Künstliche Intelligenz
Milliardenklage gegen Meta: Patentstreit um Smart Glasses
Das Start-up Solos hat vor einem Bundesgericht in Massachusetts eine Klage gegen den Smart-Glasses-Marktführer Meta eingereicht. Solos wirft Meta eine vorsätzliche Verletzung mehrerer Patente vor, die „Kerntechnologien im Bereich smarter Brillen“ abdecken, berichtet Bloomberg.
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Die Klage ist auch gegen den Brillenhersteller EssilorLuxottica und dessen Tochterunternehmen Oakley gerichtet, die mit Meta zusammen ein stetig wachsendes Smart-Glasses-Portfolio vertreiben. Solos fordert Schadenersatz in Milliardenhöhe sowie eine gerichtliche Verfügung, die den Verkauf von Ray-Ban Meta empfindlich stören könnte.
Laut der Klageschrift, aus der Bloomberg zitiert, hatten Oakley-Angestellte bereits 2015 Einblick in Solos’ Smart-Glasses-Technologie. EssilorLuxottica soll sich darüber hinaus im Laufe des Jahres 2017 mehrfach mit Solos-Personal getroffen und dabei Kenntnisse über die Konzepte und die Roadmap des Unternehmens erlangt haben. „Als Meta um das Jahr 2021 gemeinsam mit EssilorLuxottica Smart-Glasses-Produkte auf den Markt brachte, hatten beide Seiten bereits über Jahre hinweg direktes, detailliertes Wissen auf Führungsebene über Solos’ Technologie angesammelt“, heißt es in der Klageschrift.
Der Markterfolg befeuert Patentschlachten
Solos startete vor einem Jahrzehnt als interne Abteilung des Mikrodisplay-Herstellers Kopin und wurde 2019 ausgegründet. Die aktuellen Smart-Glasses-Modelle haben ähnlich wie Ray-Ban Meta Lautsprecher verbaut und sind auf Alltagstauglichkeit und KI-Funktionen ausgelegt, verzichten jedoch weitgehend auf eine Kamera. Das Sortiment umfasst Korrekturbrillen, Sonnenbrillen und Sportbrillen, die ChatGPT für Sprachabfragen nutzen und Live-Übersetzungen bieten. Eine Besonderheit neuerer Modelle ist, dass die Technik vollständig in den Bügeln verbaut ist, sodass sich die Frontfassungen je nach Bedarf austauschen lassen.
Während Smart Glasses von Solos noch ein Nischendasein fristen, ist Meta innerhalb weniger Jahre zum Marktführer avanciert. Dabei verlief der Start holprig: Das erste Gemeinschaftsprojekt von Meta und EssilorLuxottica, die Ray-Ban Stories, floppte am Markt. Erst die 2023 veröffentlichten Ray-Ban Meta Smart Glasses brachten den kommerziellen Durchbruch für die Wearables-Kategorie.
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Nachdem bis Anfang 2025 rund zwei Millionen Einheiten der Ray-Ban Meta-Brillen verkauft worden waren, korrigierte EssilorLuxottica seine ursprünglichen Produktionsziele deutlich nach oben. Inzwischen ist das Geschäft mit Smart Glasses für den Brillen-Giganten zu einem Wachstumsmotor gereift: Im dritten Quartal 2025 machten Wearables bereits mehr als ein Drittel des gesamten Umsatzwachstums aus. Und laut aktuellen Berichten von Bloomberg erwägen Meta und EssilorLuxottica sogar eine Verdopplung des Produktionsziels auf 20 Millionen Einheiten pro Jahr.
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Angesichts rasant steigender Absätze verwundert es kaum, dass der Ton in der Branche rauer wird. Auch im Segment der Display-Brillen tobt bereits ein erbitterter Streit: Der Hersteller Xreal verklagte kürzlich Viture wegen angeblicher Patentverletzung. Hier wie dort geht es um die Frage, wer die technologische Basis für Smart Glasses für sich beanspruchen darf.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Unfall-Notruf: Netzbetreiber schalten Next Generation eCall für LTE scharf
Die drei großen deutschen Mobilfunknetzbetreiber haben am Samstag die neue Notruffunktion Next Generation eCall für Fahrzeuge in Betrieb genommen. Damit funkt das ursprünglich im GSM-Netz (2G) eingerichtete System jetzt im LTE-Netz (4G) und perspektivisch auch mit 5G. Das teilten Vodafone, O2 Telefónica und die Telekom gemeinsam mit.
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Mit eCall stellen Autos etwa bei einem Unfall automatisch eine Verbindung zur Notrufzentrale her und übermitteln Standort- und Fahrzeugdaten. Auch eine manuelle Auslösung ist möglich. Das System funktioniert europaweit. Seit 2018 müssen Neufahrzeuge mit eCall ausgestattet sein.
Parallelbetrieb mit GSM
Viele ältere Fahrzeuge sind noch mit Systemen für GSM-Netze ausgestattet, deren Zeit abläuft. Europäische Netzbetreiber haben bereits damit begonnen, ihre GSM-Netze abzuschalten. Bis dahin laufen eCall und NG eCall noch parallel.
Die Deutsche Telekom schaltet ihr GSM-Netz 2028 ab. In diesem Jahr beginnt auch Vodafone mit dem Rückbau, der bis 2030 dauern soll. Telefónica Deutschland hat noch keinen Termin genannt. Wenn alle GSM-Netze abgeschaltet sind, laufen die Notrufe laut ADAC „bei Fahrzeugen mit altem eCall-System ins Leere“. Bisher sind dem Kraftfahrtbundesamt zufolge fast 16 Millionen Fahrzeuge mit dem bisherigen eCall in Deutschland zugelassen.
Ab dem 1. Januar 2026 erhalten neu entwickelte Pkw und Kleintransporter nur noch eine Typenzulassung in der EU, wenn das bordeigene Notrufsystem 4G/5G nutzt. Ab 2027 dürfen dann keine Neufahrzeuge ohne NG eCall mehr zugelassen werden.
Mehr Datendurchsatz
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Das alte System konnte nur ein Datenpaket von 140 Byte senden. NG eCall hebt diese Beschränkung auf. Künftig können so umfangreichere Unfalldaten übertragen werden, etwa Daten der verschiedenen Sensoren oder die Aufprallgeschwindigkeit.
Der vierte deutsche Mobilfunk Netzbetreiber 1&1 wird das neue Notrufsystem noch nicht anbieten, da er bislang mit keinem Automobilhersteller einen Vertrag für Flotten-SIM-Karten hat. Sobald sich entsprechende Partnerschaften ergeben, will 1&1 ebenfalls NG eCall implementieren.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
KI-Einsatz in der Buchbranche: Vorteile – und klare Risiken
Die Künstliche Intelligenz (KI) kann die Buchbranche unterstützen. Sie bringt nach Ansicht des neuen Vorstehers des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Sebastian Guggolz, Vorteile, aber auch klare Risiken für die Buchbranche.
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Die KI biete einerseits viele Erleichterungen, etwa in der Logistik, im Vertrieb oder im Marketing. In anderen Bereichen gebe es aber „riesige Fragezeichen“, sagte der Berliner Verleger. „Vor allem bei der Textproduktion gibt es enorme Probleme, weil es da zu massiven Urheberrechtsverletzungen kommt. Die KI wird mit Texten trainiert, ohne dass Rechteinhaber darüber entscheiden können oder honoriert werden.“
Übersetzungen per KI
Eine weitere wichtige Frage betreffe die Übersetzungen. „Ich vermute, dass es eine Ausdifferenzierung des Marktes gibt, weil es schon heute übersetzte Gebrauchstexte gibt, die weitgehend ohne menschliche Arbeit angefertigt wurden“, erklärte Guggolz. In anderen Bereichen wie der Literatur sehe es aber anders aus: „Nicht nur aus Nostalgie, sondern aus tiefer Überzeugung bin ich der Meinung, dass künstlerische Texte überhaupt nie allein von KI übersetzt werden sollten“.
„Künstlerische Texte sollten nie allein von KI übersetzt werden“ (Sebastian Guggolz)
Es sei eine Sache, wenn etwa Übersetzerinnen und Übersetzer KI-gestützte Systeme als Unterstützung nutzten. „Aber ganze Übersetzungen können und sollten nicht von einer KI hergestellt werden.“ Im Bereich KI müsse sich die Branche vielen Fragen stellen: „Wie weit kann die KI unterstützen? Wo wollen wir sie nutzen und wo nicht?“
Als neuer Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels vertritt Guggolz Buchhandel und Verlage. Er hatte das Amt im vergangenen Herbst von Vorgängerin Karin Schmidt-Friderichs übernommen. Guggolz arbeitet beim Fischer-Verlag in Frankfurt und gründete zudem in Berlin vor mehreren Jahren seinen eigenen Verlag in Berlin, einen Ein-Mann-Betrieb.
Bücher und Texte als Trainingsdaten
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Mindestens ebenso umstritten wie der Einsatz von KI zum Schreiben von Büchern ist der umgekehrte Weg, also der Einsatz von Büchern oder öffentlichen Texten als Trainingsmaterial für die Sprachmodelle. Hierzu gab es in der Vergangenheit einige Urteile, bemerkenswert ist etwa die Entscheidung des Landgerichts München. Das hatte im November zugunsten der klagenden GEMA entschieden, dass OpenAI bei neun bekannten Liedern – von „Atemlos“ bis „Männer“ – Urheberrechte verletzt habe.
Dass die neun Lieder für das Training der KI-Modelle genutzt wurden, stand außer Frage und war für beide Seiten unstrittig. Das Gericht stellte aber fest, die Texte seien „memorisiert“ worden – und damit handele es sich um eine unerlaubte Vervielfältigung.
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Forscher erwarten durch den Einsatz von KI zudem erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. So könnten Routinearbeiten in Personalabteilungen, Logistik, Finanzverwaltung und Büroorganisation leicht auf KI umgestellt werden. Zugleich sind laut Bitkom spezielle Fachkenntnisse in Künstlicher Intelligenz, IT-Sicherheit und Cloud-Diensten gefragt. Da KI die Anforderungen an IT-Beschäftigte verändert, rücke kompetenter Umgang mit KI stärker in den Fokus.
Ein Forschungsteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus Nürnberg spricht von 1,6 Millionen Jobs, die in Deutschland in den nächsten 15 Jahren wegfallen – oder neu entstehen (PDF der Studie). Zwar prognostizieren sie eine höhere Arbeitsproduktivität, Einsparungen und neue Geschäftsfelder durch KI. Zugleich erwartet aber auch das IAB-Team erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und prognostizieren Verschiebungen in unterschiedlichen Berufszweigen.
Eine Analyse der US-Bank Morgan Stanley prognostiziert, dass Europas Banken in den nächsten fünf Jahren mehr als 210.000 Jobs abbauen könnten, während sie zunehmend auf KI setzen. Für den erwarteten Stellenabbau dürften demnach aber auch Filialschließungen sorgen, da das Bankengeschäft immer stärker ins Internet verlagert wird.
Wie eine aktuelle Studie des Massachusetts Institute of Technology (MIT) aufzeigt, könnte in den USA eine Lohnsumme von rund 1,2 Billionen US-Dollar durch den KI-Einsatz wegfallen. Betroffen seien vor allem die Finanzbranche, das Gesundheitswesen und Unternehmensdienstleistungen
Hierzulande nutzen Menschen KI-Modelle wie ChatGPT am häufigsten fürs Schreiben oder Lektorat, für Ratschläge und Anleitungen, Informationssuche, Gesundheits-, Fitness- und Schönheitstipps, Lernen, Nachhilfe und Unterrichten, Coaching und Unterstützung beim Erreichen persönlicher Ziele.
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(uk)
Künstliche Intelligenz
Genaue Förderbedingungen für Hybrid-Autos noch unklar
Wer zur Anschaffung eines Plug-in-Hybridautos auf die neue Kaufprämie der Bundesregierung setzt, sollte sich nicht unbedingt auf die Förderung verlassen. Unklar ist nach Angaben des Umweltministeriums nämlich noch, welche Bemessungsgrenze für einen wichtigen Richtwert gelten soll. Zuvor hatte die Zeitschrift „auto motor und sport“ darüber berichtet.
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Förderung soll rückwirkend gelten
Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte zu Wochenbeginn Details der neuen Förderung für Elektroautos vorgestellt. Auch für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit „Range Extender“ soll es Geld geben. Range Extender sind kleine Verbrennungsmotoren, welche die Reichweite von Elektroautos erhöhen. Möglich ist für diese Autos eine Unterstützung zwischen 1500 und 4000 Euro vom Staat, je nach persönlichen Umständen und Fahrzeugart. Reine Elektroautos werden stärker unterstützt.
Anträge werden wohl erst im Mai möglich werden, wenn die nötige Internet-Plattform steht. Die Förderung soll aber rückwirkend für Autos gelten, die ab Jahresanfang zugelassen wurden.
Plug-in-Hybride und Autos mit Range Entender sind nur förderfähig, wenn sie nicht mehr als 60 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben. Die Förderrichtlinie werde nun ausgearbeitet und solle bis Ende Februar fertig sein, erklärte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zu den noch festzulegenden Details gehöre auch die Bemessungsgrenze für die elektrische Reichweite.
Unklare Emissionswerte
Der CO2-Ausstoß von Fahrzeugen wird auf dem Prüfstand im WLTP-Testverfahren ermittelt (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure). Dabei gibt es verschiedene Kategorien, je nachdem, was erfasst wird. Unklar ist nun, ob der kombinierte Wert als Grundlage dienen soll. Dieser bildet laut „auto motor und sport“ auch längere Benziner-Fahrten zum Beispiel auf der Autobahn ab.
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Eine Alternative wäre demnach der WLTP-Wert, der vor allem Emissionen im Stadtverkehr erfasst, wo Nutzer eher den schadstoffarmen Elektroantrieb nutzen dürften. Die Obergrenze von 60 Gramm CO2 pro Kilometer dürfte leichter zu erreichen sein, wenn der Wert für den Stadtverkehr als Grundlage dient – damit wären also potenziell mehr Modelle förderfähig.
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