Künstliche Intelligenz
KI-Update Deep-Dive: Kliniken entwickeln eigene Sprachmodelle
Sieben Millionen Patientenfälle als Grundlage
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Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) hat 2024 eine gemeinnützige Tochtergesellschaft gegründet, die Innovative Digitale Medizin (IDM gGmbH). Deren Ziel ist es, KI-Anwendungen für den deutschsprachigen Gesundheitsraum zu entwickeln – und zwar nicht nur für das UKE selbst, sondern für alle Kliniken und Praxen. „Wir sind davon überzeugt, dass die KI-Modelle, die auf solidarisch gewonnenen Gesundheitsdaten trainiert werden, auch dem System zurückgegeben werden sollten“, erklärt Dr. Nils Schweingruber, einer der Geschäftsführer der IDM. Diese Folge des KI-Updates erschien zuerst im neuen Digital Health Podcast von heise online. Er wird von Marie-Claire Koch verantwortet.

Das UKE arbeitet seit 2009 durchgehend mit einer digitalen Patientenakte und verfügt inzwischen über sieben Millionen dokumentierte Patientenfälle. Diese Daten bilden die Grundlage für das Training der KI-Modelle. „Wir gehen davon aus, dass diese KI sehr gut generalisiert und auch an anderen Orten in diesem Gesundheitssystem funktionieren wird“, sagt Schweingruber. Alle Daten werden dabei datenschutzgerecht und anonymisiert verwendet und verlassen die Klinik nicht.
Argo schreibt Arztbriefe
Das erste Produkt der IDM ist Argo, ein großes Sprachmodell, das beim Schreiben von Arztbriefen unterstützt. „Man kann aus der Patientenakte auf Argo zugreifen. Und Argo generiert dann die Epikrise, die man dann anpassen und in seinen Arztbrief übernehmen kann“, erläutert der IDM-Geschäftsführer. Die Epikrise ist der Teil des Arztbriefs, in dem sich Ärztinnen und Ärzte kritisch mit dem Krankheitsverlauf auseinandersetzen – welche Diagnosen gestellt wurden, wie behandelt wurde und worauf Weiterbehandelnde achten sollten.
Dieser Abschnitt kostet im Klinikalltag besonders viel Zeit, weil er händisch geschrieben oder diktiert werden muss. „Ich sage auch immer gerne, wir haben eine KI entwickelt, die Arztbriefe schreibt, um den Arztbrief abzuschaffen“, so Schweingruber. Langfristig soll Argo die gesamte Arztbriefschreibung übernehmen und dabei helfen, dieses klassische Instrument grundsätzlich zu überdenken. „Wenn man sich damit beschäftigt, kommt man auf einmal an einen Punkt, wo man sich darüber unterhält, was wollen wir anstelle eines Arztbriefes?“
Noch in diesem Jahr soll Argo nicht mehr nur Epikrisen generieren, sondern als komplettes Werkzeug für die Arztbriefschreibung dienen. Auch die Entwicklung von KI-Agenten für die Diagnostik und Behandlung ist geplant. Dafür strebt die IDM die Zertifizierung nach ISO 13485 an, die für Hersteller von Medizinprodukten erforderlich ist.
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Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.
Orpheus ersetzt herkömmliche Spracherkennung
Das zweite Produkt ist Orpheus, eine KI-gestützte Spracherkennung, die seit Anfang 2025 am UKE im Einsatz ist. Alle 15.000 Mitarbeitenden des Klinikums können damit arbeiten. „Wir hatten früh alle Berufsgruppen immer mit dabei und ich bin fest davon überzeugt, dass wenn man ein solches KI-Tool wie moderne Spracherkennung in sein Unternehmen einführt, man das nicht nur an einer Stelle machen sollte, sondern eigentlich an allen Stellen“, betont Schweingruber.
Inzwischen läuft Orpheus laut IDM an vier Universitätskliniken, über 30 Krankenhäusern, vier Universitäten und mehr als 200 weiteren ambulanten Gesundheitseinrichtungen. Der entscheidende Unterschied zu kommerziellen Lösungen ist, dass Orpheus lokal im eigenen Rechenzentrum betrieben werden kann. Für Praxen ohne eigene Infrastruktur hostet die IDM das System in einer deutschen Cloud.
Daten bleiben in Europa
Für Schweingruber ist die IDM ein Beispiel dafür, warum Europa eigene KI-Infrastruktur braucht. „Wenn man sich herkömmliche Spracherkennung in seinem Unternehmen holt, zahlt man erstens dafür sehr viel Geld und die Daten fließen letztendlich zu den Unternehmen, die das natürlich dankend annehmen und darauf ihre KI weiterentwickeln und uns wieder zurückverkaufen“, erklärt er. „Wir durchbrechen diesen Kreislauf und sagen, nein, die Daten bleiben hier bei uns in Europa, in Deutschland und wir entwickeln darauf unsere KI-Modelle hochspezifisch für unser System weiter.“
Die Technologie soll künftig nicht nur Kliniken zur Verfügung stehen, sondern allen Akteuren im Gesundheitswesen – von Praxen über Apotheken bis zu Krankenkassen. Auch eine Schnittstelle für Start-ups und andere Software-Anbieter ist geplant, damit diese die KI-Modelle der IDM einbinden können, statt auf außereuropäische Dienste angewiesen zu sein. Zudem will die Organisation in diesem Jahr auch Open-Source-Komponenten veröffentlichen.
Schweingruber ist überzeugt, dass Kliniken künftig ohne KI kaum noch arbeitsfähig sein werden. „Wir haben ja so viel Daten, die kannst du als Mensch ab einem gewissen Punkt gar nicht mehr selbst erfassen. Du brauchst KI-Technologie, um dich durch diesen ganzen Datendschungel durchzunavigieren“, sagt er. Personaleinsparungen erwartet er dadurch aber nicht – im Gegenteil: „Wir werden nicht weniger Personal, sondern wir werden ein höheres Patientenaufkommen haben und dafür diese Technologie brauchen.“
(igr)
Künstliche Intelligenz
Palantir scheitert weitgehend mit Gegendarstellungen gegen „Republik“-Recherche
Der US-Datenanalyse-Konzern Palantir ist mit seinem Versuch, beim Schweizer Online-Magazin „Republik“ eine umfassende Gegendarstellung zu erzwingen, weitgehend gescheitert.
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Das Handelsgericht des Kantons Zürich wies in seinem Urteil vom 4. Juni 2026 (PDF) 22 von 23 geforderten Gegendarstellungen ab, wie die „Republik“ am Samstag bekanntgab.
Hintergrund sind zwei Recherchen, die die „Republik“ gemeinsam mit dem WAV-Recherchekollektiv im Dezember 2025 veröffentlicht hatte (Teil 1 und Teil 2). Grundlage für die Klage waren 59 Gesuche nach dem Schweizer Öffentlichkeitsgesetz. Die Beiträge dokumentierten sieben Jahre weitgehend erfolgloser Akquisebemühungen Palantirs bei Schweizer Bundesbehörden sowie die Rolle Zürichs als europäische Drehscheibe des Konzerns.
Eine erfolgreiche Gegendarstellung
Erfolg hatte Palantir nur bei einer Tatsachenbehauptung zur Software „Foundry“. Die „Republik“ hatte geschrieben, Foundry sei „ursprünglich auch für die USA entwickelt, für die ‚Aufstandsbekämpfung‘ in Afghanistan und im Irak“. Diese Passage musste die „Republik“ innerhalb von fünf Werktagen mit folgender Gegendarstellung versehen:

Die „Republik“ hat die Gegendarstellung veröffentlicht, unterstreicht aber, dass die Redaktion an ihrer Darstellung festhält.
(Bild: Republik)
Das Gericht begründete die Zulassung damit, dass es sich um eine konkrete, dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung handle – im Gegensatz zu den übrigen 22 beanstandeten Passagen. Die „Republik“ hat dem Text bereits den Vermerk „Die Redaktion hält an ihrer Darstellung fest“ gegenübergestellt.
Werturteile statt Tatsachen
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Das Schweizer Gegendarstellungsrecht erfasst laut Urteil nur überprüfbare Tatsachenbehauptungen, nicht aber Werturteile oder Schlussfolgerungen. An dieser Abgrenzung scheiterte Palantir wiederholt. Die Bezeichnungen „Überwachungstechnologie“, „Überwachungstool“ und „tödliche Kriegswaffe“ wertete das Gericht als zulässige Schlussfolgerungen aus den unbestrittenen Funktionen der Software. Bei der Bezeichnung „tödliche Kriegswaffe“ verwies es auf von der „Republik“ eingereichte Originalzitate von Palantir-CEO Alex Karp, wonach Palantir da sei, „um zu stören und nötigenfalls Feinde zu erschrecken und gelegentlich auch zu töten“.
Auch die zugespitzte Sprache der Recherche hielt der Prüfung stand. Formulierungen wie „große Verkaufskampagne“, „hartnäckig“ und „abgeblitzt“ stufte das Gericht als subjektive Wertungen ein, die auf unbestrittenen Tatsachen beruhen – namentlich, dass in sieben Jahren keine Zusammenarbeit zwischen Palantir und Schweizer Bundesbehörden zustande kam. Die Zusammenfassung eines internen Armee-Berichts, der dazu rate, „auf Lösungen von Palantir zu verzichten“, ließ das Gericht ebenfalls gelten: Aus dem Artikel gehe hervor, dass es um eine generelle Prüfung gehe, nicht um ein konkretes Angebot.
Eine zweite Hürde war die unmittelbare persönliche Betroffenheit. Zur Beschreibung der US-Einwanderungsbehörde Immigration and Customs Enforcement (ICE) als Organisation, die „Jagd auf Migrantinnen“ mache, stellte das Gericht fest: Selbst wenn diese Formulierung wertend zugespitzt sei, richte sie sich gegen die ICE als staatliche Behörde, nicht unmittelbar gegen Palantir.
Wachsender politischer Druck
Schon die Klageeinreichung im Februar hatte der ursprünglichen Berichterstattung zusätzliche Aufmerksamkeit verschafft. Das Urteil fällt in eine Phase wachsenden politischen Drucks auf Palantir. In Großbritannien stoppte Londons Bürgermeister Sadiq Khan im Mai einen 50 Millionen Pfund schweren Vertrag der Metropolitan Police mit Palantir. Zugleich wächst dort die Kritik am Einsatz beim staatlichen Gesundheitsdienst NHS, wo Bürgerrechtsorganisationen wie Medact und Amnesty International die Kündigung des Vertrags fordern.
In Deutschland hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz für die französische Palantir-Alternative ChapsVision entschieden, und Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) will die Abhängigkeit von US-Anbietern wie Microsoft und Palantir gezielt reduzieren. In Niedersachsen lehnen SPD und Grüne den Einsatz der Software weiterhin ab, und auch in Baden-Württemberg wird ein Ausstieg diskutiert.
Parallel positioniert sich der Konzern zunehmend als politischer Akteur mit einem 22-Thesen-Manifest, das unter anderem KI-Waffen, Wehrpflicht und eine engere Verzahnung von Silicon Valley und Staatsapparat fordert.
Das Urteil vom 4. Juni ist bisher nicht rechtskräftig: Palantir kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht einlegen. Eine Antwort auf die Anfrage von heise online, ob Palantir von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, steht noch aus.
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(vza)
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Keine Auflagen: US-Regierung winkt Übernahme von Warner durch
Die US-Regierung hat die Übernahme des Hollywood-Urgesteins Warner Brothers durch den Konkurrenten Paramount ohne Auflagen genehmigt. Das Justizministerium kam zu der Einschätzung, dass der Zusammenschluss weder dem Wettbewerb noch US-Verbrauchern schaden werde – sowohl im TV- oder Streaming-Geschäft als auch in der Filmproduktion. Zugleich laufen noch Wettbewerbsprüfungen in mehreren Bundesstaaten sowie außerhalb der USA, unter anderem in Europa.
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Hinter Paramount steht die Familie des Software-Milliardärs Larry Ellison, der als Unterstützer von Präsident Donald Trump bekannt ist. Ursprünglich hatte sich im vergangenen Jahr schon Netflix mit Warner auf einen Kauf des Streaming- und Studiogeschäfts der Branchengröße verständigt. Doch Paramount ließ nicht locker und gab ein höheres Gebot für den gesamten Konzern Warner Bros. Discovery ab, inklusive der Fernsehsender wie CNN. Der Deal ist nun rund 111 Milliarden Dollar schwer.
Druck auf CNN
Trump-Kritiker in den USA befürchten, dass CNN unter dem Dach von Paramount die redaktionelle Unabhängigkeit verlieren könnte – wie dies schon in anderen Fällen geschah, wo Medienhäuser von Milliardären übernommen wurden, die dem Präsidenten die Treue halten. Trump hatte mehrfach gesagt, ihm sei besonders wichtig, dass der oft kritisch über ihn berichtende Nachrichtensender bei einem Warner-Deal ebenfalls den Besitzer wechselt.
Die Nachrichtenredaktion des Paramount-Senders CBS fiel nach der Übernahme durch die Ellison-Familie durch wohlwollendere Berichterstattung gegenüber Trumps Regierung auf. In der populären Reportage-Sendung „60 Minutes“ wurden einige Korrespondenten entlassen, die zum Teil politisierten Druck beklagten.
Paramount will mehr Gewicht
Paramount wird von Larry Ellisons Sohn geführt – dem Filmproduzenten David Ellison. Er will mit der Übernahme von Warner Bros. Discovery an Gewicht in Hollywood gewinnen. Paramount ist unter den kleineren Playern der Branche. Zu Warner gehören unter anderem das DC-Superhelden-Universum mit Superman und Batman, Filmreihen wie „Harry Potter“ sowie ein starkes Streaming-Geschäft auf Basis des Bezahlsenders HBO.
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(nie)
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Ex-Krypto-König Bankman-Fried scheitert mit Berufungsantrag
Der ehemalige Digitalgeld-Unternehmer Sam Bankman-Fried ist mit einem Einspruch gegen seine Verurteilung als Betrüger im ersten Anlauf gescheitert. Drei Richter eines Berufungsgerichts lehnten es ab, das Urteil zu kippen, das zu einer Haftstrafe von 25 Jahren führte. Der 34-jährige Bankman-Fried kann noch eine Prüfung durch das gesamte Gericht beantragen oder vor das Oberste Gericht der USA ziehen.
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FTX, einer der größten Handelsplätze für Kryptogeld wie Bitcoin, war Ende 2022 spektakulär zusammengebrochen. Bankman-Fried wurde auf den Bahamas festgenommen und an die USA ausgeliefert. Er wurde 2024 verurteilt. Derzeit läuft ein Berufungsverfahren.
Milliarden-Loch oder Liquiditätskrise?
Während das Geschäft mit Kryptowährungen kompliziert sein kann, wurde Bankman-Fried am Ende klassischer Betrug zur Last gelegt: Veruntreuung von Kundenvermögen. Bankman-Fried stand auch hinter einem Hedgefonds namens Alameda Research, der riskante Geschäfte machte und sich Mittel bei FTX lieh.
Eigentlich hätten dabei Sicherheiten hinterlegt werden müssen. Es gab auch Computersysteme, die dafür sorgen sollten. Doch diese Software machte eine heimliche Ausnahme für Alameda. Dadurch konnte der Hedgefonds bei FTX so tief ins Minus gehen, wie er wollte. Als Alameda-Geschäfte schiefgingen, klaffte in der FTX-Kasse der Anklage zufolge ein Milliarden-Loch. Bankman-Fried behauptet dagegen, FTX habe zwar in einer Liquiditätskrise gesteckt, sei aber grundsätzlich zahlungsfähig gewesen.
Diese Position war auch die Basis für Bankman-Frieds Berufung. Der Richter hatte in dem Verfahren an einem Bezirksgericht den Anwälten verboten, den Geschworenen zu sagen, dass FTX trotz Insolvenz in der Lage gewesen sei, Anlegern das Geld zurückzuzahlen. Das sei ein Fehler gewesen, hieß es in dem Berufungsantrag. Die Richter am Berufungsgericht befanden in ihrer Entscheidung aber, dies sei irrelevant, da der Betrug bereits bei der Überweisung an Alameda passiert sei.
Begnadigung erst nach Haftstrafe?
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Bankman-Fried ersuchte auch bereits um eine Begnadigung. Allerdings geht aus den Informationen im System des US-Justizministeriums hervor, dass der 34-Jährige zumindest derzeit erst nach Ablauf seiner 25 Jahre langen Haftstrafe begnadigt werden will. Nach US-Recht kann man dadurch etwa das Wahlrecht wiedererlangen. US-Präsident Donald Trump hatte Anfang des Jahres in einem Interview der „New York Times“ gesagt, er habe nicht vor, Bankman-Fried zu begnadigen.
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