Connect with us

Künstliche Intelligenz

Mehr als 2000 Kilometer neue Stromautobahnen genehmigt


Der für die Energiewende nötige Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes kommt voran. Im vergangenen Jahr genehmigte die Bundesnetzagentur rund 2000 Kilometer neue Hochleistungs-Stromleitungen, die oft auch „Stromautobahnen“ genannt werden. Das sind etwa 45 Prozent mehr als im Vorjahr (2024: 1.280 Kilometer), wie die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa mitteilte.

Weiterlesen nach der Anzeige

Abgeschlossen wurden 2025 unter anderem die Genehmigungsverfahren für die vier Gleichstrom-Leitungsprojekte A-Nord, Ultranet, SuedLink und SuedOstLink, die durch mehrere Bundesländer verlaufen und zumeist als Erdkabel verlegt werden. Es sind Hochleistungs-Überlandleitungen, die vor allem Windstrom aus dem Norden in die Verbrauchszentren im Süden und Westen bringen sollen.

Behördenpräsident Klaus Müller sprach von einem „Rekordjahr der Stromnetz-Genehmigungen“. „Der Ausbau des Stromnetzes ist unerlässlich für den Erfolg der Energiewende.“ Der Abschluss der Verfahren für die vier Stromautobahnen sei ein Ergebnis der Beschleunigung der letzten Jahre.

Der Bedarf für den Ausbau des Übertragungsnetzes ist derzeit gesetzlich auf rund 16.800 Kilometer festgelegt. Dabei ist die Bundesnetzagentur für die Genehmigung von 9600 Kilometern Neubau zuständig. Mit den Genehmigungen 2025 seien jetzt für rund 4700 Leitungskilometer die Verfahren vollständig abgeschlossen, sagte ein Sprecher. Die Genehmigung für die übrigen 7200 Kilometer Übertragungsnetz-Neubau liegt in den Händen der Bundesländer.

Weiterlesen nach der Anzeige

Von den 16.800 Kilometern waren Ende Juni 2025 mehr als 3.500 Kilometer fertiggestellt, das waren 500 Kilometer mehr als ein Jahr zuvor. Die drei Projekte A-Nord, SuedLink und SuedOstLink sollen 2027, Ultranet Ende 2026 in Betrieb genommen werden.

Das Strom-Übertragungsnetz mit seinen Höchstspannungsleitungen hat bislang eine Länge von rund 39.000 Kilometern. Das Strom-Verteilnetz mit allen Spannungsebenen darunter hat eine Länge von insgesamt rund 1,8 Millionen Kilometern.


(mho)



Source link

Künstliche Intelligenz

Künstlicher Lärm als Markenzeichen: Der feuchte Traum der E-Auto-Branche


Elektromobilität gilt als Hoffnungsträger für leisere und lebenswertere Städte, da ihre Motoren bauartbedingt nahezu geräuschlos surren. Doch dieser technische Vorteil steht zur Disposition. Während immer mehr Stromer auf den Straßen rollen, findet in internationalen Normungsgremien eine kontroverse Debatte statt, die erheblichen Rückschritt beim Verkehrslärm mit sich bringen könnte. Im Kern geht es um die Frage, ob die Chance vertan wird, den urbanen Lärmpegel nachhaltig zu senken. Denn es gibt eine wachsende Lobby dafür, E-Fahrzeuge künstlich so laut wie Verbrenner zu machen.

Weiterlesen nach der Anzeige

In einer aktuellen Analyse, die heise online vorliegt, beleuchten Holger Siegel vom Bundesverband gegen Motorradlärm, Marc Millenet und Thierry Talon die Hintergründe der Verhandlungen in Genf. Dort debattiert die Wirtschaftskommission der UN für Europa (UNECE) seit 2024 über Änderungen an den zentralen Fahrzeuggeräusch-Regelungen: Nummer 51 dreht sich um zulässige Lärmemissionen, Nummer 138 um Geräusche für leise Fahrzeuge)

Bisher ist ein gewisses Maß an künstlichem Geräusch bei niedrigen Geschwindigkeiten gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit von Fußgängern und Sehbehinderten zu gewährleisten. Dieses Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) erzeugt in der EU Warntöne bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Künftig dürfte das Limit auf 30 km/h angehoben werden. Sobald das Fahrzeug schneller fährt, muss der Ton aus Gründen des Lärmschutzes abgeschaltet werden.

Die Automobilbranche, die in Genf durch den Weltverband OICA vertreten ist, $(LE weit darüber hinausgehende Freiheiten an. Mit sogenannten Exterior Sound Enhancement Systems (ESES) sollen E-Autos zusätzliche Klänge nach außen abgeben können. Diese sollen gerade nicht der Sicherheit dienen, sondern rein emotional motiviert sein. Es geht um sportliches Röhren oder andere dröhnende Soundkulissen, künstlich über Lautsprecher erzeugt.

Das Narrativ der Hersteller folgt einer jahrzehntealten Marketing-Logik, die Sound mit Emotion, Dynamik und Identität gleichsetzt. Konzerne wie Porsche haben für Modelle wie den Taycan bereits spezifische Electric Sport Sounds entwickelt. BMW kooperiert sogar mit Hollywood-Größen wie Hans Zimmer, um markentypische Klangwelten zu erschaffen. Diese sollen den „Spaß am Fahren“ erhöhen.

Die Branche warnt, dass eine Verschärfung der Grenzwerte den wachsenden E-Auto-Markt gefährden könnte. Manche Kunden würden ohne den gewohnten „kraftvollen Sound” kein akkubetriebenes Fahrzeug kaufen, fürchten die OICA-Lobbyisten. E-Autos sollen ihnen zufolge keinen strengeren Lärmgrenzwerten unterworfen werden als herkömmliche Verbrenner. In der Praxis könnten E-Autos durch ESES-Systeme, insbesondere bei Beschleunigung, akustisch wieder das Niveau lärmauffälliger Performance-Verbrenner erreichen. Kritiker sehen darin den verzweifelten Versuch, ein archaisches Autogefühl in eine moderne Ära zu retten, in der echte Modernität eigentlich durch Stille definiert ist.

Weiterlesen nach der Anzeige

Wie tief diese Skepsis gegenüber der lautlosen Technik gerade in der Oberklasse sitzt, zeigt die aktuelle Strategie Porsches. Obwohl die elektronische Technik als überlegen gilt und sich mittelfristig durchsetzen dürfte, setzt der Stuttgarter Sportwagenbauer „marktbedingt“ vorerst wieder verstärkt auf traditionelle Antriebskonzepte.

Eine bisher vollelektrisch geplante SUV-Baureihe wird zunächst ausschließlich als Verbrenner- und Plug-in-Hybridmodell erscheinen. Viele Porsche-Liebhaber bevorzugen offenbar die mechanische Präzision und den klassischen Lärm eines Verbrennungsmotors gegenüber der digitalen Stille. Das unterstreicht das Identitätsproblem der Branche: Der Abschied vom Verbrenner wäre konsequenterweise auch einer vom Lärm. Doch diesen Schritt scheuen Hersteller und Teile der Kundschaft gleichermaßen.

Während die Branche über Emotionen debattiert, warnen Gesundheits- und Umweltvertreter vor den realen Folgen. Verkehrslärm ist nach der Luftverschmutzung die zweitgrößte Umweltgefahr in Europa. Laut der Europäischen Umweltagentur (EEA) sind über 110 Millionen Menschen regelmäßig gesundheitsgefährdenden Pegeln ausgesetzt. Dauerhafte Belastung erhöht nachweislich das Risiko für Bluthochdruck, Herzinfarkte und Schlaganfälle.

Allein in Deutschland müssen circa 22 Millionen Menschen mit Tagespegeln über 55 Dezibel leben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass Verkehrslärm in Europa jährlich rund 1 bis 1,3 Millionen gesunde Lebensjahre raubt. Vor diesem Hintergrund erscheint der Versuch, E-Autos künstlich lauter zu machen, als gesundheitspolitischer Rückschritt. Frankreich, die Niederlande und die Schweiz haben sich in den UNECE-Gremien bereits deutlich gegen unnötigen Lärm ausgesprochen.

Der Verhandlungsstand vom November deutet auf einen Kompromiss hin. Die Positionen gehen zunächst weit auseinander: So sei die EU-Kommission für ein striktes Verbot nicht sicherheitsrelevanter künstlicher Geräusche. Staaten wie Deutschland oder Japan warnten dagegen vor Verboten. Daher zeichnet sich ein technischer Mittelweg ab: das „Default-Off“-Prinzip. Es besagt: Ein Fahrzeug darf zwar mit ESES ausgestattet sein. Solche Systeme sind aber beim Fahrtantritt grundsätzlich ausgeschaltet. Der Fahrer müsste die Lautsprecher jedes Mal gezielt aktivieren. Etwa die Schweiz hat diesen Ansatz in den Arbeitsgruppen vorangetrieben.

Die endgültige Entscheidung über die neuen Normen wird auf der Plenarsitzung der UNECE im Februar erwartet. Siegel, Millenet und Talon schlagen Alarm, dass die „leise Revolution“ auf der Kippe stehe. Sollte sich die Branche in diesem Kulturkampf durchsetzen und ESES ohne strenge Hürden etablieren, könnte ein Teil des technischen Fortschritts bei der E-Mobilität zunichtegemacht werden.


(ds)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Informationsrecht und Insolvenz: Wenn es keine Akten gibt, reicht Cloud-Zugang


Die fortschreitende Digitalisierung zwingt auch die deutsche Justiz dazu, altgediente Rechtsinstitute an moderne Technik anzupassen. Ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom Herbst 2025 (Az. 101 W 136/24 e), der eine Entscheidung des Landgerichts München I bestätigt, markiert einen Wendepunkt.

Weiterlesen nach der Anzeige

Im Kern der Auseinandersetzung stand die Frage, wie ein Gesellschafter sein Informations- und Einsichtsrecht durchsetzen kann, wenn ein Unternehmen seine Aktenordner gegen virtuelle Datenspeicher getauscht hat. Der Fall zeigt exemplarisch, dass das Beharren auf physische Akteneinsicht in der digitalen Welt an Grenzen stößt.

In dem Rechtsstreit fordert ein Gesellschafter einer GmbH im Insolvenzverfahren umfassende Einsicht in die Geschäftsunterlagen. Ein entsprechender Titel zur Einsichtnahme lag vor, doch die praktische Umsetzung gestaltete sich schwierig. Denn die GmbH gab an, dass sämtliche Dokumente ausschließlich digital in Microsofts OneDrive-Cloud gespeichert seien. Sie bot befristeten Zugang zu den digitalen Daten, aber keine Ausdrucke.

Physische Originale existierten laut Feststellung der Münchner Richter nicht. Das habe auch daran gelegen, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens die verbliebenen Papierdokumente beschlagnahmt hat. Der Gläubiger beharrte dennoch auf persönlicher Einsichtnahme in analoge Ausdrucke in den Geschäftsräumen der Gesellschaft.

Neben der rechtlichen Frage, welche Vollstreckungsverfahren im Cloud-Zeitalter anzuwenden sind, ging es darum, ob die Informationsrechte eines Gesellschafters während eines Insolvenzverfahrens ruhen. Denn normalerweise führt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Unterbrechung anderer laufender Verfahren, um die Insolvenzmasse zu schützen.

Da es sich um keinen klassischen Vermögensanspruch handle, werde das Verfahren auf Akteneinsicht nicht unterbrochen, legten die Münchner Gerichte fest. Es gehe dabei um ein fundamentales Kontrollrecht des Gesellschafters. Dies sichere Gesellschaftern in einer Unternehmenskrise den Zugang zu wichtigen Informationen, sofern sie bereit sind, sich auf die technischen Gegebenheiten einzulassen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Richter setzen Leitplanken für die digitale Ära. Ihr Tenor: Zugang zu digitalen Dokumenten in der Cloud reicht aus, um dem Informationsanspruch zu genügen, wenn die Dokumente ausschließlich in dieser Form existieren. WEr trotzdem auf Papierakten besteht, riskiert, dass das Begehren als unbegründet oder sogar treuwidrig abgewiesen wird.

Die Richter betonen: Wenn keine Papierdokumente existieren, ist der digitale Zugriff nicht nur eine Krücke, sondern die primäre Form der Pflichterfüllung. Das spiegelt die heutigen Gepflogenheiten digitaler Dokumentenverwaltung wider und entlastet Unternehmen von der Pflicht, digitale Daten für die Einsichtnahme auszudrucken.

Zugleich sanktionieren die Richter die Schuldnerin aber dort, wo sie Zugriff auf die Cloud verzögert oder unnötig erschwert hat. Die Kostenentscheidung des Verfahrens fällt entsprechend differenziert aus: Der Gläubiger muss einen Großteil der Kosten tragen, da sein Beharren auf der analogen Welt in weiten Teilen unberechtigt war. Die Schuldnerin zogen die Gerichte für ihre Hinhaltetaktik aber ebenfalls zur Rechenschaft.

Der IT-Rechtler Jens Ferner sieht ein wichtiges Signal für die Praxis von Firmen und Justiz. Deutlich werde, dass die Cloud ein etabliertes Medium sei, das bestehende Rechte transformiere. Firmen sollten ihre digitale Archivierung daher so strukturieren, dass sie im Streitfall geordneten Zugriff ermöglichen können.


(vbr)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Web-Tipp: Großes Star-Trek-Gedächtnis | heise online


Wer die Vereinte Föderation der Planeten nach dem Ort fragt, an dem das geballte Wissen über die vier galaktischen Quadranten gespeichert ist, der bekommt zur Antwort: „Memory Alpha“. Der Planetoid, der nach der Star-Trek-Topologie etwa 20 Lichtjahre von der Erde entfernt liegt, beherbergt die größte Bibliothek wissenschaftlicher, geschichtlicher und kultureller Informationen von Menschen, Vulkaniern, Andorianern, Tellariten und vielen anderenin der Galaxis beheimateten Völkern.



Vieles, was in der Spannung der Serienfolgen beinahe untergeht, entpuppt sich beim Sichten von Memory Alpha als enorm reizvoll gestaltet, etwa Schriftzeugnisse der Ferengi.

Gewissermaßen das Onlinegegenstück zu Memory Alpha in der Welt des Star-Trek-Film- und Fernsehkanons bildet das 2004 gestartete gleichnamige Wiki, das es mittlerweile in 18 Sprachen gibt. Die englischsprachige Variante umfasst nahezu 64.000 Artikel, die deutschsprachige etwas mehr als die Hälfte.

Hunderte von Autoren tragen dort in minutiöser Arbeit eine Vielfalt dessen zusammen, was die kanonischen Quellen an Filmhandlungen, Personen, Technik und anderen Details hergeben. Garniert mit reichlich Bildmaterial und durchsetzt von zahllosen Querverbindungen ist so eine Riesenmenge von Stoff zum Schmökern und Nachschlagen entstanden. Ein so hochkomplexer Gegenstand wie das Star-Trek-Universum lohnt nach Meinung von Autoren und Nutzern den enzyklopädischen Aufwand.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Web-Tipp: Großes Star-Trek-Gedächtnis“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Beliebt