Datenschutz & Sicherheit
Polizeibehörden nutzen immer öfter Gesichtserkennung
Auch im vergangenen Jahr haben deutsche Behörden das polizeiliche Gesichtserkennungssystem GES wieder deutlich häufiger genutzt. Mit Abstand vorn liegen die Kriminalämter von Bund und Ländern mit 313.500 Suchläufen – 2024 waren es noch 121.000. Die Bundespolizei nutzte das System rund 30.000 Mal, auch dies ist gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um etwa die Hälfte.
Das 2008 eingerichtete GES liegt physisch beim Bundeskriminalamt (BKA). Offiziell als „Unterstützungswerkzeug“ bezeichnet, soll es helfen, Identitäten von Verdächtigen oder Geschädigten zu verifizieren. Die Abteilung Kriminalwissenschaften und Technik sowie der Zentrale Informations- und Fahndungsdienst betreiben das GES. Dazu wird die INPOL-Datei durchsucht, dort sind derzeit 5,4 Millionen Menschen mit 7,6 Millionen Lichtbildern gespeichert.
Die Technologie ermöglicht den rückwirkenden Abgleich von Bildern aus Überwachungskameras oder Smartphones. Dazu werden die anatomischen Merkmale eines darauf zu erkennenden Gesichts codiert und als sogenanntes Template gespeichert. Ein Suchlauf dauert nicht einmal eine Sekunde, heißt es aus dem Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen. Anschließend erstellt das System eine „Kandidatenliste“, auf der Personen absteigend nach dem Ähnlichkeitswert sortiert sind. Diese Ergebnisse werden anschließend von mindestens zwei Lichtbildexpert*innen verifiziert.
Deutlich mehr identifizierte Personen
Die aktuellen Zahlen stammen aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage beim Bundesinnenministerium. Sie können aber auch Doppelzählungen beinhalten, beispielsweise wegen wiederholter GES-Abgleiche zu demselben Suchbild oder Mehrfachabgleichen zu einer Videosequenz.
Deutlich zugenommen hat auch die Anzahl der identifizierten Personen. Hier führt die Bundespolizei mit 5.328 „Treffern“ die Liste an – jeder sechste Suchlauf war demnach erfolgreich. Eine Erklärung könnte sein, dass die Bundespolizei das GES hauptsächlich zur Migrationskontrolle bei Einsätzen an den Binnengrenzen nutzt. Mehr als die Hälfte der 5,4 Millionen Gespeicherten in INPOL sind Asylsuchende oder Menschen mit abgelehnten Asylanträgen. Alle anderen sind in der Datei gelandet, weil sie wegen des Verdachts einer Straftat erkennungsdienstlich behandelt worden sind.
Eine nur leichte Steigerung von „Treffern“ verzeichnen die Kriminalämter: 2025 wurden 1.833 Personen mithilfe des GES identifiziert (2024: 1.385, 2023: 1.683). Das ergab eine Abfrage des „nd“ beim Bundesinnenministerium. Die Treffer werden auch als „Hinweise auf Personengleichheit“ bezeichnet.
Erstmals wird in der Antwort auch die Zahl von „Ermittlungshinweisen“ ausgewiesen. Sie erfolgen, wenn kein direkter Treffer, aber eine Ähnlichkeit oder Auffälligkeit gefunden wird. 2025 verdoppelten sich die „Ermittlungshinweise“ an die Kriminalämter demnach auf rund 22.000, bei der Bundespolizei nahmen sie für dasselbe Jahr von rund 4500 auf 6.000 zu.
Abfrage von Gesichtern nun auch mit Handy
Innenministerium und BKA nennen keine Gründe für die deutliche Zunahme von Abfragen und Treffern. Es liegt aber nahe, dass die Einführung eines neuen BKA-Gesichtserkennungssystem mit sogenannter Künstlicher Intelligenz im September 2024 ausschlaggebend ist. Die Fehlerrate soll auf unter ein Prozent gesunken sein, lobte BKA-Chef Holger Münch das System auf der Herbsttagung 2024. Wegen der Automatisierung würden bis Ende 2026 rund 50 Personen aus der Gesichtserkennung in andere Abteilungen versetzt werden: denn manuelle Abgleiche durch BKA-Lichtbildexpert*innen seien abseits der durch die KI-Verordnung nötigen Endkontrollen zunehmend überflüssig.
In den Landeskriminalämtern oder bei der Bundespolizei gibt es die Lichtbildexpert*innen aber weiterhin. Nur sie sind befugt, eigenständig mit dem GES zu arbeiten – nach einem „Einführungslehrgang zu Lichtbildvergleichen“ beim BKA, der zehn Wochen dauert. Diesem BKA-Modul geht eine mindestens vierteljährliche praktische Unterweisung im LKA voraus, erklärt etwa die Landesregierung in Bayern.
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Mittlerweile ermöglicht das BKA auch eine Abfrage seines Gesichtserkennungssystems mithilfe einer mobilen Anwendung auf Handys von Polizist*innen. Diese „GES-App“ hat die hessische Polizei entwickelt – in enger technischer Abstimmung mit dem BKA, wie das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine weitere parlamentarische Anfrage der Linksfraktion erklärt.
Mehr rassistische Kontrollen führen zu mehr „Treffern“
Die Fotoabgleiche im BKA-GES bergen die Gefahr, dass bestimmten Personengruppen vermehrt Straftaten zugeschrieben werden. So arbeitet es ein Schwerpunktheft der Zeitschrift „Studien zum Strafrecht“ aus dem vergangenen Jahr heraus. Denn „Treffer“ oder „Ermittlungshinweise“ können nur für Personen erfolgen, die sich in der INPOL-Datei befinden. Verdachtsunabhängig sind darin alle Asylbewerber*innen gespeichert. „Wenn diese Delikte begehen und ein Bild von ihnen vorhanden ist, steigt die Aufklärungswahrscheinlichkeit daher signifikant an“, heißt es in einem Kapitel der Zeitschrift.
Ein ähnliches Problem findet sich bei als ausländisch oder sozioökonomisch schwach wahrgenommenen Personen, die schon jetzt von der Polizei häufiger kontrolliert werden. Diese Kontrollen machen es auch wahrscheinlicher, dass die Person als straftatverdächtig erkennungsdienstlich behandelt wird – und damit in INPOL landet, wo der Datensatz dann bei den jährlich hunderttausenden Abfragen durchsucht wird.
„Vermehrte Kontrollen bei bestimmten Personengruppen führen dann nicht nur dazu, dass diese häufiger bestraft werden, weil bei diesen Kontrollen Straftaten festgestellt werden. Sie werden auch häufiger bestraft, weil in Zukunft strafbares Verhalten ihnen erneut per Gesichtserkennung zugeordnet werden kann“, heißt es dazu in den „Studien zum Strafrecht“.
Datenschutz & Sicherheit
Sperre von Anthropics KI-Modellen: China soll Zugriff auf Mythos gehabt haben
Die US-Regierung hat die Abschaltung der KI-Modelle Fable 5 und Mythos 5 von Anthropic unter anderem angeordnet, weil es den Verdacht gibt, dass eine Gruppe mit Verbindungen zur chinesischen Regierung Zugriff auf letzteres hatte. Das berichtet das US-Magazin Semafor unter Berufung auf eine anonyme Quelle. Das könnte erklären, warum nicht nur das beschränkte Fable 5, sondern auch Mythos 5 gesperrt werden musste. Der Zugriff auf letzteres war eigentlich streng reglementiert. Sollte die Volksrepublik Zugriff darauf haben, könnte das ein Risiko für die nationale Sicherheit der USA darstellen, schreibt Semafor. Eine Bestätigung steht aber aus. Bislang hieß es, dass es eine Möglichkeit gegeben hat, Schutzmechanismen von Fable 5 zu umgehen, weshalb die Sperre angeordnet wurde.
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Holpriger Start und Kehrtwende
Anthropic hat Fable 5 vorigen Dienstag als inhaltlich eingeschränkte Variante des neuen Mythos 5 freigegeben. Erste Tests hatten die merklich höhere Leistungsfähigkeit des KI-Modells bestätigt, aber auch zu Kritik an den Sicherheitsmaßnahmen geführt. Stufte ein sogenannter Classifier eine Anfrage als heikel ein, beantwortete nicht Fable die Frage, sondern das ältere Modell Claude Opus 4.8. Damit wollte Anthropic verhindern, dass Angreifer die Fähigkeiten des Modells für Cyberattacken oder andere schädliche Zwecke ausnutzen. Das konnte aber auch bei „sicheren, normalen Inhalten“ passieren, heiß es in einem Hinweis. Das Vorgehen hat für viel Kritik gesorgt.
Am Freitag hat Anthropic dann unerwartet den Zugriff auf Fable 5 und Mythos 5 gesperrt – für alle Nutzerinnen und Nutzer weltweit. Auslöser war angeblich eine Exportkontrolldirektive der US-Regierung, die ausländischen Staatsangehörigen den Zugriff auf beide Modelle untersagt – auch ausländischen Anthropic-Angestellten innerhalb der USA. Am Wochenende hieß es dann, dass Amazon-CEO Andy Jassy vorher US-Finanzminister Scott Bessent von einem mutmaßlichen Jailbreak berichtet habe. Grundlage soll ein Bericht der Cybersicherheits-Abteilung seines Konzerns gewesen sein, in dem der angebliche Jailbreak erklärt wurde. Dass die Volksrepublik China Zugriff auf Mythos gehabt haben soll, wurde erst später bekannt. Die genauen Hintergründe bleiben deshalb unklar.
(mho)
Datenschutz & Sicherheit
phpBB: Kritische Sicherheitslücke ermöglicht Kompromittierung
IT-Forscher haben in der populären Forensoftware phpBB Sicherheitslücken entdeckt, die etwa die Anmeldung mit jedem Nutzerkonto ermöglichen. Das ganze Board lässt sich damit übernehmen. Ein Update steht bereit, das Admins zügig anwenden sollten.
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Das Leck finde sich seit zehn Jahren in der Software, schreibt der Anbieter des genutzten KI-Pentesting-Tools in einer Analyse. Wie Mitarbeiter von Aikido erklären, ist die Standardkonfiguration anfällig, mithin tausende Foren für Angriffe verwundbar. Unabhängig davon hat Dan Stefan Alexandru die Lücke und eine weitere ebenfalls aufgespürt.
Das phpBB-Team hat die Version 3.3.17 „Young Bertie“ veröffentlicht, die diese und weitere Lücken schließt, und bittet Foren-Admins um rasches Update der Software. Insgesamt stopft das Release vier Sicherheitslücken. Als kritisches Risiko gilt eine Umgehung der Authentifizierung, durch die Angreifer einen gültigen Session-Token als beliebiger aktiver Nutzer erhalten können. Mit einer einzigen HTTP-Anfrage, ohne vorherige Anmeldung. Damit lassen sich fremde Nutzerkonten übernehmen (CVE-2026-48611, CVSS 9.8, Risiko „kritisch“). Diese Sicherheitslücke haben die beiden Entdecker unabhängig aufgedeckt und gemeldet.
Mehrere Sicherheitslücken: Jetzt updaten
Die zweite erwähnte Schwachstelle betrifft die Prüfungen in der OAuth-Implementierung, sie bedingt eine Schwachstelle vom Typ „Cross Site Request Forgery“ (CSRF). Wenn Opfer auf einen präparierten Link der Angreifer klicken, ermöglicht es die Übernahme des Kontos (CVE-2026-48612, CVSS 8.0, Risiko „hoch“).
Details zu den Lücken will Aikido noch nicht veröffentlichen, damit Admins Zeit zum Updaten haben. Allerdings ist die gepatchte Version veröffentlicht und mit einem einfachen diff gelangen Kriminelle an die nötigen Informationen, welcher Code verändert wurde. Angriffe sind daher in Kürze zu erwarten.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Präparierte PDF-Datei kann Avira Antivirus gefährlich werden
Angreifer können an mehreren Sicherheitslücken in Avira Antivirus ansetzen und im schlimmsten Fall Schadcode ausführen, um das System vollständig zu kompromittieren. Überdies ist Avira Password Manager unter bestimmen Bedingungen verwundbar.
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Mehrere Softwareschwachstellen
In der US-amerikanischen National Vulnerability Database vom National Institute of Standards and Technology (NIST) sind vier Sicherheitslücken in Antivirus (CVE-2026-6676 „hoch“, CVE-2025-9033 „hoch“, CVE-2025-9032 „hoch“, CVE-2025-14098 „hoch“) und eine in Password Manager (CVE-2026-12068 „hoch“) aufgelistet. Im Sicherheitsbereich der Website von Gen Digital, zu der Avira gehört, tauchen die Sicherheitslücken bislang nicht auf. Von den Lücken sind die Linux-, macOS- und Windows-Version betroffen.
Bei Antivirus können Angreifer in allen vier Fällen mit präparierten Dateien an den Lücken ansetzen. Werden manipulierte OSIX-Tar-Archive, PDF-, Windows-PE- oder ausführbare MS-DOS-Dateien verarbeitet, kommt es zu Speicherfehlern (out-of-bounds). So etwas sorgt in der Regel für Abstürze. Oft gelangt in so einem Kontext aber auch Schadcode auf Systeme.
Lücken geschlossen
Aus den CVE-Beiträgen geht hervor, dass die Schwachstellen offensichtlich die Scan-Engine betreffen und nicht den Client. Als früheste vollständig gepatchte Scan-Engine-Version nennen die CVE-Einträge 8.3.70.104. Wer Antivirus nutzt, sollte sicherstellen, dass mindestens diese Ausgabe installiert ist.
Es ist derzeit unklar, wann die reparierte Ausgabe erschienen ist. In der Regel genehmigen sich jedoch die AV-Hersteller unter der Gen-Digital-Führung um die drei Monate Zeit, bis sie geschlossene Sicherheitslücken benennen.
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Password Manager ist nur in Kombination mit Firefox angreifbar. Ist das gegeben, können Angreifer auf einem nicht näher ausgeführten Weg im Kontext von Autofill-Feldern Zugangsdaten abgreifen. An dieser Stelle nennt der CVE-Eintrag keine dagegen gerüstete Versionsnummer.
(des)
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