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Gutachten: Massive Datenschutzverstöße bei PayPal


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Ein Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise zeichnet ein düsteres Bild vom Umgang des Bezahldienstleisters PayPal mit Nutzerdaten. Die Experten listen eine Vielzahl von Verstößen gegen die DSGVO und das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) auf. Die zentralen Vorwürfe betreffen eine unzulässige Datenverarbeitung für Werbezwecke und unwirksame Einwilligungen.

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Das Netzwerk Datenschutzexpertise begründet seine Untersuchung auch mit dem Status von PayPal als US-Unternehmen, dessen Datenpraktiken potenziell politischem Einfluss ausgesetzt sein könnten. Ein Hauptkritikpunkt der Gutachter ist die Nutzung von Transaktionsdaten für das neue Werbegeschäft „Offsite Ads“. PayPal, das in jüngster Vergangenheit mit Störungen zu kämpfen hatte und Konkurrenz durch die datenschutzfreundlichere europäische Wallet Wero bekommen soll, werte dafür „Kaufdaten aus dem eigenen Netzwerk“ aus, um zielgruppengesteuerte Werbung auf Webseiten Dritter und in Apps auszuspielen.

Laut dem Gutachten (PDF) handelt es sich dabei um eine rechtlich unzulässige Zweckänderung. Das ZAG sehe klar vor, dass Zahlungsdienstleister „die für das Erbringen ihrer Zahlungsdienste notwendigen personenbezogenen Daten nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Zahlungsdienstnutzer abrufen, verarbeiten und speichern“ dürfen. Genau diese Zustimmung holt PayPal laut den Experten jedoch nicht wirksam ein. So sei bei der Einrichtung eines Kontos die Einwilligung zur Werbung voreingestellt, was dem Grundsatz „Privacy by Default“ (Art. 25 DSGVO) widerspreche. Eine wirksame Einwilligung setze aber ein aktives Tun voraus. Die Autoren stellen fest: „Beim Einrichten eines PayPal-Accounts erhält der Kunde keine Information über die Bedeutung der vorangekreuzten Einwilligung. Dies entspricht nicht den Anforderungen an eine informierte (ausdrückliche) Einwilligung.“

Besonders kritisch bewerten die Experten die Weitergabe von Daten an Dritte. In seiner Datenschutzerklärung verlinkt PayPal auf eine Liste mit rund 600 Unternehmen aus „vielen Staaten der Welt“, an die Daten weitergegeben werden können – darunter Kreditauskunfteien, Marketingfirmen und US-Unternehmen wie Google und Facebook. Für Nutzer sei es unmöglich, nachzuvollziehen, welche Daten an wen fließen. Das Gutachten bemängelt, dass die Liste „für viele Nutzende nicht verständlich“ sei, da sie aktuell nur auf Englisch verfügbar und hinter einem Link mit der „irreführenden Überschrift ‚Hinweis zu Bankvorschriften‘“ versteckt ist.

Die Liste der im Gutachten festgestellten Verstöße ist lang und betrifft nahezu alle Aspekte der Datenverarbeitung. So sei „die Information der Betroffenen über Zwecke, Rechtsgrundlagen, Datenempfänger, über die konzerninterne Kooperation und über die genutzten automatisierten Entscheidungsverfahren“ ungenügend. Der konzerninterne Datenaustausch wird als intransparent kritisiert, und PayPal verleugne entgegen den Vorgaben der DSGVO seine „gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit“ mit Händlern und Banken.

Darüber hinaus seien die eingeholten Einwilligungen auch in weiteren Aspekten rechtlich unwirksam, was insbesondere für die gesetzlich geforderte „ausdrückliche Einwilligung“ bei der Verarbeitung sensibler Daten oder für Werbezwecke gelte. Auch der Schutz von Gesundheitsdaten oder Berufsgeheimnissen sei „nicht gewährleistet“. Kritisiert wird zudem die Speicherdauer, die mit pauschal zehn Jahren nach Vertragsende „das rechtlich zulässige Maß“ überschreite. Schließlich werfen die Gutachter „viele offene Fragen“ bezüglich der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung auf und äußern Zweifel, dass die dafür genutzten Regeln (Binding Corporate Rules) den Anforderungen der DSGVO zu genügen.

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Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise kommentiert die Ergebnisse scharf: „US-BigTechs stehen zu Recht wegen ihrer aggressiven und rechtswidrigen Datenverarbeitung in der öffentlichen Kritik. Es ist erschreckend, dass PayPal bisher unter dem öffentlichen Radar geblieben ist. Dies muss sich ändern, insbesondere nachdem der Finanzdienstleister seit Frühjahr 2025 massiv ins Werbegeschäft eingestiegen ist und sensible Zahlungsdaten von Verbrauchern hierfür zweckentfremdet.“ Die Aufsichtsbehörden hätten sich bisher nicht ausreichend gekümmert. Auf eine Bitte um Stellungnahme hat PayPal bisher nicht reagiert. Die Autoren hatten PayPal mit einem umfassenden Fragenkatalog konfrontiert, jedoch wurden – trotz weiterer Nachfrage – nur wenige Fragen beantwortet.

Paypal prüft das Gutachten derzeit, wie eine Anfrage von heise online ergeben hat. „Wir sind uns des Gutachtens bewusst und prüfen es derzeit eingehend. Die Einhaltung der EU-Datenschutzanforderungen ist für uns sowohl für die Entwicklung als auch den Betrieb unserer Produkte von zentraler Bedeutung, um ein qualitativ hochwertiges Erlebnis und Sicherheit im Zahlungsverkehr für unsere Kund:innen sicherzustellen,“


(mack)



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Vision Pro als Monitor für X-Plane 12 – mit einem Umweg


X-Plane 12, der nach Herstellerangaben „fortschrittlichste Flugsimulator der Welt“, kommt auf Apples Mixed-Reality-Headset. Ab visionOS 26.4, das in den kommenden Wochen erwartet wird, soll die Vision Pro zum externen Display für die Software werden. Dabei verwendet der Hersteller Laminar Research einen besonderen Trick, der mit dem Update auf die Brille kommt.

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Dabei handelt es sich um das sogenannte Foveated Streaming, das Nvidias CloudXR-Technik nutzt. Dabei werden nur die Bereiche besonders schnell auf die Vision Pro übertragen, die der Nutzer gerade sieht. Das soll Bandbreite sparen und dennoch einen besonders guten Bildeindruck ermöglichen. Außerdem ist es möglich, gestreamte Inhalte mit lokal gerenderten zu kombinieren. Für X-Plane bedeutet das laut Ankündigung, dass man die Version 12 des Simulators entweder von einem ausreichend schnellen PC oder einem Cloud-System mit Nvidia-RTX-Grafik auf die Vision Pro bringen kann.

Diese dient dann als hochauflösendes immersives Display für X-Plane 12. Damit das funktioniert, ist eine „Companion App“ für die Vision Pro notwendig, die Laminar Research über den App Store vertreiben wird. Auf PC- oder Cloud-Seite wird das Headset dann erkannt und als Streaming-Output-Möglichkeit dargestellt. Der Prozess geht in beide Richtungen: Mit Apples ARKit kann X-Plane 12 dann die Cockpit-Position tracken. Der Simulator soll zudem „physische und digitale Welten“ miteinander verbinden.

In seiner Entwicklerdokumentation hatte Apple zuvor eine Reihe weiterer Anwendungsfälle für das neue Foveated Streaming genannt: neben der Übertragung hochwertiger Spiele von einem leistungsstarken Rechner ist dies auch CAD-Software. Auch Remote-Desktop-Anwendungen über längere Strecken (also außerhalb des eigenen WLAN-Netzwerks) sind denkbar.

X-Plane 12 kostet im Download aktuell 60 US-Dollar, als DVD-Set zum Offline-Einspielen 100 Dollar. Die Anwendung ist für Windows, Linux und den Mac erhältlich, wobei für die CloudXR-Lösung ein PC notwendig ist. Laminar Research kündigte für die kommenden Monate auch ein „VR-Update“ an, bei dem zusätzliche Mixed-Reality- und VR-Features in den Simulator kommen sollen.

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(bsc)



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Windows Server 2025: Die neue Relevanz von dMSA und Geräteidentitäten


Windows Server 2025 bringt delegierte verwaltete Dienstkonten (delegated Managed Service Accounts, dMSA) als neuen Kontotyp mit – mit ihm ändert sich, wie sich Dienste in Active Directory authentifizieren.

Im Unterschied zu den bisherigen gruppenverwalteten Dienstkonten (gMSA) setzt dMSA auf die Authentifizierung durch Geräteidentitäten und liefert automatisch rotierende, kryptografisch erzeugte Schlüssel. Damit muss man Passwörter nicht mehr manuell pflegen, viele Risiken klassischer Dienstkonten werden eliminiert. Organisationen können damit Dienste migrieren, ohne umfangreiche Anwendungsänderungen vorzunehmen, und erhalten zugleich eine bessere Protokollierbarkeit der Dienstkontoaktivität.

  • Delegierte verwaltete Dienstkonten (dMSA) binden die Authentifizierung direkt an Geräteidentitäten und liefern kryptografisch erzeugte Schlüssel, die nicht lokal installierbar sind.
  • Nötig sind Windows Server 2025 als Domänencontroller, ein KDS-Stammschlüssel und spezifische Registry-Konfigurationen auf Clientsystemen ab Windows 11 24H2.
  • Die Migration bestehender Dienstkonten erfolgt über PowerShell-Cmdlets, wobei sowohl Einzelhost- als auch Massenmigrationsszenarien unterstützt werden.
  • Schwachstellen wie Golden dMSA und BadSuccessor erfordern strikte Governance durch enge Rechtedelegation, kontinuierliches Monitoring von Kerberos-Events und vordefinierte Wiederherstellungsprozesse.


Thomas Joos

Thomas Joos

Thomas Joos ist freiberuflicher Autor, Trainer und IT-Consultant. Er berät Unternehmen in den Bereichen Microsoft-Netzwerke, Security, KI und Cloud.

Die Verfügbarkeit von dMSA bleibt aber an Voraussetzungen gebunden: Domänencontroller müssen auf Windows Server 2025 laufen und Clients brauchen Windows 11 24H2. Für eine domänenübergreifende Nutzung verlangt die Topologie zudem bidirektionale Vertrauensstellungen in der Gesamtstruktur. Ohne solche Grundlagen bleibt dMSA in seiner Wirksamkeit eingeschränkt.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Windows Server 2025: Die neue Relevanz von dMSA und Geräteidentitäten“.
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x86-Steckmodul für Embedded Systems mit wechselbarem LPDDR5X-RAM


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Bisher wurden LPDDR-SDRAM-Chips meistens auf das Rechner-Mainboard aufgelötet und waren deshalb nicht nachträglich wechselbar. Der Modulstandard LPCAMM2 ändert das. Damit ausgerüstete Rechner lassen sich flexibler mit Arbeitsspeicher bestücken und nachträglich aufrüsten.

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Auf der Fachmesse embedded world 2026 in Nürnberg waren nun auch Rechenmodule für Embedded Systems mit LPCAMM2-Fassungen zu sehen, etwa das Congatec conga-HPC/cPTL mit Intel Core Ultra 3 alias Panther Lake.

Low-Power-(LP-)DDR-Speicher wurde einst als sparsame DRAM-Variante für akkubetriebene Mobilgeräte entwickelt. Doch durch hohe Taktfrequenzen sowie viele kurze Datensignalleitungen erreichen jüngere LPDDR-Generationen wie LPDDR4X und vor allem LPDDR5X auch besonders hohe Datentransferraten. Daher kommt LPDDR5X nicht mehr nur bei sehr sparsamen Rechnern zum Einsatz, sondern auch bei vielen SoCs mit integrierter GPU, die von hohen RAM-Transferraten profitieren.

Ein Beispiel für ein Embdded-System-Rechenmodul mit LPCAMM2 ist das Congatec conga-HPC/cPTL in der Bauform COM-HPC Client Size A. Es ist mit einem Intel-Prozessor der neuen Baureihe Core Ultra 3 alias Panther Lake bestückt. Der enthält außer zahlreichen x86-Prozessorkernen auch eine NPU für KI-Inferenz mit bis zu 50 Tops sowie eine relativ starke GPU, die sich ebenfalls als KI-Beschleuniger einspannen lässt.

Das conga-HPC/cPTL lässt sich mit einem LPCAMM2 bis zu 32 Gigabyte Kapazität bestücken. Außerdem bindet der Prozessor sowohl PCI Express 5.0 als auch Thunderbolt 4/USB4 an.


Samsung SOCAMM2 mit LPDDR5X-RAM

Samsung SOCAMM2 mit LPDDR5X-RAM

Samsung SOCAMM2 mit LPDDR5X-RAM

(Bild: Samsung)

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Außer LPCAMM2-Speichermodule für Notebooks beziehungsweise Mobile Workstations und nun auch Embedded Systems gibt es auch SOCAMM- beziehungsweise SOCAMM2-Module mit LPDDR5X für Server. Diese wurden von Micron und Samsung avisiert. Ein SOCAMM2 kann mit derzeit bis zu 256 GByte eine wesentlich höhere Kapazität erreichen als ein LPCAMM2.

Die bereits seit Längerem angekündigte KI-Workstation Nvidia DGX Station GB300 könnte eines der ersten Systeme mit wechselbarem SOCAMM2-Speicher sein. Möglicherweise setzt Nvidia auch beim kommenden ARM-Prozessor Vera auf SOCAMM2.


(ciw)



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