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Netflix Italia: Gericht erklärt Preiserhöhungen für ungültig


Die Preiserhöhungen, die Netflix seinen italienischen Abonnenten sieben Jahre lang auferlegt hat, sind rechtswidrig. Das entschied ein Gericht in Rom und verpflichtete den italienischen Ableger des US-Streamingkonzerns zur Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beträge. Geklagt hatte die italienische Verbraucherorganisation Movimento Consumatori (MC).

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Das Gericht in Rom gab der Klage von MC gegen Netflix Italia statt und erklärte die Vertragsklauseln, die Preiserhöhungen von 2017 bis 2024 ermöglichten, für unlauter und somit ungültig. Die Klauseln verstießen gegen das italienische Verbraucherschutzgesetz, indem sie Änderungen ohne Angabe eines triftigen Grundes im Vertrag erlaubten, so die Verbraucherschützer in einer Erklärung zum Gerichtsurteil. Damit seien die einseitigen Abonnementpreiserhöhungen von Netflix in den Jahren 2017, 2019, 2021 und November 2024 rechtswidrig, so das Gericht, mit Ausnahme der Erhöhungen für Verträge, die nach Januar 2024 abgeschlossen wurden.

Laut dem Urteil hat jeder Abonnent Anspruch auf eine Reduzierung des aktuellen Abonnementpreises, die Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beträge und gegebenenfalls Schadensersatz. Auch Verbraucher, die ihr Abonnement im Laufe der Zeit gekündigt haben, haben ein Recht auf Rückerstattung.

Laut MC betrifft die Gerichtsentscheidung Millionen von Verbrauchern. Schätzungen zufolge ist die Zahl der Netflix-Abonnenten in Italien von 1,9 Millionen im Jahr 2019 auf rund 5,4 Millionen im Oktober vergangenen Jahres gestiegen. „Für das Premium-Abo belaufen sich die unrechtmäßigen Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019, 2021 und 2024 derzeit auf insgesamt 8 Euro pro Monat, für das Standard-Abo auf insgesamt 4 Euro pro Monat“, erklärten die Anwälte von MC. „Ein Premium-Kunde, der Netflix seit 2017 ununterbrochen bezahlt hat, hat Anspruch auf eine Rückerstattung von rund 500 Euro, ein Standard-Kunde auf rund 250 Euro.“

Das Urteil verpflichtet Netflix außerdem, die Preise seiner bestehenden Abonnements um die Höhe der unrechtmäßigen Erhöhungen zu senken. „Wenn Netflix die Preise nicht umgehend senkt und die Kunden entschädigt, werden wir eine Sammelklage einreichen, um sicherzustellen, dass alle Nutzer die zu Unrecht gezahlten Beträge zurückerhalten“, erklärte Alessandro Mostaccio, Präsident von Movimento Consumatori.

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Netflix kündigte in einer Stellungnahme an, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. „Wir nehmen Verbraucherrechte sehr ernst und sind überzeugt, dass unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets mit italienischem Recht und der gängigen Praxis vereinbar waren“, so das Unternehmen.

Gerade erst hat Netflix in seinem wichtigsten Markt USA erneut die Abopreise erhöht – zum zweiten Mal seit Anfang 2025. In Deutschland liegt die letzte Preiserhöhung von Netflix zwei Jahre zurück. Das Standard-Abo mit Werbung kostet 5 Euro, ohne Werbung 14 Euro pro Monat. Für das Premium-Abo werden monatlich 20 Euro fällig; Zusatzmitglieder kosten je nach Basisabo 4 oder 5 Euro pro Monat. Im Vergleich zu den Vereinigten Staaten sind die Preise in Deutschland noch verhältnismäßig günstig. Offen ist, ob und wann Netflix seine Preise in Deutschland und Europa weiter erhöht.


(akn)



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Umfrage: Jedes zweite Rathaus nutzt oder testet KI


Viele Rathäuser in Deutschland nutzen oder testen einer Umfrage zufolge für Verwaltungsaufgaben mittlerweile Künstliche Intelligenz. In einer repräsentativen Forsa-Befragung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern von Gemeinden mit mindestens 1000 Einwohnern für den Softwareanbieter Meister gab gut die Hälfte (52 Prozent) an, dass KI in ihrer Verwaltung bereits produktiv eingesetzt oder derzeit erprobt wird.

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16 Prozent setzen demnach schon konkret auf KI, weitere 36 Prozent testen entsprechende Anwendungen. Bei 43 Prozent der Befragten ist KI aktuell noch kein Thema. Am häufigsten wird die Technologie dabei zur Erstellung und Bearbeitung von Dokumenten eingesetzt, gefolgt von Übersetzungen und Texterstellung, der Zusammenfassung und Analyse von Akten und zur Protokollierung von Sitzungen.

KI wird vor allem als Chance für Effizienzsteigerung und Zeitersparnis sowie eine schnellere Bearbeitung von Bürger-Anliegen gesehen. Knapp die Hälfte der Befragten sieht zudem eine Chance in der Abmilderung des Fachkräftemangels.


(mho)



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3D-gedruckte, autonome VTOL-Drohne bekämpft Drohnen-Schwärme mit bis zu 560 km/h


Das US-amerikanische Unternehmen SkyDefense hat eine autonome VTOL-Drohne mit der Bezeichnung CobraJet entwickelt (Vertical Take-Off and Landing – VTOL), die Angriffe von Drohnenschwärmen selbstständig abwehren können soll. CobraJet ist in unterschiedlichen Versionen erhältlich, die elektrisch oder zusätzlich von Turbinen angetrieben bis zu 560 km/h erreichen. Die Hülle der Abfangdrohne stammt aus dem 3D-Drucker.

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Fünf Varianten des CobraJet will SkyDefense anbieten, sobald die Flächen-Drohne alle Tests bestanden hat. CobraJet V4, V6, V8 und V10 sind vollelektrisch angetrieben. Sie unterscheiden sich in Größe und Flugzeit voneinander. Die Größe reicht von rund 116 cm bis 293 cm Spannweite. Allen gemeinsam ist ihre Geschwindigkeit. Die Drohnen erreichen mit ihren elektrischen Impeller-Triebwerken Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 260 km/h. Die Energie dafür kommt aus Solid-State-Batterien mit hoher Energiedichte. Die Drohnen können außerdem senkrecht starten und landen, sind also auf kleinstem Raum einsetzbar. Die Flugzeit beträgt zwischen 30 Minuten und einer Stunde.

V4 und V6 können von einem Menschen transportiert werden. Die Tragflächen sind dazu demontierbar. Für die V8 und V10 werden zwei Menschen zum Transport benötigt. Die V10 kann zudem als Drohnenmutterschiff eingesetzt werden, um mehrere kostengünstige Hochgeschwindigkeitsdrohnen autonom in Kampfgebiete zu schaffen.

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Das Video zeigt einen CobraJet im VTOLBetrieb.

CobraJet VT10 besitzt dagegen zwei Hybrid-Triebwerke aus Turbine und batterieelektrischem Propeller-Antrieb (electric duct fan – EDF). Die VT10 hat eine Spannweite von 293 cm und erreicht Geschwindigkeiten von bis zu 560 km/h. Die Tragflächen sind ebenfalls abnehmbar und die Drohne kann als Drohnenmutterschiff verwendet werden.

Alle fünf CobraJets sind aus Karbonfaser 3D-gedruckt. Die Drohnen sollen so bei geringem Gewicht schnell und kostengünstig hergestellt werden können. Die Oberfläche ist mit einer Radar-absorbierenden Graphene-Schicht ausgestattet, um weitgehend unerkannt im Operationsgebiet agieren zu können.

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Dort können die Drohnen autonom fliegen und Missionen selbstständig erledigen. Die Drohnen werden dabei ständig von einer Basis (Visual Realtime Area Monitoring – VRAM) kontrolliert, die bei autonomen Flügen eingreifen kann. Missionen können auch komplett manuell oder mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) absolviert werden. Dabei helfen EO/IR-Kameras und weitere Sensorik, die einen Betrieb bei Tag, Nacht und extremen Wetterbedingungen ermöglichen sollen. Auch der Einsatz in elektronisch gestörten Gebieten sei möglich.

Die CobraJets sind als Abfangjäger und damit allein für Kampfaufgaben gegen angreifende Drohnenschwärme der Gruppen 1, 2 und 3, glasfasergesteuerte FPV-Drohnen und jetgetriebene Drohnen konstruiert. Entsprechend nehmen die CobraJets verschiedene Luft-Luft-Abfangkörper auf. Über den elektromechanischen Phyton-Werfer können etwa 18-mm-Copperhead-Geschosse abgeschossen werden. Zusätzlich sind Träger für 40-mm-Cuda-Lenkgeschosse (Mach 0,5) und 45-mm-Viper-Lenkflugkörper mit Feststoffantrieb (Mach 1) vorhanden, sodass auch schnellere Drohnen bekämpft werden können.

Praxistests zur Drohnenabwehr sollen mit den CobraJets und VRAM im vierten Quartal auf einem nicht näher genannten Testgelände für Unmanned Aerial Vehicles (UAV) erfolgen. Nach erfolgreichen Tests ist ein Produktionsstart im ersten Quartal 2027 vorgesehen. SkyDefense betont, dass beim Bau der CobraJets ausschließlich Teile aus den USA verwendet werden.


(olb)



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Investieren in die Rüstungsbranche: Aktien, ETFs & Fonds im Check


Verteidigung und militärische Schlagkraft galten in Deutschland und anderen europäischen Ländern aus Sicht der Politik lange Zeit nur als ungeliebter Kostenblock. Schließlich herrschte auf dem Kontinent jahrzehntelang Frieden – und im Zweifelsfall würden die USA schon helfen. Zwei Einschätzungen, die sich seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sowie der erratischen Haltung des US-Präsidenten gegenüber der NATO als nicht mehr gültig erwiesen haben. Seitdem ist das Interesse an Rüstungsgütern stark gestiegen, was sich in den Kursen der entsprechenden Unternehmen widerspiegelt. Wir zeigen, was Sie vor einem Investment in die ethisch fragwürdige Branche beachten sollten.

Zu den wichtigsten Punkten für potenzielle Anleger gehört die Bandbreite an Rüstungsgütern. Denn Panzer, Kampfflugzeuge und Marineschiffe spielen längst nicht mehr die große Rolle wie noch vor zwei Jahrzehnten, wie unser Überblick zeigt. Stattdessen rücken vermehrt neue Aspekte in den Mittelpunkt – und damit auch andere Unternehmen als die etablierten Konzerne. Auch das führt zu künftig deutlich höheren Verteidigungsetats. So sind unter den Bezeichnungen ReArm Europe und Readiness 2030 bis zu 800 Milliarden Euro zusätzlich für entsprechende Güter vorgesehen.

  • Investitionen in Rüstungsgüter sind längst mehr als der Kauf von Panzern, Raketenabwehrsystemen oder Munition. Eine moderne Verteidigungsstrategie umfasst auch Drohnen, Cybersecurity und KI-Tools.
  • Im ersten Halbjahr 2026 wurde deutlich, dass große Rüstungsaufträge nicht automatisch an den Branchenprimus gehen müssen. Anleger sollten das bei der Wahl von Einzelaktien berücksichtigen.
  • Trotz der jüngsten – teils deutlichen – Kurskorrekturen sind viele Titel nach wie vor nicht günstig bewertet.

Derartige Summen verändern den Markt massiv. Die Auftragsbücher vieler Rüstungsunternehmen sind über Jahre hinweg gefüllt, neue Produktionskapazitäten geplant oder teilweise bereits im Bau. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem europäische Anbieter. Denn das neu geweckte Interesse an Aufrüstung geht einher mit dem Wunsch nach weniger strategischer Abhängigkeit von anderen Staaten und deren Unternehmen. Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Unternehmen, ihre Schwerpunkte sowie die jeweilige Kursentwicklung mitsamt der jüngsten Verluste ein. Zudem erklären wir, wie Sie mit Aktien, ETFs und aktiven Fonds in die Branche investieren können.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Investieren in die Rüstungsbranche: Aktien, ETFs & Fonds im Check“.
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