Künstliche Intelligenz
Tesla-Wächter als Kronzeuge: Gericht lässt Videoaufnahme zur Unfallaufklärung zu
Wer im Straßenverkehr in einen Unfall verwickelt wird, steht oft vor einem Dilemma: Aussage steht gegen Aussage. Auch die physikalischen Spuren lassen nicht immer einen eindeutigen Rückschluss auf die Schuldfrage zu. In einem Streit vor dem Landgericht Frankenthal brachte nun die Technik Licht ins Dunkel – allerdings in einer Form, die Datenschützer regelmäßig auf den Plan ruft.
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Die Richter der 5. Zivilkammer entschieden in dem jetzt bekannt gemachten Urteil vom 7. Juli (Az.: 5 O 4/25): Videoaufnahmen der Rundum-Kameras eines Tesla sind als Beweismittel zulässig, um den Hergang eines Parkunfalls lückenlos zu rekonstruieren. Damit setzt das Gericht einen Akzent in der Diskussion über die Verwertbarkeit von Dashcam-Material und die automatisierte Überwachung des öffentlichen Raums.
Der zugrunde liegende Vorfall ereignete sich in Maxdorf, wo ein Tesla-Fahrer sein Fahrzeug in einer Parkbucht am Straßenrand abgestellt hatte. Als er die hintere Tür der Fahrerseite öffnete, um seine zweijährige Tochter aus dem Kindersitz zu heben, kam es zur Kollision. Ein vorbeifahrender Opel erfasste die geöffnete Tür, was zu einem beträchtlichen Sachschaden von über 8000 Euro führte.
In der anschließenden juristischen Auseinandersetzung behauptete der Opelfahrer, die Tür sei plötzlich und vollkommen unvermittelt vor ihm aufgeschwenkt worden, sodass eine Reaktion unmöglich gewesen sei. Diese Darstellung wurde jedoch durch das digitale Gedächtnis des Teslas widerlegt, dessen Kamerasystem das Geschehen dokumentiert hatte.
Videoaufnahmen widerlegen Unfallgegner
In ihrem Urteil stellte die Kammer klar, dass das vorliegende Videomaterial eine eindeutige Klärung der Schuldfrage ermöglichte. Entgegen der Behauptung des Unfallgegners zeigte die Aufnahme, dass die Tür bereits geraume Zeit offen stand. Der herannahende Opelfahrer hätte das Hindernis also rechtzeitig erkennen und den Unfall durch einen ausreichenden Seitenabstand oder promptes Bremsen vermeiden können.
Die Richterin schenkte den bewegten Bildern Glauben und verurteilte den Opelfahrer sowie dessen Versicherung dazu, 70 Prozent des entstandenen Schadens zu übernehmen. Dass der Tesla-Besitzer die restlichen 30 Prozent selbst tragen muss, liegt an der „Betriebsgefahr“ und der Tatsache, dass er die Tür über einen längeren Zeitraum weit in den Verkehrsraum hinein offen stehen ließ.
Bedeutsam ist die juristische Bewertung der Privatsphäre der Betroffenen. Das Gericht ließ die Frage, ob der Betrieb der Kameras gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstieß, offen. Selbst wenn ein Verstoß vorläge, führe dies nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot im Zivilprozess, heißt es. In einer Abwägung der Rechtsgüter könne das Interesse des Geschädigten an der Durchsetzung seiner Ansprüche schwerer wiegen als das Recht des Unfallgegners auf informationelle Selbstbestimmung. Dies gelte gerade dann, wenn lediglich neutrale Verkehrsvorgänge im öffentlichen Raum dokumentiert werden, die eh für jedermann sichtbar sind.
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Experten kritisieren Zulassung von Teslas
Die Entscheidung des Landgerichts lässt grundsätzliche Bedenken an der Konformität der US-Elektroautos außen vor. Bereits 2020 kam das Netzwerk Datenschutzexpertise in einer Studie zum Schluss, dass Tesla-Fahrzeuge in der EU aufgrund ihrer Überwachungskapazitäten gar nicht zugelassen werden dürften. Die Forscher bemängelten, dass die Art und Weise, wie Tesla personenbezogene Informationen verarbeitet, vielfach gegen Vorgaben des Daten- und Verbraucherschutzes verstoße. Als zentrales Beispiel nannten sie die Video- und Ultraschallüberwachung im Fahr- und Parkmodus.
Die technische Ausstattung, die dem Gericht als Beweismittel diente, ist genau der Punkt, den Kritiker als problematisch erachten. Acht Kameras gewähren eine 360-Grad-Rundum-Überwachung der Fahrzeugumgebung in bis zu 250 Meter Entfernung und erfassen so permanent Unbeteiligte.
Das Urteil stärkt zunächst die Position von Fahrzeughaltern, die diese Systeme zur Beweissicherung nutzen. Da der Opelfahrer gegen das Urteil Berufung eingelegt hat, befasst sich als nächste Instanz das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken mit dem Fall. So bleibt die rechtliche Einordnung von Tesla-Aufnahmen ein dynamisches Feld, in dem die Grenzen zwischen privater Beweissicherung und kollektivem Datenschutz weiter ausgeleuchtet werden.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Taste Profile: Spotify-Nutzer dürfen ihren Algorithmus selbst anpassen
Mehr Kontrolle über die eigenen Empfehlungen: Spotify hat mit „Taste Profile“ (Geschmacksprofil) eine Möglichkeit für Nutzer vorgestellt, den Algorithmus ein wenig zu steuern. Das Feature wird aktuell als Beta getestet und steht vorerst nur Premium-Nutzern in Neuseeland zur Verfügung, die Spotify gerne als Versuchskaninchen für Neuerungen einsetzt. Wann ein größerer Launch geplant ist, blieb zunächst offen.
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Laut Spotify soll Taste Profile dem Nutzer einen Einblick geben, wie der Algorithmus seinen Geschmack versteht – sowohl für Musik als auch für Podcasts und sogar Hörbücher. Taste Profile gibt Auskunft darüber, warum der Spotify-Algorithmus bestimmte Genres oder Künstler vorschlägt.
So kann Taste Profile dem Nutzer praktisch einen algorithmischen Spiegel vorhalten: Spotify erklärt, die Funktion könne User beispielsweise darüber informieren, dass er oder sie aktuell mit alternativem Rock aus den 90ern experimentiert. Spannender ist die Möglichkeit, aktiv in die Empfehlungen einzugreifen.
„Ich will mehr Justin Bieber hören“
In einem Freitextfeld können Nutzer der Spotify-KI mitteilen, was sie an den Empfehlungen stört und was sie gerne verbessert hätten. In einem Beispiel teilt ein User Spotify etwa mit, er würde gerne mehr Justin Bieber hören, woraufhin eine von Spotify zusammengestellte Justin-Bieber-Playlist auf der Startseite erscheint.
Taste Profile ist eine weitere KI-Funktion, die Spotify seit einigen Monaten gehäuft vorstellt. Ende des vergangenen Jahres führte der schwedische Musikstreaming-Dienst etwa Prompted Playlists für neuseeländische User ein: In ein Textfeld können User also frei einen KI-Befehl eintippen, aus dem Spotify schließlich automatisch eine Playlist erstellt. Dafür greift Spotify auf den gesamten Hörverlauf eines Nutzers zu. User können also auch persönlichere Anfragen für Playlists stellen.
In den USA hat Spotify Anfang des Jahres die Abo-Preise erhöht.
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(dahe)
Künstliche Intelligenz
Host Europe: GoDaddy äußert sich zum Migrationsstopp bei E-Mail-Postfächern
Nach dem überraschenden Stopp beim E-Mail-Migrationsprojekt hat sich die US-amerikanische Firma GoDaddy als Besitzerin von Host Europe, einem der bekanntesten Anbieter im Bereich Hosting, gegenüber heise online geäußert. Das Unternehmen räumt darin ein, die Schwierigkeiten für einen Teil der Kunden nicht richtig eingeschätzt zu haben – hält aber an seiner Darstellung fest, dass die Migration für die Mehrheit bereits erfolgreich abgeschlossen worden sei.
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Bereits im März 2025 kündigte Host Europe die Umstellung klassischer IMAP/POP3-Postfächer auf Microsoft 365 an, wobei künftig knapp ein Euro pro Mailkonto und Monat fällig geworden wäre. Kunden äußerten sich in Foren und Zuschriften kritisch: Wer bislang dreistellige Mengen an Mailkonten kostenlos im Paket hatte, sah sich damit plötzlich mit massiven Mehrkosten konfrontiert – und obendrein mit dem Umzug seiner E-Mails zu einem US-Cloudanbieter.
Weiteres Vorgehen ist noch offen
„Leider mussten wir feststellen, dass wir die Herausforderungen der Migration für einen kleinen Teil unserer Kunden unterschätzt haben“, heißt es in der Stellungnahme. Der Migrationsstopp betreffe ausdrücklich nur diese Gruppe mit „besonderen Anforderungen“ – nicht alle Kunden. Damit widerspricht das Unternehmen zumindest implizit dem Eindruck, der durch die breit kommunizierte Kehrtwende entstanden ist.
Zugleich bleibt Host Europe vage, was die weitere Zukunft des Classic-Hostings und der Inklusiv-Mailkonten angeht. Man prüfe „sorgfältig den am besten geeigneten Weg“, um betroffenen Kunden „weiterhin sichere, zuverlässige und nachhaltige Dienste“ zu bieten. Weitere Schritte sollen erst unternommen werden, wenn „sichere Prozesse, praktische Optionen und geeignete Supportstrukturen vorhanden sind“. Eine Rückkehr zum klassischen Mailserver oder ein dauerhafter Verzicht auf die Microsoft-365-Migration wird damit nicht in Aussicht gestellt. Auch einen Zeitplan, wann sich das Unternehmen festlegt, gibt es nicht.
Host Europe: Intensiv nach Lösungen gesucht
Die zentrale Frage, warum das Unternehmen erst nach fast einem Jahr Migrationsprojekt reagiert hat, beantwortet die Stellungnahme nicht. Stattdessen betont Host Europe, man habe sich stets um „konsistente und klare Kommunikation“ bemüht und intensiv nach Lösungen gesucht, bevor der Entschluss zum Stopp gefallen sei.
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Für Kunden, die ihre Konten bereits auf Microsoft 365 umgestellt haben oder den Anbieter verlassen haben, ändert sich durch die Stellungnahme nichts. An dem Angebot, Kunden bei Rücknahme ihrer Kündigung vier Monate kostenloses Classic-Hosting zu gewähren, hält Host Europe fest – ein Angebot, das für bereits abgewanderte Kunden kaum relevant sein dürfte.
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(mki)
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Oscars 2026: Was die heise‑Leser anders entschieden hätten
Die Oscars sind vergeben – doch wie nah liegen die Entscheidungen der Academy eigentlich am Geschmack des Publikums? Eine Umfrage unter mehr als 6000 heise‑Lesern bietet eine kleine Gegenprobe: Wir ließen unsere Leser über dieselben Nominierten abstimmen, die auch bei der Oscar‑Verleihung zur Wahl standen.
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Die Teilnehmer konnten in 16 Kategorien ihre Favoriten auswählen – vom besten Film über Regie bis zur Kamera, Schnitt oder Musik. Anschließend haben wir das Leser‑Voting mit den tatsächlichen Oscar‑Ergebnissen verglichen. Das Ergebnis: In vielen Kategorien lagen Publikum und Academy erstaunlich nah beieinander.
Ganz deckungsgleich sind die Entscheidungen jedoch nicht. Gewinner des Abends war der Film One Battle After Another, der insgesamt sechs Oscars in den Hauptkategorien Film, Regie, adaptiertes Drehbuch, Schnitt, Casting und Nebendarsteller abräumte. Blood & Sinners war mit 16 Nominierungen gestartet, von denen der Film vier für Hauptdarsteller, Originaldrehbuch, Kamera und Musik mit nach Hause nahm.
In einigen Kategorien wichen die Leser deutlich von der Academy ab – und bei mehreren knappen Rennen verschob sich die Rangfolge sogar, je nachdem, ob man Stimmen von Teilnehmern mitzählt, die die betreffenden Filme nach eigener Aussage gar nicht gesehen hatten. Im Folgenden zeigen wir, wo sich Jury und Publikum einig waren – und wo nicht.
In drei Kategorien wechselte sogar die Pole Position, je nachdem, ob wir Stimmen von Lesern aussortierten, die angaben, die Filme gar nicht gesehen zu haben, für die sie anschließend stimmten. Im Vorfeld hatte es ja für großes Aufsehen gesorgt, dass Mitglieder der Academy für Filme stimmen konnten, die sie gar nicht gesehen hatten. Erst in diesem Jahr bestand die Pflicht, sich alle Filme, für die man stimmen wollte, tatsächlich auch anzusehen.
Welche Filme unsere Leser kannten
Unsere Auswertung beginnt mit der Frage, welche Filme unseren Lesern überhaupt bekannt waren. 35,5 Prozent gaben an, keinen der 15 Filme zu kennen, die in mindestens zwei Kategorien nominiert waren.
Bei den übrigen Filmen spiegelt die Reihenfolge der Bekanntheit ziemlich gut den späteren Wahlerfolg wider.
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| Auswertung: Welche mindestens doppelt nominierten Oscar-Filme haben Sie gesehen? | |
| One Battle After Another | 29,3 % |
| Frankenstein | 25,1 % |
| F1 – The Movie | 24,5 % |
| Blood & Sinners | 22,5 % |
| Avatar: Fire & Ash | 22,4 % |
| KPop Demon Hunters | 19,5 % |
| Bugonia | 11,8 % |
| Marty Supreme | 11,2 % |
| Hamnet | 8,4 % |
| Train Dreams | 4,6 % |
| The Secret Agent | 3,9 % |
| Sentimental Value | 3,9 % |
| Sirat | 2,5 % |
| Ein Einfacher Unfall | 2,1% |
| Blue Moon | 1,8 % |
| Stand: Online-Umfrage vom 13. bis 16. März 2026 unter 6094 Lesern von heise online |
One Battle After Another ist demnach der einzige Film, der von mehr Lesern gesehen wurde als die Titel, die auf Netflix zu sehen sind (Frankenstein, KPop Demon Hunters, Train Dreams). Schlusslicht ist Blue Moon. Er ist in Deutschland noch nicht einmal im Kino angelaufen, trotzdem kennen ihn 1,8 Prozent unserer Leser.
Große Einigkeit von Fachleuten und Publikum
Entsprechend der Bekanntheitszahlen gaben nur sehr wenige Leser überhaupt eine Stimme für den besten internationalen Film ab. Wie auch bei der Academy konnte der norwegische Film Sentimental Value mit 7,1 Prozent die meisten Stimmen holen, obwohl er hierzulande nur in Arthouse-Kinos lief und im Streaming sowie auf Disc noch nicht erhältlich ist. Der brasilianische Beitrag „The Secret Agent“ landete mit 4,8 Prozent auf Platz zwei dahinter. Er ist seit Donnerstag auch im Stream und auf Disc zu haben.
Das größte Einvernehmen herrschte bei den visuellen Effekten: „Avatar: Fire & Ash“ konnte 29,5 Prozent der Leser sowie die Academy überzeugen, F1 folgte weit abgeschlagen mit 12,2 Prozent. Bei Ton und Musik waren sich die Leser und die Academy ebenfalls einig und kürten „Blood & Sinners“ mit 14 Prozent für die beste Musik und F1 mit 22,5 Prozent für den besten Ton zum Sieger – jeweils mit großem Vorsprung vor dem Zweitplatzierten „One Battle After Another“.
Weiterhin große Einigkeit herrschte beim Originaldrehbuch (20,6 Prozent für Blood & Sinners) sowie bei den weiteren Oscars für „One Battle After Another“ in den Kategorien adaptiertes Drehbuch (19,3 Prozent), Casting (21,1 Prozent), Nebendarsteller (27,6 Prozent), Regie (26,4 Prozent) und Film (20,8 Prozent) – der Film konnte Fachleute und Publikum demnach gleichermaßen überzeugen.
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