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Xiaomi Pad 8 im Test: Wer benötigt noch ein teures Tablet?


Erstaunlich flott, 3K-Display mit 144 Hz und günstig: Das Xiaomi Pad 8 hinkt im Test dem Pro-Modell kaum hinterher. Ist es sogar die bessere Wahl?

Mit dem Pad 8 schickt Xiaomi erneut ein kompaktes Tablet ins Rennen, das auf dem Papier nach Preis-Leistungs-Kracher aussieht: starke Performance, ein scharfes LCD mit hoher Bildwiederholrate, solide Verarbeitung und ordentlicher Sound – und das schon ab knapp 360 Euro.

Dass Xiaomi gute Tablets für wenig Geld bauen kann, hat der Hersteller seit dem Pad 5 immer wieder bewiesen. Der Vorgänger Xiaomi Pad 7 gehörte im vergangenen Jahr zu den gefragtesten günstigen Tablets in unseren Tests. Ob das Pad 8 diese Tradition fortsetzen kann, zeigt unser Test.

Design & Verarbeitung des Xiaomi Pad 8

Beim Design wagt Xiaomi keine Experimente: Das Pad 8 teilt sich das Aussehen samt Abmessungen nahezu vollständig mit dem teureren Xiaomi Pad 8 Pro und erinnert stark an den Vorgänger Pad 7. Das Aluminium-Gehäuse ist sauber verarbeitet, liegt angenehm in der Hand und wirkt verwindungssteif. Auf der Rückseite sitzt das Kameramodul in einem leicht hervorstehenden, quadratischen Element mit abgerundeten Ecken und glänzend schwarzer Oberfläche.

Mit 251 × 174 × 5,75 mm fällt das 11-Zoll-Tablet erfreulich flach aus. Die 485 g auf der Waage sind für diese Größenklasse moderat – vergleichbar etwa mit dem iPad Air (heise+) mit 11 Zoll. Praktisch: Xiaomi spendiert dem Pad 8 eine IP54-Zertifizierung, die zumindest vor Spritzwasser schützt.

Gut gelöst ist die Tastenanordnung: Der Power-Button sitzt an der kurzen, die Lautstärkewippe an der langen Gehäuseseite. So greift man im Alltag nicht versehentlich daneben – ein Detail, an dem andere Hersteller gerne mal scheitern.

Display: 144-Hz-LCD mit 3K im 3:2-Format

Das Display des Pad 8 ist identisch mit dem des teureren Pro-Modells: 11,2 Zoll, IPS-Panel, scharfe 3200 × 2136 Pixel – wie auch schon beim Vorgänger. Das 3:2-Format bewährt sich im Alltag als vielseitig. Es eignet sich gut für produktives Arbeiten und Browsing und lässt sich im Hochformat deutlich angenehmer nutzen als typische 16:10-Tablets. Bei Filmen muss man dafür mit kleinen schwarzen Balken leben.

Auch die Bildqualität überzeugt: Kontraste, Farbdarstellung und Blickwinkelstabilität fallen für ein LCD überdurchschnittlich gut aus. An OLED-Panels reicht der Schwarzwert natürlich nicht heran – in dunklen Filmszenen macht sich das am stärksten bemerkbar. Hinzu kommt eine recht stark spiegelnde Displayoberfläche.

Mit einer Spitzenhelligkeit von bis zu 830 cd/m² (Nits) ist das Tablet auch im Freien noch ablesbar – ein guter Wert für die Preisklasse. Die Bildwiederholrate von bis zu 144 Hertz sorgt für eine flüssige Darstellung beim Scrollen und Spielen – zum Vergleich: Ein iPad Air arbeitet noch immer mit antiquierten 60 Hz.

Kamera: genug für Videocalls

Die Kameraausstattung fällt eher schlicht aus – hier zeigt sich neben dem Chipsatz der deutlichste Unterschied zum Pro-Modell. Vorne sitzt eine 8-Megapixel-Optik (f/2.3), hinten eine 13-Megapixel-Kamera (f/2.2). Die Bildqualität ist typisch für diese Preisklasse: Detailschärfe und Dynamikumfang fallen mäßig aus. Für gelegentliche Schnappschüsse oder das schnelle Abfotografieren von Dokumenten reicht das aber. Bei Videocalls verrichtet die Frontkamera zuverlässig ihren Dienst.

Hardware: starke Snapdragon-Performance

Unter der Haube arbeitet ein Snapdragon 8s Gen 4 – eine leicht abgespeckte Version von Qualcomms letztjährigem Flaggschiff-Chipsatz. Zwar zieht das Pro-Modell mit seinem Snapdragon 8 Elite im direkten Vergleich spürbar davon, doch auch das Pad 8 liefert ordentlich ab – erst recht mit Blick auf den Preis.

Starke 15.000 Punkte im PCMark und 4500 Punkte im 3DMark Wild Life Extreme untermauern das: Das Tablet hat hinreichend Leistungsreserven für anspruchsvolle Spiele. Im Alltagsbetrieb ruckelt ohnehin nichts, das System reagiert stets flüssig.

Beim Speicher haben Käufer die Wahl zwischen 128 und 256 GB, jeweils flankiert von 8 GB RAM. Aufgepasst beim Kauf: Nur das größere Modell nutzt den flotten UFS-4.1-Standard, die Basisversion muss sich mit UFS 3.1 begnügen, was sich beim Kopieren großer Dateien oder Laden aufwendiger Spiele bemerkbar machen könnte. Eine Speichererweiterung per microSD-Karte ist nicht vorgesehen.

Die restliche Ausstattung ist dafür aber zeitgemäß: Wi-Fi 7, Bluetooth 5.4, USB-C 3.2 Gen 1 inklusive Displayport. Wer unterwegs abseits von WLAN-Hotspots surfen will, schaut allerdings in die Röhre – eine Mobilfunk-Option bietet Xiaomi nicht an.

Auf einen Fingerabdrucksensor muss man beim Pad 8 leider verzichten. Für die akustische Untermalung beim Zocken oder Binge-Watching sorgen vier Lautsprecher mit Dolby Atmos, die einen erstaunlich kräftigen und klaren Klang liefern.

Optional lässt sich das Pad 8 mit einem Stylus bedienen. Eine Besonderheit: Statt auf einen klassischen Button zu drücken, kneift man die Stiftspitze zusammen, um das Schnellstart-Menü aufzurufen. Das erfordert anfangs etwas Eingewöhnung, funktioniert im Alltag aber tadellos. Der druckempfindliche Stift eignet sich gut für Skizzen und lädt bequem magnetisch an der oberen Gehäusekante.

Wer viel tippt, greift zum Focus Keyboard. Die Tastaturhülle haftet magnetisch und bietet einen ordentlichen Schreibkomfort mit knackigem Druckpunkt. Eine vollwertige Laptop-Tastatur ersetzt sie zwar nicht, für E-Mails oder längere Notizen unterwegs ist sie aber eine solide Ergänzung.

Software: 6 Jahre Sicherheitsupdates

Als Betriebssystem kommt Android 16 zum Einsatz, darüber legt Xiaomi seine hauseigene Oberfläche HyperOS. Erfreulich: Xiaomi hält sich hier im Gegensatz zu den günstigeren Redmi-Tablets mit vorinstallierten Anwendungen spürbar zurück.

Weniger erfreulich: Zum Testzeitpunkt im März 2026 stammte der Sicherheitspatch noch aus dem Oktober 2025 – fünf Monate Rückstand sind kein Ruhmesblatt. Bei Tablets liefert Xiaomi die Patches nur quartalsweise aus. Immerhin: Vier Jahre Android-Upgrades und sechs Jahre Sicherheitsupdates versprechen eine ordentliche Lebensdauer, das ist für ein Tablet dieser Preisklasse ziemlich gut.

Spannend wird es beim Arbeitsstation-Modus im Kontrollzentrum. Das Pad 8 wechselt dann in eine Desktop-Oberfläche mit frei skalierbaren Fenstern statt starrer Vollbild-Apps. Mit Stift und Tastatur wird das Tablet zum mobilen PC-Ersatz – und das funktioniert erstaunlich gut. Wer schon mal versucht hat, auf einem Android-Tablet ernsthaft zu arbeiten, weiß: Das ist keine Selbstverständlichkeit. Primär bleibt das Pad 8 aber ein Unterhaltungsgerät – da sollte man sich nichts vormachen.

Akku: 9,5 Stunden Laufzeit & 45-W-Schnellladen

Die Akkukapazität beträgt wie beim Pro-Modell 9200 mAh. Allerdings fällt die Laufzeit trotz schwächerem Chipsatz etwas kürzer aus – hier zeigt sich vermutlich, dass der Snapdragon 8s Gen 4 weniger effizient aufgestellt ist als das Elite-Modell.

Im Battery Test von PCMark erreicht das Pad 8 im simulierten Dauerbetrieb bei 200 cd/m² Helligkeit rund 9,5 Stunden – eine Stunde weniger als das Pro-Modell. Das ist verglichen mit der Konkurrenz dennoch ein guter Wert, der für einen ganztägigen Einsatz ausreichen sollte. Bei reiner Videowiedergabe hält das Tablet entsprechend länger durch – abhängig von der Display-Helligkeit.

Geladen wird nicht ganz so schnell wie beim Pro-Modell, aber deutlich flotter als bei der Konkurrenz: Bis zu 45 Watt sind möglich, womit das leere Tablet in unter zwei Stunden wieder vollgeladen ist. Kabelloses Laden gibt es nicht – wenig überraschend in dieser Preisklasse.

Preis & Varianten: schon ab 360 Euro

Die UVP für das Pad 8 mit 128 GB startet bei 450 Euro, mit 256 GB liegt sie bei 500 Euro. Die Straßenpreise sind aber bereits deutlich gesunken: Das kleinere Modell ist schon für rund 360 Euro zu haben, die größere Variante gibt es für knapp über 400 Euro. Langfristig kann der Preis für das Basismodell an der 300-Euro-Grenze kratzen.

Farblich haben Käufer die Wahl zwischen Grau, Blau und Grün. Wer das Zubehör-Paket komplett haben möchte, muss allerdings tiefer in die Tasche greifen: Das Focus Keyboard kostet 116 Euro, der Focus Pen Pro schlägt mit weiteren 66 Euro zu Buche.

Fazit: Ein echter Preis-Leistungs-Tipp

Das Xiaomi Pad 8 entpuppt sich erneut als Geheimtipp unter den Android-Tablets: hochwertiges Aluminium-Gehäuse, eine für den Preis enorme Leistung und ein gestochen scharfes 3K-LCD mit flüssigen 144 Hz. An OLED-Panels reicht es bei Schwarzwerten und Kontrasten zwar nicht heran, muss es für den Preis aber auch nicht.

Die stark spiegelnde Oberfläche stört in Kombination mit den LCD-typischen Schwarzwerten vor allem bei dunklen Filmszenen. Gegenüber dem Pro-Modell fällt die Leistung etwas geringer aus, was im Alltag kaum auffällt. Eine Mobilfunk-Option fehlt ebenfalls. Stärker vermisst haben wir dagegen den Fingerabdrucksensor, den es beim Pad 8 Pro gibt. Auch die Kamera ist deutlich abgespeckt.

Wer ein kompaktes Unterhaltungs-Tablet sucht, findet im Pad 8 eine hervorragende Wahl mit exzellentem Preis-Leistungs-Verhältnis – für viele sogar die klügere Option als das teurere Pro-Modell, sofern man mit einer schlechteren Kamera und ohne Fingerabdrucksensor auskommen kann.



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Vorsicht, Kunde: Gymondo sperrt bezahlten Präventionskurs


Wer sich fit halten will, muss längst nicht mehr ins Fitnessstudio gehen. Diverse Anbieter bringen Workouts, Yoga, Lauftrainings und Ernährungsprogramme per App oder Browser direkt ins Wohnzimmer. Bezahlt wird typischerweise als Abo, monatlich oder jährlich, häufig zwischen zehn und dreißig Euro im Monat.

Einige dieser Online-Fitness-Angebote sind so zugeschnitten, dass gesetzliche Krankenkassen sie als gesundheitliche Prävention anerkennen und bezuschussen. Pro Versichertem werden in der Regel zwei zertifizierte Kurse pro Jahr bezuschusst, je nach Kasse mit 75 bis 200 Euro pro Kurs, einige übernehmen für bestimmte Onlinekurse sogar die vollen Kosten.

Dafür muss der Kurs nach den Vorgaben der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein und der Teilnehmer ihn innerhalb bestimmter Fristen abschließen. Dann erhält er vom Anbieter ein Zertifikat, das er seiner Kasse für die Erstattung vorlegen kann. Doch was passiert, wenn der Anbieter genau diesen Abschluss verhindert, weil er den Onlinezugang des Kunden plötzlich sperrt?


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Vorsicht, Kunde: Gymondo sperrt bezahlten Präventionskurs“.
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KI-Urheberrechtsstreit: New York Times beantragt Sanktionen gegen OpenAI


Die New York Times und weitere Verlage haben im laufenden Urheberrechtsstreit gegen OpenAI bei einem US-Gericht Sanktionen gegen das Unternehmen beantragt. Sie werfen OpenAI vor, für die Beweisaufnahme relevante Informationen zurückgehalten und das Gericht über seine technischen Möglichkeiten zur Durchsuchung eigener Systeme in die Irre geführt zu haben, berichtet Reuters.

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Im Zentrum des seit 2023 laufenden Streits steht die Frage, ob OpenAI urheberrechtlich geschützte Zeitungsartikel ohne Erlaubnis zum Training seiner KI-Modelle verwendet hat und ob sich dies anhand interner Datensätze und ChatGPT-Protokolle belegen lässt. Die Verlage wollten deshalb untersuchen, ob und in welchem Umfang ihre Inhalte in den Systemen des Unternehmens auftauchen.

In der Begründung ihres Sanktionsantrags werfen die Verlage OpenAI vor, das Gericht über die Möglichkeiten zur Durchsuchung von Trainingsdaten und ChatGPT-Protokollen getäuscht zu haben. Das Unternehmen habe solche Suchen bereits durchgeführt, dies aber verschwiegen. Zudem soll OpenAI Milliarden potenziell relevanter ChatGPT-Unterhaltungen gelöscht oder komprimiert und damit für die Beweisaufnahme unauffindbar gemacht haben.

Die Kläger verlangen unter anderem die Erstattung von Anwaltskosten. Die New York Times hat laut Associated Press bislang mehr als 28 Millionen US-Dollar für Rechtsstreitigkeiten mit KI-Unternehmen ausgegeben, darunter die Verfahren gegen OpenAI und Perplexity.

OpenAI weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die Herausgabe von ChatGPT-Protokollen den Datenschutz verletzen würde. „Wir werden auch weiterhin die Privatsphäre unserer Nutzer und die seit Langem anerkannten Grundsätze des Fair Use verteidigen“, sagte ein Sprecher des Unternehmens.

Mit Fair Use verweist OpenAI auf eine Ausnahmeregelung im US-Urheberrecht, die die Nutzung geschützter Werke unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung erlaubt. KI-Anbieter argumentieren, ihre Modelle kopierten Inhalte nicht einfach, sondern analysierten sie, um sprachliche Muster zu erlernen. Ob diese Begründung trägt, wird derzeit in zahlreichen Verfahren geklärt.

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Das Verfahren reiht sich in eine wachsende Zahl von Urheberrechtsklagen gegen OpenAI und andere KI-Anbieter ein. Erst im Juni reichten die Verlage von fast 400 Nachrichtenportalen aus 33 US-Bundesstaaten Klage gegen OpenAI und Microsoft ein. In der Klageschrift ist von einem „systematischen und vorsätzlichen Diebstahl hunderttausender urheberrechtlich geschützter Artikel“ die Rede.

Dass der juristische Druck Wirkung entfalten kann, zeigt die wachsende Zahl von Lizenzvereinbarungen zwischen KI-Unternehmen und Medienhäusern. Die New York Times schloss 2025 ihren ersten KI-Lizenzvertrag mit Amazon, während OpenAI schon 2023 unter anderem mit Axel Springer Vereinbarungen zur Nutzung ihrer Inhalte getroffen hat.


(tobe)



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EU: Instagram und Facebook bergen zu große Suchtrisiken


Instagram und Facebook bergen nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung zu große Suchtgefahren für Kinder und Jugendliche. Die Europäische Kommission sieht Risiken unter anderem durch stark personalisierte Empfehlungen sowie das automatische Abspielen immer neuer Videos und treibt ein Verfahren gegen den Mutterkonzern Meta voran.

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Der US-Konzern muss darauf nun reagieren. Wenn er die Vorwürfe nicht entkräften kann oder keine Änderungen vornimmt, könnte die EU-Kommission eine Milliardenstrafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Bei Meta könnten das mehr als 12 Milliarden Euro sein.

Inmitten der Debatte um ein Mindestalter für Social Media veröffentlicht die Brüsseler Behörde damit erneut Ermittlungsergebnisse, die den Druck auf die Online-Plattformen erhöhen und der EU Argumente für strengere Regeln geben. Auch gegen TikTok läuft ein Verfahren wegen der Suchtgefahr der App – seit Februar gibt es dazu ähnliche vorläufige Ermittlungsergebnisse. Eine von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte Expertenkommission gibt am Montag ihre Empfehlungen dazu ab, wie es beim Thema Social-Media-Verbot weitergehen sollte.

Bei Instagram und Facebook kritisiert die EU-Kommission etwa die Funktion des automatischen Abspielens und des endlosen Scrollens. Mit dem endlosen Scrollen ist gemeint, dass beim Weiterwischen auf einer Plattform ständig neue Inhalte geladen werden, ohne dass der Nutzer zu Pausen gezwungen ist.

Zudem kritisiert die EU-Kommission, wie Inhalte per personalisiertem Algorithmus ausgewählt werden. Auch Benachrichtigungen, die Nutzerinnen und Nutzer immer wieder zurück auf die Plattformen holen, werden moniert.

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Die Versuche des Meta-Konzerns unter Leitung von Mark Zuckerberg, die Suchtgefahr für Minderjährige, aber auch vulnerable Erwachsene zu minimieren, sieht die EU-Kommission als nicht ausreichend an. Zeitmanagement-Tools für Kinder, wie etwa Tageslimits oder Pausenzeiten, lassen sich laut Brüsseler Behörde leicht ausschalten. Andere Funktionen der Kindersicherung von Instagram und Facebook sind demnach nur dann wirksam, wenn Eltern ausreichend technische Kenntnisse und sich die Mühe machen, sie wirklich zu verstehen.

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Nach Ansicht der Brüsseler Behörde müssen Instagram und Facebook die Funktionsweisen ihrer Plattformen nun ändern. Beispielhaft schlägt die EU-Kommission etwa vor:

  • Standardmäßige Deaktivierung des endlosen Weiterwischens und des automatischen Abspielens von Videos
  • Einführung wirksamer Bildschirmpausen
  • Anpassung der Empfehlungen, um sie weniger auf Nutzerinteraktion auszurichten

Gegen Meta läuft parallel ein weiteres EU-Verfahren. Die Brüsseler Internetwächter verlangen von Instagram und Facebook auch, das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen – ansonsten droht dem Mutterkonzern auch hier eine Strafe.

Zuletzt kündigte Meta an, seinen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auszuweiten, um das Alter von Kindern und Jugendlichen auf Instagram, Facebook und Threads strenger zu kontrollieren.

Beide EU-Verfahren sind auch für die Empfehlungen der von Ursula von der Leyen eingesetzten Experten wichtig, da die Wissenschaftler auch die im Rahmen der Ermittlungen gefundenen Beweise berücksichtigen dürften.

Mehrere Mitgliedsländer, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.

Allerdings dürfte das ohne Rückendeckung aus Brüssel schwerer umsetzbar sein, wie das Beispiel Frankreich zeigt. Die EU-Kommission beanstandete den französischen Gesetzesvorschlag für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, weil er nicht mit EU-Regeln kompatibel sei. Da die Brüsseler Behörde in Teilen der Digitalpolitik ein Vorrecht hat und nur sie den großen Plattformen Vorschriften machen darf, muss Frankreich den Text nun ändern.

Für die Reaktion auf die Vorwürfe der EU gibt es für den Meta-Konzern keine Frist. Kritiker werfen der Europäischen Kommission immer wieder vor, die EU-Regeln für digitale Plattformen nicht konsequent genug durchzusetzen, zu lange für die Verfahren gegen die Online-Riesen zu brauchen und zu wenige Strafen auszusprechen. Das Verfahren gegen Meta wegen mangelnden Jugendschutzes dauert bereits über zwei Jahre.

In den USA verlor der Facebook-Konzern zusammen mit der Google-Videoplattform YouTube bereits einen viel beachteten Gerichtsprozess wegen des Suchtpotenzials seiner Angebote. Geschworene in Los Angeles sprachen der 20-jährigen Klägerin als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle.


(dahe)



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