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US Supreme Court: Provider haftet nicht für Filesharing
„Cox hat einfach nur Internetzugang bereitgestellt, was für viele andere Zwecke als Copyright-Verletzungen genutzt wird“, hält der US Supreme Court in einer lange erwarteten Erkenntnis fest. „Cox haftet nicht als Beitragstäter für die Verletzung von Sonys Copyright.“ Der Provider Cox Communications sollte aufgrund eines Urteils eines US-Bundesbezirksgericht eine Milliarde US-Dollar Schadenersatz zahlen, weil er nicht alle Kundenanschlüsse abgeschaltet hat, die wiederholt für illegales Filesharing genutzt wurden.
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Erforderlich für Haftung als Beitragstäter (contributory infringement) sei, dass der Belangte beabsichtigt (intended) habe, dass seine Dienstleistung für die Verletzung der Rechte genutzt werde. Der Kläger könne entweder zeigen, dass die Dienstleistung auf die Rechteverletzung zugeschnitten ist, oder dass der Anbieter begrüßend zur Rechteverletzung angestiftet habe. Weil die Kläger weder das eine noch das andere dargelegt haben, lehnen sieben der neun Höchstrichter die Haftung ab. Reines Wissen, dass manche Kunden auch Illegales tun, ist demnach keine Haftungsgrundlage (Cox Communications et al v Sony Music Entertainment et al, Az. 24–171).
Die zwei weiteren Richterinnen stimmen dem zwar zu, meinen aber, dass ihre Kollegen zusätzlich ältere Haftungsgrundlagen hätten prüfen müssen. Das auszuschließen, werde dazu führen, dass sich Unternehmen zu leicht aus der Verantwortung stehlen.
Der Prozess
Rechteinhaber weisen Cox laufend auf offenbar rechtswidrige Filesharing-Übertragungen von IP-Adressen im Cox-Netz hin. Cox leitet Warnungen an seine Kunden weiter und sperrt einigen auch den Zugang; aus Sicht der Rechteinhaber war das aber nicht genug. Eine Gruppe, angeführt von Sony Music Entertainment, verklagte Cox daher vor dem US-Bundesbezirksgericht für das östliche Virginia (Sony Music et al v Cox Communications et al, Az. 1:18-cv-00950).
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2021 entschied dort eine Jury, dass Cox für unzulässige Kopien von 10.017 Musikstücke durch seine Kunden haftet und dafür eine Milliarde Dollar zu zahlen hat. Cox hafte sowohl stellvertretend (vicarious infringement), weil es für die illegal genutzten Internetzugänge Geld kassiere, als auch als Beitragstäter (contributory infringement). Dieses Urteil hatte in der Berufung nur teilweise bestand: Das Berufungsgericht für den vierten Bundesgerichtsbezirk fand keine stellvertretende Haftung; Cox nimmt zwar Geld für den Internetanschluss, aber nicht für das rechtswidrige Filesharing. Als Beitragstäter hafte der Internet Service Provider (ISP) trotzdem (Az. 21-1168).
Nun hat der Supreme Court auch dieser Haftungstheorie ein Ende bereitet. Die Rechteinhaber sollen die Copyright-Verletzer direkt belangen, nicht deren Zugangsprovider. Ganz einfach ist das in der Praxis nicht: Zugangsprovider müssen nach US-Copyright-Recht nicht einfach so verraten, wer ihre Kunden sind.
Mindermeinung
Die Richtermehrheit des Supreme Court lehnt es ab, Haftung wegen Beihilfe (aiding and abetting) nach Common Law in Betracht zu ziehen. Das auszuklammern, halten die beiden Richterinnen Sonia Sotomayor und Ketanji Brown Jackson für einen Fehler, zumal auch stellvertretende Haftung und Beitragshaftung erst durch Erkenntnisse des Supreme Court entstanden sind. Im Gesetz findet man dazu nichts.
Auch für Haftung nach aiding and abetting sei notwendig, dass der Beklagte auf die Rechteverletzung abgestellt habe, was bei Cox nicht der Fall sei. Selbst die Hinweise der Rechteinhaber auf bestimmte IP-Adressen änderten daran nichts, weil der ISP damit zwar den Anschlussinhaber eruieren können, aber immer noch nicht wisse, welche Nutzer konkret verantwortlich seien. Cox müsse also auch nach Common Law nicht haften.
Diese ältere Haftungsgrundlage bei Copyright-Fällen jedoch grundsätzlich zu verneinen, habe negative Auswirkungen. Bestimmte Haftungsfreistellungen nach dem jüngeren Digital Millennium Copyright Act (DMCA) für sich kooperativ verhaltende Internet-Provider liefen ins Leere. ISP wie Cox müssten sich fortan überhaupt nicht mehr darum scheren, ob ihre Kunden rechtswidriges Filesharing betreiben, und könnten einschlägige Hinweise der Rechteinhaber ignorieren.
(ds)
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Donnerstag: US-Provider ohne Filesharing-Haftung, Finnland-Wahl ohne US-Cloud
Internet-Zugangsprovider haften nicht für illegales Filesharing ihrer Kunden, sagt der US Supreme Court. Denn der Internetzugang ist nicht explizit auf Raubkopien ausgelegt und die Provider würden auch nicht davon profitieren. Das rettet die gesamte Branche. Nun müssen sich die Provider nicht mehr um rechtswidriges Filesharing der Nutzer scheren. In Finnland wollte das Justizministerium ein Computersystem für die Wahlabwicklung zu AWS umziehen. Diese Entscheidung wurde vorerst revidiert, nachdem das Vertrauen in US-Clouds und die politische Situation in den USA schwindet. Es ist auch digitale Souveränität, wenn die finnische Parlamentswahl auf eigenen Servern abgewickelt wird. Derweil bringt Meta Platforms die Band offenbar wieder zusammen. Dazu gehört auch Hugo Barra, der bei Facebook einst Oculus leitete. Jetzt kehrt er zurück und bringt Know-how für KI-Agenten mit. Er wird Teil des Superintelligenz-Teams, das in den letzten Monaten durch Übernahmen und KI-Experten anderer Firmen deutlich ausgebaut wurde – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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„Cox hat einfach nur Internetzugang bereitgestellt, was für viele andere Zwecke als Copyright-Verletzungen genutzt wird“, hält der US Supreme Court in einer lange erwarteten Erkenntnis fest. „Cox haftet nicht als Beitragstäter für die Verletzung von Sonys Copyright.“ Der Provider Cox Communications sollte aufgrund eines Urteils eines US-Bundesbezirksgerichts eine Milliarde US-Dollar Schadenersatz zahlen, weil er nicht alle Kundenanschlüsse abgeschaltet hat, die wiederholt für illegales Filesharing genutzt wurden. Das hat der oberste Gerichtshof der USA nun aufgehoben, denn die Kläger konnten nicht darlegen, dass der Internetzugang auf Rechteverletzung zugeschnitten ist oder der Provider davon profitiert hat, so der US Supreme Court: Provider haftet nicht für Filesharing.
Die finnische Regierung hat ihren Plan vorerst aufgegeben, das Wahlsystem des Landes zu Amazon Web Services (AWS) umzuziehen. Die Parlamentswahl im April kommenden Jahres soll stattdessen auf den existierenden, eigenen Servern abgewickelt werden. Das Justizministerium wollte eigentlich alle Daten zu Kandidaten, Wählern sowie der Auszählung der Stimmen zu AWS umziehen. In den vergangenen zwölf Monaten habe sich die internationale politische Lage jedoch verändert, so die finnische Regierung. Das Justizministerium habe deshalb beschlossen, die Entscheidung, wie die Wahlplattform gehostet werden solle, zu überprüfen. Jetzt folgt auch die finnische Regierung dem Trend zu digitaler Souveränität von US-Anbietern: Finnische Regierung zieht Wahlsystem vorerst nicht zu AWS um.
Meta Platforms hat sich ein weiteres KI-Start-up einverleibt. Mit dem erst 2024 gegründeten Führungsteam von Dreamer, das sich auf KI-Agenten spezialisiert, kehrt auch ein bekannter Ex-Mitarbeiter zurück zum Facebook-Konzern. Hugo Barra führte einst Metas Virtual-Reality-Sparte, verließ das Unternehmen aber vor rund fünf Jahren. Nun kommt er als KI-Experte zurück, was den jüngsten Strategiewechsel bei Meta Platforms verdeutlicht: weniger Virtual Reality – mehr künstliche Intelligenz. Denn Mitte letzten Jahres hat der Facebook-Konzern ein neues KI-Team aufgestellt und dies in den letzten Monaten sukzessive durch von anderen Unternehmen abgeworbene Mitarbeiter oder Übernahmen ausgebaut, zuletzt speziell für KI-Agenten: Meta Platforms stärkt KI-Initiative mit Rückkehr namhafter Ex-Mitarbeiter.
In einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht hat eine Jury in Los Angeles die US-Konzerne Google und Meta zu Schadensersatz in Höhe von drei Millionen US-Dollar verurteilt. Die Schadensersatzsumme könnte sich im Nachgang noch erhöhen. Vor allem aber dürfte das Verdikt richtungsweisend für Tausende ähnlicher Verfahren gegen Tech-Unternehmen sein. Nach neun Verhandlungstagen entschieden die kalifornischen Geschworenen, dass Googles YouTube und Metas Instagram bei der Gestaltung oder dem Betrieb ihrer Plattformen fahrlässig gehandelt hätten. Die Fahrlässigkeit der beiden Unternehmen sei zudem ein wesentlicher Faktor für den von der Klägerin geltend gemachten Schaden. Es ging um „unendliches Scrollen“ als Suchtfaktor in diesem Prozess um Social-Media-Sucht: US-Jury spricht Meta und Google schuldig.
Die russische Polizei hat den mutmaßlichen Betreiber des Cybercrime-Forums LeakBase verhaftet. Der Festgenommene aus der südrussischen Hafenstadt Taganrog, unweit der Grenze zur Ukraine, steht laut den Behörden im Verdacht, „eine der größten internationalen Hackerplattformen, LeakBase“, betrieben zu haben. Eine Regierungssprecherin erklärte, dass Beamte des Büros für besondere technische Maßnahmen des Innenministeriums zusammen mit lokalen Kollegen den Einwohner von Taganrog wegen des Verdachts der Erstellung und des Betriebs einer der größten internationalen Cyberkriminalitätsplattformen festgenommen haben. Obwohl LeakBase kürzlich durch Europol abgeschaltet wurde, waren Europas Ermittler nicht an der Festnahme beteiligt: Russland verhaftet den mutmaßlichen Betreiber des Datenleak-Forums LeakBase.
In der heutigen Ausgabe der #heiseshow besprechen wir unter anderem die Warnung der WTO, dass hohe Energiepreise den KI-Boom bremsen könnten. Wie realistisch ist dieses Szenario? Zudem diskutieren wir über das überraschende Aus des KI-Videogenerators Sora von OpenAI, nur fünf Monate nach Veröffentlichung der jüngsten Version. Was verrät das überraschende Aus über die strategische Lage von OpenAI? Derweil will Microsoft den Speicherhunger von Windows 11 bändigen, um die gefühlte Geschwindigkeit zu erhöhen. Hintergrund ist unter anderem der Druck durch Apples MacBook Neo, das sich mit 8 GByte RAM begnügt. Kann Microsoft den Rückstand gegenüber macOS bei der Speichereffizienz aufholen? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: Energie vs. KI, OpenAI schließt Sora, Windows-Speicherhunger.
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Auch noch wichtig:
(fds)
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#heiseshow: Energie vs. KI, OpenAI schließt Sora, Windows-Speicherhunger
Anna Bicker, Markus Will und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen:
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- Großer Hunger: Bremst die Energiepolitik den KI-Boom? Die WTO warnt in ihrem Global Trade Outlook 2026, dass hohe Energiepreise und der enorme Strombedarf von KI-Rechenzentren das Wachstum der Branche gefährden könnten. Wie realistisch ist dieses Szenario? Und was bedeutet der Energiehunger der KI-Infrastruktur für den globalen Handel und die Klimaziele?
- OpenAI hat es satt: Überraschendes Aus von Video-KI Sora – OpenAI hat seinen KI-Videogenerator Sora eingestellt, nur fünf Monate nach Veröffentlichung der jüngsten Version – als Begründung nennt das Unternehmen die Konzentration auf das Kerngeschäft. Gleichzeitig endet damit eine Partnerschaft mit Disney, der erst im Dezember mehr als 200 Charaktere für die Nutzung in Sora lizenziert hatte und eine Milliarde US-Dollar in OpenAI investieren wollte. Was verrät das überraschende Aus über die strategische Lage von OpenAI? Und welche Auswirkungen hat es auf den Video-KI-Markt insgesamt?
- Auf Diät: Microsoft will Speicherhunger von Windows 11 bändigen – Microsoft hat angekündigt, im Laufe des Jahres Updates für Windows 11 zu liefern, die den Speicherbedarf senken und die gefühlte Geschwindigkeit – intern „Schwuppdizität” genannt – erhöhen sollen. Hintergrund ist unter anderem der Druck durch Apples MacBook Neo, das sich mit 8 GByte RAM begnügt, während Windows 11 auf Systemen mit 8 GByte oft mehr als die Hälfte des Arbeitsspeichers für sich beansprucht. Kann Microsoft den Rückstand gegenüber macOS bei der Speichereffizienz aufholen? Und was bedeutet das für günstige Windows-Notebooks im Wettbewerb mit dem MacBook Neo?
Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
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Jeden Donnerstag ab 17 Uhr live
Fragen an die Moderatoren und Gäste können während der Sendung im YouTube-Chat und in unserem Twitch-Kanal (twitch.tv/heiseonline) sowie vorab per E-Mail und im heise-Forum gestellt werden. Die Redaktion freut sich bereits auf zahlreiche Zuschauer und auf reges Feedback.
Die #heiseshow wird jeden Donnerstag um 17 Uhr live auf heise online gestreamt. Nach der Live-Übertragung ist die Sendung zum Nachschauen und -hören auf YouTube und als Podcast verfügbar:
(mki)
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Huawei Watch GT Runner 2 im Test: Sportuhr für Läufer mit EKG überzeugt
Die Huawei Watch GT Runner 2 ist eine kompakte, leichte Sportuhr – ideal für Läufer. EKG und umfangreiche Herzgesundheits-Features gibt es obendrein.
Lange hat die Huawei Watch GT Runner auf einen Nachfolger gewartet. Mit der GT Runner 2 bringt Huawei die klar auf Läufer ausgerichtete Sportuhr zurück. Der Fokus liegt weiterhin auf dem Lauftraining, auch wenn die Uhr inzwischen deutlich breiter aufgestellt ist.
Neben klassischen Sportfunktionen integriert Huawei zahlreiche Gesundheits-Features bis hin zum EKG. Das wertet die Uhr spürbar auf, schlägt sich aber auch im Preis nieder. Ob sich die Runner 2 dennoch als Geheimtipp empfiehlt, klärt dieser Test.
Design
Die Huawei Watch GT Runner 2 richtet sich klar an Läufer und setzt konsequent auf ein leichtes, kompaktes Gehäuse. Im Vergleich zur Watch GT 6 fällt sie spürbar kleiner aus. Das Titan-Gehäuse misst 43,5 × 43,5 × 10,7 mm, die Unterseite mit den PPG-Sensoren besteht aus Kunststoff. Das reduziert das Gewicht auf 34,5 g. Am Handgelenk ist die Uhr kaum zu spüren – genau das, was man beim Laufen will.
Neben dem Touchscreen erfolgt die Bedienung über eine drückbare Krone oben rechts sowie eine frei belegbare Taste darunter. Das funktioniert direkt und zuverlässig. Unser Testgerät kommt mit einem blauen Nylonarmband samt Klettverschluss. Es sitzt sicher und ist auch bei längerem Tragen bequem – selbst im Schlaf. Der Verschluss lässt sich schnell anpassen und bei Bedarf enger ziehen, etwa für eine präzisere Pulsmessung.
Ein Nachteil: Bei starkem Schwitzen saugt sich das Band mit Feuchtigkeit voll und benötigt nach dem Abspülen etwas Zeit zum Trocknen. Huawei legt daher ein Kautschukarmband bei. Beim blauen Modell ist es schwarz, weitere Varianten gibt es in Weiß mit orangenen Akzenten sowie in Schwarz. Der Wechsel gelingt dank des Klicksystems schnell und werkzeuglos.
Die Watch GT Runner 2 ist bis 5 ATM wasserdicht (entspricht rund 50 Metern) und nach IPX9 gegen starken Wasserdruck geschützt. Schwimmen ist damit problemlos möglich. Zudem erfüllt sie die Norm EN 13319, die Anforderungen an Tauchinstrumente wie Messgenauigkeit, Ablesbarkeit unter Wasser und Druckbeständigkeit definiert – laut Huawei ist sie sogar freigegeben für Einsätze bis 40 Meter. Für das Gerätetauchen ist sie jedoch unserer Ansicht nach wegen ATM 5 weniger zu empfehlen, zum Schnorcheln kann man sie problemlos nutzen.
Display
Das runde OLED-Display misst 1,32 Zoll und löst mit 466 × 466 Pixeln auf. Es liefert eine scharfe Darstellung mit kräftigen Farben und hohem Kontrast. Insgesamt überzeugt die Bildqualität: klar, leuchtstark und jederzeit gut im Blick.
Mit bis zu 3000 Nits erreicht es eine beeindruckende Helligkeit – Inhalte bleiben selbst bei direkter Sonneneinstrahlung gut ablesbar. Die automatische Helligkeitsanpassung arbeitet zuverlässig und passt das Display unauffällig an die Umgebung an.
App & Bedienung
Als Companion-App dient Huaweis Health App. Aufgrund der US-Sanktionen ist sie nicht im Google Play Store verfügbar, der Download erfolgt alternativ per QR-Code und Sideloading. Im Samsung Galaxy Store sowie im Apple App Store steht sie hingegen regulär bereit. Die Uhr ist mit Android, iOS und Huaweis EMUI kompatibel.
Die App ist übersichtlich und zeigt die wichtigsten Gesundheitsdaten zentral an. Trainingspläne und ein Zifferblatt-Store sind integriert, viele Ziffernblätter kosten jedoch extra. Erweiterte Analysen, Trainingsprogramme und Ernährungstipps bleiben dem Abo „Health Plus“ vorbehalten.
Die Bedienung gelingt intuitiv. Neben dem Touchscreen stehen eine drückbare Krone sowie eine frei belegbare Taste zur Verfügung. Wischgesten führen durch Benachrichtigungen, Schnelleinstellungen, Infokarten und Wetterinfos. Die App-Übersicht wirkt im Rasterlayout aufgeräumt.
Als Betriebssystem kommt Harmony OS zum Einsatz. Es läuft flüssig und reagiert schnell. Über die Appgallery lassen sich zusätzliche Apps installieren, das Angebot bleibt jedoch überschaubar. Dazu zählen vor allem kleinere Tools wie eine Fernsteuerung für Spotify, Petal Maps zur Navigation oder der Bezahldienst Curve – eine zusätzliche Installation auf dem Smartphone ist dann erforderlich. Bluetooth lässt sich nicht manuell trennen, ein Flugmodus fehlt. Dafür stehen ein „Nicht-stören“-sowie ein Schlafmodus mit deaktiviertem Display zur Verfügung.
Huawei Watch GT Runner 2 – Health App
Training & Fitness
Die Pulsmessung arbeitet bei intensiven Workouts sehr genau. Im Vergleich mit einem Polar-Brustgurt weicht sie selbst bei Intervallen nur um ein bis zwei Schläge ab – auch über längere Distanzen.
Beim Warm-up auf dem Crosstrainer kam es allerdings zu ungewohnten Ausreißern: Kurzzeitig zeigte die Uhr über 190 BPM an, obwohl der tatsächliche Puls bei etwa 120 lag. Solche Fehlmessungen sind bei optischen PPG-Sensoren nicht ungewöhnlich – geringe Durchblutung und ruckartige Bewegungen können das Signal verfälschen. Im Test half es, die Uhr enger zu tragen, die Haut vorher anzuwärmen und den Trainingsmodus frühzeitig zu starten.
Auch bei der Ortung überzeugt die Runner 2. Huawei setzt auf eine entkoppelte 3D-Floating-Antenne und Dualband-GNSS mit allen gängigen Satellitensystemen. Strecken, Tempo und Routen werden zuverlässig erfasst – auch ohne Smartphone.
Die Uhr unterstützt zahlreiche Sportarten. Nutzer können Routen planen und inklusive Kartenmaterial offline auf die Uhr laden. Ein Barometer liefert Höhenprofile, ein virtueller Coach erstellt personalisierte Trainingspläne. Die Trainingsanalyse unterscheidet zwischen aeroben und anaeroben Belastungen und ordnet sie in Intensitätszonen ein. Eine Erholungsauswertung berechnet ferner auf Basis von Schlaf- und Stressdaten die Regenerationszeit. Neu ist ein Marathon-Modus, der mit strukturiertem Intervalltraining gezielt auf die große Distanz vorbereiten soll.
Neu ist ein Algorithmus zur Bestimmung der Laktatschwelle. Die Uhr führt dafür durch einen gestuften Outdoor-Lauf mit vorgegebenen Intensitäten. Im Test ließ sich die Messung allerdings nicht abschließen – sie brach mit einer Fehlermeldung ab. Wir werden das erneut prüfen und den Testbericht entsprechend aktualisieren.
Gesundheit & Schlaf
Die Watch GT Runner 2 eignet sich nicht nur für Ausdauersport, sondern bietet auch eine Vielzahl an Gesundheits-Features – ein deutliches Upgrade gegenüber dem Vorgänger.
Die Uhr ermöglicht jetzt eine 1-Kanal-EKG-Messung: Dazu berührt man das Gehäuse mit einer Hand und sitzt möglichst ruhig. Messungen erfolgen situativ und nicht im Hintergrund. Anhand des EKGs lassen sich Unregelmäßigkeiten in der Herzfrequenz erkennen – etwa Anzeichen für Vorhofflimmern. Einen Arztbesuch ersetzt die Uhr nicht, sie ist aber eine sinnvolle Kontrolle, um bei Auffälligkeiten ärztlichen Rat einzuholen.
Ergänzend analysieren die optischen PPG-Sensoren die Pulswellen und können ebenfalls Arrhythmien erkennen. Über die Huawei Health App lässt sich zudem ein Herzrhythmus-Check im Ruhezustand durchführen – die Erkennungsgenauigkeit wurde durch Updates weiter verbessert.
Ansonsten misst die Uhr die arterielle Steifigkeit – also wie stark die Arterienwände an Elastizität verloren haben. Steife Arterien erhöhen den Blutdruck und gelten als Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zusätzlich erfasst sie die Herzfrequenzvariabilität (HRV) – die Abstände zwischen den Herzschlägen. Sie gilt als Indikator für Stress und Erholung: Hohe Werte deuten auf gute Fitness hin, niedrige auf Überlastung oder gesundheitliche Probleme.
Die Schlafanalyse unterscheidet zwischen Leicht-, Tief- und REM-Phasen und erkennt sporadisch nächtliche Wachzeiten. Die Ergebnisse waren weitgehend plausibel, aber weniger genau als bei einem hochwertigen Smart-Ring wie von Oura – die gemessene Schlafdauer fiel in der Regel etwas länger aus. Letztlich basieren alle Schätzungen auf Herzfrequenz-Algorithmen. Nur ein EEG könnte präzisere Angaben liefern. Als Orientierung taugt die Analyse aber gut – zumal die Uhr bequem genug ist, um nachts nicht zu stören.
Weitere Features
Die Huawei Watch GT Runner 2 verfügt weder über WLAN noch über Mobilfunk – die Verbindung zum Smartphone erfolgt ausschließlich per Bluetooth. Telefonieren ist dank Mikrofon und Lautsprecher dennoch direkt von der Uhr aus möglich und bietet eine ordentliche Sprachqualität. Das ist praktisch, wenn das Smartphone gerade nicht griffbereit, aber in der Nähe ist.
An Sensoren bringt die Uhr unter anderem einen Kompass, Beschleunigungssensor, Gyroskop und Lichtsensor mit. Ein Barometer schätzt anhand von Luftdruckmessungen die Höhe über dem Meeresspiegel, ein Thermometer erfasst die Hauttemperatur – letzteres ist als Indikator für Zyklus-Tracking nützlich.
Neues gibt es bei der Bezahlfunktion, die endlich zuverlässig funktioniert. Zum Einsatz kommt der Dienstleister Curve. Die zugehörige App muss sowohl auf der Uhr als auch auf dem Smartphone installiert und verifiziert werden. Nach Hinterlegung einer Kredit- oder Debitkarte sind Zahlungen per NFC direkt über die Uhr möglich – im Test funktionierte das hervorragend.
Akku
Das kompakte Gehäuse hat einen Nachteil: Der Akku fällt mit 540 mAh deutlich kleiner aus als etwa bei der Watch GT 6 Pro mit 46 mm. Im Test hielt die Uhr bei täglichem Tragen – inklusive Schlaftracking und einem Workout pro Tag – rund sechs bis sieben Tage durch. Laut Hersteller sollen mit aktiviertem Sparmodus sogar knapp zwei Wochen möglich sein. Mit aktiver GPS-Aufzeichnung sinkt die Laufzeit erwartungsgemäß deutlich.
Aufgeladen wird über ein induktives Ladepad mit USB-A-Anschluss. Nach knapp einer Stunde ist der Akku wieder voll.
Preis & Varianten
Die UVP liegt bei 399 Euro – ein spürbarer Anstieg gegenüber dem Vorgänger. Dafür bietet die Uhr aber auch deutlich mehr Features. Bei Huawei gibt es sie zum Marktstart bis zum 13. Mai mit 30 Euro Rabatt für 369 Euro. Erhältlich ist sie mit schwarzem, blauem oder weiß-orangem Armband.
Fazit
Die Huawei Watch GT Runner 2 ist ein ausgereiftes Upgrade des Vorgängers. Die kompakte, leichte Sportuhr bietet eine handliche Alternative zur wuchtigen GT-Reihe – ideal für alle, die beim Laufen nicht ständig an die Uhr am Handgelenk erinnert werden wollen. Der Tragekomfort ist hoch, die Ortung präzise, die Pulsmessung sehr genau. Dazu kommen EKG sowie weitere Features zur Überwachung der Herzgesundheit. Auch die neue Bezahlfunktion per Curve funktioniert jetzt endlich einwandfrei.
Kleine Schwächen gibt es dennoch: Beim Warm-up auf dem Crosstrainer kam es gelegentlich zu Ausreißern bei der Pulsmessung. Das lässt sich aber beheben, indem man die Haut vorher anwärmt und die Uhr eng trägt. Die Akkulaufzeit fällt knapper aus als bei Garmin oder den großen Huawei-Uhren der GT-Reihe – ein Tribut ans kompakte Gehäuse. Und ganz so günstig wie der Vorgänger ist die GT Runner 2 nicht mehr. Dennoch bleibt sie eine preiswerte und überzeugende Alternative zu Garmin und Polar.
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