Künstliche Intelligenz
Clicks Communicator: QWERTZ-Tastatur für das Smartphone mit Hardware-Keyboard
Das US-Start-up Clicks Technology lässt mit seinem Communicator das klassische BlackBerry-Feeling neu aufleben. Im Vorfeld des Mobile World Congress (MWC), der vom 2. bis 5. März in Barcelona stattfindet, kündigt das Unternehmen lokalisierte Keyboard-Layouts für Deutschland (QWERTZ), Frankreich (AZERTY) sowie Koreanisch und Arabisch an. Ursprünglich sollte der Communicator nur als QWERTY-Modell erscheinen, wenn ausreichend Interesse bestehe. Dies ist offenbar nun der Fall. Zudem verrät Clicks, welcher Prozessor verbaut ist, und verlängert das zuvor recht kurze Updateversprechen.
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QWERTZ kommt
Clicks hatte seinen Communicator Anfang des Jahres unter dem Motto „Designed for doing, not doomscrolling“ („Entwickelt zum Handeln, nicht zum Doomscrolling.“) präsentiert. Das Gerät ist laut Clicks als Ergänzung zum „Hauptsmartphone“ ausgelegt, etwa zum Schreiben von Nachrichten oder Aufzeichnen von Sprachnotizen. Im Grunde kann der Communicator, der auf Android 16 basiert, auch als Hauptgerät verwendet werden.
„Die Vorbestellungen für den Communicator übertreffen weiterhin unsere optimistischsten Prognosen“, sagt Adrian Li Mow Ching, CEO von Clicks. „Die Resonanz von Kunden aus aller Welt ist ein deutliches Zeichen dafür, dass der Communicator eine Lücke für ein Telefon schließt, das speziell für die Kommunikation und das Ergreifen von Maßnahmen entwickelt wurde,“ sagt er weiter. Durch die Unterstützung weiterer Tastaturlayouts könne Clicks den Communicator einem größeren und vielfältigeren Publikum zugänglich machen, ergänzte er.
Ähnlich wie ein klassischer BlackBerry besteht der Clicks Communicator aus einem fast quadratischen OLED-Bildschirm mit einer Diagonale von 4,03 Zoll und einer Auflösung von 1080 × 1200 Pixeln. Zudem verfügt er über eine darunter liegende Hardware-Tastatur, wodurch durchaus ein gewisses BlackBerry-Feeling aufkommt. Dabei mutet das Gerät aber ein wenig moderner an.
Die Hardware-Tastatur verfügt außerdem über Features wie einen programmierbaren Shortcut-Button und eine berührungsempfindliche Oberfläche. Mit dieser können Nutzerinnen und Nutzer durch den Text scrollen, indem der Finger über die Tastatur bewegt wird. Außerdem hat Clicks den Fingerabdrucksensor in die Leertaste verfrachtet.
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Der Communicator besitzt an der rechten Gehäuseseite außerdem eine programmierbare Taste mit LED-Ring. Dieser leuchtet in einer frei wählbaren Farbe, wenn eine Benachrichtigung von einer bestimmten App oder einem Kontakt eingeht. Die Seitentaste dient laut Hersteller zur Aufnahme von Sprachnachrichten, zum Diktieren von Texten oder zum Aufnehmen und Transkribieren von Meetings. Ein wenig erinnert dies an Nothings Essential-Taste, nur wohl mit weniger KI. Die für das Gerät angepasste Bedienoberfläche basiert auf Android 16. Sie verfügt etwa über einen sogenannten „Message Hub“, in dem der Communicator Nachrichten verschiedener Apps auf dem Startbildschirm sammelt.
4 Jahre Android-Updates
Anstelle der bisher kommunizierten kurzen Updatezeit von zwei Jahren verspricht der Hersteller nun immerhin Android-Updates bis Android 20 – also vier Jahre. Sicherheitspatches soll der Communicator fünf Jahre lang erhalten.

Der Clicks Communicator kommt ab Werk mit einem angepassten Android 16,
(Bild: Clicks Tech)
Der längere Updatezeitraum sei unter anderem durch den Einsatz des MediaTek-Dimensity-8300 (MT8883) möglich, der im 4nm-Verfahren hergestellt wird. Taufrisch ist der Chip nicht: Er wurde schon im Jahr 2024 eingeführt und ist in einer Variation etwa im Xiaomi 14T verbaut.
Weiter steckt im Communicator eine 50-MP-Kamera auf der Rückseite und eine Selfiekamera mit 24 MP. Mittlerweile eine Seltenheit: Er verfügt auch über einen 3,5-mm-Klinkenanschluss und der 256 GByte große Speicher kann mit einer microSD-Karte erweitert werden. Als Energiespeicher ist ein 4000-mAh-Silizium-Kohlenstoff-Akku verbaut, der entweder kabelgebunden oder kabellos nachgeladen werden kann. Laut Hersteller unterstützt das Gerät im Unterschied zum Galaxy S26 auch Qi2 mit magnetischer Arretierung.
Der Clicks Communicator wird in den Farben Smoke, Clover und Onyx zu einem Preis von 499 US-Dollar erhältlich sein. Interessenten, die das Gerät vor dem 15. März 2026 reservieren, erhalten es zum Frühbucherpreis von 399 US-Dollar. Zum Kaufpreis kommen noch Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und 30 US-Dollar Versand hinzu. Die Auslieferung soll im Laufe des Jahres erfolgen.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Verteidigungsministerium verschärft Regeln für private Handys
Im Bundesverteidigungsministerium herrscht Alarmstimmung. Das Haus von Minister Boris Pistorius (SPD) reagiert mit einer dringlichen Sicherheitsanweisung auf die wachsende Bedrohung durch ausländische Geheimdienste. Die Nutzung privater Mobilgeräte sei in sensiblen Bereichen des Wehrressorts sowie in den Dienststellen der Bundeswehr deutlich eingeschränkt worden, schreibt der Spiegel. Die Maßnahme ziele darauf ab, die Kommunikation innerhalb des Apparats vor den neugierigen digitalen Augen und Ohren fremder Mächte zu schützen. Denn das Spionagerisiko wird als so hoch wie selten zuvor eingestuft.
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Kern der neuen Richtlinie ist ein striktes Mitbringverbot für private Smartphones, Tablets und sogar Smartwatches bei Besprechungen. Dies gilt laut dem Bericht nicht nur für physische Treffen in den Konferenzräumen. Betroffen seien auch virtuelle Zusammenkünfte, sobald dort Informationen geteilt würden, die mindestens als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind.
Im Fokus stehen dabei Runden, in denen es um die Einsatzbereitschaft der Truppe oder die konkrete Planung von Übungsvorhaben und Einsätzen geht. In solchen Fällen müssen die privaten Begleiter zwingend in Schließfächern auf den Fluren verweilen.
Einzugsbereich bis in die Dienstzimmer
Die Tragweite der Entscheidung wird beim Blick auf die räumlichen Konsequenzen deutlich. Die Regelung beschränkt sich nämlich nicht auf explizite Sitzungssäle. Sie erstreckt sich auch auf sämtliche Amtsstuben, in denen als Verschlusssache eingestufte Dokumente lagern. Im Berliner Bendlerblock, dem Hauptsitz des Ministeriums, betrifft das fast jedes Dienstzimmer. Für die Beamten sowie das militärische Personal bedeutet das eine Rückkehr zur strikten Trennung von Privatem und Dienstlichem, die im digitalen Zeitalter vielerorts brüchig geworden ist.
Die Begründung der Sicherheitsabteilung lässt wenig Spielraum für Interpretation. Die Bundeswehr gilt derzeit als eines der prioritären Aufklärungsziele russischer Dienste. Doch nicht nur der Kreml bereitet Sorgen: Auch China wird in der internen Anweisung explizit erwähnt. Demnach verfolgt Peking einen strategischen und langfristigen Ansatz bei der nachrichtendienstlichen Informationsgewinnung.
Die privaten Geräte der Mitarbeiter werden dabei als Achillesferse identifiziert. Während dienstliche Mobiltelefone regelmäßig auf Schadsoftware geprüft werden und speziell abgesichert sind, entziehen sich Privatgeräte der staatlichen Kontrolle.
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Das Smartphone als Spionagewerkzeug
Das Risiko ist technischer Natur: Über manipulierte Apps oder gezielte Phishing-Angriffe lassen sich Abhörprogramme relativ simpel auf herkömmlichen Smartphones installieren. Da das Ministerium keinen Zugriff auf die privaten Geräte hat, könnten solche Infektionen über Monate oder Jahre unbemerkt bleiben. Das Smartphone in der Hosentasche wird so zum potenziellen Sender, der sensible Details über die Verteidigungsfähigkeit des Landes direkt an gegnerische Geheimdienste übermittelt.
Die Anweisung trifft eine Belegschaft, die sich an die ständige Erreichbarkeit gewöhnt hat. Zwar ist das Personal nahezu flächendeckend mit Dienst-Handys ausgestattet, auf denen auch die Bearbeitung eingestufter Dokumente möglich ist. Doch diese Geräte unterliegen strengen Software-Beschränkungen. Gängige Messenger wie WhatsApp sind dort aus Sicherheitsgründen tabu. Das führte dazu, dass von einfachen Angestellten bis hinauf in die Leitungsebene fast jeder sein privates Zweitgerät ständig bei sich trägt, um privat vernetzt zu bleiben. Damit soll nun in den sicherheitsrelevanten Zonen Schluss sein.
Andere Institutionen haben noch schärfere Vorgaben. Beim Bundesnachrichtendienst (BND) etwa ist das Mitführen privater Elektronik schon lange grundsätzlich untersagt. Auch die NATO setzt auf drakonische Einschränkungen.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Bundesgerichtshof: Netflix-Abo verlängert sich nicht durch Guthaben
Was passiert bei einem Streaming-Abo, wenn der Nutzer noch über Guthaben auf vorausbezahlten Gutscheinkarten verfügt? Netflix war der Auffassung: Solange noch ein Betrag auf dem Konto vorhanden sei, könne der Nutzer das Konto nicht schließen. Die Kündigung greife erst danach, hieß es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, die von Verbraucherschützern für unzulässig gehalten werden. Das Kammergericht Berlin folgte im Sommer 2025 noch der Argumentation der Anwälte des Unternehmens.
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Irrtum des Kammergerichts
Die Richter des III. Zivilsenats am Bundesgerichtshof befanden in ihrem am heutigen Donnerstag gesprochenen Urteil eine entsprechende Klausel der Geschäftsbedingungen des Streaminganbieters hingegen für unzulässig: „Die angegriffene Klausel benachteiligt Kunden der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.“
Treu und Glauben gelten gemeinhin als besonders umstrittene Rechtsmaterie: Werden Verbraucher in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer Klausel so sehr abweichend von den sonstigen gesetzlichen Kündigungsvorschriften (§ 620, 521 BGB) benachteiligt, dass sie damit nicht hätten rechnen müssen, ist diese demnach unwirksam. Die Richter am Berliner Kammergericht (in allen anderen Bundesländern Oberlandesgericht genannt) hätten sich geirrt, da sie den Netflixvertrag als Mietvertrag und nicht als Dienstvertrag eingeschätzt hätten, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Dass Netflix das Interesse habe, dass Guthaben nicht unendlich lange bestehen, habe das Interesse der Nutzer nicht aufwiegen können, so der III. Zivilsenat in Karlsruhe. Die klagenden Verbraucherschützer geben sich am frühen Abend zufrieden: „Verbraucherinnen und Verbraucher im Vertrag festzuhalten, bis das Guthaben der Geschenkkarte oder des Gutscheins aufgebraucht ist, war rechtswidrig“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Das Urteil (Aktenzeichen III ZR 152/25) sei daher sehr erfreulich für Verbraucherinnen und Verbraucher. Der vzbv verklagt Streamingdienste häufig aufgrund vermeintlich unzulässiger Geschäftsbedingungen – oftmals mit Erfolg.
Bedeutung über Netflix hinaus
Der Urteilstext selbst ist bislang noch nicht veröffentlicht. Es gilt erst einmal konkret für Netflix, die darin festgestellten Umstände und die Qualifizierung des Vertrags als Dienstvertrag dürfen jedoch auch für alle anderen Anbieter mit vergleichbaren Abomodellen und Guthabenkarten als deutliche rechtliche Einordnung verstanden werden.
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(mho)
Künstliche Intelligenz
„Power Off“: BKA geht gegen DDoS-Angebote vor
Die „Power Off“ genannte Operation sollte Betreiber von Stresserdiensten, mit denen auch technisch weitgehend ahnungslose Nutzer verteilte Überlastungsangriffe buchen konnten, unter Druck setzen. So ein Distributed-Denial-of-Service (DDoS) legt durch viele gleichzeitige Zugriffe Dienste lahm. Bei der Operation gingen das Bundeskriminalamt, die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität und internationale Partner koordiniert vor, um Angebote auszuschalten und Tatbeteiligte zu erreichen. Die Zentralstelle ist Teil der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und bei solchen Verfahren in Deutschland oft federführend.
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Die „Stressoren“ werden dabei aus ganz unterschiedlichen Gründen gebucht. „Haktivistische Gruppierungen versuchen unsere Gesellschaft unter Druck zu setzen, Online-Gamer versprechen sich Wettbewerbsvorteile“, erklärt Carsten Meywirth, der beim BKA die Abteilung Cybercrime leitet. Der Leiter der ZIT Benjamin Krause sieht hier ein Muster: „Gerade jüngere Beschuldigte, unter anderem in der Gaming-Szene, nutzen häufig Stresserdienste als vermeintlich harmlosen Spaß oder um sich Vorteile in Spielen zu verschaffen.“ Das Stören fremder Systeme sei jedoch kein Spiel, sondern eine Straftat, betonen die Behörden.
Deutscher mit Haftbefehl gesucht
Ein Verfahren in dem Zusammenhang richtet sich laut den deutschen Behörden gegen einen deutschen Staatsbürger, der im Ausland lebt und mit „Fluxstress“ sowie „Netdowner“ zwei der größten Angebote betrieben haben soll. Der Deutsche wurde in Thailand festgenommen, die deutschen Strafverfolger werfen ihm gewerbs- und bandenmäßiges Betreiben einer kriminellen Handelsplattform vor. Bei insgesamt 150 Maßnahmen und 16 Durchsuchungen in 21 Ländern seien in Polen nun zudem zwei mutmaßliche Administratoren und ein weiterer Tatbeteiligter festgenommen worden.
Seit 2019 versuchen die Strafverfolgungsbehörden den Verfolgungsdruck auf derartige „Crime-as-a-Service“-Angebote im Rahmen internationaler Aktionen zu erhöhen und setzen auch auf Abschreckung: Warnhinweise und direkter Kontakt zu Kunden der kriminellen Dienste gehören zum Instrumentarium der Ermittler. Vier Verhaftungen und 53 Domain-Takedowns listet die Website der Operation Power Off derzeit auf – die Behörden gehen davon aus, dass diese Zahlen nach dem heutigen Tag weiter steigen werden. Das Projekt besteht seit Jahren und richtet sich gegen verschiedene Cybercrime-Angebote, immer wieder auch gegen DDoS-Anbieter.
(cku)
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