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Künstliche Intelligenz

US-Algorithmen als Grenzhüter: Automatisierte Urteile über EU-Reisende möglich


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zur Übermittlung von biometrischen und anderen Daten an US-Behörden knüpfen die Amerikaner Bedingungen weitrhin an die Beibehaltung des begehrten „Visa Waiver-Programms“. Ein aktueller Entwurf des Abkommen gewähre den US-Sicherheitsbehörden tiefgreifende Befugnisse, berichtet Euractiv.

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Besonders brisant scheint der Passus zur automatisierten Entscheidungsfindung. Zwar sieht das Dokument laut Euractiv vor, dass Entscheidungen mit erheblichen negativen Auswirkungen für den Einzelnen nicht allein durch Algorithmen getroffen werden dürfen. Mit einer Hintertür: Sofern das US-Recht solche Verfahren autorisiert, wäre die rein maschinelle Beurteilung zulässig. Für solche Fälle soll es „angemessene Schutzmaßnahmen“ für Betroffene geben, etwa das Recht, ein menschliches Eingreifen zu fordern.

Hintergrund dieser Entwicklung ist der Druck aus Washington. Die USA haben unter der Regierung von Präsident Joe Biden mit der sogenannten Enhanced Border Security Partnership (EBSP) neue Anforderungen für die visumfreie Einreise geschaffen. EU-Staaten werden darin aufgefordert, bilaterale Abkommen mit dem Department of Homeland Security (DHS) zu schließen, um den Zugriff auf nationale biometrische Datenbanken zu ermöglichen.

Wer bis Ende 2026 keine Einigung erzielt, riskiert den Ausschluss aus dem Programm für visumfreies Reisen. Um einen Flickenteppich an Einzelverträgen zu vermeiden und ein gewisses Schutzniveau zu wahren, hat die EU-Kommission die Verhandlungen über ein übergeordnetes Rahmenabkommen übernommen.

Der neue Entwurf geht weit über einfache Reiseinformationen hinaus. Er sieht auch die Übermittlung „besonderer Kategorien“ personenbezogener Daten vor. Dazu zählen neben biometrischen Merkmalen wie Fingerabdrücken und Gesichtsscans aus Polizeidatenbanken etwa hochsensible Informationen über politische Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeiten oder sogar das Sexualleben einer Person.

Zwar betonen die Verfasser des Texts, dass für solche Übermittlungen angemessene Schutzvorkehrungen getroffen werden müssten. Dafür kämen Zugriffsbeschränkungen oder die Genehmigung durch Aufsichtsbehörden in Frage. Doch diese Formulierungen bleiben vage und lassen Spielraum für Interpretationen.

Ein weiterer Punkt, der Datenschützer und Rechtsexperten alarmieren dürfte, ist die geplante rechtliche Ausgestaltung des Abkommens. Sollte es zu Streitigkeiten über die Auslegung oder Umsetzung der Datenweitergabe kommen, sieht der Entwurf vor, diese konsequent außerhalb der Gerichtsbarkeit zu regeln. Konflikte müssten demnach durch einen gemeinsamen Ausschuss gelöst werden, der sich aus Vertretern der USA und der EU zusammensetzt. Der Gang vor ein nationales oder internationales Tribunal wird explizit ausgeschlossen.

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Damit würde sich das Verfahren einer unabhängigen richterlichen Kontrolle entziehen, was angesichts der Sensibilität der Daten und der Tragweite der Entscheidungen für Reisende den Rechtsschutz schwächen bedeutet.

Die Einbindung des geplanten Abkommens in europäische Regelwerke wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem AI Act dürfte sich schwierig gestalten. Die DSGVO beansprucht grundsätzlich eine extraterritoriale Wirkung. Der Entwurf legt indes fest, dass das neue Abkommen bestehende Vereinbarungen zwischen EU-Staaten und den USA ergänzt und sogar ersetzt.

Dies könnte in der Praxis dazu führen, dass mühsam erkämpfte europäische Standards im Bereich der Grenzkontrolle und Terrorismusbekämpfung faktisch ausgehebelt würden. Laut der KI-Verordnung muss der Mensch zudem im Hochrisiko-Bereich die letzte Entscheidung treffen, nicht ein Algorithmus.

Immerhin scheint die EU bei der Weitergabe von Daten an Drittstaaten eine härtere Linie zu fahren. So sieht der aktuelle Vorstoß vor, dass US-Behörden die von EU-Stellen erhaltenen Informationen nur dann an Dritte weitergeben dürfen, wenn die ursprüngliche europäische Behörde dem explizit zustimmt. In früheren Verhandlungsstadien waren die EU-Mitglieder noch bereit gewesen, Ausnahmen für Fälle „schwerwiegender und unmittelbarer Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit“ zuzulassen, ohne dass eine vorherige Rücksprache nötig gewesen wäre.

Die politischen Verhandlungen treten nun in eine entscheidende Phase. Nachdem Ende Januar eine erste Verhandlungsrunde stattfand, befasst sich der Innenausschuss des EU-Parlaments bereits am 24. Februar in einer vertraulichen Sitzung mit dem Stand der Dinge.

Sollte das Rahmenabkommen verabschiedet werden, müssten die einzelnen Mitgliedstaaten im Anschluss bilaterale Gespräche mit der US-Regierung führen. Dabei gälte es festzulegen, welche nationalen Datenbanken konkret für den Zugriff geöffnet werden. Viele EU-Regierungen haben bereits signalisiert, den USA breiten Zugang zu heiklen Informationen gewähren zu wollen.

Angesichts der knappen Frist bis Ende 2026 und der sicherheitspolitischen Agenda der aktuellen US-Regierung steht die EU so vor einem Spagat. Sie muss die Reisefreiheit ihrer Bürger sichern, ohne deren Grundrechte um der transatlantischen Partnerschaft willen preiszugeben.

Parallel drängt die US-Regierung auf Ausnahmen beim neuen digitalen Ein- und Ausreisesystems (EES) der EU: Washington droht Brüssel mit Schikanen für Diplomaten, falls US-Personal an Schengen-Grenzen Fingerabdrücke und Gesichtsscans für das Register abgeben muss.


(wpl)



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Künstliche Intelligenz

KI-Update Deep-Dive: KI-Kompetenzen verbessern mit dem KI-Campus


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Um die Innovationsfähigkeit Deutschlands zu stärken, braucht es ein breites Verständnis für Künstliche Intelligenz. Hier setzt der KI-Campus an, eine Lernplattform, die ursprünglich aus der KI-Strategie der Bundesregierung hervorging. Florian Rampelt, Programmleiter für Future Skills & KI und Geschäftsstellenleiter des KI-Campus beim Stifterverband, erläutert im KI-Update die Entwicklung und Ziele des Projekts.


Eigenwerbung Fachdienst heise KI PRO

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Der Stifterverband ist eine Gemeinschaftsinitiative von Unternehmen und Stiftungen zur Förderung von Wissenschaft und Bildung. Er hat gemeinsam mit dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) den KI-Campus aufgebaut. Während der Fokus weiterhin auf Hochschulen liegt, hat sich die Zielgruppe seit dem Start 2020 erweitert. „Im Moment sind die, die am meisten davon profitieren, Menschen, die einen ersten Einstieg in das Thema KI haben wollen und dafür bei uns kurze Online-Kurse nutzen“, erklärt Rampelt.

Anfänglich habe man vor allem auf umfangreiche Kurse mit bis zu 150 Stunden Lernaufwand gesetzt. Inzwischen sei aber klar, dass auch kürzere Formate benötigt werden. „Dafür haben wir auch Podcasts zum Beispiel, aber eben auch Mikrokurse mit zwei bis vier Stunden Workload“, so Rampelt. Ein zentrales Kriterium für alle Inhalte sei die Bereitstellung als offene Bildungsressource. Das bedeutet, dass alle entwickelten Materialien, wie etwa ein Kurs der Humboldt-Universität, auch von anderen Schulen oder Universitäten frei und ohne Lizenzprobleme nachgenutzt werden können.

Ein neues, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördertes Projekt soll nun gezielt die KI-Kompetenzen an Hochschulen stärken. Dies sei auch eine Anforderung des AI-Acts, des europäischen KI-Gesetzes. „Artikel 4 versucht dort, eine mehr oder weniger starke Verpflichtung einzuführen, dass Institutionen, die KI-Systeme nutzen, auch KI-Kompetenzen stärken müssen“, sagt Rampelt.

Ein Konsortium aus neun Partnern, darunter die Humboldt-Universität zu Berlin, die FernUniversität Hagen und die TU München, entwickelt nun Angebote für alle Zielgruppen an Hochschulen. „Das heißt, wir entwickeln für Studierende, Lehrende oder Verwaltungsmitarbeitende, Onlinekurse, Podcasts und andere Lernangebote“, führt Rampelt aus. Dabei werde auf die unterschiedlichen Bedürfnisse eingegangen. Während Verwaltungsmitarbeitende tiefere Einblicke in rechtliche Rahmenbedingungen benötigen, interessiere Lehrende vor allem die didaktische Einbettung von KI-Tools in den Unterricht. Der Ansatz verfolge „gemeinsame Grundlagen und gleichzeitig eine praxisorientierte Anwendung in den jeweiligen Fokusbereichen.“

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Dass die Angebote des KI-Campus bereits genutzt werden, zeigen mehrere Beispiele. An der Technischen Hochschule Nürnberg ist ein Kurs für Studierende inzwischen Pflicht. Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) hat bestehende Materialien des KI-Campus genutzt, um einen eigenen Kurs zu KI und wissenschaftlichem Arbeiten für über 2.000 Personen zu erstellen. Auch Verwaltungsmitarbeitende aus Brandenburg und Nordrhein-Westfalen haben kooperativ einen Einführungskurs entwickelt. Für Florian Rampelt ist diese Zusammenarbeit ein positiver Nebeneffekt. „Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass das Thema KI, das durchaus ein bisschen Panik bei vielen auslöst, auch unfassbar viel Kooperationsbereitschaft mit sich bringt.“

Für den Abschluss der Kurse können kostenlose Zertifikate erworben werden, entweder eine Teilnahmebescheinigung oder ein Leistungsnachweis, der das Absolvieren von Tests bestätigt. Die Inhalte werden regelmäßig, etwa alle sechs Monate, überprüft und bei Bedarf aktualisiert oder archiviert.

Bis 2030 will der KI-Campus eine halbe Million Menschen in Deutschland erreichen; aktuell sind 150.000 Personen auf der Plattform registriert. Ein weiteres Ziel sei es, die Vorbereitung von Hochschulabsolventen auf den Arbeitsmarkt zu verbessern. Eine Studie des Stifterverbands habe gezeigt, dass 80 Prozent der Unternehmen finden, Hochschulen würden Absolventen nicht hinreichend auf eine KI-geprägte Arbeitswelt vorbereiten. „Wir haben uns hier vorgenommen, in den nächsten fünf Jahren diese Zahl zu halbieren“, kündigt Rampelt an.

Eine KI-kompetente Gesellschaft erkenne man daran, dass Menschen KI im Alltag wahrnehmen und eine bewusste Entscheidung für oder gegen deren Nutzung treffen können. „Es ist mir ganz wichtig, dass KI-Kompetenz nicht nur KI-Anwendungskompetenz ist, sondern auch eine kritische Reflexion im jeweiligen Kontext“, betont Rampelt. Dabei müsse man zwischen KI-Kompetenzen in der Breite und in der Spitze unterscheiden. „Während alle KI-Grundlagen benötigen, müssen manche eben auch hochspezialisierte Expertise aufbauen“, so der Programmleiter. Dies betreffe Bereiche wie AI-Engineering, aber auch KI-Leadership für Führungskräfte.


(igr)



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Nach Mond-Flug: Artemis 2 vor „Feuerball“-Landung in der Nacht zu Samstag


Nachdem sie als erste Menschen seit mehr als 50 Jahren um den Mond herumgeflogen sind, steht der vierköpfigen Crew von Artemis 2 mit der Rückkehr zur Erde die letzte große Herausforderung ihrer Mission bevor. „Seit dem 3. April 2023, als wir für diese Mission ausgewählt worden sind, denke ich über die Rückkehr nach“, sagte US-Astronaut Victor Glover bei einer Pressekonferenz aus der Orion-Kapsel. Es sei wie einen „Feuerball durch die Atmosphäre zu reiten“.

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Mit einem komplizierten Manöver soll die Crew – bestehend neben Glover aus den US-Astronauten Christina Koch und Reid Wiseman sowie dem Kanadier Jeremy Hansen – in der kommenden Nacht gegen 2.07 Uhr MESZ im Pazifik nahe San Diego aufkommen. Zeitweise soll ihre Kapsel dabei eine Geschwindigkeit von bis zu etwa 38.400 Kilometern pro Stunde erreichen, was den Astronauten extreme körperliche Belastungen aussetzt.

Orion ist beim Wiedereintritt in die Erdatmosphäre großer Hitze ausgesetzt, die Astronauten sollen durch einen speziellen Hitzeschild geschützt werden. Für rund sechs Minuten wird planmäßig die Kommunikation mit dem Kontrollzentrum ausfallen. Mithilfe von Fallschirmen soll die Kapsel anschließend abgebremst im Pazifik aufkommen. Letzte Wettervorhersagen und letzte Außenaufnahmen von Orion sähen gut aus, hieß es von der NASA.

Die vier Artemis-2-Astronauten waren die ersten Menschen seit mehr als 50 Jahren in der Nähe des Mondes. Sie waren in der vergangenen Woche an Bord der Orion-Kapsel mit dem SLS-Raketensystem (Space Launch System) vom Weltraumbahnhof Cape Canaveral im US-Bundesstaat Florida abgehoben und dann um den Mond herumgeflogen. Dabei entfernten sie sich auch weiter von der Erde als jemals Menschen zuvor.

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(mho)



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99 Prozent wollen digitale Unabhängigkeit – 6 Prozent nutzen KI aus EU


Eine große Mehrheit in Deutschland wünscht sich mehr Unabhängigkeit bei digitalen Technologien. Laut einer Bitkom-Umfrage halten 99 Prozent es für wichtig, dass Deutschland in diesem Bereich unabhängiger wird. 93 Prozent sehen aktuell eine Abhängigkeit von anderen Ländern, 79 Prozent fordern stärkere Investitionen in digitale Schlüsseltechnologien.

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Grundlage ist eine repräsentative Befragung von 1.004 Personen ab 16 Jahren in Deutschland, die zwischen Kalenderwoche 9 und 12 im Jahr 2026 telefonisch durchgeführt wurde. Untersucht wurden unter anderem Wahrnehmungen zur digitalen Abhängigkeit, die Bereitschaft zum Wechsel zu europäischen Anbietern sowie die tatsächliche Nutzung entsprechender Angebote.

Ein Drittel der Befragten (34 Prozent) hat sich nach eigenen Angaben bereits bewusst für einen digitalen Dienst oder ein Gerät aus Europa entschieden. Weitere 27 Prozent haben sich zumindest schon einmal mit dieser Frage beschäftigt, während 34 Prozent darüber bislang nicht nachgedacht haben. Gleichzeitig sehen viele auch die Nutzer selbst in der Pflicht: 87 Prozent meinen, dass sich Verbraucher anpassen müssen, wenn Deutschland digital unabhängiger werden soll. 62 Prozent wären zudem bereit, dafür kurzfristige Nachteile in Kauf zu nehmen.

In der Praxis zeigt sich jedoch eine zentrale Hürde: Für 55 Prozent ist ein Wechsel zu europäischen Anbietern zu kompliziert. Dazu zählen etwa der Aufwand für Datenmigration, Abhängigkeiten von bestehenden Plattform-Ökosystemen oder fehlende Funktionsgleichheit und Integrationen.

Tatsächlich sind europäische Angebote im Alltag bislang nur in einzelnen Bereichen verbreitet. 14 Prozent der Befragten nutzen nach eigenen Angaben europäische soziale Netzwerke, 13 Prozent eine europäische Suchmaschine oder einen Browser. Auf europäische Messenger setzen 11 Prozent. Noch geringer ist die Nutzung bei KI-Anwendungen oder Chatbots (6 Prozent) sowie bei Smartphones europäischer Anbieter (5 Prozent).

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Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst fordert vor diesem Hintergrund mehr Investitionen in digitale Schlüsseltechnologien sowie einen Abbau von Regulierung. Zugleich betont er, dass digitale Souveränität nicht im Alleingang erreicht werden könne. Neben Investitionen und „maßvoller Regulierung“ seien auch internationale Partnerschaften notwendig. Technologien aus Nicht-EU-Ländern müssten dabei den Anforderungen an Sicherheit und Souveränität in der praktischen Anwendung genügen.

Details zu den Ergebnissen finden sich in der Meldung des Bitkom.

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(fo)



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