Künstliche Intelligenz
Missing Link: Deutschland, eine Kupfer-Geschichte
Ziemlich genau 50 Jahre ist es her, dass die „Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems“ (KtK) klare Worte fand: „ohne Verzögerung“ solle das „öffentliche Fernschreib- und Datennetz“ aufgrund des steigenden Bedarfs ausgebaut werden. 24.500 „Datenstationen“ wurden Ende 1974 bei einer – unter Bundespostaufsicht wahrscheinlich höchst exakten Zählung – ermittelt. Ohne Verzögerung: das klappte eher nicht so – und die Langsamkeit war oft durch politische Entscheidungen beeinflusst.
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1976 war ein Jahr der sich ankündigenden Umbrüche. Standard Elektronik Lorenz (SEL) brachte mit dem LO2000 den ersten von der Bundespost zugelassenen elektronischen Fernschreiber für das Telex ohne Wählscheibe, dafür mit Zehnertastatur, auf den Markt. Während am anderen Ende der Welt Seymour Crays erster Supercomputer in Los Alamos in Betrieb ging und sechs Jahre lang der schnellste der Welt blieb, nahm in der Bundesrepublik die Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten ihre Arbeit auf. In der DDR arbeitete das Fernmeldewerk Nordhausen an der Entwicklung von Tastwahlgeräten für die dortige Deutsche Post. All das ist längst wieder Geschichte, und doch kündigte sich damals auch in der Politik deutlich an, was später Gewissheit wurde: Die Telekommunikation nimmt an Bedeutung zu – und neben dem Fernsprechen geht es zunehmend um Datenverkehr.
In dieser Woche starb der frühere Bundespostminister Christian Schwarz-Schilling – ein Mann, dessen Wirken nach wie vor spürbar ist. Denn Schwarz-Schilling, zehn Jahre lang von 1982 bis 1992 unter Helmut Kohl der vorletzte Postminister der Bundesrepublik und maßgeblicher Architekt der schrittweisen Privatisierung der Bundespost, war auch ein Mann der Kabelfragen in den frühen Zeiten der Vernetzung von Computern.

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Die frühen 1980er-Jahre waren geprägt von, wie es Magazine damals schrieben, einer „Koaxialkupfer-Euphorie“: Die Bundespost setzte als Monopolist weitgehend auf die verfügbaren Kupferleitungen. Der Postminister, manchen Zeitgenossen voraus, wollte laut damaligen Berichten zwar dennoch auf keinen Fall die Glasfasertechnologie vernachlässigen, sah aber keine Einsatzmöglichkeit. Mit dem Hinzukommen der ersten privaten Fernsehsender, mit denen Helmut Kohl auch die Macht der Öffentlich-Rechtlichen brechen wollte, waren die aufkommenden Kabelanschlüsse gut benutzbar – doch auch hier galt: zu Beginn war die Akzeptanzrate gering. Was sollten die Bundesbürger auch mit diesem neumodischen Kram?
Die Zeit des auslaufenden Fernmeldemonopols war eine Zeit der Grundsatzfragen: Ist es richtig, dass eine staatliche Behörde die Telekommunikation operativ wie organisatorisch unter ihren Fittichen hat? Dass die Antwort darauf schon in den 1980er-Jahren „Nein“ hieß, war kaum zu übersehen angesichts der vielen Schwierigkeiten, die es gab – sowohl beim langsamen Ausbau, beim Kostenmanagement als auch bei Irrläuferprodukten wie dem Bildschirmtext (BTX), die am Markt erfolglos blieben. Der KtK-Bericht war so etwas wie ein Auftakt zu dem, was kommen sollte: Die Kommunikationsmittel wurden entstaatlicht und der Staat versilberte das, was ihm gehörte.
DDR-Post: Kein Anschluss
Doch ist das natürlich nur der westdeutsche Teil der Geschichte: In der DDR hatte nicht einmal jeder fünfte Haushalt einen Telefonanschluss, in Ost-Berlin immerhin fast jeder Dritte, im Bezirk Rostock nur 7,8 Prozent. Die Vermittlungstechnik der DDR-Post war in Teilen immer noch aus der Vorkriegszeit – was wiederum mit der Wiedervereinigung bei einigen im Westen Goldgräberstimmung auslöste.
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Nicht zuletzt weil damit auch ein Anlass gefunden war, ISDN wirklich einzuführen. Große Pläne wurden im Rahmen der Postunion geschmiedet, oft auch wieder verworfen, teilweise aber auch realisiert, wie etwa der Plan „Telekom 2000“, mit dem auch experimentell die Glasfaser in den Osten gebracht werden sollte. Doch die dort teils verlegte OPAL-Technologie war nicht einfach mit dem nächsten Zwischenschritt in Einklang zu bringen: dem wieder kupferbasierten ADSL.
Freiheit beginnt am Hauptanschluss
Immer stand im Raum: Kommt eventuell eine Technologie, die noch besser, noch schneller, noch attraktiver ist? Als Schwarz-Schilling 1988 erläuterte, wie die „Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens“ vonstattengehen solle, war die nächste Runde im Kampf längst im Gange. Denn die „Liberalisierung“, die Entstaatlichung, begann mit der Aufteilung der Bundespost in Post, Postbank und Telekom – und mit einer ganz wilden Idee: dass die Hoheit über das staatlich betriebene Netz mit dem Hauptanschluss endet.
Nur eine kleinere Einschränkung gab es noch: die Endgerätefreiheit endete mit dem notwendigen Siegel des Fernmeldetechnischen Zentralamts (FTZ), ab 1992 mit dem des Bundesamtes für Zulassungen in der Telekommunikation (BZT) – ohne Siegel war der Betrieb eines Telefons, Faxes oder Modems an Bundespost- bzw. Telekomnetzen verboten. Und doch war das eine Liberalisierung: vorher war nur die Miete von der Bundespost erlaubt.
Für die Bürger allerdings änderten sich zwar die Möglichkeiten – doch die tatsächliche Nutzung der Datennetze blieb vorerst gering. Denn das Einwählen in die Telefonnetze zwecks Datenfernübertragung blieb – sofern nicht im gleichen Ortsnetz verfügbar – eine kostspielige Angelegenheit. Der Nutzen erschien vielen überschaubar. Und auch die Grundvoraussetzung eines digitalen Endgerätes fehlte bis in die späten 1990er in den meisten Privathaushalten. Dazu kam: die meisten Unternehmen des frühen teilliberalisierten Telekommunikationsmarktes hatten im Privatbereich schlicht keine Ahnung, was akzeptiert würde und was nicht – Call-by-call-Vorwahlen für Telefonate und andere Ideen kamen und verschwanden im Ergebnis weitgehend wieder.
Ein Debakel zeigt den Bedarf auf
Tatsächlich war es vor allem ein historischer Unfall im Telekommunikationsmarkt, der den längst vorhandenen Bedarf nach Flatrates für Datennutzung in einem immer noch auf Sprache ausgerichteten Telekommunikationsmarkt kurz vor der Jahrtausendwende aufzeigte: das 77-Mark-Mobilcom-Flatrate-Desaster von 1998 – ab 19 Uhr sollten sich Nutzer dann bis morgens um 7 über nicht ausgelastete Telefonleitungen ins Internet einwählen können. Der Effekt: alle Einwahlports waren in Nullkommanichts belegt, die Kunden sauer – und finanziell war das ganze ein Desaster für Mobilcom und andere ebenfalls auf den Zug aufgesprungene Anbieter.
Und doch war es ein Startschuss: der Bedarf nach bezahlbaren Datennetzzugängen überstieg das marktverfügbare Angebot massiv – sodass selbst der erste Telekom-Chef Ron Sommer noch zum späten Flatrate-Freund wurde, bevor er zurücktrat. Die Always-On-Idee war dabei auch der Hauptgrund, warum DSL und Breitbandkabel plötzlich doch interessant wurden: klassische Analogleitungen waren zu langsam und bei Modemverbindung besetzt, ISDN zu wenig verbreitet und selbst bei zwei Kanälen nicht schnell.
Und doch stellte sich ein neues Problem ein: beide neuen Technologien waren relativ kostengünstig für die Betreiber – denn sie bevorteilten die Besitzer bereits vorhandener Infrastruktur. Telekom-Chefs setzten über ein Jahrzehnt lang darauf, das letzte MBit aus der Kupferleitung herauszupressen – im Tausch gegen gutes Geld. Doch das ging auch mit einer Teilrückabwicklung der Anbieterwahl einher: mit dem Schritt von ADSL zu VDSL wurden Konkurrenzanbieter wieder aus dem Hausanschluss herausgeworfen.
Während die Nachfrage immer weiter stieg, zuerst getrieben durch Filesharing, dann durch Videoplattformen und zuletzt vor allem noch einmal durch Streamingdienste, erzeugte der Markt weiter Druck: Zwar reichen vielen Kunden immer noch 100 oder 200 Megabit aus. Doch nur dann, wenn die auch tatsächlich ankommen. Was im Ergebnis dazu führte, dass die Glasfaserinfrastruktur, die im Hintergrund bei den Netzbetreibern ausgebaut werden musste, immer näher an die Häuser heranrückte. Dass sie nun auch noch in diesen ankommt, scheint da nur logisch.
Zukunft ungewiss
Die Historie der Datennetze in Deutschland zeigt einige wiederkehrende Muster: es ist nicht immer die fortschrittlichste Technologie, die sofort Akzeptanz bei Anbietern und Kunden findet. Aber tatsächlich regelt der Markt aus Angebot und Nachfrage auch bei der Telekommunikation – mit einiger Verzögerung und wenn der Staat zu Eingriffen bereit ist. Doch solange es keine klaren Anwendungsszenarien gibt, überlegen alle Beteiligten: Brauche ich das?
Auch in den aktuellen Debatten rund um den Ausbau schneller Datennetzinfrastrukturen spielt genau das eine wesentliche Rolle: Mit welchem Nutzungsverhalten lässt sich überhaupt rechnen? Wie viele Daten mit welcher Geschwindigkeit werden wo und wann benötigt werden? Wie sinnvoll ist es überhaupt, parallel zu schnellem – natürlich per Glasfaser angebundenen – Datenfunk auch tatsächlich noch Inhouse-Strukturen als Glasfaser zu verlegen? Die Antworten darauf sind immer auch eine Wette auf die Zukunft. Die aktuelle Wette lautet: Alle werden Glasfaser benötigen, weder Satelliteninternet noch Mobilfunk können mit dessen Kapazität mithalten. Weshalb nun das Telekom-Kupfernetz verschwinden soll, und vielleicht auch die Kupfernetze der Kabelbetreiber, auf jeden Fall soll die Glasfaser nun endlich ins Haus und bei den Verbrauchern ankommen.
Eine vergessene Idee
Doch noch ist nicht klar, was das im Ergebnis für die allerletzten Meter heißt: Werden nun die Vermieter Hausnetze verlegen lassen und diese an die Zugangsanbieter vermieten? Wird die Deutsche Telekom den Vermietern Angebote für eine Glasfaser-Hausverkabelung machen, die diese nicht ausschlagen können? Oder wird das Windhundprinzip dafür sorgen, dass irgendwer irgendein Haus ausbaut, weil er darin als Erstes einen Kunden gefunden hat? All das sind derzeit noch offene Fragen, über die die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde und Bundesdigitalminister Karsten Wildberger als gesetzlicher Rahmengeber derzeit nachdenken müssen – im Rahmen der bereits in Brüssel eingerammten Pflöcke.
Eines, das gab Christian Schwarz-Schilling in der Wirtschaftswoche vor acht Jahren unumwunden zu, habe ihn überrascht: 1981 hatte die Vorgängerregierung unter Helmut Schmidt (SPD) einen Kabinettsbeschluss gefasst, dass systematisch Leerrohre hätten verlegt werden sollen. Als Postminister sei das überhaupt gar kein Thema gewesen, daran gearbeitet habe niemand – und er bis 2018 nie etwas davon gehört. Eine solche Vorratsinfrastruktur für kommende Zeiten, das hätte 40 Jahre später viel Arbeit erspart. Die Empfehlung dazu stammt aus dem Bericht der Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems, der nun 50 Jahre her ist.
(nen)
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betterCode() Agentic AI: Zusätzlicher Workshop zu Legacy-Modernisierung
Der Einsatz von KI in der Softwareentwicklung hat sich in den letzten Jahren von der Generierung einfacher Funktionen mit Copilot & Co. zu agentischen Systemen entwickelt.
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Die Online-Konferenz betterCode() Agentic AI widmet sich am 6. Oktober 2026 zwei zentralen Themen im Zusammenhang mit KI-gestützter Softwareentwicklung: der Analyse und Modernisierung von Legacy-Code sowie den Herausforderungen für die Zusammenarbeit im Team durch die neuen Ansätze.
Zusätzlich zur Konferenz gibt es nun Anfang Oktober einen Workshop zur Legacy-Migration.
Legacy-Code und Teamarbeit
Bei der Migration von Legacy-Code zeigt Agentic AI seine Stärke, erfordert aber eine sorgfältige Planung und eine gute Aufteilung der zu migrierenden Codebasis.
Agentic AI ist nur effizient, wenn das gesamte Team mitspielt. Die betterCode() Agentic AI zeigt, wie Developer zu KI-Orchestratoren werden und welche Methoden und Tools bei der Umstellung helfen.
Sechs Vorträge zu zwei Schwerpunkten
Das Programm der Konferenz widmet sich vormittags dem Thema Legacy-Modernisierung:
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- Knowledge-Graphen und agentische KI für die Legacy-Modernisierung
- Von Systemverständnis zu kontrollierter Veränderung
- Vom Code-Friedhof zur Domäne – KI-gestützte Legacy-Discovery
Nachmittags stehen die Veränderungen und Herausforderungen für Entwicklungsteams im Fokus:
- Vom Coder zum AI-Orchestrator
- Von der Idee zum Code: Spec-Driven Development mit BMAD
- Erfahrungsbericht: KI-PS im gesamten Team auf die Straße gebracht
Bis zum 14. September sind die Tickets für die Online-Konferenz zum Frühbucherpreis von 279 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) erhältlich. Teams ab drei Personen erhalten im Ticketshop automatisch einen Gruppenrabatt.
Am 14. Oktober findet zusätzlich der Workshop „Vom Legacy-Wissensproblem zur Migrationsentscheidung. Ein Discovery-Workshop für KI-gestützte Legacy-Ablöse“ statt.
Wer über die betterCode()-Konferenzen auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich für den Newsletter eintragen.
(rme)
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Gesetzesentwurf: Bundesrat will Datenschutz für Firmen und NGOs vereinfachen
Nachdem der Koalitionsausschuss Anfang Juli einen Plan zur Verschlankung des Datenschutzes und zur Entlastung kleinerer Unternehmen ankündigte, folgt nun der erste konkrete Schritt dazu von den Ländern. Der Bundesrat hat am Freitag auf Antrag Hamburgs beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beim Bundestag einzubringen. Er greift damit das Ziel auf, datenschutzrechtliche Verfahren in Deutschland spürbar zu vereinfachen und die zersplitterten Aufsichtsstrukturen zu bündeln.
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Die Länder reagieren damit auf ein altbekanntes Problem der Digitalwirtschaft: Die durch den Föderalismus geprägte Struktur sorgt zwar für eine hohe Branchenexpertise vor Ort. Sie führt bei bundesweit agierenden Systemen, länderübergreifenden Forschungsprojekten und Konzernen aber teils zu Doppelprüfungen und einer uneinheitlichen Rechtsanwendung. Das soll sich ändern, um Rechtssicherheit für datengetriebene Innovationen zu schaffen.
Kern der skizzierten Novelle ist die gesetzliche Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz (DSK), zu der sich der Bundesbeauftragte sowie die Aufsichtsbehörden der Länder zusammengeschlossen haben. Bislang litt das Gremium oft unter langwierigen Konsensfindungen. Künftig soll die DSK die explizite Befugnis erhalten, verbindliche Mehrheitsbeschlüsse zu fassen. Wenn es in Verfahren nach der (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu keinem Einvernehmen über einen gemeinsamen Standpunkt kommt, soll so eine einfache Mehrheit entscheiden.
Jedes Land und der Bund erhalten dabei dem Plan nach je eine Stimme. Diese Beschlüsse sollen vor allem Fragen von grundsätzlicher Bedeutung klären, wie die Auslegung der DSGVO oder die Bewertung neuer Technologien. Um die föderale Eigenständigkeit der Länderbehörden zu wahren, binden diese Beschlüsse die Mitglieder zwar untereinander, entfalten darüber hinaus aber keine direkte Bindungswirkung nach außen und begründen keine einklagbaren Rechte für Dritte. Die genaue Ausgestaltung ihrer Arbeitsweise will der Bundesrat der Geschäftsordnungsautonomie der DSK überlassen, was flexiblere und praxisnahe Lösungen ohne ständige Gesetzesänderungen ermöglichen soll.
Zentraler Ansprechpartner nicht nur für Firmen
Für erhebliche Entlastung in der Praxis soll ein nationaler One-Stop-Shop sorgen. Für verbundene Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes sowie für länderübergreifende wissenschaftliche, historische oder statistische Forschungsvorhaben würde so laut dem Entwurf ein zentraler Ansprechpartner etabliert. Firmen und Forschungseinrichtungen könnten künftig über eine gemeinsame Anzeige beantragen, die Zuständigkeit bei einer einzigen Aufsichtsbehörde zu bündeln. Die Auswahl soll dabei nach klaren, objektiven Kriterien erfolgen: Zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in dem der Verantwortliche mit dem höchsten inländischen Jahresumsatz seinen Sitz hat.
Haben die Beteiligten keinen Umsatz, was oft bei Non-Profit-Organisationen oder staatlichen Instituten der Fall ist, entscheidet die Anzahl der Beschäftigten, die konkret mit der Datenverarbeitung befasst sind. Der Zugang soll für Betroffene unbürokratisch gestaltet werden, da die Anzeige bei einer beliebigen zuständigen Behörde eingereicht werden kann. Diese soll die anderen Parteien unverzüglich informieren.
Um das Verfahren zu beschleunigen, sehen die Länder eine strikte Frist vor: Hat die federführende Behörde die Bündelung nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der vollständigen Unterlagen festgestellt, gilt die beantragte Behörde automatisch als zuständig.
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Der Bundesrat ist am Zug
Ergänzt werden soll dieses Modell durch das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA), das aus der Verwaltungsdigitalisierung bekannt ist. Sobald eine Datenschutzbehörde ein von einem Verantwortlichen eingesetztes System oder Verfahren geprüft und bewertet hat, wäre dieses Urteil für alle anderen Aufsichtsbehörden bindend. Voraussetzung ist, dass das System von anderen Verantwortlichen ohne wesentliche Änderungen in deren jeweiligem Zuständigkeitsbereich eingesetzt wird. So soll verhindert werden, dass eine Software, die in einem Bundesland als datenschutzkonform gilt, in einem anderen erneut langwierig überprüft werden muss.
Die Wirtschaft könne durch den Wegfall dieser Mehrfachabstimmungen mittelfristig mit einer deutlichen Verringerung des jährlichen Erfüllungsaufwands rechnen, wirbt der Bundesrat für das Vorhaben. Für Bürger und die öffentliche Verwaltung entstünden keine unmittelbaren Mehrkosten oder Veränderungen beim Aufwand. Nun liegt der Ball bei der Bundesregierung und beim Bundestag. Letzterer muss den Entwurf „in angemessener Frist“ beraten.
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(nie)
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