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Missing Link: Deutschland, eine Kupfer-Geschichte


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Ziemlich genau 50 Jahre ist es her, dass die „Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems“ (KtK) klare Worte fand: „ohne Verzögerung“ solle das „öffentliche Fernschreib- und Datennetz“ aufgrund des steigenden Bedarfs ausgebaut werden. 24.500 „Datenstationen“ wurden Ende 1974 bei einer – unter Bundespostaufsicht wahrscheinlich höchst exakten Zählung – ermittelt. Ohne Verzögerung: das klappte eher nicht so – und die Langsamkeit war oft durch politische Entscheidungen beeinflusst.

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1976 war ein Jahr der sich ankündigenden Umbrüche. Standard Elektronik Lorenz (SEL) brachte mit dem LO2000 den ersten von der Bundespost zugelassenen elektronischen Fernschreiber für das Telex ohne Wählscheibe, dafür mit Zehnertastatur, auf den Markt. Während am anderen Ende der Welt Seymour Crays erster Supercomputer in Los Alamos in Betrieb ging und sechs Jahre lang der schnellste der Welt blieb, nahm in der Bundesrepublik die Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten ihre Arbeit auf. In der DDR arbeitete das Fernmeldewerk Nordhausen an der Entwicklung von Tastwahlgeräten für die dortige Deutsche Post. All das ist längst wieder Geschichte, und doch kündigte sich damals auch in der Politik deutlich an, was später Gewissheit wurde: Die Telekommunikation nimmt an Bedeutung zu – und neben dem Fernsprechen geht es zunehmend um Datenverkehr.

In dieser Woche starb der frühere Bundespostminister Christian Schwarz-Schilling – ein Mann, dessen Wirken nach wie vor spürbar ist. Denn Schwarz-Schilling, zehn Jahre lang von 1982 bis 1992 unter Helmut Kohl der vorletzte Postminister der Bundesrepublik und maßgeblicher Architekt der schrittweisen Privatisierung der Bundespost, war auch ein Mann der Kabelfragen in den frühen Zeiten der Vernetzung von Computern.




Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Die frühen 1980er-Jahre waren geprägt von, wie es Magazine damals schrieben, einer „Koaxialkupfer-Euphorie“: Die Bundespost setzte als Monopolist weitgehend auf die verfügbaren Kupferleitungen. Der Postminister, manchen Zeitgenossen voraus, wollte laut damaligen Berichten zwar dennoch auf keinen Fall die Glasfasertechnologie vernachlässigen, sah aber keine Einsatzmöglichkeit. Mit dem Hinzukommen der ersten privaten Fernsehsender, mit denen Helmut Kohl auch die Macht der Öffentlich-Rechtlichen brechen wollte, waren die aufkommenden Kabelanschlüsse gut benutzbar – doch auch hier galt: zu Beginn war die Akzeptanzrate gering. Was sollten die Bundesbürger auch mit diesem neumodischen Kram?

Die Zeit des auslaufenden Fernmeldemonopols war eine Zeit der Grundsatzfragen: Ist es richtig, dass eine staatliche Behörde die Telekommunikation operativ wie organisatorisch unter ihren Fittichen hat? Dass die Antwort darauf schon in den 1980er-Jahren „Nein“ hieß, war kaum zu übersehen angesichts der vielen Schwierigkeiten, die es gab – sowohl beim langsamen Ausbau, beim Kostenmanagement als auch bei Irrläuferprodukten wie dem Bildschirmtext (BTX), die am Markt erfolglos blieben. Der KtK-Bericht war so etwas wie ein Auftakt zu dem, was kommen sollte: Die Kommunikationsmittel wurden entstaatlicht und der Staat versilberte das, was ihm gehörte.

DDR-Post: Kein Anschluss

Doch ist das natürlich nur der westdeutsche Teil der Geschichte: In der DDR hatte nicht einmal jeder fünfte Haushalt einen Telefonanschluss, in Ost-Berlin immerhin fast jeder Dritte, im Bezirk Rostock nur 7,8 Prozent. Die Vermittlungstechnik der DDR-Post war in Teilen immer noch aus der Vorkriegszeit – was wiederum mit der Wiedervereinigung bei einigen im Westen Goldgräberstimmung auslöste.

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Nicht zuletzt weil damit auch ein Anlass gefunden war, ISDN wirklich einzuführen. Große Pläne wurden im Rahmen der Postunion geschmiedet, oft auch wieder verworfen, teilweise aber auch realisiert, wie etwa der Plan „Telekom 2000“, mit dem auch experimentell die Glasfaser in den Osten gebracht werden sollte. Doch die dort teils verlegte OPAL-Technologie war nicht einfach mit dem nächsten Zwischenschritt in Einklang zu bringen: dem wieder kupferbasierten ADSL.

Immer stand im Raum: Kommt eventuell eine Technologie, die noch besser, noch schneller, noch attraktiver ist? Als Schwarz-Schilling 1988 erläuterte, wie die „Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens“ vonstattengehen solle, war die nächste Runde im Kampf längst im Gange. Denn die „Liberalisierung“, die Entstaatlichung, begann mit der Aufteilung der Bundespost in Post, Postbank und Telekom – und mit einer ganz wilden Idee: dass die Hoheit über das staatlich betriebene Netz mit dem Hauptanschluss endet.

Nur eine kleinere Einschränkung gab es noch: die Endgerätefreiheit endete mit dem notwendigen Siegel des Fernmeldetechnischen Zentralamts (FTZ), ab 1992 mit dem des Bundesamtes für Zulassungen in der Telekommunikation (BZT) – ohne Siegel war der Betrieb eines Telefons, Faxes oder Modems an Bundespost- bzw. Telekomnetzen verboten. Und doch war das eine Liberalisierung: vorher war nur die Miete von der Bundespost erlaubt.

Für die Bürger allerdings änderten sich zwar die Möglichkeiten – doch die tatsächliche Nutzung der Datennetze blieb vorerst gering. Denn das Einwählen in die Telefonnetze zwecks Datenfernübertragung blieb – sofern nicht im gleichen Ortsnetz verfügbar – eine kostspielige Angelegenheit. Der Nutzen erschien vielen überschaubar. Und auch die Grundvoraussetzung eines digitalen Endgerätes fehlte bis in die späten 1990er in den meisten Privathaushalten. Dazu kam: die meisten Unternehmen des frühen teilliberalisierten Telekommunikationsmarktes hatten im Privatbereich schlicht keine Ahnung, was akzeptiert würde und was nicht – Call-by-call-Vorwahlen für Telefonate und andere Ideen kamen und verschwanden im Ergebnis weitgehend wieder.

Tatsächlich war es vor allem ein historischer Unfall im Telekommunikationsmarkt, der den längst vorhandenen Bedarf nach Flatrates für Datennutzung in einem immer noch auf Sprache ausgerichteten Telekommunikationsmarkt kurz vor der Jahrtausendwende aufzeigte: das 77-Mark-Mobilcom-Flatrate-Desaster von 1998 – ab 19 Uhr sollten sich Nutzer dann bis morgens um 7 über nicht ausgelastete Telefonleitungen ins Internet einwählen können. Der Effekt: alle Einwahlports waren in Nullkommanichts belegt, die Kunden sauer – und finanziell war das ganze ein Desaster für Mobilcom und andere ebenfalls auf den Zug aufgesprungene Anbieter.

Und doch war es ein Startschuss: der Bedarf nach bezahlbaren Datennetzzugängen überstieg das marktverfügbare Angebot massiv – sodass selbst der erste Telekom-Chef Ron Sommer noch zum späten Flatrate-Freund wurde, bevor er zurücktrat. Die Always-On-Idee war dabei auch der Hauptgrund, warum DSL und Breitbandkabel plötzlich doch interessant wurden: klassische Analogleitungen waren zu langsam und bei Modemverbindung besetzt, ISDN zu wenig verbreitet und selbst bei zwei Kanälen nicht schnell.

Und doch stellte sich ein neues Problem ein: beide neuen Technologien waren relativ kostengünstig für die Betreiber – denn sie bevorteilten die Besitzer bereits vorhandener Infrastruktur. Telekom-Chefs setzten über ein Jahrzehnt lang darauf, das letzte MBit aus der Kupferleitung herauszupressen – im Tausch gegen gutes Geld. Doch das ging auch mit einer Teilrückabwicklung der Anbieterwahl einher: mit dem Schritt von ADSL zu VDSL wurden Konkurrenzanbieter wieder aus dem Hausanschluss herausgeworfen.

Während die Nachfrage immer weiter stieg, zuerst getrieben durch Filesharing, dann durch Videoplattformen und zuletzt vor allem noch einmal durch Streamingdienste, erzeugte der Markt weiter Druck: Zwar reichen vielen Kunden immer noch 100 oder 200 Megabit aus. Doch nur dann, wenn die auch tatsächlich ankommen. Was im Ergebnis dazu führte, dass die Glasfaserinfrastruktur, die im Hintergrund bei den Netzbetreibern ausgebaut werden musste, immer näher an die Häuser heranrückte. Dass sie nun auch noch in diesen ankommt, scheint da nur logisch.

Die Historie der Datennetze in Deutschland zeigt einige wiederkehrende Muster: es ist nicht immer die fortschrittlichste Technologie, die sofort Akzeptanz bei Anbietern und Kunden findet. Aber tatsächlich regelt der Markt aus Angebot und Nachfrage auch bei der Telekommunikation – mit einiger Verzögerung und wenn der Staat zu Eingriffen bereit ist. Doch solange es keine klaren Anwendungsszenarien gibt, überlegen alle Beteiligten: Brauche ich das?

Auch in den aktuellen Debatten rund um den Ausbau schneller Datennetzinfrastrukturen spielt genau das eine wesentliche Rolle: Mit welchem Nutzungsverhalten lässt sich überhaupt rechnen? Wie viele Daten mit welcher Geschwindigkeit werden wo und wann benötigt werden? Wie sinnvoll ist es überhaupt, parallel zu schnellem – natürlich per Glasfaser angebundenen – Datenfunk auch tatsächlich noch Inhouse-Strukturen als Glasfaser zu verlegen? Die Antworten darauf sind immer auch eine Wette auf die Zukunft. Die aktuelle Wette lautet: Alle werden Glasfaser benötigen, weder Satelliteninternet noch Mobilfunk können mit dessen Kapazität mithalten. Weshalb nun das Telekom-Kupfernetz verschwinden soll, und vielleicht auch die Kupfernetze der Kabelbetreiber, auf jeden Fall soll die Glasfaser nun endlich ins Haus und bei den Verbrauchern ankommen.

Doch noch ist nicht klar, was das im Ergebnis für die allerletzten Meter heißt: Werden nun die Vermieter Hausnetze verlegen lassen und diese an die Zugangsanbieter vermieten? Wird die Deutsche Telekom den Vermietern Angebote für eine Glasfaser-Hausverkabelung machen, die diese nicht ausschlagen können? Oder wird das Windhundprinzip dafür sorgen, dass irgendwer irgendein Haus ausbaut, weil er darin als Erstes einen Kunden gefunden hat? All das sind derzeit noch offene Fragen, über die die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde und Bundesdigitalminister Karsten Wildberger als gesetzlicher Rahmengeber derzeit nachdenken müssen – im Rahmen der bereits in Brüssel eingerammten Pflöcke.

Eines, das gab Christian Schwarz-Schilling in der Wirtschaftswoche vor acht Jahren unumwunden zu, habe ihn überrascht: 1981 hatte die Vorgängerregierung unter Helmut Schmidt (SPD) einen Kabinettsbeschluss gefasst, dass systematisch Leerrohre hätten verlegt werden sollen. Als Postminister sei das überhaupt gar kein Thema gewesen, daran gearbeitet habe niemand – und er bis 2018 nie etwas davon gehört. Eine solche Vorratsinfrastruktur für kommende Zeiten, das hätte 40 Jahre später viel Arbeit erspart. Die Empfehlung dazu stammt aus dem Bericht der Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems, der nun 50 Jahre her ist.


(nen)



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„Lex SpaceX“? Nasdaq ändert Indexregeln für Musks Börsengang


SpaceX, zu dem inzwischen auch der Satelliteninternet-Dienst Starlink, die KI-Firma xAI und die Social-Media-Plattform X gehören, plant für den 12. Juni 2026 den nach aktuellem Stand größten Börsengang der Geschichte – und benötigt das Kapital dringend: Das Unternehmen rutschte im Jahr 2025 von 791 Millionen US-Dollar Gewinn in einen Verlust in Höhe von 4,9 Milliarden US-Dollar, im ersten Quartal 2026 kamen weitere 4,3 Milliarden hinzu. Profitabel ist nur Starlink, während die Kosten für die Starship-Entwicklung und die Eingliederung von xAI und X das Unternehmen tief in die roten Zahlen treiben. 75 Milliarden US-Dollar frisches Kapital soll der Börsengang bei einer angestrebten Bewertung von bis zu 2 Billionen US-Dollar bringen – so viel wie bei keinem Unternehmen je zuvor.

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Damit SpaceX dabei möglichst schnell in den wichtigsten Leitindex einziehen kann, hat die Nasdaq – wie andere Indizes auch – ihre Indexregeln geändert. Das Ergebnis: ETF-Sparpläne, Pensionsfonds und künftig womöglich auch die deutsche Aktienrente kaufen SpaceX automatisch.




Volker Zota leitet heise online als Chefredakteur. Als promovierter Physiker hat er naturgemäß einen Blick für Details: Ihn reizen komplexe Zusammenhänge, fundierte Analysen und neue Erkenntnisse.

Die Nasdaq begründet die Änderung offiziell damit, dass Unternehmen heute länger privat blieben und bei größerer Marktkapitalisierung sowie mit komplexeren Aktienstrukturen an die Börse gingen. Die neuen Indexregeln seien nach einer Konsultation aller Marktteilnehmer erfolgt und stellten eine „maßvolle Reaktion auf strukturelle Verschiebungen in den öffentlichen Märkten“ dar.

Reuters veröffentlichte bereits im März unter Berufung auf mit der Sache vertraute Personen eine weniger diplomatische Begründung: SpaceX soll frühzeitig signalisiert haben, dass die schnelle Indexaufnahme eine zentrale Bedingung für die Börsenwahl sei.

Die Technologiebörse Nasdaq und die konkurrierende New York Stock Exchange (NYSE) buhlten beide um das Listing. Nasdaq änderte seine Index-Regeln, SpaceX entschied sich für sie. Für den Börsenbetreiber ist das ein knallhartes Geschäftsmodell. Er gewinnt das Listing, kassiert die Handelsgebühren – und garantiert SpaceX durch die Indexmechanik eine Welle erzwungener Käufer. Diese schlägt allerdings nicht direkt beim IPO am 12. Juni zu, sondern nach Ablauf von 15 Handelstagen – in diesem Jahr also ab dem 7. Juli.

Das Konsultationsdokument vom Februar 2026 beschreibt den Fast-Entry-Pfad im Detail: Ein neu gelistetes Unternehmen, das nach Marktkapitalisierung unter den Top-40-Bestandteilen des Nasdaq-100 rangiert, wird nach insgesamt 15 Handelstagen aufgenommen – befreit von bisherigen Seasoning- und Liquiditätsanforderungen. Die Kommentarfrist endete am 27. Februar, die Regel trat am 1. Mai in Kraft. Timing und Struktur passen exakt.

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Die Nasdaq ist nicht nur eine Börse, an der Technologieaktien gehandelt werden. Sie betreibt auch den Nasdaq-100, einen der meistgenutzten Aktienindizes der Welt, der die 100 größten dort notierten Nicht-Finanzunternehmen umfasst – von Apple über Microsoft bis Nvidia.

Dieser Index ist unter anderem die Grundlage für Tausende von ETFs (Exchange Traded Funds, also börsengehandelte Indexfonds), in die Millionen Privatanleger weltweit monatlich einzahlen. Ein ETF kauft dabei automatisch alle Aktien, die im Index enthalten sind – in genau der Gewichtung, die der Index vorgibt. Kein Fondsmanager entscheidet, ob eine Aktie gut oder schlecht ist. Der Index entscheidet. Wer also einen Nasdaq-100-ETF im Sparplan hat, besitzt automatisch einen kleinen Anteil an allen 100 Unternehmen im Index – und künftig womöglich auch an SpaceX.

Zugleich hat Nasdaq die bisherige Mindest-Streubesitzanforderung von zehn Prozent abgeschafft. Streubesitz (Free Float) bezeichnet den Anteil einer Aktie, der tatsächlich frei handelbar ist – also nicht von Gründern, Insidern oder strategischen Investoren dauerhaft gehalten wird. Laut der offiziellen Nasdaq-FAQ zur Methodikänderung erhalten Unternehmen mit niedrigem Free Float nun ein zunächst reduziertes, dann schrittweise wachsendes Indexgewicht. Wenn Nasdaq-100-Tracking-Produkte kollektiv 600 Milliarden US-Dollar an Vermögen halten, erzeugt allein die Indexaufnahme eine mechanische Nachfrage von rund 6 Milliarden US-Dollar – ausgelöst nicht durch eine Anlageentscheidung, sondern durch eine Regeländerung.

Diese Nachfrage trifft allerdings nicht sofort zum Börsenstart ein. Während aktive Anleger ab dem 12. Juni frei handeln und womöglich auf den Index-Effekt spekulieren können, müssen die passiven Indexfonds bis zum Ablauf der 15-Handelstage-Frist warten, bevor sie Anfang Juli mechanisch Milliarden in den Markt pumpen.

Hinzu kommt: Laut S-1-Prospekt hat SpaceX die übliche starre Lock-up-Periode – in der Insider ihre Aktien nach dem Börsengang nicht verkaufen dürfen – durch ein gestaffeltes System ersetzt, das den Streubesitz deutlich schneller wachsen lässt als bei einem klassischen Börsengang. Das begünstigt eine raschere und höhere Gewichtung im Nasdaq-100 – und bedeutet: Insider könnten verkaufen, während die Aktie durch Käufe der Indexfonds hochgetrieben wird.

Für die größten US-Pensionsfonds ist die Kombination aus Fast Entry und SpaceXs Governance-Struktur besonders brisant – denn sie werden durch die Indexmechanik zu Aktionären eines Unternehmens, dessen Regeln sie öffentlich ablehnen. Der New York State Common Retirement Fund, die fünf New Yorker Stadtpensionsfonds und CalPERS (der größte öffentliche Pensionsfonds der USA für Staatsbedienstete Kaliforniens) verwalten zusammen mehr als eine Billion US-Dollar – gehalten für Millionen aktiver und pensionierter Staatsbediensteter, Lehrer, Feuerwehrleute, Polizisten und Krankenschwestern.

In einem offiziellen Brief an SpaceX haben CalPERS-Chefin Marcie Frost, New Yorker Staatscontroller Thomas DiNapoli und New Yorker Stadtcontroller Mark Levine gewarnt: SpaceXs geplante Unternehmensstruktur sei die „managementfreundlichste Governance-Struktur, die je an den US-Märkten in diesem Ausmaß eingeführt wurde“. Konkret kritisieren sie laut der offiziellen Pressemitteilung des NYC Comptrollers die geplanten „ewigen Super-Voting-Aktien“ sowie eine CEO-Abberufungsklausel, die die Zustimmung des CEOs zu seiner eigenen Entlassung voraussetzt.

SpaceX plant eine Dual-Class-Aktienstruktur: Normale Aktionäre erhalten Class-A-Aktien mit je einer Stimme. Musk und eine kleine Gruppe von Insidern halten Class-B-Aktien, die jeweils zehn Stimmen tragen. Das ist die komplexere Aktienstruktur, von der die Nasdaq spricht. Unterschiedliche Stimmrechte sind im US-Tech-Sektor nicht ungewöhnlich, auch Alphabet, Meta oder Snap nutzen Dual-Class-Strukturen. Im Fall SpaceX gehen sie jedoch in Kombination mit weiteren Klauseln deutlich über das Übliche hinaus. Das Ergebnis laut S-1-Prospekt: Musk hält rund 42 Prozent des Eigenkapitals, kontrolliert aber rund 85,1 Prozent (pre-IPO; post-IPO projiziert auf ~79 Prozent) aller Stimmrechte. Wer SpaceX-Aktien kauft, kauft damit praktisch eine Beteiligung ohne echten Einfluss – wie eine Analyse zu SpaceXs Stimmrechtsstruktur zeigt.

Hinzu kommt, dass laut dem Brief der Pensionsfonds Aktionäre durch Pflichtschiedsverfahren (Mandatory Arbitration) daran gehindert sind, Sammelklagen vor Bundesgerichten einzureichen – weder als Kleinanleger noch als große Institutionen wie CalPERS. Das bedeutet, wer als Anleger Schaden nimmt, kann sich kaum gerichtlich wehren.

Für die gesetzliche Rente, klassische Lebensversicherungen und garantiebasierte Rentenprodukte ohne Fondskomponente gilt: Sie sind nicht betroffen.

Für alle anderen hängt es davon ab, was im Sparvertrag steckt. Wer einen Nasdaq-100-ETF bespart, wird somit automatisch SpaceX-Aktionär: als direkter ETF-Sparplan bei Trade Republic, Scalable oder der Hausbank, als fondsgebundene Rentenversicherung mit Nasdaq-Komponente, als Rürup-Rente mit freier ETF-Wahl oder als betriebliche Altersvorsorge mit ETF-Baustein.

Wer stattdessen einen MSCI World oder S&P 500 ETF bespart, ist indirekt betroffen: SpaceX würde dort ebenfalls aufgenommen – mit kleinerem, aber wachsendem Gewicht. Am wenigsten exponiert sind Riester-Fondssparpläne, weil die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgarantien die Aktienquote stark begrenzen – und viele Anbieter solche Pläne für Neukunden ohnehin eingestellt haben.

Für indexbasierte Produkte auf den Nasdaq-100 gilt eine besondere Mechanik: Laut der oben genannten Nasdaq-Methodik könnten die ersten Auswirkungen bereits bei der planmäßigen Indexrekonstitution im Juni 2026 sichtbar werden – Anlageprodukte, die diesen Index abbilden, würden diese US-Marktmechanik direkt importieren.

Die Fast-Entry-Regel ist keine Einmalaktion. Die Nasdaq selbst betont, dass die Änderungen eine Reaktion auf strukturelle Verschiebungen in den öffentlichen Märkten seien und branchenübergreifend gelten. Laut Reuters bereiten sich auch OpenAI und Anthropic auf Börsengänge vor, die strukturell dieselben Fast-Entry-Kriterien erfüllen würden. Die Fast-Entry-Regel könnte zur Blaupause werden, über die künftig auch andere teils unprofitable Tech-Giganten schnell in die großen Indizes gehievt werden – mit denselben Zwangskauf-Mechanismen für passive Anleger.

Die Frage, wer die Regeln einer Finanzinfrastruktur schreibt, die bis in Altersvorsorgeprodukte hineinwirkt, ist letztlich eine politische. Von Seiten der Nasdaq heißt es, dass die Methodikupdates einem formellen öffentlichen Konsultationsprozess folgten und internationalen Standards für Finanzbenchmarks entsprächen. Kritiker betonen allerdings, ein Konsultationsprozess unter Marktteilnehmern sei kein demokratisches Mandat.

Die sich beklagenden Pensionsfonds sehen in SpaceXs Konstruktion ein Muster: Vergütung außerhalb üblicher Kontrollen, Verlagerung in Bundesstaaten mit schwachen Aktionärsrechten, ein Gründer, der sich strukturell gegen Abberufung absichert. Für institutionelle Investoren sei das ein Risiko, das eingepreist werden müsse.

Nun mag man sich fragen, warum dem keine regulatorischen Schranken entgegenstehen. Tatsächlich macht die Politik selbst mit: SEC-Chef Paul Atkins argumentiert, zu viele Regeln schreckten Unternehmen vom Börsengang ab – Unternehmen sollen optional wählen können, die Quartalspflichtberichte durch halbjährliche Berichte zu ersetzen, das Ziel sei, Amerika wieder attraktiv für Investitionen zu machen. Gegenstimmen gibt es, diese blieben jedoch bisher weitgehend ungehört: Die Gewerkschaft American Federation of Teachers hat in einem Brief an die SEC gefordert, den SpaceX-IPO genau zu prüfen – „kein gewöhnliches Angebot“, dessen Größe, Governance und Listing-Mechanismus zahlreiche Warnzeichen für den Anlegerschutz aufwerfen würden.

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(vza)



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Nvidia will in Taiwan 150 Milliarden US-Dollar pro Jahr investieren


Bei einem Besuch in Taiwan bezeichnete Nvidia-Chef Jensen Huang die Insel als das „Epizentrum der KI-Revolution“ und kündigte an, in der Region künftig jährlich 150 Milliarden US-Dollar zu investieren. Dazu gehört auch ein neues Hauptquartier für Nvidia-Mitarbeiter in Taipeh, der Hauptstadt des Landes, das viermal mehr Personen aufnehmen kann als Nvidia bislang dort beschäftigt. Das beflügelt die Börse Taiwans, denn insbesondere die lokalen Chipfirmen versprechen sich viel von einer engeren Zusammenarbeit mit Nvidia.

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150 Milliarden Dollar pro Jahr sind auch für Nvidia eine hohe Investitionssumme, schließlich übersteigt dies den aktuellen Quartalsumsatz. Aufgrund des KI-Rausch meldete Nvidia zuletzt einen Rekordumsatz von 81,6 Milliarden Dollar für die vergangenen drei Monate.

Huang ist bereits eine Woche vor der Technikmesse Computex in Taiwan und besucht dort nicht nur Mitarbeiter und Geschäftspartner, sondern feierte auch die Pläne für einen neuen Nvidia-Campus namens „Constellation“ in Taipeh. Der Bau soll noch dieses Jahr beginnen und 2030 abgeschlossen werden. Dort können dann 4000 Beschäftigte arbeiten, was die Anzahl der Nvidia-Mitarbeiter in Taiwan vervierfachen würde.

„Vor vier oder fünf Jahren investierte Nvidia jährlich etwa 10 bis 15 Milliarden Dollar in Taiwan“, sagte der Nvidia-Chef laut Reuters während der Constellation-Veranstaltung in Taipeh. „Mittlerweile geben wir dort jedes Jahr 100 Milliarden Dollar aus – Tendenz steigend auf 150 Milliarden“. Allerdings hat Huang bislang nicht verraten, über welchen Zeitraum sich die jährlichen Investitionen in dieser Höhe erstrecken sollen.

„Taiwan ist das Epizentrum der KI-Revolution“, erklärte Huang. „Hierher kommen die Chips, hierher kommt die Verpackung; hier werden die Systeme gefertigt, und hier wurden die KI-Supercomputer geschaffen. Die Anzahl der Partner, mit denen wir hier in Taiwan zusammenarbeiten, ist unglaublich.“

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Der wichtigste Partner dürfte Chiphersteller TSMC sein, der weltgrößte Auftragsfertiger mit der derzeit fortschrittlichsten Produktionstechnik. Laut CNBC wird erwartet, dass Nvidia Apple dieses Jahr als größten TSMC-Kunden ablösen wird. Aber auch die taiwanischen Unternehmen Foxconn, Wistron und Quanta Computer spielen wichtige Rollen bei der Produktion von KI-Servern, Computer-Komponenten und Infrastruktur.

Der Aktienkurs TSMCs ist an der taiwanischen Börse am gestrigen Mittwoch um 1,3 Prozent gestiegen, aber andere Technologieunternehmen wie MediaTek und Delta Electronics konnten sogar um 8,8 respektive 7,2 Prozent zulegen. Das sind die drei bei der Marktkapitalisierung größten Konzerne im taiwanischen Index Taiex. Diese Kurse dürften aber auch davon beflügelt worden sein, dass die Speicherhersteller SK Hynix und Micron jetzt eine Billion US-Dollar wert sind.

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Jensen Huang wurde in Tainan geboren, der historischen Hauptstadt Taiwans im Süden der Insel, aber emigrierte im Alter von 9 Jahren in die USA. Der Nvidia-Chef genießt in dem Land den Status eines Popstars, jeder Besuch wird von Einheimischen und den lokalen Medien intensiv begleitet. Da werden auch Bilder oder kurze Videos von Toilettenräumen veröffentlicht, weil Huang die Wand mit Widmung und Unterschrift versehen hat.


(fds)



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Platinen mit rekonfigurierbaren Flüssigmetall-Leiterbahnen für die Entwicklung


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Das Start-up-Unternehmen Itera kündigt Platinen für elektronische Schaltungen an, deren Leiterbahnen aus Flüssigmetall bestehen. Die Form der Leiterbahnen lässt sich in einem feinen Raster durch Elektrobenetzung (Electrowetting) verändern; das soll weniger als eine Minute dauern. Dadurch können Entwickler die Verschaltung der auf der Platine befestigten Bauelemente und Anschlüsse rasch ändern.

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Weil Itera-Leiterplatten Änderungen an der Verdrahtung der Komponenten ohne mechanische Eingriffe ermöglichen, sollen sie die Entwicklung physischer Schaltungen stark beschleunigen.

Bisher verrät die Itera-Website erst wenige Details. Allerdings verspricht das US-Unternehmen, auch mehrlagige Platinen mit Durchkontatkierungen seien machbar.

Elektrobenetzung bezeichnet das physikalische Phänomen, dass ein elektrisches Feld die Oberflächenspannung mancher Flüssigkeiten beeinflusst. Dadurch wiederum benetzt diese Flüssigkeit je nach elektrischer Feldstärke unterschiedlich große Bereiche einer Oberfläche.

Mehrere Forschungsarbeiten haben in den vergangenen Jahren Elektrobenetzung mit Flüssigmetallen untersucht. Dabei ging es unter anderem um Galliumverbindungen, die etwa auch zur Wärmeübertragung zwischen Prozessoren und Kühlkörpern zum Einsatz kommen.



Winzige Schalter im „Ideal Switch“ von Menlomicro.

(Bild: Menlomicro)

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Eine ebenfalls innovative Alternative zur Umschaltung von Verbindungen hat die Firma Menlomicro als „Ideal Switch“ entwickelt. Das sind Relais in Chip-Bauform, die intern sehr viele winzige Schaltkontakte enthalten. Menlomicro liefert unterschiedliche Varianten beispielsweise für das Schalten relativ hoher Ströme oder von Signalen mit hohen Frequenzen.


(ciw)



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