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Kommentar zu Spritpreisen: Nachhaltiges Handeln ist gerade jetzt gefragt
Vielleicht sollte es uns alle nicht wundern. Gerade in einem Superwahljahr in Deutschland mit acht Urnengängen besteht stets die Gefahr, dass politisch Verantwortliche in hektische Betriebsamkeit verfallen, zumal es an Vorschlägen von außen wahrlich nicht mangelt. In der Debatte um Spritpreise, die schon seit Jahrzehnten ein gehöriges Erregungspotenzial bieten, können gerade Kandidaten im Vorfeld einer Wahl viel falsch machen. Dabei ist es jetzt wichtig, mit Augenmaß vorzugehen.
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Martin Franz ist der stellvertretende Chefredakteur von heise/Autos. Das berufliche Schrauben hat er hinter sich gelassen, um sich dem Thema Mobilität auf andere Art und Weise widmen zu können: beschreibend. Die Begeisterung für das Auto hat sich verändert, ohne abzunehmen.
Der Liter Diesel kostete in dieser Woche auf der A99 nahe der Redaktion schon 2,50 Euro pro Liter. Abseits der Autobahn waren es aktuell bundesweit 2,16 Euro, was nur im direkten Vergleich irgendwie nicht ganz dramatisch erscheint. Autofahrer bekommen am eigenen Portemonnaie eine Folge des eskalierenden Konflikts im Nahen Osten ab. Viele wird es nur begrenzt trösten, dass sie noch immer auf der gemütlichen Seite einer Politik stehen, die den Frieden nicht bewahren konnte. Tauschen mit den Verhältnissen vor Ort möchte vermutlich niemand.
Hohe Spritpreise sollten uns allen nicht egal sein
In den Allerwertesten gekniffen sind jene, die auf das Auto angewiesen sind und kurzfristig nicht einfach auf ein sparsameres Modell oder ein E-Auto umsteigen können. Ihnen wird die Arroganz einiger Weniger, die sich einerseits die Kombination aus PV-Anlage und E-Auto geleistet haben und gleichzeitig anderseits nun jene verhöhnen, die dazu keine Chance hatten, sauer aufstoßen. Gesellschaftlich sollte es uns allen nicht egal sein, dass gerade Menschen mit geringem Einkommen unter der aktuellen Entwicklung leiden. Denn individuelle, motorisierte Mobilität bei gleichzeitiger Eigenversorgung mit Fahrenergie ist eine feine Sache, die man sich allerdings erst mal leisten können muss.
Die gängigen Tipps zum Spritsparen kennen die meisten ohnehin. Reifen sollten einen leicht erhöhten Luftdruck bekommen, unnützes Zeug nicht mitgeschleppt und Kurzstrecken vermieden werden. Meist ist auch über einen anderen Fahrstil noch etwas rauszuholen – bei einigen mehr, bei anderen weniger. Wer das alles beherzigt, könnte vom eigenen Auto überrascht werden.
Gegenmaßnahmen der Politik
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will die österreichische Idee übernehmen, nach der Spritpreise nur einmal am Tag angehoben werden dürfen. Experten sind sich uneins, ob das langfristig zu niedrigeren Preisen führt. Konkret beschlossen hat die Bundesregierung, einen Teil der strategischen Ölreserven freizugeben, um Druck aus dem Markt zu nehmen – eine Idee, die naheliegenderweise ein natürliches Ende hat, also bestenfalls kurzfristig einen Effekt mit sich bringt.
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Von einem Tankrabatt raten Experten ab. Der lande zum größten Teil ohnehin in den Taschen der Mineralölkonzerne, argumentiert Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Sie plädiert für ein Klima- und Energiegeld, um Menschen mit geringem Einkommen zu entlasten. Vor allem müsse der Staat aber die Alternativen zum Auto stärken, beispielsweise über ein vergünstigtes Deutschlandticket.
Mittelfristig sollte sich jeder nochmals klarmachen, dass die Nutzung von fossilen Energieträgern perspektivisch teuer wird – in allen Lebensbereichen. Dazu wird in der aktuellen Weltlage überdeutlich, wie rasch einige Lieferketten stocken können. Strom können wir selbst herstellen, bei Öl und Gas ist Deutschland weitgehend auf Importe angewiesen. Daraus folgt, beim nächsten Autokauf das batterieelektrische Modell nicht gedanklich sofort wieder auszuschließen.
Aus vom Aus: Eine sehr schlechte Idee
Wenn gedröhnt wird, das Ende des Verbrenners sei beerdigt, sollte schon angesichts der vorgetragenen Lautstärke der Verkündung alle Warnlampen angehen. Denn für den nach 2035 noch erlaubten Flottenverbrauch von 11 Gramm CO₂/km müssten die Hersteller eine Kompensation schaffen, die sie sehr viel kosten dürfte. Man darf gespannt sein, wie viele Anbieter von der Freiheit, ein paar wenige Neuwagen mit Verbrenner in der EU noch verkaufen zu dürfen, überhaupt Gebrauch machen werden. Zur Wahrheit gehört, dass die vermeintlich neu errungene Technologieoffenheit für den, der sie nutzen möchte, erstaunlich teuer werden dürfte.
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Mehr als jeder siebte Stadtbus in Deutschland fährt emissionsfrei
Mehr als jeder siebte Stadtbus im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) in Deutschland war im vergangenen Jahr emissionsfrei unterwegs. Damit stieg die Zahl der Busse mit alternativen Antrieben hierzulande um knapp 1.400 auf rund 4.750, wie das Beratungsunternehmen PWC ermittelt hat. Nahezu jeder zweite neue Bus im ÖPNV hatte im Jahr 2025 demnach einen solchen Antrieb. Ein Grund für den Zuwachs sei die im Vorjahr wieder aufgenommene Bundesförderung.
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85 Prozent dieser Busse verfügen laut PWC über einen batterieelektrischen Antrieb. Hinzu kommen einige Hundert Brennstoffzellen- und 90 Oberleitungsbusse.
Die meisten Elektrobusse sind der Untersuchung zufolge im Großraum Hamburg unterwegs. Die Hochbahn sowie die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) betreiben zusammen mehr als 700 solcher Fahrzeuge, wie PWC weiter mitteilte. Auf Platz zwei folgt Berlin mit 277 Elektrobussen.
Zuwachs wird sich fortsetzen
Die PWC-Fachleute gehen davon aus, dass sich der Zuwachs in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Bis 2030 könnten demnach 11.000 E-Busse bundesweit unterwegs sein, was knapp einem Drittel der heutigen Gesamtflottengröße entspräche.
Um dieses Ziel zu erreichen, blieben die Unternehmen auf öffentliche Förderungen angewiesen, hieß es. Ein zwölf Meter langer Solo-Batteriebus (Anm. d. Redaktion: Batteriebus mit einteiligem Chassis) kostete der Untersuchung zufolge im vergangenen Jahr mit 580.000 Euro noch fast doppelt so viel wie ein vergleichbarer Dieselbus für 310.000 Euro. Hinzu kämen notwendige Investitionen in die Ladeinfrastruktur und den Umbau von Betriebshöfen.
Die Bundesregierung hatte Ende Februar Förderbescheide in Höhe von insgesamt mehr als 400 Millionen Euro übergeben. Gefördert werde die Beschaffung von knapp 1.900 neuen Elektrobussen, teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Für das laufende Jahr ist demnach erneut eine Gesamtförderung von rund 500 Millionen Euro geplant.
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Nachlassen können Hersteller und Verkehrsunternehmen beim Hochlauf der Elektroflotten nicht. Seit diesem Jahr gelten neue EU-Vorgaben im Rahmen der sogenannten Clean Vehicle Directive (CVD). Ein knappes Drittel neu zu beschaffender Stadtbusse müssen demnach künftig emissionsfrei sein.
(nen)
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Grenzüberschreitende Cloud-Zugriffe: E-Evidence-Gesetz tritt in Kraft
Die digitale Beweiskette in der EU und Deutschland wird deutlich gestrafft. Am 12. März wurde das Gesetz zur Umsetzung der E-Evidence-Richtlinie im Bundesgesetzblatt verkündet. Dahinter verbirgt sich das sogenannte Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz (EBewMG). Es soll die Art und Weise, wie Strafverfolgungsbehörden auf Daten in der Cloud zugreifen, grundlegend erneuern. Seit Freitag sind die ersten Teile bereits in Kraft getreten. Der restliche Normenkomplex wird zum 18. August 2026 voll wirksam. Damit endet eine Ära, in der langwierige Rechtshilfeersuchen oft die Ermittlungen gegen Cyberkriminalität ausbremsten.
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In der Vergangenheit standen Ermittler vor einem Dilemma: Straftaten werden zunehmend im digitalen Raum geplant und ausgeführt, doch die Beweismittel liegen oft auf Servern in anderen Mitgliedstaaten. Bisherige Rechtshilfeformate galten als schwerfällig und zeitintensiv. Nicht selten waren relevante Daten bereits gelöscht, bevor das offizielle Gesuch den zuständigen Provider im Ausland erreichte. Das neue E-Evidence-Paket setzt hier an und ermöglicht es Behörden, sich direkt an Diensteanbieter in anderen EU-Ländern zu wenden. Dieser direkte Zugriff soll sicherstellen, dass digitale Spuren gesichert werden, bevor sie im digitalen Äther verschwinden.
Neue Befugnisse für die Strafverfolgung
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte anlässlich des Inkrafttretens: Die Strafverfolgungsbehörden benötigten in einer hochvernetzten Welt Mittel, um schnell zu reagieren und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen zu können. Das Gesetz sei ein entscheidender Baustein einer Strategie, die internetbasierte Kriminalität effektiver bekämpfen will. Damit würden rechtsstaatliche Standards und der Schutz sensibler Daten aber nicht geopfert.
Kritiker sahen dagegen bei der parlamentarischen Debatte die Balance zwischen effizienter Verfolgung und dem Absichern der Privatsphäre nicht gewahrt. Die Beschleunigung der Ermittlungen sorgte für heftigen Gegenwind bei der Opposition und Bürgerrechtlern. Die Missbilligung nährt sich vor allem durch die Befürchtung, dass rechtsstaatliche Standards auf dem Altar der europäischen Kooperation geopfert werden. Es bestehe die Gefahr, heißt es, dass autoritär agierende Regierungen wie etwa in Ungarn das System nutzen könnten, um gegen Journalisten, Oppositionelle oder Anwälte vorzugehen.
Die praktischen Auswirkungen für Diensteanbieter sind hoch. Das Regelwerk sieht vor, dass Provider auf eine Sicherungsanordnung unverzüglich reagieren müssen. Geht es um die tatsächliche Herausgabe von Daten, bleibt eine Frist von zehn Tagen. In definierten Notfällen verkürzt sich dieses Zeitfenster drastisch: Hier müssen die Informationen innerhalb von nur acht Stunden geliefert werden. Um diese Kommunikation sicherzustellen, sind die in der EU tätigen Diensteanbieter verpflichtet, offizielle Empfangsbevollmächtigte zu benennen. Diese sogenannten Adressaten fungieren als feste Ansprechpartner für die Justizbehörden.
Pflichten und Sanktionen für Provider
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Als zentrale Überwachungsinstanz fungiert hierzulande das Bundesamt für Justiz (BfJ). Die Behörde kontrolliert, ob die Provider ihren neuen Pflichten nachkommen. Sollten Unternehmen die Anordnungen ignorieren oder die Zusammenarbeit verweigern, drohen empfindliche Konsequenzen, da solche Verstöße nun als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Die Geldbußen betragen bei schwerwiegenden Verstößen bis zu 500.000 Euro. Bei besonders großen Diensteanbietern mit einem Gesamtumsatz von mehr als 25 Millionen Euro kann die Strafe sogar bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen.
Technisch wird der Datenaustausch über eine von der EU und den Mitgliedstaaten etablierte Software abgewickelt. Diensteanbieter müssen sich dafür auf einer speziellen Plattform, der sogenannten Notification Platform, registrieren, um für die Ermittler überhaupt erreichbar zu sein. Bedenkenträgern sucht das BfJ durch spezifische Schutzmechanismen für besonders sensible Datenkategorien Rechnung zu tragen.
Dennoch markiert das EBewMG einen Paradigmenwechsel: Der physische Standort eines Servers verliert für die Strafverfolgung innerhalb Europas an Bedeutung. Ob die technischen Infrastrukturen der Anbieter und die personellen Ressourcen der Behörden dem neuen Tempo gewachsen sind, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.
(nen)
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c’t-Videoreihe: Wir verfolgen unseren Wetterballon! (Teil 3)
Mit relativ einfacher Consumer-Technik kann man eindrucksvoll die Interaktion zwischen Weltraum und Erdatmosphäre erforschen. In einer vierteiligen Videoreihe führt Physikerin und Wissenschaftsjournalistin Anne-Dorette Ziems durch die rechtssichere Planung des Wetterballons, das Basteln eigener Messgeräte, einen nervenaufreibenden Starttag und die Auswertung der Messdaten.
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Doch was passiert, wenn der Ballon außer Sicht gerät? Im heutigen Teil starten wir den Wetterballon und jagen ihm hinterher. Es geht quer durchs Land – immer den empfangenen Funksignalen hinterher. Bis wir irgendwann plötzlich keine Funksignale mehr empfangen.
Im ersten Teil haben wir uns durch den Behördendschungel gekämpft. Denn prinzipiell kann in Deutschland jeder einen Wetterballon starten. Es gibt aber natürlich einige Auflagen und Regeln zu beachten.
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Teil 1: Wir schicken unseren Wetterballon in die Stratosphäre!
Der zweite Teil spielte sich vor allem am Lötkolben und am Computer ab. Wir basteln unsere Messgeräte. Erst die Hardware, dann die Software. Mit an Bord: Kameras für spektakuläre Aufnahmen, Sensoren für Temperatur, Luftdruck und Luftfeuchtigkeit – und als Highlight ein selbst gebauter Myonendetektor zur Messung der Höhenstrahlung.
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aspberry Pi, Arduino & LoRa: Das kommt in unsere Wetterballon-Sonde! (Teil 2)
Zum Abschluss geht es am 22. März an die Daten: Hat die Technik durchgehalten? Wie verändern sich Temperatur, Druck und Strahlung mit der Höhe? Und was kann man aus den Messungen lernen – auch aus den Dingen, die nicht funktioniert haben?
(mond)
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