Künstliche Intelligenz
US Supreme Court: Provider haftet nicht für Filesharing
„Cox hat einfach nur Internetzugang bereitgestellt, was für viele andere Zwecke als Copyright-Verletzungen genutzt wird“, hält der US Supreme Court in einer lange erwarteten Erkenntnis fest. „Cox haftet nicht als Beitragstäter für die Verletzung von Sonys Copyright.“ Der Provider Cox Communications sollte aufgrund eines Urteils eines US-Bundesbezirksgericht eine Milliarde US-Dollar Schadenersatz zahlen, weil er nicht alle Kundenanschlüsse abgeschaltet hat, die wiederholt für illegales Filesharing genutzt wurden.
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Erforderlich für Haftung als Beitragstäter (contributory infringement) sei, dass der Belangte beabsichtigt (intended) habe, dass seine Dienstleistung für die Verletzung der Rechte genutzt werde. Der Kläger könne entweder zeigen, dass die Dienstleistung auf die Rechteverletzung zugeschnitten ist, oder dass der Anbieter begrüßend zur Rechteverletzung angestiftet habe. Weil die Kläger weder das eine noch das andere dargelegt haben, lehnen sieben der neun Höchstrichter die Haftung ab. Reines Wissen, dass manche Kunden auch Illegales tun, ist demnach keine Haftungsgrundlage (Cox Communications et al v Sony Music Entertainment et al, Az. 24–171).
Die zwei weiteren Richterinnen stimmen dem zwar zu, meinen aber, dass ihre Kollegen zusätzlich ältere Haftungsgrundlagen hätten prüfen müssen. Das auszuschließen, werde dazu führen, dass sich Unternehmen zu leicht aus der Verantwortung stehlen.
Der Prozess
Rechteinhaber weisen Cox laufend auf offenbar rechtswidrige Filesharing-Übertragungen von IP-Adressen im Cox-Netz hin. Cox leitet Warnungen an seine Kunden weiter und sperrt einigen auch den Zugang; aus Sicht der Rechteinhaber war das aber nicht genug. Eine Gruppe, angeführt von Sony Music Entertainment, verklagte Cox daher vor dem US-Bundesbezirksgericht für das östliche Virginia (Sony Music et al v Cox Communications et al, Az. 1:18-cv-00950).
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2021 entschied dort eine Jury, dass Cox für unzulässige Kopien von 10.017 Musikstücke durch seine Kunden haftet und dafür eine Milliarde Dollar zu zahlen hat. Cox hafte sowohl stellvertretend (vicarious infringement), weil es für die illegal genutzten Internetzugänge Geld kassiere, als auch als Beitragstäter (contributory infringement). Dieses Urteil hatte in der Berufung nur teilweise bestand: Das Berufungsgericht für den vierten Bundesgerichtsbezirk fand keine stellvertretende Haftung; Cox nimmt zwar Geld für den Internetanschluss, aber nicht für das rechtswidrige Filesharing. Als Beitragstäter hafte der Internet Service Provider (ISP) trotzdem (Az. 21-1168).
Nun hat der Supreme Court auch dieser Haftungstheorie ein Ende bereitet. Die Rechteinhaber sollen die Copyright-Verletzer direkt belangen, nicht deren Zugangsprovider. Ganz einfach ist das in der Praxis nicht: Zugangsprovider müssen nach US-Copyright-Recht nicht einfach so verraten, wer ihre Kunden sind.
Mindermeinung
Die Richtermehrheit des Supreme Court lehnt es ab, Haftung wegen Beihilfe (aiding and abetting) nach Common Law in Betracht zu ziehen. Das auszuklammern, halten die beiden Richterinnen Sonia Sotomayor und Ketanji Brown Jackson für einen Fehler, zumal auch stellvertretende Haftung und Beitragshaftung erst durch Erkenntnisse des Supreme Court entstanden sind. Im Gesetz findet man dazu nichts.
Auch für Haftung nach aiding and abetting sei notwendig, dass der Beklagte auf die Rechteverletzung abgestellt habe, was bei Cox nicht der Fall sei. Selbst die Hinweise der Rechteinhaber auf bestimmte IP-Adressen änderten daran nichts, weil der ISP damit zwar den Anschlussinhaber eruieren können, aber immer noch nicht wisse, welche Nutzer konkret verantwortlich seien. Cox müsse also auch nach Common Law nicht haften.
Diese ältere Haftungsgrundlage bei Copyright-Fällen jedoch grundsätzlich zu verneinen, habe negative Auswirkungen. Bestimmte Haftungsfreistellungen nach dem jüngeren Digital Millennium Copyright Act (DMCA) für sich kooperativ verhaltende Internet-Provider liefen ins Leere. ISP wie Cox müssten sich fortan überhaupt nicht mehr darum scheren, ob ihre Kunden rechtswidriges Filesharing betreiben, und könnten einschlägige Hinweise der Rechteinhaber ignorieren.
(ds)
Künstliche Intelligenz
177 Petabyte pro Rack: Microns größte SSD ist da
Mitte letzten Jahres zeigte Micron seine SSD-Serie „6600 Ion“ mit besonders hohen Kapazitäten für Rechenzentren. Jetzt hat das Unternehmen die Kapazität verdoppelt: Bis zu 245 TByte pro Laufwerk sind geboten. Die Ions setzen noch auf PCIe 5.0 mit vier Lanes, auch wenn Micron wie auch andere Hersteller schon PCIe-6-SSDs im Angebot hat.
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Bei der Ion 6600 ist das höchste Tempo gar nicht nötig, weil sie mit Quadruple Level Cells (QLC) arbeitet, also vier Bits pro Zelle speichern kann. Das lässt sich im Vergleich zu TLC oder anderen NAND-Bauformen nur vergleichsweise langsam beschreiben, aber noch flott lesen. Für die 245-TByte-Version gibt Microns Datenblatt (PDF) 13,7 GByte pro Sekunde beim Lesen und 3 GByte/s beim Schreiben an. Beides gilt für sequenzielle Zugriffe. Beim zufälligen Schreiben von 4K-Blöcken kommt die Ion nur auf 42.000 IOPS, viele PC-SSDs schaffen hier viel mehr.
Höhere Datendichte, geringere Leistungsaufnahme
Aber darum geht es bei Microns neuen Laufwerken, die in den Formfaktoren U.2 oder E3.L gebaut sind, auch gar nicht: Sie sind für besonders hohe Kapazitäten pro Rack in Rechenzentren gedacht. Dabei sollen sie große Datenmengen vorwiegend lesend schnell zur Verfügung stellen. Ein naheliegendes Anwendungsszenario sind Trainingsdaten für KI-Modelle. Gegenüber Festplatten sind solche SSD nicht nur schneller, sondern sie fassen mehr Daten bei geringerer Leistungsaufnahme.
Die 245-TByte-SSD benötigt laut Micron nur 30 Watt im Betrieb, was die Hälfte von Festplatten gleicher Gesamtkapazität ausmachen soll. Für fünf Jahre Dauerbetrieb gibt es Garantie, dabei darf das Laufwerk einmal pro Tag komplett vollgeschrieben werden – was rein rechnerisch gerade so klappt. Mit optimierten Storage-Racks lassen sich beeindruckende Kapazitäten erreichen. Micron gibt hier 4,9 Petabyte pro Höheneinheit, oder knapp 177 Petabyte für eine komplettes Rack an (36U). Mit Festplatten soll ein ganzer Schrank nur 31,7 Petabyte fassen können.
Laut Microns Ankündigung der SSD wird sie bereits ausgeliefert. Preise nennt das Unternehmen nicht. Angesichts der aktuellen Kosten für die Vorgängerserie 6500 Ion dürfte das 245-TByte-Modell leicht im massiv sechsstelligen Bereich landen. Microns Beispiel eines Racks mit 720 der Laufwerke dürfte dann grob überschlagen einen dreistelligen Millionenbetrag kosten. Da solche Geräte aber meist direkt vom Hersteller über Rahmenverträge oder im Projektgeschäft von spezialisierten Dienstleistern verkauft werden, sind große Rabatte nicht unwahrscheinlich.
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(nie)
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Neues reCAPTCHA erschwert Google-freie Android-Nutzung
Für Nutzer Google-freier Android-Versionen könnten reCAPTCHAs künftig zum Problem werden. Betreiber Google stellt das System um: Zum Schutz gegen KI-Bots sollen in bestimmten Fällen QR-Codes die Bilderrätsel ersetzen, vor denen Internetnutzer bislang häufig stehen, wenn sie sich auf einer Website als Menschen verifizieren sollen. Unter Android erfordern die neuen QR-Code-reCAPTCHAs Google-Play-Dienste – die gibt es regulär nur in der von Google bereitgestellten, offiziellen Android-Version.
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Die Neuerung ist Teil von Googles neuer Plattform „Google Cloud Fraud Defense“, die der Konzern im April vorstellte und als „nächste Evolution“ seiner Recaptcha-Technologie bezeichnet. Die Plattform soll nicht mehr nur menschliche Nutzer von klassischen Bots unterscheiden, sondern auch KI-Agenten erfassen. Neben einem Dashboard für Agententraffic, einer Richtlinien-Engine und neuen Kommunikationsprotokollen führt der Konzern auch Änderungen bei den altbekannten Bilderrätseln ein: Bei verdächtigen Vorgängen, etwa einer riskanten Bestellung, werden künftig QR-Codes angezeigt, die mit dem Smartphone gescannt werden müssen.
Google-Play-Dienste erforderlich
Bei Android-Geräten müssen dafür laut einer Supportseite allerdings Google-Play-Dienste installiert sein. Das kann für Nutzer von Google-freien Android-Versionen zum Problem werden, denn hier sind die proprietären Google-Dienste nicht vorhanden. Auffällig ist, dass die Seite schon lange vor der Präsentation von Google Cloud Fraud Defense online war. Das Portal Piunikaweb machte darauf aufmerksam, dass sie schon seit mindestens Oktober 2025 im Internet Archive zu finden ist. Google dürfte also bereits wesentlich länger im Hintergrund an der Neuerung gearbeitet haben.
Die Google-Play-Dienste stehen schon länger für ihre Übermittlung von Telemetrie-Daten an Google in der Kritik, denn Nutzer können die Datenübermittlung nicht richtig einschränken. Eine Alternative sind Google-freie Android-Systeme, etwa /e/OS oder LineageOS. Allerdings laufen viele Apps ohne die Google-Play-Dienste nicht richtig, denn über die Jahre hat Google mehr und mehr grundlegende Funktionalitäten vom eigentlich quelloffenen Android-Betriebssystem in seine proprietären Google-Dienste verlagert. Eine möglicher Workaround sind die microG-Dienste, die die Funktionen und APIs der Google Play Dienste nachempfinden. Auch wenn es deutlich eingeschränkter passiert, kommunizieren diese Dienste allerdings mit den Google-Servern. Zudem erfordert microG Signature-Spoofing, was zu einem Sicherheitsrisiko werden kann.
/e/OS kommt standardmäßig mit microG, die Macher wollen einen Kompromiss zwischen Sicherheit und Privatsphäre ermöglichen und setzen auf eine kontrollierte Implementierung. Die Macher von LineageOS lehnen diesen Schritt wegen des Signature Spoofings ab, hier kann microG aber nachinstalliert oder gleich der inoffizielle Fork „LineageOS for microG“ genutzt werden.
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(nen)
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iX-Konferenz: Software und KI-Projekte praxisnah testen
Die Online-Konferenz betterCode() Testing von iX und dpunkt.verlag am 8. Juni 2026 widmet sich der Frage, wie sich Softwarequalität sichern lässt, wenn KI immer mehr Code erzeugt und sich die Entwicklungsprozesse drastisch ändern. Ergänzend zum Konferenztag bieten mehrere Online‑Workshops Gelegenheit, einzelne Themen praxisnah zu vertiefen.
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Mit der zunehmenden Verbreitung von KI‑gestützter Entwicklung stehen Teams vor neuen Herausforderungen. Code entsteht schneller, stammt teilweise aus automatisierten Systemen und ist nicht immer vollständig nachvollziehbar. Die betterCode() Testing 2026 greift diese Veränderungen auf und zeigt, welche Rolle Testing, Testautomatisierung und menschliche Expertise in modernen Entwicklungsprozessen spielen. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Testerinnen, Testmanager, Testautomatisierer und Quality Engineers.
Ein Blick ins Programm
Die Veranstalter haben zusammen mit dem Testexperten und Podcaster Richard Seidl als Beirat das Programm mit sechs Vorträgen und einer Paneldiskussion zusammengestellt:
- Richard Seidl: Schluss mit Qualitätstheater – Was Testing im KI‑Zeitalter wirklich braucht
- Maud Schlich: Exploratives Testen schlau einsetzen
- Benjamin Hummel: Copiloten für Agenten: Qualitätssicherung in der Ära der Coding Agents
- Dehla Sokenou: Let’s play! Gamification und Qualitätssicherung – ein perfektes Match
- Florian Fieber: Kollaborative Intelligenz: Menschliche Tester im Zeitalter der KI
- Richard Seidl (Panel-Moderation): So funktioniert Testautomatisierung in der Praxis – wirklich?
Vertiefende Workshops im Juni
Neben dem Konferenztag gibt es mehrere Online‑Workshops, in denen Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzelne Themen intensiver in der Praxis einüben:
- Teststrategie reloaded mit Richard Seidl (12. Juni 2026, halbtags)
- So geht’s: Exploratives Testen schlau einsetzen mit Maud Schlich (18. Juni 2026, ganztags)
- Let’s play! Gamification selbst anwenden mit Dehla Sokenou (19. Juni 2026, halbtags)
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Frühbucherrabatt jetzt sichern
Die betterCode() Testing 2026 findet vollständig online im Browser statt. Während der Veranstaltung können sich Teilnehmende und Referenten per Chat und Video austauschen. Nach der Veranstaltung erhalten sie Zugriff auf die Aufzeichnungen der Vorträge und die Präsentationen.
Tickets gibt es bis zum 18. Mai 2026 zum Frühbuchertarif für 249 Euro (alle Preise zzgl. 19 % MwSt.), danach 299 Euro. Der Ticketshop berechnet für Teams automatisch einen Mengenrabatt bei der Anmeldung. Schülerinnen, Schüler, Studierende und Hochschulangehörige erhalten auf Anfrage ebenfalls einen Nachlass. Der ganztägige Online-Workshop kostet 549 Euro, die halbtägigen je 399 Euro.
Wer sich über den Fortgang der Konferenz auf dem Laufenden halten möchte, meldet sich auf der Konferenz-Website zum Newsletter an.
(who)
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