Connect with us

Datenschutz & Sicherheit

Hype um Prediction Markets: Wetten, dass Jesus vor 2027 zurückkehren wird


„Die langfristige Vision ist, alles zu finanzialisieren und aus jeder Meinungsverschiedenheit ein Handelsgut zu machen“, sagt Tarek Mansour, Mitbegründer und Geschäftsführer von Kalshi. Plattformen wie Polymarket und Kalshi ermöglichen potenziell das Wetten auf jedes zukünftige Ereignis.

Laut Schätzungen von Similarweb verzeichnete Polymarket im März 2026 etwa 45,3 Millionen Besuche. Die zunehmende Popularität gilt mitunter den Ereigniswetten, also dem Wetten auf den Eintritt oder eben das Ausbleiben jener Ereignisse.

Die Nutzer:innen entscheiden selbst, auf welche Ereignisse sie wetten möchten. „Wird Jesus Christus vor 2027 zurückkehren?“ – die Chance steht laut Polymarket bei vier Prozent.

„Dystopischer Todesmarkt“

In letzter Zeit häufen sich jedoch Berichte über weniger harmlose Wettangebote. Ereigniswetten betreffen beispielsweise auch den Beginn und das Ende von Kriegen – oder sogar den detaillierten Verlauf und konkrete Menschenleben.

„Ekelhaft“ nennt dies Seth Moulton, US-Kongressabgeordneter der Demokratischen Partei: Nachdem Iran ein US-Kampfflugzeug abgeschossen hatte und die Suche nach dem zweiten Piloten anhielt, hatten Nutzer:innen von Polymarket Wetten auf den genauen Tag seiner Bergung abgeschlossen. Polymarket hat das Wettangebot wenig später aufgrund von „Integritätsstandards“ zwar deaktiviert, doch Moulton konterte, es seien auf der Plattform weiterhin Hunderte solcher „Kriegswetten“ aktiv und Polymarket sei ein „dystopischer Todesmarkt“.

Das Wetten auf Raketeneinschläge ist ein Routine-Angebot auf Polymarket. Mitunter geht es um hohe Beträge. Die Wettenden gewinnen oder verlieren, wenn eine Rakete nicht abgefangen wird oder eben trifft. Das ist die definitorische Voraussetzung in der Rubrik „Militärschläge“: Es muss ein Treffer sein. Als Basis der Überprüfung dient, was in der Presse steht.

Emanuel Fabian, Journalist der Times of Israel, erfuhr dies auf unangenehme Weise. Er hatte im Laufe des 10. März 2026 ein „relativ unwichtiges Update“ zu einem bestätigten Raketentreffer veröffentlicht, sagt er dem Guardian. Kurz darauf erhielt er etliche Drohungen: „Dir bleiben noch 90 Minuten die Lüge zu korrigieren.“ Eine andere Person drohte laut dem Bericht: „Nachdem du uns 900.000 Dollar Verlust beschert hast, werden wir mindestens denselben Betrag investieren, um dich fertigzumachen.“

Die Spur der Drohungen führt auf Polymarket: Die Wetteinsätze für Raketeneinschläge, über die Fabian berichtete, beliefen sich am 10. März auf rund 23 Millionen US-Dollar. Drohungen dieser Art lassen laut Fabian die Prognose zu, dass Journalist:innen bald häufiger unter dem Druck stehen könnten, ihre Berichterstattung an das gewünschte Ergebnis von Wetten anzupassen. Denkbar ist, dass eine Beteiligung an Wetten eine falsche oder verzerrende Berichterstattung befördern könnte.

Manipulation und Insiderhandel schwer verhinderbar

„Gesellschaftswetten“ haben analog zum klassischen Finanzmarkt aber nicht nur das Problem ethischer Grundsätze, sondern auch von Insiderhandel. Darunter versteht man, dass Menschen mit Vor- oder Insiderwissen dieses am Markt gezielt ausnutzen, um Gewinne zu machen.

Am Tag vor den ersten Angriffen der USA und Israels auf den Iran platzieren mehr als 150 Polymarket-Accounts hohe Wetten, mit denen sie den Angriff noch wenige Stunden vorher richtig „vorhersagen“. Ein besonders auffälliger Account konnte über den Verlauf mehrerer Wetten 93 Prozent der unangekündigten US-Militärschläge korrekt prognostizieren. Kurz vor Beginn des Waffenstillstandes zwischen den USA und Iran wiederholte sich das Muster: Mindestens 50 neu erstellte Polymarket-Accounts wetteten mit hohen Einsätzen, nur wenige Stunden davor. Ein ähnlicher Vorgang hatte sich bereits im Januar kurz vor der US-Militäraktion in Venezuela zugetragen. Ein Account „antizipierte“ die Gefangennahme Maduros und konnte damit innerhalb weniger Stunden mehr als 400.000 US-Dollar Gewinn einfahren.

In einem anders gelagerten Fall hat ein Account eine Million US-Dollar durch das Wetten auf Googles „Year in Search 2025“ gewonnen. Die Erfolgsrate dabei: 22 von 23 Malen richtig „geraten“. Auf die Wallet dieses Accounts wurden vorher drei Millionen US-Dollar eingezahlt und sofort hohe Wettsummen platziert. Auch Googles Freigabedatum von Gemini 3.0 Flash hatte derselbe Account zuvor richtig prognostiziert.

Wer diese mutmaßlichen Insider:innen sind, ist nur schwer nachverfolgbar. Alle Polymarket-Accounts können anonym betrieben werden. Zudem laufen sämtliche Trades über die Plattform-eigene Kryptowährung. Geldflüsse lassen sich auf diese Weise offenbar leicht verschleiern. Dennoch sah sich die Trump-Regierung dazu genötigt, eigene Mitarbeiter:innen vor Insider Trading zu warnen, berichtet das Wall Street Journal.

llustration der Polymarket Webseite und Logo.
Polymarket – Der größte Prediction Market operiert mit seinem umstrittenen Wettangebot „offshore“. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Charpaud Christopher / ABACA

Wir haben sowohl Polymarket als auch Kalshi Presseanfragen geschickt, auf die beide Unternehmen allerdings nicht reagiert haben.

In Deutschland verboten, in den USA Graubereich

In Deutschland sind sogenannte Gesellschaftswetten prinzipiell verboten, die Gemeinsame Glückspielbehörde der Länder (GGL) warnt vor der Teilnahme. In einer Mitteilung der Behörde heißt es:

Aufgrund der hohen Manipulationsgefahr sind solche Wetten laut § 3 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 5 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) nicht genehmigungsfähig.

Wer bei Polymarket oder anderen Plattformen wettet, macht sich somit strafbar. Polymarket bietet ein deutsches User-Interface an, mit einer deutschen IP-Adresse lassen sich dort keine Wetten platzieren. Solches Geoblocking lässt sich allerdings technisch recht einfach umgehen.

Wir sind communityfinanziert

Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.

In den USA ist die Rechtslage unübersichtlich. Die US-Aufsichtsbehörde „Commodity Futures Trading Commission“ (CFTC) untersagt im Prinzip das Wetten in Bezug auf Krieg, Terror und Attentate. Die US-basierte Plattform Kalshi hält sich daran, bei Polymarket zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Die Wetten auf Kriegsereignisse laufen dort nicht über das US-Geschäft, sondern über die internationale Sparte des Anbieters. Sogenanntes „Offshore Trading“ macht es möglich.

Indes haben US-Kongressabgeordnete, darunter Chris Murphy (Demokratische Partei), neue Gesetzesvorschläge eingebracht. Das Wetten auf Regierungshandeln, Krieg, Terror und ähnliche Ereignisse soll demnach auf gesetzlicher Ebene verboten werden. Auch Ereignisse, die sich von Einzelnen leicht manipulieren lassen, sollen darunter fallen – beispielsweise, ob Trump im April das Wort „RINO“ verwenden wird.

Prinzipiell soll das gesetzliche Verbot von Insider Trading auf die Prediction Markets ausgeweitet werden. Eine Abgeordnetengruppe forderte die CFTC zudem dazu auf, bis zum 15. April eine Reihe von Fragen zu ihrer Aufsichtsrolle zu beantworten. Darunter auch, warum die Behörde nicht gegen kriegsbezogene Wetten vorgeht und ob es Interessenkonflikte zwischen Finanzmarkt-Akteuren und hochrangigen Regierungsmitgliedern gibt.

Aktuell ist jedoch mit wenig Gegenwind von US-Behörden zu rechnen. Während die Biden-Administration gerichtlich gegen Prediction Markets vorging, hat die Trump-Regierung die Untersuchungen gegen Polymarket einstellen lassen. Michael Selig, Vorsitzender der CFTC, sagte gar, unter seiner Leitung sei es den Predictions Markets möglich, in den USA „aufzublühen“.

Familie Trump will mitmischen

Indes hat die Familie Trump Pläne für eine eigene Prognoseplattform: „Truth Predict“. Donald Trump Jr. ist zudem nicht nur als Berater für Polymarket und Kalshi tätig, sondern hat mit seiner Investmentfirma 1789 Capital auch direkt in Polymarket investiert.

Da die neuen Online-Plattformen auch im Sportwettengeschäft regulärer Wettanbieter mitmischen und wenig reguliert sind, seien klassische Sportwettenanbieter laut CNN besorgt. Eine anonym bleibende Person aus der Branche sagte demnach, die Beteiligung der Familie Trump an Prognosemärkten sei ein „entscheidender Faktor in dieser politischen Angelegenheit“.

Abgeordnete der Republikanischen Partei zögerten offenbar, sich in Washington in einen Streit einzumischen, der dem Geschäft der Familie Trump schaden könnte.





Source link

Datenschutz & Sicherheit

#307 Off The Record: Im frischen Gewand


Es ist schwer zu übersehen, wenn ihr diesen Text auf unserer Website lest: netzpolitik.org hat einen neuen Look. Nach mehr als neun Jahren, in denen sich unsere Seite optisch und auch funktional kaum verändert hat, haben wir jetzt ein neues Design. Und auch unter der Haube hat sich einiges getan.

In dieser Folge Off The Record schauen wir gemeinsam mit anna und Ingo zurück auf die verschiedenen visuellen Stadien, die netzpolitik.org durchlaufen hat. Wir sprechen über neue Features, über die wir uns besonders freuen, verraten, warum am Tag der Umstellung alles noch ein paar Stunden länger gedauert hat als erwartet – und womit wir die Zeit überbrückt haben.

In dieser Folge: Anna Biselli, Ingo Dachwitz und Chris Köver
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.


Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.


Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.


Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E‑Mail an podcast@netzpolitik.org.


Links und Infos

Blattkritik & Hausmitteilungen

Thema des Monats

Kapitel

(00:00:00) Begrüßung
(00:02:31) Blattkritik
(00:09:21) Hausmitteilungen
(00:13:00) Thema des Monats
(00:38:30) Credits

 



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

KW 19: Die Woche der Bilanz nach einem Jahr Schwarz-Rot


Liebe Leser:innen,

nach einem Jahr schwarz-roter Bundesregierung wurde in dieser Woche viel Bilanz gezogen. Und die fiel nicht gut aus. Weder in den Medien noch auf der Straße.

Die Regierung liefere nicht, was sie versprochen hat, heißt es. Und sie müsse sich endlich zusammenraufen. Sonst drohe im Herbst ein böses Erwachen. Aus dem „Herbst der Reformen“ sei der „Sommer der Wahrheit“ geworden.

Ich habe in dieser Woche nachgeschaut, was wir selbst zum Start der schwarz-roten Koalition geschrieben hatten. Und was soll ich sagen: Mit Blick auf Überwachung und Grundrechteabbau hat die Regierung leider durchaus geliefert.

Biometrische Videoüberwachung, die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung, Fotofahndung im Netz, automatisierte Datenanalyse à la Palantir, zunehmende Intransparenz und rechtswidrige „Zurückweisungen“ von Schutzsuchenden. Das ist stringente Kontroll- und Ordnungspolitik, von den Innenstädten bis an die deutschen Außengrenzen.

Zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtler:innen und die Kirchen lehnen die Vorhaben ab – als verfassungs- und europarechtswidrig. Die Regierung schert das wenig. Mehr noch: Wenn die Zahlen den Law-and-Order-Kurs nicht rechtfertigen, verweist sie kurzerhand auf die „gefühlte Sicherheit“. So geht Populismus.

Dabei bräuchten wir in Zeiten multipler Dauerkrisen ein anderes Sicherheitsverständnis, wie auch meine Kollegin Anna schreibt. Unter Sicherheit sollten demnach vollkommen andere Fragen fallen: Wie senken wir die Mieten? Wie sichern wir die Renten? Wie stoppen wir die Klimakatastrophe? Wie verbessern wir die Schulen? Wie machen wir unsere Städte lebenswerter? Wie unsere Demokratie resistenter?

Gegen solche Sicherheitsfragen habe ich nichts einzuwenden, im Gegenteil.

Um darauf Antworten zu finden, bräuchte es eine Kehrtwende. Doch ein „Sommer der Kehrtwende“ ist von dieser Koalition am wenigsten zu erwarten. Dafür müssen wir selbst ran: vor dem Bundesverfassungsgericht, auf der Straße oder an der Wahlurne.

Habt ein gutes Wochenende
Daniel



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Urteil gegen die Apobank: Finanzinstitut haftet für Phishing-Schaden


Das Landgericht Berlin II hat die Rechte von Bankkunden bei Phishing-ähnlichen Täuschungsversuchen gestärkt und Finanzinstitute technologisch in die Pflicht genommen. Das ist einem heise online vorliegenden Urteil vom 22. April der Zivilkammer 38 zu entnehmen (Az.: 38 O 293/25). In dem Verfahren gegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) entschied das Gericht, dass das Finanzhaus für einen unautorisierten Schaden von über 200.000 Euro haften muss. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Annahme einer groben Fahrlässigkeit bei immer raffinierteren Betrugsszenarien kaum noch haltbar ist.

Weiterlesen nach der Anzeige

Der Fall wirft ein Licht auf die Professionalität der Angreifer: Die Betroffenen wurden durch eine Kombination aus einem täuschend echt wirkenden Brief im Namen der Bank, einer manipulierten Online-Banking-Oberfläche und einem persönlichen Telefonat in die Falle gelockt. Die Betrüger verfügten über Detailwissen zu weiteren Konten der Kläger, was den Eindruck einer legitimen Bankmitarbeiterin festigte.

Die Kundin schöpfte nach ihrer Aussage keinen Verdacht, als sie beim gewohnten Login über ihre Favoritenleiste am Rechner zur Einrichtung einer 2-Faktor-Authentifizierung aufgefordert worden sei. Dieser war zuvor in einem authentisch wirkenden Brief angekündigt worden. Die Szenerie habe zudem durch den zeitnahen Anruf einer vermeintlichen Bankmitarbeiterin glaubhaft gewirkt, der unter der offiziellen Nummer der Bank erfolgte. Im Weiteren fotografierte die Klägerin lediglich Codes vom Bildschirm ab, ohne sensible Autorisierungsdaten wie PINs oder TANs aktiv an die Anruferin zu übermitteln.

Die Berliner Richter stellten klar, dass Kunden in einer solchen nahezu perfekt inszenierten Täuschung nicht grob fahrlässig handeln.

Bemerkenswert sind die Ausführungen des Gerichts über die Entscheidung hinaus. Die Kammer deutet darin Ansätze für notwendige Früherkennungssysteme an: Die Bank hätte den Betrug erkennen und unterbinden können, da die Einwahl des Kunden und die gleichzeitige Registrierung eines neuen Geräts durch die Täter über vollkommen unterschiedliche IP-Adressen und Provider erfolgten. Das Finanzhaus habe diese offensichtliche Diskrepanz nicht durch automatisierte Sicherheitsmechanismen blockiert und die Verknüpfung des neuen Geräts ohne hinreichende Besitzprüfung zugelassen.

Ulrich Schulte am Hülse von der Kanzlei Ilex Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat, bewertet diese Einschätzung zwar als technisch noch laienhaft. Er sieht die Justiz aber auf dem richtigen Weg. In Verfahren gegen die Apobank stünden fast immer vollständige Logfiles inklusive IP-Adressen zur Verfügung. Anhand dieser Daten und einer Kundenbefragung lasse sich rückschauend exakt belegen, welche Handlung den Tätern zuzurechnen sei und wo die Bank hätte intervenieren müssen.

Der Anwalt unterstreicht, dass Phishing längst kein reines Verbraucherthema mehr sei. An der Entscheidung lasse sich ersehen, dass die größten Einzelschäden verstärkt im Bereich der mittelständischen Wirtschaft entstünden. Es seien etwa Freiberufler, Selbständige und gestandene Kapitalgesellschaften betroffen. Durch modernes Multibanking, bei dem Geschäfts- und Privatkonten zusammengeführt werden, verschwömmen die Kategorien zunehmend. Das Urteil schütze so Akteure, deren Existenz durch hohe Schadenssummen bedroht sein könnte.

Weiterlesen nach der Anzeige

Diese Sichtweise deckt sich mit der Tendenz anderer Gerichte. Das Oberlandesgericht Koblenz machte vor Kurzem die Ansage, dass selbst das Anklicken von Links in SMS und die Eingabe von Transaktionsnummern in ein Browser-Formular nicht automatisch als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden darf, wenn die Betrugsmasche eine täuschend echte Interaktionskette aufbaut.

Das Berliner Urteil sendet so ein Signal: Banken müssen ihre Sicherheitsalgorithmen schärfen. Auffällige Diskrepanzen in den Logfiles, wie etwa zeitgleiche Logins aus technisch unplausiblen Quellen, sollten proaktiv zur Betrugsverhinderung genutzt werden.


(nen)



Source link

Weiterlesen

Beliebt