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Redmagic Astra Gaming-Tablet im Test: Snapdragon 8 Elite & 165-Hz-OLED-Display
Das Nubia Redmagic Astra überzeugt mit geballter Power dank Snapdragon 8 Elite. Zur hochwertigen Grafik trägt auch das 165-Hz-OLED-Display bei.
Mit dem Redmagic Astra liefert Hersteller Nubia ein ansprechendes Gaming-Tablet, das sich in Sachen Leistung nicht verstecken braucht. Mit bis zu 24 GB RAM und dem Snapdragon 8 Elite ist es bestens ausgestattet, um auch die anspruchsvollsten Games im Google Play Store abzuspielen. Wie es sich in der Praxis schlägt, zeigen wir im Test.
Das Testgerät hat uns der Hersteller zur Verfügung gestellt.
Design
Das Gehäuse des Redmagic Astra überzeugt durch eine makellose Verarbeitung. Das Gaming-Tablet mit Vollaluminium-Gehäuse misst 9 Zoll (134,2 × 207 × 6,9 mm). Mit 370 g liegt es angenehm in der Hand und lässt sich sowohl einhändig hochkant als auch horizontal mit beiden Händen längere Zeit bequem verwenden.
Auf der Rückseite prangt das ins Gehäuse gefräste Redmagic-Logo. Wie es sich für ein Gaming-Gerät gehört, darf beim Redmagic Astra die bunte RGB-Beleuchtung nicht fehlen. Diese ist aber nur für die Augen der Mitmenschen bestimmt, da sie sich gänzlich auf der Rückseite des handlichen Tablets abspielt. Dank des eingelassenen Glasstreifens erhält man so Einblick auf das Gebläse, welches beim Zocken fröhlich vor sich hinleuchtet. Auch der Redmagic-Schriftzug blinkt wahlweise farblich auf.
Display
Das OLED-Display löst mit 2400 × 1504 Pixeln auf und hat eine Bildwiederholrate von stolzen 165 Hz, welche sich bei Bedarf auf 60 Hz herunterschrauben lässt. Ein Bildformat von 16:10 und eine Screen-to-Body-Ratio von 90 Prozent sorgen für wenig verschwendete Fläche. Das OLED-Display besticht zudem mit kräftigen Farben und einer Pixeldichte von knapp 313 PPI. Letztere macht sich vor allem beim Zocken und beim Schauen von Videos bemerkbar. Bilder wirken gestochen scharf, sodass man beispielsweise von der höheren Auflösung auf Youtube Gebrauch machen kann.
Redmagic Astra – Bilder
Die 165-Hz-Bildwiederholrate sorgt für flüssigere Animationen beim Spielen oder beim Navigieren des Tablets. Besonders bei actionreichen Spielen wie FPS bemerkt man hier schnell den Unterschied.
Mit 1100 Nits bietet das OLED-Display ausreichend Helligkeit, um auch außerhalb der eigenen vier Wände problemlos in den mobilen Gaming-Genuss kommen zu können. Dank Widevine-L1-Zertifizierung streamt man über den Bildschirm bei Anbietern wie Netflix mit Full-HD oder 4K. Nach IP54 ist das Display gegen Staub und Spritzwasser geschützt und daher problemlos unterwegs verwendbar.
Kamera
Die Kameras des Gaming-Tablets sind wie zu erwarten mehr als schmückendes Beiwerk zu verstehen. Die 9-MP-Frontkamera kann man durchaus für Videocalls verwenden, Selfies werden aber tagsüber schon bei leicht trübem Wetter super krisselig. Mit der 13-MP-Rückkamera ist es nicht viel besser. Sie bietet verwaschene Farben und Pixel, die man fast schon mit bloßem Auge zählen kann. Hier erwarten wir aber auch nicht mehr. Für das Abfotografieren von Dokumenten ist sie vollkommen in Ordnung.
Ausstattung
In Sachen Performance tischt das Redmagic Astra ordentlich auf: Mit 16 GB LP5DDRT RAM in unserem Testgerät (bis zu 24 GB sind möglich) und dem Qualcomm Snapdragon 8 Elite ist das Gaming-Tablet perfekt ausgestattet, um auch grafisch aufwendige Mobile Games zu spielen. Die CPU erbringt dabei eine Leistung von maximal 4,32 GHz. Unterstützt wird der Prozessor vom Redcore-R3-Pro-Gaming-Chip, der vor allem während des Zockens zum Einsatz kommt. Unter Last wird das Tablet trotz versprochener Non-plus-ultra-Kühlung ganz schön warm und der Lüfter surrt hörbar vor sich her. Beim Zocken hört man diesen nicht, in einer ruhigeren Umgebung (wenn man etwa ohne Sound spielt) macht er sich dann doch bemerkbar.
Die geballte Leistung des Gaming-Tablets spiegelt sich auch in unseren Benchmarks wider (Modell 16/512 GB): In PCMark Work 3.0 Performance erzielt das Astra 28.830 Punkte und kommt damit mit so ziemlich allen alltäglichen Aufgaben wie im Internet surfen, Texte schreiben, Videokonferenzen und Fotos bearbeiten problemlos klar. Beim Gaming-zentrierten Benchmark-Programm 3DMark erzielt das Tablet ebenfalls Top-Werte. Hier lassen wir Wildlife Extreme laufen, in welchem es insgesamt 6874 Punkte erzielt. In beiden Benchmarks ist es das leistungsstärkste von uns bisher getestete Tablet.
Für das Redmagic Astra stehen drei Varianten in zwei verschiedenen Farben zur Auswahl, wobei sich hier immer nur die Anzahl an RAM (12 GB, 16 GB oder 24 GB) und Speicherplatz (256 GB, 512 GB oder 1 TB) ändert. Der Prozessor bleibt bei allen Varianten der gleiche.
Der USB 3.2 Gen 2 Anschluss hat eine zeitgemäße Übertragungsgeschwindigkeit von 10 GB/s sowie Displayport-Unterstützung. Für die drahtlose Verbindung stehen Bluetooth 5.4 und Wi-Fi 6 zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Gerät mit einer SIM-Karte zu betreiben, gibt es nicht.
Die zwei Stereo-Lautsprecher mit DTS:X-Unterstützung erzeugen einen ordentlichen, klaren Klang, der beim Videostreaming und Zocken überzeugt.
Software
Das Redmagic Astra kommt mit dem Redmagic 10 OS, basierend auf Android 15 und einem Update-Support von fünf Jahren. Ein Update von Android 15 auf 16 ist also zu erwarten. Zum Testzeitpunkt Anfang Januar 2026 läuft es jedoch noch unter Android 15.
Die Benutzeroberfläche ist nahe an Stock-Android und navigiert flüssig. Einen App-Drawer gibt es ebenfalls. Zu den vorinstallierten Apps zählen Booking.com, die Google Suite, Tiktok, Private Space, WPS Office, Inspired Wallpaper, Facebook, ein eigener Browser und Phone Switch. Hinter Private Space verbirgt sich ein Verschlüsselungsprogramm, um sensible Daten und Dateien zu sichern. Goper ist indes ein Tool, um Nubia-spezifische (Hersteller des Redmagic Astra) Peripherien mit dem Gaming-Tablet zu verbinden oder den Bildschirm des Astra auf ein anderes Endgerät zu casten.
Die App Gaming-Space aktiviert man hingegen über den roten Schalter, getauft Magic Key, oben auf dem Tablet. Im Gaming-Space konfiguriert man unter anderem die Leistung des Tablets pro Spiel. Bei rechenintensiven Spielen kann es sich beispielsweise lohnen, die Performance des Prozessors manuell auf das Maximum zu setzen, wenn man Performance-Einbrüche feststellt. Gleiches gilt für die Stärke des Lüfters. Eine komplett unerwartete Funktion ist das Anime-Maskottchen, welches man ebenfalls hier aktiviert. Nach der Aktivierung macht es sich die Dame im Schulmädchen-Outfit prompt auf der Benutzeroberfläche bequem und lässt immer mal wieder einen Kommentar raus. Wer es mag.
Akku
Der 8200-mAh-Akku erzielt im Benchmark Work 3.0 Battery Life von PCMark etwas mehr als sechs Stunden. Im Alltag kommt man damit locker über einen Tag, bis zu einer Woche sogar bei sehr geringer Nutzung. Beim Zocken entleert sich der Akku dann doch etwas schneller. Je nachdem, wie anspruchsvoll das Spiel ist, kommt man so auf eine Spielzeit zwischen vier und fünf Stunden. Mit ausgeschalteter RGB-Beleuchtung und gedrosselter Leistung über den Gaming-Space lässt sich so sicherlich noch etwas mehr aus dem Akku herausholen. Geladen wird mit bis zu 80 Watt, ein Netzteil ist jedoch nicht inkludiert. Mit einem 15-Watt-Netzteil laden wir das Redmagic Astra in etwas über einer Stunde von 60 auf 100 Prozent.
Preis
In den Farbvarianten Starfrost und Eclipse mit 16/512 GB kostet das Nubia Redmagic Astra 659 Euro. Für 519 Euro bekommt man das Redmagic Astra mit 12/256 GB in Starfrost. Für 819 Euro bekommt man das Gaming-Tablet hingegen mit 24 GB RAM und 1 TB Speicherplatz.
Fazit
Mit dem Nubia Redmagic Astra für 659 Euro bekommt man ein starkes Gaming-Tablet, das nicht nur ordentlich Leistung erbringt, sondern auch schick und hochwertig aussieht. Das OLED-Display mit 165 Hz liefert kräftige und kristallklare Bilder, während der Snapdragon 8 Elite sowohl mit modernen und anspruchsvollen FPS als auch mit MMOs problemlos klarkommt. Der Gaming-Space ermöglicht eine flexible, auf das Spiel angepasste Konfiguration der Prozessorleistung. Weitere Features wie die RGB-Beleuchtung sind nette Spielereien, können aber ausgeschaltet werden, was vor allem dem 8200-mAh-Akku zugutekommen dürfte. Dieser liefert bei alltäglichen Aufgaben eine gute Performance, hält unter Last allerdings nur zwischen 4 und 5 Stunden durch.
Wer bereit ist, die 659 Euro auszugeben, bekommt ein super performantes und hochwertiges Gaming-Tablet, auf dem es sich auch prima im Alltag surft und streamt.
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BGH: Vertragslaufzeit für Glasfaseranschluss beginnt bei A
Der Bundesgerichtshof (BGH) schafft Klarheit in einer Frage, über die Verbraucher und Telekommunikationsanbieter immer wieder streiten: Wann beginnt die gesetzlich zulässige Mindestvertragslaufzeit? In einem Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Giganetz hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters für rechtswidrig erklärt, laut der die Vertragslaufzeit erst mit Freischaltung des Anschlusses und nicht schon bei Abschluss des Vertrags beginnen sollte. Der BGH wies damit die Revision der Deutschen Giganetz gegen das Urteil der Vorinstanz zurück (AZ III ZR 8/25).
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Eine solche Klausel könnte aber den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und -ende über die in §309 Nr. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erlaubte maximale Laufzeit von zwei Jahren für Waren- und Dienstleistungslieferverträge hinaus verlängern, befanden die Richter. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte im Januar 2025 entsprechend geurteilt. Das höchstrichterliche Urteil wurde auch deswegen mit Spannung erwartet, weil der BGH bis zuletzt nicht klar entschieden hatte, ob es beim Glasfaserausbau nicht doch besondere Faktoren gibt, die ausnahmsweise eine Abweichung erlauben würden.
Glasfaser-Ausbau-Besonderheiten
Denn im Rahmen des Glasfaserausbaus werden Verträge oft weit vor dem eigentlichen Leistungsbeginn geschlossen. Die Unternehmen vermarkten Anschlüsse schon vor Beginn der Bauarbeiten. Für einen wirtschaftlichen Ausbau ist eine Mindestzahl an Bestellungen nötig, der Ausbau selbst dauert in der Regel mindestens Monate. „Die Investitions- und Bauphasen können mehrere Monate bis über ein Jahr in Anspruch nehmen, häufig liegen die Gründe dafür nicht bei den Netzbetreibern, sondern den Genehmigungsbehörden oder anderen Umständen“, beschreibt Frederic Ufer vom Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) den Grund für Verzögerungen aus Anbietersicht.
Für die Kunden bestünde das Risiko, sich auf nicht vorhersehbare Zeiträume an einen Anbieter vertraglich binden zu müssen – ohne jede eigene Möglichkeit der Einflussnahme. Für die Anbieter besteht hingegen das Risiko, dass die tatsächliche Vertragslaufzeit nach Anschluss kurz sein kann – und der Kunde kurz nach Beginn der mit der Leistung verbundenen Zahlungen bereits wieder weg ist.
Die Richter am Bundesgerichtshof sahen laut Pressemitteilung des Gerichts sowie Prozessbeteiligten keinen Grund, die Vorgaben für das Vertragsrecht anders auszulegen. Denn auch wenn es Besonderheiten im Glasfasermarkt gebe, sei etwa dem Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht zu entnehmen, dass von der 24-Monate-Regel abgewichen werden sollte. Auch für eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, ob die deutsche an den Vertragsschlusszeitpunkt anknüpfende Maximallaufzeit zulässig sei, sah der BGH-Senat in Karlsruhe keine Veranlassung.
Für die Anbieter ist das ein Problem. „Das Urteil des BGH ist alles andere als investitionsfördernd, denn gerade für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau sind verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend, da Netzbetreiber erhebliche Vorleistungen erbringen“, sagt Frederic Ufer vom VATM deshalb. „Wenn sich die Vertragslaufzeit unabhängig von der tatsächlichen Inbetriebnahme verkürzt, beeinflusst das direkt die Wirtschaftlichkeit der Investitionen und die Planungssicherheit beim Ausbau.“
Verbraucherschützer rät zur Prüfung aller Verträge
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Kunden aller Anbieter mit entsprechenden Vertragsklauseln sollten diese nun zeitnah prüfen, rät Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. Das Urteil gelte unmittelbar zwar nur für die Prozessparteien, erklärt er. „Die grundsätzliche Feststellung des Gerichts gilt aber auch darüber hinaus.“ Alle Verbraucher, die einen Vertrag geschlossen haben und diesen kündigen möchten, könnten sich darauf berufen, dass die maximale Laufzeit mit Vertragsschluss begonnen habe.
Wer sich nicht sicher sei, wann genau er seinen Vertrag geschlossen habe, solle die Auftragsbestätigung prüfen. Wer bereits vorab gekündigt habe, dessen Kündigung sei weiterhin gültig, auch wenn Anbieter dies in der Vergangenheit abgelehnt hätten – eine Erinnerung mit Verweis auf das heutige Urteil könne dem den nötigen Nachdruck verleihen, so Flosbach. Die Verbraucherzentrale NRW stellt auf ihrer Website Musterbriefe für Kündigungsschreiben zur Verfügung.
Anbieterwechsel bleibt bei Glasfaseranbietern oft noch schwierig
Für das Hauptproblem nach erfolgreicher Glasfaser-Anschluss-Kündigung sieht der Verbraucherschützer jedoch noch weiteren Handlungsbedarf. Denn bislang ist keineswegs garantiert, dass ein anderer Anbieter für die schnelle Anbindung dann auch ein Angebot unterbreitet. Und angemessene Alternativen zur Glasfaser stehen nicht überall zur Verfügung. „Wir haben Verbraucher, wo der Ausbau stockt und es zwischenzeitlich tatsächlich Alternativen gibt“, erklärt Flosbach. Doch der Markt öffne sich leider nur langsam: „Für uns müsste Regulierung, entweder die Politik oder die Bundesnetzagentur, dafür sorgen, dass auch tatsächliche Möglichkeiten zum Wechsel bestehen.“
Eine Verpflichtung, andere Anbieter auf der eigenen Infrastruktur gegen angemessenes Entgelt aufzuschalten, lehnen jedoch die meisten der Unternehmen, die Glasfaser-Anschlüsse verlegt haben, strikt ab. Ob es für eine solche Verpflichtung bislang überhaupt eine rechtliche Handhabe gibt, ist ebenfalls fraglich – wäre es gewünscht, könnte also regulatorischer Handlungsbedarf bestehen.
Mit dem heutigen Urteil werde der flächendeckende Ausbau jedenfalls nicht einfacher, meint Anbietervertreter Frederic Ufer. Er wünscht sich, dass die spezifischen Besonderheiten des Glasfaserausbaus bei zukünftigen rechtlichen und regulatorischen Ausgestaltungen stärker berücksichtigt werden. Derzeit wird über die weiteren Ausbaupläne zwischen Anbietern und Bundesdigitalministerium intensiv diskutiert.
(cku)
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Studie soll Wirksamkeit von Diabetes-App belegen
Mit wenigen Änderungen bei Ernährung und Lebensstil viel erreichen – so beschreibt das Lübecker Unternehmen Perfood das Ziel seiner App namens Glucura. Damit das gelingt, erfassen Nutzer in der App alle Nahrungsmittel, die sie im Laufe des Tages essen und trinken. Die App analysiert Ernährungsgewohnheiten und individuelle Blutzuckerreaktionen des Nutzers und schlägt auf dieser Grundlage Modifikationen beim Essen vor. Zudem macht die App Vorschläge für sportliche Betätigung.
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Ob eine derartige Intervention hilft, Blutzuckerspitzen zu vermeiden und insgesamt stabilere und bessere Werte zu erreichen, sollte eine klinische Studie mit 320 Probanden mit Typ-2-Diabetes untersuchen. Die Ergebnisse liegen nun vor. Die festgestellte Wirksamkeit liegt laut Perfood in einem Bereich, der sonst nur durch Einnahme von Medikamenten erzielt wird. Die Studienteilnehmer erreichten im Schnitt einen niedrigeren Langzeitblutzuckerwert (HbA1c) und nahmen innerhalb von einem halben Jahr durchschnittlich 4,7 Kilogramm ab.
Der HbA1c-Wert liegt bei Menschen mit gesundem Stoffwechsel unter 5,7 Prozent. Ein Wert von 5,7 bis 6,4 Prozent deutet auf ein erhöhtes Risiko für Diabetes hin; ab 6,5 Prozent lautet die Diagnose: Diabetes mellitus. Die Teilnehmer der Wirksamkeitsstudie konnten ihren Wert mit der App im Schnitt um 0,8 Prozent senken.
Blutzucker besser verstehen
Die Grundidee der App beruht auf der Tatsache, dass zucker- und kohlenhydrathaltige Lebensmittel bei unterschiedlichen Menschen zu unterschiedlichen Reaktionen führen. Während bei einer Person Kartoffeln einen besonders starken Anstieg der Blutzuckerwerte bewirken, sind es für eine andere ventuell Reis oder Nudeln.
Für Menschen mit Diabetes ist es hilfreich, ihre persönlichen Auslöser für besonders starken Blutzuckeranstieg zu kennen, um statt dieser Lebensmittel künftig geeignete Alternativen zu essen und so stabilere Werte zu erreichen. Laut Hersteller offenbarte die Studie dafür ein eindrucksvolles Beispiel: Bei einer Teilnehmerin verursachte demnach Schokoladenkuchen einen geringeren Blutzuckeranstieg als Apfelkuchen.
Nutzer der App erhalten einmalig einen Blutzuckersensor zur kontinuierlichen Überwachung der Werte während der ersten 14 Tage. In dieser Phase erstelle die App mithilfe von KI ein „metabolisches Profil“ des Nutzers, berichtet Perfood-Gründer und Geschäftsführer Dominik Burziwoda. Auf dieser Basis kann die App auch nach Ablauf des Sensors Vorhersagen treffen für die individuelle Blutzuckerantwort des Nutzers bei Verzehr bestimmter Nahrungsmittel.
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Apps auf Rezept
Glucura ist eine sogenannte Digitale Gesundheitsanwendung, kurz: DiGA. Mit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) Ende 2019 wurden Apps dieser Art in die Gesundheitsversorgung überführt. Seitdem besteht für Versicherte ein Anspruch auf Versorgung mit DiGA. Wenn Ärzte oder Psychotherapeuten eine DiGA verordnen, erstatten die Krankenkassen die Kosten für deren Nutzung.
Um als DiGA zugelassen zu werden, durchlaufen Apps ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Alle erstattungsfähigen digitalen Gesundheitsanwendungen sind beim BfArM in dessen DiGA-Verzeichnis gelistet. Derzeit finden sich in dem Verzeichnis vier Apps für Patienten mit Diabetes. Glucura eignet sich für Patienten mit Diabetes Typ 2. Die App ist für iOS ab Version 14.0 und Google Android ab Version 8.0 verfügbar.
(mack)
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Copyright-Verstoß: Open-Source-Projekt geht gegen Chiphersteller vor
Entwickler des quelloffenen Multimedia-Frameworks FFmpeg haben GitHub mit einer DMCA-Takedown-Notice aufgefordert, den Quelltext des Moduls Media Process Platform (MPP) von Rockchip Linux zu entfernen. Auf GitHub ist github.com/rockchip-linux/mpp unter Verweis auf die DMCA-Beschwerde gesperrt.
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Die Entwickler werfen Rockchip vor, in seiner Multimedia‑Middleware MPP LGPL-lizenzierten Code aus FFmpeg/libavcodec kopiert, Copyright-Hinweise widerrechtlich entfernt und den Code unter der nicht LGPL-kompatiblen Apache-2.0-Lizenz neu veröffentlicht zu haben. FFmpeg-Entwickler hätten Rockchip bereits seit längerer Zeit auf das Problem hingewiesen und die DMCA-Beschwerde aufgrund ausbleibender Reaktion eingereicht, heißt es in dem Schreiben.
Das Open-Source-Projekt FFmpeg entwickelt Programme, Bibliotheken und Codecs zur effizienten und teilweise hardwarebeschleunigten Verarbeitung von Multimediadaten. Die Software ist Teil nahezu jeder Linux-Distribution, auch von Rockchip Linux. Hier pflegt Rockchip, Hersteller von kostengünstigen ARM-SoCs für unter anderem für TV‑ und Streaming-Boxen, billigen Android-Tablets und Chromebooks, Single Board Computern und industriellen IoT-Systemen, eine auf seine Chips angepasste Linux-Version. Board‑Hersteller und OEMs nutzen Rockchip Linux als Basis für die Software ihrer Geräte. Auch Community‑Distributionen für Geräte mit Rockchip-SoCs wie Armbian und postmarketOS verwenden Code von Rockchip Linux. Der Quellcode von Rockchip Linux steht auf GitHub.
Wenn sich die Angelegenheit nicht lösen lässt, bekommen viele Hersteller von Linux- und Android-basierten Geräten mit Rockchip-SoCs ein Problem, da hier die FFmpeg-basierte Media Process Platform (MPP) für hardwarebeschleunigte Videowiedergabe sorgt. Sie müssten dann auf andere, leistungsschwächere Software zurückgreifen. Zudem riskieren sie, selbst wegen Copyright-Verletzung belangt zu werden, solange sie MPP auf ihren Geräten verwenden.
(odi)
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