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Nach 3G-Abschaltung: In Bern läuft es bei Leihrädern nicht mehr rund


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In der Schweizer Hauptstadt Bern wurde ein Anbieter von Leihfahrrädern von der Abschaltung des 3G-Mobilfunknetzes der Swisscom kalt erwischt. Seit Mittwoch ist ein Teil der Flotte nicht mehr ausleihbar. Für zusätzliche Verwirrung sorgt, dass Kunden für modernere Räder, die ohne 3G funktionieren, eine neue App benötigen. Die Swisscom habe dem Anbieter Publibike aber zugesichert, dass das Netz vorerst wieder eingeschaltet werden soll.

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Wie die „Berner Zeitung“ berichtet, spekulierte Publibike offenbar darauf, dass die Swisscom für die schrittweise Abschaltung mehr Zeit nimmt. In der Zwischenzeit sollten alte Fahrräder durch neue ersetzt und die Kunden auf die neue App umgestellt werden. Das Hauptproblem ist offenbar das Fahrradschloss, das der Anbieter verwendet. Dieses kommuniziert per UMTS mit den Servern des Anbieters. Neuere Fahrräder haben ein anderes Schloss, das mit neueren Mobilfunkstandards betrieben wird.

Nutzer werden von Publibike angehalten, auf die neue App „Publibike Velospot (Zone 1)“ umzusteigen. Die neueren Räder mit runden Schlössern waren aber diese Woche teilweise noch in der Unterzahl. So hätten etwa am Bahnhof Bern als zentraler Verkehrsknotenpunkt nur drei nutzbare Räder zur Verfügung gestanden, berichten lokale Medien. Dutzende funktionierten nicht mehr.

Die Swisscom hatte die Abschaltung des 3G-Netzes bereits im März 2022 angekündigt. Bis Ende des Jahres 2025 wurde der Betrieb noch garantiert. Seit Anfang 2026 läuft schrittweise die Abschaltung. Der Mobilfunknetzbetreiber möchte die frei werdenden Frequenzen und die Antennenkapazität künftig für 4G und 5G einsetzen. Zudem sorgte der Weiterbetrieb des kaum noch genutzten Mobilfunkstandards für zusätzliche Stromkosten, die künftig entfallen.

Publibike hatte offenbar darauf gehofft, noch bis Ende Februar Zeit zu haben, um die Umstellung der Räder abzuschließen. Ursprünglich, so Lokalmedien, sei sogar von noch mehr Zeit ausgegangen worden. Eigentlich sah ein zum Jahresbeginn in Kraft getretener neuer Vertrag mit der Stadt sogar einen Ausbau des Angebots an Leihrädern vor. Jetzt geht es zunächst einmal darum, dass die Nutzer überhaupt im bisherigen Maße weiterhin die Räder verwenden können.

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(mki)



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Streit um „Subnautica 2“: Gericht lässt entlassenen CEO wieder einsetzen


Das Chaos um „Subnautica 2“ geht weiter: Ein Gericht in Delaware hat entschieden, dass der von Publisher Krafton abgesetzte CEO von Unknown Worlds seinen Posten zurückbekommen muss. Die Entlassung von CEO Ted Gill und den zwei Gründern Charlie Cleveland und Max McGuire sei rechtswidrig gewesen, schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung. Gill soll nun wieder die operative Kontrolle über das Projekt bekommen.

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Krafton hatte die beiden Gründer und den CEO des Spielestudios Unknown Worlds, das der südkoreanische Publisher 2021 gekauft hatte, im Sommer des vergangenen überraschend entlassen. Schnell wurde der Verdacht laut, es könne sich um eine strategische Entscheidung gehandelt haben, um zu verhindern, dass Unknown Worlds die Voraussetzungen für eine 250 Millionen US-Dollar schwere Earn-Out-Klausel erreichen kann. Im gleichen Zug hatte Krafton nämlich den Release von „Subnautica 2“ verschoben.

Um sich für ihre Bonuszahlungen zu qualifizieren, hätten die Unknown-Worlds-Mitarbeiter ursprünglich bis Ende 2025 bestimmte finanzielle Meilensteine erreichen müssen – ohne den Schub aus möglichen „Subnautica 2“-Verkäufen nicht machbar. Nach öffentlicher Kritik verlängerte Krafton schließlich die Frist für die Bonuszahlung. Das Gericht legte nun eine neue Frist bis vorerst 15. September 2026 fest.

Krafton hat unlautere Absichten aber jederzeit abgestritten und den entlassenen Managern dagegen vorgeworfen, ihre Arbeit vernachlässigt zu haben. Das Gericht in Delaware entschied nun allerdings, diese Entscheidung sei rechtswidrig gewesen. Krafton habe keinen gerechtfertigten Grund für die Entlassungen nennen können. Dass der CEO parallel andere Projekte verfolgte, habe er transparent dargelegt. Von einer Täuschung könne man also nicht sprechen.

Mögliche Schadensersatzansprüche will das Gericht in einer zweiten Verfahrensphase klären. Die entlassenen Unknown-Worlds-Manager und Krafton hatten sich gegenseitig öffentlich kritisiert. Schließlich entschieden sich Ted Gill, Charlie Cleveland und Max McGuire zu einer Klage.

Was das für die Entwicklung von „Subnautica 2“ bedeutet, ist offen. Das Survial-Spiel folgt auf den ersten Teil, der als das beste Survival-Spiel aller Zeiten gilt und finanziell sehr erfolgreich war. Angestellte des Studios Unknown Worlds haben ihre Arbeit in den vergangenen Monaten fortgesetzt und mehrere Entwicklervideos veröffentlicht. Einen neuen Early-Access-Termin für „Subnautica 2“ gibt es noch nicht.

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(dahe)



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München: Tempo 30 am Ring bleibt vorerst


Seit Jahren beschäftigt der Streit um Luftreinheit und freie Fahrt für Autos am Mittleren Ring in München die Gerichte. Jetzt kürzt das Rathaus an einer Stelle ab. Damit ist das Thema allerdings nicht beendet, denn die Stadt München hat nur ihre Eil-Beschwerde gegen das gerichtlich wieder angeordnete Tempo 30 am Mittleren Ring zurückgenommen. Das teilte das Mobilitätsreferat der Stadt auf Nachfrage der dpa mit. Man werde sich argumentativ auf das Hauptsacheverfahren, das noch nicht entschieden sei, konzentrieren, hieß es.

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Zwei Anwohner der Landshuter Allee hatten dagegen geklagt, dass die Stadt im Januar 2026 wegen verbesserter Schadstoffmesswerte an der vielbefahrenen Route von Tempo 30 zu Tempo 50 zurückgekehrt war. Das Verwaltungsgericht München beschloss im Eilverfahren, dass die Stadt Autofahrer wieder ausbremsen muss. Unter anderem, weil zu unklar sei, wie sich die Schadstoffbelastung für Anwohner künftig entwickle.

Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte sich zunächst geweigert, den noch nicht rechtskräftigen Beschluss auch umzusetzen, obwohl er laut Verwaltungsgericht dazu angehalten gewesen wäre. Erst als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) als höhere Instanz einen Antrag der Stadt auf Aussetzung der sofortigen Verpflichtung verwarf, schwenkte der SPD-Politiker ein – wenn auch unter Kritik, dass die Entscheidung aus seiner Sicht ein nicht nachvollziehbares Hin und Her für viele Bürger bedeute.

Reiter kam damit auch einem möglichen Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro gegen die Stadt zuvor, das die Anwohner zur sofortigen Durchsetzung von Tempo 30 beim Verwaltungsgericht beantragt hatten. Der Eilbeschluss dort war der vorläufige Höhepunkt eines seit Jahren andauernden Gerichtsstreits um Einschränkungen für Autofahrer für bessere Luftqualität, den auch die Deutsche Umwelthilfe gegen die Stadt führte. Das Ergebnis war ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge – und eben Tempo 30 statt 50.

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Abgeschlossen ist das Tauziehen um Tempo 30 am Mittleren Ring mit dem geplanten Schildwechsel aber nicht: Auch wenn der VGH nun nicht mehr im Eilverfahren über die Beschwerde der Stadt entscheiden muss, steht die Entscheidung im ausführlicheren Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht München noch aus.

Es ist also weiterhin nicht ausgeschlossen, dass Autofahrer am Mittleren Ring mal wieder besonders aufmerksam auf die weißen Schilder mit rotem Rahmen schauen müssen. Zumindest in den kommenden Wochen, und sicher über die Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl am Sonntag hinaus, wird dort aber vorerst weiter eine 30 prangen.

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(mfz)



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Tüv: Zahlreiche Aufzüge nicht gegen Cyberangriffe geschützt


Aufzüge in Wohn- und Geschäftsgebäuden werden zunehmend digital gesteuert – und sind damit potenzielle Angriffsziele für Cyberkriminelle. Doch zu wenige Anlagen sind ausreichend dagegen geschützt, wie der Tüv-Verband in seinem aktuellen Anlagensicherheitsreport mitteilt. Demnach wiesen knapp zwei Drittel der untersuchten Aufzüge im vergangenen Jahr geringfügige Mängel auf. Das waren mehr als 4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr und sogar fast 22 Prozentpunkte mehr als 2023.

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Ein wesentlicher Grund für diesen Anstieg seien Defizite bei der Cybersicherheit, betont der Tüv. „Die Betreiber sind seit mehreren Jahren dazu verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen und diese zu dokumentieren“, hieß es. Fehle der Nachweis, führe das zu einem geringfügigen Mangel. „Hersteller und vor allem Betreiber sollten die Cybersicherheit ernst nehmen und ihren Pflichten nachkommen.“

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr knapp 723.300 Aufzugsanlagen überprüft. Mehr als jeder zehnte Aufzug wies dabei sogenannte erhebliche Mängel auf. Bei 0,8 Prozent beziehungsweise 5.800 Anlagen wies der Tüv gar gefährliche Mängel auf. 3.000 dieser Aufzüge wurden unverzüglich stillgelegt, weil sie eine Gefahr für Leib und Leben darstellten.

Grund dafür waren unter anderem verschlissene Tragseile. „Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen“, teilte der Tüv weiter mit. „Deren Zahl kann mit dem bewährten Zusammenspiel von regelmäßiger Wartung durch den Betreiber, unabhängiger Prüfung und behördlicher Überwachung auf einem Minimum gehalten werden.“


(mho)



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