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Plattner zum BSI-Portal: Werden nicht die ganze Republik retten können
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sein neues „BSI-Portal“ gestartet, das nun als zentraler Anlaufpunkt für Betroffene von IT-Sicherheitsvorschriften des Bundes etabliert werden soll. Die Präsidentin der Bundesbehörde, Claudia Plattner, hofft dabei auf deutliche Effekte durch das deutsche Umsetzungsgesetz zur Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie der EU, mit dem das BSI-Gesetz geändert und der Kreis der Betroffenen deutlich ausgeweitet wurde. „NIS2 ist trotz Regierungswechsel vergleichsweise schnell umgesetzt worden und wir sind bereit. „Von uns aus kann es losgehen“, sagt Plattner gegenüber heise online. Die Überarbeitung der alten NIS-Richtlinie und ihre deutsche Umsetzung hatten zuvor Jahre gedauert.
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Mit der Website sollen nun Verpflichtete, also nach bisherigen Schätzungen knapp 30.000 Unternehmen, Behörden und andere Institutionen, die als kritisch im Sinne des Gesetzes gelten, künftig mit dem BSI-Portal nur noch eine Anlaufstelle benötigen, einen sogenannten „One-Stop-Shop“. Neben der gesetzlich verpflichtenden Registrierung sollen dort relevante Informationen zu den anwendbaren Cybersicherheitspflichten auffindbar sein. In den kommenden Monaten sollen dann weitere funktionale Features ergänzt werden. Vor allem der Austausch von Echtzeitdaten soll künftig das Bewusstsein für akute Vorfälle erhöhen, aber auch die Reaktionszeiten verringern. Bislang gibt es kein zentrales Meldeportal in standardisiertem Format, aus dem sich strukturiert Auffälligkeiten ablesen lassen würden.
BSI setzt bei Portal auf AWS
Für Stirnrunzeln und Kritik dürfte die Wahl des Anbieters sorgen, auf den das BSI dabei für sein Portal setzt: Amazons Web Services. „AWS bietet hierfür eine passende Infrastruktur mit Sicherheitseigenschaften nach dem Stand der Technik, auf die wir aufgesetzt haben“, sagt die BSI-Präsidentin auf Nachfrage von heise online. Das BSI-Portal soll auch anonyme Meldungen von Cybersicherheitsvorfällen und Schwachstellen ermöglichen – diese beiden Features sollen auch ohne Registrierung nutzbar sein.
Dass es nun ein zentrales BSI-Portal für die NIS2-Betroffenen gibt, will BSI-Präsidentin Claudia Plattner jedoch auf keinen Fall missverstanden wissen. Das BSI könne nicht überall sein. „Werden wir die ganze Republik retten können? Nein, das nicht“, sagt sie im Gespräch mit heise online. „Auch wenn wir Hilfestellungen leisten können: Am Ende des Tages müssen sich die Firmen anschauen, wie ihre IT aussieht, wie ihre Backups gemacht werden.“ Sie müssten selbst die Ärmel hochkrempeln, meint Plattner.
Die NIS2-Richtlinie und die jetzt in das BSI-Gesetz überführten Regelungen sehen eine Vielzahl an Pflichten für die Betreiber kritischer Infrastrukturen vor, vom Internetprovider über Energienetzbetreiber bis hin zu Gesundheitsversorgern, Wasserwerken, Lebensmittelherstellern oder anderen relevanten Unternehmen, aber auch Behörden. Dabei wird nicht exakt aufgeführt, was genau getan werden muss. „NIS2 sagt nicht, dass man einen gepatchten Exchange-Server haben muss“, erklärt Plattner. Pflicht sei vielmehr ein Risikomanagement, das zeige, ob dies ein Problem für die Cybersicherheit des eigenen Unternehmens ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein ungepatchter Exchangeserver ein Problem sei, sei hoch, erklärt die BSI-Präsidentin. Aber das heiße nicht, dass ein solcher Patch genau das eine sei, was zu tun ist. Mit der NIS2 kommen aber auch überarbeitete Meldepflichten für IT-Sicherheitsvorfälle – auch hierbei soll das neue Portal nun eine Hilfestellung leisten.
Plattner hofft auf Geschäftsführerhaftung
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Halten sich Anbieter nicht an die Regeln, wären nach § 65 BSI-Gesetz inzwischen bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes als Bußgeld möglich. „Die Menschen müssen sich darauf verlassen können: Eine gewisse Quote wird angeschaut – und irgendwann trifft es dann eben jeden mal“, erklärt Plattner den Ansatz ihrer Behörde.
Dabei spielen die unter dem NIS2-Regime möglichen Strafen nach Ansicht der seit Mitte 2023 amtierenden BSI-Präsidentin aber gar nicht die größte Rolle. „Der große Hebel sind nicht wir“, sagt Plattner. Sie erwartet eine Nebenwirkung der NIS2-Regelungen auf die sogenannten Directors-and-Officers-Versicherungen (D&O). „Der große Hebel sind die Organhaftungen der Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte“, sagt die BSI-Präsidentin, die zumindest einen Großteil ihres Berufswegs selbst in der Wirtschaft verbracht hat. „Wenn die ihren Versicherungen nicht nachweisen können, dass sie sich zumindest um die Basics gekümmert haben, dann können sich je nach Sachlage sogar persönliche Haftungsfragen stellen, die nicht abgedeckt sind.“
BSI-Präsidentin hofft auf Schub für IT-Sicherheitsbranche
Inwieweit die vom Bundesgesetzgeber am Ende getroffenen Formulierungen im jetzigen §38 BSI-Gesetz tatsächlich wirken, bleibt abzuwarten. Bereits heute zeichnet sich aber ab, dass der Markt für Risikomanagement- und IT-Sicherheitsschulungen Fahrt aufnimmt. Geht es nach der BSI-Präsidentin, soll das nicht der einzige Effekt der NIS2 bleiben. „Ich habe die Hoffnung und auch die Erwartung, dass wir durch NIS2 einen ordentlichen Ruck hineinbekommen und auch hierzulande alles rund um IT-Sicherheits-Services wächst“, unterstreicht Plattner gegenüber heise online. „Auch einfach deshalb, weil es lukrativ ist.“
(mack)
Künstliche Intelligenz
heise+ Update vom 9. Januar 2026: Lesetipps fürs Wochenende
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
in letzter Zeit frage ich mich häufig, ob und wie problematisch ich es finde, dass KI mit an vielen Stellen das Denken abnimmt. Beim Navi habe ich mir diese Gedanken nie gemacht, stelle aber fest, dass ich mich zwar orientieren kann, aber kaum noch Straßennamen kenne – die Bequemlichkeit hat halt ihren Preis. Tatsächlich zeigen Studien, dass unsere kognitiven Fähigkeiten verkümmern können, wenn wir sie nicht mehr fordern. Das bedeutet aber nicht, dass wir auf die Helfer verzichten müssen. Es kommt vielmehr darauf an, wie wir sie nutzen. In einem unserer Hintergrundartikel gehen wir genau dieser Frage nach und zeigen auf, wie wir verhindern, dass KI unser Denken verkümmern lässt und sie stattdessen als intelligentes Werkzeug einsetzen.
Dass smarte Technik auf kreative und spielerische Weise begeistern kann, will Lego mit seinem neuen Smart-Play-System beweisen. Die dänischen Klötzchenbauer versprechen nicht weniger als die größte Innovation seit der Minifigur. Ich wollte es genau wissen und habe mich durch Patentanträge und technische Dokumente gewühlt, um herauszufinden, was wirklich hinter Legos neuer Smart-Play-Technik steckt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 9. Januar 2026: Lesetipps fürs Wochenende“.
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Wenn Polizei und Ermittlungsbehörden die Inhalte von Smartphones sehen wollen
Wenn eine Straftat mit Internetbezug im Raum steht, kann es zu Hausdurchsuchungen kommen. Das gilt nicht bloß bei schwersten Delikten. Schon eine Beleidigung, eine üble Nachrede oder eine Verleumdung kann genügen, damit die Polizei eine Wohnung durchsucht und Smartphone, PC, Festplatten und Speicherkarten beschlagnahmt. Sogar Ordnungswidrigkeiten können eine Durchsuchung auslösen, etwa wenn Straftatbezüge naheliegen – beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen.
Anders als eine Personenkontrolle auf der Straße ist die Durchsuchung einer Wohnung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Nach § 105 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) muss normalerweise ein Richter die Maßnahme angeordnet haben. Eine Ausnahme gilt, wenn Gefahr im Verzug ist – dann können die Strafverfolger die richterliche Entscheidung nachreichen.
- Damit die Polizei die Wohnung eines Verdächtigen durchsucht und beispielsweise Smartphones beschlagnahmt, muss es um Beweise für die Begehung einer Straftat gehen, selten auch einer Ordnungswidrigkeit.
- Eine Durchsuchungsanordnung muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren; immerhin geht es um einen empfindlichen Grundrechtseingriff.
- Gegen vermeintlich unverhältnismäßige Maßnahmen zur Beweissicherung sind Rechtsmittel möglich, die sich allerdings erst im Nachhinein auswirken können.
Für eine Durchsuchung nach § 102 StPO muss ein sogenannter Anfangsverdacht vorliegen: Ein Beschuldigter muss also im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens verdächtig sein, eine Straftat begangen zu haben. Außerdem muss zu vermuten sein, dass die Beamten bei ihm Beweismittel vorfinden. An den Anfangsverdacht sind keine hohen Anforderungen zu stellen, aber bloße Vermutungen genügen nicht. § 46 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) erlaubt es, die Vorschriften aus der StPO sinngemäß auch unterhalb der Straftatenschwelle anzuwenden. Daher können in seltenen Fällen bereits Ordnungswidrigkeiten zu einer Durchsuchung führen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wenn Polizei und Ermittlungsbehörden die Inhalte von Smartphones sehen wollen“.
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Von München bis Sevilla: Internationaler Schlag gegen Cyber-Mafia „Black Axe“
Sie agieren mit perfiden Online-Betrugsmaschen wie dem „Love Scam“ und waschen die Millionengewinne weltweit. Nun ist Ermittlern in Spanien ein empfindlicher Schlag gegen die als „Black Axe“ bekannte nigerianische Cyber-Mafia gelungen. An der Operation, die sich gezielt gegen die Infrastruktur des Netzwerks richtete, waren auch Ermittler aus Bayern beteiligt.
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12 mutmaßliche Mitglieder in München vor Gericht
Bei einem Großeinsatz in Spanien wurden insgesamt 34 mutmaßliche Mitglieder der international agierenden kriminellen Organisation verhaftet. Die von der spanischen Polizei geführte Operation fand in enger Zusammenarbeit mit dem bayerischen Landeskriminalamt und mit maßgeblicher Unterstützung von Europol statt. Europol half, die Strukturen der Gruppe über Ländergrenzen hinweg zu kartieren, bündelte Informationen und stellte Analysen sowie Experten vor Ort in Madrid bereit. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit umfasste auch den Einsatz von zwei deutschen Beamten am Einsatztag in Spanien. Wie Europol mitteilte, fanden die meisten Festnahmen in Sevilla (28) statt. Den Festgenommenen wird vorgeworfen, allein für einen Betrugsschaden von über 5,93 Millionen Euro verantwortlich zu sein.
Im Zuge der Ermittlungen stellten die Beamten Bargeld in Höhe von 66.403 Euro sicher und froren Bankkonten mit Einlagen von 119.352 Euro ein. Derzeit stehen in München zwölf mutmaßliche Mitglieder vor Gericht. Die Anklage wirft den Männern unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche und in Dutzenden Fällen Betrug vor. Die von Europol koordinierte Aktion zielte auf den Kern des organisierten Verbrechensnetzwerks ab, das gezielt „Money Mules“ (Finanzagenten) in verarmten Gegenden mit hoher Arbeitslosigkeit rekrutiert, um die durch Cyberkriminalität erbeuteten Gelder zu waschen.
Nicht mehr nur nigerianische Prinzen
„Black Axe“, auch bekannt als „Neo-Black Movement of Africa“, ist eine hierarchisch strukturierte kriminelle Organisation mit nigerianischen Wurzeln. Ursprünglich nach Informationen von n-tv in den 1970er Jahren als Studentenbewegung mit dem Ziel gegründet, gegen Kolonialismus und Unterdrückung zu kämpfen, wandelte sich die Gruppe laut Interpol über die Jahre in ein weltweit agierendes Verbrechersyndikat. Das Symbol der Organisation, eine Axt, die die Ketten des Kolonialismus zerschlägt, stammt noch aus dieser Gründungszeit.
Interpol geht davon aus, dass „Black Axe“ heute einer der führenden Akteure im weltweiten Cyber-Finanzbetrug ist. Aus dem altbekannten Geschäftsmodell der Spam-Mails, bei denen ein fiktiver nigerianischer Prinz Geld für den Zugriff auf sein angebliches Erbe benötigt, entwickelte sich seit den 1990er Jahren ein globales Betrugs- und Geldwäschenetzwerk. Heute umfassen die kriminellen Aktivitäten ein breites Spektrum, darunter Identitätsdiebstahl, Drogen- und Menschenhandel, Prostitution, Schutzgelderpressung und bewaffnete Raubüberfälle. Europol schätzt die Zahl der weltweiten Mitglieder auf mindestens 30.000.
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Neue Mitglieder werden dem n-tv-Bericht zufolge durch brutale und ritualisierte Initiationsriten, die oft körperliche Misshandlung und Demütigung beinhalten, zur Loyalität verpflichtet. Oftmals agiert die Organisation unter dem Deckmantel gemeinnütziger Vereine, um ihre kriminellen Machenschaften zu verschleiern. In Deutschland nutzte „Black Axe“ unter anderem den eingetragenen Verein „Neo Black Movement of Africa“, der vordergründig karitative Zwecke verfolgte.
Aktivitäten und Ermittlungen in Deutschland
Im April 2024 gelang den deutschen Behörden ein Schlag gegen das Netzwerk, als bei Razzien in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg elf ranghohe Mitglieder festgenommen wurden. In Deutschland sind die Sicherheitsbehörden seit Längerem alarmiert. Der Bundesnachrichtendienst (BND) warnte laut Behördenspiegel bereits 2019 vor der zunehmenden Ausbreitung der nigerianischen Mafia.
Ein Schwerpunkt der kriminellen Aktivitäten hierzulande ist der sogenannte „Love Scam“ oder „Romance Scam“. Dabei täuschen die Täter online eine Liebesbeziehung vor, um ihren Opfern unter falschen Vorwänden hohe Geldsummen zu entlocken. Allein in Bayern wurden nach Angaben des Bayerischen Innenministeriums im Jahr 2023 mehr als 450 Fälle mit einem Gesamtschaden von rund 5,3 Millionen Euro registriert. Zu solchen und ähnlichen Aktivitäten der Gruppierung gab es bereits 2021 Berichte.
(mack)
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