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Reader’s Choice Awards: Bester Maus- und bester Tastatur-Hersteller 2026

ComputerBase ruft bereits zum dritten Mal die Reader’s Choice Awards aus und möchte von euch wissen: Welcher Maus- und welcher Tastatur-Hersteller ist euer Favorit und konnte euch mit seinen Eingabegeräten am meisten überzeugen? Ihr entscheidet, welcher Hersteller den Preis erhält und sich mit eurer Auszeichnung schmücken darf.
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„Over The Edge 2.0“: Studie sieht weiter Edge-Bevorzugung bei der Browser-Wahl

Eine neue, von Mozilla in Auftrag gegebene Untersuchung von Experten für manipulative Gestaltungsmuster kommt zu dem Ergebnis, dass Microsoft auch über zwei Jahre nach der ersten Studie weiterhin gezielt Einfluss darauf nimmt, welchen Browser Windows-Nutzer verwenden.
Nach über zwei Jahren kaum Änderungen
Der von Mozilla in Auftrag gegebenen zweiten Studie zufolge sollen weiterhin verschiedene Design-Entscheidungen in Windows, Edge, Bing und Copilot Anwendern den Wechsel zu alternativen Browsern erschweren oder sie dazu bewegen, bei Microsoft Edge zu bleiben. Bereits die erste Studie aus dem Jahr 2023 kam zu einem ähnlichen Ergebnis. Mit der Neuauflage wurde die Browser-Wahl unter Windows 10 und Windows 11 erneut untersucht, zusätzlich analysierten die Autoren erstmals regionale Unterschiede sowie den Einfluss von KI-Funktionen wie Copilot. Dafür wurden Systeme in den USA, Indien, Großbritannien und Deutschland als Vertreter des Europäischen Wirtschaftsraums miteinander verglichen.
Dank DMA ändert sich die Lage zumindest in der EU
Die Autoren der Studie kommen zu dem Ergebnis, dass Microsoft in Europa dank eindeutiger gesetzlicher Vorgaben inzwischen eine deutlich nutzerfreundlichere Umsetzung für die Wahl des verwendeten Browsers anbietet. Außerhalb Europas sei hingegen keine freie Wahl ohne störende Eingriffe möglich, wobei laut Mozilla die dokumentierten Maßnahmen, die Microsoft gegenüber Anwendern einsetzt, eindeutig die Definitionen von Zwang, Täuschung und Manipulation erfüllen würden. So solle es Nutzern an vielen Stellen bewusst erschwert werden, sich für einen anderen Browser zu entscheiden. Dies beginne bereits beim Herunterladen, setze sich bei der Festlegung eines Standard-Browsers fort und reiche bis zur dauerhaften Nutzung.
Der Europäische Wirtschaftsraum wird in der Studie hingegen als positives Beispiel hervorgehoben. Hier sorge der Digital Markets Act (DMA) dafür, dass manipulative Gestaltungsmuster nicht mehr verwendet werden. Dazu gehörten auch mehrere irreführende Hinweise in Bing oder Windows 10. Darüber hinaus seien Datenschalter für Copilot in Europa und Großbritannien standardmäßig deaktiviert, während sie in den USA und Indien standardmäßig aktiviert seien. Gerade die europäische Umsetzung werten die Autoren der Studie als Beleg dafür, dass Microsoft technisch durchaus in der Lage ist, eine fairere Browser-Wahl zu ermöglichen, da dieselben Produkte in Europa anders gestaltet werden als in vielen anderen Regionen der Welt. Dass diese Möglichkeiten im Rest der Welt nicht genutzt würden, deute aus Sicht der Autoren auf eine bewusste Entscheidung seitens Microsoft hin.
Trotzdem ist Chrome vorne und Microsoft weit abgeschlagen
Die Ergebnisse der Studie werden auch durch aktuelle Statistiken gestützt, stellen zugleich jedoch andere Schlussfolgerungen infrage. So erreicht Google mit seinem Chrome-Browser laut Statcounter im Juni 2026 weltweit einen Marktanteil von 69,54 Prozent. In Europa liegt der Anteil mit 62,64 Prozent zwar deutlich niedriger, dennoch bleibt Chrome auch hier der meistgenutzte Browser. In beiden Auswertungen folgt Safari von Apple mit 15,33 beziehungsweise 17,79 Prozent deutlich dahinter. Microsofts Edge kommt trotz aller erhobenen Manipulationsvorwürfe lediglich auf einen weltweiten Marktanteil von 5,23 Prozent, in Europa liegt der Anteil mit 7,06 Prozent nur geringfügig höher. Firefox verharrt hingegen bei 3,4 beziehungsweise 4,4 Prozent. Alle übrigen bekannten Browser liegen deutlich darunter.
In einem zur Studie gehörenden Blog-Eintrag weist Mozilla ausdrücklich darauf hin, dass die Stiftung die Untersuchung zwar erneut in Auftrag gegeben habe, die Ergebnisse jedoch ausschließlich die Einschätzung der unabhängigen Forscher widerspiegelten. Die Methodik, entsprechende Screenshots sowie die öffentliche Dokumentation ( der getesteten Nutzungsszenarien seien frei zugänglich und könnten daher jederzeit von Dritten überprüft werden. Als eigene Positionierung betont Mozilla, dass Firefox als unabhängiger Browser entwickelt werde, der sich an den Interessen der Nutzer orientiere und nicht darauf ausgelegt sei, diese langfristig an eine Plattform zu binden.
Meinung von Michael Schäfer

Microsoft die Schuld zu geben, ist zu bequem
Dass Microsoft seit Jahren zahlreiche „Tricks“ anwendet, um Anwender möglichst bei Edge zu halten, dürfte mittlerweile unbestritten sein. Den aktuellen Marktanteilen nach zu urteilen, scheint das Unternehmen mit seinen Bemühungen allerdings nur überschaubar erfolgreich zu sein. Dass ausgerechnet Mozilla dieses Vorgehen nun jedoch als zentrale Erklärung dafür heranzieht, warum Firefox in der Gunst der Nutzer über Jahre hinweg deutlich verloren hat, wirkt dann doch bemerkenswert bequem. Ein kurzer Blick auf die Marktanteile genügt, um diese Argumentation ins Wanken zu bringen. Schließlich dominiert Googles Chrome den Browser-Markt seit Jahren mit großem Abstand – offenbar haben Millionen Nutzer den Weg zu einem anderen Browser als Edge trotz aller angeblichen Hürden problemlos finden können. Und wenn Microsofts eigener Browser Edge weltweit selbst nur auf einen Anteil von etwas mehr als fünf Prozent kommt, spricht das ebenfalls nicht für die These, dass Microsoft seine Nutzer erfolgreich im eigenen Ökosystem festketten würde.
Nein, der regelrechte Sturzflug von Firefox in den vergangenen 15 Jahren – wobei der einstige Platzhirsch Internet Explorer sogar noch spektakulärer abgestürzt ist – dürfte vor allem hausgemachte Ursachen haben. Wer eine Software über Jahre hinweg immer weiter an den Wünschen der eigenen Nutzer vorbeientwickelt, sollte sich nicht wundern, wenn diese irgendwann ihre Koffer packen. Google hat es damals geschafft, mit Chrome einen schlanken, schnellen und ressourcenschonenden Browser auf den Markt zu bringen – genau das, was viele Anwender gesucht haben. Firefox hingegen entwickelte sich Schritt für Schritt zu einer immer schwerfälligeren und aufgeblähteren Anwendung. Dass inzwischen wiederum Chrome zunehmend in die Kritik gerät, eröffnet Mozilla durchaus neue Chancen. Diese werden sich allerdings kaum dadurch nutzen lassen, dass die Verantwortung für den eigenen Misserfolg vorzugsweise beim Wettbewerber gesucht wird. Ein wenig selbstkritische Ursachenforschung dürfte hilfreicher sein als der erneute Fingerzeig nach Redmond.
Ja, Firefox ist tatsächlich nicht darauf ausgelegt, Nutzer langfristig an die Plattform zu binden – ein Ziel, das Mozilla offenkundig mit bemerkenswerter Konsequenz verfolgt.
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Rechtsgutachten: KI-Suchmaschinen und KI-Chatbots unterliegen Medienrecht
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) kommt in einem Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass sowohl KI-Suchmaschinen als auch entsprechende Chatbots unter das deutsche Medienrecht fallen. Für Googles AI Overviews und den KI-Chatbot Perplexity hat dies nun unmittelbare Konsequenzen: Erste Bescheide wurden bereits erlassen.
Künstliche Intelligenz und Medienrecht
Die Verfahren wurden von den Medienanstalten Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) sowie Berlin-Brandenburg (mabb) eingeleitet. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Googles AI Overviews, die Suchergebnisse mithilfe KI-generierter Übersichten ergänzen, sowie Perplexity als KI-Chatbot mit integrierter KI-Nachrichtenseite dem deutschen Medienrecht unterliegen. Ein von der Direktorenkonferenz der Medienanstalten in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt diese Einschätzung nun.
Google und Perplexity sind Inhaltsanbieter
Nach Auffassung der Medienrechtler gibt Googles Suchmaschine nicht mehr ausschließlich Verweise auf potenzielle Informationsquellen aus, sondern liefert mithilfe künstlicher Intelligenz zunehmend eigene Antworten. Damit werde Google selbst zum Inhaltsanbieter, womit auch das Haftungsprivileg des Digital Services Act (DSA), des EU-weiten Gesetzes über digitale Dienste zur Regulierung von Online-Plattformen und sozialen Netzwerken, nicht mehr greife. Da diese KI-generierten Inhalte zudem besonders prominent dargestellt würden, werde die klassische Link-Übersicht zu externen Webseiten in den Hintergrund gedrängt. Die Behörde bewertet dies zusätzlich als unzulässige Benachteiligung verlinkter Drittinhalte. Darüber hinaus kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass KI-Suchmaschinen Anfragen unmittelbar beantworten und Nutzer dadurch die ursprünglichen Quellen seltener besuchen.
Zu einer vergleichbaren Einschätzung gelangt die ZAK auch im Fall von Perplexity. Dessen Funktionsweise falle nach Ansicht des Gutachtens ebenfalls unter die Regulierung. Werden KI-generierte Antworten mit Quellenangaben, weiterführenden Hinweisen oder vollständigen Linklisten ergänzt, entscheide der Anbieter über die Auffindbarkeit von Inhalten Dritter. Ein solcher Dienst erfülle damit die Kriterien eines Medienintermediärs und müsse die medienrechtlichen Vorgaben zur Sicherung der Meinungsvielfalt einhalten.
Eingriffe müssen verhältnismäßig sein
Gleichzeitig betont das Gutachten, dass regulatorische Eingriffe die Grundrechte der Betreiber berücksichtigen müssen. KI-Systeme selbst seien zwar nicht grundrechtsfähig, wohl aber die Unternehmen hinter den jeweiligen Diensten. Entsprechende Maßnahmen müssten daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und sowohl die unternehmerische Freiheit als auch den Schutz vor Verzerrungen der öffentlichen Meinungsbildung, Persönlichkeitsrechte sowie die kommunikative Chancengleichheit berücksichtigen. Grundsätzlich bewerten die Medienrechtler KI-generierte Antworten jedoch als eigene Inhalte der jeweiligen Anbieter.
Dies wurde bereits unter anderem vom Landgericht München I ähnlich eingeschätzt, weswegen dieses eine einstweilige Verfügung (Az. 26 O 869/26) gegen Google wegen Falschbehauptungen in den AI Overviews erlassen hat. Besonders bemerkenswert ist die Feststellung des Gerichts, dass Google mit diesem Angebot nicht mehr als neutraler Vermittler von Informationen auftrete. Diese Einschätzung deckt sich mit den Schlussfolgerungen des Gutachtens.
Erste Bescheide versendet
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse hat die ZAK Google und Perplexity nun erste Bescheide zugestellt. Darin wird erstmals ausdrücklich festgestellt, dass die Vorschriften des deutschen Medienrechts auch auf KI-gestützte Suchmaschinen und Chatbots Anwendung finden können. Den betroffenen Unternehmen steht nun der Rechtsweg offen.
Rechtsgutachter empfehlen Anpassungen
Die Autoren des Gutachtens sprechen sich zudem für die Einführung einer eigenständigen Kategorie im Medienstaatsvertrag aus, die speziell auf KI-Suchmaschinen zugeschnitten ist. Diese soll unter anderem Vorgaben zur Verantwortlichkeit für KI-Inhalte, zur verpflichtenden Quellenangabe und Verlinkung, zur Transparenz von Auswahl- und Ranking-Mechanismen, zum Diskriminierungsverbot gegenüber journalistischen Angeboten sowie zur Sicherung der Auffindbarkeit besonders vertrauenswürdiger Informationsquellen enthalten.
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Edge 70 Max im Hands-on: Motorola vereint Snapdragon 8 Gen 5 mit 7.100 mAh und Qi 2.2
Das Edge 70 Max sieht Motorola als „Powerhouse“ für diejenigen auf der Suche nach einem Android-Smartphone mit viel Leistung und großem Akku, die nicht Unsummen im vierstelligen Bereich ausgeben möchten. Motorola setzt den Preis bei 800 Euro an und bietet dafür den Snapdragon 8 Gen 5 sowie eine Batterie mit 7.100 mAh und Qi 2.2.
Motorola ergänzt mit dem Edge 70 Max die bislang aus Edge 70 Pro, Edge 70 und Edge 70 Fusion bestehende Produktfamilie. Der Neuzugang sortiert sich dabei neben dem Edge 70 Pro an der Spitze ein und kostet mit 799 Euro auch gleich viel, doch legt das Edge 70 Max den Fokus auf andere Bereiche. Anstelle von Kameras oder Gehäusen mit Holzfinish stehen diesmal Leistung, Batterie und Display im Zentrum der Ankündigung.
Schneller Snapdragon 8 Gen 5
Das Edge 70 Max setzt auf den Qualcomm Snapdragon 8 Gen 5, der sich weit oberhalb des MediaTek Dimensity 8500 des Edge 70 Pro einsortiert. Der bei TSMC in N3P gefertigte Chip kommt mit den eigens entwickelten Oryon-3-Kernen, die ohne den Zusatz „Elite“ aber niedriger takten (3,8 vs. 4,61 GHz und 3,32 vs. 3,63 GHz). Auch die Grafikeinheit fällt mit der Adreno 829 kleiner aus. Innerhalb der Edge-70-Baureihe handelt es sich aber um die stärkste GPU.
Die Speicherkrise macht sich auch beim Edge 70 Max bemerkbar, indem es für rund 800 Euro jetzt nur noch 8 GB RAM und 256 GB UFS 4.1 gibt. Das Edge 70 Pro bietet Motorola für aktuell 700 Euro mit 12 GB/512 GB an.
Silizium-Kohlenstoff-Batterie mit 7.100 mAh
Größer fällt mit 7.100 mAh hingegen die Silizium-Kohlenstoff-Batterie des Edge 70 Max aus, wobei das Edge 70 Pro mit 6.500 mAh nicht weit dahinter liegt. Das normale Edge 70 kommt auf 4.800 mAh, das Edge 70 Fusion auf 5.200 mAh oder in der direkt bei Motorola verfügbaren Variante auf 7.000 mAh. Aufgrund der Lageranforderungen der Media-Saturn-Holding für große Akkus mit hoher Energiedichte müsste Motorola auch für das Edge 70 Max dedizierte Lagerflächen mieten, worauf der Hersteller verzichtet und das Smartphone deshalb ausschließlich im Direktvertrieb anbieten will.
Echtes Qi 2.2 mit Magneten im Gehäuse
Motorola unterstützt neben kabelgebundenem Laden mit maximal 90 Watt auch das drahtlose Laden mit bis zu 25 Watt – und das mit echtem Qi 2.2, das Magnete im Smartphone voraussetzt, um entsprechendes Zubehör zu verbinden. Der Hersteller verzichtet demnach auf Bezeichnungen wie „Qi 2.2 ready“, wie sie Samsung gerne nutzt, wo dann allerdings noch eine Hülle mit Magneten vorausgesetzt wird. Das Edge 70 Max setzt wie Apple oder Google auf eine vollständig integrierte Lösung direkt ab Werk.
OLED-Display strahlt bis zu 7.000 cd/m² hell
Einen eigenen Weg geht das Edge 70 Max auch beim Display, das mit der Bezeichnung „Extreme AMOLED“ beworben wird. Das steht für 6,82 Zoll, 3.168 × 1.440 Pixel bei bis zu 144 Hz und eine Spitzenhelligkeit von bis zu 7.000 cd/m². Das bedeutet eine Pixeldichte von 510 ppi statt 450 ppi (Edge 70 Pro) und eine 2.000 cd/m² höhere Peak-Helligkeit.
Den Bildschirm schützt Gorilla Glass 7i, das Gehäuse weist selbst die Schutzklassen IP68/IP69 sowie den Standard MIL-STD-810H auf. Mit 163 × 77 × 8,29 mm trägt das Modell etwas dicker auf und erreicht mit 221 g ein höheres Gewicht. Der Gehäuserahmen verläuft orthogonal zu Display und Rückseite und zeichnet sich durch zwei kleine Stufen in beide Richtungen aus. Die Rückseite wiederum versieht Motorola mit einer feinen Struktur, die erfolgreich Fingerabdrücke verhindert, wie die ersten Minuten mit dem neuen Smartphone im Eigenversuch ergaben.
Die Hauptkamera des Edge 70 Pro
Für die Kameras übernimmt das Edge 70 Max die Hauptkamera des Edge 70 Pro, die den 50 MP bietenden Sony-Sensor Lytia 710 mit 2,0 µm großen Pixeln nutzt. Die Kamera arbeitet mit Blende f/1.8 und soll mit optischer Stabilisierung (OIS) kleinere Wackler ausgleichen und längere Belichtungszeiten unter schlechten Lichtbedingungen ermöglichen. Die zweite Kamera mit 8 MP deckt das Ultraweitwinkelformat ab. Auf eine dritte Kamera mit Teleobjektiv wird im Gegensatz zum Edge 70 Pro verzichtet.
ComputerBase hat Informationen zu diesem Artikel von Motorola unter NDA im Rahmen einer Veranstaltung des Herstellers in Berlin erhalten. Eine Einflussnahme des Herstellers oder eine Verpflichtung zur Berichterstattung bestand nicht. Die einzige Vorgabe aus dem NDA war der frühestmögliche Veröffentlichungszeitpunkt.
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