdicht sind die mit der App geplanten Alterskontrollen ohnehin nicht, das weiß auch die EU-Kommission. So fragte ein Journalist im Pressebriefing, ob sich auch Tourist*innen, etwa aus den USA, mit der App verifizieren müssten, falls sie ihren Urlaub auf Instagram begleiten wollten. Daraufhin erklärte der EU-Beamte: Ja, das müssten sie – oder aber sie nutzten einen VPN-Dienst.
Mit einem VPN-Dienst können Nutzer*innen gegenüber Online-Diensten einen anderen IP-basierten Standort vortäuschen. So lässt sich der Eindruck erwecken, sie riefen eine Seite nicht etwa aus der EU auf, sondern beispielsweise von einem anderen Kontinent. Die an einen EU-Standort gebundenen Alterskontrollen entfallen.
Der Trick mit dem VPN gilt jedoch nicht nur für US-Tourist*innen, sondern für alle, die Alterskontrollen umgehen möchten. Also auch für Minderjährige, die die EU-Kommission mit ihrer Alterskontroll-App angeblich vor unter anderem Mobbing oder suchtfördernden Designs schützen will.
Datenschutz & Sicherheit
Handy-Spione als Schnäppchen: Italiens boomende Spyware-Schattenindustrie
Wenn von staatlicher Überwachungssoftware die Rede ist, fallen meist Namen wie Pegasus, Predator oder Paragon (Graphite)). Diese hochentwickelten Werkzeuge kosten Millionen und nutzen unbekannte Sicherheitslücken in Form von Zero-Day-Exploits, um Smartphones völlig ohne Zutun der Betroffenen zu infizieren. Doch diese High-End-Produkte bilden nur die Spitze des Eisbergs. Abseits des Rampenlichts hat sich in Europa ein paralleler, weitaus billigerer Markt etabliert.
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Eine Untersuchung der NGO Osservatorio Nessuno und der Dachvereinigung European Digital Rights (EDRi) beleuchtet die Schattenwelt der Low-Cost-Spyware in Italien. Hier existieren Dutzende kleinerer Überwachungsfirmen, die maßgeschneiderte Trojaner für Ermittlungsbehörden entwickeln. Recherchen des Mediennetzwerks IrpiMedia zeigen, dass italienische Staatsanwaltschaften teils nur ein paar Dutzend Euro pro Überwachungstag zahlen. In diesem Niedrigpreissegment sind teure Sicherheitslücken gar nicht notwendig. Stattdessen setzen die Anbieter auf psychologische Tricks und Social Engineering, um Zielgeräte zu kapern.
Ein reales Szenario verdeutlicht das Vorgehen dieser günstigen Spione. Plötzlich verliert die Zielperson den Mobilfunkempfang. Unmittelbar danach trifft eine SMS ein, die scheinbar vom Mobilfunkanbieter stammt. Sie fordert den Nutzer dazu auf, ein angeblich dringendes Update zu installieren, um den Dienst wiederherzustellen. Der beigefügte Link führt auf eine echt wirkende Phishing-Seite im Namen des Providers. Dort wird das Opfer dazu verleitet, eine manipulierte Android-Anwendungsdatei (APK) herunterzuladen, bei der es sich um eine präparierte Kopie der regulären App handelt.
Sobald die Installation abgeschlossen ist, beginnt das Programm mit der Datenspionage. Damit die Täuschung funktioniert, greifen die Überwacher auf die Schützenhilfe der Internetanbieter zurück. Auf Anfrage von Justiz oder Strafverfolgern drosseln die Provider gezielt die Verbindung des Betroffenen, um den Vorwand der SMS glaubwürdig erscheinen zu lassen. Einmal auf dem Telefon aktiv, missbrauchen diese Anwendungen die Android-Barrierefreiheitsdienste, verknüpfen unbemerkt WhatsApp-Sitzungen mit externen Geräten, deaktivieren lokale Antivirenprogramme und unterdrücken standardmäßige Warnhinweise, die den Zugriff auf Mikrofon oder Kamera anzeigen.
Günstige Schadprogramme im Dauereinsatz
Osservatorio Nessuno hat zwei bisher kaum bekannte Produkte beleuchtet. Das Schadprogramm Morpheus, das mit der Firma IPS Intelligence in Verbindung gebracht wird, überlistet Opfer gezielt bei der Nutzung von WhatsApp. Es blendet eine gefälschte biometrische Abfrage ein. Diese legt sich exakt über die originale Aufforderung zur Geräteverknüpfung, wodurch die Angreifer Zugriff auf das Chat-Konto erlangen.
Ähnlich agiert der Staatstrojaner Spyrtacus, den das Unternehmen SIO entwickelt und vertreibt. Durch den Missbrauch von Bedienungshilfen fertigt dieser Screenshots an, schneidet Sprachanrufe mit und exportiert Chatverläufe. Das Werkzeug befindet sich laut dem Bericht bereits seit Jahren im Dauereinsatz und wird regelmäßig durch Updates aktualisiert. Um die Infrastruktur aufrechtzuerhalten und die Spionagesoftware unentdeckt verteilen zu können, nutzen Anbieter systematisch Schein- und Briefkastenfirmen. Manche dieser Konstrukte dienen dazu, die Schad-Apps als legitime Anwendungen in den offiziellen Google Play Store einzuschleusen.
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Angetrieben wird diese florierende Industrie durch die hohe staatliche Nachfrage in Italien. Statistiken des Justizministeriums belegen, dass Staatsanwälte allein 2024 rund 5200 Trojaner-Infektionen autorisierten. Dieses Volumen übersteigt die Zahlen anderer EU-Länder bei Weitem und hat die Kompromittierung digitaler Endgeräte zu einer Routine-Ermittlungsmethode werden lassen.
Nach einer Entdeckung ist es für Betroffene, Rechtsanwälte oder unabhängige IT-Forensiker unmöglich herauszufinden, welches Unternehmen die Software bereitstellte, welche Behörde sie einsetzte und ob überhaupt ein gültiger Beschluss vorlag.
Grundrechte untergraben, EU in der Pflicht
Dieses System verlangt nach immer mehr Daten. Strafverfolger fordern massenhafte Infektionen zum kleinsten Preis, was zu einer Normalisierung des unbegrenzten Zugriffs auf die Privatsphäre führt. Ob der Einbruch über hochentwickelte Zero-Click-Lücken, manipulative Täuschung oder physische Installation erfolgt, wie es bei Stalkerware geschieht, macht für das Opfer keinen Unterschied. Jede Spyware bricht die Vertraulichkeit digitaler Geräte und extrahiert Fotos, Passwörter, Standorte sowie private Nachrichten.
EDRi gibt zu bedenken, dass solche Instrumente unvereinbar mit den EU-Grundrechten sowie den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit seien. Die Verantwortung für die unkontrollierte Verbreitung liege auch bei der EU-Kommission, deren Untätigkeit den Markt begünstige. Die Entwicklung und der Handel in Europa seien kaum reguliert, Binnenmarktregeln erlaubten den grenzüberschreitenden Vertrieb. Die EU fungiere so als globaler Knotenpunkt für Überwachungstechnologie, die weltweit zu Menschenrechtsverletzungen beitrage.
Eine wachsende Koalition aus Zivilgesellschaft und Journalistenverbänden ruft daher nach einem vollständigen EU-weiten Verbot kommerzieller Spyware. Nötig seien auch strikte Transparenzpflichten für die Mitgliedstaaten.
(nen)
Datenschutz & Sicherheit
Netzpolitische Enzyklika: Wie Papst Leo gegen die Verzweckung des Menschen argumentiert

„Nichts ist in der Welt der KI immateriell oder magisch“, stellt Papst Leo XIV. in seiner Enzyklika „Magnifica humanitas“ fest, die er am Pfingstmontag veröffentlichte und die medial einige Wellen geschlagen hat.
Wenn der Papst über „Künstliche Intelligenz“ schreibt, dann will er seine Reflexionen nicht auf das Endprodukt reduziert wissen. Stattdessen lenkt er den Blick auf die gesamte Lieferkette, die zu einer scheinbar mühelos auf dem Bildschirm aufscheinenden Antwort führt. Er spricht von einem „ausgedehnten Netzwerk aus natürlichen Ressourcen, Energieinfrastruktur und vor allem Menschen“.
Und der Papst belässt es nicht bei diesem einen Thema. Vielmehr spannt er mit in knapp 250 Abschnitten einen weiten Bogen über zahlreiche netzpolitische Themen: von Fragen nach digitalem Kolonialismus, Überwachung und algorithmischer Diskriminierung über die Regulierung von multinationalen Digitalkonzernen und der digitalen Allmende bis hin zur brandaktuellen Frage nach Altersgrenzen für Social-Media-Dienste.
Anschlussfähig an progressive Netzpolitik
Eine Enzyklika ist primär ein theologisches Dokument. Der Ansatz ist daher auch ein religiös begründeter.
Die Würde des Menschen gründet nach katholischem Verständnis in der Gottesebenbildlichkeit und ist zentral für die Organisation von Gemeinwesen. Eine gerechte Gesellschaft muss so organisiert sein, dass sie die Würde des Menschen schützt und fördert. Aus dem kirchlichen Verständnis des Menschen entwickelt die katholische Soziallehre Sozialprinzipien, die ethische Leitplanken für gesellschaftliche und politische Institutionen bilden: Personalität, Solidarität, Subsidiarität, Gemeinwohl und Gerechtigkeit sowie integrale Entwicklung, was säkular formuliert ungefähr Nachhaltigkeit bedeutet.
Das ist der Instrumentenkasten, mit dem der Papst aus der Tradition der katholischen Soziallehre argumentiert. Vor allem die Prinzipien der Subsidiarität, der Gerechtigkeit und der Nachhaltigkeit macht er in seiner Enzyklika stark. Damit zeigt er sich nicht nur erstaunlich anschlussfähig an digitalpolitische Diskurse, sondern auch an progressive Netzpolitik.
Drei in der Enzyklika behandelte Bereiche zeigen das besonders deutlich: die kritische Haltung zu Datenkolonialismus, die Problematisierung des Überwachungskapitalismus und ein Plädoyer für die digitale Allmende.
Das „neue Gesicht“ des Kolonialismus
Für den Papst zeigt der Kolonialismus heute ein „neues Gesicht“: „Er beherrscht nicht mehr nur Körper, sondern eignet sich Daten an und verwandelt das persönliche Leben in verwertbare Informationen.“
Das trifft auf den Umgang mit Menschen im globalen Norden zu, umso mehr aber auch auf den globalen Süden. In Regionen „mit geringerer geopolitischer Bedeutung und größerer struktureller Anfälligkeit“ sieht der Papst eine neue Logik der Ausbeutung, die sich nicht nur physischer Rohstoffe bemächtigt, sondern sich auch Gesundheitsdaten, epidemiologische Profile, genetische Karten und demografische Daten einverleibt.
Diese Informationen bezeichnet Leo als „Seltene Erden der Macht“, deren systematische Verknüpfung, Auswertung und Ausbeutung im Kern die Gefahr mit sich bringt, „auszuwählen, wer und was zählt“. Gesundheitsdaten beschreibt er als „strukturellen Hebel für die Zukunft“.
Der päpstliche Lösungsansatz greift den Gedanken der informationellen Selbstbestimmung auf: Es gelte, den Menschen die Daten zurückzugeben, die sie beschreiben, und sie in die Lage zu versetzen, „zu entscheiden, wie diese genutzt werden, von wem und für wen“.
Konkret fordert der Papst Transparenz für die Lieferketten der Digitalwirtschaft, klare Kriterien für eine präventive ethische Überprüfung und Standards für Arbeitnehmer*innen-Schutz.
„Andernfalls wird das digitale Zeitalter nicht postkolonial sein, sondern in einer anderen Form kolonial“, so der Papst.
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Wenn der Papst wie das Bundesverfassungsgericht klingt
Papst Leo XIV. will außerdem die „Freiheit vor Abhängigkeit und Kommerzialisierung schützen“. Er problematisiert, dass Plattformen darauf ausgelegt seien, „die Zeit und Aufmerksamkeit der Nutzer zu binden, indem ihre Schwachstellen ausgenutzt und ihre innere Freiheit geschwächt werden“. Derartige Geschäftsmodelle fasst er als Verzweckung des Menschen auf.
Für eine Regulierung und Begleitung dieser Phänomene schlägt der Papst mehrere Ansätze vor: „Erziehung zu digitaler Zurückhaltung, Schutz von Minderjährigen und Bekämpfung von Modellen, die aus der Verletzlichkeit anderer Nutzen ziehen“.
In der Überwachung und Kommerzialisierung durch Profilbildung sieht der Papst ein weiteres Problem, das mit sozialer Kontrolle einhergeht. „Wenn jede Handlung – Bewegungen, Käufe, Beziehungen, Vorlieben – Spuren hinterlässt, dann entsteht eine neue Macht: jene, Profile zu erstellen, Vorhersagen zu treffen und Verhalten zu beeinflussen, oft ohne dass sich die Menschen dessen voll bewusst sind.“
Das gefährde die Freiheit und diskriminiere vor allem die Schwächsten. Dabei komme es nicht nur auf tatsächliche repressive Maßnahmen an: „Was verstärkt oder unsichtbar gemacht wird, was belohnt oder bestraft wird, prägt letztlich Meinungen und Entscheidungen und führt zu Konformität und Selbstzensur.“
Hier klingt der Papst fast wie das Bundesverfassungsgericht: „Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen“, heißt es im Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983.
Daten als „gemeinsames oder kollektives Gut“
Bisher war der Vatikan eher durch eine restriktive Haltung bei Immaterialgüterrechten bekannt, zumindest, wenn es um Urheberrecht geht: Das Urheberrecht des Staats der Vatikanstadt ist eher beschränkend. Amtliche vatikanische Texte sind nicht gemeinfrei, bei der Digitalisierung von Archiven und Kunstschätzen wird nicht auf Commons und Open Data gesetzt.
Urheberrechte spricht Papst Leo in der Enzyklika zwar nicht direkt an. In Bezug auf Immaterialgüterrechte zeigt er sich aber deutlich Allmende-orientiert. Er greift dazu das theologische Verständnis der Gemeinwohlpflichtigkeit des Eigentums auf und macht es für Immaterialgüter fruchtbar.
„Daten sind das Ergebnis der Beiträge vieler und dürfen nicht an einige Wenige verkauft oder ihnen überlassen werden“, heißt es an einer Stelle, wo sich der Papst dafür ausspricht, Daten teilhabeorientiert als „gemeinsames oder kollektives Gut zu verwalten“.
An anderer Stelle bezeichnet er „Patente, Algorithmen, digitale Plattformen, technologische Infrastrukturen, Daten“ als Güter, die für alle bestimmt sind. „In einem Kontext, in dem der Reichtum der Nationen immer mehr von Wissen und Technologien abhängt, entsteht ein neues Ungleichgewicht, wenn diese Güter ohne angemessene Teilhabe und Zugangsmöglichkeiten in den Händen weniger konzentriert bleiben“, so Leo weiter.
Netzpolitische Kontinuitäten
Dass der amtierende Papst und mit ihm die katholische Kirche sich in dieser Weise netzpolitisch positionieren, ist in weiten Teilen keine Überraschung. Seit mindestens rund 25 Jahren betreibt der Vatikan Netzpolitik.
Die ersten Texte zu Ethik und Kirche im Internet erschienen bereits 2002. Zeittypisch wurde darin vor allem die Chancen für Kommunikation und Vernetzung betont, verbunden mit einem Appell zu gemeinwohlorientierter Entwicklung. Papst Johannes Paul II. (1978–2005) legte großen Wert auf die Nutzung neuer Medien, unter seinem Nachfolger Benedikt XVI. (2005–2013) waren die Botschaften zum katholischen „Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel“ durch differenzierte Stellungnahmen zu digitalen Kommunikationsdynamiken geprägt.
In der späteren Phase des Pontifikats von Franziskus (2013–2025) trat KI in den Fokus. Im Jahr 2020 entwickelte die Päpstliche Akademie für das Leben mit dem „Rome Call for AI Ethics“ einen aus christlichen Werten gespeisten, aber durch Kooperationspartner aus der Wirtschaft und anderer Religionen anschlussfähigen KI-Kodex.
Im vergangenen Jahr veröffentlichten das Glaubens- und das Kulturdikasterium, also die römischen Behörden, die für theologische Grundsatzfragen und den Dialog mit der Kultur zuständig sind, die Erklärung „Antiqua et nova“ („Altes und Neues“) über das Verhältnis von Künstlicher Intelligenz und menschlicher Intelligenz, die ersten systematischen Ausführungen zum Umgang mit KI. In diesem Dokument hat die katholische Kirche auch erstmals Datenschutz theologisch hergeleitet und fundiert begründet.
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Anschlussfähig an eine säkulare Öffentlichkeit
Mit seiner Enzyklika baut Leo XIV. auf dieser Vorarbeit auf und schreibt die Linien seiner Vorgänger und der Äußerungen aus den Vatikanbehörden fort.
Dass dies nun erstmals in der Form einer Enzyklika geschieht, ist das eigentlich Bedeutende – nicht nur, weil diese Form auch in der säkularen Öffentlichkeit so anschlussfähig ist, dass die Veröffentlichung tagelang weltweit in den Medien präsent war.
Eine Enzyklika ist die feierlichste Form der Ausübung des „ordentlichen Lehramts“ des Papstes. Unfehlbar ist sie nach katholischem Verständnis indes nicht. Aber wer katholisch ist, hat – so will es das Kirchenrecht – das anzuerkennen, was Päpste so vorlegen.
Seit geraumer Zeit wenden sich Päpste mit ihren Enzykliken nicht mehr nur an Katholik*innen, sondern an „alle Menschen guten Willens“ – entsprechend anschlussfähig an globale Diskurse müssen die Lehrschreiben sein. Das gilt insbesondere dann, wenn es wie in diesem Fall um soziale Fragen geht.
Der Umgang mit KI als die „soziale Frage“ unserer Zeit
Mit seiner Enzyklika stellt sich Leo XIV. in die Tradition seiner Vorgänger. Sein Namenspate Leo XIII. (1878–1903) hatte sich 1891 als erster Papst mit einer Sozialenzyklika zu zentralen Fragen des gesellschaftlichen und sozialen Zusammenlebens geäußert. Für Leo XIII. bestand die soziale Frage seiner Zeit in den Auswirkungen der Industrialisierung auf die Welt der Arbeit. Sein Lehrschreiben „Rerum novarum“ kam für die Industrielle Revolution der Mitte des 19. Jahrhunderts allerdings reichlich spät.
Leo XIV. hat den Umgang mit KI in einer seiner ersten Ansprachen als Papst als „soziale Frage“ unserer Zeit bezeichnet. Anders als Leo XIII. schreibt er zu einem Zeitpunkt, in dem die von ihm behandelte gesellschaftliche Umwälzung noch so weit am Anfang steht, dass gesellschaftliche Auswirkungen offen sind und politische Regulierungsinstrumente erst entwickelt werden.
Sozialenzykliken haben das Potenzial, den gesellschaftlichen Kurs zu beeinflussen, vor allem aber, Schwerpunkte in der Kirche zu setzen. Das jüngste Beispiel dafür ist die Umweltenzyklika „Laudato si“, in der sich Papst Franziskus 2015 umfangreich mit Nachhaltigkeit befasst und das Klima und die Umwelt als gemeinschaftliches Gut bezeichnet hat. Die Enzyklika hat Nachhaltigkeit zu einem kirchlichen Kernthema gemacht. Weltweit befassen sich Kirchengemeinden und kirchliche Verbände seither intensiv mit der praktischen Umsetzung.
Positive Resonanz aus Brüssel
Obwohl die Enzyklika von Papst Leo XIV. größtenteils nur den Rahmen vorgibt, kann sie also Wirkungen entfalten. Rückenwind erhält etwa das Projekt der Europäischen Union, Datenkolonialismus und Überwachungskapitalismus durch Regulierung zu gestalten. „Wir können der Vision des Heiligen Vaters Papst Leo XIV. und der Notwendigkeit eines soliden Rechtsrahmens für KI nur zustimmen“, äußerte sich ein Sprecher der Kommission dann auch gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur.
Mit seiner Enzyklika scheint der Papst somit einen Nerv getroffen zu haben. Die Bewertungen fallen größtenteils positiv aus – auch, weil sich Leo XIV., der vor seiner Wahl zum Papst selbst soziale Medien und insbesondere „X“ nutzte, die alte Twitter-Kulturtechnik des Diss per Nonmention beherrscht. Mal weniger subtil, wenn er darüber klagt, dass sich in der Weltpolitik „religiöser Extremismus und identitätsbasierter Fanatismus […] mit irrationaler Wirtschaftspolitik“ verbünden, mal etwas subtiler, wenn er Herr-der-Ringe-Fans wie Elon Musk und dem Palantir-Gründer Peter Thiel mit einem Zitat von Gandalf Nachhaltigkeit und Bescheidenheit erklärt.
Auch der Vatikan ist mitunter nicht konsequent
Es bleiben aber auch offene Fragen. Denn so klar die ethischen Leitplanken für KI und die Digitalwirtschaft auch sind, so unverständlich ist die Beteiligung von Anthropic-Mitgründer Chris Olah bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Enzyklika.
Zwischen dem Vatikan und Anthropic, die sich selbst eines ethischeren Anspruchs für ihre Produkte rühmen, gibt es seit längerer Zeit einen Austausch. Das Unternehmen mag damit weniger problematisch als andere KI-Hersteller sein. Die in der Enzyklika benannten umfassenden Probleme der Nachhaltigkeit, des Energieverbrauchs und der Umwälzung des Arbeitsmarkts gelten aber pauschal für die Technologie – und damit auch für Anthropic.
Ein Ausreißer ist das allerdings nicht: Das Unternehmen reiht sich damit ein in die Riege von Tech-Konzernen, die mit dem Vatikan in Sachen Digital-Ethik kooperieren – der „Rome Call“ wurde etwa von Microsoft und IBM unterzeichnet. Und in der Vergangenheit gab es ebenfalls klare Aussagen zur Rolle von Krypo-Währungen im Menschenhandel. Zugleich kooperiert die Vatikan-Bibliothek mit einem Blockchain- und NFT-Start-up. Das zeigt: Auch im Vatikan selbst ist die konsequente Umsetzung ethischer Erkenntnisse nicht immer einfach.
Felix Neumann ist Journalist und schreibt über die Schnittpunkte von Kirche, Recht und Digitalität als Redakteur bei katholisch.de und Herausgeber von „Artikel91.eu – Datenschutz in Kirchen und Religionsgemeinschaften“.
Datenschutz & Sicherheit
KW 22: Die Woche, als die Databroker Files weiter Kreise zogen
Liebe Leser*innen,
mit unseren Veröffentlichungen zu den Databroker Files haben wir einiges angestoßen, und der Stein rollt weiter. Es geht um den meist illegalen Handel mit Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie.
In den USA haben Senator*innen und Kongressabgeordnete jüngst das Pentagon befragt, wie dieser Datenhandel US-Soldat*innen gefährdet. Das klingt weit weg – ist aber eine direkte Folge unserer Recherchen. Im November 2024 hatten wir gemeinsam mit dem US-Magazin Wired veröffentlicht, wie Datenhändler NATO und US-Militär bloßstellen.
Anhand von Handy-Ortungen in Deutschland konnten wir genaue Bewegungsprofile von Militär-Angehörigen nachvollziehen. Etwa in Grafenwöhr, dem größten Übungsplatz für das US-Militär in Europa, oder in der Ramstein Air Base, dem Hauptquartier der US Air Force für Europa und Afrika. Die Bewegungsprofile, die wir sahen, führten von Baracken zu Privatadressen, zu Supermärkten und teils bis zu Bordellen.
Nun, da wir eure Aufmerksamkeit haben…
Auf diese Recherche haben sich die US-Senator*innen und Kongressabgeordneten in ihren Fragen direkt bezogen. Und aus der Antwort des US-Kriegsministeriums geht klar hervor: Kommerziell verfügbare Handy-Standortdaten können US-Soldat*innen zur Zielscheibe machen.
Entsprechende Warnungen habe das Zentralkommando bereits an Truppen verschickt. Es ist zuständig für den Nahen Osten, Zentralasien und Teile Südasiens, also auch für jene Soldat*innen, die gerade Angriffe gegen den Iran führen. Zuvor habe man „mehrere Berichte über Bedrohungen erhalten, wonach Gegner kommerzielle Standortdaten ausnutzen, um US-Personal im Einsatzgebiet ins Visier zu nehmen oder zu überwachen“.
Zuerst berichtet hat das die Agentur Reuters, mit Verweis auf die Vorrecherchen von zwei deutschen „news outlets“ – gemeint sind der Bayerische Rundfunk und wir.
Ich erinnere mich noch gut, wie wir 2024 abgewogen hatten, ob wir noch einen extra Artikel zu US-Soldat*innen bringen sollen. Immerhin hatten wir schon berichtet, wie der Datenhandel alle gefährdet – und nationale Sicherheit ist kein Kernthema von netzpolitik.org. Aber wir hatten die Ahnung: Die Perspektive könnte ein Türöffner sein, um Menschen zu erreichen, die sich sonst nicht für Datenschutz und Privatsphäre stark machen, die Massenüberwachung ausweiten statt eindämmen.
Die Reaktionen aus dem Pentagon zeigen: Das hat geklappt. Reuters schreibt: „Gesetzgeber fordern das Pentagon zum Handeln auf und bezeichnen die Adtech-Branche als Bedrohung für die nationale Sicherheit“. Bingo. Möglich ist das jedoch nur, weil unsere Recherchen anschauliche Beispiele liefern, hier etwa für den demokratischen Senator Ron Wyden und sein Team, die seit Jahren mit viel Mühe zu diesem Thema arbeiten.
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US-Militär kämpft gegen Werbetracking
Laut Pentagon arbeite man immer noch daran, das Werbetracking auf den Dienstgeräten der Soldat*innen wirksam abzuschalten. Das sei man gerade am Testen…
In meinen Augen zeigt das: Der oftmals zitierte Kontrollverlust rund um Tracking und Datenhandel trifft nicht nur Verbraucher*innen. Selbst eine mächtige Institution wie das US-Militär ringt damit, die gefährliche Spur der angeblich nur zu Werbezwecken erhobenen Daten abzuschütteln. Wie absurd ist das bitte?
Und damit zurück zum Datenschutz: Seit Jahren fordern Fachleute ein Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken. Das würde allen eine Menge Ärger ersparen. Mich würde es freuen, wenn der Stein, den wir da ins Rollen gebracht haben, eines Tages den unkontrollierten Datenhandel umkegelt. Davon sind wir aber noch sehr weit entfernt. Stattdessen setzen Regierungen, unter anderem in den USA, die Werbedaten selbst zur Überwachung ein.
Databroker Files in Österreich und Spanien
Auch in internationalen Medien ziehen die Databroker Files derweil weiter Kreise. Diese Woche hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Österreich (ORF) das Thema fürs ZIB Magazin aufbereitet.
Für den spanischen TV-Sender Radiotelevisión Española RTVE wiederum hat mein Kollege Ingo Dachwitz das Geschäft mit unseren Daten erklärt. Die 74-minütige Doku von und mit dem Journalisten Carles Tamayo ist diese Woche erschienen.
Und nächste Woche legen wir nach, wieder zusammen mit unseren Kolleg*innen des Bayerischen Rundfunks. Eine neue Veröffentlichung, eine neue Dimension. Lasst euch überraschen.
Schönes Wochenende und bis die Tage
Sebastian
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