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Leben und spielen lassen: Die fünf besten „James Bond“-Games
James Bond, der Mann, der im Geheimdienst ihrer Majestät Dr. No jagt, in tödlicher Mission nur zweimal lebt und im Angesicht des Todes ein Quantum Trost findet, macht all dies und noch sehr viel mehr in Buch-, Comic-, Film- und Videospielform bereits seit über 0070 Jahren. Schon in wenigen Tagen wird mit „007 First Light“ ein neues Spiel in der legendären Serie veröffentlicht – ein guter Grund, mal in der Historie ebendieser Serie zu wühlen und fünf der besten Spiele ins Scheinwerferlicht zu stellen. Pardon, in den Feuerball.
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Eigentlich geht Mr. Geschüttelt-nicht-gerührt bereits seit dem 1982er-Textadventure „Shaken But Not Stirred“ auf interaktive Bösewichterjagd. Aber das war eher ein Fanprojekt des Solo-Entwicklers Richard Shepherd. Das erste hochoffizielle Bond-Spiel erschien erst knapp zwei Jahre später auf damals aktuellen 8-Bit-Systemen wie Atari 2600 oder C-64, hieß schlicht „James Bond 007“ und war eine simple Mischung aus Shooter und Plattformer. Im Laufe der nachfolgenden Jahrzehnte wurden die Spiele um den Meisterspion aber natürlich immer ausgefeilter und abwechslungsreicher.
Platz 5: James Bond 007: The Duel (1993)
Timothy Daltons Karriere als 007 war vergleichsweise kurz, beschränkte sich nur auf zwei Filme („Der Hauch des Todes“, 1987, und „Lizenz zum Töten“, 1989) und war 1993 schon lange vorbei. Zu diesem Zeitpunkt herrschte noch ein Bond-Vakuum, Pierce Brosnan sollte die berühmte Rolle erst zwei Jahre später übernehmen. Insofern war es also nicht verwunderlich, dass Mr. Dalton sein markantes Gesicht für „James Bond 007: The Duel“ noch einmal hergeben musste. Und zwar genau das, das man schon vom „Lizenz zum Töten“-Filmposter kannte.

Paul Kautz
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Ebendieses Spiel, entwickelt von der Mini-Firma „The Kremlin“ (die im Wesentlichen aus dem Programmierer/Designer Paul Margrave sowie vier Grafikern bestand), vertrieben von Domark und erschienen auf Segas Mega Drive, Master System und Game Gear, ist keine typische Bond-Ballerei, sondern eine fesselnde Mischung aus Action und Erkundung: Als Bond rennt und springt man durch vier Levels, befreit entführte Blondinen und gebietet den Plänen des durchgeknallten Dr. Gravemar Einhalt, während man sich mit der guten alten Walther PPK vertraute Bösewichter wie Beisser oder Oddjob vom Hals hält.
Platz 4: James Bond 007: Nightfire (2002)
Im November 2002 erschien „Stirb an einem anderen Tag“, der letzte Film, in dem Pierce Brosnan die Rolle des James Bond übernahm. Gleichzeitig stand auch ein offizielles Bond-Spiel in den Läden, das sein bekanntes Agentengesicht zeigte – aber das war, anders als „GoldenEye“ (1997), „Tomorrow Never Dies“ (1999) und „The World Is Not Enough“ (2000), kein offizielles Spiel zum Film, sondern ein eigenständiges Abenteuer namens „James Bond 007: Nightfire“. Das folgerichtig auch nichts mit der Handlung des Films zu tun hat, sondern seine eigene Geschichte erzählt. Die aber natürlich nicht sonderlich vom üblichen Bond-Schema abweicht und sich um den durchgeknallten Industriellen Raphael Drake dreht, der die Menschheit von seiner Raumstation aus mit Nuklearwaffen bedroht.
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Paul Kautz
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„Nightfire“ bietet zehn zum Teil sehr lange Levels lang eine reizvolle Mischung: Jede Menge Ego-Shooter-Action mit einem knappen Dutzend durchschlagskräftiger Waffen. Interessante Gadgets aus dem Q-Lab wie den Elektroschocker-Autoschlüssel, das Fotoapparat-Feuerzeug oder die Röntgenblick-Sonnenbrille mit selektivem Bond-Bonus. Und noch coolere Vehikel-Levels, zumindest in den (ohnehin deutlich empfehlenswerteren) Konsolenversionen.
Platz 3: From Russia With Love (2005)
Mit dem 2004 veröffentlichten „James Bond 007: Everything or Nothing“ setzte Electronic Arts einen fulminanten Schlussstrich auf die Brosnan-Ära: Der vom internen Team „EA Redwood Shores“ (später umbenannt in „Visceral Games“) entwickelte Shooter verabschiedete sich von der die vorherigen Spiele beherrschenden Ego-Perspektive und präsentierte Herrn Bond stattdessen aus einer Außenperspektive, die die atemlose Action sehr ansehnlich in Szene setzte.

Paul Kautz
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Nur ein Jahr später wurde das gleiche System noch einmal genutzt, um eine spielbare Reise in die Vergangenheit zu machen – genauer gesagt zurück ins Jahr 1963, zum zweiten Bond-Film „Liebesgrüße aus Moskau“ (Original: „From Russia With Love“). Das Spiel nutzt ihn als Basis für Szenario und Figuren, erweitert beides im Laufe der 14 Levels (plus Bonusabschnitte) aber erheblich. So gibt es jetzt zum Beispiel eine neue Feindes-Organisation (OCTOPUS statt SPECTRE), den Aston Martin DB5 aus dem Film „Goldfinger“ (1964) oder das Jetpack aus „Feuerball“ (1965).
„From Russia With Love“ (erschienen auf Xbox, PlayStation 2, GameCube und PlayStation Portable) ist einmal mehr ein furioses Actionfest, das darüber hinaus mit der neu aufgenommenen Originalstimme von Sean Connery auch noch einen seltenen Authentizitätsbonus bietet.
Platz 2: James Bond 007: Blood Stone (2010)
Obwohl gerade die ersten beiden Daniel-Craigs-Bonds „Casino Royale“ (2006) und „Ein Quantum Trost“ (2008) sehr viel Action boten, erhielten sie keine eigenen Spiele. Stattdessen gab es mit dem 2008er „Quantum of Solace“ eine Art Mischmasch, das zwischen beiden Filmen spielte und einzelne Szenen aus beiden zum Teil deutlich erweiterte. Kein schlechtes Spiel, aber auch echt kein gutes.

Paul Kautz
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Das folgte dann 2010 mit „James Bond 007: Blood Stone“, das aber schon wieder nicht auf einem Film basierte, sondern sein eigenes Süppchen kochte. Bemerkenswert an diesem Spiel war, dass es aus dem Hause Bizarre Creations stammte – einem britischen Entwicklungsstudio, das vor allem für seine zum Teil exzellenten Rennspiele der „Project Gotham Racing“-Serie berühmt war.
Kein Wunder also, dass „Blood Stone“ über einige ganz hervorragende Fahrszenen in diversen Aston-Martin-Modellen verfügt. Dazu gibt es noch zum Teil wunderbar brachial inszenierte Fern- und Nahkampf-Action, abermals präsentiert aus der Schulterperspektive und akustisch begleitet von einigen der damaligen Bond-Originaldarsteller, allen voran Daniel Craig und Judi Dench.
Platz 1: GoldenEye 007 (1997)
„GoldenEye 007“ war schon zu seinem ursprünglichen Erscheinen ungewöhnlich: Denn es war das offizielle Spiel zum Film „GoldenEye“, dem Einstand von Pierce Brosnan als James Bond. Dieser Film erschien allerdings 1995, während das Spiel erst zwei Jahre später in den Regalen stand. Und dann auch noch exklusiv ausgerechnet für das N64, der Familienkonsole von Nintendo mit dem bizarren Trident-Controller. Die Logik des Marktes diktierte eigentlich, dass dieses Spiel hätte untergehen müssen wie die Kauleiste von Beisser.

Paul Kautz
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Da war ein Defekt in der Logik. Denn dieses von Rare in etwa zweieinhalb Jahren entwickelte Spiel sollte zum Megahit und einem der Must-Have-Titel fürs N64 werden, sich mehr als acht Millionen Mal verkaufen, dem bis dahin im Großen und Ganzen den Heimcomputern vorbehaltenen Ego-Shooter den Weg auf die Konsolen ebnen – und den lokalen Mehrspielerspaß in den Kinderzimmern dieser Welt auf alle Zeiten neu definieren. In den meisten zumindest. Denn in Deutschland wurde das Spiel am 18. März 1998 durch die damalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften als „ein äußerst brutales Spiel, dessen wesentlicher Inhalt in dem detailfreudig gezeigten Töten von Menschen besteht“ eingestuft, das „auf Kinder und Jugendliche verrohend“ wirke, und vom Markt wegindiziert werden müsse. Was dann direkt geschah und bis zum 29. Oktober 2021 auch so blieb.
Klar, die Zeiten, als das hier Gezeigte als „wie in echt!“ klassifiziert wurde, sind lange vorbei. Und Mehrspielerregeln wie „Keiner guckt dem anderen auf den Bildschirm! Und niemand nimmt Oddjob!“ müssen im Zeitalter von Online-Gefechten auch nicht mehr aufgestellt werden. Und dennoch kann man beim Spielen selbst heute noch, fast 30 Jahre nach seiner Ursprungsveröffentlichung, spüren, wieso „GoldenEye 007“ bei den meisten Fans nach wie vor als das beste Bond-Spiel aller Zeiten gilt. Es hat einfach den Goldfinger.
(dahe)
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EuGH-Urteil: Geoblocking schützt Urheberrecht auch bei VPN-Umgehung
Die Digitalisierung des kulturellen Erbes stößt im europäischen Urheberrechtsraum oft noch an nationale Grenzen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bringt nun Rechtssicherheit für Online-Archive und Bildungseinrichtungen. Die Luxemburger Richter entschieden am Donnerstag in der Rechtssache C-788/24: Ein in einem Mitgliedstaat gemeinfreies Werk darf im Internet unentgeltlich angeboten werden, selbst wenn es in einem anderen EU-Land noch urheberrechtlich geschützt ist.
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Voraussetzung ist aber eine wirksame geografische Sperre, die den Zugriff aus den geschützten Regionen verhindert. Das gilt auch dann, wenn Nutzer diese Blockade etwa über ein Virtual Private Network (VPN) umgehen können.
In dem Fall geht es um den Copyright-Status des Tagebuchs der Anne Frank, der auch schon den Wikipedia-Betreibern Probleme bereitete. Bestimmte Teile ihrer Schriften sind in den Niederlanden aufgrund von Übergangsregelungen noch bis 2037 geschützt. In anderen Staaten wie Belgien, Deutschland oder Österreich sind die Rechte bereits abgelaufen. Diesen Umstand nutzte die Anne-Frank-Stiftung zusammen mit wissenschaftlichen Institutionen, um eine akademische Ausgabe der Manuskripte in niederländischer Sprache gratis ins Netz zu stellen. Um dem niederländischen Urheberrecht Genüge zu tun, installierten die Initiatoren ein Geoblocking-System für Staaten mit noch bestehendem Rechtsschutz.
Streit über die digitalen Zäune
Der in der Schweiz ansässige Anne-Frank-Fonds, der die Urheberrechte hält, sah darin eine Rechtsverletzung, da die geografischen Sperren mithilfe von VPN vergleichsweise leicht überwindbar seien. Der schließlich angerufene Oberste Gerichtshof der Niederlande leitete die Kernfrage an den EuGH weiter. Er sollte klären, ob ein solches Online-Angebot eine illegale „öffentliche Wiedergabe“ darstellt, wenn Nutzer das Geoblocking technisch aushebeln können.
Im Januar hatte EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos schon herausgearbeitet, das bloße Vorhandensein technischer Hintertüren reiche nicht aus, um eine illegale öffentliche Wiedergabe in einem gesperrten Land zu konstruieren. Wer wirksame technische Maßnahmen ergreife, zeige deutlich, dass er das entsprechende Territorium nicht bedienen wolle. Diese Sicht hat das oberste EU-Gericht nun bestätigt. Demnach muss die geografische Sperre nur dem neuesten Stand der Technik entsprechen. In diesem Fall gilt sie rechtlich als wirksam, selbst wenn sie theoretisch durch die Initiative einzelner Nutzer umgangen werden kann.
Fairer Kompromiss statt uferloser Haftung
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Das Gericht betont, dass ein modernes Geoblocking einen fairen Kompromiss darstelle. Es sichere den freien Zugang für die Bürger in Ländern mit Gemeinfreiheit. Zugleich wahre der Ansatz die Interessen der Rechteinhaber in den übrigen Staaten hinreichend. Damit erteilt der EuGH Versuchen eine Absage, die Verantwortung für urheberrechtliche Grenzgänge auf Verleger oder Infrastrukturbetreiber abzuwälzen.
Die Richtern stellten auch klar: Die Haftung für etwaige Fehler liegt allein bei der Institution, die das Werk im Internet verfügbar macht, sollte eine Sperre nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Den Anbieter des VPN-Dienstes, den User einsetzen, trifft keine Schuld. Eine Mitverantwortung der VPN-Dienste käme wohl nur dann in Betracht, wenn diese die Umgehung explizit fördern oder dazu anstiften.
Auf Basis des Urteils müssen die nationalen Gerichte in den Niederlanden die Vorgaben nun anwenden. Die Entscheidung setzt dafür ein Signal für europäische Digitalisierungsprojekte, die sich fortan auf den Schutz durch technisch sauberes Geoblocking berufen können. Das Verfahren um das Erbe von Anne Frank galt in der Fachwelt als Präzedenzfall für die Frage, wie dicht die digitalen Zäune in Europa sein müssen.
Große Streaming-Plattformen und die Digitalwirtschaft, deren Geschäftsmodelle auf territorial begrenzten Exklusivrechten fußen, dürften den Beschluss mit Erleichterung aufnehmen. Eine gegenteilige Entscheidung hätte die Grundpfeiler der grenzüberschreitenden Lizenzierung im digitalen Binnenmarkt erschüttert.
(mho)
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Geoengineering: El Niño ließe sich mit gezieltem Eingriff abschwächen
Mit regional und zeitlich begrenztem Geoengineering könnte man womöglich das Klimaphänomen El Niño abschwächen, ohne dass damit unabsehbare Risiken für die Erde einhergehen. Das meint zumindest ein US-amerikanisches Forschungsteam, das dafür auf Messungen zu einem „natürlichen Experiment“ zurückgegriffen hat. Dabei geht es um den Rauch der extremen Buschbrände in der australischen Feuersaison 2019/2020, der wie in einem der Vorschläge für Geoengineering mehr Sonnenlicht reflektiert hat. Hätte man vergleichbare Wolken während der starken El Niños 2015 und 1997 künstlich erzeugt, wären deren Folgen laut Simulationen tatsächlich abgeschwächt und der Kühleffekt der nachfolgenden La-Niña-Ereignisse verstärkt worden.
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Gezielter statt globaler Eingriff
Die Forschungsgruppe meint, damit eine Maßnahme gefunden zu haben, mit der man schnell auf ein Klimaphänomen reagieren kann, ohne dass die Gefahren bislang diskutierter Verfahren bedacht werden müssten: „Wenn wir gezielt auf natürliche Schwankungen einwirken könnten, könnten wir einige der Vorteile des Geoengineerings nutzen, ohne es auf unbestimmte Zeit anwenden zu müssen“, meint Erstautorin Jessica Wan von der University of California San Diego. Wenn man über die gezielte Erzeugung künstlicher Wolken einen starken El Niño – wie jenen, der sich aktuell bildet – abschwächen könnte, würde man damit sicher signifikante Schäden verhindern, meint die Gruppe. Sie nennt ihr Konzept „strategische marine Wolkenaufhellung“ („strategic marine cloud brightening“).
Als El Niño werden veränderte Meeresströmungen im äquatorialen Pazifik bezeichnet, die alle paar Jahre für überdurchschnittlich hohe globale Temperaturen und weltweit extreme Wettereffekte sorgen. Zentrales Element sind dabei ungewöhnlich hohe Oberflächentemperaturen am Äquator im östlichen Pazifik. Die will das Team mit reflektierenden Wolken gezielt senken – je früher, desto stärker der Effekt. Gegenwärtig bildet sich ein besonders starker El Niño. Die Forschungsgruppe weiß aber von keinem Plan, mit der Methode schon jetzt Einfluss auf die Entwicklung zu nehmen. Noch müsse man auch mehr dazu herausfinden, aber angesichts der möglichen Vorteile fragt die an der Arbeit beteiligte Klimatologin Katharine Ricke: „Warum sollten wir es nicht in Erwägung ziehen?“
Als Geoengineering bezeichnet man bislang großräumige technische Eingriffe in Kreisläufe der Erde – besonders im Kampf gegen den Klimawandel. Zwar gibt es immer wieder Warnungen vor solchen Vorhaben und den damit verbundenen immensen Risiken. Trotzdem wird teilweise erwartet, dass Geoengineering angesichts der katastrophalen Folgen der Klimaerwärmung in den kommenden Jahrzehnten mindestens von einzelnen Nationen umgesetzt wird. Ein US-Start-up hat schon eigenmächtig mit der Freisetzung von reflektierenden Partikeln begonnen. Prinzipiell gehört Ricke demnach ebenfalls zu jenen, die Geoengineering mit Skepsis begegnen. Dieser Fall sei aber anders, versichert sie. Sie und ihr Team stellen das Konzept im Fachmagazin Science Advances vor.
(mho)
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Geplante IFG-Reform: SPD-Fraktion meutert gegen Transparenz-Einschränkungen
In der SPD-Basis und der Bundestagsfraktion wächst der Unmut über die geplanten Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Der Juso-Vorsitzende Philipp Türmer kritisierte den Beschluss der Parteispitze im ZDF scharf und mahnte, die SPD habe das Gesetz einst eingeführt und dürfe sich nicht an dessen Raubbau beteiligen. Der Digitalexperte der Fraktion, Johannes Schätzl, spricht offen von einer drohenden De-facto-Abschaffung des Gesetzes. Er bezeichnet den im Koalitionsausschuss erzielten Kompromiss als faul.
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Die Parteispitze um Lars Klingbeil hatte die Fraktionsmitglieder im Vorfeld offensichtlich nicht einbezogen. In einem internen Papier kündigen die Parlamentarier nun an, der eigenen Führung in dieser Frage die Gefolgschaft zu verweigern und keiner Absenkung des bestehenden Transparenzniveaus zuzustimmen. Das Portal FragDenStaat hat die Ansage veröffentlicht.
Der parteiinterne Widerstand trifft auf eine aufgeheizte Debatte. Was im Koalitionsvertrag als Modernisierung vereinbart war, droht nach Ansicht von Gegnern aus Opposition, Medien und Verbänden, ein zentrales Kontrollinstrument des investigativen Journalismus und der demokratischen Öffentlichkeit zu zerschlagen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hob gegenüber der ARD die fundamentale Bedeutung des voraussetzungslosen Auskunftsanspruchs für Bürger und Medienschaffende hervor. Sie kündigte eine kritische Prüfung des Vorhabens an. Es müsse zwingend gewährleistet bleiben, dass das Handeln der Exekutive durch die Öffentlichkeit hinterfragt werden kann.
Vorstoß aus dem Innenressort
Hubig räumte ein, mit dem zuständigen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dazu noch kein direktes Gespräch geführt zu haben. Gleichzeitig verteidigte sie den Grundgedanken einer Novelle mit dem Hinweis, dass in der Praxis auch Missbrauch getrieben werde. So gebe es etwa gezielte Abfragen, die fremden Staaten in die Karten spielen könnten. Dieses Argument stützt sich auf Vorarbeiten aus dem Bundesinnenministerium (BMI). FragDenStaat zufolge wird die Initiative zur Einschränkung des Gesetzes vor allem von Beamten der dortigen Abteilung für öffentliche Sicherheit vorangetrieben. Sie gilt als sehr konservativ geprägt.
Unter Dobrindts Führung sieht die Beamtenschaft nun offenbar die Gelegenheit gekommen, das in Sicherheitskreisen unbeliebte Transparenzwerkzeug zurückzudrehen. Eine im BMI kursierende Wunschliste sieht vor, juristische Personen wie Vereine, Verbände und Nichtregierungsorganisationen künftig von der Antragsberechtigung auszuschließen. Damit würde das bisherige Transparenzniveau massiv untergraben, obwohl das geltende Recht bereits umfassende Ausnahmetatbestände zum Schutz der inneren, äußeren und öffentlichen Sicherheit bereithält.
Mangelnde Detailkenntnis der Parteispitze zeigte sich zugleich in öffentlichen Auftritten Klingbeils, in denen der Vizekanzler fälschlicherweise behauptete, NGOs könnten auch künftig wie gewohnt Anträge stellen.
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Maskenaffäre und NSU-Berichte
Wie unverzichtbar das Gesetz in der Vergangenheit für die Aufklärung politischer Missstände war, zeigt ein Blick auf prominente Fälle. Erst durch Informationsfreiheitsersuchen gelangten Details zur Corona-Maskenaffäre des früheren Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) an die Öffentlichkeit. Auch das finanzielle Desaster rund um die Münchner Stammstrecke unter Markus Söder (CSU) sowie die umstrittenen, von Dobrindt angeordneten Grenzkontrollen wurden erst durch das IFG transparent.
Der Druck auf die Koalition wächst. Eine Petition gegen die Beschneidung des Gesetzes hat die Marke von 440.000 Unterschriften überschritten. Über 115 Organisationen fordern den Stopp des Vorhabens. Die Grünen und die Linke schlossen sich an. Beobachter warnen vor Parallelen zur Entwicklung auf Länderebene. In Berlin war das dortige Informationsfreiheitsgesetz unter dem Deckmantel von Sicherheitsinteressen und unter Beteiligung der SPD faktisch ausgehöhlt worden.
(cku)
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