Künstliche Intelligenz
KI-Update kompakt: Sicherheit von KI-Agenten, Burnout, Ring-Kameras, Roboter
Benchmark testet regelgetreues Verhalten von KI-Agenten
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KI-Agenten lügen und umgehen Sicherheitsregeln, wenn es ihrem Ziel dient. Ein neuer Benchmark namens ODCV-Bench will erstmals das tatsächliche Verhalten autonomer Agenten messen, nicht nur deren Absichtserklärungen. Er umfasst 40 Szenarien mit mehreren Teilaufgaben. In einem davon soll ein Fahrer Impfstoff liefern, der sich wegen des Wetters verspätet. Der Agent kann die reguläre Pause einhalten und die Lieferung verzögern, oder er manipuliert Sicherheitsprotokolle und lässt den Fahrer ohne Pause weiterfahren.
Der Benchmark prüft auch, ob Agenten Regeln nur auf direkte Aufforderung brechen oder schon dann, wenn ein bloßer Anreiz genügt. In den Tests setzten sich 30 bis 50 Prozent der getesteten Modelle über Sicherheitsrichtlinien hinweg, darunter Claude Opus 4.5, GPT 5.1 und Gemini 3.

ChatGPT als Arzt-Ersatz?
Große Sprachmodelle bestehen Ärzte-Zulassungsprüfungen und ordnen Symptome zuverlässig ein. Ohne menschliche Beteiligung identifizierten sie in einem Test der Universität Oxford in 94,9 Prozent der Fälle mindestens eine relevante Erkrankung. Doch sobald echte Menschen die Modelle befragten, brachen die Werte ein: Teilnehmer mit KI-Unterstützung erkannten relevante Erkrankungen nur in maximal 34,5 Prozent der Fälle.
Die Schlussfolgerung des Oxford-Teams ist klar: Bevor KI-Systeme im Gesundheitswesen zum Einsatz kommen, müssen sie mit echten Menschen getestet werden, nicht nur mit Prüfungsfragen oder simulierten Gesprächen.
KI-Engine für präziseres Medikamenten Design
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Isomorphic Labs, eine Tochterfirma von Google DeepMind, hat ein neues System für die Wirkstoffentwicklung vorgestellt. Die „Drug Design Engine“ (IsoDDE) sagt laut dem Unternehmen doppelt so genau wie ihr Vorgänger AlphaFold 3 vorher, wie potenzielle Wirkstoffe an Proteine andocken. Das gilt besonders für Strukturen, die stark von den Trainingsdaten abweichen. Im Kern geht es um Liganden, also kleine Moleküle, die an ein Protein binden und dessen Funktion beeinflussen. Genau dieses Zusammenspiel zu verstehen, ist ein zentrales Problem bei der Entwicklung neuer Medikamente.
Das System kann zudem vorhersagen, wie stark ein Wirkstoff an sein Zielprotein bindet, und soll sogar bisher unbekannte Andockstellen auf Proteinen finden. Laut Isomorphic Labs liefert IsoDDE diese Ergebnisse in Sekunden, was die computergestützte Vorauswahl von Wirkstoffkandidaten deutlich beschleunigen könnte.
KI-Einsatz führt zu Mehrarbeit statt Entlastung
Forscher der Berkeley Haas School of Business haben ein US-amerikanisches Tech-Unternehmen mit rund 200 Mitarbeitern acht Monate lang beobachtet. Die Firma hatte ihren Angestellten Zugang zu kommerziellen KI-Tools gegeben, ohne deren Nutzung vorzuschreiben. Das Ergebnis: Die Mitarbeiter arbeiteten schneller, übernahmen mehr Aufgaben und dehnten ihre Arbeitszeit freiwillig aus. Die KI gab ihnen das Gefühl, mehr schaffen zu können. Natürliche Pausen verschwanden, stattdessen wechselten sie ständig zwischen Aufgaben. Die Interaktion mit der KI fühlte sich wie ein lockeres Gespräch an, wodurch die Grenzen zwischen Job und Privatleben verschwammen.
Als die anfängliche Begeisterung nachließ, spürten die Mitarbeiter die schleichend gewachsene Arbeitslast. Die Folgen: chronische Ermüdung, Burnout und erhöhte Fluktuation. Vorgesetzte konnten oft nicht unterscheiden, ob die höhere Produktivität nachhaltig war oder auf Kosten der Gesundheit ging. Die Berkeley-Forscher empfehlen Unternehmen deshalb, klare Regeln aufzustellen, wann und wie KI eingesetzt werden soll.
Deep Research bekommt großes GPT-5 Update
OpenAI hat seine Recherche-Funktion „Deep Research“ in ChatGPT auf das neue Modell GPT-5.2 umgestellt. Bisher lief das Tool auf Basis der Modelle o3 und o4-mini. Nutzer können nun Apps in ChatGPT anbinden, das System gezielt bestimmte Webseiten durchsuchen lassen und den Fortschritt einer Recherche in Echtzeit verfolgen. Wer möchte, kann die Suche unterbrechen, Rückfragen stellen oder neue Quellen ergänzen.
Deep Research startete vor einem Jahr als erster KI-Agent in ChatGPT: Das System führt anhand einer Nutzeranfrage eigenständig mehrstufige Websuchen durch, bevor es eine Antwort formuliert. OpenAI weist darauf hin, dass auch die Websuche nicht vor Fehlern schützt. Die Faustregel bleibt: Je länger die erzeugten Texte, desto höher das Risiko für falsche Informationen.

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.
LLMs halluzinieren immer noch viel zu oft
Selbst die besten KI-Modelle erfinden regelmäßig Fakten. Das belegt ein neuer Benchmark namens „Halluhard“, entwickelt von Forschern der Schweizer Universität EPFL, des ELLIS Institute Tübingen und des Max-Planck-Instituts für Intelligente Systeme. Er misst Halluzinationen in realistischen Gesprächen über mehrere Frage-Antwort-Runden zu Themen wie Rechtsfällen, Forschungsfragen und Programmierung. Anthropics Claude Opus 4.5 mit aktivierter Websuche, die stärkste getestete Konfiguration, produzierte noch in rund 30 Prozent der Fälle falsche Informationen. Ohne Websuche lag die Rate bei etwa 60 Prozent.
Der Grund: Modelle mit Websuche zitieren zwar oft eine passende Quelle, erfinden dann aber Details, die dort gar nicht stehen. In längeren Gesprächen steigt die Rate, weil die Modelle auf ihren eigenen früheren Fehlern aufbauen. Besonders anfällig sind sie bei Nischenwissen, etwa bei wenig zitierten Forschungsarbeiten. Dort tauchen Informationen in den Trainingsdaten nur bruchstückhaft auf, was für eine Antwort reicht, aber nicht für eine korrekte.
Kritik an KI-Funktion für die Ring-Kameras
Nach einer Super-Bowl-Werbung von Ring, einer Amazon-Tochter, für die KI-Funktion „Search Party“ wächst die Kritik. Die Funktion soll Hundebesitzern helfen, entlaufene Tiere zu finden: Eine KI durchsucht automatisch die Aufnahmen aller Ring-Kameras in der Nachbarschaft. Kritiker sehen darin jedoch den Aufbau eines vernetzten Überwachungsapparats. „Hier geht’s definitiv nicht um Hunde, hier geht’s um Massenüberwachung“, schrieb der demokratische Senator Ed Markey.
Ring stand bereits früher wegen enger Verbindungen zu Strafverfolgungsbehörden in der Kritik. Unter Gründer Jamie Siminoff erhielt die Polizei einst direkten Zugriff auf Kameraaufnahmen. Diese Kooperation wurde zwischenzeitlich zurückgefahren, nach Siminoffs Rückkehr im vergangenen Jahr jedoch wieder aufgenommen.
ChatGPT führt Werbung in den USA ein
OpenAI blendet in den USA erstmals Anzeigen in ChatGPT ein. Die Werbung beschränkt sich auf die Gratisversion und die günstigste Bezahlvariante „ChatGPT Go“. Teurere Abonnements bleiben werbefrei. Die Anzeigen sollen keinen Einfluss auf die KI-Antworten haben und optisch klar als Werbung erkennbar sein. Werbetreibende erhalten keinen Zugriff auf Chatverläufe oder persönliche Daten, sondern nur anonymisierte Leistungsdaten wie Klickzahlen. Die Auswahl der Anzeigen richtet sich nach dem aktuellen Chat-Thema und vergangenen Interaktionen: Bei einer Rezeptsuche könnten etwa Anzeigen für Kochzubehör oder Lieferdienste erscheinen.
Anzeigen für Minderjährige sowie Werbung aus den Bereichen Gesundheit und Politik schließt OpenAI vorerst aus. Das Unternehmen begründet den Schritt damit, dass der Betrieb der Gratis- und Go-Version immense Infrastrukturkosten verursache. Werbeeinnahmen seien deshalb wirtschaftlich nötig.
China wettet im großen Stil auf humanoide Roboter
China will innerhalb von fünf Jahren zum Weltmarktführer für humanoide Roboter aufsteigen. Lokale Regierungen stellen Unternehmen vergünstigte Büroflächen bereit, gewähren Zugang zu günstigen Krediten und subventionierten Fachkräften. In Zentren wie dem „Robot Valley“ in Shenzhen fließen Milliarden in KI-Modelle und Robotik-Hardware. Der Staat fungiert zudem als wichtiger Erstabnehmer.
Im Zuge der Förderung sind in China mehr als 140 Start-ups für humanoide Roboter entstanden. In den USA wächst die Sorge: Laut dem Wall Street Journal bereitet das Weiße Haus ein Dekret vor, das die US-Robotikindustrie gezielt fördern soll.
Netflix‘ Synchronsprecher-Vertrag ist rechtswidrig
Der aktuelle Netflix-Vertrag für deutschsprachige Synchronsprecher ist in seiner jetzigen Form offenbar nicht rechtens. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das der Verband Deutscher Sprecher (VDS) in Auftrag gegeben hat. Die sogenannte AOR-Vereinbarung verlangt von Sprechern, Netflix weitreichende Rechte an ihren Stimmaufnahmen einzuräumen: Nutzung für KI-Training, digitale Bearbeitung und Nachbildung sowie die Erzeugung synthetischer Stimmen, und das für 50 Jahre.
Der VDS rät seinen Mitgliedern von einer Unterzeichnung ab. Sollten sie diesem Rat folgen, könnten erste Netflix-Eigenproduktionen in absehbarer Zukunft ohne deutsche Synchronfassung erscheinen.
KI-Bibliothekarin Stella für die Lesezeichen-Sammlung
Der Online-Bookmark-Manager Raindrop.io hat eine KI-Assistentin namens Stella eingeführt. Sie durchsucht gespeicherte Links, fasst Artikel zusammen und hilft beim Aufräumen der Lesezeichen-Sammlung. Nutzer können etwa fragen: „Such mir alle Links zu KI-Grundlagen raus“ und erhalten eine kommentierte Liste. Stella läuft auf einem Sprachmodell von OpenAI, das direkt beim Anbieter gehostet wird, sodass keine Daten über eine externe API abfließen. Der Dienst nutzt dabei die statischen Kopien verlinkter Websites, die Raindrop.io ohnehin anlegt.
Stella ist auch per MCP-Server erreichbar, sodass Nutzer ihre Lesezeichen über andere Anwendungen abfragen können. Die Funktion ist den Pro-Abonnenten von Raindrop.io vorbehalten und kostet rund 30 Euro im Jahr.
KI-Agenten ermitteln Regeln von römischem Brettspiel
Eine Forschungsgruppe der Universität Leiden hat mithilfe von KI die Regeln eines bislang unbekannten römischen Brettspiels rekonstruiert. Fotos des Spielsteins zeigen ein 21 × 14,5 Zentimeter großes Rechteck mit parallelen Linien, diagonalen Ecklinien und einer Mittellinie. Gespielt wurde darauf wohl mit kleinen runden Steinen. Mikroskopische Untersuchungen und 3D-Scans ergaben, dass der Stein um die Linien herum stärker abgenutzt war.
Auf Basis dieser Abnutzungsspuren ließen die Forscher zwei KI-Agenten gegeneinander spielen und so die Regeln ermitteln. Als Ausgangspunkt dienten Spielregeln, die von viel jüngeren Spielen bekannt waren. Die Spuren passen demnach am besten zu einem sogenannten Blockierspiel, bei dem es darum geht, den Gegner an der Bewegung zu hindern. Die ältesten bekannten Blockierspiele stammten bisher aus dem Mittelalter. Der Fund belegt nun, dass solche Spiele bereits Jahrhunderte früher gespielt wurden.

(igr)
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Digital-Omnibus: Bundesrat warnt vor DSGVO-Chaos und KI-Vollbremsung
Die EU-Kommission hat mit dem Entwurf für eine Digital-Omnibus-Verordnung ein ehrgeiziges Ziel formuliert: Der netzpolitische Rechtsrahmen soll vereinfacht, Bürokratie abgebaut, die Innovationsfähigkeit gestärkt werden. Der Bundesrat trägt dieses Anliegen in seinen Beschlüssen vom Freitag grundsätzlich mit. Zugleich sparen die Ländervertreter aber nicht mit Kritik an der konkreten Ausgestaltung. Die Sorge in dem Gremium ist groß, dass die angestrebte Erleichterung ins Gegenteil umschlagen und neue, unvorhersehbare Hürden aufbauen könnte.
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Besonders skeptisch beäugt die Länderkammer in ihren zwei einschlägigen Stellungnahmen die geplante Änderung der Definition personenbezogener Daten in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier warnt sie vor einer verstärkten Rechtsunsicherheit, da die Einordnung künftig stärker von subjektiven Gegebenheiten der verarbeitenden Stelle abhängen soll.
Bisher galt ein objektiverer Maßstab, was unter personenbezogene Informationen fällt. In der Praxis könnte die vorgesehene Neuregelung mit ihrem Fokus auf Pseudonymisierung laut dem Bundesrat bei arbeitsteiligen Prozessen dazu führen, dass völlig unklar bleibt, für wen die strengen Regeln der DSGVO gelten. Anstatt die Unternehmen zu entlasten, würde diese Unschärfe zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten und einem Rückzug aus datengetriebenen Geschäftsmodellen führen, warnen die Länder. Das würde den gewünschten Entlastungseffekt zunichtemachen.
Datenschutz-Vabanque-Spiel
Ein weiterer Punkt betrifft KI und den Zugriff auf Daten in Fahrzeugen. Für die Entwicklung autonomer Fahrsysteme und moderner Assistenzsysteme wie Brems- oder Spurhaltehelfer benötigt die Automobilindustrie gigantische Mengen an Bild- und Videodaten aus dem realen Straßenverkehr. Der aktuelle Verordnungsvorschlag sieht dafür weitgehende Einwilligungspflichten vor, die in der Realität kaum umsetzbar seien, fürchtet der Bundesrat. Ihm zufolge ist es unmöglich, von jedem Passanten, der zufällig von einer Fahrzeugkamera erfasst wird, vorab eine Zustimmung einzuholen. Dies komme einem Entwicklungsverbot für autonomes Fahren in Europa gleich.
Ein solcher Ansatz würde auch die Verkehrssicherheit gefährden, warnt die Kammer. Gerade vulnerable Gruppen wie Kinder oder Menschen mit Beeinträchtigungen können ohne diese Trainingsdaten nicht zuverlässig von autonomen Systemen erkannt werden. Wenn die KI nicht lerne, wie ein junger Mensch am Straßenrand aussieht, sinke das Sicherheitsniveau für alle Verkehrsteilnehmer. Die Länder fordern daher eine rechtlich eindeutige Regelung für die Nutzung solcher Bilddaten, die über die engen Grenzen der aktuellen KI-Definition hinausgeht und auch klassische Assistenzsysteme umfasst.
Bürokratie-Hammer für Sicherheitsbehörden?
Zwar erkennt der Bundesrat das Bemühen an, den Einsatz von KI im Bereich der Strafverfolgung durch den AI Act und die Omnibus-Anpassungen zu regeln. Er warnt aber vor einer übermäßigen Belastung durch neue Dokumentations- und Nachweispflichten. Gerade bei Hochrisikosystemen bestehe die Gefahr, dass der enorme bürokratische Aufwand den künftigen Einsatz von KI in der Polizeiarbeit hemme oder sogar verhindere. Die hohen Investitionskosten für die Hardware stünden dann in keinem Verhältnis mehr zum operativen Nutzen, wenn Beamte einen Großteil ihrer Zeit mit dem Erstellen von Compliance-Berichten verbringen müssten.
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Die Länder plädieren daher für erweiterte Ausnahmebestimmungen für Strafverfolgungsbehörden. Diese unterlägen bereits einer engen parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle. Zusätzliche bürokratische EU-Schichten schränkten die operative Handlungsfähigkeit ein, ohne den Grundrechtsschutz effektiv zu erhöhen. Anzustreben sei eine verantwortungsvolle Balance zwischen rechtsstaatlicher Kontrolle und der Effizienz der europäischen Sicherheitsarchitektur, um im internationalen Vergleich nicht den Anschluss an „moderne Ermittlungsmethoden“ zu verlieren.
Herstellerverantwortung statt Nutzerbelastung
Im Bereich Verbraucherrecht verlangt der Bundesrat, dass die Vereinfachungen nicht zu einer Absenkung des Schutzniveaus führen dürfen. Er moniert, dass der Entwurf bisher keine ausreichende Hersteller- und Anbieterverantwortung vorsieht. Nach Ansicht der Länder müssen die Produzenten digitaler Dienste stärker in die Pflicht genommen werden. Es gelte sicherzustellen, dass ihre Standardlösungen bereits ab Werk datenschutzkonform funktionieren (Privacy by Design). Es könne nicht sein, dass die Verantwortung für komplexe datenschutzrechtliche Einstellungen allein beim Endanwender oder dem kleinen mittelständischen Unternehmen liege, das die Software einsetzt.
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(nie)
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Missing Link: Was sechs Jahre nach dem ersten Lockdown vom Heimbüro blieb
„Varus, gib mir meine Legionen wieder!“, soll Kaiser Augustus nach dem misslungenen Germanien-Feldzug im Jahre 9 ausgerufen haben. So wie der römische Kaiser seine Legionen nicht mehr wiederfand, so ging es 2011 Jahre später, während der Frühphase der Coronapandemie, auch dem einen oder anderen Niederlassungsleiter, Teamleiter oder Firmenchef: Die Heerschar der Mitarbeiter war plötzlich außer Sicht, als am 22. März 2020 der bundesweite Lockdown ausgerufen wurde.
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Bis heute fehlen einigen der Chefs ihre Legionen – die weiterhin zumindest teilweise von anderen Orten als aus Firmenliegenschaften arbeiten. Knapp ein Viertel der deutschen Arbeitnehmer bleibt mindestens einen Tag pro Woche der Arbeitgeberumgebung fern – und diese Zahl scheint sich weiter zu verstetigen.
Faktor Kinderfreuden
Das „Home Office“, wie es in bestem Denglisch heißt (im Vereinigten Königreich wird damit das Innenministerium bezeichnet), ist dabei deutlich produktiver, als man denken könnte – zumindest in einer Dimension. Teilweise von zu Hause aus arbeitende Paare weisen eine höhere Geburtenzahl auf, so Forscher des Münchner Ifo-Instituts in einer Anfang März veröffentlichten Analyse. Doch anders als man denken könnte: Die Geburtenrate steigt mit mehr Tagen der Arbeit von Zuhause nicht weiter an. Weshalb die Forscher auch keine Kausalitätsvermutungen anstellen wollen, ob jetzt die bessere Vereinbarkeit von Familienangelegenheiten mit beruflicher Tätigkeit oder die bessere Vereinbarkeit von Familienerweiterungstätigkeiten mit dem Beruf hier maßgeblich sei. Klar aber ist den Forschern zufolge: Mindestens ein Tag „Work from Home“ korreliert mit der Kinderhäufigkeit, arbeiten beide mindestens einen Tag nicht in der Firma, sind Kinder noch häufiger wahrscheinlich.

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Ein wesentlicher Faktor ist dabei vor allem das zeitliche Korsett. Denn erst Arbeitszeit und Arbeitswegzeiten zusammen ergeben die Abwesenheit, die vor allem beim Vorhandensein jüngerer Kinder mit Kinderbetreuungszeiten abgedeckt werden muss. Laut Arbeitskräfteerhebung des Statistischen Bundesamts sind aber ein Drittel der Vollzeitarbeiter mindestens eine Stunde täglich mit Hin- und Rückweg zum Arbeitsort verplant. Bei striktem Einhalten aller Arbeitszeitvorschriften mit Pflichtpausen würde das einer Gesamtabwesenheit von etwa 10 Stunden bei 8 Stunden Arbeitszeit entsprechen. Wird also der Arbeitsweg auf den Stundenlohn umgerechnet, haben jene, die den Weg vermeiden, ein um 10 Prozent höheres Gehalt – tragen dafür aber auch einen Teil der Kosten selbst, die sonst ihr Arbeitgeber tragen würde.
Zurückbeorderung mit Risiken
Doch bei den Arbeitgebern gibt es immer wieder Unzufriedenheit, und das nicht nur aufgrund des Effekts der unsichtbaren Legionen. Tatsächlich haben viele Unternehmen trotz vieler digitaler Tools immer noch ihre Schwierigkeiten, ihre Mitarbeiter halbwegs gleich gut oder schlecht in Arbeitsabläufe und Wissensmanagement zu integrieren. Was in globalen Großkonzernen als Standard gilt, dass standort- und teamübergreifend rund um die Welt digital zusammengearbeitet und Aufgaben verteilt werden, ist für viele mittelgroße und kleinere Unternehmen organisatorisch wie kulturell eine Herausforderung – selbst wenn die Mitarbeiter im Regelfall die gleiche Sprache sprechen.
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Etwa ein Drittel der Beschäftigten hat laut einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts des gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Instituts bislang einen Rückkehraufruf erlebt. Doch die Angestellten zurück ins Büro zu beordern, ist für Arbeitgeber dabei nicht immer mit Erfolg verbunden – es sei denn, die Trennung voneinander ist der eigentlich erwünschte Effekt. 86,5 Prozent der Vorgesetzten gaben laut den Beschäftigten an, dass es bei der Rückkehr um einen besseren kollegialen Austausch gehen würde, drei Viertel wollten die Teamarbeit „erleichtern“ – und nur knapp die Hälfte wollte demnach die Produktivität steigern.
Hauptgrund Kontrollwunsch?
Die Arbeitnehmer vermuteten hingegen etwas ganz anderes: Mehr als die Hälfte sah als Hauptgrund „fehlendes Vertrauen“ und drei von fünf Befragten vermuteten einen stärkeren Kontrollwunsch des Arbeitgebers. Dafür gibt es vor allem einen Kristallisationspunkt: die Frage, ob zu Hause tatsächlich gearbeitet wird. An anekdotischer Evidenz zur Erledigung häuslicher Tätigkeiten während zeitintensiver Firmencalls herrscht kein Mangel, vom Waschmaschinenpiepen über Kindergeschrei bis zum kochenden Kollegen. Doch wo die Grenze genau verläuft und ob diese nicht oft sogar eher zugunsten des Arbeitgebers verschoben wird, ist weiterhin unklar. Allerdings müssen Arbeitszeiten unabhängig vom Arbeitsort erfasst werden – und das korrekt.
Denn grundsätzlich besteht bei Erledigung von Nicht-Arbeit ohne offizielle Unterbrechung die Gefahr von „Arbeitszeitbetrug“, was – wie vor Ort auch – eine Abmahnung oder gar Kündigung nach sich ziehen kann. Nur: Nachweisen kann das ein Arbeitgeber kaum. Und führt er grundsätzlich zulässige Überwachungsmethoden ein, kann der Schuss auch nach hinten losgehen.
Oft kein Rechtsanspruch auf Heim-Arbeitsort
Bleibt also alternativ aus Arbeitgebersicht die Rückholaktion. Denn juristisch gibt es oft gar keinen direkten Anspruch darauf, nicht in den Betrieb zu müssen. So hat das Bundesarbeitsgericht im Oktober 2025 (2 AZR 302/24) festgestellt: Wenn vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unterliegt der Arbeitnehmer grundsätzlich dem „Direktionsrecht“ des Arbeitgebers. Ein allgemeines „Recht auf Homeoffice“, wie es etwa die Ampelkoalition einst andachte, gibt es im Arbeitsrecht bis heute so nicht. Allerdings hängt es stets von den Umständen des Einzelfalls ab, ob ein Arbeitgeber die Anwesenheitspflicht erfordern darf, wie weitere Gerichtsurteile zeigen. Das BAG-Urteil ging unter anderem deswegen zu Ungunsten des Beschäftigten aus, da er zuvor nicht vollständig, sondern nur tageweise von Zuhause gearbeitet hatte. Nach der Schließung „seines“ Standortes wollte er nunmehr vollständig remote arbeiten – die sei aber nicht „derselbe Arbeitsplatz“ wie vorher, befanden die Richter.
In anders gelagerten Fällen hatten Gerichte allerdings auch schon anders entschieden: Eine Versetzung in eine 500 Kilometer entfernte Betriebsstätte sei unzulässig, hatte etwa das Landesarbeitsgericht Köln in einem krassen Fall befunden. Und so dürfte für derartige Streitigkeiten in Deutschland weiterhin kaum Klarheit bestehen, außer einer ganz einfachen: Die Interessen des Arbeitnehmers sind trotz Direktionsrecht stets ebenfalls zu berücksichtigen – wer glaubt, Arbeitnehmer per Zwangsversetzung an andere Betriebsstätten loswerden zu können, muss dafür deren Belange berücksichtigen.
Und wer als Arbeitnehmer wirklich sicher gehen will, sollte sich seine Remote-Tätigkeit von vornherein vertraglich zusichern lassen – und auch die Arbeitgeber tun gut daran, vorher gründlich zu prüfen, ob sie diese wirklich widerrufen wollen. Der reine Wunsch des Feldherren, seine Truppen auch in Augenschein nehmen zu dürfen, reicht regelmäßig nicht aus. Denn dass sie nicht kommen, ist längst eingepreist.
Freitags allein auf weiter Flur
Für Arbeitgeber stellt sich inzwischen eine andere Frage: Wie umgehen mit dem „Di-Mi-Do“-Problem? Viele Unternehmen haben aufgrund gähnender Leere ihre Büroflächen reduziert – und starre Bürokonzepte zugunsten von flexiblen Desks aufgegeben. Doch die Arbeitnehmeranwesenheit bleibt montags und freitags bei vielen Unternehmen weiterhin gering – während in der Wochenmitte der verringerte Platz schon einmal knapp, mitunter zu knapp werden kann. Aus Jobs mit Langstreckenpendlern lange bekannt, hat das Phänomen längst weite Teile der Wirtschaft erfasst. Und dass vor allem der Freitag in vielen Dienstleistungsbranchen und der Verwaltung insbesondere bei Teilzeitkräften schon immer weniger gut besetzt war, hilft dabei auch nicht.
Gekommen, um zu bleiben?
Was aber ist nun die Zwischenbilanz nach einem halben Jahrzehnt stärkerer Remote-Arbeit in der arbeitskulturtraditionsorientierten Bundesrepublik? Nachfrage bei den relevanten Institutionen: Der Bundesverband der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hält das Thema auf Anfrage für zu unwichtig, um sich dazu überhaupt zu verhalten. Und auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist nicht in der Lage, sich dazu zu äußern – er kann nur auf Zahlen einer Befragung aus dem Jahr 2020 verweisen. Irgendwie scheint darin derzeit zumindest kein allzu großer gesellschaftlicher Sprengstoff gesehen zu werden.
Bildschirmarbeitsvorgaben könnten überarbeitet werden
Immerhin: Im Bundesarbeitsministerium (BMAS) beschäftigt man sich weiterhin damit, zumindest in Teilaspekten. Zwar ist von den Überlegungen der Vorgängerregierung nichts mehr übrig geblieben, einen Rechtsanspruch auf Arbeiten von Zuhause aus gesetzlich zu verankern. Aber: Die EU-Kommission überarbeitet die „Richtlinie 90/270/EWG über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten“, weiß man im BMAS. „Ein konkreter Zeitplan hierzu besteht zurzeit jedoch nicht.“ Seit 1990, also dem Jahr, in dem Nintendo das SuperNES auf den japanischen Markt brachte und Steve Jobs NeXT zum Erfolg verhelfen wollte, wird darin geregelt, welche Mindeststandards ein Arbeitsplatz mit Bildschirm erfüllen muss. In Deutschland ist sie als Teil der Arbeitsstättenverordnung umgesetzt und ist über die Technischen Regeln für Arbeitsstätten weiter ausspezifiziert. Die meinen allerdings in der Regel nur formale „Telearbeitsplätze“. Weshalb das BMAS mitteilt: Auch das „Erfordernis einer Technischen Regel für ortsflexible Bildschirmarbeit außerhalb von Arbeitsstätten“ solle geprüft werden. Sprich: Herr Müller und Herr Meier könnten bei der Arbeit im Zug, im Café oder auf dem Sofa ebenfalls mit wohlspezifizierten Vorgaben vor möglichen gesundheitlichen Spätfolgen geschützt werden.
Außer Home-Office-Pauschale wenig Fortschritt
Was ist also die Zwischenbilanz in Sachen „Work from Home“? Tatsächlich gibt es so gut wie keine einheitlichen Befunde, auch sechs Jahre nach dem bundesweiten Lockdown am 22. März 2020. Viele der damals offenen Fragen sind bis heute kaum weiter geklärt, die damals schon veraltete und unzureichende Rechtslage hat sich seitdem kaum weiterentwickelt. Immerhin: Sechs Euro pro Tag Arbeit aus dem Heimbüro lassen sich steuerlich anrechnen, maximal 210 Tage pro Arbeitsjahr.
An anderer Stelle ist die weitgehend fehlende Rechtsweiterentwicklung aber auch positiv zu bewerten: Arbeitgeber haben weiterhin kein Recht darauf, dass ihre Arbeitnehmer nicht in die Firma kommen. Denn das Direktionsrecht kann das Arbeiten von zu Hause nicht umfassen, solange dies keine offizielle Betriebsstätte ist. Ob die Arbeitnehmer bei einer Spontanrückkehr in die Firmenumgebung vor Ort dann aber überhaupt arbeiten könnten, wäre nicht ihr Problem: Dafür Sorge zu tragen, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Arbeitgebers. Die Wäsche allerdings müsste dann länger warten.
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