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Plattner zum BSI-Portal: Werden nicht die ganze Republik retten können


Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sein neues „BSI-Portal“ gestartet, das nun als zentraler Anlaufpunkt für Betroffene von IT-Sicherheitsvorschriften des Bundes etabliert werden soll. Die Präsidentin der Bundesbehörde, Claudia Plattner, hofft dabei auf deutliche Effekte durch das deutsche Umsetzungsgesetz zur Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie der EU, mit dem das BSI-Gesetz geändert und der Kreis der Betroffenen deutlich ausgeweitet wurde. „NIS2 ist trotz Regierungswechsel vergleichsweise schnell umgesetzt worden und wir sind bereit. „Von uns aus kann es losgehen“, sagt Plattner gegenüber heise online. Die Überarbeitung der alten NIS-Richtlinie und ihre deutsche Umsetzung hatten zuvor Jahre gedauert.

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Mit der Website sollen nun Verpflichtete, also nach bisherigen Schätzungen knapp 30.000 Unternehmen, Behörden und andere Institutionen, die als kritisch im Sinne des Gesetzes gelten, künftig mit dem BSI-Portal nur noch eine Anlaufstelle benötigen, einen sogenannten „One-Stop-Shop“. Neben der gesetzlich verpflichtenden Registrierung sollen dort relevante Informationen zu den anwendbaren Cybersicherheitspflichten auffindbar sein. In den kommenden Monaten sollen dann weitere funktionale Features ergänzt werden. Vor allem der Austausch von Echtzeitdaten soll künftig das Bewusstsein für akute Vorfälle erhöhen, aber auch die Reaktionszeiten verringern. Bislang gibt es kein zentrales Meldeportal in standardisiertem Format, aus dem sich strukturiert Auffälligkeiten ablesen lassen würden.

Für Stirnrunzeln und Kritik dürfte die Wahl des Anbieters sorgen, auf den das BSI dabei für sein Portal setzt: Amazons Web Services. „AWS bietet hierfür eine passende Infrastruktur mit Sicherheitseigenschaften nach dem Stand der Technik, auf die wir aufgesetzt haben“, sagt die BSI-Präsidentin auf Nachfrage von heise online. Das BSI-Portal soll auch anonyme Meldungen von Cybersicherheitsvorfällen und Schwachstellen ermöglichen – diese beiden Features sollen auch ohne Registrierung nutzbar sein.

Dass es nun ein zentrales BSI-Portal für die NIS2-Betroffenen gibt, will BSI-Präsidentin Claudia Plattner jedoch auf keinen Fall missverstanden wissen. Das BSI könne nicht überall sein. „Werden wir die ganze Republik retten können? Nein, das nicht“, sagt sie im Gespräch mit heise online. „Auch wenn wir Hilfestellungen leisten können: Am Ende des Tages müssen sich die Firmen anschauen, wie ihre IT aussieht, wie ihre Backups gemacht werden.“ Sie müssten selbst die Ärmel hochkrempeln, meint Plattner.

Die NIS2-Richtlinie und die jetzt in das BSI-Gesetz überführten Regelungen sehen eine Vielzahl an Pflichten für die Betreiber kritischer Infrastrukturen vor, vom Internetprovider über Energienetzbetreiber bis hin zu Gesundheitsversorgern, Wasserwerken, Lebensmittelherstellern oder anderen relevanten Unternehmen, aber auch Behörden. Dabei wird nicht exakt aufgeführt, was genau getan werden muss. „NIS2 sagt nicht, dass man einen gepatchten Exchange-Server haben muss“, erklärt Plattner. Pflicht sei vielmehr ein Risikomanagement, das zeige, ob dies ein Problem für die Cybersicherheit des eigenen Unternehmens ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein ungepatchter Exchangeserver ein Problem sei, sei hoch, erklärt die BSI-Präsidentin. Aber das heiße nicht, dass ein solcher Patch genau das eine sei, was zu tun ist. Mit der NIS2 kommen aber auch überarbeitete Meldepflichten für IT-Sicherheitsvorfälle – auch hierbei soll das neue Portal nun eine Hilfestellung leisten.

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Halten sich Anbieter nicht an die Regeln, wären nach § 65 BSI-Gesetz inzwischen bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes als Bußgeld möglich. „Die Menschen müssen sich darauf verlassen können: Eine gewisse Quote wird angeschaut – und irgendwann trifft es dann eben jeden mal“, erklärt Plattner den Ansatz ihrer Behörde.

Dabei spielen die unter dem NIS2-Regime möglichen Strafen nach Ansicht der seit Mitte 2023 amtierenden BSI-Präsidentin aber gar nicht die größte Rolle. „Der große Hebel sind nicht wir“, sagt Plattner. Sie erwartet eine Nebenwirkung der NIS2-Regelungen auf die sogenannten Directors-and-Officers-Versicherungen (D&O). „Der große Hebel sind die Organhaftungen der Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte“, sagt die BSI-Präsidentin, die zumindest einen Großteil ihres Berufswegs selbst in der Wirtschaft verbracht hat. „Wenn die ihren Versicherungen nicht nachweisen können, dass sie sich zumindest um die Basics gekümmert haben, dann können sich je nach Sachlage sogar persönliche Haftungsfragen stellen, die nicht abgedeckt sind.“

Inwieweit die vom Bundesgesetzgeber am Ende getroffenen Formulierungen im jetzigen §38 BSI-Gesetz tatsächlich wirken, bleibt abzuwarten. Bereits heute zeichnet sich aber ab, dass der Markt für Risikomanagement- und IT-Sicherheitsschulungen Fahrt aufnimmt. Geht es nach der BSI-Präsidentin, soll das nicht der einzige Effekt der NIS2 bleiben. „Ich habe die Hoffnung und auch die Erwartung, dass wir durch NIS2 einen ordentlichen Ruck hineinbekommen und auch hierzulande alles rund um IT-Sicherheits-Services wächst“, unterstreicht Plattner gegenüber heise online. „Auch einfach deshalb, weil es lukrativ ist.“


(mack)



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Zahlen, bitte! Stimmt so: Das Drei-Millionen-Dollar-Trinkgeld


Wer sich mit dem Thema Trinkgeld beschäftigt, kennt die Geschichte von dem Lottoschein, den der Polizist Robert Cunningham und die Kellnerin Phyllis Penzo im März 1984 gemeinsam ausfüllten. Cunnigham versprach ihr die Hälfte des möglichen Gewinns als Trinkgeld — und hielt Wort, als er sechs Millionen US-Dollar in der Lotterie gewann.

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Penzo arbeitete in Yonkers (New York) in einer Pizzeria, die gern von Polizeibeamten besucht wurde und war mit Cunningham befreundet. Sie hatte die Lottoschein-Vereinbarung längst vergessen, als Cunningham sie später kontaktierte und sagte, dass der gemeinsam ausgefüllte Lottoschein einen Gewinn von sechs Millionen Dollar einbrachte, und ihr somit ein Trinkgeld von drei Millionen Dollar zustand. Die drei Millionen, die Penzo bekam, schrumpften in dem von dem Fall inspirierten Spielfilm zu „2 Millionen Dollar Trinkgeld“. Er war ohnehin nicht realistisch. Denn anders als im Film lebten Penzo und Cunningham nach dem Gewinn einfach weiter mit ihren jeweiligen Partnern zusammen.


Bitte Zahlen

Bitte Zahlen

In dieser Rubrik stellen wir immer dienstags verblüffende, beeindruckende, informative und witzige Zahlen aus den Bereichen IT, Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Politik und natürlich der Mathematik vor.

Die wahre Begebenheit wiederholte sich nach dieser Aufstellung im Jahre 1995 in Kanada, als ein Gast und seine Kellnerin jeweils umgerechnet 92.350 Dollar gewannen. In die Liste der wundersamen Verteilung von Trinkgeldern gehören auch die 10.000 Dollar Trinkgeld für ein einziges Glas Wasser, die der YouTuber Mr. Beast anlässlich einer Kampagne für sauberes Trinkwasser weltweit einer studentischen Aushilfe hinterließ. Sie teilte das Geld unter den mehr als 80 Angestellten des Schnellrestaurants auf.

Ursprünglich war das Trinkgeld eine kleine Summe, um einen Trunk zum Wohle des Geldgebers zu bezahlen. Diese Sitte gab es in vielen Ländern, wie es Benennungen wie Pourboire im Französischen oder Drikkepenge im Dänischen belegen. Heute ist es umgedreht und zeigt die Wertschätzung für den Empfänger, für eine Dienstleistung wie bei einem guten Service in einem Restaurant. Obwohl die Deutschen im internationalen Vergleich recht geberfreundlich sind und meistens 10 Prozent auf eine Rechnung als Trinkgeld aufaddieren, ist dieses „Schwarzgeld“ nun angeblich in Gefahr.



Das Trinkgeld zählen wie diese New-Yorker-Barista-Barkraft konnte Frau Phyllis Penzo nicht: Erst verschwand der Kunde mit einem gemeinsam ausgefüllten Los, dann kam er später wieder mit einer Summe, die man händisch kaum zählen kann.

(Bild: CC BY-SA 3.0, Tennekis)

Eine neue Umfrage spricht von einer Trinkgeld-Erosion. Sie macht dafür die Trinkgeldtaste bei der Kartenzahlung verantwortlich, weil sie häufig mehr als die besagten 10 Prozent vorschlägt und das Geben oder eben Nicht-Geben von Trinkgeld kompliziert. Nach der Umfrage (PDF-Datei) der Hochschule Fresenius erodieren klassische Trinkgeld-Normen.

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Einen Beitrag zur Erosion liefert die Trinkgeldtaste, wenn etwa das Drücken der Auswahl „Kein Trinkgeld geben“ für Anwesende der Transaktion sichtbar wird. Auch das Angebot von größeren Trinkgeldbeträgen wie 20 oder 25 Prozent gehört dazu. Da immerhin 82 Prozent der 750 Befragten noch zustimmen, dass es üblich ist, in einem Restaurant Trinkgeld zu geben, kann man schwer von einer aussterbenden Praxis sprechen.

In der Vergangenheit hat es etliche Versuche gegeben, das Trinkgeld abzuschaffen. In Deutschland sind sie mit der Schrift „Das Trinkgeld“ des Juristen Rudolf von Jhering verbunden. Jhering störte sich in seinem Text unter anderem daran, dass es Gaststätten gab, in denen Kellner ohne Entlohnung arbeiteten und dass diejenigen, die in einem Restaurant „hinter den Coulissen bleiben“, nichts von dem Trinkgeld haben. Außerdem beklagte er den sozialen Zwang, Trinkgeld zu geben. Sein Versuch, das Trinkgeld abzuschaffen, verlief im Sande.

Erfolgreicher war da die 1904 gegründete „Anti-Tipping Society in America“, die ihre Mitglieder dazu verpflichtete, 12 Monate lang kein Trinkgeld zu geben. Ihre Aktionen führten dazu, dass das Tipping in einigen US-Bundesstaaten zeitweilig verboten wurde. Das Ganze muss allerdings vor dem Hintergrund gesehen werden, dass in den USA das Geben von Trinkgeld zunächst als aristokratische Praxis gesehen wurde, die aus Europa kam.



Nicht ganz unumstritten sind die Tip-Funktionen moderner Bargeldlos-Zahlsysteme, die einen gewissen sozialen Druck auslösen können, ein Trinkgeld zu zahlen.

(Bild: CC BY-SA 4.0, Canadian2006)

Vorbild war das „vail“, ein Briefumschlag mit Trinkgeld, den britische Adelige als Gäste den Bediensteten eines Hauses hinterließen. Bis zum amerikanischen Bürgerkrieg wurde selten ein Tipp gegeben, danach war das Trinkgeld häufig die einzige Einnahmequelle für die befreiten Sklaven wie die Kofferträger von Pullman. In seiner 1916 erschienenen Kampfschrift „The Itching Palm“ machte William Rufus Scott auf die unamerikanischen Wurzeln des Trinkgeldes aufmerksam, das fundamental gegen die Prinzipien von Gleichheit und Demokratie verstößt, auf der die Vereinigten Staaten gegründet wurden. Er starb 1951. Die Tipflation erlebte er nicht mehr.


(mawi)



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iPhone-Foldable: Drei Speichergrößen, mögliche Preise, RAM von Samsung


Im Herbst soll Apples neues iPhone-Foldable auf den Markt kommen. Nun gibt es neue Informationen zu Flash-Speicher, Tarifen und dem Lieferanten des RAM. Außerdem sollen Teile der Geräte in diesen Tagen in die Massenproduktion eintreten, heißt es. Zuletzt war berichtet worden, dass Apple bei dem ersten faltbaren iPhone wohl nicht auf eine Fensteroberfläche setzt, sondern alle Apps im Vollbildmodus ausführen will – wobei sich zwei im Splitscreen-Verfahren gleichzeitig anzeigen lassen sollen.

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Laut dem üblicherweise zuverlässigen Weibo-Leaker Instant Digital beginnt Samsung, von dem Apple erneut sein Display bezieht, in diesen Tagen mit der Massenfertigung der Komponente. Bis spätestens Mai soll diese in Stückzahlen vom Band laufen. Die Besonderheit bei dem flexiblen OLED soll sein, dass es sich dank Materialauswahl und einer speziellen Scharniermechanik nahezu faltenfrei darbietet, wenn es geöffnet ist. Andere Leaker behaupten, das Display sei „flacher als viele der aktuell erhältlichen Foldables“. Was dem Screen hingegen fehlt, ist ein Gesichtssensor für Face ID. Stattdessen plant Apple wohl, den Fingerabdrucksensor Touch ID fürs iPhone wiederzubeleben – allerdings in Form der Sleep/Wake-Taste, wie man das von mehreren iPads kennt.

Instant Digital behauptet weiterhin, die geplanten Speichergrößen und möglichen Preise für das Foldable zu kennen. Diese beginnen angeblich bei 256 GByte, gefolgt von 512 GByte und 1 TByte. Ein 2-TByte-Modell ist offenbar nicht vorgesehen. Instant Digital will auch Preise kennen: 15999, 17999 und 19999 Yuan. Das wären nach Direktumrechnung 2020 Euro, 2270 Euro beziehungsweise 2520 Euro. In Europa dürfte das Foldable wohl an der 3000-Euro-Marke kratzen. Zum Vergleich: Momentan zahlt man für Apples teuerstes iPhone, das 17 Pro Max mit 2 TByte, 2449 Euro.

Samsung soll außerdem ein weiterer wichtiger Lieferant für das iPhone-Foldable sein: Laut einem Bericht des südkoreanischen Wirtschaftsblattes The Bell wird die RAM-Abteilung des Konzerns 12 GByte große LPDDR5X-Module für die Geräte liefern, die bereits im iPhone 17 Pro und iPhone Air stecken. Die Module stecken üblicherweise direkt im SoC, dessen Chiptechnik wie üblich von TSMC kommt.

Die Preise für solche Module haben sich mehr als verdoppelt, ob Apple durch Großeinkäufe und langfristige Verträge profitiert, bleibt abzuwarten. Ob auch Micron und SK Hynix für das Foldable RAM liefern, ist unklar, The Bell prognostiziert nur Samsung als Lieferant. Damit wäre Apple bei seinem ersten faltbaren iPhone praktisch doppelt von Samsung abhängig.

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(bsc)



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Benzinpreise: Union plant dauerhafte Neuregelung


Der Krieg in Nahost schlägt auf die internationalen Märkte durch, und das kommt auch an den Zapfsäulen an. Die Koalition plant schnelle Gegenmaßnahmen, und zwar nicht nur befristet. Die geplanten Neuregelungen an den Tankstellen wegen der hohen Spritpreise infolge des Iran-Kriegs sollen aus Sicht der Union nicht nur vorübergehend in der akuten Krise gelten. Die Lösung werde dann auch von Dauer sein, sagte Unions-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) in Berlin. Damit biete sich die Chance, dass es für die Verbraucher zu einer besseren Preisentwicklung komme und natürlich auch zu mehr Transparenz.

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Die schwarz-rote Koalition plant ein Maßnahmenpaket angesichts der jüngsten Preissprünge für Diesel und Benzin. Künftig sollen Tankstellen demnach nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen immer möglich sein. Das geht auf ein Vorbild Österreichs zurück, das sein Modell aber verschärft hat und nur noch drei Anhebungen pro Woche zulässt. Geplant sind außerdem größere Möglichkeiten für das Bundeskartellamt.

Die Gesetzespläne sollen in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden, wie Bilger mitteilte. Angestrebt wird dann, dass sich am Freitag kommender Woche der Bundesrat abschließend damit befasst. Der CDU-Politiker sagte, es handele sich jetzt um erste kurzfristige Maßnahmen. Er sage aber auch: „Wenn die Krise anhält, dann werden wir auch über andere Maßnahmen noch sprechen, ohne dass wir uns da jetzt schon festlegen wollen oder können.“

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(mfz)



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