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Künstliche Intelligenz

NRW-Datenschutzbeauftragte warnt vor Datennutzung um jeden Preis


Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, hat ihren 31. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 vorgelegt – und schlägt deutliche Töne an. Im bevölkerungsreichsten Bundesland stiegen die Eingaben auf einen historischen Höchstwert, zugleich warnt Gayk vor einer schleichenden Aushöhlung der Grundrechte durch KI-Euphorie und übereilte Gesetzgebung. „Datennutzung ist in aller Munde und das neue Synonym für Fortschritt. Ich möchte aber davor warnen, die Gefahren ungezügelter Datennutzung zu ignorieren“, so Gayk.

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Laut Tätigkeitsbericht erreichten im Jahr 2025 insgesamt rund 18.060 Eingaben die Behörde – ein Plus von rund 45 Prozent gegenüber dem bisherigen Höchststand von 12.490 Eingaben im Vorjahr. Besonders auffällig ist der Anstieg bei den individuellen Datenschutzbeschwerden: Sie kletterten von 7.539 auf 12.592 Fälle, ein Zuwachs von mehr als 67 Prozent.

Für Gayk sind die Zahlen auch ein Beleg dafür, dass Datenschutz bei den Menschen angekommen ist: Die Bürgerinnen und Bürger wollten, dass auf ihre Rechte geachtet werde, ihnen seien die Arbeit und der Auftrag der Behörde wichtig.

Ein zentrales Thema des Berichts ist der Einsatz künstlicher Intelligenz durch Sicherheitsbehörden. Gayk übt scharfe Kritik am überarbeiteten Polizeigesetz und am neuen Verfassungsschutzgesetz NRW. In beiden Gesetzen seien unzureichende Regelungen zur Nutzung und zum Training von KI geschaffen worden, die weder die unterschiedlichen Auswirkungen der vielfältigen KI-Anwendungen noch die sich aus der Datenbasis ergebenden Probleme ausreichend würdigten.

Die Landesbeauftragte differenziert dabei klar: Es sei weniger kritisch, wenn KI zum Formulieren sprachlich verständlicher Schreiben genutzt werde. Sollten hingegen mittels KI die Wahrscheinlichkeit potenzieller Straftaten oder Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Tendenzen ermittelt werden, könne sich das ganz erheblich auf die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger auswirken. Besonders problematisch ist dabei, dass beide Gesetze die Nutzung behördlicher Datenbestände für KI-Training erlauben, auch die Nutzung personenbezogener Daten, wenn die Anonymisierung voraussichtlich mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Gayk warnt, große Datenbestände seien fast nie aktuell, Fehler in den Ursprungsdaten könnten schlimmstenfalls zur Verfolgung Unschuldiger führen.

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Dabei nimmt Gayk auch Bezug auf Palantirs Datenanalyse-Software – in NRW als DAR (Datenanalyse und Recherche) bekannt. Die LDI befürchtet, dass US-Behörden über den Cloud Act und den Foreign Intelligence Surveillance Act Zugriff auf Polizeidaten erhalten könnten.

Nach einer klaren Rüge des Bundesverfassungsgerichts hätte Nordrhein-Westfalen sein Polizeigesetz eigentlich präzisieren und grundrechtskonform nachschärfen müssen. Stattdessen habe die Landesregierung die Gelegenheit genutzt, die Befugnisse der Polizei zur Datenanalyse und zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz deutlich auszuweiten – und dabei zentrale Kritikpunkte weitgehend ignoriert. Gayk warnt, dass einige Regelungen „dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend Rechnung tragen“.

Die LDI NRW sieht darin einen massiven Eingriff: „Höchst eingriffsintensive Durchforstungen des polizeilichen Datenbestands“ würden ermöglicht – bei gleichzeitig unzureichenden gesetzlichen Hürden. Besonders problematisch sei, dass damit der Grundsatz der Zweckbindung faktisch ausgehebelt werde: Bürger würden die Kontrolle darüber verlieren, wofür ihre einmal erhobenen Daten künftig verwendet werden.

Zwar sieht das Gesetz eine Anonymisierung vor, doch diese kann entfallen, wenn sie „voraussichtlich mit einem hohen Aufwand verbunden“ ist. Denn gerade KI-Systeme sind darauf ausgelegt, versteckte Zusammenhänge in Daten zu erkennen – auch dann, wenn offensichtliche Identifikatoren entfernt wurden. „Eine Anonymisierung gestaltet sich damit generell schwierig“, heißt es in der Bewertung. Das Risiko, dass Personen indirekt wieder identifizierbar werden, bleibt hoch – auch für Zeug*innen oder Opfer, deren Daten in polizeilichen Systemen gespeichert sind.

Auch bei der Speicherung von Daten bleibt das Gesetz hinter den verfassungsrechtlichen Anforderungen zurück. Die Neuregelung in NRW differenziert jedoch nicht ausreichend zwischen verschiedenen Speicherzwecken. So werden Daten zur Gefahrenabwehr, zur Dokumentation und zur späteren Nutzung „in einem Abwasch“ geregelt – obwohl sie unterschiedlich stark in Grundrechte eingreifen. Die Folge: zu lange Speicherfristen, fehlende Nutzungsbeschränkungen und eine insgesamt unklare Rechtslage.

Besonders deutlich wird die Kritik der Datenschutzbeauftragten in einem Punkt: Ihre Einwände wurden im Gesetzgebungsverfahren vollständig ignoriert. „Leider konnte die LDI NRW keine Auseinandersetzung mit ihren Bedenken feststellen“, heißt es im Fazit.

Beim neuen Verfassungsschutzgesetz kritisiert Gayk, dass im Wesentlichen unbeschränkt mögliches Web-Crawling möglich ist, außerdem die nicht näher eingegrenzte Nutzung von Datenanalysetools mittels KI, die Nutzung von Verfassungsschutzdaten zum KI-Training sowie neu eingeräumte Zugriffsmöglichkeiten auf private Videoüberwachungsanlagen. Die Stellungnahme der LDI NRW ist als Landtagsdrucksache 18/2863 abrufbar. Besonders der Kamera-Zugriff sorgte für Aufsehen. Der Sachverständige Prof. Mark A. Zöller nannte die Regelung „in einem Rechtsstaat vollkommen inakzeptabel“.

Zudem enthält der Bericht auch drastische Einzelfälle, etwa das von 1N Telecom, einem Telekommunikationsunternehmen aus NRW. 1N Telecom erhielt Ende 2025 ein Bußgeld von 300.000 Euro. Über einen Zeitraum von nahezu zwei Jahren versandte das Unternehmen personalisierte Werbeschreiben, die dem Anschein nach aus der Feder eines bekannten großen Telekommunikationsunternehmens stammten. Trotz hunderter Beschwerden und klarer Datenschutzverstöße ignorierte das Unternehmen die Maßnahmen der LDI und änderte seine Geschäftspraktiken nicht.

Weitere Fälle betreffen den Gesundheitsbereich. Mehrfach sind Pflegekräfte aufgefallen, die Pflegebedürftige durch Reels oder Livestreams im Internet zur Schau gestellt hatten – teils über Snapchat, teils als Livestreams während Nachtschichten. In keinem der geprüften Fälle war das Vorgehen rechtlich zulässig. Eine Arztpraxis veröffentlichte ohne Einwilligung Bilder einer Patientin zur Brustvergrößerungssimulation – inklusive versehentlich lesbarem Klarnamen. Das Bild war zehn Stunden über den Instagram-Account mit mehreren tausend Followern abrufbar; die LDI leitete ein Bußgeldverfahren ein.

Ebenfalls mit Gesundheitsdaten befasste sich ein Verfahren rund um den Online-Verkauf von Arzneimitteln. Bereits 2019 hatte die LDI NRW mehr als zehn Apotheken in NRW überprüft und festgestellt, dass keine von ihnen beim Online-Verkauf apothekenpflichtiger Medikamente eine Einwilligung der Besteller in die Nutzung ihrer Daten einholte. Die Apotheken argumentierten, bei nicht verschreibungspflichtigen Mitteln ließen sich keine Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand ziehen. Die LDI und die Gerichte sehen das anders: Auch Bestelldaten nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel seien in Kombination mit Name und Lieferadresse als Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO zu werten.

Ebenfalls für Aufsehen sorgte bei der LDI ein sogenanntes Versicherungs-„Datenkartell“: Knapp 40 Versicherer aus Deutschland und Liechtenstein tauschten zur Betrugserkennung Kundendaten über einen gemeinsamen E-Mail-Verteiler aus – darunter Gesundheitsdaten und Daten Minderjähriger. Und ein Onlinedienst-Anbieter hatte über Jahre rechtswidrig Standortdaten von Nutzerinnen und Nutzern an Dritte weitergeleitet; die Daten landeten schließlich bei einem US-Databroker.

Die Meldungen zu Datenpannen erreichten mit 2.844 Fällen ebenfalls einen neuen Rekord (2024 waren es 2.170). Mit 34 Prozent waren Cyberangriffe die häufigste Ursache, gefolgt von Fehlversand (24 Prozent) und unbefugter Weitergabe (20 Prozent). Bei einer Sonderprüfung von 33 Universitätskliniken und Krankenhäusern fiel auf: Zwölf Kliniken gaben an, dass ihnen 2023 und 2024 keine einzige Datenpanne bekannt wurde – was die LDI für unwahrscheinlich hält und auf lückenhafte interne Meldeprozesse hindeutet.

Im Schulbereich bleibt die iPad-Nutzung ein Dauerthema. Bedenken hinsichtlich der iCloud konnten bislang noch nicht vollständig ausgeräumt werden. Für Gayk ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der in der iCloud gespeicherten Daten, bei der die Schlüssel nicht bei Apple liegen, die datenschutzrechtlich nachhaltigste Lösung. Bis zur vollständigen Klärung rät die LDI zum Verzicht auf die iCloud. Ergänzend begrüßt die Behörde das länderübergreifende Projekt „telli“, das Schulen eine datenschutzkonforme Nutzung von KI-Sprachmodellen über pseudonymisierte Accounts ermöglichen soll.

Ein regelmäßiger Vorwurf der Wirtschaft, die Datenschutzaufsicht sei uneinheitlich, löste eine Diskussion über die Zentralisierung der Datenschutzaufsicht aus. Gayk hält diese Idee für abwegig. Wer eine faire und grundrechtekonforme Datenverarbeitung wolle, solle keine Hand an die föderale Datenschutzaufsicht legen, sondern einen ortsnahen Zugang zur Prüfung von Datenverarbeitungen aufrechterhalten.

Die NRW-Zahlen fügen sich nahtlos in ein bundesweites Bild ein. In Hessen meldete der Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel einen Anstieg der Beschwerden um 58 Prozent auf 6.070 Fälle, in Baden-Württemberg verzeichnete Prof. Tobias Keber sogar ein Plus von über 90 Prozent auf 7.673 Beschwerden – ein Trend, den die Tätigkeitsberichte beider Länder ausführlich dokumentieren. Mehrere Landesbehörden nennen übereinstimmend KI als zentralen Treiber der Entwicklungen – sowohl weil sich Beschwerden inzwischen KI-gestützt formulieren lassen, als auch weil der Einsatz von KI-Systemen in Verwaltung, Polizei und Wirtschaft neue Datenschutzrisiken schafft. Gemeinsam ist den Berichten zudem die Sorge vor der wachsenden Abhängigkeit von Unternehmen aus den USA und China, die Forderung nach mehr digitaler Souveränität sowie die Warnung vor überhasteten Gesetzgebungsverfahren, die Grundrechte unzureichend berücksichtigen.

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(mack)



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RWTH-Studie: Tankrabatt erreicht Bedürftige kaum und treibt die Nachfrage


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die von der Bundesregierung angekündigte Senkung der Mineralölsteuer um 17 Cent pro Liter Benzin und Dieselkraftstoff aufgrund der Teuerungen beim Kraftstoff durch den Krieg im Iran dürfte dem Lehrstuhl für Energiesystemökonomik an der RWTH Aachen zufolge nicht zielgenau wirken. Besonders von den hohen Kraftstoffpreisen betroffene Haushalte werden durch den neuen Tankrabatt in geringerem Maße entlastet als überdurchschnittlich gut situierte Wirtschaftseinheiten.

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Die Wissenschaftler nutzen ökonomische Modelle und Simulationen auf Basis repräsentativer Mikrodaten, wie die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts, das Sozio-oekonomische Panel („SOEP“) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sowie das Deutsche Mobilitätspanel („MOP“) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für eine „differenzierte Abbildung von Einkommenssituationen, Konsumstrukturen und Mobilitätsverhalten privater Haushalte in Deutschland“.

Aufgrund dieser Datenbasis und ihrer Annahmen können die Wissenschaftler abschätzen, dass lediglich 8,6 Prozent des monatlichen Entlastungsvolumens von 330 Millionen Euro sogenannte „energiearme Haushalte“ erreichen, jedoch über 90 Prozent Haushalte „ohne entsprechende Belastung“. Demnach liege die durchschnittliche Entlastung bei 10,70 Euro pro Monat und Haushalt. Die obere Einkommenshälfte spart im Schnitt 12,9 Euro, das unterste Dezil jedoch profitiert von der Entlastung mit 9,50 Euro absolut gerechnet weniger. Genau jene Haushalte aber müssen einen höheren Anteil ihres Einkommens für Kraftstoff aufwenden.

Als „energiearme Haushalte“ definiert die Studie solche mit einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 1430 Euro und monatlichen Kraftstoffausgaben von 150 Euro. Das seien über 2,2 Millionen Haushalte. Nicht-energiearme Haushalte haben in dieser Studie ein mittleres monatliches Nettoeinkommen von rund 3000 Euro bei Kraftstoffausgaben von rund 90 Euro. Verzerrungen in den Ergebnissen durch unterschiedliche Haushaltszusammensetzungen sollen durch Äquivalenzskalen für Haushaltseinkommen und Energieausgaben vermieden werden.

Dazu kommt ein unerwünschter Nachfrageeffekt durch den Tankrabatt, den die Studie auf rund 2 Prozent beziffert. Das wären umgerechnet 1,2 Liter pro Haushalt und Monat. Er würde dazu führen, dass die Preise an den Zapfsäulen weiter erhöht werden.

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Die Wissenschaftler der RWTH Aachen raten stattdessen zu gezielter Unterstützung bedürftiger Haushalte. Subventionen mit der Gießkanne wie der Tankrabatt seien ineffizient, da sie überwiegend nicht energiearme Haushalte entlasten. Zudem konterkariere der durch die direkte Subvention des Tankstellenkraftstoffs ausgelöste Nachfrageanstieg das eigentliche Ziel, die Belastung durch hohe Energiepreise zu reduzieren.

Die schwarz-rote Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz hatte zusätzlich zum Tankrabatt eine Steuerbefreiung für Entlastungsprämien von bis zu 1000 Euro für abhängig Beschäftigte beschlossen, die von den Arbeitgebern ausgezahlt werden können. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs fand am 15. April 2026 im Bundestag statt. Eine zwischenzeitlich vereinbarte Waffenruhe zwischen Iran und USA hat die Ölpreise um etwa 10 US-Dollar gesenkt, sie liegen aktuell noch rund 40 Prozent über Vorkriegsniveau.

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(fpi)



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Merz und Lula eröffnen Hannover Messe 2026: Zwischen KI-Zuversicht und Reformdruck


Die weltweit wichtigste Industriemesse mit mehr als 3.000 Ausstellern ist in Hannover gestartet. Diesjähriges Partnerland der Hannover Messe ist Brasilien, entsprechend eröffnete sie Bundeskanzler Friedrich Merz zusammen mit dem brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva am Sonntagabend. Prägend sind in diesem Jahr die Themen KI und Robotik, die für Industrie und Gesellschaft große Chancen bieten, aber auch der Bereich Rüstung. Die Messe ist für Fachbesucher sowie Interessierte noch bis zum 24. April geöffnet.

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Brasiliens Präsident Lula bei der Eröffnung der Hannover Messe: Ein Plädoyer für Erneuerbare Energien.

(Bild: Martin Fischer / heise medien)

Auf der Eröffnungsveranstaltung im Hannover Congress Centrum hat der brasilianische Präsident Lula da Silva hervorgehoben, wie wichtig erneuerbare Energien für nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum sind: „Brasilien kann der Europäischen Union dabei helfen, die Energiekosten zu senken und ihre Industrie zu dekarbonisieren“.

Brasilien hat zwar einen enormen Anteil erneuerbarer Energien am Strommix, nämlich rund 90 Prozent. Allerdings hat Brasilien im Vergleich zu Deutschland auch geografische Gegebenheiten, die ebendies begünstigen. So ist das riesige Land geprägt von großen, aus dem Amazonas-Regenwald gespeisten Strömen, deren Wasserkraftwerke einen tragenden Teil der Stromerzeugung ausmachen.

Wasserkraft steht dabei in Brasilien auch schon seit Jahrzehnten in der Kritik – so haben etwa große Staudämme negative Auswirkungen auf Ökosysteme und auch indigene Gemeinschaften. Dies ließ der brasilianische Präsident in seiner Rede allerdings unerwähnt. Vor dem Veranstaltungsort fanden sich einige Demonstranten, die etwa auf die Rechte indigener Völker hinwiesen.



Der aufgestaute Strom Rio São Francisco im brasilianischen Nordosten; Grenzregion Alagoas/Sergipe. Wasserkraft fordert in Brasilien auch einen ökologischen Preis.

(Bild: Martin Fischer)

Bundeskanzler Merz thematisierte in seiner Rede vor Industrievertretern die aktuelle Energiekrise, die auf dem Konflikt um die Straße von Hormus beruht. Merz kündigte an, den Nationalen Sicherheitsrat „zeitnah“ zu Beratungen über die Energiekrise einzuberufen. „Die deutsche Wirtschaft und die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass die Versorgung mit zentralen Produkten wie etwa Diesel, Benzin, Flugbenzin gesichert bleibt“, so Merz. Konkrete Maßnahmen führte der Bundeskanzler in seiner Rede allerdings nicht aus. Er verwies lediglich auf „alle verfügbaren Instrumente“, die im Bedarfsfall zum Einsatz kommen könnten.

Merz hob die Bedeutung von Brasilien für Deutschland hervor, ebenso die Wichtigkeit des Mercosur-Abkommens. Deutschland und Brasilien wollen in Handel, Rüstung, Digitalisierung und Forschung enger zusammenarbeiten.



Bundeskanzler Merz versuchte, Zuversicht zu verströmen.

(Bild: Martin Fischer / heise medien)

Die deutsche Industrie hofft derweil auf spürbare Reformen. Der Präsident der Elektro- und Digitalindustrie Gunther Kegel rief die Politik zum Handeln auf und forderte wirksame Reformen und weniger Bürokratie. Accenture-Chefin Julie Sweet dagegen hob gegenüber den versammelten Industriechefs die Bedeutung von Eigeninnovation hervor: „Ich würde Sie bitten, sich selber folgende Frage zu stellen. Eine Frage, die ich mir selber oft stelle und auch im Führungsteam immer wieder auf die Tagesordnung setze. Fragen Sie sich, was Sie in ihrem Unternehmen oder Ihrer Verwaltung heute getan haben, was sich völlig von dem vor 12 Monaten unterscheidet.“


(mfi)



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Daten-Turbo für die Forschung: Wie die DSGVO Innovationen beschleunigen soll


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Wissenschaftliche Durchbrüche hängen heute mehr denn je von der Verfügbarkeit großer Datenmengen ab. Ob in der Medizin, der Soziologie oder bei der Entwicklung Künstlicher Intelligenz – personenbezogene Informationen gelten als einer der Treibstoffe für modernen Erkenntnisgewinn. Doch in der Forschungsgemeinschaft herrschte lange Unsicherheit, wie die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit der Dynamik innovativer Projekte vereinbar sind. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) stellt nun mit neuen Leitlinien klar: Die DSGVO soll kein Hindernis für den Fortschritt sein, sondern ein verlässlicher Rahmen für verantwortungsvolle Innovation.

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Herausfordernd war bisher schon die Definition, was als privilegierte wissenschaftliche Forschung gilt. Nicht jedes datengetriebene Projekt kann die Ausnahmen der DSGVO für sich beanspruchen. Der EDSA liefert dafür jetzt sechs prägnante Indikatoren.

Ein Forschungsvorhaben muss demnach methodisch und systematisch vorgehen, anerkannte ethische Standards einhalten und eine hohe Transparenz sowie Überprüfbarkeit gewährleisten. Ferner legt die Richtlinie Wert auf die Autonomie der Forscher und die Verfolgung manifester wissenschaftlicher Ziele. Diese sollen das Potenzial haben, bestehendes Wissen zu erweitern. Werden die Kriterien erfüllt, greift die Vermutung der Wissenschaftlichkeit. Das senkt den bürokratischen Rechtfertigungsdruck für akademische Institutionen.

Weitreichend sind die Erläuterungen zur Zweckbindung. In der Praxis stellt sich oft erst im Verlauf einer Studie heraus, dass die erhobenen Daten auch für eine andere, ergänzende Forschungsfrage wertvoll wären. Bisher mussten Forscher in solchen Fällen mühsam prüfen, ob die neue Nutzung mit dem ursprünglichen Erhebungszweck vereinbar ist. Dieser Prozess mündete oft in rechtlichen Sackgassen. Laut den Leitlinien gilt die Weiterverarbeitung zu wissenschaftlichen Zwecken grundsätzlich als kompatibel mit dem Erstzweck. Diese Vermutung entlastet Forscher von komplexen Kompatibilitätstests, sofern die ursprüngliche Rechtsgrundlage der Datenerhebung tragfähig bleibt.

Ein weiteres praktisches Problem ist die Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Datenerhebung oft noch nicht alle künftigen Detailfragen einer Untersuchung feststehen. Hier bestätigt der EDSA die Zulässigkeit einer „breiten Zustimmung“. Probanden können ihre Einwilligung also für weit gefasste Forschungsbereiche geben, statt für jede spezifische Analyse einzeln unterschreiben zu müssen.

Um den Schutz der Betroffenen dennoch zu wahren, müssen solche Zustimmungen durch zusätzliche Schutzmaßnahmen wie eine ethische Begleitkontrolle oder besondere technische Vorkehrungen flankiert werden. Ergänzend stärkt der EDSA das Modell des dynamischen Einverständnisses. Dabei kommunizieren Forscher über digitale Plattformen fortlaufend mit den Teilnehmern und können so Zustimmungen für neue Projektschritte einholen.

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Auch bei den Rechten von Betroffenen will das Gremium für mehr Praktikabilität im Forschungsalltag sorgen. Zwar bleiben die Grundrechte auf Löschung oder Widerspruch bestehen. Der Ausschuss erkennt aber an, dass deren uneingeschränkte Ausübung die Integrität wissenschaftlicher Studien gefährden könnte. Wenn die Löschung eines Datensatzes die statistische Validität einer Forschungsreihe vernichten würde, können Wissenschaftler Anträge unter bestimmten Bedingungen ablehnen. Das gilt vor allem, wenn die Verarbeitung für Aufgaben im öffentlichen Interesse zwingend erforderlich ist.

Technisch rücken Anonymisierung und Pseudonymisierung stärker in den Blick. Der EDSA betont, dass das Ziel der Forschung immer mit dem geringstmöglichen Risiko für die Privatsphäre erreicht werden muss. Um die technische Umsetzung zu beschleunigen, hat der Ausschuss ein „Sprint-Team“ gebildet. Es soll bis zum Sommer Details zur Anonymisierung liefern.

Damit reagieren die EU-Datenschutzbeauftragten auf die Entwicklung im Bereich Re-Identifizierung durch KI. Hierzulande tobt seit Jahren ein Streit vor allem über den Ausverkauf von Gesundheitsdaten im Namen der Forschung. Interessenvertreter können bis zum 25. Juni im Rahmen einer Konsultation Feedback geben, bevor die Regeln greifen.

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(nie)



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