Datenschutz & Sicherheit
Innenausschuss in Sachsen-Anhalt winkt massiv kritisiertes Palantir-Gesetz unverändert durch
Der Innenausschuss von Sachsen-Anhalt hatte heute einen Gesetzentwurf auf der Tagesordnung, der es in sich hat: Die Polizei soll eine Reihe neuer Befugnisse bekommen, darunter auch die polizeiliche Datenanalyse. Hinter dem Begriff versteckt sich die Idee, die verschiedenen Datentöpfe der Polizei zusammenzuführen und die Informationen darin automatisiert auszuwerten.
Bisher wird in den vier Bundesländern, die eine solche Datenanalyse in ihren Polizeigesetzen erlauben und anwenden, die Softwarelösung „Gotham“ des US-Konzerns Palantir genutzt. Aus geopolitischen Gründen ist der US-Anbieter aber gerade bei sensiblen polizeiinternen Daten alles andere als die erste Wahl. Die Softwaresysteme des Konzerns sind proprietär und die genauen Funktionen Geschäftsgeheimnisse.
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Die automatisierte polizeiliche Datenanalyse ist auch rechtlich längst kein unbeschriebenes Blatt mehr, sondern wurde bereits wegen Gesetzen in Hessen und Hamburg beim Bundesverfassungsgericht verhandelt. Beide Gesetze waren in Teilen verfassungswidrig. Auch Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg stehen gerade wegen der Datenanalyse-Regelungen in ihren Polizeigesetzen und wegen der Zusammenarbeit mit Palantir in der Kritik. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2023 macht weitreichende und detaillierte Vorgaben für solche Datenzusammenführungen.
Das Urteil, das alle deutschen Gesetzgeber bindet, scheint aber nicht überall mit der genügenden Expertise gelesen worden zu sein: In Sachsen-Anhalt war der Gesetzentwurf von Sachverständigen harsch kritisiert worden, weil er die Vorgaben aus Karlsruhe nicht ausreichend umsetzt.
Experten zerpflücken automatisierte Datenanalyse bei der Polizei Sachsen-Anhalt
Doch die Experten stießen offenbar auf taube Ohren: Ohne Korrekturen wurden die geplanten gesetzlichen Regelungen zur Datenanalyse nun von den Regierungsparteien CDU, SPD und FDP als Beschlussempfehlung an das Parlament gegeben. Der Gesetzentwurf blieb unverändert in der ursprünglichen Fassung von 14. Januar 2025, was die umstrittene Datenanalyse angeht. Die Regierungskoalition kündigte aber einen Entschließungsantrag zur zweiten Lesung im Landtag an. Der Inhalt des Antrags ist noch unbekannt.
Nicht nur ein Problem Sachsen-Anhalts
Die Juristin und Palantir-Expertin Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte die Datenzusammenführung von Polizeidaten, die im sachsen-anhaltinischen Gesetz Strategische Datenanalysen und Operative Datenanalysen heißen, in ihrer Stellungnahme als „schwerwiegenden Grundrechtseingriff“ bewertet. Die Grenzen vor allem der Strategischen Analyse würden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse aus dem Jahr 2023 missachten: Die „vorgesehenen Eingriffsschwellen“ genügten den Vorgaben aus Karlsruhe nicht.
Die Datenmenge der Analyse ist im Gesetzentwurf nicht beschränkt. Da zahlreiche polizeiliche Datenbanken und Auskunfts- und Informationssysteme einbezogen werden dürfen, ist das Polizeigesetz damit nicht nur ein Problem Sachsen-Anhalts. Denn es fließen auch Daten in die Analyse ein, die gar nicht von der dortigen Landespolizei erhoben wurden.

Darauf verwies auch Jonas Botta, Sachverständiger in der Anhörung und Verfassungs- und Datenschutzjurist beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Es sei keine herkunftsbezogene Beschränkung im Gesetzentwurf enthalten. So würden beispielsweise sogar Daten in die Analyse einfließen dürfen, die nicht einmal von inländischen Polizeibehörden stammen. Das betrifft etwa Geheimdienstdaten vom Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder Militärischen Abschirmdienst, die an Polizeibehörden übermittelt wurden. Es sei nach dem Gesetzentwurf zulässig, Geheimdienstinformationen, die sich „in den polizeilichen Datenbeständen befinden, in eine Analyseplattform einzuspeisen“, so Botta in seiner Stellungnahme.
Gegenüber netzpolitik.org sagt Juristin Görlitz, dass im geplanten Polizeigesetz „weitgehend unbegrenzte Analysen riesiger Datenmengen bei der Polizei unter zu geringen Voraussetzungen“ vorgesehen seien. Das beträfe auch Daten völlig unverdächtiger Menschen, darunter beispielsweise auch vermisste Personen oder Opfer von Straftaten. Es könnten „Unbeteiligte ins Visier der Polizei geraten, ohne dass sie dafür Anlass geboten haben“.

Wie diese Analysen ablaufen, sei im Gesetz „kaum eingeschränkt“. Es mangele auch an „ausreichender Kontrolle und Sicherungen“, um wirksam vor Fehlern, diskriminierender Software und Missbrauch zu schützen. Das sei deswegen problematisch, weil die polizeilichen Datenanalysen weitgehende Überwachungsmaßnahmen seien, die tief in die Grundrechte eingriffen, ohne dass die Betroffenen das überhaupt mitbekämen.
Görlitz erklärt unzweideutig: „Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen für Datenanalyse-Befugnisse sind nicht eingehalten.“
Auch hat das Gesetz in Sachsen-Anhalt weitere Defizite, die bereits in anderen Bundesländern kritisiert wurden. In Hessen liegt etwa eine Verfassungsbeschwerde der GFF gegen das dortige Polizeigesetz und die automatisierte Datenanalyse vor, die das hohe Gericht aktuell bearbeitet. Gerügt wird darin insbesondere, dass zuviele konkret im Gesetz zu regelnde Vorgaben kurzerhand in Verordnungen ausgelagert werden.
Das kritisiert Görlitz auch an den sachsen-anhaltinischen Plänen, bei denen die Befugnis zu Datenanalysen nicht ausreichend beschränkt sei. Der Gesetzgeber „überlässt es der Verwaltung, selbst Beschränkungen festzulegen“. Die Juristin hat keine Zweifel: „Der Entwurf ist daher verfassungswidrig.“
Opposition gegen eine Zusammenarbeit mit Peter Thiel und Palantir
Die Sachverständigen senkten unmissverständlich die Daumen. Und auch die Opposition im Landtag ist nicht begeistert: Sowohl die Linke als auch die Grünen sehen die Datenanalyse-Befugnisse kritisch.
Die Linken erklären gegenüber netzpolitik.org ihre Ablehnung der Pläne zur Zusammengeführung der Polizeidaten, auch weil diese Menschen einbezieht, ohne dass sie sich „was zu Schulden haben kommen lassen“. Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende der Linken, betont: „Ein gläserner Bürger ist mit uns Linken nicht zu machen.“ Sie stellt sich explizit „gegen eine Zusammenarbeit mit Peter Thiel, der Palantir mit entwickelt hat und einer der wichtigsten Hintermänner der rechtsautoritären Wende in den USA ist“.
Die grüne Fraktion erklärt gegenüber netzpolitik.org, dass sie den vom Innenausschuss durchgewunkenen Gesetzentwurf „aufgrund des Überwachungsdrucks, der Streubreite und der Diskriminierungsgefahr“ schlicht als „ verfassungswidrig“ erachte. Das sagt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt, und betont: „CDU, SPD und FDP haben heute im Ausschuss alle praktikablen und verfassungsrechtlichen Bedenken und Zweifel an den Gesetzesvorhaben beiseite gewischt.“
Das Gesetz sei „im Design auf Produkte des Herstellers Palantir zugeschnitten“. Die Landesregierung gebe sich hier „kenntnislos“ und schiebe „Verantwortung an den Bund ab“. Ob im Bund jedoch auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf die Palantir-Karte setzen wird, hat er noch nicht öffentlich kundgetan.
Gefährliche AfD-Vorzeichen
Die langjährige Landesinnenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang (CDU), ist offenbar keine allzu starke Verfechterin der Palantir-Softwarelösung. Sie setzt sich für eine alternative Software für die Polizei ein, die all die Datentöpfe der Behörden zusammenführt.
Allerdings steht eine solche Alternative nicht sofort zur Verfügung, anders als die Softwarelösung des US-amerikanischen Konzerns. Denn das Bundesland Bayern hatte einen Rahmenvertrag ausgehandelt, in den auch Sachsen-Anhalts Polizei kurzfristig einsteigen könnte. Daher brachte Zieschang die Systeme von Palantir als eine Art Zwischenlösung als Gespräch.
Sachsen-Anhalt will „interimsweise“ Palantir
Das geplante Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt entsteht unter gefährlichen Vorzeichen: Im September 2026 wird dort gewählt. Und eine Regierungsübernahme der AfD scheint nicht ausgeschlossen, wenn man den Umfragen glaubt. Sie sehen die Rechtsradikalen in Sachsen-Anhalt bei Werten um die vierzig Prozent.
Selbst wenn die aktuelle Regierung aus CDU, SPD und FDP doch nicht die bisher favorisierte Interimslösung umsetzt und sich noch gegen den US-Anbieter Palantir entscheidet, könnte die AfD nach der Wahl die Karten neu mischen. Die guten Kontakte ins Trump-MAGA-Lager, in das sich auch der US-Konzern eingeordnet hat, weisen schon in diese Richtung.
Datenschutz & Sicherheit
CPUID: Angreifer haben über Webseite Malware-Installer verteilt
Wer am Donnerstag oder Freitag vergangener Woche, also dem 9. oder 10. April 2026, die System-Analysewerkzeuge von der CPUID-Webseite wie CPU-Z oder HWMonitor heruntergeladen hat, sollte den Rechner auf Malware-Befall untersuchen. Die Webseite lieferte an diesen Tagen für mehrere Stunden zufällig Links auf Malware anstatt auf die regulären Installationspakete aus.
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Den genauen Vorfall mit tiefgehender Malware-Analyse beschreibt ein Dokument des IT-Forschers mit Handle nemesis auf GitHub. Demnach konnten Angreifer die CPUID-Webseite über eine Schwachstelle in einer API kompromittieren. Die Webseite hatte dadurch demnach zufällig bösartige Links angezeigt. Die signierten Originaldateien wurden allerdings nicht verändert.
Manipulierte Download-Pakete
Die Analyse beschreibt, dass die Malware-Pakete glaubwürdige Dateinamen wie „cpu-z_2.19-en.zip“ trugen und die legitimen CPU-Z-Dateien enthielten, nebst einer bösartigen CRYPTBASE.dll. Die missbraucht die Standard-Windows-Suchreihenfolge, die diese Datei zunächst im aktuellen Verzeichnis und erst dann in Systemverzeichnissen sucht. Dadurch gelangt der Schadcode durch diese sogenannte „DLL Sideloading“-Schwachstelle zur Ausführung. Nach der Ausführung folgt eine mehrstufige Infektionskette. Eine von Kaspersky als „Backdoor.Win64.Alien“ erkannte Backdoor wird dabei persistent im System verankert. Die Analyse liefert diverse Anzeichen für erfolgreiche Angriffe (Indicators of Compromise, IOC).
Der Analyse von vxunderground auf Bluesky zufolge wurde der Angriff etwa ab 1 Uhr morgens am Freitag nach mitteleuropäischer Ortszeit (7 pm EST) entdeckt. Auch das HWMonitor-Paket lag dadurch in manipulierter Fassung als Download vor. Ein weiterer Kommentar weist auf eine Stellungnahme des CPU-Z- und HWMonitor-Maintainers @d0cTB. Demnach dauerten die Untersuchungen noch an, jedoch scheint eine API für sekundäre Funktionen der Webseite für etwa sechs Stunden kompromittiert gewesen zu sein. Dadurch habe die Hauptseite zufällig bösartige Links angezeigt. Die signierten Originaldateien wurden dabei nicht kompromittiert. Der Einbruch wurde entdeckt und daraufhin gestoppt.
Laut der tiefergehenden Analyse von nemesis handelt es sich um einen Lieferkettenangriff, bei dem die offizielle CPUID-Download-Infrastruktur bösartige Dateien ausgeliefert habe. Die Download-Links wurden dabei auf einen Cloudflare-C2-Speicher umgeleitet, anstatt auf die Standard-Infrastruktur von CPUID zu verweisen. Die Angreifer lieferten ihre eigenen trojanisierten Pakete aus, die durch russischsprachige Installer auffielen; die signierten Original-Installer wurden nicht manipuliert. Es gab also zwei Varianten der manipulierten Pakete, einmal die ausführbaren InnoSetup-Installer und dann die neu verpackten .zip-Dateien mit der zusätzlichen bösartigen CRYPTBASE.dll. Die Analyse erwähnt zudem eine ähnliche Malware-Kampagne gegen FileZilla Anfang März 2026, was auf dieselben Angreifer deute.
Wer im fraglichen Zeitraum die Software von CPUID heruntergeladen hat, sollte prüfen, ob es sich um die bekannten Malware-Varianten handelt. Auf VirusTotal sollten die Scanner inzwischen zu einem Großteil darauf anschlagen.
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Lieferketten- oder auch Supply-Chain-Angriffe treffen viele Unternehmen. So konnten Angreifer vor rund zwei Wochen durch eine Supply-Chain-Attacke auf LiteLLM auf interne Cisco-Daten zugreifen. Dabei sollen Quellcode und Kundendaten gestohlen worden sein.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
SAP-Patchday: Eine kritische SQL-Injection-Lücke – und 18 weitere
SAP kümmert sich am April-Patchday in 19 neuen Sicherheitsnotizen um Schwachstellen in diversen Produkten. Eine davon gilt als kritisch und erlaubt Angreifern das Einschleusen von SQL-Befehlen, eine weitere als hochriskant. Einen Großteil der Sicherheitslecks hat das Unternehmen als mittleres Risiko eingestuft, zwei sogar nur als niedrigen Bedrohungsgrad.
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Die Patchday-Übersicht für den April von SAP listet die einzelnen Schwachstellen sowie zugehörige CVE-Schwachstelleneinträge auf. Am schwerwiegendsten ist eine unzureichende Autorisierungsprüfung in SAP Business Planning and Consolidation sowie in SAP Business Warehouse, durch die authentifizierte Nutzer und Nutzerinnen manipulierte SQL-Statements zum Lesen, Verändern und Löschen von Datenbank-Daten ausführen können (CVE-2026-27681, CVSS 9.9, Risiko „kritisch“).
Als hochriskant gilt den Entwicklern eine fehlende Autorisierungsprüfung in SAP ERP und SAP S/4HANA sowohl in der Private Cloud als auch On-Premise. Die ermöglicht angemeldeten Angreifern, einen bestimmten ABAP-Report auszuführen und damit jeden bestehenden achtstelligen ausführbaren ABAP-Report unbefugt zu überschreiben. Dadurch kann bei überschriebenen Reports die eigentlich angedachte Funktion nicht mehr verfügbar sein (CVE-2026-34256, CVSS 7.1, Risiko „hoch“).
Weitere bedachte SAP-Sicherheitslücken
15 weitere Sicherheitslücken erhalten die Einstufung als mittleres Risiko. Sie betreffen
- SAP BusinessObjects Business Intelligence Platform
- SAP Human Capital Management for SAP S/4HANA
- SAP Business Analytics and SAP Content Management
- SAP S/4HANA OData Service (Manage Reference Equipment)
- SAP S/4HANA Backend OData Service (Manage Reference Structures)
- SAP S/4HANA Frontend OData Service (Manage Reference Structures)
- SAP Supplier Relationship Management (SICF Handler in SRM Catalog)
- SAP NetWeaver Application Server Java (Web Dynpro Java)
- SAP NetWeaver Application Server ABAP
- SAP HANA Cockpit und HANA Database Explorer
- SAP S/4HANA (Private Cloud und On-Premise)
- Material Master Application
- SAP S/4HANA OData Service (Manage Technical Object Structures)
- SAP BusinessObjects Business Intelligence Platform
Außerdem hat SAP eine ältere Sicherheitsnotiz SAP S4CORE (Manage Journal Entries) aus dem November 2025 aktualisiert. Die beiden als niedriges Risiko eingestuften Schwachstellen betreffen SAP NetWeaver Application Server ABAP und SAP Landscape Transformation.
IT-Verantwortliche sollten prüfen, ob sie die verwundbare Software einsetzen, und gegebenenfalls die angebotenen Aktualisierungen anwenden. Am SAP-Patchday im März dieses Jahres hatten Admins von SAP Flicken zum Ausbessern von 15 Schwachstellen erhalten. Davon galten zwei als kritische Bedrohung.
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(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Sicherheitslücke: wolfSSL-Bibliothek winkt manipulierte Zertifikate durch
Aufgrund einer Sicherheitslücke in der TLS-Bibliothek wolfSSL können Angreifer Opfer unter dem Deckmantel einer vertrauenswürdig wirkenden Verbindung auf von ihnen kontrollierte Server locken. Um das zu unterbinden, sollten Admins die dagegen abgesicherte Version installieren. In einer aktuellen Ausgabe haben die Entwickler noch weitere Lücken geschlossen.
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Mehrere Sicherheitsprobleme
Wie aus dem Changelog der aktuellen Version 5.9.1 hervorgeht, haben die Entwickler sich insgesamt um 21 Sicherheitsprobleme gekümmert. Am gefährlichsten gilt eine „kritische“ Lücke (CVE-2026-5194), die den Umgang mit Zertifikaten betrifft. Weil es bei über etwa ECDSA/ECC oder DSA ausgestellte Signaturen zu Fehlern kommt, können Angreifer Zertifikate manipulieren, die dann als gültig durchgewinkt werden. So können Angreifer etwa Opfer im Rahmen einer vertrauenswürdig aussehenden Verbindung auf von ihnen kontrollierte Server locken.
Neun weitere Softwareschwachstellen sind mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Nutzen Angreifer diese Lücken erfolgreich aus, können sie Speicherfehler auslösen (etwa CVE-2026-5264). Das führt in der Regel zu Abstürzen, oft gelangt in so einem Kontext aber auch Schadcode auf Systeme.
Setzen Angreifer an den verbleibenden Schwachstellen an, kann es ebenfalls zu Speicherfehlern (etwa CVE-2026-5392 „mittel“) kommen oder Angreifer können eigentlich verschlüsselte Inhalte im Klartext sehen (CVE-2026-5504 „mittel“).
Sicherheitspatch installieren
Bislang gibt es keine Hinweise auf Attacken. Admins sollten mit der Installation der gegen die geschilderten möglichen Angriffe gerüsteten Ausgabe aber nicht zu lange zögern. Andernfalls ist die Sicherheit von Verbindungen nicht gewährleistet.
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(des)
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