Künstliche Intelligenz
KI-Fehler vor Gericht: Unternehmen können sich gegen falsche Google-Infos wehren
Das Landgericht Frankfurt hat klargestellt, dass KI-Fehler unter bestimmten Voraussetzungen als potenzielle Wettbewerbsbehinderung eingestuft werden können. Damit eröffnet sich für Unternehmen die Möglichkeit, sich auf Basis des Kartellrechts gegen falsche KI-Texte zur Wehr zu setzen. Hintergrund dieser Entwicklung ist die wachsende Sorge vor dem „Zero-Click“-Effekt, bei dem Nutzer ihre Antworten direkt in den KI-Zusammenfassungen von Google finden und die Webseiten der ursprünglichen Urheber nicht mehr besuchen.
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In dem Eilverfahren ging es um die Darstellung einer medizinischen Prozedur zur Penisverlängerung (Az.: 2-06 O 271/25). Ein Ärzteverbund kritisierte eine KI-Übersicht, die fälschlicherweise behauptete, bei dem Eingriff werde ein verborgener Teil des Penis durchtrennt und nach außen verlagert. Die Kläger sahen darin eine geschäftliche Beeinträchtigung durch sinkende Klickzahlen und versuchten, Google die Verbreitung unter Berufung auf das Kartellrecht sowie den Digital Markets Act (DMA) untersagen zu lassen.
Der Antrag scheiterte in dem konkreten Fall zwar, trotzdem enthält das mittlerweile veröffentlichte Urteil vom 10. September Signale für Unternehmen, die vom Suchmaschinen-Traffic abhängen. Die Richter stellten so etwa fest, dass deutsche Gerichte international zuständig sind und hiesiges Recht anwendbar ist. Da das Bundeskartellamt Google bereits eine marktübergreifende Bedeutung bescheinigte, unterliegt der Konzern einer besonderen Missbrauchsaufsicht.
Google hat Glück gehabt
Betroffene können sich deshalb grundsätzlich auf das kartellrechtliche Missbrauchsverbot nach den Paragrafen 33 und 19 des 2021 reformierten Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) berufen. Das Gericht hielt es ausdrücklich für möglich, dass objektiv falsche Angaben in KI-Übersichten eine unbillige Behinderung des Wettbewerbs darstellen können. Dabei sieht es insbesondere bei gesundheitsbezogenen Informationen ein erhebliches Gefahrenpotenzial für das Gemeinwohl.
Eine der zentralen Rechtsfragen blieb jedoch vorerst ungeklärt: Die 6. Zivilkammer ließ offen, ob Google die KI-Texte als eigene Äußerungen zuzurechnen sind oder ob es sich lediglich um ein Aggregat von Drittinformationen handelt. Aus der Urteilsbegründung geht hervor: Es könne offenbleiben, ob Google erfolgreich einwenden kann, dass es sich nur um Informationen Dritter handelt. Genauso wenig wollten die Richter klären, ob die Übersicht als selbst generiertes „Konglomerat“ – vergleichbar einer Zusammenfassung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa zu „Auto-Complete“ – zu begreifen ist. Wären die KI-Zusammenfassungen als eigene Informationen gewertet worden, hätte das die Haftung für Google deutlich verschärft.
Dass der Antrag der Mediziner keinen Erfolg hatte, lag an der hohen juristischen Hürde der „Unbilligkeit“. Das Gericht betonte, eine Haftung auf Unterlassung bestehe nur, wenn eine unbillige Behinderung vorliege. Daran sind hohe Anforderungen zu stellen, die nicht bei jeder Unrichtigkeit erfüllt werden. In einer Gesamtabwägung kam die Kammer zum Schluss: Die Falschaussage war im spezifischen Gesamtkontext für den Durchschnittsnutzer nicht so schwerwiegend, dass sie eine sofortige einstweilige Verfügung gerechtfertigt hätte. Google profitierte dabei von der Ansicht der Richter, dass der Fehler durch den Kontext quasi „geheilt“ werden konnte.
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Fehlerquote unter Verschluss
Auch die Vorwürfe hinsichtlich des Digital Markets Acts blieben ohne Erfolg, da die Richter die KI-Übersicht lediglich als Teil des Suchergebnisses und nicht als separates Produkt im Sinne von Artikel 6 DMA einstuften. Für den IT-Anwalt Jens Ferner unterstreicht diese Interpretation, dass KI-generierte Zusammenfassungen nicht automatisch als eigenständige Dienstleistungen gelten, solange sie sich auf die Suchanfrage beziehen und keine externen Angebote verdrängen. Trotzdem bewertet die Kanzlei Plutte das Urteil als „gute Nachricht“: Denn das Landgericht halte es dem Grunde nach für möglich, dass falsche KI-Angaben andere Unternehmen unbillig behindern können.
Google selbst wollte sich auf Anfrage von heise online nicht zu dem Richterspruch äußern. Offizielle Statistiken zur Fehlerquote hält der US-Konzern unter Verschluss. Um Risiken zu minimieren, hat Google die Ausspielrate bei sensiblen Themen wie Medizin oder Finanzen auf teils unter einem Prozent gedrosselt. Google versucht sich rechtlich zudem durch den Hinweis „experimentell“ abzusichern.
Insgesamt bietet das Urteil Experten zufolge so einen ersten Orientierungsansatz. Es ist aber kein Schlusspunkt in der Haftungsfrage. Es gibt für Google keinen „Freifahrtschein“. Hinweise des Suchmaschinenbetreibers wie „KI-Antworten können Fehler enthalten“ reichen nicht aus, wenn systematisch Falschinformationen verbreitet werden. Für betroffene Unternehmen eröffnet das Urteil zwar den kartellrechtlichen Weg. Es setzt aber hohe Hürden, da die Falschheit im Gesamtkontext nachweisbar und die Behinderung unbillig sein muss. Der Erfolg künftiger Prozesse wird davon abhängen, ob andere Gerichte dieser suchmaschinenfreundlichen Sichtweise folgen oder eine strengere Zurechnung als eigene Äußerung wählen.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Kindergeld per Mausklick: Wenn die Steuer-ID den Antrag überflüssig macht
Das Bundeskabinett will den „Papierkram“ nach der Geburt beenden und mit dem antragslosen Kindergeld das Once-only-Prinzip in den Amtsstuben verankern. Herzstück der Reform ist ein vollautomatisierter Datenaustausch: Sobald ein Standesamt die Geburt meldet, vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Steuer-ID und leitet diese samt Stammdaten proaktiv an die Familienkasse weiter. Damit das Geld ab 2027 automatisch fließen kann, muss lediglich eine IBAN im System hinterlegt sein – etwa durch vorherige Zahlungen für Geschwister oder eine Meldung über das Elster-Portal.
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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) feiert das als Befreiungsschlag für jährlich 300.000 Elternpaare, die künftig keinen Erstantrag mehr stellen brauchen. Technisch steht dahinter ein Ausbau der Schnittstellen zwischen Meldebehörden, Finanzverwaltung und Sozialkassen, die bis zum Starttermin 2027 noch mühsam synchronisiert werden müssen.
Hinter dem versprochenen Gewinn an Bequemlichkeit verbirgt sich eine tiefgreifende Verschiebung in der staatlichen Datenverarbeitung. Die Steuer-ID würde sich damit endgültig vom reinen Fiskalwerkzeug zum universellen Personenkennzeichen für Sozialleistungen wandeln.
Warnung vor dem gläsernen Bürger
Kritisch ist dabei vor allem die von der Regierung vorgesehene Vernetzung: Die Familienkassen sollen erweiterte Befugnisse erhalten, Daten automatisiert bei anderen Behörden abzurufen, um Anspruchsvoraussetzungen im Hintergrund zu prüfen. Dass die Regierung für den vollen Komfort die Hinterlegung der Kontoverbindung in der zentralen „IBAN+“-Datenbank oder bei Elster forciert, unterstreicht die geplante Zentralisierung von Bürgerdaten unter der Hoheit der Finanzverwaltung. Die Regierung spricht von Effizienz, doch Kritiker warnen vor der schleichenden Entstehung eines „gläsernen Bürgers“.
Die schrittweise Umsetzung bis 2027 offenbart zudem die Komplexität der digitalen Transformation: Zuerst profitieren nur Eltern, deren Daten bereits im System kursieren. Die Vollautomatisierung soll für Erstgeborene erst Monate später folgen. Wenn automatisierte Abgleiche etwa bei Selbstständigen oder Grenzgängern scheitern, soll das bisherige Verfahren mit QR-Code-gestützten, vorausgefüllten Anträgen als digitaler Notnagel bestehen bleiben.
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Der Vorstoß macht deutlich, dass der Staat zwar in die Digitalisierung investiert. Der Preis dafür ist aber eine immer engmaschigere digitale Überwachung über die Steuer-ID und eine zentralisierte Datenstruktur.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Quantum Machine Learning: Woran der Quanten-Boost für KI scheitert
Klassische Computer stoßen bei Problemen mit vielen Variablen schnell an ihre Grenzen, sei es bei der Entwicklung neuer Medikamente, der Simulation komplexer Materialien oder der Optimierung großer Netzwerke. Künstliche Intelligenz (KI) liefert hier zwar bereits beeindruckende Ergebnisse, aber ein neues Forschungsfeld verspricht einen drastischen Leistungssprung: Quantum Machine Learning (QML), die Kombination aus Quantencomputing und maschinellem Lernen.
Das ist zumindest die Theorie. Denn zwischen dieser Vision und der Praxis klafft derzeit eine große Lücke. Quantencomputer sind noch experimentelle Systeme mit wenigen, fehleranfälligen Qubits und die Forschung zu QML stößt auf praktische Probleme, die den Geschwindigkeitsvorteil zunichtemachen könnten. Das beginnt schon beim grundlegenden, ersten Schritt, dem Einlesen der Daten, und endet beim problematischen Auslesen der Ergebnisse.
- Quantencomputer könnten maschinelles Lernen beschleunigen oder effizienter gestalten. Doch noch gibt es viele technische Hürden zu überwinden.
- Es gibt verschiedene Arten, Quantum Machine Learning zu realisieren. Häufig werden dabei klassische Daten von Quantenalgorithmen verarbeitet, die Algorithmen aus dem klassischen maschinellen Lernen in die Quantenwelt heben.
- Eine der größten Herausforderungen ist, dass klassische Daten aufwendig in den Quantencomputer eingelesen und später tausendfach gemessen werden müssen. Das könnte jeglichen Vorteil zunichtemachen.
Dieser Artikel analysiert, wie QML funktioniert, welche Ansätze heute erforscht werden und welche technischen Hürden sie bremsen. Dabei untersuchen wir die zentrale Frage, wie Quantenalgorithmen und klassisches maschinelles Maschinenlernen tatsächlich effizient zusammenwirken, um KI zu beschleunigen, und wo die Theorie an der Realität scheitert.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Quantum Machine Learning: Woran der Quanten-Boost für KI scheitert“.
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Niedersachsen: Großes Rechenzentrum neben ehemaligem Kohlekraftwerk
Das Unternehmen Telis Energie Deutschland der US-Investmentfirma Carlyle Group plant ein großes Rechenzentrum in Niedersachsen. Es soll auf rund 38 Hektar Fläche neben dem Gelände des ehemaligen Kohlekraftwerks Mehrum entstehen. Die Stromversorgung ist dort besonders einfach: Das große Umspannwerk Mehrum/Nord hängt am 220-Kilovolt-Netz und soll zusätzlich einen 380-kV-Anschluss bekommen.
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Dort steht auch der weltweit erste Blindleistungskompensator mit Superkondensatoren zur Netzstabilisierung (Siemens Energy E-STATCOM). Das Kohlekraftwerk wird derzeit abgerissen. Der neue Besitzer des Geländes plant ein Gaskraftwerk, auch ein Batteriespeicher ist wohl angedacht.
Vorstellung im Ortsrat
Die Pläne von Telis Energie Deutschland wurden durch die Vorstellung im Ortsrat Mehrum und dem Rat der Gemeinde Hohenhameln öffentlich. Telis Energie beantragt eine Baugenehmigung. Demnach soll der Bau des ersten Blocks des Rechenzentrums 2028 beginnen.
Wie viele Blöcke geplant sind und für welche Leistung das gesamte Rechenzentrum im Endausbau ausgelegt ist, weiß man bisher nicht. Nach Informationen des NDR sind Investitionen von rund 1 Milliarde Euro geplant.
Carlyle hat Telis, zu der auch Telis Energie Deutschland gehört, erst 2022 gegründet. Ziel sind Investitionen in regenerative Energie wie Windkraft und Photovoltaik.
Carlyle plant groß
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Zu Carlyle gehört aber auch das 2021 gegründete US-Unternehmen Copia Power. Es entwickelt große Projekte für stromdurstige Firmen, also Industrieflächen mit starker Stromversorgung: „Powered Land“ vor allem für Rechenzentren. Als ein Beispiel nennt Copia Power den Harquahala Complex bei Maricopa, südlich von Phoenix, Arizona. Dort sind im Endausbau 1 Gigawatt (GW) Leistung geplant.
Zum Vergleich: Nach Schätzungen kommen alle bisherigen Rechenzentren im Raum Frankfurt/Main, dem größten deutschen Standort, zusammen auf wenig mehr als 1,1 GW.
Copia Power hingegen entwickelt in den USA derzeit mehrere Projekte mit zusammen bis zu 8 GW. Die tatsächlich verbrauchte Leistung hängt dabei von den jeweiligen Nutzern ab, an die Copia die Projekte vermietet oder übergibt.
Kohlekraftwerk Mehrum
Das 1965 in Betrieb genommene Kraftwerk Mehrum hatte zuletzt eine installierte Leistung von 750 MW. Es war ab 2021 eigentlich stillgelegt und wurde dann kurzzeitig wegen der Versorgungsengpässe durch den russischen Überfall auf die Ukraine wieder in Betrieb genommen. Mittlerweile wird es abgerissen.
Seit 2017 gehört die Anlage mehrheitlich zur tschechischen Energetický a Průmyslový Holding (EPH) beziehungsweise EP Energy. EPH gehört wiederum zur PPF Group des 2021 verstorbenen Petr Kellner, der einst der reichste Mann Tschechiens war.
Laut der Präsentation für die Gemeinderäte erwägt Telis Energie, das Rechenzentrum Hohenhameln übergangsweise mit Strom aus dem geplanten Gaskraftwerk Mehrum zu speisen. Grundsätzlich gibt es in Niedersachsen aber sehr viel Strom aus Wind und auch Sonne.
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(ciw)
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