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Günstige Gaming-Monitore: AOC bietet bis zu 260 Hz für unter 200 Euro


Günstige Gaming-Monitore: AOC bietet bis zu 260 Hz für unter 200 Euro

Bild: AOC

AOC präsentiert neue Monitore für Spieler, die ein schnelles IPS-Panel mit hohen Bildwiederholraten kombinieren und keine 200 Euro kosten. Der AOC Gaming 24G4ZR mit 23,8 Zoll und der 27G4ZR mit 27 Zoll bieten eine Full-HD-Auflösung und nativ 240 Hz. Per Übertaktungsfunktion stehen 260 Hz zur Verfügung.

Mit den Neuvorstellungen will AOC nach eigenen Worten „die Messlatte für Einstiegsmodelle im Bereich Competitive Gaming höher legen“. Eckdaten wie „260 Hz und 0,3 ms MPRT waren früher Spezifikationen, die nur für hochwertige Displays für E-Sport reserviert waren“, erklärt César Acosta, Gaming Product Manager bei AGON by AOC. „Mit dem 24G4ZR und dem 27G4ZR machen wir dieses Geschwindigkeitsniveau zum neuen Ausgangspunkt. Denn jeder Wettkampfspieler verdient einen Monitor, der mit ihm Schritt halten kann“.

Fast-IPS, bis zu 260 Hz und MBR Sync

Das mit 1 ms Reaktionszeit (GtG) und 0,3 ms MPRT spezifizierte IPS-Panel liefert 1.920 × 1.080 Pixel und besagte 260 Hz bei Übertaktung, die sich über die G-Menu-Software von AOC aktivieren lässt. Zum Abgleich der Bildfrequenzen von der Grafikkarte werden AMD FreeSync und Nvidia G-Sync unterstützt. Für die sehr schnelle Moving Picture Response Time (MPRT) von nur 0,3 ms sorgt die Technik „MBR Sync“ (Motion Blur Reduction). Dabei handelt es sich um eine Backligh-Strobing-Technik, die sich gleichzeitig mit Adaptive-Sync und somit mit FreeSync und G-Sync nutzen lässt. Die variablen Refresh-Raten werden in einem Spektrum von 48 Hz bis 260 Hz unterstützt.

AOC Gaming 24G4ZR (Bild: AOC)

Die Monitore sollen eine Helligkeit von 300 cd/m² erreichen und im Falle des 27″-Displays 27G4ZR 121,5 Prozent von sRGB und 92,3 Prozent von DCI-P3 respektive 111,7 Prozent sRGB und 87,7 Prozent DCI-P3 beim kleineren 24G4ZR abdecken. Die Bestückung mit Anschlüssen ist überschaubar: Es gibt einmal DisplayPort 1.4 und zweimal HDMI 2.0 – USB-Ports sind nicht vorhanden.

AOC Gaming 27G4ZR (Bild: AOC)

Der 24G4ZR und der 27G4ZR verfügen über platzsparende und ergonomische Standfüße, mit denen sich die Displays für eine optimale Körperhaltung vor dem Screen um 130 mm in der Höhe verstellen lassen, sowie geneigt (-3°/21°), geschwenkt (±28°) und gedreht (±90°; Pivot) werden können.

Preise und Verfügbarkeit

Noch im Laufe des Februars sollen der 24G4ZR mit 23,8 Zoll für 169 Euro (UVP) und der 27G4ZR mit 27 Zoll für 199 Euro (UVP) erhältlich sein. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Varianten 24G4ZRE (149 Euro) und 27G4ZRE (159 Euro) folgen. Bei diesen muss zu noch geringeren Preisen allerdings auf Ergonomie verzichtet werden, denn deren Displays lassen sich nur neigen.



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Scythe Magoroku: Großer Doppelturm kühlt flach und einfach


Scythe Magoroku: Großer Doppelturm kühlt flach und einfach

Bild: Scythe

Der Scythe Magoroku ist ein relativ flacher Kühler im Doppelturm-Aufbau. Er soll im unteren Preissegment konkurrieren. Leistungsdaten versprechen ein rundes Gesamtpaket, wenn auch erwartbar wenig visuelle Extravaganzen.

Mit einer Höhe von nur 155 Millimetern passt der Magoroku auch in etwas schmalere Midi-Tower-Gehäuse. In dieser Konfiguration lässt der Kühler Speichermodulen 35 Millimeter Platz in der Höhe. Wird der Lüfter nach oben geschoben, sind es maximal 57 Millimeter. Weil der Lüfter dann über den Kühler hinausragt, steigt die Gesamthöhe auf nicht mehr ganz so flache 177 Millimeter, sofern alle vier Slots belegt werden sollen.

Die mit sechs in einer Kupfer-Baseplate eingelassenen Heatpipes bestückten Lamellentürme belüftet Scythe mit zwei 120-mm-Lüftern, die laut Google-Übersetzung der japanischen Produktseite auf den Namen „Wonder Tornado“ hören. Sie sollen durch einen neu entwickelten Rahmen höheren statischen Druck erzeugen als vorherige Generationen und sind durch Gummiauflagen vom Kühlkörper selbst entkoppelt. Ihr Drehzahlbereich fällt Scythe-typisch breit aus, er liegt zwischen 300 und 2.000 U/Min.

Scythe Magoroku (Bild: Scythe)

Visuell bleibt der Magoroku dezent. Heatpipes und Baseplate sind vernickelt, die Lamellen bleiben unbehandeltes Aluminium. Sie werden lediglich durch zwei schwarze Blenden abgedeckt. Display oder eine Vollverkleidung hat Scythe nicht dazugenommen.

Montiert werden kann der Kühler auf aktuellen Mittelklasse-Sockeln von Intel und AMD. Zum Lieferumfang gehört außerdem ein drittes Set Halteklammern für Lüfter sowie ein Y-Kabel, um beide Ventilatoren an einem Anschluss bedienen zu können. Im Triple-Fan-Betrieb muss der dritte Lüfter aber mit einem zweiten Anschluss verbunden werden, für ihn ist kein Y-Adapter mehr vorhanden.

In Japan günstig

Laut Informationen von Ithome soll der Kühler Anfang April in den Handel kommen, was zunächst den japanischen Markt meinen wird. Dort soll er 4.980 Yen (ca. 27 Euro) kosten. In Europa fallen Preise von Scythe erfahrungsgemäß aufgrund von Steuern und Transport höher aus. Erwartbar ist, dass der Magoroku hierzulande um die 40 Euro kosten wird, also etwa das ursprüngliche Preisziel von 40 US-Dollar gehalten wird.



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Chatkontrolle: Anlasslose Massenüber­wachung endgültig vom Tisch


Am Ende wurde es noch einmal knapp: In einem wahren Abstimmungskrimi hat das EU-Parlament die anlasslose Massenüberwachung nun endgültig zu Grabe getragen. Konservative Parteien hatten zuletzt noch versucht, eine Wiederholungsabstimmung zu erzwingen, um das Vorhaben doch noch irgendwie auf den Weg zu bringen.

Erneute Abstimmung

In einem laut dem ehemaligen EU-Parlamentarier der Piratenpartei Patrick Breyer „demokratisch hochbedenklichen Manöver“ haben Teile des EU-Parlaments die geplanten Trilog-Verhandlungen zwischen dem Parlament, dem EU-Rat und der Europäischen Kommission platzen lassen, um den Grundsatzbeschluss des EU-Parlaments doch noch zu ihren Gunsten zu ändern und die anlasslose Chatkontrolle weiter fortsetzen zu können.

Am vergangenen Mittwoch wurde zunächst darüber abgestimmt, ob die genannte Wiederholungsabstimmung stattfinden oder von der Tagesordnung gestrichen werden soll.

Grund für die versuchte erneute Abstimmung war, dass am 3. April 2026 die befristete EU-Ausnahmeverordnung 2021/1232 ausläuft, die es US-Konzernen wie Meta erlaubt, private Nachrichten anlasslos zu durchsuchen. Dabei sind drei Formen der Überwachung möglich: Die Suche nach bereits bekannten Fotos und Videos, bei der via sogenannten Hash-Scanning nach Übereinstimmungen in den Dateien gesucht wird. Dieses Vorgehen soll laut Breyer für über 90 Prozent der Verdachtsmeldungen verantwortlich sein. Hinzu kommen die automatisierte Bewertung von bisher unbekanntem Material sowie die automatisierte Analyse von Textinhalten in privaten Chats.

Automatisierte Analysen weisen hohe Fehlerquote auf

Kritiker führten dabei immer wieder an, dass die KI-Analyse von unbekannten Bildern und Texten extrem fehleranfällig sei. Aber auch die von der Europa-SPD befürwortete anlasslose Massendurchsuchung nach bekanntem Material ist bei Fachleuten hochumstritten: Neben der von Wissenschaftlern immer wieder genannten Unzuverlässigkeit der Algorithmen sollen diese Massen-Scans zudem auf intransparente ausländische Datenbanken statt auf europäisches Strafrecht setzen. Dabei sollen die Algorithmen blind für Kontext und fehlenden Vorsatz sein, etwa bei einvernehmlichem Sexting von Teenagern. Dies kann dazu führen, dass massenhaft private, aber strafrechtlich völlig irrelevante Chats an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.

Lobby-Gruppen sollen massiv interveniert haben

Im Vorfeld der Abstimmung sollen laut Breyer zudem US-Techkonzerne, ausländisch finanzierte Lobbygruppen und Behörden wie das Bundeskriminalamt die Öffentlichkeit mit Warnungen vor einem angeblichen „rechtsfreien Raum“ geradezu überflutet haben. In nun veröffentlichten Ratsprotokollen soll sich zudem zeigen, dass einige Akteure aus Angst, ein Einlenken könnte einen Präzedenzfall für die dauerhafte Chatkontrolle 2.0 schaffen, keinerlei Kompromissbereitschaft an den Tag legten.

Laut BKA-Präsident Holger Münch könnten Ermittlungsbehörden ohne anlasslose Chatkontrolle künftig blind sein, dabei ist eine gezielte Telekommunikationsüberwachung bei konkretem Verdacht und mit richterlichem Beschluss auch nach dem 3. April weiterhin vollumfänglich erlaubt, gleiches gilt für das anlasslose Scannen von öffentlichen Posts und gehosteten Dateien. Zudem haben Untersuchungen gezeigt, dass rund 50 Prozent der Meldungen strafrechtlich irrelevant sind, aber massiv Ressourcen binden, die an anderen Stellen für verdeckte Ermittlungen gegen echte Missbrauchsringe dringend benötigt werden.

Manöver, wenn auch nur knapp, gescheitert

Jetzt hat das EU-Parlament mit einer hauchdünnen Mehrheit von nur einer einzigen Stimme zunächst die automatisierte Bewertung unbekannter privater Fotos und Chattexte als „verdächtig“ oder „unverdächtig“ abgelehnt. In der anschließenden Schlussabstimmung verfehlte der so geänderte Rest-Vorschlag mit 58 Prozent Gegenstimmen dann sogar deutlich die benötigte Mehrheit.

Dies hat zur Folge, dass die zuletzt immer wieder verlängerte EU-Ausnahmeverordnung ab dem 4. April 2026 nicht mehr angewendet werden darf. US-Konzerne wie Meta, Google und Microsoft müssen ab diesem Zeitpunkt das anlasslose Scannen privater Chats europäischer Bürger einstellen, das digitale Briefgeheimnis gilt somit wieder. Laut Breyer wurde damit ein „kaputtes und illegales System gestoppt“. Dadurch, dass die Ermittler nun nicht mehr in einer Flut aus falschen und längst bekannten Verdachtsmeldungen aus den USA „ersticken“, werden seiner Aussage nach wieder Kapazitäten frei, „um organisierte Missbrauchsringe gezielt und verdeckt zu jagen“.

Freiwillige Kontrolle auf der Gegenseite weiterhin ein Thema

Doch für den ehemaligen Parlamentarier ist der Kampf noch nicht zu Ende. Weitere prozedurale Schritte der EU-Regierungen sind für ihn nicht gänzlich ausgeschlossen. So beharren nicht wenige EU-Regierungen in den Trilog-Verhandlungen weiterhin auf der Forderung nach einer „freiwilligen“ Chatkontrolle. Ob sie damit Erfolg haben werden, ist angesichts der auch in der Vergangenheit vorhandenen strikten Ablehnung des EU-Parlaments fraglich – erst eine Zusage aller drei Gremien kann ein solches Vorhaben in geltendes Recht wandeln.

Nächster Halt: Flächendeckenden Alterskontrollen

Dabei steht das nächste Vorhaben bereits auf der Tagesordnung: In den laufenden Trilog-Sitzungen soll als Nächstes darüber verhandelt werden, ob Messenger- und Chatdienste sowie App-Stores gesetzlich zu flächendeckenden Alterskontrollen verpflichtet werden. Laut Breyer würde dies die Herausgabe von Ausweisdokumenten oder Gesichtsscans erfordern und damit die anonyme Kommunikation faktisch unmöglich machen – was vor allem gefährdete Gruppen wie Whistleblower oder andere Verfolgte massiv gefährden würde. Dieses Vorhaben könnte von den Befürwortern der Chatkontrolle nun als Verhandlungsmasse eingebracht werden, um doch noch irgendwie einen Kompromiss in ihrem Sinne zu erreichen und die angedachte Massenüberwachung in irgendeiner Form doch noch zu ermöglichen.



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Angebliche Patentverletzung: Globalfoundries verklagt Tower Semiconductor in den USA


Angebliche Patentverletzung: Globalfoundries verklagt Tower Semiconductor in den USA

Bild: Globalfoundries

Globalfoundries zieht die Samthandschuhe aus und will vor Gericht mehrere angebliche Patentverletzungen durch Tower Semiconductor überprüfen lassen. Laut eigenen Angaben gehe es dabei um ein breites Feld an Überschreitungen. Globalfoundries argumentiert zudem damit, dass man 16 Mal so viele Patente vorweisen kann als Tower.

Globalfoundries geht in der Pressemeldung hart ins Gericht mit Tower Semiconductor. Während man selbst über 8.000 Patente besitzt, bringt es Tower Semiconductor nicht einmal auf 500 Schutzschriften, erklärt das US-Unternehmen. Daher ist man der Überzeugung, Tower Semiconductor „has infringed GF patents by freeriding on decades of GF innovation with an intent to unlawfully take business away from the American chipmaker.

Genauer gesagt geht es um elf Patente, die ein breites Feld von Kommunikation, Automotive bis hin zu kritischer Technologie für den Weltraum und damit vermutlich auch die Verteidigung abdecken. Globalfoundries will vor Gericht erreichen, dass die betroffenen Produkte vom Markt genommen werden, Tower Semiconductor blockiert und man selbst entschädigt wird. Eine Stellungnahme von Tower Semiconductor gab es so kurzfristig nicht.

Tower Semiconductor und Globalfoundries kämpfen in einigen Märkten um die gleiche Kundschaft. Ein Zukunftsmarkt ist unter anderem Silicon Photonics, hier hat Tower Semiconductor erst gestern eine Expansion angekündigt, Globalfoundries hatte dafür im letzten Jahr zugekauft.

Patentstreitigkeiten keine Seltenheit

Patentstreitigkeiten zwischen Auftragsfertigern sind derweil nichts Neues. Im Jahr 2019 überzog Globalfoundries TSMC mit Klagen über die Verletzung von angeblich 16 Patenten und zog damit vor fünf Gerichte. TSMC ließ das aber nicht auf sich sitzen, schon fünf Wochen später kam die Gegenklage mit dem Inhalt, dass Globalfoundries 25 Patente verletzt habe.

Am Ende einigten sich beide Parteien schnell. Schon Ende Oktober 2019 wurde ein Abkommen zwischen TSMC und Globalfoundries geschlossen, das die Nutzung von Patenten der Gegenseite abdeckt. Das Cross-Lizenzabkommen schloss dabei alle weltweit nutzbaren Patente der jeweiligen Seite im Halbleiterbereich ein, also auch noch die, die in den kommenden zehn Jahren ausgestellt werden. Globalfoundries galt am Ende als stiller Sieger, hatte man dem dominanten Marktführer dieses Abkommen abgerungen.



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