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Spotify führt SongDNA als Beta ein: Neue Wege zur Musikentdeckung


Die neue Beta-Funktion SongDNA steht Premium-Nutzerinnen und -Nutzern ab sofort weltweit in den mobilen Spotify-Apps zum Ausprobieren zur Verfügung. Mit dem Feature sollen sie das „komplexe Netzwerk aus Menschen und kreativen Verbindungen hinter der Musik, die sie lieben“, erkunden können.

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Spotifys neue SongDNA-Funktion liefert tiefergehende Informationen darüber, wer an der Entstehung eines Songs beteiligt war – einschließlich der Songwriter, Produzenten, Samples und Interpolationen (Abwandlungen in Samples). Die Funktion soll auch dazu in der Lage sein, Coverversionen, zu denen ein Song inspiriert hat, anzuzeigen.

Zudem können sich Nutzer jeden Künstler in der interaktiven Ansicht ansehen, um herauszufinden, mit welchen anderen Künstlern sie zusammengearbeitet haben. So könne man Spotify zufolge etwa „Verbindungen zwischen den Titeln nachgehen und sehen, wie sich Künstler, Epochen und Genres überschneiden – so bekommst du ein tieferes Verständnis dafür, wie das, was du gerade hörst, entstanden ist“. SongDNA ergänzt die bestehende Funktion „Über den Song“.

Um sich die Funktion anzeigen zu lassen, muss man in der mobilen App die „Now Playing“-Ansicht öffnen und anschließend von unten nach oben wischen. Unterhalb der Songtextanzeige ist SongDNA zu finden. Ein Tap darauf öffnet eine neue Ansicht, in der man nun horizontal durch die Mitwirkenden scrollen kann. Unterhalb dieser Übersicht zeigt die App außerdem noch, in welchen Songs Samples des Liedes genutzt wurden und welche Künstler es gecovert haben.

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SongDNA zieht die Daten teilweise aus der Musikdatenbank WhoSampled, die Spotify im vergangenen Jahr übernommen hat.

(Bild: Spotify)

Für Spotify-Nutzer könnte die neue Funktion möglicherweise dazu beitragen, den eigenen Musikhorizont abseits der üblichen Algorithmen zu erweitern und zu erfahren, in welchen anderen Projekten die Musiker und Produzenten der Lieblingsbands noch mitgewirkt haben.

Laut Spotify basieren die Informationen von SongDNA auf einer Kombination aus Informationen, die das Unternehmen von Künstlern und ihren Teams erhalten hat und aus Daten aus der Community – auch Daten der von Spotify Ende 2025 übernommenen Musikdatenbank WhoSampled werden einbezogen. Spotify plant, die Funktion in der Beta-Phase weiterzuentwickeln. Im Zuge dessen können „berechtigte Künstler- und Label-Teams die Bestandteile von SongDNA in der Funktion Spotify for Artists einsehen und verwalten, um sicherzustellen, dass sie direkten Einfluss darauf haben, wie ihre musikalische Geschichte erzählt wird“, heißt es weiter.

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(afl)



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Teure Ladepausen: Kabinett beschließt teures Bußgeld für Ladesäulen-Betreiber


Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der das Laden von Elektroautos an öffentlichen Stationen deutlich transparenter machen soll. Mit der Reform des Preisangabenrechts reagiert sie auf europäische Vorgaben, die bislang im deutschen Recht eine Lücke ließen. Wer künftig an der Ladesäule falsche oder unvollständige Preisinformationen liefert, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

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Hintergrund ist die EU-Verordnung Afir (Alternative Fuels Infrastructure Regulation), die seit April 2024 gilt. Bislang fehlte den deutschen Behörden aber eine Möglichkeit, um Verstöße gegen diese Transparenzregeln zu ahnden. Das Wirtschaftsstrafgesetz von 1954 bot keine Grundlage für die Bewehrung von EU-Recht. Diese Lücke soll nun durch die Novelle geschlossen werden.

Mit den geplanten neuen Vorschriften, die das Wirtschaftsministerium ausgearbeitet hat, würde das Preiswirrwarr an Ladepunkten eingehegt. Betreiber von Schnellladestationen ab 50 Kilowatt, die seit April 2024 errichtet wurden, müssen den Preis pro Kilowattstunde sowie etwaige zeitbasierte Entgelte künftig klar ausweisen, bevor der Ladevorgang startet.

Bei langsameren Ladepunkten ist eine strikte Reihenfolge vorgeschrieben: zuerst der Preis pro kWh, dann der Minutenpreis und schließlich weitere Pauschalen.

Auch Mobilitätsdienstleister werden stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen alle spezifischen Preisinformationen, inklusive Roaming-Gebühren, vorab über elektronische Mittel eindeutig zur Verfügung stellen. Wer hier schlampt oder Informationen zu spät liefert, handelt künftig ordnungswidrig.

Die Bundesregierung begründet den Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro mit Abschreckung und Verbraucherschutz. Sie orientiert sich dabei an Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) für vergleichbare Preisverstöße. Das soll sicherstellen, dass E-Auto-Fahrer nicht erst beim Blick auf die Abrechnung eine böse Überraschung erleben.

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Zugleich dient der Entwurf der rechtlichen Vereinfachung, indem alle relevanten Sanktionen im Preisrecht gebündelt werden. Dies sorgt für ein einheitliches Vorgehen bei nationalen und europäischen Vorschriften. So werden auch ältere Schnellladesäulen, die nicht unter die EU-Verordnung fallen, weiterhin über die nationale Verordnung reguliert und identisch sanktioniert.

Beobachter begrüßen den Vorstoß grundsätzlich, sehen aber noch Klärungsbedarf. Der Mittelstandsverband Uniti lobt die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen, warnt aber vor Unklarheiten bei Begriffen wie „vollständige Information“ und drängt auf Anwendungshilfen für die Praxis. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) stützt die hohen Bußgelder. Er kritisiert indes, dass der Entwurf keine klaren Kriterien dafür liefere, wann Preise als „angemessen“ und „nichtdiskriminierend“ gelten.

Für die Wirtschaft soll das neue Gesetz keinen unmittelbaren neuen Erfüllungsaufwand verursachen, da lediglich bestehende Pflichten nun konsequenter durchsetzbar gemacht werden. Der Entwurf muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Geplant ist, dass die Neuregelungen im Anschluss rasch in Kraft treten. Betreiber von Ladeinfrastruktur sollten ihre Systeme daher zeitnah auf die strengeren Kontrollen ausrichten.


(wpl)



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Sony und Honda stellen Entwicklung des Elektroautos Afeela ein


Kein Sony-Auto: Der japanische Elektronikkonzern Sony und der Autokonzern Honda haben das Ende der gemeinsamen Entwicklung von Elektroautos bekannt gegeben. Unklar ist, was aus dem Joint Venture Sony Honda Mobility (SHM) wird.

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Grund sei „die am 12. März 2026 bekannt gegebene Neubewertung der Strategie zur Elektrifizierung von Fahrzeugen durch Honda“, teilten die beiden Konzerne mit. Honda hat die Entwicklung von drei Elektromodellen eingestellt und eine vollständige Umstrukturierung seiner Elektrosparte angekündigt.

Dadurch änderten sich auch „die zugrunde liegenden Annahmen für die Geschäftstätigkeit von SHM, wie beispielsweise die Nutzung bestimmter Technologien und Vermögenswerte, die von Honda bereitgestellt werden sollten, grundlegend“. Deshalb stelle SHM die Entwicklung seiner beiden Elektroautos ein.

2023 gaben Sony und Honda auf der CES die gemeinsame Entwicklung eines Elektroautos bekannt. 2025 zeigte das Gemeinschaftsunternehmen SHM den Prototyp der Limousine mit Coupé-Heck. Auf der CES in diesem Jahr präsentierten die Japaner ein Vorserienmodell des Afeela 1, der Ende dieses Jahr hätte auf den Markt kommen sollen. Daneben kündigten sie ein Crossover-SUV (Projektname Prototype 2026) für das Jahr 2028 an.

Beide Fahrzeuge werden der Mitteilung zufolge nicht auf den Markt kommen. Was mit SHM passiert, ist unklar. Vorerst wird das Joint Venture nicht aufgelöst. Sony, Honda und SHM wollten „die Zukunft von SHM unter Berücksichtigung des ursprünglichen Zwecks der Joint-Venture-Gründung sowie der aktuellen Marktbedingungen im Bereich Elektrofahrzeuge weiter erörtern und bewerten“, erläutern die Unternehmen. Eine Entscheidung über die Zukunft von SHM solle schnell fallen.

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(wpl)



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Android 17 Beta 2 für OnePlus 15 und Oppo Find X9 Pro verfügbar


Oppo und OnePlus bieten für ihre aktuellen Topmodelle das Update auf Android 17 Beta 2 an. Die Version richtet sich derzeit jedoch in erster Linie an Entwickler. Die Software enthält auch noch zahlreiche Fehler.

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Googles in Entwicklung befindliches nächstes großes Update auf Android 17 stand bislang nur für Pixel-Smartphones zum Testen bereit und soll noch im März Plattformstabilität erhalten. Dies stellt einen wichtigen Meilenstein in der Android-Entwicklung dar, da damit die finalen SDK/NDK-APIs erscheinen. Das bedeutet, dass Entwickler ab diesem Zeitpunkt ihre Apps auf SDK 37 abzielen lassen können und im Google Play Store veröffentlichen.

Mit dem OnePlus 15 und Oppos Find X9 Pro stellen die beiden Unternehmen die Beta 2 von Android 17 abseits der Pixel-Reihe zum Testen bereit. Laut OnePlus richtet sich die Vorabversion in erster Linie an Entwickler und fortgeschrittene Nutzer. „Durch den frühzeitigen Zugang zu Android 17 können App-Entwickler und andere Early Adopters in unserer Community damit beginnen, noch bessere Softwareerlebnisse zu schaffen“, schreibt das Unternehmen.

OnePlus rät klar davon ab, die Software zu installieren, wenn man wenig bis gar keine Erfahrung in der Softwareentwicklung hat oder es als Alltagsgerät nutzen möchte. Das Unternehmen warnt ferner davor, dass man sein Gerät „bricken“ und es so unbrauchbar machen könne.


Grafik: Android 17 Beta 2 für Oppo Find X9 Pro

Grafik: Android 17 Beta 2 für Oppo Find X9 Pro

(Bild: Oppo)

Zudem macht OnePlus auf bekannte Probleme aufmerksam. So wird bei der Installation der Beta das Gerät auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt, ferner ist die Casting-Funktion nicht aktiv. Überdies können Bildschirmflackern, Abstürze, Reaktionsverzögerungen oder Funktionsstörungen bei einigen Systemanwendungen und -einstellungen auftreten. Auch könne ein schwarzer Bildschirm bei der Verwendung der Kamera in bestimmten Situationen eintreten. Außerdem können Kompatibilitätsprobleme mit Anwendungen von Drittanbietern auftreten.

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Auch OnePlus-Unternehmensschwester Oppo spricht ähnliche Warnungen für die Find X9-Beta aus und nennt ebenso zahlreiche Fehler. Unter anderem kann das Gerät unter bestimmten Umständen einfrieren oder nicht funktionieren. Überdies kann es zu Darstellungsfehlern in System-Apps und Einstellungen kommen.

OnePlus und Oppo sind nicht die einzigen Hersteller, die für ihre Geräte ein Android-17-Betaprogramm anbieten. Auch Motorola hat eins angekündigt, scheint aber noch nicht ganz soweit zu sein. Der Hersteller sucht in seiner Community wagemutige Nutzer, die die Beta auf einigen Modellen ausprobieren. Neben dem Motorola Edge 70 Fusion, Edge 60 (Fusion), Moto G86 und dem Moto G57 sollen Tester die Android-17-Beta auch auf dem Moto G57 Power testen können.

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Im Unterschied zu OnePlus und Oppo, die die Software zum Herunterladen und Flashen anbieten, müssen Nutzer, die an Motorolas Beta teilnehmen wollen, ein Formular ausfüllen und warten, bis der Hersteller sie vielleicht zur Beta einlädt.

Wer sein Gerät nicht für eine instabile Beta opfern möchte, sollte am besten auf die Veröffentlichung der finalen Updates warten. Für Googles Pixel-Geräte sollte das stabile Android 17 im Juni bereitgestellt werden. Für Geräte anderer Hersteller wird das Update dann erfahrungsgemäß Wochen oder Monate später veröffentlicht. Im vergangenen Jahr gehörte Samsung zu den ersten Herstellern nach Google, die erste Geräte mit One UI 8 auf Basis von Android 16 ab Werk auslieferten. Einige Hersteller haben manche ihrer Geräte derweil immer noch nicht mit Android 16 versehen, das Google im Juni 2025 veröffentlicht hatte.


(afl)



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