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Top 10: Die beste Wärmebildkamera im Test – gut für Heim & Hobby ab 149 Euro
Wärmebildkameras helfen, Wärmebrücken und versteckte Tiere aufzuspüren. Wir stellen günstige Modelle für den Heimgebrauch vor.
Wärmebildkameras sind längst nicht mehr nur etwas für Profis aus Feuerwehr, Militär oder Industrie. Zunehmend finden sie auch im Alltag Verwendung – etwa bei der Haussanierung, auf der Jagd, beim Camping oder zur Überprüfung elektronischer Geräte. Die Technik macht Wärmestrahlung sichtbar und hilft dabei, Energieverluste im Gebäude aufzudecken oder Tiere in der Dunkelheit zu erkennen.
Die Unterschiede zwischen preiswerten Einsteigermodellen und hochpreisigen Profikameras sind dabei oftmals erheblich. Faktoren wie Bildauflösung, Temperaturgenauigkeit, Reichweite und Zusatzfunktionen variieren deutlich. Wir erklären, worauf es beim Kauf ankommt, und zeigen die besten günstigen Wärmebildkameras.
Anmerkung: Die hier vorgestellten Modelle richten sich an Amateure und Heimwerker – eine exakte Kalibrierung ist teilweise nicht möglich oder nur im Autokalibrierungsmodus. Für professionelle Anwendungen eignen sich eher teurere Modelle, die nicht Gegenstand dieser Bestenliste sind.
Welche Wärmebildkamera ist die beste?
Anmerkung: Beim Direktkauf über asiatische Plattformen oder Hersteller in China greifen weder EU-Gewährleistungsrechte noch der übliche Käuferschutz. Reklamationen lassen sich schwer durchsetzen. Deshalb sollte man nur mit sicheren Zahlungsarten (Kreditkarte, Paypal) bestellen und die Garantie- sowie Rückgabebedingungen genau prüfen.
Wie wichtig ist die Auflösung wirklich?
Die Auflösung gehört zu den entscheidenden Faktoren. Einsteigergeräte bieten meist 80 × 60 oder 160 × 120 Pixel. Das ist ausreichend für einfache Temperaturprüfungen im Haushalt, etwa zur Kontrolle von Heizkörpern oder zum Aufspüren undichter Fenster. Für größere Distanzen, wie bei der Jagd oder der Gebäudethermografie, empfiehlt sich dagegen mindestens 320 × 240 Pixel. Profimodelle erreichen 640 × 480 Pixel oder mehr, das ist ausreichend für das Einsatzfeld eines Handwerkers.
Wichtig: Anders als bei Digitalkameras lassen sich Wärmebilder nicht verlustfrei hochskalieren. Eine zu geringe Auflösung führt dazu, dass Objekte verschwimmen und wichtige Details verloren gehen.
Welchen Temperaturbereich benötige ich?
Nicht jede Wärmebildkamera deckt denselben Temperaturbereich ab. Für Heimwerker genügt größtenteils ein Bereich von –20 bis 250 °C. Für industrielle Anwendungen – etwa bei der Inspektion von Maschinen – sind hingegen Bereiche bis 650 °C oder höher erforderlich.
Ebenso wichtig ist die thermische Empfindlichkeit (NETD, Noise Equivalent Temperature Difference). Sie bestimmt, ab welcher Temperaturdifferenz die Kamera Unterschiede darstellen kann. Werte von ≤ 0,1 °C gelten als gut, Profimodelle erreichen sogar ≤ 0,05 °C.
Welches Sichtfeld ist ideal?
Das Sichtfeld (Field of View, FOV) bestimmt, wie viel Umgebung eine Wärmebildkamera erfasst. Ein großer Bildwinkel von 90 bis 120 Grad eignet sich besonders für enge Räume oder wenn schnell größere Flächen untersucht werden sollen – etwa in der Gebäudethermografie oder bei Heizungsprüfungen. Wärmebrücken und undichte Stellen lassen sich so direkt auf einen Blick erkennen.
Für Distanzbeobachtungen empfiehlt sich dagegen ein engeres Sichtfeld zwischen 15 und 40 Grad. Damit steigt die Reichweite, und Objekte erscheinen klarer – etwa Wildtiere in der Nacht oder feine technische Details. Einige Modelle verfügen über Zoomfunktionen oder wechselbare Objektive, wodurch sich das Einsatzspektrum deutlich erweitert. Profi-Geräte kombinieren teils Weitwinkel- und Teleobjektive, was für flexible Anwendungen sorgt, den Preis aber spürbar erhöht.
Warum sind Display und Bedienung entscheidend?
Ein gutes Display erleichtert die Interpretation der Wärmebilder erheblich. Wichtig sind eine helle, kontrastreiche Darstellung und eine intuitive Menüführung. Viele Modelle bieten zudem verschiedene Farbpaletten – etwa „Iron“, „Rainbow“ oder Schwarzweiß –, die je nach Einsatzzweck Vorteile haben. Praktisch ist auch ein schneller Zugriff auf Fotos und Videos, insbesondere wenn die Aufnahmen später dokumentiert werden sollen.
Welche Rolle spielen Speicher und Schnittstellen?
Nahezu alle Geräte speichern Fotos, viele unterstützen auch Videoaufnahmen. Schnittstellen wie WLAN, Bluetooth oder ein USB-C-Anschluss sind besonders interessant, da sie eine direkte Übertragung aufs Smartphone oder in die Cloud ermöglichen. Einige Hersteller liefern begleitende Apps, die zusätzliche Analysefunktionen bereitstellen. Gerade im professionellen Einsatz erleichtert dies eine saubere und standardisierte Dokumentation.
Wie robust und ausdauernd sollte eine Wärmebildkamera sein?
Da Wärmebildkameras häufig im Freien oder in anspruchsvoller Umgebung genutzt werden, ist die Robustheit entscheidend. Empfehlenswert sind Geräte mit Staub- und Spritzwasserschutz nach IP54 oder höher. Gummierte Gehäuse erhöhen die Stoßfestigkeit. Die Akkulaufzeit variiert je nach Modell zwischen zwei und acht Stunden. Für längere Einsätze ist ein austauschbarer Li-Ionen-Akku oder die Möglichkeit zum Nachladen via USB-C-Anschluss sinnvoll.
Was kosten Wärmebildkameras?
- Unter 300 Euro: Vor allem einfache Smartphone-Adapter, die sich für Hobbyzwecke und gelegentliche Kontrollen eignen, sowie preiswerte Handheld-Modelle.
- 300 bis 1000 Euro: Solide Handgeräte mit brauchbarer Auflösung, ideal für Hausbesitzer oder den Outdoor-Einsatz.
- Über 1000 Euro: Hochwertige Profikameras mit hoher Auflösung, großem Temperaturbereich und zahlreichen Zusatzfunktionen – vorwiegend interessant für Energieberater, Handwerker oder ambitionierte Jäger.
Sind Smartphone-Adapter eine Alternative?
Für den Einstieg eignen sich Adapter, die per USB-C oder Lightning direkt an ein Android-Smartphone oder iPhone angeschlossen werden. Diese kompakten Lösungen nutzen die Rechenleistung und den Bildschirm des Handys und sind besonders handlich.
Die Vorteile liegen in niedrigen Kosten, kleinem Format und einfacher Bedienung über eine App. Zudem lassen sich Bilder und Videos direkt auf dem Smartphone speichern und sofort teilen. Nachteile sind die Abhängigkeit vom Handy-Akku, eine geringere Robustheit, eingeschränkte thermische Empfindlichkeit und in der Regel ein fixes Sichtfeld ohne Wechseloption.
Modelle von Flir, Hikmicro, Thermal Master oder Seek Thermal sind ab etwa 200 Euro erhältlich. Sie bieten Auflösungen von 80 × 60 bis 206 × 156 Pixeln. Für einfache Aufgaben – etwa die Überprüfung einer Fußbodenheizung, das Auffinden undichter Fenster oder die Kontrolle von Elektrogeräten – reicht das aus.
Für gelegentliche Checks sind solche Adapter daher eine interessante Lösung. Wer jedoch regelmäßig im Außenbereich arbeitet oder Tiere bei Nacht über größere Distanzen beobachten möchte, stößt schnell an Grenzen und sollte besser zu einem eigenständigen Handgerät greifen.
Fazit
Welche Wärmebildkamera die richtige ist, hängt stark vom Einsatzzweck ab. Für schnelle Kontrollen am Haus reicht oft ein günstiges Modell mit niedriger Auflösung. Wer dagegen Wildtiere auf Distanz beobachten oder eine präzise Gebäudethermografie durchführen möchte, benötigt mehr Pixel, höhere Empfindlichkeit und zusätzliche Funktionen. Ebenso wichtig sind Robustheit, Bedienkomfort und Konnektivität. Kurz gesagt: Vor dem Kauf genau den Verwendungszweck klären – das spart Kosten und beugt Enttäuschungen vor.
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Die Polizei im Nacken: Bayern jagt Verkehrsrowdys mit „Action-Cam“
Pünktlich zum Start der Motorradsaison, in der Kurvenstrecken in den Mittelgebirgen wieder tausende Zweiradfahrer anlocken, rüstet die bayerische Polizei technisch auf. An der B47 bei Amorbach, einer bei Anwohnern und Touristen gleichermaßen für ihre Lärmbelastung berüchtigten Route, präsentierte Innenstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU) am Donnerstag das neueste Einsatzwerkzeug des Polizeipräsidiums Unterfranken: das Action-Kamera-System (AKS). Was für Hobby-Blogger und Urlauber ein nettes Gadget zur Dokumentation der eigenen Tour ist, wird in den Händen der Beamten zur Waffe gegen Verkehrsverstöße.
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Das Projekt setzt laut dem bayerischen Innenministerium auf Diskretion und Unmittelbarkeit. Ein ziviles Polizeimotorrad auf Basis der BMW S 1000 XR mischt sich unter den fließenden Verkehr. Darauf sitzen geschulte Beamte, die ein Auge für riskante Fahrmanöver und manipulierte Auspuffanlagen haben sollen. Bei Verstößen aktiviert der nicht als solcher erkennbare Polizist eine angebrachte GoPro-Kamera. Die Aufzeichnung läuft ab diesem Moment kontinuierlich mit und dokumentiert das gesamte Fahrverhalten des Verdächtigen, bis er gestoppt wird.
Damit soll das System ein lückenloses digitales Protokoll liefern, das im späteren Gerichtsverfahren als objektives Beweismittel dienen könnte. Kirchner zufolge hat sich die Technik in mehrjährigen Testphasen bewährt. Sie führe zu einer deutlich realistischeren Beurteilung der Situation durch die Justiz.
Beweissicherung vs. informationelle Selbstbestimmung
Doch wo Kameras im öffentlichen Raum zum Einsatz kommen, ist die Debatte über den Datenschutz und die Verhältnismäßigkeit nicht weit. Die bayerische Polizei betont zwar, dass die Kamera erst bei einem konkreten Verdacht eingeschaltet wird. Dennoch bewegt sich das System in einem sensiblen Bereich der permanenten Überwachungsmöglichkeit.
Kritiker geben zu bedenken, dass die Grenzen zwischen einer anlassbezogenen Aufnahme und einer verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung auf dem Asphalt verschwimmen könnten. Die Polizei hebt auch den „verkehrserzieherischen Effekt“ hervor: Dem Fahrer wird das Fehlverhalten direkt bei der Kontrolle auf dem Display bildlich vor Augen geführt. Doch für Datenschützer kommt die Einführung solcher Systeme einem weiteren Puzzlestück auf dem Weg zum gläsernen Fahrer gleich.
Die rechtlichen Hürden für solches Dashcam-Material sind in Deutschland traditionell hoch. Grundsätzlich kollidiert die permanente Aufzeichnung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Private Dashcams dürfen daher oft nur kurzzeitige, anlassbezogene Aufnahmen erstellen. Auch die Polizei muss sicherstellen, dass AKS strengen rechtsstaatlichen Vorgaben folgt.
Ein Beweisverwertungsverbot droht, wenn Aufnahmen ohne hinreichenden Tatverdacht oder unter Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips entstanden sind. Die bayerische Lösung versucht, diesen Spagat hinzubekommen, indem die Beamten die Aufnahme manuell starten. Das soll den Eingriff in die Grundrechte unbeteiligter Dritter minimieren.
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Hohe Investitionen für die Verkehrssicherheit
Die Kosten für ein AKS-Motorrad von BMW sind mit rund 48.000 Euro beachtlich. Allein das Kamerasystem schlägt dabei mit etwa 10.000 Euro zu Buche. Die Politik rechtfertigt diesen finanziellen Aufwand mit der Notwendigkeit, die Unfallzahlen zu senken. Allein im Jahr 2025 wurden in Bayern über 5170 Motorradfahrer verletzt, 96 Unfälle endeten tödlich. Das AKS-Motorrad soll dabei helfen, „Rowdys“ aus dem Verkehr zu ziehen. Diese gefährden durch riskante Überholmanöver oder illegale Umbauten an der Maschine nicht nur sich selbst und Dritte, sondern sorgen auch für eine massive Lärmbelästigung.
Kirchner hob zugleich hervor, dass Politik und Polizei keine pauschale Kriminalisierung aller Biker anstrebten. Vielmehr gehe es darum, durch gezielte Einzelmaßnahmen harte Sanktionen wie Beschlagnahmungen oder Fahrverbote durchzusetzen, ohne die rücksichtsvolle Mehrheit durch Streckensperrungen zu bestrafen.
(mma)
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Gehirn-Computer-Schnittstellen: Zwischen Durchbruch und ethischem Dilemma
Gedanken lesen, speichern, zurückspielen – was klingt wie Science-Fiction, ist in ersten Anwendungen bereits Realität. Brain-Computer-Interfaces, kurz BCIs, können Gehirnsignale auslesen, in digitale Daten übersetzen und in das Gehirn zurückspielen. Gelähmte Patientinnen und Patienten bedienen damit virtuelle Tastaturen allein durch die Kraft ihrer Gedanken. Menschen, die vollständig eingeschlossen in ihrem Körper gefangen waren, können plötzlich wieder kommunizieren.
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Der Pathologe Dr. Jochen Lennerz hat diese Entwicklungen auf dem Digital Health Innovation Forum des Hasso-Plattner-Instituts eindrücklich beschrieben und zugleich unmissverständlich vor den Folgen gewarnt. Denn die Technologie wirft Fragen auf, für die Gesellschaft, Politik und Regulatorik bisher kaum Antworten haben. „Wenn man den Begriff funktional definiert: beispielsweise als Steuerung eines Cursors oder einer Auswahlbewegung, dann sind solche Anwendungen bereits heute möglich“, sagte Lennerz gegenüber heise online.
Lennerz zufolge könnten BCIs nicht nur therapeutische Chancen bieten, sondern das Verhältnis zwischen Mensch und Technologie grundlegend verändern. Perspektivisch sei es denkbar, Erfahrungen direkt zu teilen oder Wahrnehmungen auszulesen. Damit rücke die Technologie in die Nähe dessen, was bisher als Science-Fiction galt. „Das Potenzial der Technologie ist deutlich größer als der aktuelle Stand, aber wir befinden uns noch in einer frühen Entwicklungsphase“, sagte Lennerz.
Lennerz zufolge ließen sich Szenarien denken, in denen Soldaten Drohnen oder robotische Systeme direkt per Gedanken steuern. Ebenso könne es möglich werden, visuelle Informationen aus dem Gehirn zu extrahieren – also Wahrnehmungen zu analysieren, die dem Menschen selbst womöglich gar nicht bewusst seien.
Damit könnten sich neue Formen militärischer Aufklärung und Steuerung ergeben, die weit über heutige Technologien hinausgingen. BCIs würden nicht nur verlorene Fähigkeiten wiederherstellen, sondern könnten auch menschliche Leistungsfähigkeit gezielt erweitern. Daraus könnte sich ein globaler Wettbewerb entwickeln, bei dem Staaten versuchten, sich frühzeitig Zugriff auf diese Technologien zu sichern.
Rohdaten erhalten viele Informationen
Ein besonders sensibles Feld sei dabei der Umgang mit Hirndaten. Anders als klassische medizinische Daten enthielten sogenannte Neurodaten potenziell weit mehr Informationen, als aktuell genutzt werde. Systeme griffen oft nur auf einen kleinen Teil zu – etwa zur Steuerung eines Cursors. „Dabei enthalten die Rohdaten häufig deutlich mehr Information, als für die jeweilige Anwendung genutzt wird […] Diese latente Information wirft Fragen zur Sekundärnutzung auf, weil nicht immer klar ist, welche Inhalte potenziell aus den Daten abgeleitet werden könnten.“
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„Ein weiterer offener Punkt betrifft“ laut Lennerz „den Datenschutz über den Tod hinaus.“ Hirndaten gelten als hochpersönlich. Nach geltendem Datenschutzrecht erlischt der unmittelbare Schutz personenbezogener Daten mit dem Tod, während spezifische Regelungen für neurobezogene Daten bislang fehlen. Dadurch entsteht eine rechtliche Grauzone, in der insbesondere Nutzung, Weitergabe und sekundäre Auswertung solcher Daten unklar bleiben.
Auch auf individueller Ebene zeigten sich Risiken. In einem Fall habe eine Patientin nach der Implantation eines solchen Systems eine starke emotionale Bindung an das Gerät entwickelt. Nach dessen Entfernung habe sie von einem massiven Verlustgefühl berichtet.
„Tendenz, Probleme mit Technik zu lösen“
Der Chemnitzer Psychologieprofessor Bertolt Meyer, der selbst eine bionische Prothese trägt, ordnete BCIs in der Anhörung des Deutschen Ethikrats „Neue Neurotechnologien – Ethik, Recht und Gesellschaft“ als sogenannte „Human Augmentation Technologies“ ein, die zu den invasiven gerätebasierten Technologien zur Erweiterung menschlicher Fähigkeiten zählen. Als Beispiel zeigte er unter anderem Neuralinks Pong-spielenden Affen. Die gesellschaftliche Akzeptanz hänge entscheidend davon ab, ob eine Technologie zur Wiederherstellung von Fähigkeiten oder der Leistungssteigerung diene. Hinzu kommt das Risiko der Stigmatisierung und eine zunehmende Tendenz, gesellschaftliche Probleme primär mit Technik lösen zu wollen.
Warnung vor Nutzungsdruck bei Neurotechnologien
Zudem warnte Dr. med. Philipp Kellmeyer, Juniorprofessor für Responsible AI und Digital Health an der Universität Mannheim, in der Anhörung vor neuen Formen von Nutzungsdruck, Selbstmodifikation und einer wachsenden Abhängigkeit durch verbraucherorientierte Neurotechnologien. Er plädiert dafür, mentale Integrität als eigenständiges Schutzgut ernst zu nehmen und partizipative Verfahren systematisch in Entwicklungs- und Regulierungsprozesse zu integrieren. Kellmeyer und weitere Forscher haben zudem ein Moratorium gefordert: keine implantierbaren nicht-medizinischen BCIs, solange deren Wirkung auf den menschlichen Geist nicht hinreichend verstanden sei. Der an der Forderung nach dem Moratorium beteiligte Rechtswissenschaftler Dr. Christoph Bublitz von der Universität Hamburg, wies auch auf unbeantwortete Fragen zu den psychischen Auswirkungen und der Gedankenfreiheit hin.
Besonders kritisch sei die mögliche militärische Nutzung. Laut Prof. Marcello Ienca, Professor für Ethik der Künstlichen Intelligenz und Neurowissenschaften an der TU München, wurden erste BCIs in den 1970er und 1980er Jahren ursprünglich für militärische Zwecke entwickelt. Ienca zufolge baut China seit 2023 spezialisierte Strukturen für kognitive Kriegsführung auf, zu denen auch Neurotechnologien gehören.
Wettbewerber arbeiten zusammen
Auch die Rolle großer Industrieakteure wie Neuralink, dessen BCI bereits bei über einem Dutzend Menschen implantiert wurde (Ende Januar 2026 waren es 21 Personen), ordnet Lennerz auf Nachfrage ein. „Neuralink ist, wie die anderen Industrieakteure, Teil unserer Collaborative Community.“ Dort arbeiteten Wettbewerber bewusst zusammen, um gemeinsame Grundlagen zu schaffen, „weil sie erkennen, dass bestimmte Herausforderungen gemeinsam leichter zu lösen sind.“
Lennerz zufolge könnten Brain-Computer-Interfaces zu einer der prägendsten Technologien des 21. Jahrhunderts werden – mit Auswirkungen weit über die Medizin hinaus. Die entscheidende Frage sei nicht mehr, ob sie kommen, sondern wie ihre Nutzung gestaltet, reguliert und kontrolliert wird.
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(mack)
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Aus für Chatkontrolle: Brüssel macht Tempo für Dauerlösung
Nach dem Aus für die „freiwillige Chatkontrolle“ am Donnerstag im EU-Parlament fordern die Befürworter eine Alternative. Während sich die Augen in Brüssel nun auf die festgefahrenen Verhandlungen über eine dauerhafte gesetzliche Grundlage richten, bringt der deutsche Bundeskanzler eine Lösung auf nationaler Ebene ins Spiel.
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Als „freiwillige Chatkontrolle“ wird die Praxis von Unternehmen wie Meta oder Google bezeichnet, die über ihre Plattform laufende Kommunikation automatisch auf Darstellungen von Kindesmissbrauch zu prüfen. Weil die Praxis aber gegen EU-Datenschutzregeln verstößt, gibt es dafür befristete Ausnahmeregelungen. Nachdem das EU-Parlament eine erneute Verlängerung am Donnerstag endgültig abgelehnt hatte, läuft die derzeit gültige Ausnahme mit dem 3. April ab.
Ab Ostern ist Schluss
Damit dürfen soziale Netzwerke und Messenger ab dem Osterwochenende auf ihren Plattformen nicht mehr automatisch nach Missbrauchsdarstellungen suchen, weil sie sonst gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Auch die Unternehmen hatten sich für eine weitere Verlängerung ausgesprochen, um die Suche fortsetzen zu können.
Dabei sind sich alle Beteiligten grundsätzlich einig, dass die Ermittlung von Kinderpornografie auf den Plattformen möglich sein muss. Umstritten ist, wie weit die Befugnisse für Unternehmen und staatliche Behörden gehen dürfen. Die EU-Kommission war dafür, die weitreichende Ausnahmeregelung zu verstetigen oder zumindest zu verlängern.
Das Parlament hingegen besteht auf klaren rechtlichen Schranken zum Schutz der Bürgerrechte. „Jahrelang wurden die privaten Nachrichten von unschuldigen Bürgern unter dem Vorwand des Kinderschutzes gescannt, ohne angemessene Ergebnisse zu liefern“, sagte die tschechische Abgeordnete Markéta Gregorová (Piraten) am Donnerstag. „Es ist an der Zeit, dieser ineffektiven und unverhältnismäßigen Ausnahmeregelung von den Datenschutzvorschriften ein Ende zu setzen.“
„Gesetzeslücke schließen“
Die EU-Kommission bedauerte die Entscheidung des Parlaments. „Wir haben wiederholt betont, wie wichtig es unserer Ansicht nach ist, das aktuelle Schutzniveau zu erhalten“, sagte eine Sprecherin. „Wir haben es jetzt mit einer Gesetzeslücke zu tun und müssen uns nach alternativen Lösungen umsehen.“
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Damit richtet sich der Blick auf die festgefahrenen Verhandlungen um eine grundsätzliche Lösung. Die Befürworter wollen hier jetzt Tempo machen. „Wir hoffen, so rasch wie möglich eine Einigung mit dem Parlament zu erzielen, um die durch die Gesetzeslücke entstehenden negativen Auswirkungen zu begrenzen“, teilte eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft mit.
Wie genau es jetzt weitergeht, konnte die Kommission auf Nachfrage kurzfristig noch nicht sagen. Doch auch sie setzt jetzt auf einen Durchbruch in den Verhandlungen über eine gesetzliche Regelung. „Die Kommission fordert die beteiligten Gesetzgeber auf, jetzt dringend eine Einigung über eine langfristige Lösung zu finden“, sagte die Sprecherin.
Merz: „Schwerer Rückschlag“
Unterdessen bringt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der zu den Befürwortern einer weiteren Ausnahmeregelung gehört, eine deutsche Lösung ins Spiel. Die Entscheidung des Parlaments sei „ein schwerer Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“, sagte der CDU-Vorsitzende in Berlin. Man werde sich bemühen, nun auf nationaler Ebene eine Lösung zu finden. Wie die aussehen könnte, sagte der Kanzler nicht.
Die EU-Kommission hatte ursprünglich 2022 vorgeschlagen, die Kontrollen verpflichtend zu machen. Das scheiterte im Parlament und im Rat auch am Widerstand der deutschen Bundesregierung. Die Ausnahmeregelung für die Plattformen gibt es seit 2021, sie wurde bereits einmal verlängert. Diese endet an Ostern – nach der Ablehnung der Verlängerung gibt es keine Aussicht mehr auf eine Einigung in letzter Minute.
(vbr)
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