Künstliche Intelligenz
Phishing und falscher Anruf: Bank muss Hälfte zahlen
Gerichte stärken die Rechte von Bankkunden im Kampf gegen professionelles Phishing, allerdings in unterschiedlicher Weise. Während das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) in drei Fällen eine Sparkasse zu voller Erstattung verurteilt hat, gibt es beim oberösterreichischen Oberlandesgericht Linz nur die Hälfte.
Weiterlesen nach der Anzeige
In allen Fällen klickten die Bankkunden auf irreführende Hyperlinks und fielen auf Anrufe angeblicher Bankmitarbeiter herein. Die Täter lösten Überweisungen in stattlicher Höhe aus. Dieses Geld wollten die Geschädigten von der Bank zurück, scheiterten aber in erster Instanz. In der Berufung waren sie erfolgreicher.
Die Koblenzer Richter stellen, wie berichtet, in einem heise online vorliegenden Urteil vom 17. April klar, dass selbst das Anklicken von Links in SMS und die Eingabe von Transaktionsnummern (TAN) im Online-Banking nicht automatisch den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechtfertigen (Az. 8 U 682/24). Angesicht der Verpflichtung nach Paragraph 675u Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), unautorisierte Zahlungen zu erstatten, muss die Sparkasse den Schaden tragen.
Im oberösterreichischen Fall (Az. 1 R 45/25f) haben die Täter dem Bankkunden weis gemacht, er würde Stornierungen betrügerischer Überweisungen autorisieren. Tatsächlich autorisierte er die betrügerischen Auslandsüberweisungen selbst: 41 in eineinhalb Stunden, zu insgesamt 203.000 Euro (überwiegend von einem Vereinskonto, dessen Obmann der Bankkunde war). Das war bei diesem Kunden ungewöhnlich, doch die Betrugserkennung (Fraud Transaction Monitoring, FTM) der Bank schlug nicht an.
Das hätte der Bank auffallen müssen
Die Bank verwies im Gerichtsverfahren darauf, dass sie alle Kunden erst kurz vor dem Vorfall vor genau der eingesetzten Betrugsmethode gewarnt hatte. Sämtliche Zahlungen seien vom Kläger selbst mittels Zwei-Faktoren-System freigegeben worden, und ihr Betrugserkennungssystem sei branchenüblich. Der Kunde sei grob fahrlässig gewesen und müsse daher den Schaden selbst tragen.
Dem schloss sich das Landesgericht Linz an. Die Berufungsinstanz erkannte im Mai 2025 zwar ebenfalls grobe Fahrlässigkeit seitens des Betrugsopfers, doch seien beide Streitparteien „besonders sorglos” gewesen. Die Bank trage ähnlich hohe Teilschuld, weil sie ihre vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten verletzt habe, indem ihr Betrugserkennungssystem nicht ausreichend ausgestaltet gewesen sei. „Die Häufung der Transaktionen (41 Überweisungen von insgesamt EUR 200.000,00 in nur 1 ½ Stunden), die ungewöhnlichen Zahlungsabläufe (abweichend vom bisherigen Zahlungsverhalten) und die Gesamtsituation hätten dazu führen müssen, dass das FTM anschlägt und die ungewöhnlichen Zahlungen stoppt”, fasst das OLG Linz in seiner Präsentation des „Falles des Monats” April 2026 zusammen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Weiterlesen nach der Anzeige
(ds)
Künstliche Intelligenz
Züge von Hamburg nach Berlin rollen nach Sanierung wieder
Mit sechs Wochen Verspätung ist die Bahnstrecke Hamburg–Berlin wieder ans Netz gegangen. Der erste Fernverkehrszug fuhr mit kleiner Verspätung um 5.36 Uhr vom Hamburger Hauptbahnhof Richtung Berlin ab, wie die Deutsche Bahn mitteilte. „Die Strecke ist wieder freigegeben, zwischen Hamburg und Berlin rollen die ersten Züge. Schon gestern Abend starteten Züge des Güterverkehrs auf der frisch sanierten Strecke“, hieß es.
Weiterlesen nach der Anzeige
Auch von Berlin in Richtung Hansestadt fuhren die Züge wieder los. Die Bahn rief Fahrgäste allerdings auf, sich vor der Reise über die genaue Abfahrtszeit zu informieren. „Bei einer Inbetriebnahme dieses Ausmaßes kann es anfänglich noch zu Anlaufschwierigkeiten kommen.“
Kein Schienenersatzverkehr und keine Umleitung mehr
Tausende Pendlerinnen und Pendler sind nun nicht mehr auf den Schienenersatzverkehr mit Bussen angewiesen. Während der Fernverkehr über Stendal und Uelzen umgeleitet wurde, waren auf der Strecke monatelang keine Regionalbahnen unterwegs. Seit Mitte Mai fahren bereits Züge wieder durchgehend zwischen Hamburg und Schwerin.
Die Bauarbeiten auf der Strecke begannen im August 2025. Die sogenannte Generalsanierung sollte eigentlich Ende April abgeschlossen werden, doch der harte Winter und der zugefrorene Boden sorgten laut Bahn für Verzögerungen.
Im Rahmen der Bauarbeiten wurden 165 Kilometer Gleise erneuert und 61 Kilometer instand gesetzt. 249 Weichen wurden eingebaut, 28 Bahnhöfe modernisiert.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Video: Wie weit kommt das E-Bike?
Wir haben das Tanay HX von Cilo (Schweiz) getestet, um die angegebene Reichweite von 153 km in Fahrstufe 2 zu überprüfen. Das E-Bike kostet knapp 6.500 Euro, hat einen 708-Wh-Akku von Darfon und einen Shimano-EP6-Motor mit 85 Nm Drehmoment. Die Bedingungen waren günstig: flaches Terrain, etwa 400 Höhenmeter, moderate Temperaturen – allerdings regnete es zu Beginn.
Weiterlesen nach der Anzeige
Ob die versprochenen 153 km wirklich reichen, haben wir auf dem Mauerradweg ausprobiert. Und das inklusive Stadtverkehr, Regen und grobstolligen Reifen, die alle ihren Teil zum Ergebnis beitragen. Wie weit wir wirklich gekommen sind und was wir für zukünftige Touren empfehlen, zeigen wir im Video.
(mond)
Künstliche Intelligenz
Missing Link: Warum Deutschlands Behörden bei der Digitalisierung stagnieren
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas haben mit dem Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ ein wichtiges Ziel formuliert: Der Sozialstaat soll einfacher, schneller und verlässlicher werden. Der politische Anspruch ist richtig – und überfällig. Doch die Bilanz der vergangenen Jahre ist ernüchternd: 70 Prozent der Bundesbürger finden, dass Verwaltungsangebote genauso bequem und einfach online nutzbar sein sollten wie die der Wirtschaft. Aber nur 19 Prozent halten Ämter und Behörden aktuell für genauso effizient wie Unternehmen. Dass der Staat ihr Leben leichter macht, sagen nur 16 Prozent. Und das, obwohl allein das Bundesinnenministerium 2023 noch 377 Millionen Euro für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bereitstellte – bevor der Haushalt diese Mittel auf 3,3 Millionen Euro zusammenstrich, ein Minus von mehr als 99 Prozent.
Weiterlesen nach der Anzeige
Der Rückstand Deutschlands bei der Digitalisierung beruht dabei oftmals weniger auf fehlenden finanziellen Mitteln oder Marktversagen, sondern auf verschiedenen Formen von Organisationsversagen. Das Problem liegt längst nicht mehr in der Erkenntnis, sondern in der konsequenten Umsetzung. Damit die angekündigte Reform nicht bei neuer Technologie und alten Strukturen stehen bleibt, benötigt Verwaltungsmodernisierung vorwiegend drei Dinge: Architektur, Governance und klare Verantwortlichkeiten.

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Vom digitalen Flickenteppich zur gemeinsamen Infrastruktur
Unklare Governance zwischen Bund, Ländern und Kommunen gehört zu den zentralen Ursachen für die stockende Verwaltungsdigitalisierung. Das Ergebnis ist ein digitaler Flickenteppich: In manchen der insgesamt 11.000 Kommunen kann man bereits vieles oder fast alles digital erledigen, in anderen muss man noch mühsam persönlich ins Amt kommen und Papierdokumente vorlegen. Datenmodelle, Schnittstellen und Fachverfahren entwickeln sich nebeneinander statt miteinander – leistungsfähige Einzellösungen, die sich verhalten wie moderne Bahnhöfe ohne Schienenverbindung.
Die Wurzel dieses Problems liegt tiefer als in schlechtem Projektmanagement – sie liegt im Verfassungsrecht. Der Großteil der Leistungen liegt in der Zuständigkeit der über 11.000 Kommunen. Die meisten von ihnen sind chronisch klamm und haben dringendere Probleme, als Behördenleistungen digital aufzubereiten. Der IT-Planungsrat, das zentrale Koordinierungsgremium, formuliert lediglich, dass Bund, Länder und Kommunen die Nutzung gemeinsamer Standards „anstreben“ sollen – nicht: umsetzen, nicht: verpflichtend einführen. Anstreben. Der Beschluss selbst nennt keine Sanktionen, keine Audits, keine Berichtspflichten. Ein verbindlicher Standard ohne Durchsetzungsinstrument ist am Ende eine Empfehlung im Anzug.
Deutschland leistet sich in Schulen, Hochschulen, Landes- und Bundesministerien, kommunalen Verwaltungseinheiten und Gerichten „Strukturen, Prozesse und Denkweisen, die teilweise archaisch anmuten“. Nachhaltige Digitalisierung benötigt deshalb klare Governance, gemeinsame Standards und einen verbindlichen Steuerungsrahmen – einen gemeinsamen Bauplan für die digitale Verwaltung, der Doppelentwicklungen reduziert, Nachnutzung stärkt und Innovation beschleunigt.
Zielarchitektur und Dateninfrastruktur
Weiterlesen nach der Anzeige
Gerade in Zeiten, in denen Daten als strategischer Rohstoff gelten, wird das Fehlen einer übergreifenden Zielarchitektur zum Bremsklotz. Bund, Länder, Kommunen und Fachbereiche entwickeln digitale Lösungen entlang eigener Anforderungen, doch es fehlt an einheitlichen Datenstandards, offenen Schnittstellen und gemeinsamen Referenzmodellen. Das Ergebnis sind Insellösungen: Systeme funktionieren lokal, lassen sich aber nur umständlich verbinden.
Was das im Behördenalltag bedeutet, zeigt das Beispiel des digitalen BAföG-Antrags: Die BAföG-Ämter müssen jeden digital eingereichten Antrag ausdrucken und abheften, da noch kein Bundesland sie mit einer E-Akte-Software ausgestattet hat. Die unvollständige Digitalisierung der BAföG-Abwicklung führt zu „Medienbrüchen, Mehrarbeit und Frust“ – auf beiden Seiten des Schalters. Das nervt nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Mitarbeitenden selbst, denn auch sie leben privat in einer digitalen Welt.
Besonders symptomatisch für das strukturelle Scheitern ist das Ende des Datenatlas Bund: Während die Bundesdruckerei und das Finanzministerium jede weitere Verantwortung von sich weisen, steht die deutsche Verwaltungsdigitalisierung vor den Trümmern eines Millionenprojekts. Übrig bleiben hohe Kosten und politische Ratlosigkeit. Ein unabhängiges Gutachten enthüllte: Das Portal entspreche in weiten Teilen nicht einmal dem Stand der Technik von 1986.
Nachhaltige Digitalisierung erfordert eine verwaltungsübergreifend abgestimmte Zielarchitektur mit verbindlichen Daten- und Schnittstellenstandards. Offene Standards und moderne API-Konzepte sollten die technische Grundlage bilden, unterstützt durch eine Architektur-Governance, die Kompatibilität und Nachnutzbarkeit sicherstellt. Digitalisierung entfaltet ihren Nutzen nicht dort, wo gute Einzellösungen entstehen, sondern dort, wo sie miteinander arbeiten können.
Fehlende Zielbilder, veraltete Denkansätze – und wer darunter leidet
Wichtige Entscheidungen werden oft ohne ausreichende digitale Fachkompetenz getroffen. Digitalisierung wird hierzulande nicht als ganz normale und nützliche Weiterentwicklung der Verwaltung gesehen, sondern vielmehr als ein Produkt, das man schnell einkaufen muss, um im internationalen Vergleich nicht schlecht dazustehen. Mit der „New Public Management“-Bewegung hat sich in Deutschland schleichend etabliert, dass die Verwaltung sehr schlank sein muss und alles, was über das reine Verwalten hinausgeht, an externe Akteure abgibt. Die Folgen davon sehen wir heute bei der Verwaltungsdigitalisierung: Sie funktioniert nicht.
Besonders schmerzhaft spüren das die Menschen, die täglich in den Behörden arbeiten. Fachanwendungen werden häufig nur als Datenbank genutzt, wie eine komplexe Excel-Tabelle. Funktionen wie automatisierte Dokumentenerstellung bleiben ungenutzt oder unbekannt. Prozessänderungen stoßen auf Widerstand, ein Dokumentenmanagementsystem gilt als Zumutung. Oft fehlen Zeit und Know-how, sodass Systeme stagnieren und als „digitale Papierakte“ dienen. Es fehlt an langfristiger Planung, klaren Meilensteinen und Erfolgsmessung. Prioritäten wechseln nach Dringlichkeit, am Ende hat alles Priorität.
Dieser Fachkräftemangel ist kein vorübergehendes Problem, sondern eine strukturelle Zeitbombe: Bis 2030 wird mehr als jeder Dritte der rund 4,7 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Rente gehen. Da es den Behörden zugleich an Nachwuchs mangelt, klafft eine Personallücke von über 730.000 Mitarbeitern – davon entfallen ungefähr 400.000 auf die mittlere Führungsebene, die für die Umsetzung von Zukunftsinitiativen von besonderer Bedeutung ist. Notwendig sind daher verbindliche Digitalkompetenzen in Führungsqualifizierungen, attraktivere Tarifmodelle für IT-Experten im öffentlichen Dienst und feste Produktteams, die dauerhaft für die Weiterentwicklung zentraler Fachverfahren zuständig sind.
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten
JBL Bar 1300MK2 im Test: Soundbar mit Dolby Atmos, starkem Bass und Akku‑Rears
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenOscars 2026: Was die heise‑Leser anders entschieden hätten
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenEmpfehlungsalgorithmen bei TikTok erklärt: Die Maschine hinter dem Endlos‑Feed
-
Social Mediavor 3 MonatenVon Kennzeichnung bis Plattformpflichten: Was die EU-Regeln für Influencer Marketing bedeuten – Katy Link im AllSocial Interview
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenWeitere Entlassungswelle bei Disney: Bis zu 1000 Mitarbeiter betroffen
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten„Don’t Starve Elsewhere“: Survival‑Hit kehrt nach zehn Jahren zurück
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonateniX-Workshop Angriffsziel lokales AD − Schwachstellen finden und beheben
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenKine‑Exakta: Die erste Spiegelreflexkamera fürs Kleinbild
