Künstliche Intelligenz
Urteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen
Im Streit um Nutzungsentgelte muss der Facebook-Mutterkonzern Meta der Deutschen Telekom einem Urteil zufolge rund 30 Millionen Euro zahlen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht bestätigte eine Entscheidung des Kölner Landgerichts, dass die Zahlungspflicht Anfang 2024 auf rund 20 Millionen Euro festgelegt hatte. Da es in dem Berufungsverfahren um einen längeren Zeitraum ging, soll Meta nun rund 30 Millionen Euro zahlen (VI-6 U 3/24).
Weiterlesen nach der Anzeige
Meta hatte den Bonner Konzern jahrelang für den Transport von Daten bezahlt – Internetnutzer haben über das Telekom-Netz Zugriff auf die Online-Dienste von Facebook, Instagram & WhatsApp bekommen. 2021 stellte Meta diese Zahlungen ein und die Telekom zog vor Gericht. Die Daten übermittelte sie weiter.
Das Düsseldorfer OLG entschied, dass die Telekom von der Meta-Tochter Edge Network zu Recht die Vergütung erbrachter Leistungen verlange. Die Meta-Tochter hatte argumentiert, dass es gar keinen rechtsgültigen Vertrag samt Zahlungspflicht gebe, etwa weil die Telekom gegenüber Meta gar keine Leistung erbringe, sondern gegenüber den Telekom-Endkunden, welche die Datenübermittlung ja veranlassten. Die Telekom erfülle bei der Datenübermittlung nur vertragliche Verpflichtungen gegenüber Endkunden.
Harsche Vorwürfe von beiden Seiten
In dem Rechtsstreit hatten sich beide Seiten vorgeworfen, marktbeherrschend zu sein und ihre Positionen kartellrechtswidrig zu missbrauchen. Mit Blick auf die Telekom ließ das Gericht diesen Vorwurf in dem Verfahren aber nicht gelten. Vielmehr verfüge die Meta-Tochter über eine erhebliche Gegenmacht, die ein Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung in diesem Fall ausschließe, befanden die Richter. So hätte Edge Network die Datenübertragung an den Netzbetreiber Telekom beenden und die Daten stattdessen über Telekom-Konkurrenten leiten können, so die Kammer.
Dass die Telekom bis 2020 im kleinen Rahmen Geld von Meta bekommen hat, ist gewissermaßen ein historischer Sonderfall – andere Netzbetreiber wie Vodafone bezahlt die Facebook-Mutter nicht. Der finanzielle Betrag, den die Telekom einfordert, spielt in der juristischen Auseinandersetzung letztlich nur eine Nebenrolle. Viel wichtiger ist dem Unternehmen die gerichtliche Feststellung, dass der Netzbetreiber einen grundsätzlichen Zahlungsanspruch hat.
Eine Telekom-Sprecherin sagte, man nehme das Urteil zur Kenntnis. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass der Transport von Datenverkehr von Meta durch unser Netz eine werthaltige Leistung darstellt.“
„Fair Share“-Debatte
Weiterlesen nach der Anzeige
Der Rechtsstreit zwischen der Telekom und Meta ist eine Facette der „fair share“-Debatte: Die großen europäischen Netzbetreiber fordern seit langem, dass große amerikanische Technologieunternehmen ihren „fairen Anteil“ an den Kosten von Übertragungsnetzen haben, schließlich sei der Betrieb der Netze teuer und ohne die Netze könnten „Big Techs“ wie Amazon, Google und Meta kein großes Geschäft machen mit ihren europäischen Kunden.
Mit der „fair share“-Forderung stoßen die Chefs europäischer Telekommunikationskonzerne aber immer wieder auf Granit, wesentlichen Rückhalt aus Europas Politik bekommen sie nicht. Die US-Technologieriesen argumentieren, dass die Nachfrage von Privatleuten nach Internetverträgen nur ihretwegen so hoch sei und davon auch die Netzbetreiber profitierten.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Passwörter raus aus der US-Cloud – aber wohin? | c’t uplink
Es ist ein Interessenkonflikt: Passwortmanager vereinfachen das Leben, weil man mit ihnen mehrere Konten mit jeweils eigenen und sicheren Passwörtern mehr oder weniger komfortabel verwalten kann. So kann man hunderte Passwörter einsetzen, ohne sich die alle merken zu müssen. Zugleich ist der Passwortmanager aber eine sehr attraktive Angriffsfläche – das gilt insbesondere für Online-Passwortmanager, die Passwörter über einen Server zwischen mehreren Endgeräten synchronisieren.
Weiterlesen nach der Anzeige

Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
Dieser Datenschatz erweckt auch das Interesse von Behörden. Populäre Passwortmanager – Bitwarden, LastPass, Dashlane – kommen aus den USA oder werden von dortigen Firmen entwickelt. US-Behörden könnten deshalb mit Verweis auf Cloud Act und Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) Zugriff auf die Daten verlangen. Eine aktuelle Untersuchung der ETH Zürich zeigte zudem, dass trotz Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unter bestimmten Bedingungen Passwörter abgreifbar sein können – etwa wenn der Server manipuliert wird.
Manch einer wird sich daher fragen, ob man die eigenen Passwörter nicht vielleicht in souveränere Gefilde umzieht. Welche Alternativen es gibt und wie sinnvoll die sind, diskutieren die c’t-Redakteure Jan Schüßler und Niklas Dierking in der neuen Folge von c’t uplink mit Moderator Keywan Tonekaboni.
Jan Schüßler hat fünf Passwortmanager getestet, die entweder aus Europa stammen und/oder Open Source sind – sowohl cloud-basierte Dienste als auch lokale Lösungen wie KeepassXC/KeepassDX. Niklas Dierking hat Passbolt auf einem eigenen Server installiert und ordnet die Erfahrung im Vergleich zu VaultWarden ein.
Die drei c’t-Redakteure vergleichen Komfort, Kosten und Sicherheitskonzepte der verschiedenen Alternativen. Außerdem gibt das Team praktische Tipps für den Umstieg von einem Passwortmanager zum anderen, erklärt Synchronisierungswege über Syncthing oder Nextcloud und warnt vor typischen Stolperfallen bei der Migration.
Zu Gast im Studio: Niklas Dierking und Jan Schüßler
Host: Keywan Tonekaboni
Produktion: Tobias Reimer
Weiterlesen nach der Anzeige
► Unsere Artikel zu Custom-ROMs lesen Sie bei heise+ (€):
► Passwortmanager: Gute Gründe für europäische Clouds oder Self Hosting
► Fünf Open-Source-Passwortmanager im Vergleich
► Passbolt: Den europäischen Open-Source-Passwortmanager selbst hosten
► Anleitung: Von LastPass zum Passwortmanager KeePassXC wechseln
► Raspberry Pi als zentralen Backup-Server mit Syncthing einrichten: Teil 1 + Teil 2
► Anleitung: Raspberry Pi als Passwort-Server einrichten
Im Newsletter c’t Open Source Spotlight ordnen Keywan und Niklas aktuelle Entwicklungen rund um freie Software ein und stellen innovative Open-Source-Anwendungen vor. Jetzt anmelden und an jedem zweiten Freitag eine neue Ausgabe erhalten.
c’t Open Source Spotlight abonnieren
Innovative Software, spannende Projekte: Erweitern Sie Ihre Möglichkeiten und werden Sie Teil der Open Source Community.
E-Mail-Adresse
Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
► c’t Magazin
► c’t auf Mastodon
► c’t auf Instagram
► c’t auf Facebook
► c’t auf Bluesky
► c’t auf Threads
► c’t auf Papier: überall, wo es Zeitschriften gibt!
(ktn)
Künstliche Intelligenz
Mindestens 600 Euro: Sony erhöht Preis für Playstation 5 ein drittes Mal
Sony macht die Playstation 5 noch einmal teurer: In einem Blog-Eintrag kündigt Sony neue Preise für seine Spielkonsole an, die künftig mindestens 600 Euro kosten soll. Es ist bereits die dritte Preiserhöhung seit der Markteinführung der PS5-Generation im Herbst 2020.
Weiterlesen nach der Anzeige
„Angesichts des anhaltenden Drucks in der globalen Wirtschaftslandschaft haben wir die Entscheidung getroffen, die Preise für die PS5, PS5 Pro und den PlayStation Portal Remote Player weltweit zu erhöhen“, schreibt Sonys Marketing-Vizepräsidentin Isabelle Tomatis in einem Blog-Eintrag. Die Preiserhöhung sei ein notwendiger Schritt, um weiterhin „innovative und hochwertige Spielerlebnisse“ bieten zu können.
Für eine normale Playstation 5 spricht Sony künftig eine Preisempfehlung von 650 Euro aus – hundert Euro mehr als bislang und 150 Euro mehr als zum Verkaufsstart. Ursprünglich kam sie zu einem Preis von 500 Euro auf den Markt. Für die Digital Edition der PS5 verlangt Sony künftig 600 Euro. Das sind 200 Euro oder 50 Prozent mehr als noch 2020 zum Marktstart.
Grund dürfte die anhaltende Speicherkrise sein. Sowohl DRAM, bei den PS5-Konsolen in Form von GDDR6-Speicher, als auch NAND-Flash-Bausteine für SSDs sind in den vergangenen Monaten um ein Vielfaches teurer geworden.
Auch PS5 Pro und Playstation Portal werden teurer
Die Playstation 5 Pro wird zum ersten Mal nach ihrem Release Ende 2024 teurer: Sie kostet künftig 900 statt 800 Euro. Die Streaming-Konsole Playstation Portal wird nur etwas kostspieliger: Sony verlangt 250 statt wie bisher 220 Euro. Alle neuen Preise gelten ab dem 2. April.
Erst vor einem Jahr hatte Sony bereits an der Preisschraube der Playstation gedreht: Damals stieg lediglich die Preisempfehlung für die Digital-Variante der PS5 ohne Laufwerk um 50 Euro. Die erste Preiserhöhung setzte Sony bereits im August 2022 an, also nicht einmal zwei Jahre nach der Veröffentlichung der Konsole. Damals stiegen die Preise für die PS5 mit und ohne Laufwerk um jeweils 50 Euro.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die tatsächlichen Preise der Konsolen können von der Preisempfehlung abweichen. Bei mehreren Händlern gibt es die Playstation-Konsolen (ab 463,50 €) derzeit noch deutlich unterhalb der UVP von Sony. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass auch die Straßenpreise für die Konsole nach dem 2. April steigen werden.
Neben Sony hat auch Microsoft die Preise für seine Spielkonsolen erhöht: Im Mai des vergangenen Jahres hat Microsoft 50 Euro auf die Preisempfehlungen von Xbox Series X und Series S aufgeschlagen.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
„Schnellschuss“: Telekom-Wettbewerber kritisieren Reformpläne des Regulierers
Auf die Telekommunikationsbranche kommen derzeit gleich mehrere regulatorische Vorhaben zu, mit denen das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Glasfaserausbau beschleunigen wollen. Grundsätzlich wurden diese Aktivitäten auf der Digital- und Glasfasermesse Fiberdays 26 begrüßt. „Ich finde es richtig gut, welche Geschwindigkeit das BMDS unter Herrn Wildberger an den Tag legt“, sagte etwa Reinhard Sauer, CEO der Deutschen GigaNetz, auf der Veranstaltung in Frankfurt am Main.
Weiterlesen nach der Anzeige
Bei einem Thema geht es der Branche dann aber doch zu schnell – und zwar bei der sogenannten Markt-1-Regulierung. Die BNetzA sieht aufgrund des unterschiedlichen Ausbaus der Glasfaser- und TV-Kabelnetze keine homogenen Wettbewerbsbedingungen mehr. Sie hat deshalb in einem Mitte März veröffentlichten Eckpunktepapier vorgeschlagen, den Breitbandmarkt nicht mehr bundesweit, sondern regional zu betrachten. Pro Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt soll dann der Wettbewerb im Breitbandmarkt analysiert werden.
Dabei identifiziert die BNetzA drei Teilmärkte. In Städten wie Köln, Ingolstadt, München und Wolfsburg existieren neben der Deutschen Telekom mindestens zwei alternative Wettbewerber, die mit ihren Netzen eine Abdeckung von jeweils mindestens 60 Prozent erreichen. Das interpretiert die BNetzA als Zeichen für einen wirksamen Infrastrukturwettbewerb. Einen Regulierungsbedarf sieht sie hier nicht mehr, was bedeuten würde, dass sie die Telekom in diesen Städten aus der Regulierung entließe.
„Das geht in die falsche Richtung“
„Das geht in die falsche Richtung“, wetterte Jens Prautzsch, CEO von Unsere Grüne Glasfaser (UGG). Auf den Fiberdays 26 in Frankfurt nannte er das Vorhaben der BNetzA einen Schnellschuss. „Wir haben nicht damit gerechnet, dass so ein Vorschlag so schnell kommt“, zeigte sich auch Soeren Wendler, Sprecher der M-net-Geschäftsführung, überrascht.
In Städten und Kreisen, in denen die alternativen Wettbewerber keine so hohe Abdeckung erzielen, aber auch die Telekom keine sogenannte marktmächtige Position innehat, will die BNetzA eine sogenannte symmetrische Regulierung etablieren. Davon wären dann nicht nur die Telekom, sondern auch ihre Wettbewerber betroffen. Es bleiben die Teilmärkte übrig, in denen die Telekom weiterhin das marktmächtige Unternehmen darstellt. Hier bliebe es bei einer asymmetrischen Regulierung zulasten der Telekom.
„Dann kann die Telekom machen, was sie will“
Weiterlesen nach der Anzeige
Timo von Lepel, Geschäftsführer der Kölner Stadtwerketochter NetCologne, ist direkt von diesem Vorhaben der BNetzA betroffen. „Die Methodik ist mehr als fragwürdig“, mahnt er an. Seine Kritik: Die Abdeckung sage nichts über die Nutzung aus. „Wenn das durchgeht, gilt das für alle Städte“, warnte von Lepel auf den Fiberdays. „Dann kann die Telekom machen, was sie will.“
Die einhellige Meinung der alternativen Wettbewerber auf den Fiberdays 26: Die Telekom sei immer noch ein marktmächtiges Unternehmen. Daher sei es zu früh, sie aus der Regulierung zu entlassen. „Das kann man nicht nur an der Netzabdeckung festmachen, sondern man muss schauen, was die Telekom insgesamt auf die Waage bringt“, sagte M-net-Geschäftsführer Wendler in Frankfurt am Main und verwies unter anderem auf die Finanzkraft der Telekom als Global Player. „Wie will man das regional abgrenzen?“, fragte Wendler.
Er befürchtet, dass die Telekom in Städten wie eben München oder Köln z. B. ein Preisdumping forcieren könnte, sowohl auf Kupfer- als auch auf Glasfasernetzen. „Da stellt sich dann auch die Frage, welche Instrumente die BNetzA hätte, um so etwas zu vermeiden“, hinterfragte Wendler. Gefahren sieht er auch für die Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze, wenn qua Regulierung in Städten kein marktmächtiges Unternehmen mehr aktiv wäre. Bislang gehen Gesetzgeber und Regulierer davon aus, dass dessen Kupfernetze in einem regelbasierten Prozess abgeschaltet werden sollen.
(vbr)
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenSchnelles Boot statt Bus und Bahn: Was sich von London und New York lernen lässt
-
Social Mediavor 4 WochenCommunity Management und Zielgruppen-Analyse: Die besten Insights aus Blog und Podcast
-
Künstliche Intelligenzvor 1 Monat
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test – Akku, WLAN, LTE & Solar
-
Social Mediavor 2 MonatenCommunity Management zwischen Reichweite und Verantwortung
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenEindrucksvolle neue Identity für White Ribbon › PAGE online
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenAumovio: neue Displaykonzepte und Zentralrechner mit NXP‑Prozessor
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonateneHealth: iOS‑App zeigt Störungen in der Telematikinfrastruktur
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenX3D² bestätigt: Der AMD Ryzen 9 9950X3D2 mit doppeltem 3D V-Cache kommt!
