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Teslas FSD in den Niederlanden zugelassen – nur in den Niederlanden


Die niederländische Regulierungsbehörde RDW (Rijksdienst voor het Wegverkeer, etwa: nationaler Straßenverkehrsdienst) hat zum 10. April 2026 Teslas Technik für autonomes Fahren FSD (Supervised) für den allgemeinen Verkehrsbetrieb zugelassen. Es ist damit das erste europäische Land, in dem die Technik legal auch abseits von Testfahrten eingesetzt werden kann. Die überwachte Version von FSD entspricht dem SAE-Level 2, der Fahrer muss jederzeit die Steuerung des Fahrzeugs übernehmen können. Der RDW weist ausdrücklich darauf hin, dass etwa das Lesen einer Zeitung hinter dem Steuer nicht erlaubt ist.

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Damit endet ein monatelanges Tauziehen mit dem RDW, bei dem Tesla die Behörde mit immer neuen Ankündigungen vor sich hertrieb. Nun melden der RDW selbst und Tesla auf der Plattform X – beide Unternehmen gehören Elon Musk – dass die Zulassung erreicht wurde. Sprach Tesla zuvor noch von 1,6 Millionen Testkilometern auf europäischen Straßen, so werden in der aktuellen Mitteilung gleich „Milliarden Kilometer“ genannt, was vermutlich weltweite Daten meint. Etwa in den USA ist „Full Self Driving“ (FSD) seit Ende 2020 verfügbar, derzeit unter anderem als Abo für 99 US-Dollar im Monat. Was sich Tesla die niederländische Version von FSD kosten lassen wird, ist noch nicht bekannt.

Der RDW nennt als Basis seiner Zulassung den Artikel 39 der Allgemeinen Zulassungsregeln für Fahrzeuge. Demnach können Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als Ausnahme Technologien zulassen, für die es noch keine harmonisierten Regulierungen gibt. Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass FSD Supervised vorerst nur in den Niederlanden zugelassen ist. Ein dort damit ausgestatteter Tesla müsste also wohl beim Überqueren der Landesgrenze FSD deaktivieren. Der RDW weist aber auch darauf hin, dass man der EU und der EU-Kommission gerne beratend zur Seite stehen will. In den USA laufen derzeit Untersuchungen der Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA zu Unfällen mit Teslas Assistenzsystemen.

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(nie)



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Platinen mit rekonfigurierbaren Flüssigmetall-Leiterbahnen für die Entwicklung


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Start-up-Unternehmen Itera kündigt Platinen für elektronische Schaltungen an, deren Leiterbahnen aus Flüssigmetall bestehen. Die Form der Leiterbahnen lässt sich in einem feinen Raster durch Elektrobenetzung (Electrowetting) verändern; das soll weniger als eine Minute dauern. Dadurch können Entwickler die Verschaltung der auf der Platine befestigten Bauelemente und Anschlüsse rasch ändern.

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Weil Itera-Leiterplatten Änderungen an der Verdrahtung der Komponenten ohne mechanische Eingriffe ermöglichen, sollen sie die Entwicklung physischer Schaltungen stark beschleunigen.

Bisher verrät die Itera-Website erst wenige Details. Allerdings verspricht das US-Unternehmen, auch mehrlagige Platinen mit Durchkontatkierungen seien machbar.

Elektrobenetzung bezeichnet das physikalische Phänomen, dass ein elektrisches Feld die Oberflächenspannung mancher Flüssigkeiten beeinflusst. Dadurch wiederum benetzt diese Flüssigkeit je nach elektrischer Feldstärke unterschiedlich große Bereiche einer Oberfläche.

Mehrere Forschungsarbeiten haben in den vergangenen Jahren Elektrobenetzung mit Flüssigmetallen untersucht. Dabei ging es unter anderem um Galliumverbindungen, die etwa auch zur Wärmeübertragung zwischen Prozessoren und Kühlkörpern zum Einsatz kommen.



Winzige Schalter im „Ideal Switch“ von Menlomicro.

(Bild: Menlomicro)

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Eine ebenfalls innovative Alternative zur Umschaltung von Verbindungen hat die Firma Menlomicro als „Ideal Switch“ entwickelt. Das sind Relais in Chip-Bauform, die intern sehr viele winzige Schaltkontakte enthalten. Menlomicro liefert unterschiedliche Varianten beispielsweise für das Schalten relativ hoher Ströme oder von Signalen mit hohen Frequenzen.


(ciw)



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Bundesverkehrsministerium plant Reform der Autobahn GmbH


Die Finanzierung der bundeseigenen Autobahn GmbH soll gestärkt werden. Dazu plant das Bundesverkehrsministerium eine Reform. So soll die Autobahn GmbH künftig Kredite aufnehmen und dadurch ihre finanziellen Spielräume erweitern können. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Verkehrsministerium will damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen.

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Bisher erfolgt die Finanzierung der Autobahn GmbH aus dem Bundeshaushalt. Damit ist die Gesellschaft aber immer von der jeweiligen Kassenlage abhängig. Im Gesetzentwurf heißt es, die Straße werde auch künftig der Verkehrsträger mit der mit Abstand größten Verkehrsleistung bleiben. Dafür brauche sie eine „verlässliche und nachhaltige“ Finanzierung.

Geplant ist nun ein Drei-Säulen-Modell aus Haushaltsmitteln, Nutzerfinanzierung und privatem Kapital. Die Autobahn GmbH soll „begrenzt kreditfähig“ werden – das bedeutet, sie soll künftig Kredite aufnehmen und Anleihen begeben können. Damit sollen die Finanzierungsmöglichkeiten der Autobahn GmbH erweitert werden. Zudem soll künftig ein wesentlicher Teil der Einnahmen der Lkw-Maut an die Autobahn GmbH gehen. Geplant ist ein Volumen von rund fünf Milliarden Euro. Die neue Finanzarchitektur soll Anfang 2028 umgesetzt werden.

In den vergangenen Jahren seien die Investitionen in die Bundesfernstraßen zwar kontinuierlich gesteigert worden, heißt es im Gesetzentwurf. „Trotzdem bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen, um den zunehmenden Sanierungsbedarf aufzulösen.“ In den kommenden Jahren müssen viele marode Brücken saniert und Straßen repariert werden. Für den Aus- und Neubau von Autobahnen sieht das Bundesverkehrsministerium Milliarden-Finanzlücken.

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„Sollte das Gesetz das Kabinett passieren, muss klar sein, dass Kredite nicht für den Bau neuer Autobahnen verpulvert werden“, sagte Verena Graichen, Geschäftsführerin Politik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Vielmehr müsse die Verwendung der Mittel auf den Erhalt von Brücken und Straßen im Gesetz festgeschrieben werden. „Nur so kann das Gesetz in Einklang mit dem Natur- und Klimaschutz stehen.“

Graichen kritisierte, dass Finanzierungsplanungen der Fernstraßen zukünftig von der Autobahn GmbH und nicht mehr vom Bundesverkehrsministerium durchgeführt werden sollten. „Durch eine solche Verschiebung in den privatrechtlichen Bereich würden die Planungen staatlicher Kontrolle entzogen und Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung massiv reduziert.“

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(fpi)



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Überwachung: China testet polizeiliche KI-Brillen mit Gesichtserkennung


Die Polizei der chinesischen Hafenmetropole Tianjin testet Smart Glasses mit KI-Erkennungssystemen. Laut dem staatlichen Nachrichtenportal China Daily handelt es sich um die ersten speziell für den Polizeieinsatz entwickelten Smart Glasses des Landes. Software und Hardware seien vollständig von der heimischen Industrie entwickelt worden.

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Mussten sich Polizisten früher vor allem auf ihre eigene Beobachtung stützen, würden Smart Glasses heute bereits in Bereichen wie Verkehrsmanagement, Streifendienst und der Suche nach vermissten Personen eingesetzt, heißt es in dem Bericht. Die Smart Glasses wiegen laut dem Bericht etwa 40 Gramm und ermöglichen eine Akkulaufzeit von bis zu zwei Stunden im durchgehenden Einsatz. Dies sei lang genug für eine gewöhnliche Streife.

Die Smart Glasses seien mit Kameras sowie KI-Erkennungssystemen ausgestattet und mit einer vernetzten Plattform verbunden. Damit ließen sich Objekte, Nummernschilder und Personen erfassen sowie Identitäts- und Informationsabfragen direkt vor Ort durchführen. Dank Echtzeitabgleich großer Datenmengen könnten Behörden Auffälligkeiten frühzeitig erkennen. Die Erkennungsgenauigkeit soll bei über 95 Prozent liegen, wobei Daten innerhalb von Millisekunden erfasst und Ergebnisse schneller als ein Wimpernschlag zurückgeliefert werden könnten.

Die Initiative reiht sich in einen größeren Vorstoß ein, den der Bericht als „Smart Policing“ beschreibt. Sicherheitsbehörden sollen dabei mithilfe moderner Technologie aufgerüstet und effizienter gemacht werden. Dazu zählen neben Smart Glasses auch weitere Systeme. Als Beispiel nennt der Bericht die Stadt Chengdu, wo humanoide Roboter, Roboterhunde und Smart Glasses in ein „Präventions- und Kontrollsystem“ aus Luft, Boden und einzelnen Einsatzkräften integriert worden seien.

Überwachungskameras, häufig mit Gesichtserkennung, decken in China bereits viele städtische Gebiete und öffentliche Verkehrssysteme ab und reichen zunehmend bis in ländliche Regionen. Smart Glasses verlagern diese Infrastruktur nun ins Sichtfeld einzelner Polizisten und verknüpfen sie in Echtzeit mit konkreten Begegnungen auf der Straße.

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Im Westen beginnt unterdessen die Debatte über die Auswirkungen von Smart Glasses im öffentlichen Leben: Hier geht es weniger um staatliche Polizeisysteme als um die Frage, was passiert, wenn kamerabestückte Smart Glasses massentauglich und womöglich mit Gesichtserkennung ausgestattet werden. Eine Rechtsprofessorin sieht im deutschen Strafrecht Lücken beim Umgang mit Smart Glasses, während Bürgerrechtler vor dem Einsatz von Gesichtserkennung warnen.

Wie rasch sich Verbrauchertechnik in Richtung behördlichen Einsatzes verschieben kann, zeigen Berichte aus den USA. Dort sollen ICE-Beamte bei Einsätzen bereits Smart Glasses für Aufnahmen getragen haben. Zudem solle die zuständige Behörde erwägen, eigene Brillen mit Gesichtserkennung in Auftrag zu geben.


(tobe)



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