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Digital Health: Erwartungen zum geplanten Digitalgesetz


Im Vorfeld eines neuen, umfassenden Digitalgesetzes für das deutsche Gesundheitswesen – ursprünglich waren zwei angekündigt – treffen unterschiedliche Erwartungen aufeinander. Während die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine stabile und praxistaugliche technische Basis verlangt, drängt der Medizintechnik-Verband BVMed auf neue Datenfunktionen in der elektronischen Patientenakte (ePA).

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Die Forderungen der Verbände zeigen, wie weit die Perspektiven auseinandergehen. Für die KBV muss die Technik endlich den medizinischen Bedürfnissen folgen. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner hat dazu erklärt, dass die Digitalstrategie stärker medizinisch ausgerichtet sein müsse: „Das heißt, die Technik sollte geräuschlos und reibungslos im Hintergrund laufen. Das muss 2026 das Ziel sein“.

Sie verwies auf den „echten Rückschlag“, den die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens 2025 bedeutet habe, da sich die Ärzteschaft erneut um „technische Basisdienste kümmern musste“, was viel Energie gekostet habe. Aufgrund einer Sicherheitslücke bei einem Chiphersteller müssen nun sogar Ärzte, die bereits eine neue ECC-fähige Karte besitzen, diese erneut austauschen. Obwohl die Praxen Vorreiter bei der Digitalisierung und die ePA bereits „gelebte Realität“ sei, dürfe „keinesfalls aus dem Blick geraten“, dass grundlegende Funktionen wie das Hoch- und Herunterladen von Daten noch immer „zeitaufwendig und mühsam“ seien. „Deshalb ist es mehr als notwendig, dass die Volltextsuche auch möglichst bald kommt“, so Steiner weiter. Zudem müsse die Kommunikation über den E-Mail-Dienst KIM verbessert und der Wechsel von Praxisverwaltungssystemen (PVS) durch „sichere, kostenfreie Datenmigration“ erleichtert werden.

Der unter anderem für die ePA zahlreicher Krankenkassen zuständige IT-Dienstleister Bitmarck hingegen verteidigt die Stabilität der eigenen Plattform, diese habe sich bereits verbessert. „In einigen Bereichen ist die Zahl der Anbieter einfach zu groß, vor allem bei den PVS-Systemen. Zu viel Individualität macht die TI aber störungsanfällig. Hier müssen wir daher dringend zu Standards kommen, die in der Entwicklung und im Betrieb auch verbindlich eingehalten werden“, fordert Geschäftsführer Andreas Strausfeld verbindliche Standards.

Parallel kündigt Strausfeld in einem Interview mit eHealth-com Pläne zur KI-Initiative „NexKomm“ (Next Generation of Communication) an: „Diese führt unterschiedliche Kommunikationsströme – Telefon, App, auch TI-Messenger – auf einer gemeinsamen Plattform zusammen. Davon profitieren sowohl Krankenkassen als auch Versicherte“. Als Reaktion auf den demografischen Wandel bei der Belegschaft der Krankenkassen soll die Plattform Kommunikationskanäle bündeln und durch den Einsatz von KI-Techniken Mehrwerte aus den Daten generieren, um Prozesse zu automatisieren und zu beschleunigen. Dieses Konzept hieß einst Unified Communications.

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Ganz anders die Prioritäten des BVMed. Er will die ePA zur Datensammelstelle für Medizintechnik ausbauen und fordert ein strukturiertes „Device-Fach“ für Informationen aus Herzschrittmachern oder Insulinpumpen, um Versorgung und Forschung zu verbessern. Für digitale Gesundheitsanwendungen gibt es die Anbindung bereits. „Wird ein Medizinprodukt dauerhaft genutzt oder implantiert, sollte dieses Fach automatisch angelegt werden und zentrale Informationen wie Hersteller, Geräteart, Implantationszeitpunkt, Seriennummer oder Implantatpass enthalten. Somit können gesundheitsrelevante Informationen bei Bedarf schnell und sicher im Versorgungsgeschehen abgerufen werden“, sagt BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov des BVMed. Damit wären alle Informationen zentral verfügbar. „In der ePA werden diese Informationen bislang nicht strukturiert abgebildet. Dadurch gehen relevante Informationen für verschiedene Versorgungsebenen verloren und stehen auch nicht für Forschung und Entwicklung zur Verfügung“, bemängelt Gladkov.

Wie durchwachsen die Probleme mit der Software in Arztpraxen sind, zeigt unter anderem eine Befragung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) unter mehr als 3.100 Praxisinhabern. Demnach ist die Mehrheit mit ihrer Software unzufrieden, jede dritte Praxis erwägt einen Wechsel. Als Hauptgründe werden mangelnde Nutzerfreundlichkeit, zu hohe und intransparente Lizenzgebühren sowie unzureichender Kundensupport genannt. Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte wird von 82,1 Prozent der Befragten als fehleranfällig bewertet, die Konnektor-Verbindung zur TI von 81,4 Prozent. Selbst das E-Rezept produziert bei fast zwölf Prozent der Praxen noch täglich Fehlermeldungen. Die Sorge vor Problemen bei der Datenmigration bremst einen Wechsel, obwohl über 72 Prozent der Praxen, die den Schritt gewagt haben, von einer reibungslosen Migration berichten. Daher fordert die KBV den sicheren und kostenfreien Wechsel des PVS.

Diese Ergebnisse decken sich mit einer ebenfalls kürzlich veröffentlichten Befragung der Gematik (PDF) zur Nutzerfreundlichkeit der Praxisverwaltungssysteme. Auch sie stellt große Unterschiede bei den Softwareanbietern bezüglich der Fehlermeldungen und des Supports fest. Die Umsetzung der ePA-Module in den verschiedenen Systemen klafft demnach weit auseinander.

Trotz dieser bekannten Mängel treiben die Verantwortlichen die Weiterentwicklung voran. Bereits im Herbst 2025 hat die Gematik neue Funktionserweiterungen für die ePA angekündigt, darunter Pushbenachrichtungen, eine Volltextsuche, den elektronischen Medikationsplan und Laborbefunde. Die Gematik meinte im September 2025, die ePA sei technisch „state of the art“ und bereits „KI-ready“. Gleichzeitig verschärft sich die Debatte um Datenzugriffe: Bereits Ende 2025 haben die Krankenkassen in einem Positionspapier gefordert, als „digitale Lotsen“ agieren und tagesaktuelle Versorgungsdaten für eigene KI-gestützte Präventionsangebote nutzen zu dürfen.

Die Ärzteschaft warnte umgehend vor einer Aushöhlung der Schweigepflicht, auch in Bezug auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Erst kürzlich hat das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) sich dafür eingesetzt, dass die ePA bei der Umsetzung der E-Evidence-Verordnung als „observationsfreier Raum“ festgesetzt wird. „Die Zusage des Bundesjustizministeriums ist ein wichtiges Signal für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Patientinnen und Patienten. Psychotherapie braucht einen geschützten Raum – das gilt analog wie digital. Dass die ePA künftig ausdrücklich als observationsfreier Raum gelten soll, ist ein Erfolg der Intervention des DPNW,“ erklärt der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler.

Aktuell laufen die Vorbereitungen für den Aufbau des EHDS, in dem in den nächsten Jahren Gesundheitsdaten für die Versorgung und Forschung ausgetauscht werden. Auf nationaler Ebene sind bereits Abrechnungsdaten beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit zugänglich, sofern ein Antrag auf Datenzugang genehmigt wurde.


(mack)



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Startup Photreon will Wasserstoff mit Sonnenlicht ohne Elektrolyse gewinnen


Grüner Wasserstoff gilt als wichtige Komponente der Energiewende, als Speicher für Wind- und Solarstrom, als Rohstoff oder als Treibstoff. Bisherige Konzepte gehen davon aus, das Element mit grünem Strom per Elektrolyse zu gewinnen. Das Startup Photreon will das nur mit Sonnenlicht schaffen.

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„Wir überspringen den Umweg über stromgebundene Elektrolyse und produzieren chemische Energie aus Sonne und Wasser“, sagt Paul Kant, einer der Gründer. Das Spinoff des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), will dazu Photokatalyse einsetzen. Dabei löst Licht eine chemische Reaktion aus.

Die von Photreon entwickelten Solarmodule bestehen aus speziellen lichtaktiven Materialien. Diese absorbieren Sonnenlicht und versetzen Elektronen in einen angeregten Zustand. Diese zerlegen dann Wasser in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff. Das Team hat ein Prototyp-Paneel mit einem Quadratmeter Fläche gebaut und damit die Funktionsweise seiner Entwicklung demonstriert. Das Design der Module sei „auf Serienfertigung durch gängige Massenproduktionsverfahren ausgelegt“.

Woraus die Photoreaktorpaneele bestehen, verrät Photreon nicht – die Technik ist zum Patent angemeldet. Auch weitere technische Details wie etwa den Wirkungsgrad, die produzierte Menge von Wasserstoff pro Stunde oder die Kosten für den so erzeugten Wasserstoff nennt das Startup nicht.

„Photovoltaik und Elektrolyseur werden in einem Prozessschritt durch das Photoreaktorpaneel ersetzt“, erläutert Photreon-Mitgründerin Maren Cordts. „Das senkt die Systemkosten und -komplexität bei der Produktion von grünem Wasserstoff erheblich.“

Den Einsatz der Photoreaktormodule sieht Photreon dort, „wo weder Stromnetze noch eine Anbindung an ein Wasserstoffnetz vorhanden sind, eröffnet unsere Technologie neue Spielräume für die lokale Erzeugung“, sagt Cordts. Abnehmer könnten beispielsweise Unternehmen aus der Chemiebranche, der Lebensmittelindustrie oder der Metallverarbeitung sein, die mit einem solchen System ihren Wasserstoffbedarf selbst decken könnten.

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Daneben könnten die Paneele in Solarparks in Regionen mit hoher Sonneneinstrahlung aufgestellt werden.


(wpl)



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Microsoft übernimmt Rechenzentrum von OpenAI in Norwegen


Microsoft statt OpenAI. Der Windows-Konzern hat die Anmietung von Rechenzentrumskapazität im norwegischen Narvik, nördlich des Polarkreises, vereinbart. Das Rechenzentrum war ursprünglich für OpenAI als Teil von dessen Stargate-Projekt geplant. Das berichtete am Dienstag die Nachrichtenagentur Bloomberg.

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Dem Bericht zufolge wird Microsoft 30.000 zusätzliche Nvidia-Vera-Rubin-Chips von dem britischen KI-Infrastrukturanbieter Nscale auf einem Campus in der Ortschaft Narvik anmieten. Ursprünglich hatte OpenAI mit Nscale über Kapazitäten für seine KI-Workloads auf dem Campus verhandelt, konnte aber laut Insidern keine Einigung erzielen, so Bloomberg. Der ChatGPT-Entwickler hatte das Projekt als sein erstes europäisches Riesenrechenzentrum unter dem Label „Stargate Norway“ vermarktet. Im Rahmen seines KI-Infrastrukturprojekts „Stargate Project“ will OpenAI mit Partnern in den kommenden Jahren mindestens 500 Milliarden US-Dollar in neue KI-Rechenzentren stecken.

Die Aufgabe der Rechenzentrumspläne in Norwegen ist der zweite Dämpfer für OpenAI innerhalb kurzer Zeit. In der vergangenen Woche legte OpenAI sein vergleichbares Rechenzentrumsprojekt Stargate UK in Großbritannien vorerst auf Eis, da die Rahmenbedingungen für die Realisierung nicht gegeben seien. Als Gründe für den überraschenden Schritt nannte das Unternehmen regulatorische Hürden und hohe Energiekosten. Dabei handelte es sich ebenfalls um einen von Nscale entwickelten Standort.

Bloomberg berichtet nun, dass Nscale mit Google einen weiteren Kunden für ein separates, mit Nvidias Grace-Blackwell-Chips ausgestattetes Rechenzentrum in West-London gefunden hat. Dies habe eine mit dem Deal vertraute Person mitgeteilt, die anonym bleiben wollte, da die Vereinbarung noch nicht öffentlich ist.

OpenAI scheint angesichts der steigenden Kosten für seine Serverfarmen entgegen vollmundigen Ankündigungen in der Vergangenheit nun vorsichtiger vorzugehen, vermutet Bloomberg. Ein Sprecher von OpenAI erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur, das Unternehmen prüfe weiterhin eine Vereinbarung über Kapazitäten in Norwegen und arbeite mit verschiedenen Partnern am Ausbau seiner Infrastruktur.

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Microsoft wiederum hat seinerseits mehrere Verträge mit Rechenzentrumsbetreibern wie Nscale abgeschlossen, um die steigende Nachfrage nach eigenen Rechenzentren zu decken. Im vergangenen Monat kündigte Microsoft zudem die Übernahme eines Datacenter-Projekts im US-Bundesstaat Texas an, das ursprünglich für OpenAI und Oracle entwickelt worden war. In Deutschland hat Microsoft im vergangenen Monat den ersten Spatenstich für ein Rechenzentrum im rheinischen Braunkohlerevier gesetzt, das im Endausbau rund 520 Megawatt (MW) leisten soll.


(akn)



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Geheimdienstliche Überwachung: Geplante Superbehörde schürt Spionageängste


Geheimdienste arbeiten am liebsten im Verborgenen. Über praktische Grenzen ihrer Befugnisse entscheidet hierzulande ein Gremium, das selbst ebenfalls kaum im Licht der Öffentlichkeit steht: In einem abhörsicheren Raum im Bundestag kommt einmal im Monat die G10-Kommission zusammen. Ihre fünf Mitglieder entscheiden über sensibelste Eingriffe in die Privatsphäre – sie genehmigen, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) oder der Militärische Abschirmdienst (MAD) Telefone abhören, E-Mails mitlesen oder Briefe öffnen dürfen. Damit setzen sie das grundgesetzlich geschützte Post- und Fernmeldegeheimnis außer Kraft.

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Dieses angestammte Kontrollmodell befindet sich Recherchen von WDR und NDR zufolge vor dem Aus. Die Bundesregierung plant im Rahmen einer umfassenden Neuordnung der Kompetenzen der Agenten demnach, auch das bisherige Gefüge der Geheimdienstüberwachung grundlegend zu überarbeiten.

Im Zentrum des Reformvorhabens steht laut dem Bericht die Übertragung der Aufgaben an den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat). Diese Bundesbehörde nahm erst Anfang 2022 ihre Arbeit auf und besteht aus früheren Richtern, die sich bisher vor allem der „strategischen“ Auslandsaufklärung widmen. Streng gehen sie dabei offenbar bislang nicht vor.

Das Kanzleramt forciert nun eine Ausweitung ihrer Kompetenzen. Ab 2027 soll der Rat nach seinem Willen auch für die Einzelüberwachung von Zielpersonen im In- und Ausland zuständig sein. Damit reagiert die Politik auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte 2024 eine Professionalisierung der Vorabkontrolle angemahnt, um den immer komplexer werdenden technischen Überwachungsmöglichkeiten gerecht zu werden.

Befürworter versprechen sich von der Konzentration beim UKRat einen besseren Überblick über die Aktivitäten der Dienste. Die G10-Kommission ist derzeit ehrenamtlich besetzt. Der Kontrollrat agiert dagegen als hauptamtliche Behörde. Eine stärkere Rolle für ihn soll auch die internationale Kooperationsfähigkeit der deutschen Dienste verbessern.

Bisher wurde der G10-Kommission, die oft mit ehemaligen Politikern besetzt ist, vielfach mangelnde Distanz zur Exekutive vorgeworfen. Beobachter sprachen von einem Gremium, das Anträge einfach durchwinke. Auch die Besetzungspraxis, die Juristen aus dem Umfeld der Parteien bevorzugte, stand wiederholt in der Kritik.

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Doch die geplante Reform ruft auch Skeptiker auf den Plan, die vor einer Zentralisierung warnen. Wenn künftig nicht nur technische Überwachung, sondern auch der Einsatz von V-Leuten durch eine einzige Behörde vorab kontrolliert werde, entstünden neue Risiken. In Sicherheitskreisen wächst die Sorge, dass beim UKRat ein Wissenspool über die sensibelsten Operationen der Republik entsteht, der ein attraktives Ziel für gegnerische Geheimdienste darstellen könnte.

Auch innerhalb der Politik herrscht Uneinigkeit. Eine engere Anbindung an die fachliche Expertise des Rates gilt grundsätzlich als konsensfähig. Doch Stimmen aus der Opposition wie der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warnen, dass die Rückbindung an die Abgeordneten nicht verloren gehen dürfe. Die Kontrolle müsse zwar fachlich breiter aufgestellt werden, dürfe aber den direkten Austausch mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) nicht vernachlässigen.


(vbr)



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