Künstliche Intelligenz
Netflix Italia: Gericht erklärt Preiserhöhungen für ungültig
Die Preiserhöhungen, die Netflix seinen italienischen Abonnenten sieben Jahre lang auferlegt hat, sind rechtswidrig. Das entschied ein Gericht in Rom und verpflichtete den italienischen Ableger des US-Streamingkonzerns zur Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beträge. Geklagt hatte die italienische Verbraucherorganisation Movimento Consumatori (MC).
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Das Gericht in Rom gab der Klage von MC gegen Netflix Italia statt und erklärte die Vertragsklauseln, die Preiserhöhungen von 2017 bis 2024 ermöglichten, für unlauter und somit ungültig. Die Klauseln verstießen gegen das italienische Verbraucherschutzgesetz, indem sie Änderungen ohne Angabe eines triftigen Grundes im Vertrag erlaubten, so die Verbraucherschützer in einer Erklärung zum Gerichtsurteil. Damit seien die einseitigen Abonnementpreiserhöhungen von Netflix in den Jahren 2017, 2019, 2021 und November 2024 rechtswidrig, so das Gericht, mit Ausnahme der Erhöhungen für Verträge, die nach Januar 2024 abgeschlossen wurden.
Anspruch auf Preisreduzierung und Rückerstattung
Laut dem Urteil hat jeder Abonnent Anspruch auf eine Reduzierung des aktuellen Abonnementpreises, die Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beträge und gegebenenfalls Schadensersatz. Auch Verbraucher, die ihr Abonnement im Laufe der Zeit gekündigt haben, haben ein Recht auf Rückerstattung.
Laut MC betrifft die Gerichtsentscheidung Millionen von Verbrauchern. Schätzungen zufolge ist die Zahl der Netflix-Abonnenten in Italien von 1,9 Millionen im Jahr 2019 auf rund 5,4 Millionen im Oktober vergangenen Jahres gestiegen. „Für das Premium-Abo belaufen sich die unrechtmäßigen Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019, 2021 und 2024 derzeit auf insgesamt 8 Euro pro Monat, für das Standard-Abo auf insgesamt 4 Euro pro Monat“, erklärten die Anwälte von MC. „Ein Premium-Kunde, der Netflix seit 2017 ununterbrochen bezahlt hat, hat Anspruch auf eine Rückerstattung von rund 500 Euro, ein Standard-Kunde auf rund 250 Euro.“
Das Urteil verpflichtet Netflix außerdem, die Preise seiner bestehenden Abonnements um die Höhe der unrechtmäßigen Erhöhungen zu senken. „Wenn Netflix die Preise nicht umgehend senkt und die Kunden entschädigt, werden wir eine Sammelklage einreichen, um sicherzustellen, dass alle Nutzer die zu Unrecht gezahlten Beträge zurückerhalten“, erklärte Alessandro Mostaccio, Präsident von Movimento Consumatori.
Berufung angekündigt
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Netflix kündigte in einer Stellungnahme an, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. „Wir nehmen Verbraucherrechte sehr ernst und sind überzeugt, dass unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets mit italienischem Recht und der gängigen Praxis vereinbar waren“, so das Unternehmen.
Gerade erst hat Netflix in seinem wichtigsten Markt USA erneut die Abopreise erhöht – zum zweiten Mal seit Anfang 2025. In Deutschland liegt die letzte Preiserhöhung von Netflix zwei Jahre zurück. Das Standard-Abo mit Werbung kostet 5 Euro, ohne Werbung 14 Euro pro Monat. Für das Premium-Abo werden monatlich 20 Euro fällig; Zusatzmitglieder kosten je nach Basisabo 4 oder 5 Euro pro Monat. Im Vergleich zu den Vereinigten Staaten sind die Preise in Deutschland noch verhältnismäßig günstig. Offen ist, ob und wann Netflix seine Preise in Deutschland und Europa weiter erhöht.
(akn)
Künstliche Intelligenz
Android-Backups werden künftig auf den Google-Speicher angerechnet
Ab dem 7. Juli 2026 – zunächst für neue Backup-Nutzer, für bestehende Konten in den kommenden Monaten – rechnet Google neben Fotos und Videos, die in Google Fotos hochgeladen werden, nun auch weitere Daten wie SMS auf das Speicherkontingent des eigenen Google-Kontos an. Diese Daten lassen sich künftig auf Wunsch auch nicht mehr sichern.
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Neue Schalter für die Backups
Wie Google in einem Supportdokument schreibt, werden künftig auch der Anrufverlauf, Geräteeinstellungen und App-Daten auf das Speicherlimit angerechnet. Laut Google sollten diese neuen Daten die Größe des Backups im Durchschnitt um 40 MByte erhöhen.
Im Zuge der neuen Richtlinie gibt Google Android-Nutzern mehr Kontrolle darüber, was Bestandteil des Backups ist. Neben der Aus- und Abwahl einzelner Apps, die man womöglich nicht gesichert haben möchte, führt Google im Laufe der kommenden Wochen Ein-/Aus-Schalter für SMS- und MMS-Nachrichten, den Anrufverlauf und die Geräteeinstellungen für alle Nutzerinnen und Nutzer hinzu. 9to5Google hat darüber zuerst berichtet.
Um auf die Backup-Einstellungen zuzugreifen, bewegt man sich auf Pixel-Geräten zu „Google-Dienste und -Einstellungen“ > „Sicherung verwalten“ > „Andere Gerätedaten“. Auf Geräten anderer Hersteller ist die Backup-Funktion in den Einstellungen unter „Google“ zu finden.
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Ein Google-Sprecher sagte 9to5Google: „Mit der Android-Sicherung können Sie die Daten auf Ihrem Smartphone in Ihrem Google-Konto speichern, um sie später einfach wiederherzustellen oder ein neues Gerät einzurichten. Wir haben unsere Richtlinien aktualisiert, sodass nun alle Android-Sicherungsdaten auf den Speicherplatz Ihres Google-Kontos angerechnet werden. Wir gehen davon aus, dass dies im Durchschnitt nur 40 MB zusätzlich beanspruchen wird. Außerdem bieten wir Ihnen mehr Transparenz und neue Einstellungsmöglichkeiten, mit denen Sie auswählen können, welche Daten und Apps Sie sichern möchten.“
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15 GByte kostenloser Cloudspeicher
Google bietet seit Jahren standardmäßig 15 GByte Cloudspeicher kostenlos als Teil eines Google-Kontos an. Gegen Gebühren lässt dieser sich mit dem Angebot Google One von 100 GByte für 2 Euro monatlich auf bis zu 30 TByte für 220 Euro im Monat erweitern. Die teureren Tarife enthalten unter anderem zahlreiche KI-Funktionen.
Seit dem Jahr 2024 wird unter Android auch das WhatsApp-Backup auf den Cloudspeicher angerechnet, sollten WhatsApp-Nutzerinnen und -Nutzer die Cloudbackup-Funktion verwenden. Wie groß der verwendete Cloud-Speicherplatz ist, lässt sich auf einer Übersicht einsehen. Hier können Nutzer ihr WhatsApp-Backup bei Bedarf löschen; die Verwaltung erfolgt über die WhatsApp-App.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Umfrage: Jedes zweite Rathaus nutzt oder testet KI
Viele Rathäuser in Deutschland nutzen oder testen einer Umfrage zufolge für Verwaltungsaufgaben mittlerweile Künstliche Intelligenz. In einer repräsentativen Forsa-Befragung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern von Gemeinden mit mindestens 1000 Einwohnern für den Softwareanbieter Meister gab gut die Hälfte (52 Prozent) an, dass KI in ihrer Verwaltung bereits produktiv eingesetzt oder derzeit erprobt wird.
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16 Prozent setzen demnach schon konkret auf KI, weitere 36 Prozent testen entsprechende Anwendungen. Bei 43 Prozent der Befragten ist KI aktuell noch kein Thema. Am häufigsten wird die Technologie dabei zur Erstellung und Bearbeitung von Dokumenten eingesetzt, gefolgt von Übersetzungen und Texterstellung, der Zusammenfassung und Analyse von Akten und zur Protokollierung von Sitzungen.
KI wird vor allem als Chance für Effizienzsteigerung und Zeitersparnis sowie eine schnellere Bearbeitung von Bürger-Anliegen gesehen. Knapp die Hälfte der Befragten sieht zudem eine Chance in der Abmilderung des Fachkräftemangels.
(mho)
Künstliche Intelligenz
3D-gedruckte, autonome VTOL-Drohne bekämpft Drohnen-Schwärme mit bis zu 560 km/h
Das US-amerikanische Unternehmen SkyDefense hat eine autonome VTOL-Drohne mit der Bezeichnung CobraJet entwickelt (Vertical Take-Off and Landing – VTOL), die Angriffe von Drohnenschwärmen selbstständig abwehren können soll. CobraJet ist in unterschiedlichen Versionen erhältlich, die elektrisch oder zusätzlich von Turbinen angetrieben bis zu 560 km/h erreichen. Die Hülle der Abfangdrohne stammt aus dem 3D-Drucker.
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CobraJets mit Elektro- und Hybridantrieb
Fünf Varianten des CobraJet will SkyDefense anbieten, sobald die Flächen-Drohne alle Tests bestanden hat. CobraJet V4, V6, V8 und V10 sind vollelektrisch angetrieben. Sie unterscheiden sich in Größe und Flugzeit voneinander. Die Größe reicht von rund 116 cm bis 293 cm Spannweite. Allen gemeinsam ist ihre Geschwindigkeit. Die Drohnen erreichen mit ihren elektrischen Impeller-Triebwerken Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 260 km/h. Die Energie dafür kommt aus Solid-State-Batterien mit hoher Energiedichte. Die Drohnen können außerdem senkrecht starten und landen, sind also auf kleinstem Raum einsetzbar. Die Flugzeit beträgt zwischen 30 Minuten und einer Stunde.
V4 und V6 können von einem Menschen transportiert werden. Die Tragflächen sind dazu demontierbar. Für die V8 und V10 werden zwei Menschen zum Transport benötigt. Die V10 kann zudem als Drohnenmutterschiff eingesetzt werden, um mehrere kostengünstige Hochgeschwindigkeitsdrohnen autonom in Kampfgebiete zu schaffen.
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Das Video zeigt einen CobraJet im VTOLBetrieb.
CobraJet VT10 besitzt dagegen zwei Hybrid-Triebwerke aus Turbine und batterieelektrischem Propeller-Antrieb (electric duct fan – EDF). Die VT10 hat eine Spannweite von 293 cm und erreicht Geschwindigkeiten von bis zu 560 km/h. Die Tragflächen sind ebenfalls abnehmbar und die Drohne kann als Drohnenmutterschiff verwendet werden.
Autonome Abfangdrohne aus dem 3D-Drucker
Alle fünf CobraJets sind aus Karbonfaser 3D-gedruckt. Die Drohnen sollen so bei geringem Gewicht schnell und kostengünstig hergestellt werden können. Die Oberfläche ist mit einer Radar-absorbierenden Graphene-Schicht ausgestattet, um weitgehend unerkannt im Operationsgebiet agieren zu können.
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Dort können die Drohnen autonom fliegen und Missionen selbstständig erledigen. Die Drohnen werden dabei ständig von einer Basis (Visual Realtime Area Monitoring – VRAM) kontrolliert, die bei autonomen Flügen eingreifen kann. Missionen können auch komplett manuell oder mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) absolviert werden. Dabei helfen EO/IR-Kameras und weitere Sensorik, die einen Betrieb bei Tag, Nacht und extremen Wetterbedingungen ermöglichen sollen. Auch der Einsatz in elektronisch gestörten Gebieten sei möglich.
Die CobraJets sind als Abfangjäger und damit allein für Kampfaufgaben gegen angreifende Drohnenschwärme der Gruppen 1, 2 und 3, glasfasergesteuerte FPV-Drohnen und jetgetriebene Drohnen konstruiert. Entsprechend nehmen die CobraJets verschiedene Luft-Luft-Abfangkörper auf. Über den elektromechanischen Phyton-Werfer können etwa 18-mm-Copperhead-Geschosse abgeschossen werden. Zusätzlich sind Träger für 40-mm-Cuda-Lenkgeschosse (Mach 0,5) und 45-mm-Viper-Lenkflugkörper mit Feststoffantrieb (Mach 1) vorhanden, sodass auch schnellere Drohnen bekämpft werden können.
Praxistests zur Drohnenabwehr sollen mit den CobraJets und VRAM im vierten Quartal auf einem nicht näher genannten Testgelände für Unmanned Aerial Vehicles (UAV) erfolgen. Nach erfolgreichen Tests ist ein Produktionsstart im ersten Quartal 2027 vorgesehen. SkyDefense betont, dass beim Bau der CobraJets ausschließlich Teile aus den USA verwendet werden.
(olb)
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