Künstliche Intelligenz
Frankreich vs. Social Media: Nutzungsverbot unter 15 steht auf tönernen Füßen
Frankreichs Nationalversammlung hat ein Signal gesetzt und strengere Regeln zum Schutz Minderjähriger im digitalen Raum beschlossen. Deren Kern ist ein Nutzungsverbot sozialer Medien für Jugendliche unter 15 Jahren sowie eine Ausweitung des Handy-Verbots an Schulen bis in die Oberstufe. Präsident Emmanuel Macron hofft auf eine Umsetzung bis zum nächsten Schuljahr, doch Rechtsexperten bremsen die Euphorie. Hinter der Entschlossenheit verbirgt sich ein komplexes juristisches Tauziehen zwischen nationalem Souveränitätsanspruch und EU-Recht, das den Vorstoß verpuffen lassen könnte.
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In dem Streit geht es nicht nur um eine pädagogische Debatte über die Bildschirmzeit, sondern um eine Weichenstellung zur Regulierung des digitalen Binnenmarkts. Die französische Politik gibt dem Schutz der mentalen Gesundheit von Kindern den Vorrang. Doch die Frage ist nicht mehr nur, ob soziale Medien für 14-Jährige schädlich sind, sondern wer in einem grenzenlosen Internet das Recht hat, den Zugang dazu zu beschränken.
EU-Verordnung als juristische Hürde
Hauptproblem für den französischen Gesetzgeber ist der Digital Services Act (DSA). Diese EU-Verordnung verfolgt das Ziel, das Recht für digitale Vermittlungsdienste vollständig zu harmonisieren. Ihre Bestimmungen haben damit Anwendungsvorrang vor nationalen Alleingängen. Wie Tobias Gostomzyk von der TU Dortmund gegenüber dem Science Media Center (SMC) erläutert, verpflichtet der DSA Plattformen zu umfassenden Sicherheitsmaßnahmen für Minderjährige. Er sieht aber kein generelles Nutzungsverbot vor. Ein nationales Gesetz, das über diese EU-Vorgaben hinausgeht, steht daher rechtlich auf wackeligen Füßen.
Die EU-Kommission hat selbst bereits Leitlinien veröffentlicht, die Methoden zur Altersverifikation vorsehen. Doch diese dienen vor allem der Umsetzung des bestehenden Schutzniveaus und nicht als Blankoscheck für nationale Verbote.
Zwischen Herkunftslandprinzip und zivilrechtlichen Kniffen
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Ein weiterer Stolperstein ist das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie. Es besagt, dass ein digitaler Diensteanbieter grundsätzlich nur den Gesetzen des Landes unterliegt, in dem er seinen Hauptsitz hat. Da Schwergewichte der Branche wie Meta, TikTok oder Google ihre Europa-Zentralen fast ausnahmslos in Irland angesiedelt haben, stößt die französische Regulierungsgewalt hier an geografischen Grenzen. Ein Gesetz, das nur in Frankreich ansässige Unternehmen binden würde, liefe in der Praxis in die Leere: Die relevanten Plattformen unterstehen hier gar nicht der französischen Gerichtsbarkeit.
Um diese Hürde zu umgehen, setzt Frankreich auf einen juristischen Kniff, den Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut als „indirekte Regelung“ beschreibt. Statt den Plattformen ein direktes medienrechtliches Verbot aufzuerlegen, sollen Verträge mit zu jungen Nutzern zivilrechtlich für nichtig erklärt werden. Ziel: Bei den Anbietern das Haftungsrisiko bei der Datenverarbeitung so hoch zu treiben, dass sie „freiwillig“ Altersprüfungen einführen. Ob dieser Umweg trägt, müsste gegebenenfalls der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Risiken für den Jugendschutz und digitale Ausweichmanöver
Kritiker wie Dreyer geben zudem zu bedenken, dass starre Altersgrenzen sogar kontraproduktiv sein könnten. Wenn Jugendliche offiziell von den großen Plattformen verbannt werden, würden die Betreiber ihre mühsam aufgebauten Jugendschutzfunktionen und Awareness-Teams wohl zurückfahren. Schließlich dürften dort laut Gesetz gar keine Minderjährigen mehr sein.
Ferner besteht die Gefahr, dass Jugendliche auf weniger kontrollierte Nischenangebote ausweichen oder technische Krücken wie Virtual Private Networks (VPN) nutzen, um die geografischen Sperren zu umgehen. Ein flächendeckendes System zur Altersverifikation würde zudem nicht nur Kinder, sondern alle Internetnutzer betreffen. Das wirft erhebliche verfassungsrechtliche Fragen rund um Verhältnismäßigkeit und Datenschutz auf. Denn für den Zugang zu Informations- und Kommunikationsplattformen müssten plötzlich sensible Ausweisdaten oder biometrische Merkmale von Millionen Bürgern verarbeitet werden.
Trotz der massiven juristischen Einwände könnte der französische Vorstoß stilbildend wirken. Ähnliche Forderungen nach einem Social-Media-Verbot werden weltweit laut, von Australien bis Großbritannien. Auch innerhalb der EU wächst der Druck: Das EU-Parlament hat sich bereits im November für ein Mindestalter von 16 Jahren ausgesprochen. Je mehr Mitgliedstaaten nationale Alleingänge wagen, desto wahrscheinlicher wird es, dass die EU-Kommission den DSA hier nachjustiert.
(mid)
Künstliche Intelligenz
Deutsches Riesen-Rechenzentrum von Microsoft Azure kann 520 Megawatt verheizen
Vor zwei Jahren kündigte Microsoft an, auch in Deutschland riesige KI-Rechenzentren zu bauen. Nun liegen die ersten Baugenehmigungen für mehrere Gebäude im rheinischen Braunkohlerevier vor, am 12. März erfolgte die Feier zum ersten Spatenstich.
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Bisher nannte Microsoft aber keine konkreten Zahlen zur geplanten Gesamtleistung des Clusters aus mehreren Rechenzentren. Doch der Netzbetreiber Westnetz baut dafür das Umspannwerk Bedburg um und legt neue 110-Kilovolt-Leitungen mit einer Gesamtkapazität von 520 Megawatt (MW).
Damit stößt der Microsoft-Azure-Cluster in Nordrhein-Westfalen im Endausbau in ähnliche Dimensionen vor, die auch NTT in Rheinland-Pfalz mit 482 MW plant. Dort sind sogar noch Ausbaureserven auf mehr als 600 MW angedacht.
Zum Vergleich: Der bisher größte deutsche Standort für Rechenzentren ist der Raum Frankfurt/Main. Dort sind nach Schätzungen bisher Rechenzentren mit einer Gesamtleistung von wenig mehr als 1,1 Gigawatt (GW) in Betrieb.
Die soeben von der deutschen Bundesregierung verabschiedete Rechenzentrumsstrategie könnte also aufgehen. Denn insgesamt sind in Deutschland zurzeit Investitionen in Rechenzentren in Höhe von insgesamt 25 bis 30 Milliarden Euro geplant.
Kleine und große Fische

Für die 110-Kilovolt-Station „RZ Bedburg“ nennt Netzbetreiber Westnetz eine Übertragungsfähigkeit von mehr als 500 MW (520 MVA).
(Bild: Westnetz)
Viele der großen geplanten Projekte für Rechenzentren erstrecken sich allerdings über lange Zeiträume. Die jeweiligen Investoren möchten zunächst Interessenten anlocken und bauen die Kapazität erst nach Bedarf aus. Daher sind viele der Projekte in Deutschland auch blockweise in Form mehrerer Gebäude geplant.
Im Vergleich zu den gigantischen KI-Fabriken wie Stargate Abilene oder xAI Colossus 2, die derzeit in den USA im Bau sind oder bereits laufen, wirken die meisten Projekte in Deutschland bescheiden. Laut Elon Musk läuft das 18 Milliarden US-Dollar teure Colossus 2 in Memphis seit Januar mit 1 GW und soll bis auf 2 GW anschwellen. Den Strom liefern teilweise mobile Gasturbinen, weil die Netzkapazität nicht ausreicht.
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Bisher gibt es in Deutschland auch keine vergleichbar große Nachfrage nach KI-Rechenleistung, vor allem weil es hier keine Firmen wie Meta, Google, Amazon, Microsoft oder Apple gibt, von denen einige mehrere Milliarden Nutzer bedienen.
Die hierzulande bisher schleppende Nachfrage nach KI-Rechenleistung erwähnte auch Telekom-Chef Höttges bei der Eröffnung des mit 12 MW eher kleinen KI-Rechenzentrums Tucherpark in München. Trotzdem soll schon diese Anlage die bisher in Deutschland mietbare KI-Rechenleistung ungefähr verdoppeln.
Unterschiedliche Angebote
Auch die Angebote unterscheiden sich stark. Viele große Rechenzentren in Deutschland sind sogenannte Colocation-Rechenzentren, in denen Mieter jeweils eigene Hardware betreiben. Dann beziehen sich die für das jeweilige Rechenzentrum genannten Investitionssummen vor allem auf die Gebäude, deren Infrastruktur (Stromversorgung, Kühlung, physische Sicherung) und eventuell noch Netzwerktechnik.
Cloud-Hyperscaler wie die Marktführer Amazon AWS, Microsoft Azure und Google Cloud packen hingegen eigene Server in ihre Hallen. Daher fließt der größte Teil ihrer Investitionen an Hardware-Hersteller, von denen die größten wiederum in den USA sitzen (Nvidia, HPE, Dell, AMD, Intel, Cisco, Arista, Supermicro).
Grüner Strom (auch) aus Sachsen
Microsoft betont, dass die Rechenzentren in NRW grünen Strom verheizen werden. Den kauft Microsoft vorwiegend über Power Purchase Agreements (PPA), unter anderem mit dem großen sächsischen PV-Projekt Energiepark Witznitz.
(ciw)
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Basis für Cyberdome: BSI und Länder schmieden digitale Abwehrallianz
Angesichts einer dauerhaft angespannten Bedrohungslage im Netz schaltet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in den Angriffsmodus bei der Verteidigung: Gemeinsam mit der Genossenschaft der öffentlichen IT-Dienstleister (Govdigital) legt die Behörde den Grundstein für den von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geforderten Cyberdome. Ziel ist laut BSI-Präsidentin Claudia Plattner die „Industrialisierung der Cybersicherheit“.
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Durch eine erweiterte Daten-Sensorik in den IT-Systemen von zehn Bundesländern und deren Kommunen sollen Anomalien künftig in Echtzeit erkannt werden. Diese Vernetzung zwischen dem BSI und den lokalen Security Operations Centern (SOC) dient dem Plan nach als automatisiertes Frühwarnsystem, um die Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung gegen professionelle Cyberangriffe abzusichern und Bedrohungsinformationen länderübergreifend auszuwerten.
Das am Mittwoch angekündigte Vorhaben markiert die operative Umsetzung einer seit Monaten von Dobrindt forcierten Strategie. Auch die CSU-Landesgruppe im Bundestag verlangte im Januar eine „aktive Cyberabwehr“ und skizzierte dabei das Konzept eines Cyberdomes als automatisierte Schutzhülle.
CSU will Hackbacks erlauben
Das BSI legt aktuell zwar den Fokus auf die Detektion und Resilienz. Doch die politischen Appelle gehen weiter: Die CSU und ihr Minister wollen eine rechtliche Basis für digitale Gegenschläge, sogenannte Hackbacks. Wenn deutsche Server aus dem Ausland angegriffen werden, sollen Sicherheitsbehörden die Infrastruktur der Angreifer aktiv stören können. Der nun eingeleitete Aufbau der Sensorik-Infrastruktur könnte das technische Fundament für diese Vision einer wehrhaften digitalen Souveränität legen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den kommunalen Dienstleistern über Govdigital soll die bisherige digitale Kleinstaaterei beenden. Durch die Bündelung der Kräfte wollen die Akteure versuchen, die Abwehrkapazitäten so zu skalieren, dass sie mit der Geschwindigkeit moderner Schadsoftware mithalten können.
Das Projekt gilt als einer der ersten konkreten Pfeiler des Cyberdomes, der das nationale Cyber-Abwehrzentrum technisch und personell verstärken soll. Damit rückt Deutschland weg von rein reaktiven Maßnahmen hin zu einer proaktiven, aber heftig umstrittenen Verteidigungsstrategie, die den digitalen Raum als zentrales Feld der zivilen Verteidigung begreift und die Sicherheit der öffentlichen Infrastruktur auf ein industrielles Niveau heben soll.
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(wpl)
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Rolling-Stones-Songs: BMG verklagt Anthropic wegen Verwendung für KI-Training
Der zum deutschen Bertelsmann-Konzern gehörende Musikrechteverwalter BMG Rights Management hat das KI-Unternehmen Anthropic vor einem kalifornischen Bundesgericht verklagt. Anthropic soll urheberrechtlich geschützte Songtexte verwendet haben, um seinen KI-Chatbot Claude zu trainieren.
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In der am Dienstag beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien in San Jose eingereichten Klage (AZ. 5:26-CV-02334) wirft BMG Anthropic „umfassende Urheberrechtsverletzungen“ vor „an urheberrechtlich geschützten Musikkompositionen, die BMG gehören oder von BMG kontrolliert werden“, darunter Songs der Rolling Stones, Bruno Mars und andere Musikgrößen. Anthropic soll diese unberechtigterweise kopiert und reproduziert und damit Hunderte Urheberrechtsverletzungen begangen haben.
Lange Liste an Vorwürfen
„Um seine Claude-Modelle zu entwickeln oder zu ‚trainieren‘, kopierte Anthropic eine enorme Menge an Texten aus Internetquellen auf verschiedene Weise“, heißt es in der Klage. Das sei unter anderem durch den Einsatz automatisierter Scraping-Tools und durch das Herunterladen von Dateien aus illegalen Online-Bibliotheken geschehen, so der Vorwurf. „Verschärfend kommt hinzu, dass Anthropic weitere Kopien dieser raubkopierten Werke über Torrent-Netzwerke ins Internet hochlud und öffentlich verbreitete.“
Darüber hinaus habe Claude unerlaubte Kopien von BMGs urheberrechtlich geschützten Musikkompositionen angefertigt und auf deren Grundlage, basierend auf Benutzereingaben, unerlaubte abgeleitete Werke erstellt und ausgegeben. Auch habe Anthropic urheberrechtswidrig Kopien von Songtexten erstellt und in einer zentralen Bibliothek gespeichert. „Die massenhafte Vervielfältigung dieser Werke durch Anthropic – ohne Genehmigung und unabhängig von der Verwendung einzelner Werke als Input oder Output für Claude – stellt eine eigenständige Urheberrechtsverletzung dar“, so BMG in der Klage. Neben diesen zahlreichen direkten Urheberrechtsverletzungen wirft das Rechteunternehmen Anthropic „Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung“ vor; Anthropic hafte deshalb auch für die rechtsverletzenden Handlungen seiner Lizenznehmer und Nutzer.
BMG fordert von Anthropic in der Klage Unterlassung und Wiedergutmachung. Der Rechteverwalter führt Hunderte Beispiele für Urheberrechtsverletzungen an, die das KI-Unternehmen angeblich begangen hat. Der gesetzliche Schadensersatz für Urheberrechtsverletzungen kann nach US-amerikanischem Recht zwischen bis zu 150.000 US-Dollar pro verletztem Werk liegen, wenn das Gericht die Verletzung als vorsätzlich einstuft.
Plattenlabel gegen KI-Unternehmen
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Die Klage von BMG gegen Anthropic reiht sich ein in ähnliche Verfahren, die von Autoren, Medienunternehmen und anderen Urheberrechtsinhabern gegen Tech-Konzerne angestrengt wurden, weil diese ihre Werke für das Training ihrer KI-Chatbots verwenden. Erst Ende vergangener Woche verklagten die Online-Enzyklopädie Britannica und ihre Tochtergesellschaft Merriam-Webster den ChatGPT-Entwickler OpenAI vor einem US-Bezirksgericht in Manhattan wegen „massiver Urheberrechtsverletzungen“ beim Training seiner KI-Modelle.
Anfang vergangenen Jahres unterzeichneten Anthropic und mehrere Plattenlabels in den USA eine gerichtliche Einigung in einem Urheberrechtsstreit. Darin erklärte das KI-Unternehmen, dass seine KI-Modelle keine urheberrechtlich geschützten Liedtexte mehr ausgeben und diese auch nicht als Grundlage nutzen, um ähnliche Texte zu produzieren. Offen blieb der Streitpunkt, ob die Musik und Texte für das Training von KI-Modellen genutzt werden dürfen. Universal Music, Concord Music, ABKCO, die auch die Rolling Stones unter Vertrag haben, und einige weitere Unternehmen der Branche waren im Herbst 2023 gegen Anthropic vor Gericht gezogen. Anthropic sauge für das Training und den Output seines KI-Modells Claude massenhaft und unerlaubt geschützte Songtexte in sich auf, so der Vorwurf. Das erinnert stark an die nun von BMG gegen Anthropic erhobenen Vorwürfe.
(akn)
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