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HBO will die Geschichte von „Baldur’s Gate 3“ als Serie fortsetzen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

„Baldur’s Gate“ wird zur HBO-Serie: Entsprechende Pläne bestätigte Serienproduzent Craig Mazin dem Branchenmagazin. Mazin, der sich als großer Fan von Larians Rollenspiel-Hit „Baldur’s Gate 3“ beschreibt, soll die Serie schreiben und produzieren. Zuvor war er als Co-Creator an der HBO-Serie „The Last of Us“ beteiligt – ebenfalls eine Videospiel-Umsetzung.

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Die Geschichte der „Baldur’s Gate“-Serie soll laut Deadline unmittelbar nach den Geschehnissen von „Baldur’s Gate 3“ stattfinden. Sie soll zeigen, wie die Bewohner der „Dungeons and Dragons“-Welt mit den Ereignissen aus dem Spiel umgehen. Neben neuen Figuren sollen auch Charaktere aus der Spielvorlage auftauchen.

„Baldur’s Gate 3“ ist ein Rollenspiel mit großer Entscheidungsfreiheit und vielen verschiedenen Enden und unterschiedlichen Schicksalen einzelner Figuren. Prominente Begleiter können je nach Entscheidungen des Spielers zum Beispiel sterben, sich in Gedankenschinder verwandeln oder sogar zu einer Art Gottheit aufsteigen. Die HBO-Serie muss also in vielen Fällen festlegen, welche Spielenden und welche Schicksale zum offiziellen Kanon werden.

Serienschöpfer Craig Mazin dürfte viele verschiedene Enden selbst gesehen haben: Dem Branchenmagazin Deadline sagte er, er habe fast 1000 Stunden in „Baldur’s Gate 3“ investiert. „Es ist ein wahr gewordener Traum, die Geschichte fortsetzen zu dürfen, die Larian und Wizards of the Coast geschaffen haben“, sagte Mazin. „Ich bin ein leidenschaftlicher Fan von D&D und der brillanten Art und Weise, wie Swen Vincke und sein talentiertes Team das Spiel adaptiert haben. Ich kann es kaum erwarten, ‚Baldur’s Gate‘ und all seine unglaublichen Charaktere mit so viel Respekt und Liebe wie möglich zum Leben zu erwecken.“

Mazin möchte zudem die Synchronsprecher aus dem Spiel für die TV-Serie gewinnen. Die ersten beiden Teile von „Baldur’s Gate“ sollen in der Serie eine geringere Rolle spielen.

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Obwohl Mazin die belgischen Larian Studios und deren Chef Swen Vincke namentlich nennt, hat der Entwickler von „Baldur’s Gate 3“ bei der Serienumsetzung von HBO wohl kein Mitspracherecht. Das Team sei nicht involviert, berichtet der Spielejournalist Geoff Keighley auf X. Das ist ein Unterschied zu Mazins Serienumsetzung von „The Last of Us“, an der Naughty-Dog-Director Neil Druckmann lange beteiligt war. Die Rechte an „Dungeons and Dragons“ und „Baldur’s Gate“ liegen bei der Hasbro-Tochter Wizards of the Coast.

Larian ist derweil mit der Entwicklung eines neuen Rollenspiels beschäftigt: Mit dem im Dezember vorgestellten „Divinity“ kehrt das belgische Studio in seine eigene Fantasy-Welt Rivellon zurück. Studiochef Vincke hatte mehrfach angedeutet, dass sich das Studio durch das D&D-Regelwerk und bestehende Vorgeschichten bei der Entwicklung von „Baldur’s Gate 3“ kreativ etwas eingeschränkt fühlte.

Der HBO-Streamingdienst HBO Max ist seit Januar auch in Deutschland verfügbar. Wann die „Baldur’s Gate 3“-Serie dort zu sehen sein wird, ist offen. Noch gibt es keine Informationen zu einem Zeitplan für die Serienumsetzung.


(dahe)



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Donnerstag: US-Provider ohne Filesharing-Haftung, Finnland-Wahl ohne US-Cloud


Internet-Zugangsprovider haften nicht für illegales Filesharing ihrer Kunden, sagt der US Supreme Court. Denn der Internetzugang ist nicht explizit auf Raubkopien ausgelegt und die Provider würden auch nicht davon profitieren. Das rettet die gesamte Branche. Nun müssen sich die Provider nicht mehr um rechtswidriges Filesharing der Nutzer scheren. In Finnland wollte das Justizministerium ein Computersystem für die Wahlabwicklung zu AWS umziehen. Diese Entscheidung wurde vorerst revidiert, nachdem das Vertrauen in US-Clouds und die politische Situation in den USA schwindet. Es ist auch digitale Souveränität, wenn die finnische Parlamentswahl auf eigenen Servern abgewickelt wird. Derweil bringt Meta Platforms die Band offenbar wieder zusammen. Dazu gehört auch Hugo Barra, der bei Facebook einst Oculus leitete. Jetzt kehrt er zurück und bringt Know-how für KI-Agenten mit. Er wird Teil des Superintelligenz-Teams, das in den letzten Monaten durch Übernahmen und KI-Experten anderer Firmen deutlich ausgebaut wurde – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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„Cox hat einfach nur Internetzugang bereitgestellt, was für viele andere Zwecke als Copyright-Verletzungen genutzt wird“, hält der US Supreme Court in einer lange erwarteten Erkenntnis fest. „Cox haftet nicht als Beitragstäter für die Verletzung von Sonys Copyright.“ Der Provider Cox Communications sollte aufgrund eines Urteils eines US-Bundesbezirksgerichts eine Milliarde US-Dollar Schadenersatz zahlen, weil er nicht alle Kundenanschlüsse abgeschaltet hat, die wiederholt für illegales Filesharing genutzt wurden. Das hat der oberste Gerichtshof der USA nun aufgehoben, denn die Kläger konnten nicht darlegen, dass der Internetzugang auf Rechteverletzung zugeschnitten ist oder der Provider davon profitiert hat, so der US Supreme Court: Provider haftet nicht für Filesharing.

Die finnische Regierung hat ihren Plan vorerst aufgegeben, das Wahlsystem des Landes zu Amazon Web Services (AWS) umzuziehen. Die Parlamentswahl im April kommenden Jahres soll stattdessen auf den existierenden, eigenen Servern abgewickelt werden. Das Justizministerium wollte eigentlich alle Daten zu Kandidaten, Wählern sowie der Auszählung der Stimmen zu AWS umziehen. In den vergangenen zwölf Monaten habe sich die internationale politische Lage jedoch verändert, so die finnische Regierung. Das Justizministerium habe deshalb beschlossen, die Entscheidung, wie die Wahlplattform gehostet werden solle, zu überprüfen. Jetzt folgt auch die finnische Regierung dem Trend zu digitaler Souveränität von US-Anbietern: Finnische Regierung zieht Wahlsystem vorerst nicht zu AWS um.

Meta Platforms hat sich ein weiteres KI-Start-up einverleibt. Mit dem erst 2024 gegründeten Führungsteam von Dreamer, das sich auf KI-Agenten spezialisiert, kehrt auch ein bekannter Ex-Mitarbeiter zurück zum Facebook-Konzern. Hugo Barra führte einst Metas Virtual-Reality-Sparte, verließ das Unternehmen aber vor rund fünf Jahren. Nun kommt er als KI-Experte zurück, was den jüngsten Strategiewechsel bei Meta Platforms verdeutlicht: weniger Virtual Reality – mehr künstliche Intelligenz. Denn Mitte letzten Jahres hat der Facebook-Konzern ein neues KI-Team aufgestellt und dies in den letzten Monaten sukzessive durch von anderen Unternehmen abgeworbene Mitarbeiter oder Übernahmen ausgebaut, zuletzt speziell für KI-Agenten: Meta Platforms stärkt KI-Initiative mit Rückkehr namhafter Ex-Mitarbeiter.

In einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht hat eine Jury in Los Angeles die US-Konzerne Google und Meta zu Schadensersatz in Höhe von drei Millionen US-Dollar verurteilt. Die Schadensersatzsumme könnte sich im Nachgang noch erhöhen. Vor allem aber dürfte das Verdikt richtungsweisend für Tausende ähnlicher Verfahren gegen Tech-Unternehmen sein. Nach neun Verhandlungstagen entschieden die kalifornischen Geschworenen, dass Googles YouTube und Metas Instagram bei der Gestaltung oder dem Betrieb ihrer Plattformen fahrlässig gehandelt hätten. Die Fahrlässigkeit der beiden Unternehmen sei zudem ein wesentlicher Faktor für den von der Klägerin geltend gemachten Schaden. Es ging um „unendliches Scrollen“ als Suchtfaktor in diesem Prozess um Social-Media-Sucht: US-Jury spricht Meta und Google schuldig.

Die russische Polizei hat den mutmaßlichen Betreiber des Cybercrime-Forums LeakBase verhaftet. Der Festgenommene aus der südrussischen Hafenstadt Taganrog, unweit der Grenze zur Ukraine, steht laut den Behörden im Verdacht, „eine der größten internationalen Hackerplattformen, LeakBase“, betrieben zu haben. Eine Regierungssprecherin erklärte, dass Beamte des Büros für besondere technische Maßnahmen des Innenministeriums zusammen mit lokalen Kollegen den Einwohner von Taganrog wegen des Verdachts der Erstellung und des Betriebs einer der größten internationalen Cyberkriminalitätsplattformen festgenommen haben. Obwohl LeakBase kürzlich durch Europol abgeschaltet wurde, waren Europas Ermittler nicht an der Festnahme beteiligt: Russland verhaftet den mutmaßlichen Betreiber des Datenleak-Forums LeakBase.

In der heutigen Ausgabe der #heiseshow besprechen wir unter anderem die Warnung der WTO, dass hohe Energiepreise den KI-Boom bremsen könnten. Wie realistisch ist dieses Szenario? Zudem diskutieren wir über das überraschende Aus des KI-Videogenerators Sora von OpenAI, nur fünf Monate nach Veröffentlichung der jüngsten Version. Was verrät das überraschende Aus über die strategische Lage von OpenAI? Derweil will Microsoft den Speicherhunger von Windows 11 bändigen, um die gefühlte Geschwindigkeit zu erhöhen. Hintergrund ist unter anderem der Druck durch Apples MacBook Neo, das sich mit 8 GByte RAM begnügt. Kann Microsoft den Rückstand gegenüber macOS bei der Speichereffizienz aufholen? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: Energie vs. KI, OpenAI schließt Sora, Windows-Speicherhunger.

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Auch noch wichtig:


(fds)



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#heiseshow: Energie vs. KI, OpenAI schließt Sora, Windows-Speicherhunger


Anna Bicker, Markus Will und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen:

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  • Großer Hunger: Bremst die Energiepolitik den KI-Boom? Die WTO warnt in ihrem Global Trade Outlook 2026, dass hohe Energiepreise und der enorme Strombedarf von KI-Rechenzentren das Wachstum der Branche gefährden könnten. Wie realistisch ist dieses Szenario? Und was bedeutet der Energiehunger der KI-Infrastruktur für den globalen Handel und die Klimaziele?
  • OpenAI hat es satt: Überraschendes Aus von Video-KI Sora – OpenAI hat seinen KI-Videogenerator Sora eingestellt, nur fünf Monate nach Veröffentlichung der jüngsten Version – als Begründung nennt das Unternehmen die Konzentration auf das Kerngeschäft. Gleichzeitig endet damit eine Partnerschaft mit Disney, der erst im Dezember mehr als 200 Charaktere für die Nutzung in Sora lizenziert hatte und eine Milliarde US-Dollar in OpenAI investieren wollte. Was verrät das überraschende Aus über die strategische Lage von OpenAI? Und welche Auswirkungen hat es auf den Video-KI-Markt insgesamt?
  • Auf Diät: Microsoft will Speicherhunger von Windows 11 bändigen – Microsoft hat angekündigt, im Laufe des Jahres Updates für Windows 11 zu liefern, die den Speicherbedarf senken und die gefühlte Geschwindigkeit – intern „Schwuppdizität” genannt – erhöhen sollen. Hintergrund ist unter anderem der Druck durch Apples MacBook Neo, das sich mit 8 GByte RAM begnügt, während Windows 11 auf Systemen mit 8 GByte oft mehr als die Hälfte des Arbeitsspeichers für sich beansprucht. Kann Microsoft den Rückstand gegenüber macOS bei der Speichereffizienz aufholen? Und was bedeutet das für günstige Windows-Notebooks im Wettbewerb mit dem MacBook Neo?

Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.

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Fragen an die Moderatoren und Gäste können während der Sendung im YouTube-Chat und in unserem Twitch-Kanal (twitch.tv/heiseonline) sowie vorab per E-Mail und im heise-Forum gestellt werden. Die Redaktion freut sich bereits auf zahlreiche Zuschauer und auf reges Feedback.

Die #heiseshow wird jeden Donnerstag um 17 Uhr live auf heise online gestreamt. Nach der Live-Übertragung ist die Sendung zum Nachschauen und -hören auf YouTube und als Podcast verfügbar:


(mki)



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US Supreme Court: Provider haftet nicht für Filesharing


„Cox hat einfach nur Internetzugang bereitgestellt, was für viele andere Zwecke als Copyright-Verletzungen genutzt wird“, hält der US Supreme Court in einer lange erwarteten Erkenntnis fest. „Cox haftet nicht als Beitragstäter für die Verletzung von Sonys Copyright.“ Der Provider Cox Communications sollte aufgrund eines Urteils eines US-Bundesbezirksgericht eine Milliarde US-Dollar Schadenersatz zahlen, weil er nicht alle Kundenanschlüsse abgeschaltet hat, die wiederholt für illegales Filesharing genutzt wurden.

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Erforderlich für Haftung als Beitragstäter (contributory infringement) sei, dass der Belangte beabsichtigt (intended) habe, dass seine Dienstleistung für die Verletzung der Rechte genutzt werde. Der Kläger könne entweder zeigen, dass die Dienstleistung auf die Rechteverletzung zugeschnitten ist, oder dass der Anbieter begrüßend zur Rechteverletzung angestiftet habe. Weil die Kläger weder das eine noch das andere dargelegt haben, lehnen sieben der neun Höchstrichter die Haftung ab. Reines Wissen, dass manche Kunden auch Illegales tun, ist demnach keine Haftungsgrundlage (Cox Communications et al v Sony Music Entertainment et al, Az. 24–171).

Die zwei weiteren Richterinnen stimmen dem zwar zu, meinen aber, dass ihre Kollegen zusätzlich ältere Haftungsgrundlagen hätten prüfen müssen. Das auszuschließen, werde dazu führen, dass sich Unternehmen zu leicht aus der Verantwortung stehlen.

Rechteinhaber weisen Cox laufend auf offenbar rechtswidrige Filesharing-Übertragungen von IP-Adressen im Cox-Netz hin. Cox leitet Warnungen an seine Kunden weiter und sperrt einigen auch den Zugang; aus Sicht der Rechteinhaber war das aber nicht genug. Eine Gruppe, angeführt von Sony Music Entertainment, verklagte Cox daher vor dem US-Bundesbezirksgericht für das östliche Virginia (Sony Music et al v Cox Communications et al, Az. 1:18-cv-00950).

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2021 entschied dort eine Jury, dass Cox für unzulässige Kopien von 10.017 Musikstücke durch seine Kunden haftet und dafür eine Milliarde Dollar zu zahlen hat. Cox hafte sowohl stellvertretend (vicarious infringement), weil es für die illegal genutzten Internetzugänge Geld kassiere, als auch als Beitragstäter (contributory infringement). Dieses Urteil hatte in der Berufung nur teilweise bestand: Das Berufungsgericht für den vierten Bundesgerichtsbezirk fand keine stellvertretende Haftung; Cox nimmt zwar Geld für den Internetanschluss, aber nicht für das rechtswidrige Filesharing. Als Beitragstäter hafte der Internet Service Provider (ISP) trotzdem (Az. 21-1168).

Nun hat der Supreme Court auch dieser Haftungstheorie ein Ende bereitet. Die Rechteinhaber sollen die Copyright-Verletzer direkt belangen, nicht deren Zugangsprovider. Ganz einfach ist das in der Praxis nicht: Zugangsprovider müssen nach US-Copyright-Recht nicht einfach so verraten, wer ihre Kunden sind.

Die Richtermehrheit des Supreme Court lehnt es ab, Haftung wegen Beihilfe (aiding and abetting) nach Common Law in Betracht zu ziehen. Das auszuklammern, halten die beiden Richterinnen Sonia Sotomayor und Ketanji Brown Jackson für einen Fehler, zumal auch stellvertretende Haftung und Beitragshaftung erst durch Erkenntnisse des Supreme Court entstanden sind. Im Gesetz findet man dazu nichts.

Auch für Haftung nach aiding and abetting sei notwendig, dass der Beklagte auf die Rechteverletzung abgestellt habe, was bei Cox nicht der Fall sei. Selbst die Hinweise der Rechteinhaber auf bestimmte IP-Adressen änderten daran nichts, weil der ISP damit zwar den Anschlussinhaber eruieren können, aber immer noch nicht wisse, welche Nutzer konkret verantwortlich seien. Cox müsse also auch nach Common Law nicht haften.

Diese ältere Haftungsgrundlage bei Copyright-Fällen jedoch grundsätzlich zu verneinen, habe negative Auswirkungen. Bestimmte Haftungsfreistellungen nach dem jüngeren Digital Millennium Copyright Act (DMCA) für sich kooperativ verhaltende Internet-Provider liefen ins Leere. ISP wie Cox müssten sich fortan überhaupt nicht mehr darum scheren, ob ihre Kunden rechtswidriges Filesharing betreiben, und könnten einschlägige Hinweise der Rechteinhaber ignorieren.


(ds)



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