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iX-Workshop: Nach dem Ransomware-Angriff – sicher entscheiden und kommunizieren
Immer häufiger sind Unternehmen von Ransomware-Angriffen betroffen, bei denen Cyberkriminelle interne Daten verschlüsseln und dafür oftmals hohe Lösegelder fordern. Schnelles Handeln ist wichtig, gleichzeitig haben Entscheidungen in der Frühphase eines Angriffs langfristige rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Daher ist eine gut vorbereitete, klare Strategie essenziell, um im Ernstfall vorausschauend und sicher zu handeln.
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Der zweitägige Workshop Lösegeldverhandlung in der Praxis – Ablauf, Kommunikation und Entscheidungsfindung im Krisenfall bietet umfassende Einblicke in die Abläufe einer Lösegeldverhandlung nach einem Ransomware-Angriff – von der Kontaktaufnahme bis zur Zahlung. Zunächst betrachten Sie dazu die Hintergründe: Sie lernen aktive Angreifergruppen kennen und blicken auf typische Angriffsmuster und Verhandlungsmethoden.
Mit einer Ransomware-Simulation auf die Praxis vorbereiten
Danach tauchen Sie in eine praxisnahe Simulation ein und durchlaufen einen Ransomware-Angriff auf ein mittelständisches Unternehmen. Sie bilden gemeinsam einen Krisenstab, treffen unter Zeitdruck operative Entscheidungen und steuern die Kontaktaufnahme mit den Angreifern. Zudem erarbeiten Sie eigenständig eine Verhandlungsstrategie, die Sie über ein spezielles Chat-Portal anwenden. Parallel dazu überlegen Sie, wie Sie mit Stakeholdern, Behörden und Versicherungen kommunizieren.
Abschließend werten Sie die Ergebnisse der Simulation gemeinsam und diskutieren auch die rechtlichen, regulatorischen und forensischen Konsequenzen, etwa die Zahlung mittels Kryptowährung. Ebenfalls übertragen Sie die neuen Erfahrungen auf Ihren beruflichen Alltag und erarbeiten die Grundlagen für einen eigenen Krisenplan, die Sie direkt in Ihrem Unternehmen anwenden können.
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Juni 04.06. – 05.06.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 07. Mai 2026 |
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November 26.11. – 27.11.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 29. Okt. 2026 |
Dieser Workshop richtet sich an IT-Verantwortliche, Informationssicherheitsbeauftragte und Krisenstabsleitungen, die sich mit den Abläufen und Folgen einer Lösegeldverhandlung vertraut machen wollen, um bei einem Ransomware-Angriff fundierte Entscheidungen treffen zu können. Ebenso zielt er auf technische und operative Führungskräfte, die ihre Organisation mit einer eigenen Strategie auf den Umgang mit derartigen Vorfällen vorbereiten wollen.
Referentin des Workshops ist Joanna Lang-Recht, Director IT Forensics und Prokuristin bei der intersoft consulting services AG. Sie verantwortet mehrere Expertenteams, die Unternehmen im Umgang mit akuten Sicherheitsvorfällen unterstützen. Als zertifizierte BSI-Vorfall-Expertin liegt ihr Fokus auf der operativen Krisenbewältigung und der Krisenkommunikation nach Ransomware-Angriffen mit Verhandlungsführung und Lösegeldabwicklung.
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(ilk)
Künstliche Intelligenz
Kulturinstitutionen fordern digitales Langzeitarchiv für Deutschland
Die Deutsche Nationalbibliothek, das Bundesarchiv und das Deutsche Literaturarchiv Marbach fordern ein digitales Langzeitarchiv für das deutsche Kulturerbe. Nach ihrem Vorschlag, den sie kürzlich im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien vorgestellt haben, soll der Bund für den Infrastrukturaufbau von 2027 bis 2036 etwa 150 Millionen Euro bereitstellen. Die Einrichtungen wollen die bisher zersplitterten Bemühungen, digitale Text-, Bild- und Tonmedien dauerhaft zu sichern, zentralisieren und professionalisieren.
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Bislang betreiben viele kleine und mittlere Institutionen isolierte IT-Lösungen, die nach Ansicht der Einrichtungen unnötig Ressourcen binden. Das Konzept sieht stattdessen eine gemeinsame technische Basis vor. Der Bund solle dabei als technischer Treuhänder fungieren, während die jeweiligen Einrichtungen die rechtlichen Eigentümer ihrer übergebenen Daten blieben. Die Teilnahme wäre freiwillig, würde beteiligte Institutionen aber mit einer professionellen Langzeitarchivierung ohne eigene Infrastrukturkosten belohnen.
Lediglich für Bestände von herausragender nationaler Bedeutung erwägen die Initiatoren mittelfristig eine verpflichtende Sicherungskopie in der Bundesinfrastruktur, um das Kulturgut vor „institutionellem Versagen“ zu schützen.
Als konzeptionelles Vorbild verweisen die Einrichtungen auf das Modell „Gallica marque blanche“ der französischen Nationalbibliothek. Dieses seit 2013 erprobte Programm ermöglicht es kleineren Kultureinrichtungen, die technische Infrastruktur der französischen Nationalbibliothek zu nutzen, um digitalisierte Sammlungen zu verwalten.
Stufenweiser Aufbau und offene Software
Für die Umsetzung des Vorhabens veranschlagen die drei Kulturinstitutionen eine Vorbereitungsphase für das Jahr 2027, um zunächst eine quelloffene Basissoftware auszuwählen. Um einen sogenannten Vendor-Lock-in durch Softwarehersteller zu verhindern, solle die IT-Architektur vollständig auf offenen Standards basieren. Ab 2029 solle dann zunächst ein nach außen vollständig abgeschirmtes Kernarchiv, ein sogenanntes „Dark Archive“, entstehen. Erst ab dem Jahr 2033 würde ein separates, gespiegeltes System die freigegebenen Bestände dann über Programmierschnittstellen von außen erreichbar machen. Dieser getrennte Datenraum solle der Wissenschaft auch neue Möglichkeiten für großflächige digitale Studien bieten.
Die laufende IT-Wartung dieser zweigeteilten Architektur würde nach Schätzung der Einrichtungen ab dem Jahr 2036 jährlich zu Ausgaben von 15 Millionen Euro führen. Das Geld flösse in Fachpersonal, kontinuierliche Sicherheitsprüfungen und die technisch anspruchsvolle Migration veralteter Dateiformate. Teilnehmende Einrichtungen könnten hingegen eigene Infrastrukturkosten senken.
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Die Initiatoren grenzen ihr Vorhaben ausdrücklich von bestehenden Angeboten wie der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) ab. Während die DDB als reines Online-Aggregationsportal ohne eigene Archivierungsfunktion arbeite, solle das geplante System das tatsächliche, physische Speicher-Backend bereitstellen. Die DDB könne künftig als ein nationales User-Interface dienen, um auf die im Langzeitarchiv gesicherten Daten zuzugreifen.
Arbeit gegen physischen Verfall
Den Bedarf für Investitionen in die Infrastruktur digitalen Kulturerbes machten die verschiedenen Kultureinrichtungen anhand ihrer eigenen Herausforderungen in der Sitzung des Kultur- und Medienausschusses am 24. Juni 2026 deutlich. In einer Stellungnahme meldet etwa das Bundesarchiv einen erheblichen Nachholbedarf bei der Digitalisierung von Regierungsakten an. Um den Umstieg der Ministerien auf eine rein elektronische Verwaltung zu beschleunigen, wolle die Behörde rund 15 Kilometer archivwürdiges Schriftgut innerhalb von zehn Jahren einscannen. Das Personal solle die Papieroriginale anschließend vernichten (sogenanntes ersetzendes Scannen) und den abgebenden Stellen digitale Dokumente für Rückgriffe zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus drängt das Bundesarchiv auf eine moderne Nachfolge für den bisherigen zentralen Bergungsort der Bundesrepublik. Mit dem Auslaufen des Mikrofilms als Sicherungsmedium werde auch die Rolle des „Barbarastollens“ in der Nähe in Freiburg als Zentraler Bergungsort auslaufen. Ein künftiger „digitaler Barbarastollen“ in Trägerschaft des Bundes solle die Sicherungskopien stattdessen aufnehmen und idealerweise direkt online zugänglich machen.
In einem eigenen Papier formulierte auch der Deutsche Kinematheksverbund Digitalisierungsbedarf. Nach Angaben des Verbunds liegen derzeit noch 93 Prozent der deutschen Filmgeschichte ausschließlich in analoger Form vor. Der Gesamtbestand des deutschen Films aus den Jahren 1895 bis 2010 wird auf rund 142.000 Werke geschätzt. Um einen physischen Verfall des historischen Filmmaterials zu verhindern, benötige man 200 Millionen Euro über die kommenden zwei Jahrzehnte.
Die Pläne, digitale Infrastruktur auszubauen, fügen sich in die strategische Linie von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, den Fokus staatlicher Kulturangebote stärker ins Digitale zu verlagern. So hatte Weimer zuvor etwa im Fall der Deutschen Nationalbibliothek mögliche Kürzungen für die analoge Archivierung ins Spiel gebracht, was im Kulturbereich vermehrt kritisiert worden ist.
(egia)
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betterCode() Agentic AI: Zusätzlicher Workshop zu Legacy-Modernisierung
Der Einsatz von KI in der Softwareentwicklung hat sich in den letzten Jahren von der Generierung einfacher Funktionen mit Copilot & Co. zu agentischen Systemen entwickelt.
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Die Online-Konferenz betterCode() Agentic AI widmet sich am 6. Oktober 2026 zwei zentralen Themen im Zusammenhang mit KI-gestützter Softwareentwicklung: der Analyse und Modernisierung von Legacy-Code sowie den Herausforderungen für die Zusammenarbeit im Team durch die neuen Ansätze.
Zusätzlich zur Konferenz gibt es nun Anfang Oktober einen Workshop zur Legacy-Migration.
Legacy-Code und Teamarbeit
Bei der Migration von Legacy-Code zeigt Agentic AI seine Stärke, erfordert aber eine sorgfältige Planung und eine gute Aufteilung der zu migrierenden Codebasis.
Agentic AI ist nur effizient, wenn das gesamte Team mitspielt. Die betterCode() Agentic AI zeigt, wie Developer zu KI-Orchestratoren werden und welche Methoden und Tools bei der Umstellung helfen.
Sechs Vorträge zu zwei Schwerpunkten
Das Programm der Konferenz widmet sich vormittags dem Thema Legacy-Modernisierung:
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- Knowledge-Graphen und agentische KI für die Legacy-Modernisierung
- Von Systemverständnis zu kontrollierter Veränderung
- Vom Code-Friedhof zur Domäne – KI-gestützte Legacy-Discovery
Nachmittags stehen die Veränderungen und Herausforderungen für Entwicklungsteams im Fokus:
- Vom Coder zum AI-Orchestrator
- Von der Idee zum Code: Spec-Driven Development mit BMAD
- Erfahrungsbericht: KI-PS im gesamten Team auf die Straße gebracht
Bis zum 14. September sind die Tickets für die Online-Konferenz zum Frühbucherpreis von 279 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) erhältlich. Teams ab drei Personen erhalten im Ticketshop automatisch einen Gruppenrabatt.
Am 14. Oktober findet zusätzlich der Workshop „Vom Legacy-Wissensproblem zur Migrationsentscheidung. Ein Discovery-Workshop für KI-gestützte Legacy-Ablöse“ statt.
Wer über die betterCode()-Konferenzen auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich für den Newsletter eintragen.
(rme)
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Gesetzesentwurf: Bundesrat will Datenschutz für Firmen und NGOs vereinfachen
Nachdem der Koalitionsausschuss Anfang Juli einen Plan zur Verschlankung des Datenschutzes und zur Entlastung kleinerer Unternehmen ankündigte, folgt nun der erste konkrete Schritt dazu von den Ländern. Der Bundesrat hat am Freitag auf Antrag Hamburgs beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beim Bundestag einzubringen. Er greift damit das Ziel auf, datenschutzrechtliche Verfahren in Deutschland spürbar zu vereinfachen und die zersplitterten Aufsichtsstrukturen zu bündeln.
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Die Länder reagieren damit auf ein altbekanntes Problem der Digitalwirtschaft: Die durch den Föderalismus geprägte Struktur sorgt zwar für eine hohe Branchenexpertise vor Ort. Sie führt bei bundesweit agierenden Systemen, länderübergreifenden Forschungsprojekten und Konzernen aber teils zu Doppelprüfungen und einer uneinheitlichen Rechtsanwendung. Das soll sich ändern, um Rechtssicherheit für datengetriebene Innovationen zu schaffen.
Kern der skizzierten Novelle ist die gesetzliche Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz (DSK), zu der sich der Bundesbeauftragte sowie die Aufsichtsbehörden der Länder zusammengeschlossen haben. Bislang litt das Gremium oft unter langwierigen Konsensfindungen. Künftig soll die DSK die explizite Befugnis erhalten, verbindliche Mehrheitsbeschlüsse zu fassen. Wenn es in Verfahren nach der (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu keinem Einvernehmen über einen gemeinsamen Standpunkt kommt, soll so eine einfache Mehrheit entscheiden.
Jedes Land und der Bund erhalten dabei dem Plan nach je eine Stimme. Diese Beschlüsse sollen vor allem Fragen von grundsätzlicher Bedeutung klären, wie die Auslegung der DSGVO oder die Bewertung neuer Technologien. Um die föderale Eigenständigkeit der Länderbehörden zu wahren, binden diese Beschlüsse die Mitglieder zwar untereinander, entfalten darüber hinaus aber keine direkte Bindungswirkung nach außen und begründen keine einklagbaren Rechte für Dritte. Die genaue Ausgestaltung ihrer Arbeitsweise will der Bundesrat der Geschäftsordnungsautonomie der DSK überlassen, was flexiblere und praxisnahe Lösungen ohne ständige Gesetzesänderungen ermöglichen soll.
Zentraler Ansprechpartner nicht nur für Firmen
Für erhebliche Entlastung in der Praxis soll ein nationaler One-Stop-Shop sorgen. Für verbundene Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes sowie für länderübergreifende wissenschaftliche, historische oder statistische Forschungsvorhaben würde so laut dem Entwurf ein zentraler Ansprechpartner etabliert. Firmen und Forschungseinrichtungen könnten künftig über eine gemeinsame Anzeige beantragen, die Zuständigkeit bei einer einzigen Aufsichtsbehörde zu bündeln. Die Auswahl soll dabei nach klaren, objektiven Kriterien erfolgen: Zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in dem der Verantwortliche mit dem höchsten inländischen Jahresumsatz seinen Sitz hat.
Haben die Beteiligten keinen Umsatz, was oft bei Non-Profit-Organisationen oder staatlichen Instituten der Fall ist, entscheidet die Anzahl der Beschäftigten, die konkret mit der Datenverarbeitung befasst sind. Der Zugang soll für Betroffene unbürokratisch gestaltet werden, da die Anzeige bei einer beliebigen zuständigen Behörde eingereicht werden kann. Diese soll die anderen Parteien unverzüglich informieren.
Um das Verfahren zu beschleunigen, sehen die Länder eine strikte Frist vor: Hat die federführende Behörde die Bündelung nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der vollständigen Unterlagen festgestellt, gilt die beantragte Behörde automatisch als zuständig.
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Der Bundesrat ist am Zug
Ergänzt werden soll dieses Modell durch das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA), das aus der Verwaltungsdigitalisierung bekannt ist. Sobald eine Datenschutzbehörde ein von einem Verantwortlichen eingesetztes System oder Verfahren geprüft und bewertet hat, wäre dieses Urteil für alle anderen Aufsichtsbehörden bindend. Voraussetzung ist, dass das System von anderen Verantwortlichen ohne wesentliche Änderungen in deren jeweiligem Zuständigkeitsbereich eingesetzt wird. So soll verhindert werden, dass eine Software, die in einem Bundesland als datenschutzkonform gilt, in einem anderen erneut langwierig überprüft werden muss.
Die Wirtschaft könne durch den Wegfall dieser Mehrfachabstimmungen mittelfristig mit einer deutlichen Verringerung des jährlichen Erfüllungsaufwands rechnen, wirbt der Bundesrat für das Vorhaben. Für Bürger und die öffentliche Verwaltung entstünden keine unmittelbaren Mehrkosten oder Veränderungen beim Aufwand. Nun liegt der Ball bei der Bundesregierung und beim Bundestag. Letzterer muss den Entwurf „in angemessener Frist“ beraten.
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