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Strategische Reserve: EU drängt zum frühen Füllstart der Gasspeicher
Die relative Ruhe am europäischen Energiemarkt in diesem Frühjahr trügt: Auch wenn die Heizperiode dem Ende entgegengeht, blickt Brüssel mit wachsender Sorge auf den kommenden Winter. Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten daher am Montag offiziell aufgerufen, die Einspeisephase für Erdgas so früh wie möglich zu beginnen.
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Hintergrund ist die Eskalation im Nahen Osten. Nachdem die USA und Israel vor drei Wochen Ziele im Iran angriffen, sind die Ölpreise um über 50 Prozent in die Höhe geschnellt. Die Gaspreise in der EU zogen bereits um mehr als 30 Prozent an. Da der Iran den strategisch wichtigen Zugang zum Persischen Golf blockiert, sind ein Viertel der weltweiten Ölvorräte und ein Fünftel der flüssiggasbasierten Lieferungen (LNG) faktisch vom Weltmarkt abgeschnitten.
Energiekommissar Dan Jørgensen betont in einem Schreiben an die EU-Energieminister, dass die Gemeinschaft heute durch hohe Importe aus den USA zwar besser geschützt sei als zu Beginn des Ukraine-Krieges 2022. Die globale Vernetzung der Märkte bleibe aber ein permanentes Risiko.
Ein frühzeitiger Start der Befüllung soll daher den Druck von den Preisen nehmen und den hektischen „End-of-Summer-Rush“ auf die verbliebenen Kapazitäten verhindern. Um den Marktteilnehmern Sicherheit zu geben, regt der dänische Politiker sogar an, das offizielle Füllziel bei angespannter Marktlage unter bestimmten Bedingungen auf 80 Prozent abzusenken. Derzeit liegt die kaum erreichte Marke bei 90 Prozent.
Flexiblere Speicherziele
Die Kommission reagiert so auf eine neue Realität, in der Energie- zur Sicherheitspolitik geworden ist. Katherina Reiche (CDU), Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, unterstrich am Montag die Tragweite dieser Entwicklung: „Energie ist längst nicht mehr nur eine wirtschaftliche Frage – sie ist eine zentrale sicherheitspolitische Dimension unserer Zeit.“
Die aktuelle Lage zeige, wie verletzlich globale Energieversorgungsketten seien und wie schnell geopolitische Konflikte zu realen wirtschaftlichen Gefahren würden. Abhängigkeit von geografisch konzentrierten Energieflüssen sei „ein strukturelles Risiko“. Die Antwort müssten eine konsequente Diversifizierung und langfristige Lieferverträge sein.
Um diesen Prozess regulatorisch zu stützen, plant die EU-Kommission eine Verlängerung der Gasspeicherverordnung bis Ende 2027. Die Neuregelungen sehen vor, dass das Ziel eines hohen Füllstands jährlich in einem flexiblen Fenster zwischen dem 1. Oktober und dem 1. Dezember erreicht werden muss.
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Damit reagiert die Kommission auf die Erkenntnis, dass starre Fristen in einem nervösen Marktumfeld kontraproduktiv sein können. Die Mitgliedstaaten erhalten bei „schwierigen Bedingungen“ nun offiziell die Möglichkeit, nach Rücksprache mit der Kommission um bis zu 20 Prozentpunkte vom ursprünglichen Ziel abzuweichen. Diese Flexibilität sei dringend nötig, heißt es, da Europa beim Einkauf von LNG in direkter Konkurrenz zu den zahlungskräftigen Märkten in Asien stehe.
Marktlogik vs. Versorgungssicherheit
Der Blick auf die nationale Ebene in Deutschland offenbart strukturelle Risse. Die aktuellen Speicherfüllstände sorgen schon seit Wochen für politische Reibung. Die Bundesnetzagentur beschwichtigt, dass die nationalen Zielvorgaben in der Gesamtbetrachtung erfüllt seien. Doch in Regionen wie Bayern zeigen sich gefährliche Trends. Trotz der Bedeutung von Gas für die Stromerzeugung im windarmen Süden verlieren Untergrundspeicher wie Wolfersberg oder Breitbrunn offenbar ihre ökonomische Grundlage. Die Betreiber planen die Stilllegung, da das aktuelle Marktumfeld keine ausreichenden Anreize für die kostspielige Bevorratung bietet.
Das verdeutlicht ein Grundproblem: Die Speicherlogik funktioniert nur, wenn die Einspeicherung wirtschaftlich attraktiv oder staatlich garantiert ist. Selbst in den Niederlanden – einst der Gas-Garant des Kontinents – sind die Speicherstände auf unter 20 Prozent gefallen. Zwar ist die saisonale Nachfrage im Durchschnitt durch Effizienzmaßnahmen leicht gesunken.
Doch Extremwetterereignisse wie im Januar zeigen, wie schnell der Bedarf über historische Mittelwerte hinausschießen kann. Ein europaweiter Kälteeinbruch bei gleichzeitig blockierten Handelswegen im Nahen Osten würde das System an seine Belastungsgrenze führen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die koordinierte europäische Strategie ausreicht, um die wirtschaftliche Stabilität gegen die Verwerfungen der Geopolitik abzusichern.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Smart-TV: Europäische TV-Sender wehren sich gegen Tech-Konzerne
Smart-TVs und virtuelle Assistenten von Tech-Konzernen wie Google, Amazon, Apple oder Samsung sollten aufgrund ihrer wachsenden Marktmacht strengeren EU-Regeln unterliegen. Das fordern mehrere europäischen Rundfunkverbände am Montag in einem an EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera gerichteten Schreiben.
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„Angesichts der bevorstehenden Überprüfung des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) durch die Europäische Kommission möchten die unterzeichnenden Organisationen ihre Forderung bekräftigen, relevante Betreiber von Betriebssystemen für Smart-TVs und Plattformen für virtuelle Assistenten als Gatekeeper zu benennen, um ihrer zunehmend wichtigen Rolle und den sich wandelnden Marktgegebenheiten besser Rechnung zu tragen“, heißt es in dem vom Verband der kommerziellen Fernseh- und Video-on-Demand-Dienste in Europa ACT (Association of Commercial Television and Video on Demand Services in Europe) initiierten offenen Brief. Mitgliedern des ACT sind Sender wie Canal+, RTL, Mediaset, ITV, NBCUniversal, Walt Disney, Warner Bros. Discovery, Sky oder TF1 Groupe.
Neben ACT gehören unter anderem der Verband der europäischen Radiosender AER (Association of European Radios), die Europäische Rundfunkunion EBU (European Broadcasting Union), der Europäische Verband der Fernseh- und Radiovermarkter egta (European association of television and radio sales houses) oder der Verband Österreichischer Privatsender (VOP) zu den Unterzeichnern des Schreibens.
Marktkonzentration und Marktmacht
Gegenüber Ribera bemängeln die Verbände, dass Smart-TVs und virtuelle Assistenten bislang „nur wenig regulatorische Aufmerksamkeit erfahren“ hätten, und beklagen eine zunehmende Marktkonzentration. Googles Android TV habe seinen Marktanteil zwischen 2019 und 2024 von 16 auf 23 Prozent erhöht, der Marktanteil von Amazon Fire OS stieg im gleichen Zeitraum von fünf auf zwölf Prozent und Samsungs Tizen OS kommt auf einen Marktanteil von 24 Prozent. „Eine begrenzte Anzahl von Anbietern gewinnt dadurch zunehmend Einfluss auf die Ergebnisse für Millionen von Nutzern und Unternehmen, indem sie den Zugang zu Zielgruppen und die Verbreitung von Inhalten kontrolliert“, heißt es. Die Verbände fordern deshalb, dass die EU-Kommission die wichtigsten Betriebssysteme für Smart-TVs (Connected TV, kurz: CTV) gemäß dem EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) „als Gatekeeper einstuft und eine angemessene Aufsicht gewährleistet, um Fairness und Wettbewerbsfähigkeit zu garantieren“.
Der europäische Digital Markets Act, auf den der Verband Bezug nimmt, ist seit November 2022 in Kraft und soll der Marktmacht von sogenannten Gatekeepern wie Google, Amazon oder Apple Grenzen setzen und den Wettbewerb fairer machen. Als Gatekeeper oder Torwächter werden laut der EU-Verordnung Unternehmen eingestuft, die zentrale Plattformdienste anbieten und dauerhaft einen erheblichen Einfluss auf den EU-Binnenmarkt haben. Anfang des Jahres wurde bekannt, dass die EU-Kommission plant, die Digitalgesetzgebung rund um Digital Services Act (DSA) und DMA in 2026 entschiedener durchzusetzen.
Die CTV-Betriebssysteme großer Tech-Konzerne nehmen laut den Rundfunkverbänden eine zentrale Vermittlerrolle zwischen TV-Sendern und Endnutzern ein. Sie könnten „daher erheblichen Einfluss auf die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzung von Mediendiensten ausüben“. Die Tech-Konzerne hätten möglicherweise Anreize, Endnutzer in ihrem eigenen Ökosystem zu halten und die Verlinkung oder Weiterleitung, z. B. von einer Medienanwendung zu einer anderen, vertraglich oder technisch einzuschränken, so die Befürchtung. Die EU-Kommission, die als EU-Wettbewerbsbehörde fungiert, bestätigte laut der Nachrichtenagentur Reuters den Eingang des Schreibens und erklärte, sie prüfe dessen Inhalt.
Virtuelle Assistenten als Gatekeeper
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Die Rundfunkverbände äußern zudem Bedenken hinsichtlich der Gatekeeper-Funktion virtueller Assistenten (VA). Obwohl sie im DMA als Kategorie von Kernplattformdiensten aufgeführt sind, sei bisher noch kein virtueller Assistent als Gatekeeper definiert worden. „Die fehlende Definition virtueller Assistenten schafft eine regulatorische Lücke, die es leistungsstarken KI-Assistenten ermöglicht, de facto zu Gatekeepern für Medieninhalte über Mobiltelefone, Smart Speaker und Infotainmentsysteme im Auto zu werden, ohne den Verpflichtungen des DMA zu unterliegen“, schreiben sie und dürften dabei vor allem Amazons Alexa und Apples Siri im Sinn haben.
Die Verbände fordern Ribera auf, Smart-TVs und virtuelle Assistenten anhand qualitativer Kriterien der DMA zu unterwerfen, selbst wenn diese die in dem EU-Gesetz festgelegten quantitativen Schwellenwerte von über 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern und einer Marktkapitalisierung von 75 Milliarden Euro nicht erfüllen.
(akn)
Künstliche Intelligenz
Apple verdient bald eine Milliarde US-Dollar dank KI im App Store
Nach wie vor hat Apple den großen KI-Konzernen wie OpenAI (ChatGPT), Anthropic (Claude) oder Google (Germini) nicht wirklich viel entgegenzusetzen: Apple Intelligence gilt als technisch unterlegen, solange es keine Cloud-Hilfe der Konkurrenz gibt und die verbesserte Sprachassistentin Siri lässt weiterhin auf sich warten. Dennoch soll Apple allein im Jahr 2025 mit Künstlicher Intelligenz fast eine Milliarde US-Dollar eingenommen haben. Des Rätsels Lösung: Der App Store und sein Provisionsmodell, über den Apple zwischen 15 und 30 Prozent kassiert, sofern Nutzer sein Abrechnungssystem verwenden, was viele aus Bequemlichkeitsgründen tun.
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Große Pakete für 200 Euro im Monat
Wie das Wall Street Journal unter Berufung auf Zahlen des Marktforschers AppMagic berichtet, kamen 2025 knapp 900 Millionen Dollar zusammen. Dies soll die Summe sein, die Apps aus dem Bereich generative KI an Apple abgeführt haben.
Der Wert dürfte sich 2026 noch erhöhen – AppMagic schätzt, dass die Milliarde geknackt wird. Dies liegt nicht nur am anhaltenden Hype um solche Apps, die klassische Chatbots, Video- und Bildgeneratoren und zunehmend auch Vibe-Coding-Programme umfassen. Sondern auch daran, dass die KI-Firmen regelmäßig Preise erhöhen und Kunden bereit sind, für eine Nutzung ohne (große) Limits bis zu 200 Euro und mehr im Monat zu entrichten.
Apple bietet die Mautstraße zum Nutzer an
Auch die Tatsache, dass Apple bei Abonnements ab dem zweiten Jahr pro Nutzer nur noch 15 Prozent statt 30 Prozent verlangt, soll den Reibach laut AppMagic nicht schmälern. Allerdings ist die Verteilung nicht sehr gesund: Aktuell sollen drei Viertel der KI-Provisionseinnahmen im App Store von OpenAI kommen. Auf Platz zwei folgt Grok von xAI. In einem Monat kommen laut AppMagic bis zu 100 Millionen Dollar zusammen. Allerdings ist das Geschäft teils volatil. So gingen die Downloadzahlen der offiziellen ChatGPT-App zurück.
Charles Rinehart, Investmentchef der Assetmanagementfirma Johnson, die Anteile an Apple hält, sagte dem Wall Street Journal, der iPhone-Konzern könne als eine Art Mautstraße für KI-Anbieter agieren, müsse gleichzeitig aber weniger Kapitalkosten aufwenden. Letztere sind beim Aufbau von KI-Infrastruktur, also für Chips oder Rechenzentren, mittlerweile gigantisch geworden. Große Ausnahme dabei ist Apple, hier haben sich die direkten Investitionen in den letzten Jahren kaum erhöht. KI-Anbieter könnten sich auch entschließen, Abos nur noch über eigene Websites abzuwickeln, zudem erzwingt die Regulierung von Apple geringere Tarife. Allerdings ist ersteres für Nutzer unbequemer, zweiteres dauert lange.
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(bsc)
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iPhone 17e: Intern fast ein iPhone 16e
Apples neues iPhone 17e hat viele Komponenten vom Vorgänger 16e geerbt – mit mehreren wichtigen Ausnahmen. Wie der Teardown des Reparaturspezialisten iFixIt zeigt, bedeutet dies, dass sich Bereiche der Geräte untereinander austauschen lassen, was Servicearbeiten erleichtert. Es zeigt allerdings auch, dass sich Apple bei der Entwicklung des neuen Einsteigermodells nicht viel Neues hat einfallen lassen.
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MagSafe auch für das iPhone 16e
Das 17e basiert wie das 16e auf dem iPhone 14 von 2022, hat aber mit dem A19 einen aktuellen Prozessor (aus dem iPhone 17) erhalten. Letzterer ist auch der Hauptunterschied zum 16e – neben einem beschleunigten Apple-Modemchip (C1X statt C1) und mehr standardmäßig verbautem Flash-Speicher (256 GByte statt 128 GByte). Weiterhin integriert Apple das beim 16e noch weggelassene MagSafe: Beim 17e sind die Lademagnete nun an Bord.
Der iFixIt-Teardown zeigt, dass sich zahlreiche Komponenten zwischen 16e und 17e austauschen lassen. Dazu gehören Display und Glasrückseite und sogar der MagSafe-Teil. Letzterer kann einem 17e entnommen werden, um ihn dann beim 16e einzubauen. Allerdings fehlt dem 16e die notwendige Software etwa zum Anzeigen der Animationen – vermutlich lädt das 16e dann auch nicht so schnell wie das 17e. Auch die Selfie-Kamera ließ sich samt Face-ID-Modul zwischen Geräten austauschen, allerdings gelang es iFixIt nicht, die Gesichtserkennung in Betrieb zu nehmen.
Hauptplatine untereinander kompatibel
Sogar die Hauptplatine (Logic Board) kann zwischen 16e und 17e ausgetauscht werden, das Gehäuse passt. Der Akku des 17e lässt sich leicht entnehmen – seit dem iPhone 16 geht das mittels Anlegen von Strom. Störend bleibt hingegen die Demontage des USB-C-Anschlusses. Dieses Verschleißteil sitze tief im Gehäuse und verlange den Abbau (zu) vieler Komponenten, kritisiert iFixIt.
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Teardown des iPhone 17e (Video: iFixIt).
Insgesamt gibt es Lob für die Reparierbarkeit: 7 von 10 maximal möglichen Punkten (vorläufige Wertung) wurden erreicht. Apple habe Schwachpunkte des Vorgängers beseitigt. Das bessere Reparaturniveau ist bei einem „e“-Modell (zuvor „SE“) besonders wichtig, da diese oft in Firmen zum Einsatz kommen. Zudem lassen sich vorhandene 16e-Ersatzteile erneut verwenden, falls diese bereits im Bestand sind.
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(bsc)
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