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Künstliche Intelligenz

Iraner sollen wieder das Internet nutzen dürfen


Die iranische Netzsperre soll am Dienstag aufgehoben werden – in welchem Umfang, ist abzuwarten. Seit 28. Februar oder 88 Tagen ist der Iran offline, aufgrund eines Befehls des Nationalen Sicherheitsrates des Landes. Dieser begründete die digitale Totalzensur damals mit laufenden IT-Angriffen, die parallel zu den militärischen Angriffen der USA und Israels auf den Iran erfolgten.

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Mindestens ebenso wichtig dürfte für das Gremium Informationskontrolle gewesen sein: Die Menschen im Iran konnten sich ohne Internet kaum unabhängig informieren, umgekehrt drangen nur bedingt Informationen über die Zustände im Land nach draußen. Am Montag hat Präsident Massud Peseschkian angeordnet, die Internetsperre aufzuheben. Doch könnte dies zu einem neuen Instrument der Kontrolle ausarten, unter dem Begriff „Internet Pro”.

Laut dem Nachrichtensender Iran International stützt sich der Präsident bei dem Öffnungsbefehl auf eine Empfehlung des iranischen Onlinerates (Supreme Council of Cyberspace). Der vom saudischen Königshaus finanzierte Nachrichtensender gibt an, dass sich die iranischen Machthaber uneinig seien über die Aufhebung der Netzsperre.

Zunächst habe die den Revolutionsgarden nahestehende Nachrichtenagentur Fars Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung des Präsidenten angemeldet. Da der Nationale Sicherheitsrat die Sperre verfügt habe, könne auch nur dieses Gremium sie wieder aufheben. Stunden später habe Fars die Kritik allerdings relativiert und den Schritt als „notwendig” und „früher oder später” sowieso folgend bezeichnet.

Auch der Onlinerat sei laut einem Bericht der Tageszeitung Faraz geteilter Meinung gewesen. Drei der zwölf Abstimmenden seien demnach für die Fortführung der Internetsperre eingetreten. Besonders der Chef des staatlichen Rundfunks und der vom Präsidenten eingesetzte Sekretär des Onlinerates hätten sich für die digitale Totalzensur stark gemacht, doch sei eben Präsident Peseschkian für die Aufhebung der Sperre.

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Iran International berichtet über Pläne einer Klassen-basierten Zensur unter der Bezeichnung „Internet Pro”. Internetzugang könnte damit als Privileg regimetreuen Bürgern vorbehalten bleiben. Geplant seien unterschiedliche Zugangspakete, je nach Person, deren Beruf und behördlicher Zustimmung.

Beispielsweise könnten Ärzte Zugang zu Youtube, wohl zwecks Fortbildung, nicht aber zu Instagram erhalten. Geschäftsleute hätten dann vielleicht Zugriff auf Instagram, wohl zu Werbezwecken, sonst aber auf nichts.

Umgehung der Restriktionen mittels Starlink oder virtueller privater Netze (VPN) sei nicht ausgeschlossen, aber, weil verboten, lebensgefährlich und teuer. Die Preise hätten sich seit Kriegsbeginn vervielfacht. Nicht zuletzt könnten sich auch die staatsnahen Netzbetreiber mit „Internet Pro” eine goldene Nase verdienen. Schließlich sind viele Geräte, auch medizinische, heutzutage auf Internetzugang angewiesen, sodass deren Nutzern hohe Preise für passenden Internetzugang abgepresst werden könnten.


(ds)



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Künstliche Intelligenz

Vorsicht, Kunde: Gymondo sperrt bezahlten Präventionskurs


Wer sich fit halten will, muss längst nicht mehr ins Fitnessstudio gehen. Diverse Anbieter bringen Workouts, Yoga, Lauftrainings und Ernährungsprogramme per App oder Browser direkt ins Wohnzimmer. Bezahlt wird typischerweise als Abo, monatlich oder jährlich, häufig zwischen zehn und dreißig Euro im Monat.

Einige dieser Online-Fitness-Angebote sind so zugeschnitten, dass gesetzliche Krankenkassen sie als gesundheitliche Prävention anerkennen und bezuschussen. Pro Versichertem werden in der Regel zwei zertifizierte Kurse pro Jahr bezuschusst, je nach Kasse mit 75 bis 200 Euro pro Kurs, einige übernehmen für bestimmte Onlinekurse sogar die vollen Kosten.

Dafür muss der Kurs nach den Vorgaben der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein und der Teilnehmer ihn innerhalb bestimmter Fristen abschließen. Dann erhält er vom Anbieter ein Zertifikat, das er seiner Kasse für die Erstattung vorlegen kann. Doch was passiert, wenn der Anbieter genau diesen Abschluss verhindert, weil er den Onlinezugang des Kunden plötzlich sperrt?


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Vorsicht, Kunde: Gymondo sperrt bezahlten Präventionskurs“.
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Künstliche Intelligenz

KI-Urheberrechtsstreit: New York Times beantragt Sanktionen gegen OpenAI


Die New York Times und weitere Verlage haben im laufenden Urheberrechtsstreit gegen OpenAI bei einem US-Gericht Sanktionen gegen das Unternehmen beantragt. Sie werfen OpenAI vor, für die Beweisaufnahme relevante Informationen zurückgehalten und das Gericht über seine technischen Möglichkeiten zur Durchsuchung eigener Systeme in die Irre geführt zu haben, berichtet Reuters.

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Im Zentrum des seit 2023 laufenden Streits steht die Frage, ob OpenAI urheberrechtlich geschützte Zeitungsartikel ohne Erlaubnis zum Training seiner KI-Modelle verwendet hat und ob sich dies anhand interner Datensätze und ChatGPT-Protokolle belegen lässt. Die Verlage wollten deshalb untersuchen, ob und in welchem Umfang ihre Inhalte in den Systemen des Unternehmens auftauchen.

In der Begründung ihres Sanktionsantrags werfen die Verlage OpenAI vor, das Gericht über die Möglichkeiten zur Durchsuchung von Trainingsdaten und ChatGPT-Protokollen getäuscht zu haben. Das Unternehmen habe solche Suchen bereits durchgeführt, dies aber verschwiegen. Zudem soll OpenAI Milliarden potenziell relevanter ChatGPT-Unterhaltungen gelöscht oder komprimiert und damit für die Beweisaufnahme unauffindbar gemacht haben.

Die Kläger verlangen unter anderem die Erstattung von Anwaltskosten. Die New York Times hat laut Associated Press bislang mehr als 28 Millionen US-Dollar für Rechtsstreitigkeiten mit KI-Unternehmen ausgegeben, darunter die Verfahren gegen OpenAI und Perplexity.

OpenAI weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die Herausgabe von ChatGPT-Protokollen den Datenschutz verletzen würde. „Wir werden auch weiterhin die Privatsphäre unserer Nutzer und die seit Langem anerkannten Grundsätze des Fair Use verteidigen“, sagte ein Sprecher des Unternehmens.

Mit Fair Use verweist OpenAI auf eine Ausnahmeregelung im US-Urheberrecht, die die Nutzung geschützter Werke unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung erlaubt. KI-Anbieter argumentieren, ihre Modelle kopierten Inhalte nicht einfach, sondern analysierten sie, um sprachliche Muster zu erlernen. Ob diese Begründung trägt, wird derzeit in zahlreichen Verfahren geklärt.

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Das Verfahren reiht sich in eine wachsende Zahl von Urheberrechtsklagen gegen OpenAI und andere KI-Anbieter ein. Erst im Juni reichten die Verlage von fast 400 Nachrichtenportalen aus 33 US-Bundesstaaten Klage gegen OpenAI und Microsoft ein. In der Klageschrift ist von einem „systematischen und vorsätzlichen Diebstahl hunderttausender urheberrechtlich geschützter Artikel“ die Rede.

Dass der juristische Druck Wirkung entfalten kann, zeigt die wachsende Zahl von Lizenzvereinbarungen zwischen KI-Unternehmen und Medienhäusern. Die New York Times schloss 2025 ihren ersten KI-Lizenzvertrag mit Amazon, während OpenAI schon 2023 unter anderem mit Axel Springer Vereinbarungen zur Nutzung ihrer Inhalte getroffen hat.


(tobe)



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Künstliche Intelligenz

EU: Instagram und Facebook bergen zu große Suchtrisiken


Instagram und Facebook bergen nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung zu große Suchtgefahren für Kinder und Jugendliche. Die Europäische Kommission sieht Risiken unter anderem durch stark personalisierte Empfehlungen sowie das automatische Abspielen immer neuer Videos und treibt ein Verfahren gegen den Mutterkonzern Meta voran.

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Der US-Konzern muss darauf nun reagieren. Wenn er die Vorwürfe nicht entkräften kann oder keine Änderungen vornimmt, könnte die EU-Kommission eine Milliardenstrafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Bei Meta könnten das mehr als 12 Milliarden Euro sein.

Inmitten der Debatte um ein Mindestalter für Social Media veröffentlicht die Brüsseler Behörde damit erneut Ermittlungsergebnisse, die den Druck auf die Online-Plattformen erhöhen und der EU Argumente für strengere Regeln geben. Auch gegen TikTok läuft ein Verfahren wegen der Suchtgefahr der App – seit Februar gibt es dazu ähnliche vorläufige Ermittlungsergebnisse. Eine von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte Expertenkommission gibt am Montag ihre Empfehlungen dazu ab, wie es beim Thema Social-Media-Verbot weitergehen sollte.

Bei Instagram und Facebook kritisiert die EU-Kommission etwa die Funktion des automatischen Abspielens und des endlosen Scrollens. Mit dem endlosen Scrollen ist gemeint, dass beim Weiterwischen auf einer Plattform ständig neue Inhalte geladen werden, ohne dass der Nutzer zu Pausen gezwungen ist.

Zudem kritisiert die EU-Kommission, wie Inhalte per personalisiertem Algorithmus ausgewählt werden. Auch Benachrichtigungen, die Nutzerinnen und Nutzer immer wieder zurück auf die Plattformen holen, werden moniert.

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Die Versuche des Meta-Konzerns unter Leitung von Mark Zuckerberg, die Suchtgefahr für Minderjährige, aber auch vulnerable Erwachsene zu minimieren, sieht die EU-Kommission als nicht ausreichend an. Zeitmanagement-Tools für Kinder, wie etwa Tageslimits oder Pausenzeiten, lassen sich laut Brüsseler Behörde leicht ausschalten. Andere Funktionen der Kindersicherung von Instagram und Facebook sind demnach nur dann wirksam, wenn Eltern ausreichend technische Kenntnisse und sich die Mühe machen, sie wirklich zu verstehen.

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Nach Ansicht der Brüsseler Behörde müssen Instagram und Facebook die Funktionsweisen ihrer Plattformen nun ändern. Beispielhaft schlägt die EU-Kommission etwa vor:

  • Standardmäßige Deaktivierung des endlosen Weiterwischens und des automatischen Abspielens von Videos
  • Einführung wirksamer Bildschirmpausen
  • Anpassung der Empfehlungen, um sie weniger auf Nutzerinteraktion auszurichten

Gegen Meta läuft parallel ein weiteres EU-Verfahren. Die Brüsseler Internetwächter verlangen von Instagram und Facebook auch, das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen – ansonsten droht dem Mutterkonzern auch hier eine Strafe.

Zuletzt kündigte Meta an, seinen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auszuweiten, um das Alter von Kindern und Jugendlichen auf Instagram, Facebook und Threads strenger zu kontrollieren.

Beide EU-Verfahren sind auch für die Empfehlungen der von Ursula von der Leyen eingesetzten Experten wichtig, da die Wissenschaftler auch die im Rahmen der Ermittlungen gefundenen Beweise berücksichtigen dürften.

Mehrere Mitgliedsländer, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.

Allerdings dürfte das ohne Rückendeckung aus Brüssel schwerer umsetzbar sein, wie das Beispiel Frankreich zeigt. Die EU-Kommission beanstandete den französischen Gesetzesvorschlag für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, weil er nicht mit EU-Regeln kompatibel sei. Da die Brüsseler Behörde in Teilen der Digitalpolitik ein Vorrecht hat und nur sie den großen Plattformen Vorschriften machen darf, muss Frankreich den Text nun ändern.

Für die Reaktion auf die Vorwürfe der EU gibt es für den Meta-Konzern keine Frist. Kritiker werfen der Europäischen Kommission immer wieder vor, die EU-Regeln für digitale Plattformen nicht konsequent genug durchzusetzen, zu lange für die Verfahren gegen die Online-Riesen zu brauchen und zu wenige Strafen auszusprechen. Das Verfahren gegen Meta wegen mangelnden Jugendschutzes dauert bereits über zwei Jahre.

In den USA verlor der Facebook-Konzern zusammen mit der Google-Videoplattform YouTube bereits einen viel beachteten Gerichtsprozess wegen des Suchtpotenzials seiner Angebote. Geschworene in Los Angeles sprachen der 20-jährigen Klägerin als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle.


(dahe)



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