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Drei Plattenspieler mit Bluetooth ab 240 Euro im Test


Wer Musik bewusst genießen möchte, bekommt mit Schallplatten das passende entschleunigende Medium. Vinyl-Alben machen sich schön im Regal und liefern ein haptisches Erlebnis, das kein digitales Medium simulieren kann. Für das analoge Vergnügen braucht es nur noch den richtigen Plattenspieler.

Mittlerweile gibt es eine überraschend große Auswahl an Neugeräten. Wir haben uns exemplarisch drei Einsteigermodelle zwischen 240 und 340 Euro und Bluetooth-Funktion herausgegriffen: den minimalistischen Pro-Ject E1 BT, den günstigen Vollautomaten Sony PS-LX3BT und den klassischen Teac TN-280BT. Neben den praktischen Eindrücken prüfen wir mithilfe umfangreicher Signaltests, ob die Geräte nur einfachen Ansprüchen genügen oder auch als Schnäppchen für ambitionierte Vinylhörer taugen. Einen guten allgemeinen Einstieg ins Vinyl-Hobby bietet unsere Plattenspieler-Beratung.

  • Gute Plattenspieler für Einsteiger gibt es bereits ab 200 Euro.
  • Dank Bluetooth kann man sie kabellos mit entsprechenden Lautsprechern und Kopfhörern verbinden.
  • Den Sparzwang spürt man bei einigen Kandidaten jedoch mehr als bei anderen, und so manches Bluetooth-Problem nervt im Alltag.

Die drei Modelle lassen sich nicht nur per Cinch-Kabel, sondern auch via Bluetooth betreiben. Was auf den ersten Blick den analogen Ansatz von Vinyl relativiert, ergibt in vielen Haushalten inzwischen Sinn. Denn gesonderte Verstärker und eigene Boxen haben viele nicht mehr zu Hause stehen, für den Musikgenuss sind Bluetooth-Box und -Kopfhörer zuständig. Der Funkanschluss eignet sich allerdings nur dafür. Eine Verbindung mit PC oder Mac zur Digitalisierung von Schallplatten ist darüber nicht möglich. Alle drei Geräte haben integrierte Phonovorverstärker und geben ein entzerrtes Line-Signal aus. Unsere Tests zeigen aber auch: Der Komfortgewinn hat seinen Preis – und der liegt nicht nur im Klang.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Drei Plattenspieler mit Bluetooth ab 240 Euro im Test“.
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EU-Kommission: RTL darf Sky übernehmen


Die RTL Group darf Sky Deutschland übernehmen. Gut zehn Monate nach der Ankündigung des Übernahmeplans hat die EU-Kommission uneingeschränkt grünes Licht für das Geschäft gegeben.

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Die EU-Kommission prüft bei Fusionen und Übernahmen großer Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum regelmäßig, ob wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen. Im Fall von RTL und Sky stellte die Behörde „nach sorgfältiger Prüfung“ fest, dass die Transaktion den Wettbewerb „nicht erheblich verringern würde“ und genehmigte sie ohne Auflagen.

„Die Transaktion ermöglicht es etablierten europäischen Mediengruppen, ihre Position in einer Zeit des Branchenwandels zu festigen, in der sie zunehmend unter Druck von globalen Streaming-Plattformen stehen“, teilte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera mit. Durch die Bündelung ihrer Kompetenzen seien RTL und Sky besser gerüstet, um in diesem sich rasant verändernden Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Im Juni 2025 hatte die RTL Group ihre Pläne zur Übernahme von Sky Deutschland vorgestellt. Ziel des Zusammenschlusses ist es, die Marktposition im deutschen Streaming- und TV-Geschäft gegenüber großen US-Anbietern zu stärken. Durch die Integration von Sky will RTL außerdem sein Abonnementgeschäft ausbauen und unabhängiger vom klassischen TV-Werbemarkt werden, der weiter unter Druck steht.

Die RTL Group setzt zunehmend auf digitale Abo-Modelle, um den Rückgang klassischer Werbeerlöse im linearen Fernsehen auszugleichen. Dazu wurde auch das Angebot von RTL+ weiterentwickelt – etwa durch neue Bündelangebote wie die Kooperation mit HBO Max, die über die Vermarktungstochter AdAlliance vertrieben wird. Der zu Bertelsmann gehörende Konzern will so seine Position als führender Anbieter in der deutschsprachigen Medienlandschaft festigen.

RTL hatte bei der Ankündigung der Sky-Übernahme im Juni 2025 mitgeteilt, dass RTL-Deutschland-Chef Stephan Schmitter CEO des neuen Gemeinschaftsunternehmens werden soll. Sky Deutschland wird künftig Teil von RTL Deutschland. Zu Sky Deutschland gehören neben klassischen Fernsehsendern auch der Streamingdienst Wow.

Sky Deutschland zählt bislang zum US-Medienkonzern Comcast. Der Kaufpreis beträgt rund 150 Millionen Euro in bar, hinzu kommt eine variable Komponente, die an den Aktienkurs der RTL Group gekoppelt ist. Je nach Kursentwicklung könnten für RTL noch bis zu 377 Millionen Euro zusätzlich fällig werden. Mit der Übernahme vereint die börsennotierte RTL Group im deutschsprachigen Raum ein breites Portfolio aus frei empfangbaren TV-Sendern, Bezahlsendern und Streaming-Portalen – ergänzt um Zeitschriften und Audioangebote.

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Der Jahresumsatz von Sky Deutschland lag zuletzt bei rund 2 Milliarden Euro, der der RTL Group bei rund 6 Milliarden Euro. Das Unternehmen hatte zuletzt mit einer schwachen Werbekonjunktur und sinkenden Produktionserlösen zu kämpfen. Auch ein Stellenabbau gehörte zu den Folgen.

Sky blickt auf eine wechselvolle Geschichte zurück: Der Sender ging aus dem einstigen Kirch-Unternehmen Premiere hervor, das lange Zeit die Fußball-Bundesliga exklusiv im Pay-TV zeigte, wirtschaftlich aber nie dauerhaft profitabel war. 2018 übernahm schließlich Comcast den Bezahlsender.

Seit Gründung des Bezahlsenders liegt der Schwerpunkt auf Sportübertragungen, vor allem Fußball. Ergänzt wird das Angebot um Filme und Serien. Eigene Serienproduktionen wie „Babylon Berlin“ oder „Der Pass“ hatte das Unternehmen zuletzt eingestellt.

Intern gelten rund 80 Prozent der Abonnenten als Sport-Kunden. Die wichtigsten Sportrechte von Sky sind die Freitags- und Samstagsspiele der Fußball-Bundesliga sowie die gesamte 2. Bundesliga. Zu den wichtigen Rechten gehören außerdem die englische Premier League, die Formel 1 und Tennis.

RTL und Sky haben in den vergangenen Jahren häufiger Rechte ausgetauscht. So durfte RTL zuletzt sieben Rennen der Formel 1 im Free-TV zeigen. Für die laufende Saison der wichtigsten Motorsport-Serie gab es bisher keine Einigung zwischen den beiden Sendern. Nach dem Kauf wird mit einer zügigen Klärung gerechnet.

Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten insbesondere die Auswirkungen der Transaktion auf vier Märkte untersucht: das Angebot und den Erwerb von audiovisuellen Inhalten, den Großhandel mit Fernsehkanälen und audiovisuellen Dienstleistungen, den Einzelhandel mit audiovisuellen Dienstleistungen an Endkunden und das Angebot von Werbeflächen in audiovisuellen Inhalten. In keinem der Bereiche hatten sie Bedenken. Sie stellten unter anderem fest, dass die beiden Sender bisher sowohl im Sport- als auch Unterhaltungsbereich unterschiedliche Schwerpunkte haben und daher keine engen Wettbewerber beim Erwerb audiovisueller Inhalte sind.


(vbr)



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Hass im Netz: Groschen aus Sofaritzen für Opferschutz in Österreich


Zwei mal 150.000 Euro sollen ZARA, die österreichische Opferschutzeinrichtung bei Hass im Netz sowie Online-Rassismus, vorerst überleben lassen. Das haben Vizekanzler Andreas Babler und Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (beide SPÖ) bekanntgegeben. „Es sind Rest-Euro, die man aus den letzten Sofaritzen zusammengekratzt hat, damit es diese Überbrückungsfinanzierung gibt”, sagte die Ministerin am Mittwoch. Zwei Tage zuvor hatte die Nachricht aufschrecken lassen, dass Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) die jährliche Finanzierung des Opferschutzes rückwirkend zum Jahresanfang streicht.

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Für ZARA sind die 300.000 Euro keine Rettung, sondern nur ein Wundpflaster. Vorerst kann der gemeinnützige Verein weiter kostenlose juristische und psychosoziale Beratung für Opfer von Hass im Netz samt deren Begleitung bei Gerichtsverfahren anbieten. ZARA muss nicht allen Mitarbeitern kündigen. Dank finanzieller Unterstützung der Stadt Wien kann ZARA auch Opfer von Online-Rassismus beraten. Zusätzlich ist ZARA die einzige anerkannte Meldestelle („Trusted Flagger”) „im Bereich der Cybergewalt, Cybergewalt gegen Frauen, Illegale Rede” nach dem Digital Services Act in Österreich

Für all das sind 300.000 Euro im Jahr deutlich zu wenig. Seit 2017 hat Österreichs Bundeskanzleramt ZARA mit anfangs 470.000 Euro, dann 300.000 Euro, zuletzt 330.000 Euro jährlich unterstützt. Ein ähnlicher Betrag kam jährlich aus Spenden sowie dem Betrieb der Tochterfirma ZARA Training zusammen. Langfristige Sicherung von Unterstützung für Opfer von Hass im Netz und Online-Rassismus fehlt in Österreich nach wie vor.

Familienministerin Bauer möchte aus „budgetären Gründen” jedenfalls nichts mehr beisteuern. Ihre Koalitionspartner SPÖ und NEOS fühlen sich vor den Kopf gestoßen. Bauer ließ durch einen Sprecher ausrichten, dass Meldung und Dokumentation von Diskriminierung „unter anderem eine Aufgabe der Gleichbehandlungsanwaltschaft“ seien. Von einer Aufstockung der Mittel der Gleichbehandlungsanwaltschaft für diese zusätzliche Arbeit ist jedoch keine Rede. Auch verweist Bauers Sprecher darauf, dass es in Österreich neben ZARA sieben weitere Trusted Flagger gäbe. Das trifft zu, doch sind diese für andere Themen akkreditiert, etwa Konsumentenschutz, Rechte Minderjähriger, unlauteren Wettbewerb oder die Durchsetzung von Urheberrechtsabgaben.


(ds)



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Neue Steuer in Österreich: 2 Euro pro Paket aus dem Online-Handel


Zwei Euro pro in Österreich zugestellter Lieferung sollen Händler bald ans Finanzamt abführen. Ausgenommen sind Händler, die weniger als 100 Millionen Euro im Jahr umsetzen. Das hat die österreichische Bundesregierung beschlossen. Klingt einfach, ist im Detail aber kompliziert. Die neue „Paketabgabe” soll 280 Millionen Euro einspielen und damit einen Teil der ebenfalls beschlossenen Halbierung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Lebensmittel finanzieren. Diese Maßnahme reißt ein Loch von 400 Millionen Euro ins Budget, das geschlossen werden soll.

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Ursprünglich plante Wien, unter dem Banner des Schutzes des stationären Handels seine Paketabgabe nur auf Pakete aus Drittstaaten einzuheben. Doch das wäre ein Zoll, und da der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) eine Zollunion ist, kann Österreich im Alleingang keine neuen Zölle verhängen. Also kommt die Paketabgabe nun auch für Pakete, die von innerhalb des EWR eintreffen – und das zusätzlich zu den auf EU-Ebene beschlossenen Tarifen.

Ab Juli werden im EWR bekanntlich drei Euro für jedes aus dem Ausland eintreffende Paket mit Warenwert bis 150 Euro fällig. Dazu soll ab November eine von allen EU-Staaten eingehobene Bearbeitungsgebühr treten. Dafür sind zwei Euro pro Paket im Gespräch. Sie ist nicht mit den wesentlich höheren Bearbeitungsgebühren der Beförderer und Zolldienstleister zu verwechseln.

Ob die Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro Jahresumsatz weltweit gilt, nur für den EWR, oder nur für Umsätze in Österreich, und ob es nur um Umsatz mit Online-Handel, oder mit Handel an sich, oder um den Gesamtumsatz geht, ist undeutlich. Ebenso ist unsicher, wie Dritthändler, die über große Plattformen wie Amazon.com verkaufen, behandelt werden. Aber selbst, wenn nur inländische Online-Handelsumsätze einzelner Händler herangezogen werden, trifft die Paketabgabe keineswegs nur Großkonzerne wie Amazon und Temu.

Beispielsweise Otto Austria, Ikea samt Konkurrent XXXLutz, Mediamarkt und ironischerweise Supermarktketten mit Hauslieferung wären betroffen. Dabei sollen ja gerade Lebensmittel günstiger werden. Der Kärntner Händler Electronic4you muss ebenso zahlen, was im harten Preiskampf bei Elektronik besonders schmerzt. Der Handelsverband weist darauf hin, dass die Umsatzschwelle bei asiatischen Händlern kaum zu kontrollieren ist. In der Tat ist schwer vorstellbar, wie die österreichische Finanz effizient ermitteln wird, ob oder wie eine fernöstliche 176-671 AG mit einer 176-617 AG verbandelt ist.

Die Ankündigung lässt viele weitere Fragen offen. Darf der Händler die Paketabgabe separat ausweisen und direkt der Kundschaft weiterverrechnen? Oder muss er sie in den Warenpreis oder die Lieferspesen einpreisen und dann in der Regel 20 Prozent Umsatzsteuer aufschlagen? Aus den zwei Euro würden so für Konsumenten flugs 2,40 Euro pro Paket.

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Was genau ist „ein Paket”? Gelten mehrere gemeinsam zugestellte Schachteln oder Körbe als separate Lieferungen, selbst wenn sie vom selben Absender kommen? Das wäre ein Anreiz für zusätzliche Umverpackungen, etwa Einwickeln in ansonsten unnötige Plastikfolien. Was gilt für Blumenlieferungen zum Friedhof oder Restaurantbestellungen? Wird die Zustellung eines Ersatzgeräts unter Gewährleistung ebenfalls besteuert? Oder die Lieferung eines reparierten Geräts? Wie werden Fehlzustellungen oder verloren gegangene Pakete berücksichtigt?

Wo verläuft die Grenze zwischen steuerfreier „Abholung der Ware im Geschäft” und besteuerter „Hinterlegung eines Pakets in einer Filiale”? Wie verhält es sich bei Dauerschuldverhältnissen, etwa der regelmäßigen Lieferung von Druckertinte? Oder wenn eine Bestellung nur zum Teil erfüllt werden kann und später nachgeliefert wird? Dürfen verbundene Unternehmen einander Sachen paketabgabenfrei schicken und verrechnen? Für Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften wird es wohl eine Ausnahme geben; aber ginge es beim weiland Ypsheft um das Druckwerk oder die Urzeitkrebse? Was ist mit einzelnen Periodika, sagen wir einer nachbestellten Ausgabe der c’t? Österreichs Legisten und Steuerfahnder haben sich um Arbeit nicht zu sorgen.

Selbst wenn die Paketabgabe 280 Millionen Euro einspielt, bleibt eine Lücke von 120 Millionen Euro. Diese sollte eigentlich durch eine Steuer auf Plastikverpackungen geschlossen werden. Nach heftigen Protesten aus der Wirtschaft nimmt Österreichs Regierung davon Abstand. Nach Darstellung der Lebensmittelhändler hätte die Plastiksteuer plus Verwaltungsaufwand mehr gekostet, als die Senkung der Umsatzsteuer bringt, Lebensmittel wären in Summe also teurer geworden.

Statt der Plastiksteuer möchte Österreichs Regierung nun Firmenwägen höher besteuern – wie genau, ist in Ausarbeitung. Dabei gilt sowieso eine seit 21 Jahren nicht angepasste „Angemessenheitsgrenze” von 40.000 Euro pro Neuwagen. Die Wirtschaftskammer Wien fordert eine Anhebung dieser Grenze und argumentiert mit der Mobilitätswende. Mehr als 70 Prozent aller Neuzulassungen von Elektro- und Hybridfahrzeugen entfallen in Österreich auf Unternehmen, und solche Kfz kosten in aller Regel deutlich mehr als 40.000 Euro.

Der Umsatzsteuersatz für ausgewählte Lebensmittel soll von zehn auf 4,9 Prozent sinken. Das gilt für tierische Milch ohne Zusätze (also nicht für Kakaomilch et cetera), Joghurt, Butter, Hühnereier, Gemüse (frisch und gekühlt), frisches Steinobst sowie frische Äpfel, Birnen und Quitten, Brot und Gebäck (außer wenn Honig, Eier, Käse oder Früchte drin sind), ungefüllte Nudeln, Reis, Weizenmehl und -grieß sowie Speisesalz. In Bewirtungsbetrieben gilt auch bei Abgabe solcher Nahrungsmittel, beispielsweise einer frischen Birne oder eines Glases Milch, weiterhin der volle Steuersatz von zehn respektive zwanzig Prozent.


(ds)



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