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„Over The Edge 2.0“: Studie sieht weiter Edge-Be­vor­zugung bei der Browser-Wahl


„Over The Edge 2.0“: Studie sieht weiter Edge-Be­vor­zugung bei der Browser-Wahl

Eine neue, von Mozilla in Auftrag gegebene Untersuchung von Experten für manipulative Gestaltungsmuster kommt zu dem Ergebnis, dass Microsoft auch über zwei Jahre nach der ersten Studie weiterhin gezielt Einfluss darauf nimmt, welchen Browser Windows-Nutzer verwenden.

Nach über zwei Jahren kaum Änderungen

Der von Mozilla in Auftrag gegebenen zweiten Studie zufolge sollen weiterhin verschiedene Design-Entscheidungen in Windows, Edge, Bing und Copilot Anwendern den Wechsel zu alternativen Browsern erschweren oder sie dazu bewegen, bei Microsoft Edge zu bleiben. Bereits die erste Studie aus dem Jahr 2023 kam zu einem ähnlichen Ergebnis. Mit der Neuauflage wurde die Browser-Wahl unter Windows 10 und Windows 11 erneut untersucht, zusätzlich analysierten die Autoren erstmals regionale Unterschiede sowie den Einfluss von KI-Funktionen wie Copilot. Dafür wurden Systeme in den USA, Indien, Großbritannien und Deutschland als Vertreter des Europäischen Wirtschaftsraums miteinander verglichen.

Dank DMA ändert sich die Lage zumindest in der EU

Die Autoren der Studie kommen zu dem Ergebnis, dass Microsoft in Europa dank eindeutiger gesetzlicher Vorgaben inzwischen eine deutlich nutzerfreundlichere Umsetzung für die Wahl des verwendeten Browsers anbietet. Außerhalb Europas sei hingegen keine freie Wahl ohne störende Eingriffe möglich, wobei laut Mozilla die dokumentierten Maßnahmen, die Microsoft gegenüber Anwendern einsetzt, eindeutig die Definitionen von Zwang, Täuschung und Manipulation erfüllen würden. So solle es Nutzern an vielen Stellen bewusst erschwert werden, sich für einen anderen Browser zu entscheiden. Dies beginne bereits beim Herunterladen, setze sich bei der Festlegung eines Standard-Browsers fort und reiche bis zur dauerhaften Nutzung.

Der Europäische Wirtschaftsraum wird in der Studie hingegen als positives Beispiel hervorgehoben. Hier sorge der Digital Markets Act (DMA) dafür, dass manipulative Gestaltungsmuster nicht mehr verwendet werden. Dazu gehörten auch mehrere irreführende Hinweise in Bing oder Windows 10. Darüber hinaus seien Datenschalter für Copilot in Europa und Großbritannien standardmäßig deaktiviert, während sie in den USA und Indien standardmäßig aktiviert seien. Gerade die europäische Umsetzung werten die Autoren der Studie als Beleg dafür, dass Microsoft technisch durchaus in der Lage ist, eine fairere Browser-Wahl zu ermöglichen, da dieselben Produkte in Europa anders gestaltet werden als in vielen anderen Regionen der Welt. Dass diese Möglichkeiten im Rest der Welt nicht genutzt würden, deute aus Sicht der Autoren auf eine bewusste Entscheidung seitens Microsoft hin.

Trotzdem ist Chrome vorne und Microsoft weit abgeschlagen

Die Ergebnisse der Studie werden auch durch aktuelle Statistiken gestützt, stellen zugleich jedoch andere Schlussfolgerungen infrage. So erreicht Google mit seinem Chrome-Browser laut Statcounter im Juni 2026 weltweit einen Marktanteil von 69,54 Prozent. In Europa liegt der Anteil mit 62,64 Prozent zwar deutlich niedriger, dennoch bleibt Chrome auch hier der meistgenutzte Browser. In beiden Auswertungen folgt Safari von Apple mit 15,33 beziehungsweise 17,79 Prozent deutlich dahinter. Microsofts Edge kommt trotz aller erhobenen Manipulationsvorwürfe lediglich auf einen weltweiten Marktanteil von 5,23 Prozent, in Europa liegt der Anteil mit 7,06 Prozent nur geringfügig höher. Firefox verharrt hingegen bei 3,4 beziehungsweise 4,4 Prozent. Alle übrigen bekannten Browser liegen deutlich darunter.

In einem zur Studie gehörenden Blog-Eintrag weist Mozilla ausdrücklich darauf hin, dass die Stiftung die Untersuchung zwar erneut in Auftrag gegeben habe, die Ergebnisse jedoch ausschließlich die Einschätzung der unabhängigen Forscher widerspiegelten. Die Methodik, entsprechende Screenshots sowie die öffentliche Dokumentation ( der getesteten Nutzungsszenarien seien frei zugänglich und könnten daher jederzeit von Dritten überprüft werden. Als eigene Positionierung betont Mozilla, dass Firefox als unabhängiger Browser entwickelt werde, der sich an den Interessen der Nutzer orientiere und nicht darauf ausgelegt sei, diese langfristig an eine Plattform zu binden.

Meinung von Michael Schäfer

Michael Schäfer

Microsoft die Schuld zu geben, ist zu bequem

Dass Microsoft seit Jahren zahlreiche „Tricks“ anwendet, um Anwender möglichst bei Edge zu halten, dürfte mittlerweile unbestritten sein. Den aktuellen Marktanteilen nach zu urteilen, scheint das Unternehmen mit seinen Bemühungen allerdings nur überschaubar erfolgreich zu sein. Dass ausgerechnet Mozilla dieses Vorgehen nun jedoch als zentrale Erklärung dafür heranzieht, warum Firefox in der Gunst der Nutzer über Jahre hinweg deutlich verloren hat, wirkt dann doch bemerkenswert bequem. Ein kurzer Blick auf die Marktanteile genügt, um diese Argumentation ins Wanken zu bringen. Schließlich dominiert Googles Chrome den Browser-Markt seit Jahren mit großem Abstand – offenbar haben Millionen Nutzer den Weg zu einem anderen Browser als Edge trotz aller angeblichen Hürden problemlos finden können. Und wenn Microsofts eigener Browser Edge weltweit selbst nur auf einen Anteil von etwas mehr als fünf Prozent kommt, spricht das ebenfalls nicht für die These, dass Microsoft seine Nutzer erfolgreich im eigenen Ökosystem festketten würde.

Nein, der regelrechte Sturzflug von Firefox in den vergangenen 15 Jahren – wobei der einstige Platzhirsch Internet Explorer sogar noch spektakulärer abgestürzt ist – dürfte vor allem hausgemachte Ursachen haben. Wer eine Software über Jahre hinweg immer weiter an den Wünschen der eigenen Nutzer vorbeientwickelt, sollte sich nicht wundern, wenn diese irgendwann ihre Koffer packen. Google hat es damals geschafft, mit Chrome einen schlanken, schnellen und ressourcenschonenden Browser auf den Markt zu bringen – genau das, was viele Anwender gesucht haben. Firefox hingegen entwickelte sich Schritt für Schritt zu einer immer schwerfälligeren und aufgeblähteren Anwendung. Dass inzwischen wiederum Chrome zunehmend in die Kritik gerät, eröffnet Mozilla durchaus neue Chancen. Diese werden sich allerdings kaum dadurch nutzen lassen, dass die Verantwortung für den eigenen Misserfolg vorzugsweise beim Wettbewerber gesucht wird. Ein wenig selbstkritische Ursachenforschung dürfte hilfreicher sein als der erneute Fingerzeig nach Redmond.

Ja, Firefox ist tatsächlich nicht darauf ausgelegt, Nutzer langfristig an die Plattform zu binden – ein Ziel, das Mozilla offenkundig mit bemerkenswerter Konsequenz verfolgt.



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Umsatz- und Gewinnsprung: ASMLs High-NA-EUV-System bei Intel Panther Lake im Serieneinsatz


Umsatz- und Gewinnsprung: ASMLs High-NA-EUV-System bei Intel Panther Lake im Serieneinsatz

Bild: ASML

ASML hat nicht nur ein gutes Quartal vermeldet, sondern zusammen mit Intel auch die Serienreife von High-NA-EUV-Belichtern erklärt. Dies wurde an mehreren Layern bei aktuellen Intel-18A-Produkten getestet und bereits dort als praktikabel bezeichnet. Für die echte Großserie reichen die Belichter aber noch nicht aus.

High-NA-EUV bei Panther Lake im Einsatz

Intel lässt es sich nicht nehmen, im Rahmen der Quartalszahlen von ASML sogar ein eigenes Statement abzugeben. Demnach werden ausgewählte Intel-18A-Chips der Panther-Lake-Serie in einigen Lagen nun bereits mit High-NA-EUV belichtet, genauer gesagt nutzt Intel sie „to produce a subset of its Intel Core Ultra Series 3 processors“. Die Ausbeute (Yield) liegt auf einem vergleichbaren Niveau wie bei Low-EUV-Belichtern.

High-NA-EUV bei Intel 18A im Einsatz
High-NA-EUV bei Intel 18A im Einsatz (Bild: ASML)

Dass es bereits bei Intel 18A umgesetzt werden kann, hilft dem Konzern, weitere wertvolle Erfahrung für die Zukunft zu sammeln. Den großflächigen Einsatz verhindert jedoch, dass es noch gar nicht genug Systeme davon gibt – Intel hat je ein EXE:5000 und ein (vielleicht nun zwei?) EXE:5200. Und diese stehen ausschließlich in der Forschungs- und Entwicklungsfabrik in Oregon, während die eigentliche Volume-Fab für Intel 18A in Arizona heranwächst. Nur für Oregon ist High-NA-EUV deshalb bisher qualifiziert, heißt es in der separaten Pressemitteilung. Die Kleinserie markiert trotzdem den Einstieg in das Zeitalter als erstes Volumenprodukt, großflächig wird es erst mit Intel 14A und folgenden Prozessen starten, bis dahin dürfte Intel auch einige zusätzliche Belichter erhalten haben.

ASMLs aktuelle Roadmap
ASMLs aktuelle Roadmap (Bild: ASML)

Bei Low-NA-EUV, also bisherigen Belichtern der EUV-Generation, schraubt ASML das Jahresziel auf 65 Einheiten hoch. Das wären unterm Strich 45 Prozent mehr Einheiten als im letzten Jahr. Auch von den DUV-Belichtern sollen mit bis zu 130 Systemen deutlich mehr Geräte ausgeliefert werden, vor allem die Nachfrage aus der Speicherbranche zieht die Aufträge nach oben. ASML erklärt heute, dass aus dem Speicherbereich der Umsatz in diesem Jahr um 75 Prozent wachsen wird. Das wiederum gleicht die auf nur noch 13 Prozent zurückfallenden Verkäufe nach China mehr als aus.

Absatz von Belichtern wird um 30+30 Prozent erhöht

Die Prognosen für das Jahr 2027 und 2028 sind ebenfalls rosig. Bereits heute sind fast alle Bestellungen für die gesamte EUV-Kapazität im Jahr 2027 eingegangen, diese soll zudem noch einmal um 30 Prozent gegenüber 2026 erhöht werden. Am Ende sind für 2027 also mindestens 85 EUV-Systeme geplant. Und 2028 will ASML noch einmal drauflegen, die Kapazität noch einmal um 30 Prozent erhöhen – 110 EUV-Systeme könnten Ende 2028 pro Jahr also ausgeliefert werden. Das gilt in beiden Jahren im Übrigen auch für DUV, denn ohne DUV-Systeme bei den weiteren Fertigungsschritten nützen auch viele EUV-Systeme nichts.

Mehr Umsatz und Gewinn – auch in Zukunft

Unterm Strich hat ASML bereits im zweiten Quartal mehr Umsatz und Gewinn verbucht. Binnen eines Jahres stieg der Umsatz von 7,7 auf 9,3 Milliarden Euro an, der Gewinn wuchs von 2,3 auf 2,9 Milliarden Euro – alles oberhalb der Erwartungen an der Börse. Der Ausblick ist noch besser: Für das dritte Quartal erwartet ASML Umsätze von bis zu 12 Milliarden Euro.



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Rechtsgutachten: KI-Suchmaschinen und KI-Chatbots unter­lie­gen Medien­recht


Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) kommt in einem Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass sowohl KI-Suchmaschinen als auch entsprechende Chatbots unter das deutsche Medienrecht fallen. Für Googles AI Overviews und den KI-Chatbot Perplexity hat dies nun unmittelbare Konsequenzen: Erste Bescheide wurden bereits erlassen.

Künstliche Intelligenz und Medienrecht

Die Verfahren wurden von den Medienanstalten Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) sowie Berlin-Brandenburg (mabb) eingeleitet. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Googles AI Overviews, die Suchergebnisse mithilfe KI-generierter Übersichten ergänzen, sowie Perplexity als KI-Chatbot mit integrierter KI-Nachrichtenseite dem deutschen Medienrecht unterliegen. Ein von der Direktorenkonferenz der Medienanstalten in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt diese Einschätzung nun.

Google und Perplexity sind Inhaltsanbieter

Nach Auffassung der Medienrechtler gibt Googles Suchmaschine nicht mehr ausschließlich Verweise auf potenzielle Informationsquellen aus, sondern liefert mithilfe künstlicher Intelligenz zunehmend eigene Antworten. Damit werde Google selbst zum Inhaltsanbieter, womit auch das Haftungsprivileg des Digital Services Act (DSA), des EU-weiten Gesetzes über digitale Dienste zur Regulierung von Online-Plattformen und sozialen Netzwerken, nicht mehr greife. Da diese KI-generierten Inhalte zudem besonders prominent dargestellt würden, werde die klassische Link-Übersicht zu externen Webseiten in den Hintergrund gedrängt. Die Behörde bewertet dies zusätzlich als unzulässige Benachteiligung verlinkter Drittinhalte. Darüber hinaus kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass KI-Suchmaschinen Anfragen unmittelbar beantworten und Nutzer dadurch die ursprünglichen Quellen seltener besuchen.

Zu einer vergleichbaren Einschätzung gelangt die ZAK auch im Fall von Perplexity. Dessen Funktionsweise falle nach Ansicht des Gutachtens ebenfalls unter die Regulierung. Werden KI-generierte Antworten mit Quellenangaben, weiterführenden Hinweisen oder vollständigen Linklisten ergänzt, entscheide der Anbieter über die Auffindbarkeit von Inhalten Dritter. Ein solcher Dienst erfülle damit die Kriterien eines Medienintermediärs und müsse die medienrechtlichen Vorgaben zur Sicherung der Meinungsvielfalt einhalten.

Eingriffe müssen verhältnismäßig sein

Gleichzeitig betont das Gutachten, dass regulatorische Eingriffe die Grundrechte der Betreiber berücksichtigen müssen. KI-Systeme selbst seien zwar nicht grundrechtsfähig, wohl aber die Unternehmen hinter den jeweiligen Diensten. Entsprechende Maßnahmen müssten daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und sowohl die unternehmerische Freiheit als auch den Schutz vor Verzerrungen der öffentlichen Meinungsbildung, Persönlichkeitsrechte sowie die kommunikative Chancengleichheit berücksichtigen. Grundsätzlich bewerten die Medienrechtler KI-generierte Antworten jedoch als eigene Inhalte der jeweiligen Anbieter.

Dies wurde bereits unter anderem vom Landgericht München I ähnlich eingeschätzt, weswegen dieses eine einstweilige Verfügung (Az. 26 O 869/26) gegen Google wegen Falschbehauptungen in den AI Overviews erlassen hat. Besonders bemerkenswert ist die Feststellung des Gerichts, dass Google mit diesem Angebot nicht mehr als neutraler Vermittler von Informationen auftrete. Diese Einschätzung deckt sich mit den Schlussfolgerungen des Gutachtens.

Erste Bescheide versendet

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse hat die ZAK Google und Perplexity nun erste Bescheide zugestellt. Darin wird erstmals ausdrücklich festgestellt, dass die Vorschriften des deutschen Medienrechts auch auf KI-gestützte Suchmaschinen und Chatbots Anwendung finden können. Den betroffenen Unternehmen steht nun der Rechtsweg offen.

Rechtsgutachter empfehlen Anpassungen

Die Autoren des Gutachtens sprechen sich zudem für die Einführung einer eigenständigen Kategorie im Medienstaatsvertrag aus, die speziell auf KI-Suchmaschinen zugeschnitten ist. Diese soll unter anderem Vorgaben zur Verantwortlichkeit für KI-Inhalte, zur verpflichtenden Quellenangabe und Verlinkung, zur Transparenz von Auswahl- und Ranking-Mechanismen, zum Diskriminierungsverbot gegenüber journalistischen Angeboten sowie zur Sicherung der Auffindbarkeit besonders vertrauenswürdiger Informationsquellen enthalten.



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Reader’s Choice Awards: Bester Maus- und bester Tastatur-Hersteller 2026



ComputerBase ruft bereits zum dritten Mal die Reader’s Choice Awards aus und möchte von euch wissen: Welcher Maus- und welcher Tastatur-Hersteller ist euer Favorit und konnte euch mit seinen Eingabegeräten am meisten überzeugen? Ihr entscheidet, welcher Hersteller den Preis erhält und sich mit eurer Auszeichnung schmücken darf.



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