Künstliche Intelligenz
Überwachung: Das Schweigen der Trump-Regierung zur FISA-Reform
In den Gängen des Kapitols tickt die Uhr. Bis zum 20. April muss der US-Kongress entscheiden, ob er eines der umstrittensten Überwachungsgesetze des Landes verlängert, reformiert oder auslaufen lässt. Es geht um Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA). Das ist eine der Rechtsnormen, die im Zentrum der Enthüllungen von Edward Snowden standen. Doch während die Debatte über den Schutz der Privatsphäre von US-Bürgern an Fahrt gewinnt, glänzt die Regierung von Präsident Donald Trump durch Abwesenheit.
Weiterlesen nach der Anzeige
Bei einer wichtigen Anhörung des Justizausschusses in dieser Woche seien die Stühle der Regierungsvertreter leergeblieben, berichtet The Intercept. Das Schweigen setzte sich demnach fort, als der designierte neue NSA-Direktor, Generalleutnant Joshua Rudd, bei seiner Bestätigungsanhörung am Donnerstag kritischen Fragen zur FISA-Reform auswich.
Auf die Frage von Senator Ron Wyden, ob er künftig einen richterlichen Haftbefehl für die Durchsuchung von Datenbanken nach Informationen über US-Bürger unterstützen würde, antwortete Rudd dem Demokraten nur vage. Er müsse sich erst tiefer in die Materie einarbeiten, entschuldigte er sich. Zugleich sprach der Militär NSA-Mitarbeitern sein volles Vertrauen aus, die Bürgerrechte stets zu achten.
Hintertür zur heimischen Überwachung
Der Kern des Konflikts liegt in der Natur von „Section 702“. Offiziell erlaubt das Gesetz Geheimdiensten wie der NSA und der Polizeibehörde FBI, die Kommunikation von Ausländern im Ausland ohne einzelne gerichtliche Beschlüsse zu überwachen. Da die digitale Welt jedoch keine Grenzen kennt, landen zwangsläufig auch massenweise Daten von US-Amerikanern in diesen Systemen.
Bürgerrechtler kritisieren seit Jahren die sogenannte Backdoor-Suche: Ermittler können diese riesigen Datenberge ohne richterliche Genehmigung auch nach Informationen über US-Bürger durchsuchen. Ein solcher Vorgang wäre bei klassischen Ermittlungen im Inland verfassungswidrig.
Allein 2021 durchsuchte das FBI bis zu 3,4 Millionen Mal Daten auf Basis von Abschnitt 702, um die Kommunikation auch von US-Bürgern zu inspizieren. Bei diesen Überwachungsmaßnahmen kommt es immer wieder zu Fehlern und Befugnisüberschreitungen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Fronten im Kongress rund um die Frage des weiteren Vorgehen verlaufen quer durch die Fraktionen. 2024 scheiterte eine überparteiliche Koalition nur an einer einzigen Stimme daran, eine Pflicht für gezielte Durchsuchungsbefehle im Gesetz zu verankern. Stattdessen einigte sich der Kongress erneut lediglich auf eine Verlängerung, die nun wiederum ausläuft. Seither hat der Druck zugenommen: Ein Bundesgericht stellte kürzlich fest, dass das FBI die Rechte eines Bürgers verletzte, indem es dessen Daten ohne richterliche Genehmigung in der 702-Datenbank abfragte.
Politisches Taktieren und interne Unsicherheit
Besonders pikant ist in der diesjährigen Diskussion die Rolle Trumps. In der Vergangenheit wetterte er oft gegen FISA. Der Republikaner ist der Ansicht, dass Bestimmungen des Gesetzes missbraucht wurden, um einen Berater seiner Kampagne von 2016 zu überwachen. Dennoch stützte seine Regierung in seiner ersten Amtszeit die Verlängerung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen. Die aktuelle Zurückhaltung könnte laut Experten wie Jake Laperruque von der US-Bürgerrechtsorganisation Center for Democracy and Technology (CDT) auf interne Unstimmigkeiten hinweisen. Das Weiße Haus und die Führung der Republikaner müssten sich offenbar erst auf eine Position einigen, bevor sie das öffentliche Kreuzfeuer der Abgeordneten suchten.
Doch die Geduld im Kongress ist endlich. Der republikanische Vorsitzende des Justizausschusses des Senats, Chuck Grassley, will, dass sein Gremium voranschreitet. Das müsse mit oder ohne Briefing der Regierung geschehen. Demokraten wie Chris Coons halten parallel das Fehlen einer offiziellen Linie drei Monate vor Ablauf der Frist für „atemberaubend“.
Cloud-Anbieter müssen Daten freigeben
Für die Volksvertreter und Senatoren steht viel auf dem Spiel. Im Jahr der Kongresswahlen müssen sich vor allem auch jene Demokraten rechtfertigen, die zuvor für das Gesetz gestimmt hatten und nun von dessen Gegnern wegen mangelnden Datenschutzes angegriffen werden. Gleichzeitig könnten Republikaner, die unter dem Ex-Präsidenten Joe Biden von den Demokraten noch für Reformen stimmten, unter Trump wieder zu einer härteren Linie zurückkehren.
Section 702 gehört zu den Gesetzesnormen, die es US-Behörden ermöglichen, Cloud-Anbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten. Die Reichweite der US-Jurisdiktion ist dabei groß: Unternehmen sind gehalten, Daten auch dann herauszurücken, wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind.
Ob der Kongress in den kommenden zwei Monaten eine echte Reform verabschiedet oder das Problem durch eine weitere kurzfristige Verlängerung vertagt, ist derzeit ungewiss. Klar ist nur: Das digitale Erbe der Snowden-Ära fordert Washington erneut zu einer Grundsatzentscheidung über das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit heraus.
(hag)
Künstliche Intelligenz
Internet zu lahm, Paket weg: Mehr Ärger landet bei den Schlichtern
Ist das Internet zu langsam oder sind Pakete beschädigt oder verloren gegangen, können sich Verbraucher direkt an die Internetanbieter oder Paketdienste wenden. Bringt das nichts, kann man sich an eine Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA) wenden, damit diese zwischen beiden Seiten vermittelt. Wie die Bundesnetzagentur der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte, stiegen die Zahlen der Schlichtungsverfahren sowohl im Bereich Telekommunikation als auch bei den Postdiensten.
Weiterlesen nach der Anzeige
Mit 5.524 Anträgen im Jahr 2025 hat sich die Zahl der Schlichtungen im Zusammenhang mit Internetanbietern gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt, damals waren es laut Tätigkeitsbericht (PDF) der BNetzA 2.534 Fälle. Hierbei ging es um Vertragsinhalte, technische Störungen, Rechnungsbeanstandungen, zu langsames Internet und andere Ärgernisse. Im Bereich Postdienste wurden 4.805 Schlichtungsanträge gestellt, gut ein Viertel mehr als im Vorjahr (3.821 Anträge). Meistens wurde über verloren gegangene Sendungen gestritten, in einem Fünftel der Anträge ging es um Beschädigungen.
Die Zahlen der Schlichtungsverfahren darf man nicht mit den Zahlen der eingereichten Beschwerden über Internetanbieter und Post- und Paketdienstleister verwechseln, denn längst nicht jede Beschwerde landet bei den Schlichtungsstellen. Zum Beispiel weil sich Verbraucher und Dienstleister selbst geeinigt haben oder weil die Verbraucher den Aufwand scheuen oder Kosten befürchten – dabei sind die Schlichtungsverfahren der BNetzA für beide Seiten kostenlos, sie tragen lediglich ihre eigenen Kosten.
Viele Schlichtungsversuche bringen nichts
Die Einflussmöglichkeiten der Bundesnetzagentur sind aber begrenzt, schließlich agiert sie im Schlichtungsverfahren als Vermittler zwischen Dienstleister und Kunden – nicht als Regulierer. Häufig verlaufen die Verfahren im Sande: Do können Firmen können die Teilnahme verweigern oder bei ihrer Sicht der Dinge bleiben. Beharren beide Seiten auf ihren Positionen oder beenden sie das Verfahren vorzeitig, scheitert die Schlichtung. Auch sind beide Seiten nicht verpflichtet, einen etwaigen Vorschlag der Schlichtungsstelle anzunehmen.
So kam es nur in 1.274 Fällen zu einer Einigung zwischen Provider und Kunden. Von den 2.199 zulässigen Post-Schlichtungsanträgen, die im vergangenen Jahr abschließend bearbeitet wurden, gab es nur 823 Einigungen. Die Bundesnetzagentur lobt in ihrem Tätigkeitsbericht ausdrücklich die weiterhin hohe Bereitschaft der Firmen zur freiwilligen Teilnahme, die Telekommunikationsunternehmen würden von der Schlichtung als Instrument konstruktiver Konfliktlösung profitieren. Um welche Firmen genau es bei den Schlichtungen geht, darf die Netzagentur aus rechtlichen Gründen nicht veröffentlichen. Aufgrund des hohen Marktanteils von DHL dürfte im Bereich Post- und Paketdienstleistungen auch ein Großteil der Verfahren gegen DHL gerichtet gewesen sein.
Der Bundesverband Paket und Expresslogistik, dem abgesehen von DHL praktisch alle in Deutschland tätigen, große Paketdienste angehören, sieht den Anstieg der Schlichtungsanträge vor allem als Folge der gestiegenen Bekanntheit des Verfahrens. Zudem verwies der Verband darauf, dass der Anteil der Schlichtungen an den mehr als vier Milliarden Paketsendungen, die 2025 in Deutschland zugestellt wurden, nur „ein äußerst kleiner Bruchteil“ sei. „Auf mehr als eine Million zugestellte Pakete kommt rechnerisch nicht einmal ein Schlichtungsantrag.“ Die Firmen nähmen aber jede Beschwerde ernst und würden auch in die Qualitätssicherung investieren. Marktführer DHL wollte sich auf Anfrage von dpa nicht zu dem Anstieg der Schlichtungsanträge äußern.
Weiterlesen nach der Anzeige
(mid)
Künstliche Intelligenz
Letzte Chance: Mac & i zum Preis von 2025 abonnieren
Wegen gestiegener Produktionskosten erhöhen wir ab Ausgabe 2/2026 den Preis für eine gedruckte Mac & i-Ausgabe in Deutschland von 12,90 Euro auf 13,90 Euro. Im Printabonnement steigt der Preis pro Heft um 85 Cent, es kostet mit sieben Ausgaben pro Jahr dann 82,95 Euro. Sind Sie bereits Abonnent, zahlen Sie den neuen Preis erst mit der nächsten Rechnung. Verlängert sich Ihr Abo zum Beispiel im November, fällt erst dann der neue Betrag an.
Weiterlesen nach der Anzeige
Sollten Sie kein Abonnent der Mac & i sein, können Sie die sieben Ausgaben ab Heft 1/2026 in den nächsten Tagen noch zum bisherigen Preis im heise-Shop bestellen. Möchten Sie neben dem gedruckten Heft die PDFs und den App-Zugang, nehmen Sie für 6,30 Euro Aufpreis (83,30 Euro) das Jahresabo Plus. Wählen Sie dazu jeweils eine Prämie aus, zum Beispiel eine Ladestation oder einen Gutschein.
Digitalpreise unverändert
Der Preis des Digitalabos bleibt unverändert bei 77 Euro pro Jahr. Hiermit erhalten Sie das Heft als PDF zum Download und können es zudem in den Apps für iOS, Android und Kindle Fire sowie im Browser unter lesen – die aktuelle Mac & i, aber auch die früheren Ausgaben.
Upgrade inklusive Artikel von c’t und heise+
Das Upgrade für Magazin-Abonnenten bietet Ihnen für 5 Euro Aufpreis pro Monat noch mehr: Damit können Sie auf heise.de alle Beiträge von heise+ aufrufen und damit unter anderem Artikel der c’t, c’t Fotografie und iX lesen.
Die Mac & i liefert Ihnen informative, hilfreiche, kritische und unterhaltsame Artikel rund um Ihre Apple-Geräte – recherchiert, getestet und verfasst von den Redakteuren und vielen freien Autoren.
Kennen Sie schon unsere Webinare?
Weiterlesen nach der Anzeige
Unter dem Dach von heise conferences bieten wir Online-Live-Webinare an. Eine ständig aktualisierte Übersicht finden Sie auf der Mac & i Webinarseite. Die nächsten Termine:
(tre)
Künstliche Intelligenz
Frankreich vs. Social Media: Nutzungsverbot unter 15 steht auf tönernen Füßen
Frankreichs Nationalversammlung hat ein Signal gesetzt und strengere Regeln zum Schutz Minderjähriger im digitalen Raum beschlossen. Deren Kern ist ein Nutzungsverbot sozialer Medien für Jugendliche unter 15 Jahren sowie eine Ausweitung des Handy-Verbots an Schulen bis in die Oberstufe. Präsident Emmanuel Macron hofft auf eine Umsetzung bis zum nächsten Schuljahr, doch Rechtsexperten bremsen die Euphorie. Hinter der Entschlossenheit verbirgt sich ein komplexes juristisches Tauziehen zwischen nationalem Souveränitätsanspruch und EU-Recht, das den Vorstoß verpuffen lassen könnte.
Weiterlesen nach der Anzeige
In dem Streit geht es nicht nur um eine pädagogische Debatte über die Bildschirmzeit, sondern um eine Weichenstellung zur Regulierung des digitalen Binnenmarkts. Die französische Politik gibt dem Schutz der mentalen Gesundheit von Kindern den Vorrang. Doch die Frage ist nicht mehr nur, ob soziale Medien für 14-Jährige schädlich sind, sondern wer in einem grenzenlosen Internet das Recht hat, den Zugang dazu zu beschränken.
EU-Verordnung als juristische Hürde
Hauptproblem für den französischen Gesetzgeber ist der Digital Services Act (DSA). Diese EU-Verordnung verfolgt das Ziel, das Recht für digitale Vermittlungsdienste vollständig zu harmonisieren. Ihre Bestimmungen haben damit Anwendungsvorrang vor nationalen Alleingängen. Wie Tobias Gostomzyk von der TU Dortmund gegenüber dem Science Media Center (SMC) erläutert, verpflichtet der DSA Plattformen zu umfassenden Sicherheitsmaßnahmen für Minderjährige. Er sieht aber kein generelles Nutzungsverbot vor. Ein nationales Gesetz, das über diese EU-Vorgaben hinausgeht, steht daher rechtlich auf wackeligen Füßen.
Die EU-Kommission hat selbst bereits Leitlinien veröffentlicht, die Methoden zur Altersverifikation vorsehen. Doch diese dienen vor allem der Umsetzung des bestehenden Schutzniveaus und nicht als Blankoscheck für nationale Verbote.
Zwischen Herkunftslandprinzip und zivilrechtlichen Kniffen
Weiterlesen nach der Anzeige
Ein weiterer Stolperstein ist das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie. Es besagt, dass ein digitaler Diensteanbieter grundsätzlich nur den Gesetzen des Landes unterliegt, in dem er seinen Hauptsitz hat. Da Schwergewichte der Branche wie Meta, TikTok oder Google ihre Europa-Zentralen fast ausnahmslos in Irland angesiedelt haben, stößt die französische Regulierungsgewalt hier an geografischen Grenzen. Ein Gesetz, das nur in Frankreich ansässige Unternehmen binden würde, liefe in der Praxis in die Leere: Die relevanten Plattformen unterstehen hier gar nicht der französischen Gerichtsbarkeit.
Um diese Hürde zu umgehen, setzt Frankreich auf einen juristischen Kniff, den Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut als „indirekte Regelung“ beschreibt. Statt den Plattformen ein direktes medienrechtliches Verbot aufzuerlegen, sollen Verträge mit zu jungen Nutzern zivilrechtlich für nichtig erklärt werden. Ziel: Bei den Anbietern das Haftungsrisiko bei der Datenverarbeitung so hoch zu treiben, dass sie „freiwillig“ Altersprüfungen einführen. Ob dieser Umweg trägt, müsste gegebenenfalls der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Risiken für den Jugendschutz und digitale Ausweichmanöver
Kritiker wie Dreyer geben zudem zu bedenken, dass starre Altersgrenzen sogar kontraproduktiv sein könnten. Wenn Jugendliche offiziell von den großen Plattformen verbannt werden, würden die Betreiber ihre mühsam aufgebauten Jugendschutzfunktionen und Awareness-Teams wohl zurückfahren. Schließlich dürften dort laut Gesetz gar keine Minderjährigen mehr sein.
Ferner besteht die Gefahr, dass Jugendliche auf weniger kontrollierte Nischenangebote ausweichen oder technische Krücken wie Virtual Private Networks (VPN) nutzen, um die geografischen Sperren zu umgehen. Ein flächendeckendes System zur Altersverifikation würde zudem nicht nur Kinder, sondern alle Internetnutzer betreffen. Das wirft erhebliche verfassungsrechtliche Fragen rund um Verhältnismäßigkeit und Datenschutz auf. Denn für den Zugang zu Informations- und Kommunikationsplattformen müssten plötzlich sensible Ausweisdaten oder biometrische Merkmale von Millionen Bürgern verarbeitet werden.
Trotz der massiven juristischen Einwände könnte der französische Vorstoß stilbildend wirken. Ähnliche Forderungen nach einem Social-Media-Verbot werden weltweit laut, von Australien bis Großbritannien. Auch innerhalb der EU wächst der Druck: Das EU-Parlament hat sich bereits im November für ein Mindestalter von 16 Jahren ausgesprochen. Je mehr Mitgliedstaaten nationale Alleingänge wagen, desto wahrscheinlicher wird es, dass die EU-Kommission den DSA hier nachjustiert.
(mid)
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenKommandozeile adé: Praktische, grafische Git-Verwaltung für den Mac
-
Künstliche Intelligenzvor 1 MonatSchnelles Boot statt Bus und Bahn: Was sich von London und New York lernen lässt
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 MonatenHuawei Mate 80 Pro Max: Tandem-OLED mit 8.000 cd/m² für das Flaggschiff-Smartphone
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 MonatenFast 5 GB pro mm²: Sandisk und Kioxia kommen mit höchster Bitdichte zum ISSCC
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenKommentar: Anthropic verschenkt MCP – mit fragwürdigen Hintertüren
-
Social Mediavor 2 MonatenDie meistgehörten Gastfolgen 2025 im Feed & Fudder Podcast – Social Media, Recruiting und Karriere-Insights
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 MonatenSyncthing‑Fork unter fremder Kontrolle? Community schluckt das nicht
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenWeiter billig Tanken und Heizen: Koalition will CO₂-Preis für 2027 nicht erhöhen
