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München macht digitale Souveränität mit eigenem Score messbar
Die Stadt München hat ein eigenes Messinstrument entwickelt, um die digitale Souveränität ihrer IT-Infrastruktur zu bewerten. Der sogenannte Score für Digitale Souveränität (SDS) ähnelt optisch dem Nutri-Score und kennzeichnet IT-Systeme nach ihrer Unabhängigkeit von einzelnen Anbietern und „ausländischen“ Rechtsräumen. Die Technische Universität München war an der Entwicklung beteiligt.
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Das IT-Referat hat im September und Oktober 2025 bereits einen ersten umfassenden Test durchgeführt. Von insgesamt 2780 städtischen Anwendungsservices wurden 194 besonders kritische ausgewählt und anhand von fünf Kategorien bewertet. Die Analyse zeigte bereits einen hohen Grad an Digitaler Souveränität: 66 Prozent der 194 bewerteten Services erreichten die höchsten Stufen (SDS 1 und 2), nur 5 Prozent die kritische Stufe 4 und 21 Prozent die kritischste Stufe 5. Der SDS bewertet dabei nicht nur technische Abhängigkeiten, sondern auch rechtliche und organisatorische Risiken.
„Mit unserem Score wird digitale Souveränität zum ersten Mal messbar, denn nur was wir messen können, können wir auch gezielt verbessern“, erklärte Dr. Laura Dornheim, IT-Referentin und Chief Digital Officer der Stadt München. Die Messbarkeit sei der Schlüssel, um die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu sichern und systematisch zu steigern. Die bisher mit Stufe 5 bewerteten Dienste setzen sich unter anderem aus gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zur eVergabe, Anwendungsservices großer Anstalten des öffentlichen Rechts in Bayern und Hamburg und Software für die eAkte zusammen.
Definition und Bewertungskriterien
Das IT-Referat definiert digitale Souveränität als die Fähigkeit von Individuen und Institutionen, ihre Rolle in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher auszuüben. Der entwickelte Score basiert auf einem Fragenkatalog, der IT-Services auf verschiedene Risikofaktoren untersucht. Dabei werden unter anderem Vendor-Lock-in-Effekte, Abhängigkeiten von ausländischen Jurisdiktionen und die Verfügbarkeit offener Standards bewertet.
Die Bewertung erfolgt über fünf Kategorien, deren genaue Zusammensetzung das IT-Referat in der Beschlussvorlage dokumentiert hat. Besonders kritische Faktoren führen zu einem Score von null, während die Erfüllung von Standardkriterien positiv in die Bewertung einfließt. Schwachstellen ließen sich so transparent identifizieren, um gezielt Gegenmaßnahmen zu planen.
Integration in städtische IT-Prozesse
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Der SDS soll nun nach Beschluss des Stadtrats in alle IT-Prozesse und Vergabeverfahren einfließen. Künftig werden bei Ausschreibungen strengere Anforderungen an offene Standards gestellt. Das IT-Referat plant zudem, Umstiegsszenarien zu entwickeln, um Lock-in-Situationen zu vermeiden. Die Weiterentwicklung der Methodik erfolgt in Zusammenarbeit mit der TUM. Über die Fortschritte bei der digitalen Souveränität wird das IT-Referat künftig jährlich im E-Government- und Open-Government-Report an den Stadtrat berichten.
Die Münchner Initiative fügt sich in einen breiteren europäischen Trend ein. Während der Bundestag an Konzepten zur Reduzierung der Abhängigkeit von US-Tech-Konzernen arbeitet und Frankreich mit Visio eine eigene Videokonferenzlösung einführt, geht München einen systematischen Weg: Erst messen, dann gezielt verbessern. Der Score soll künftig auch auf weitere IT-Bereiche ausgeweitet werden.
(fo)
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Lilith Wittmann und David Zellhöfer im Podcast: Staatliche IT-Fails | c’t uplink
De-Mail, ID Wallet und jetzt der Datenatlas – die Zahl staatlicher Digital-Fails steigt und steigt. Die Gründe dafür kennen Lilith Wittmann und David Zellhöfer: Hackerin Wittmann hat schon diverse Staats-Apps wie die ID-Wallet zerlegt. Und Zellhöfer, der Professor für digitale Innovation in der Verwaltung ist, zeigte die Datenatlas-Defizite in einem 170-seitigen „Kurzgutachten“ auf. „Das ging schnell von der Hand, weil die Mängel recht offensichtlich waren“, erzählt er in unserer Uplink-Sonderfolge.
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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
Mit Wittmann und Zellhöfer besprechen wir, warum genau solche Projekte scheitern. Hoffnung macht dabei, dass manche Behörden es besser hinkriegen: „Ich sehe das zum Beispiel bei der Fitko“, berichtet Lilith. Diese Digitalisierungsbehörde arbeite an dauerhaften Produkten statt an befristeten Projekten.
Kontrovers wird’s beim Thema Digitale Souveränität: Wittmann und Zellhöfer kritisieren Initiativen, die den Wechsel von US-Anbietern zu deutschen oder europäischen Alternativen propagieren. Ihre Beweggründe erläutern sie ausführlich im Podcast – nicht nur mit Blick auf den Staat, sondern auch für Privatnutzer.
„Datenatlas – Im Dickicht der digitalen Verwaltung“ Diskussionsrunde der TIB Hannover mit Lilith Wittmann und David Zellhöfer:
Zu Gast im Studio: Lilith Wittmann und David Zellhöfer
Host: Sylvester Tremmel und Christian Wölbert
Produktion: Tobias Reimer
► Der Artikel bei heise online zum Thema:
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In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.
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(cwo)
Künstliche Intelligenz
Smart Glasses vor Gericht: Wenn unauffällige Technik zum Problem wird
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Vergangene Woche sorgte ein Vorfall am britischen High Court of Justice für Schlagzeilen. Ein Kläger soll bei seiner Aussage eine smarte Brille getragen und sich darüber von einer nicht anwesenden Person beraten lassen haben. Dem Gericht fiel das zunächst nicht auf, da moderne Smart Glasses oft erst auf den zweiten Blick als solche zu erkennen sind. In ihrem Urteil verwarf die Richterin die Zeugenaussage, entschied zugunsten der Beklagten und auferlegte dem Kläger die weitgehende Übernahme der gegnerischen Verfahrenskosten. Um welche Art von Smart Glasses es sich gehandelt hat, geht aus dem Bericht der Richterin nicht hervor.
Der Vorfall wird im Urteil der Richterin beschrieben.
Gegenstand des Prozesses war ein Streit darüber, wem ein Unternehmen gehört. Als der Kläger für ein Kreuzverhör in den Zeugenstand trat, fiel der Richterin auf, dass der Mann sich auffällig lange Zeit ließ, bevor er zur Beantwortung der Fragen ansetzte. Die Anwältin der Beklagten bemerkte schließlich, dass aus seiner Nähe auffällige Geräusche zu hören waren. Dabei stellte sich heraus, dass der Kläger Smart Glasses trug. Nachdem er sie auf Anweisung der Richterin abgenommen und ein paar Fragen beantwortet hatte, gab sein Smartphone plötzlich hörbar die Stimme einer Drittperson wieder, die offenbar mit ihm sprach. Die Richterin ließ daraufhin sowohl die Brille als auch das Smartphone sicherstellen.
Der Kläger bestritt später, die Smart Glasses während seiner Aussage genutzt zu haben und behauptete, dass es der Chatbot ChatGPT gewesen sei, der zu ihm gesprochen habe. Zur weiteren Klärung wurde die Anrufliste des Klägers fotografiert. Demnach hatte er im Laufe des Morgens sowie wenige Minuten vor seiner Zeugenaussage mehrfach einen Kontakt angerufen, der auf seinem Smartphone als „abra kadabra“ gespeichert war. Der Kläger erklärte, es habe sich dabei um seinen Taxifahrer gehandelt, konnte jedoch weder dessen Namen nennen noch weitere Angaben machen. Einige Tage später behauptete er zudem, sein Smartphone und sein Pass seien gestohlen worden, ohne dafür einen Polizeibericht vorlegen zu können.
Die Anwältin der Beklagten vermutet, dass der Kläger live von seinem früheren, ausländischen Anwalt unterstützt worden sei, der über eine vom Gericht eingerichtete Videoverbindung offiziell an der Verhandlung teilnehmen durfte. Die Richterin selbst hielt in ihrem Urteil fest, dass der Kläger über seine Smart Glasses Hilfe erhalten habe, ohne dass das Gericht davon wusste. Sie verwarf die Zeugenaussage und entschied zugunsten der Beklagten.
Auch in den USA sorgte ein Vorfall mit Smart Glasses im Gerichtssaal für Aufmerksamkeit. Als Mark Zuckerberg im Februar zu einem Prozess erschien, trugen einige seiner Begleiter eine smarte Brille. Die Richterin forderte die Entourage auf, die Smart Glasses abzunehmen, und drohte bei weiteren Verstößen mit Sanktionen wegen Missachtung des Gerichts. Das Verfahren fand vor einem Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien statt, wo Aufnahmen im Gerichtssaal nur mit Genehmigung erlaubt sind. Meta ist selbst Hersteller und derzeit Marktführer in dieser schnell wachsenden Wearables-Kategorie ist. Der Konzern hat seit Ende 2023 knapp zehn Millionen Geräte verkauft.
Alte Rechtslage trifft auf neue Technik
Smart Glasses wie die Ray-Ban Meta-Brillen sehen von außen wie normale Brillengestelle aus. Sie können jedoch Bilder und Videos aufzeichnen sowie Audio ausgeben, ohne dass dies für die Umgebung immer sofort erkennbar ist. Eine LED signalisiert Außenstehenden zwar, wenn gefilmt wird, bei hellem Tageslicht ist sie jedoch kaum wahrnehmbar. Viele Menschen wissen noch nicht einmal, dass eine solche Technologie existiert, da sie in Deutschland noch längst keine Selbstverständlichkeit ist. Entsprechend blieb eine breitere öffentliche Debatte über Smart Glasses im Kontext von Datenschutz, Privatsphäre und Überwachung bislang weitgehend aus.
Auch in Gerichtssälen wirft diese Entwicklung neue Fragen auf. Aufsehenerregende Vorfälle wie in Großbritannien oder den USA sind aus Deutschland bislang nicht bekannt. Auszuschließen sind sie jedoch nicht.
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Nach deutschem Recht (§ 176 GVG) ist der Vorsitzende für die Ordnung in der Sitzung verantwortlich. Technische Hilfsmittel, die etwa im Rahmen einer Zeugenaussage eingesetzt werden, müssen entweder vom Gericht angeordnet oder zumindest transparent sein. Eine ausdrückliche Pflicht für Zeugen, technische Geräte wie Smart Glasses vorab offenzulegen, besteht jedoch nicht. In der Praxis wird die Einhaltung dieser Vorgaben durch richterliche Anordnungen, Sicherheitskontrollen und Hausordnungen durchgesetzt. Eine Täuschung des Gerichts lässt sich damit wie im britischen Falle nicht grundsätzlich ausschließen. Sie kann jedoch strafrechtliche Konsequenzen beispielsweise wegen falscher, uneidlicher Aussage, Prozessbetrug oder Strafvereitelung nach sich ziehen.
Zwischen Aufnahmeverbot und Kontrolllücke
Auch das bloße Tragen von Smart Glasses im Gerichtssaal ist in Deutschland nicht ausdrücklich geregelt, aber faktisch stark eingeschränkt. Ein generelles Geräteverbot gibt es nicht, entscheidend ist die Nutzung. Nach deutschem Recht (§ 169 GVG) sind Ton- und Filmaufnahmen während der Verhandlung unzulässig, wenn diese veröffentlicht werden sollen. Zugleich hat der Vorsitzende die Ordnung im Saal zu gewährleisten. So kann der Vorsitzende im Einzelfall das bloße Tragen oder die Nutzung der Smartfunktionen untersagen, wenn der Verdacht besteht, dass unbemerkt Aufnahmen gemacht oder Kommunikationsverbindungen genutzt werden. Das unbemerkte Aufzeichnen von Personen durch smarte Brillen kann ohne rechtliche Grundlage sowie unter Missachtung der bei audiovisuellen Aufnahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten zudem eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen. Auch könnte hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Teilnehmer verletzt werden, woraus zivilrechtliche Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüche resultieren können.
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Gerichte sichern die Ordnung, wie im oben beschriebenen Fall, durch Sicherheitskontrollen, Hausordnungen und Anordnungen im Sitzungssaal ab. Die Schwierigkeit liegt aber auch hier in der Unauffälligkeit der Geräte: Smart Glasses sind oft kaum als solche erkennbar, und Aufnahmen lassen sich nicht immer zuverlässig erkennen. Zudem nutzen einige Träger die Brillen mit Korrekturlinsen und sind ohne sie möglicherweise nur eingeschränkt sehfähig.
Je unauffälliger die Technik wird, desto leichter lässt sich die Kontrolle umgehen. Der Fall aus Großbritannien zeigt, dass bestehende Regeln nicht zwangsläufig verhindern, dass sie unterlaufen werden. Auch in Deutschland sind ähnliche Szenarien daher zumindest denkbar. Verhindern ließen sie sich durch mehr Bewusstsein für die Technik sowie durch ein Verbot oder strengere Kontrollen im Gerichtssaal.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
KI-Update kompakt: KI-Rechenzentren, Cursor, Vibe-Coding, Finde-Roboter
Mehr Rechenkapazitäten für KI in Deutschland
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Microsoft hat den ersten Spatenstich für ein Rechenzentrum im rheinischen Braunkohlerevier gesetzt, das im Endausbau rund 520 Megawatt leisten soll. In Niedersachsen plant Telis Energie ein weiteres Großprojekt neben einem ehemaligen Kohlekraftwerk. Beide Vorhaben passen zur neuen Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung, die eine Vervierfachung der Kapazität bis 2030 vorsieht. Derzeit liegt die Leistung bei rund zweieinhalb Gigawatt, sie soll auf zehn bis elf Gigawatt steigen. Planungen für Rechenzentren im Wert von über 25 Milliarden Euro laufen bereits.

EU-Ausschuss unterstützt Verbot von Deepfake-fähigen KI-Systemen
Der Bürgerrechtsausschuss der EU hat dem geplanten Verbot von KI-Systemen zugestimmt, die sexualisierte Bilder ohne Zustimmung der Abgebildeten erzeugen. Sogenannte Nacktbildgeneratoren wären damit verboten, Ausnahmen gelten nur bei wirksamen Schutzmechanismen. Die Änderungen gehören zum Omnibus-Paket, mit dem die EU mehrere Gesetze prüft, darunter den AI Act. Kommende Woche stimmt das EU-Parlament ab.
Anklage gegen Führungskräfte von Supermicro wegen GPU-Schmuggels
Die US-Justiz hat Anklage gegen einen hochrangigen Manager von Super Micro Computer erhoben, einem Serverhersteller. Er soll zusammen mit dem Geschäftsführer der taiwanesischen Niederlassung und einem externen Auftragnehmer Server im Wert von 2,5 Milliarden Dollar, die fortschrittliche Nvidia-Chips enthalten, an den US-Exportkontrollen vorbei nach China geschmuggelt haben. Die Chips wurden in Servern versteckt, umverpackt und heimlich geliefert, während an den Ursprungsorten nicht funktionierende Nachbauten aufgestellt wurden. Der Vizepräsident und der Auftragnehmer wurden festgenommen, der taiwanesische Manager ist flüchtig. Supermicros Aktienkurs fiel um über zehn Prozent.
Microsofts Superintelligenz-Team liefert einen Bildgenerator
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Microsoft hat mit MAI-Image-2 ein neues Bildgenerierungsmodell vorgestellt, entwickelt vom hauseigenen Superintelligenz-Team um Mustafa Suleyman. Statt an Superintelligenz arbeitet das Team also zunächst an Bildern. Auf der Rangliste von Arena.ai belegt das Modell Platz drei, hinter OpenAIs GPT-Image-1.5 und Googles Nano Banana 2. Der Vorgänger MAI-Image-1 landete im Oktober 2025 nur auf Platz neun. MAI-Image-2 ist im MAI-Playground testbar und wird in Copilot sowie den Bing Image Creator integriert.
Claude-Nutzende offenbaren ihre Hoffnungen und Ängste
Anthropic hat 80.508 Claude-Nutzende aus 159 Ländern in 70 Sprachen zu ihren Erfahrungen mit KI befragt. Als größtes Risiko nannten die Befragten Unzuverlässigkeit und halluzinierte Ergebnisse, gefolgt von Sorgen vor Arbeitsplatzverlust. Positiv bewerteten viele, dass KI Routineaufgaben abnimmt. 33 Prozent sehen KI als gute Lernhilfe, doch viele befürchten, langfristig Fähigkeiten zu verlieren. Da ausschließlich KI-Nutzer befragt wurden, sahen die Befragten unter dem Strich tendenziell mehr Vor- als Nachteile.

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.
Cursor fordert OpenAI und Anthropic mit eigenem Coding-Modell heraus
Cursor, ein KI-gestützter Code-Editor, hat mit Composer 2 ein eigenes Modell für Softwareentwicklung veröffentlicht. Es wurde ausschließlich auf Code-Daten trainiert und ist deutlich günstiger: 50 Cent pro Million Eingabe-Token, verglichen mit 5 Dollar bei Anthropics Claude Opus 4.6. Dahinter steckt ein strategisches Kalkül: Cursor hat über eine Million tägliche Nutzer, hängt aber bei Preisen und Margen von genau den Unternehmen ab, mit denen es konkurriert.
OpenAI bündelt seine Produkte in einer Desktop-Superapp
OpenAI will ChatGPT, die Programmierplattform Codex und den hauseigenen Browser Atlas in einer einzigen Desktop-App zusammenführen, berichtet das Wall Street Journal. Fidji Simo, Leiterin des App-Bereichs, schrieb intern, die Aufteilung auf zu viele einzelne Apps habe das Unternehmen verlangsamthat. Die neue App soll vor allem agentische KI-Funktionen bieten.
OpenAI übernimmt das Start-up Astral
OpenAI hat Astral übernommen, ein Start-up, das Open-Source-Werkzeuge für Python entwickelt. Die Software soll in Codex integriert werden, um die Plattform über reine Codegenerierung hinaus zum umfassenden Entwicklungswerkzeug auszubauen. Der Deal reiht sich in eine Serie von Übernahmen ein, darunter die kürzlich angekündigte Akquisition der KI-Sicherheitsplattform Promptfoo.
KI-Agenten übernehmen Zahlungen im Test mit Banken
Visa will mit der Commerzbank und der DZ Bank testen, wie KI-Agenten Zahlungen abwickeln können. Das Programm heißt „Visa Agentic Ready“. Dabei recherchieren KI-Agenten im Namen von Verbrauchern oder Unternehmen, verhandeln und schließen Käufe ab, oft ohne direkte menschliche Beteiligung. In der ersten Phase prüft Visa, ob solche Zahlungen sicher und skalierbar funktionieren.
Apple blockiert Updates für Vibe-Coding-Apps
Apple hat Updates für die Apps Replit und Vibecode blockiert. Beide erlauben es, sich per KI direkt auf dem iPhone Web-Apps erstellen zu lassen, ohne den App Store. Apple beruft sich auf eine Regel, die das Nachladen von ausführbarem Code verbietet. Kritiker vermuten, dass Apple auch um seine Provision fürchtet, da so Alternativen zu kostenpflichtigen Apps entstehen. Apple hat den Entwicklern Kompromisse angeboten, etwa App-Vorschauen im Browser statt in der App.
Roboter findet verlegte Gegenstände auf Zuruf
Forscher der TU München haben einen mobilen Roboter entwickelt, der verlegte Gegenstände gezielt aufspüren kann. Ein KI-Sprachmodell stellt Beziehungen zwischen Objekten und möglichen Ablageflächen her, sodass der Roboter unplausible Orte ausschließt: Eine Brille sucht er nicht auf der Herdplatte. Die Sucheffizienz liegt 30 Prozent über der einer zufälligen Suche. Als Nächstes soll der Roboter Arme erhalten, um auch in Schränken und Schubladen zu suchen.
ElevenLabs startet Marktplatz für KI-generierte Musik
ElevenLabs, ein KI-Audiounternehmen, hat einen Marktplatz für KI-generierte Musik eröffnet, auf dem Nutzer mit dem hauseigenen Modell erstellte Songs verkaufen können. Käufer wählen zwischen drei Lizenzstufen. Allerdings ist KI-generierte Musik derzeit urheberrechtlich nicht geschützt, und ElevenLabs garantiert keine Exklusivität: Andere Nutzer können identische Ergebnisse erhalten. Das rechtliche Risiko trägt laut Nutzungsbedingungen die Verkäuferin selbst.
Rolling-Stones-Rechteverwalter BMG verklagt Anthropic
BMG, der zum Bertelsmann-Konzern gehörende Musikrechteverwalter, hat Anthropic in Kalifornien verklagt. Der Vorwurf: Anthropic habe urheberrechtlich geschützte Songtexte zum Training seines Chatbots Claude verwendet, unter anderem durch automatisierte Scraping-Tools und Downloads aus illegalen Online-Bibliotheken. BMG verwaltet Songs der Rolling Stones, Bruno Mars und anderer Künstler. Pro verletztem Werk drohen nach US-Recht bis zu 150.000 Dollar Schadensersatz.

(igr)
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