Künstliche Intelligenz
Missing Link: Deutschland, eine Kupfer-Geschichte
Ziemlich genau 50 Jahre ist es her, dass die „Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems“ (KtK) klare Worte fand: „ohne Verzögerung“ solle das „öffentliche Fernschreib- und Datennetz“ aufgrund des steigenden Bedarfs ausgebaut werden. 24.500 „Datenstationen“ wurden Ende 1974 bei einer – unter Bundespostaufsicht wahrscheinlich höchst exakten Zählung – ermittelt. Ohne Verzögerung: das klappte eher nicht so – und die Langsamkeit war oft durch politische Entscheidungen beeinflusst.
Weiterlesen nach der Anzeige
1976 war ein Jahr der sich ankündigenden Umbrüche. Standard Elektronik Lorenz (SEL) brachte mit dem LO2000 den ersten von der Bundespost zugelassenen elektronischen Fernschreiber für das Telex ohne Wählscheibe, dafür mit Zehnertastatur, auf den Markt. Während am anderen Ende der Welt Seymour Crays erster Supercomputer in Los Alamos in Betrieb ging und sechs Jahre lang der schnellste der Welt blieb, nahm in der Bundesrepublik die Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten ihre Arbeit auf. In der DDR arbeitete das Fernmeldewerk Nordhausen an der Entwicklung von Tastwahlgeräten für die dortige Deutsche Post. All das ist längst wieder Geschichte, und doch kündigte sich damals auch in der Politik deutlich an, was später Gewissheit wurde: Die Telekommunikation nimmt an Bedeutung zu – und neben dem Fernsprechen geht es zunehmend um Datenverkehr.
In dieser Woche starb der frühere Bundespostminister Christian Schwarz-Schilling – ein Mann, dessen Wirken nach wie vor spürbar ist. Denn Schwarz-Schilling, zehn Jahre lang von 1982 bis 1992 unter Helmut Kohl der vorletzte Postminister der Bundesrepublik und maßgeblicher Architekt der schrittweisen Privatisierung der Bundespost, war auch ein Mann der Kabelfragen in den frühen Zeiten der Vernetzung von Computern.

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Die frühen 1980er-Jahre waren geprägt von, wie es Magazine damals schrieben, einer „Koaxialkupfer-Euphorie“: Die Bundespost setzte als Monopolist weitgehend auf die verfügbaren Kupferleitungen. Der Postminister, manchen Zeitgenossen voraus, wollte laut damaligen Berichten zwar dennoch auf keinen Fall die Glasfasertechnologie vernachlässigen, sah aber keine Einsatzmöglichkeit. Mit dem Hinzukommen der ersten privaten Fernsehsender, mit denen Helmut Kohl auch die Macht der Öffentlich-Rechtlichen brechen wollte, waren die aufkommenden Kabelanschlüsse gut benutzbar – doch auch hier galt: zu Beginn war die Akzeptanzrate gering. Was sollten die Bundesbürger auch mit diesem neumodischen Kram?
Die Zeit des auslaufenden Fernmeldemonopols war eine Zeit der Grundsatzfragen: Ist es richtig, dass eine staatliche Behörde die Telekommunikation operativ wie organisatorisch unter ihren Fittichen hat? Dass die Antwort darauf schon in den 1980er-Jahren „Nein“ hieß, war kaum zu übersehen angesichts der vielen Schwierigkeiten, die es gab – sowohl beim langsamen Ausbau, beim Kostenmanagement als auch bei Irrläuferprodukten wie dem Bildschirmtext (BTX), die am Markt erfolglos blieben. Der KtK-Bericht war so etwas wie ein Auftakt zu dem, was kommen sollte: Die Kommunikationsmittel wurden entstaatlicht und der Staat versilberte das, was ihm gehörte.
DDR-Post: Kein Anschluss
Doch ist das natürlich nur der westdeutsche Teil der Geschichte: In der DDR hatte nicht einmal jeder fünfte Haushalt einen Telefonanschluss, in Ost-Berlin immerhin fast jeder Dritte, im Bezirk Rostock nur 7,8 Prozent. Die Vermittlungstechnik der DDR-Post war in Teilen immer noch aus der Vorkriegszeit – was wiederum mit der Wiedervereinigung bei einigen im Westen Goldgräberstimmung auslöste.
Weiterlesen nach der Anzeige
Nicht zuletzt weil damit auch ein Anlass gefunden war, ISDN wirklich einzuführen. Große Pläne wurden im Rahmen der Postunion geschmiedet, oft auch wieder verworfen, teilweise aber auch realisiert, wie etwa der Plan „Telekom 2000“, mit dem auch experimentell die Glasfaser in den Osten gebracht werden sollte. Doch die dort teils verlegte OPAL-Technologie war nicht einfach mit dem nächsten Zwischenschritt in Einklang zu bringen: dem wieder kupferbasierten ADSL.
Freiheit beginnt am Hauptanschluss
Immer stand im Raum: Kommt eventuell eine Technologie, die noch besser, noch schneller, noch attraktiver ist? Als Schwarz-Schilling 1988 erläuterte, wie die „Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens“ vonstattengehen solle, war die nächste Runde im Kampf längst im Gange. Denn die „Liberalisierung“, die Entstaatlichung, begann mit der Aufteilung der Bundespost in Post, Postbank und Telekom – und mit einer ganz wilden Idee: dass die Hoheit über das staatlich betriebene Netz mit dem Hauptanschluss endet.
Nur eine kleinere Einschränkung gab es noch: die Endgerätefreiheit endete mit dem notwendigen Siegel des Fernmeldetechnischen Zentralamts (FTZ), ab 1992 mit dem des Bundesamtes für Zulassungen in der Telekommunikation (BZT) – ohne Siegel war der Betrieb eines Telefons, Faxes oder Modems an Bundespost- bzw. Telekomnetzen verboten. Und doch war das eine Liberalisierung: vorher war nur die Miete von der Bundespost erlaubt.
Für die Bürger allerdings änderten sich zwar die Möglichkeiten – doch die tatsächliche Nutzung der Datennetze blieb vorerst gering. Denn das Einwählen in die Telefonnetze zwecks Datenfernübertragung blieb – sofern nicht im gleichen Ortsnetz verfügbar – eine kostspielige Angelegenheit. Der Nutzen erschien vielen überschaubar. Und auch die Grundvoraussetzung eines digitalen Endgerätes fehlte bis in die späten 1990er in den meisten Privathaushalten. Dazu kam: die meisten Unternehmen des frühen teilliberalisierten Telekommunikationsmarktes hatten im Privatbereich schlicht keine Ahnung, was akzeptiert würde und was nicht – Call-by-call-Vorwahlen für Telefonate und andere Ideen kamen und verschwanden im Ergebnis weitgehend wieder.
Ein Debakel zeigt den Bedarf auf
Tatsächlich war es vor allem ein historischer Unfall im Telekommunikationsmarkt, der den längst vorhandenen Bedarf nach Flatrates für Datennutzung in einem immer noch auf Sprache ausgerichteten Telekommunikationsmarkt kurz vor der Jahrtausendwende aufzeigte: das 77-Mark-Mobilcom-Flatrate-Desaster von 1998 – ab 19 Uhr sollten sich Nutzer dann bis morgens um 7 über nicht ausgelastete Telefonleitungen ins Internet einwählen können. Der Effekt: alle Einwahlports waren in Nullkommanichts belegt, die Kunden sauer – und finanziell war das ganze ein Desaster für Mobilcom und andere ebenfalls auf den Zug aufgesprungene Anbieter.
Und doch war es ein Startschuss: der Bedarf nach bezahlbaren Datennetzzugängen überstieg das marktverfügbare Angebot massiv – sodass selbst der erste Telekom-Chef Ron Sommer noch zum späten Flatrate-Freund wurde, bevor er zurücktrat. Die Always-On-Idee war dabei auch der Hauptgrund, warum DSL und Breitbandkabel plötzlich doch interessant wurden: klassische Analogleitungen waren zu langsam und bei Modemverbindung besetzt, ISDN zu wenig verbreitet und selbst bei zwei Kanälen nicht schnell.
Und doch stellte sich ein neues Problem ein: beide neuen Technologien waren relativ kostengünstig für die Betreiber – denn sie bevorteilten die Besitzer bereits vorhandener Infrastruktur. Telekom-Chefs setzten über ein Jahrzehnt lang darauf, das letzte MBit aus der Kupferleitung herauszupressen – im Tausch gegen gutes Geld. Doch das ging auch mit einer Teilrückabwicklung der Anbieterwahl einher: mit dem Schritt von ADSL zu VDSL wurden Konkurrenzanbieter wieder aus dem Hausanschluss herausgeworfen.
Während die Nachfrage immer weiter stieg, zuerst getrieben durch Filesharing, dann durch Videoplattformen und zuletzt vor allem noch einmal durch Streamingdienste, erzeugte der Markt weiter Druck: Zwar reichen vielen Kunden immer noch 100 oder 200 Megabit aus. Doch nur dann, wenn die auch tatsächlich ankommen. Was im Ergebnis dazu führte, dass die Glasfaserinfrastruktur, die im Hintergrund bei den Netzbetreibern ausgebaut werden musste, immer näher an die Häuser heranrückte. Dass sie nun auch noch in diesen ankommt, scheint da nur logisch.
Zukunft ungewiss
Die Historie der Datennetze in Deutschland zeigt einige wiederkehrende Muster: es ist nicht immer die fortschrittlichste Technologie, die sofort Akzeptanz bei Anbietern und Kunden findet. Aber tatsächlich regelt der Markt aus Angebot und Nachfrage auch bei der Telekommunikation – mit einiger Verzögerung und wenn der Staat zu Eingriffen bereit ist. Doch solange es keine klaren Anwendungsszenarien gibt, überlegen alle Beteiligten: Brauche ich das?
Auch in den aktuellen Debatten rund um den Ausbau schneller Datennetzinfrastrukturen spielt genau das eine wesentliche Rolle: Mit welchem Nutzungsverhalten lässt sich überhaupt rechnen? Wie viele Daten mit welcher Geschwindigkeit werden wo und wann benötigt werden? Wie sinnvoll ist es überhaupt, parallel zu schnellem – natürlich per Glasfaser angebundenen – Datenfunk auch tatsächlich noch Inhouse-Strukturen als Glasfaser zu verlegen? Die Antworten darauf sind immer auch eine Wette auf die Zukunft. Die aktuelle Wette lautet: Alle werden Glasfaser benötigen, weder Satelliteninternet noch Mobilfunk können mit dessen Kapazität mithalten. Weshalb nun das Telekom-Kupfernetz verschwinden soll, und vielleicht auch die Kupfernetze der Kabelbetreiber, auf jeden Fall soll die Glasfaser nun endlich ins Haus und bei den Verbrauchern ankommen.
Eine vergessene Idee
Doch noch ist nicht klar, was das im Ergebnis für die allerletzten Meter heißt: Werden nun die Vermieter Hausnetze verlegen lassen und diese an die Zugangsanbieter vermieten? Wird die Deutsche Telekom den Vermietern Angebote für eine Glasfaser-Hausverkabelung machen, die diese nicht ausschlagen können? Oder wird das Windhundprinzip dafür sorgen, dass irgendwer irgendein Haus ausbaut, weil er darin als Erstes einen Kunden gefunden hat? All das sind derzeit noch offene Fragen, über die die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde und Bundesdigitalminister Karsten Wildberger als gesetzlicher Rahmengeber derzeit nachdenken müssen – im Rahmen der bereits in Brüssel eingerammten Pflöcke.
Eines, das gab Christian Schwarz-Schilling in der Wirtschaftswoche vor acht Jahren unumwunden zu, habe ihn überrascht: 1981 hatte die Vorgängerregierung unter Helmut Schmidt (SPD) einen Kabinettsbeschluss gefasst, dass systematisch Leerrohre hätten verlegt werden sollen. Als Postminister sei das überhaupt gar kein Thema gewesen, daran gearbeitet habe niemand – und er bis 2018 nie etwas davon gehört. Eine solche Vorratsinfrastruktur für kommende Zeiten, das hätte 40 Jahre später viel Arbeit erspart. Die Empfehlung dazu stammt aus dem Bericht der Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems, der nun 50 Jahre her ist.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Vision Pro bei Grauer-Star-Operation: Mehr Durchblick für Chirurgen
Apples Headset Vision Pro hat mit zwei 4K-Bildschirmen eine besonders hohe Auflösung, die sich auch für professionelle Anwendungen eignet. SightMD, ein Unternehmen, das diverse ambulante Praxen in der östlichen Region der Vereinigten Staaten betreibt, nutzt die Geräte nun während Operationen zur Korrektur von Linsentrübungen, auch Katarakt oder Grauer Star genannt. Das Spatial-Computing-Headset wird dabei zur Anzeige von Livestreams aus 3D-Digitalmikroskopen verwendet. Die genutzte Software nennt sich ScopeXR.
Weiterlesen nach der Anzeige
Hilfe für Operateure aus der Ferne
Die Idee dabei ist, auch Operationen aus der Ferne zu ermöglichen – beziehungsweise Live-Ratschläge von erfahrenen Chirurgen. Eric Rosenberg, ein New Yorker Augenchirurg, gab an, der Plan sei es, mit der Technik „die besten Chirurgen der Welt in jeden Operationssaal egal wo auf dem Planeten“ holen zu können.
So könnten sich junge Chirurgen während ihrer Ausbildung direkt im Operationssaal Hilfe holen oder erfahrene Operateure in schwierigen Situationen Ratschläge von Spezialisten geben lassen. „Die Technik demokratisiert den Zugriff auf Expertise“, so Rosenberg, der hofft, dass damit „das Augenlicht vieler Patienten gerettet“ werden kann.
Vision Pro für medizinische Anwendungen vergleichsweise günstig
Die Vision Pro eignet sich für solche Anwendungen gut, weil sie technisch fortgeschritten und – zumindest im Medizinbereich – mit ihren rund 3500 Euro Einstiegspreis eher günstig ist. Apple hat jedoch nach wie vor Schwierigkeiten, größere Stückzahlen zu verkaufen. Der Konzern hatte das Headset im vergangenen Jahr mit dem M5-Chip ausgestattet, grundlegende Kritikpunkte wie das hohe Gewicht oder den externen Akku, der per Kabel angebunden wird, jedoch nicht verändert. Zuletzt hieß es, das Team der Vision Pro arbeite kaum noch an dem Gerät beziehungsweise sei an andere Teams innerhalb von Apple abgegeben worden. Allerdings soll der Konzern nach wie vor an echten Smartglasses arbeiten, deren Grundlage die Vision Pro samt ihrem Betriebssystem visionOS bilden dürfte.
ScopeXR stellt Operationen in immersivem stereoskopischen 3D dar und bietet parallel dazu Körperdaten als Overlay. Das System ist so ausgelegt, dass es komplett steril arbeitet. Erste Versuche inklusive einer erfolgreichen Operation wurden bereits im vergangenen Herbst durchgeführt, so Rosenberg.
Weiterlesen nach der Anzeige
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Mutmaßlicher Cybercrime-Drahtzieher auf Mallorca gefasst
Nach jahrelangen Ermittlungen ist ein mutmaßlich führender Betreiber von Fake-Onlineshops und mutmaßlicher Drahtzieher einer illegalen Handels-Plattform gefasst worden. Der 35 Jahre alte Mann aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen soll rund 1.000 Menschen um teils erhebliche Summen gebracht haben. Er sei vor zwei Tagen auf Mallorca festgenommen worden und sitze in Auslieferungshaft, wie das Cybercrime-Zentrum (CCZ) Baden-Württemberg mitteilte.
Weiterlesen nach der Anzeige
Der Verdächtige hatte demnach seit Jahren unter falscher Identität auf der spanischen Insel gelebt und gilt als einer der mutmaßlich führenden Köpfe in der deutschsprachigen sogenannten Underground Economy. Dabei handelt es sich um kriminelle Netzwerke im Darknet sowie im Internet, die illegale Waren und Dienstleistungen anbieten.
Mann war auch Betreiber von „Crimenetwork“
Er gilt zudem als Betreiber der kurz nach ihrer Abschaltung neu aufgebauten illegalen Online-Handelsplattform „Crimenetwork“, wie gleichzeitig die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Frankfurt und das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden mitteilten. Die Neuauflage der Plattform, auf der gestohlene Daten, Drogen und gefälschte Dokumente angeboten wurden, wurde demnach am Tag der Festnahme abgeschaltet.
Deren rund 22.000 Nutzer hatten ihre Transaktionen über Kryptowährungen abgewickelt – Umsätze in Millionenhöhe stehen im Raum. Ermittler fanden umfangreiche Nutzer- und Transaktionsdaten und stellten rund 194.000 Euro sicher. Weitere Angaben gab es dazu noch nicht. Wann der 35-Jährige nach Deutschland ausgeliefert wird, ist den Angaben zufolge noch offen.
Betrug mit täuschend echt aussehenden Fake-Onlineshops
Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen März 2023 und Januar 2025 mehr als 40 täuschend echt gestaltete Shops im Internet betrieben zu haben. Die Betrugsopfer hatten Produkte bestellt und Geld überwiesen, aber niemals Ware erhalten. Der Schaden beläuft sich demnach auf mindestens 323.000 Euro.
Weiterlesen nach der Anzeige
Ermittler vor allem der Polizeipräsidien Reutlingen und Offenburg hätten maßgeblich dazu beigetragen, den Verdächtigen zu identifizieren, hieß es. Die bislang identifizierten Opfer stammten unter anderem aus Offenburg, Reutlingen, Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart. Betroffen seien darüber hinaus Menschen aus zahlreichen Landkreisen in Baden-Württemberg und aus allen anderen deutschen Bundesländern.
Bitcoin und Datenträger sichergestellt
Gleichzeitig zur Festnahme seien neben der Wohnung des Mannes auf Mallorca auch Objekte in Deutschland durchsucht worden, darunter die von zwei mutmaßlichen Komplizen aus Kaltenkirchen in Schleswig-Holstein und Unna in Nordrhein-Westfalen. In der Wohnung des Hauptverdächtigen auf Mallorca sicherten die Ermittler Bitcoin im Wert von rund 314.000 Euro. Auch Datenträger seien beschlagnahmt worden.
Lesen Sie auch
(nen)
Künstliche Intelligenz
Altersüberprüfung: EU-Rechtsberater warnen vor Umgehungsoption durch VPNs
Die Bemühungen der EU um einen strengeren Jugendschutz im digitalen Raum steuern auf einen neuen Konflikt zu: Virtual Private Networks (VPNs). Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission arbeiten aktuell mit Hochdruck an Systemen, um Minderjährige im Netz vor Pornografie oder Glücksspiel zu schützen. Doch nun rücken technische Werkzeuge zum Umgehen dieser Hürden in den Fokus der Politik. Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) warnt in einer jetzt publik gewordenen Analyse eindringlich vor einem drastischen Anstieg der VPN-Nutzung, um gesetzlich vorgeschriebene Altersprüfungen zu umgehen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Rechtsexperten der EU-Abgeordneten bezeichnen diesen Trend explizit als „Regelungslücke, die geschlossen werden muss“. Sie sehen darin ein erhebliches Risiko für die Wirksamkeit künftiger EU-Gesetze. Ihre Sorge speist sich aus Beobachtungen in Großbritannien und mehreren US-Bundesstaaten, in denen bereits strikte Online-Verifikationspflichten gelten. Sobald Gesetze in Kraft traten, die Plattformen zur Altersprüfung verpflichteten, dominierten dort laut dem EPRS VPN-Apps die Download-Charts.
VPNs verschlüsselten den Datenverkehr und ersetzten die IP-Adresse des Nutzers durch die eines Servers in einer anderen Region, heißt es in der Handreichung, auf die das Magazin Cyberinsider aufmerksam gemacht hat. So könnten regionale Sperren und Identitätschecks effektiv ausgehebelt werden. Das Hintergrundmaterial des EPRS ist dabei nicht nur eine Bestandsaufnahme: Es läuft auf die Frage hinaus, ob VPN-Dienste selbst künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, das Alter ihrer Nutzer zu prüfen. So müssten die Anbieter sicherstellen, dass ihre Technologie nicht als Werkzeug zum Aushebeln von Jugendschutzmaßnahmen zweckentfremdet wird.
Digitale Anonymität versus Kontrollpflicht
Ein solcher Schritt würde an den Grundfesten der digitalen Privatsphäre rütteln. VPNs gelten als essenzielle Werkzeuge für das Homeoffice, den Schutz vor unbefugter Überwachung und den freien Zugang zu Informationen in autoritären Regimen. Bürgerrechtler und Datenschutzaktivisten warnen seit Langem in Brandbriefen an die Politik, dass eine Identitätspflicht für VPN-Anbieter die Anonymität im Netz deutlich schwächen und neue Risiken durch eine zentrale Datenerfassung schaffen würde. Wenn der Zugang zum „Verschlüsselungs-Tunnel“ nur noch gegen Vorlage eines Ausweises möglich wäre, verlören VPNs ihre Kernfunktion als Werkzeug für Whistleblower und Journalisten.
Zugleich bleibt die technische Umsetzung der Altersprüfung selbst ein Problemfeld, wie die EPRS-Forscher einräumen. Erst kürzlich deckten Sicherheitsforscher Mängel in einer offiziellen Demo der Altersverifikations-App der Kommission auf.
Von der Politik perlen solche Appelle teils ab: Utah etwa hat bereits ein Gesetz verabschiedet, das an die physische Präsenz eines Nutzers über die IP-Adresse hinaus anknüpft, um VPN-Maskierungen rechtlich ins Leere laufen zu lassen. Auch auf EU-Ebene deutet der EPRS an, dass eine Novelle des EU Cybersecurity Act spezifische Anforderungen enthalten könnte, um den Missbrauch von VPNs zum Umschiffen legaler Schutzmechanismen zu verhindern.
Brüssels Plan für die europäische Identitäts-App
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Kommission hat mit einer Empfehlung Ende April die Flucht nach vorn angetreten, um einen Flickenteppich nationaler Alleingänge zu verhindern. Bis Ende 2026 sollen die EU-Länder flächendeckend Technologien zur Altersüberprüfung bereitstellen, die auf der technischen Blaupause der Brüsseler Regierungsinstitution basieren. Diese Open-Source-Lösung soll es Nutzern ermöglichen, ihr Alter nachzuweisen, ohne ihre gesamte Identität preiszugeben. Die Regierungen können diese Funktion entweder in eigenständigen Apps anbieten oder direkt in die kommende europäische digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) integrieren.
Das System setzt auf Datensparsamkeit und moderne Kryptografie wie „Zero-Knowledge-Proofs“. Ein Nutzer muss gegenüber einer Webseite lediglich bestätigen, dass er beispielsweise über 18 Jahre alt ist, ohne Name oder Wohnort zu übermitteln. Ein offizielles EU-Rahmenwerk mit Listen vertrauenswürdiger Anbieter soll sicherstellen, dass nur geprüfte technische Lösungen zum Einsatz kommen, die laufend auf ihre Sicherheit und Konformität überwacht werden.
Zweifel am Umgehungsnarrativ
Doch zwischen der regulatorischen Wahrnehmung und der tatsächlichen Nutzung der Verschlüsselungstools klafft eine Lücke, legt eine Studie der University of Michigan nahe. Demnach nutzen über 82 Prozent der Befragten VPNs primär zum Schutz vor allgemeinen Bedrohungen durch Cyberkriminelle sowie zum Absichern ihrer Privatsphäre. Den Wissenschaftlern zufolge gibt es noch keine empirischen Belege dafür, dass VPNs tatsächlich in großem Stil und primär zum Aushebeln von Jugendschutzfiltern angeschafft würden.
Lesen Sie auch
(nie)
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test – Akku, WLAN, LTE & Solar
-
Social Mediavor 2 MonatenCommunity Management und Zielgruppen-Analyse: Die besten Insights aus Blog und Podcast
-
Social Mediavor 3 MonatenCommunity Management zwischen Reichweite und Verantwortung
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenIntel Nova Lake aus N2P-Fertigung: 8P+16E-Kerne samt 144 MB L3-Cache werden ~150 mm² groß
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenCommunity-Protest erfolgreich: Galera bleibt Open Source in MariaDB
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenBlade‑Battery 2.0 und Flash-Charger: BYD beschleunigt Laden weiter
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten
Top 10: Der beste Luftgütesensor im Test – CO₂, Schadstoffe & Schimmel im Blick
-
Social Mediavor 2 MonatenVon Kennzeichnung bis Plattformpflichten: Was die EU-Regeln für Influencer Marketing bedeuten – Katy Link im AllSocial Interview
