Künstliche Intelligenz
Kurztests: „Wo ist?“-Netzteil, iPhone-SSD, MacBook-Klappständer, Solar-Keyboard
Für Mac, iPhone, iPad und Co. gibt es zahllose Zubehörprodukte. Im Mac & i-Kurztest haben wir fünf aktuelle Hardware-Angebote auf ihre Tauglichkeit überprüft. Dieses Mal dabei: ein unverlierbares Netzteil, eine große SSD fürs iPhone, portable MacBook-Ständer-Lösung und eine Tastatur, die man nicht aufladen muss.
„Wo ist?“ für die Stromversorgung
Allzu leicht kann man auf Reisen das Ladegerät in der Steckdose vergessen. Das PlugBug-50-Netzteil von Twelve South kann das zwar nicht verhindern, aber über seine Standortübermittlung via Apples „Wo ist?“ wissen Sie wenigstens, wo Sie suchen müssen. In der gleichnamigen App können Sie außerdem einstellen, dass Sie beim Zurücklassen benachrichtigt werden und welche Orte von diesem Alarm ausgeschlossen sind.
Das Funkmodul im Netzteil wird von einer Knopfzelle (CR2032), die man wechseln kann, mit Strom versorgt. PlugBug 50 bringt GaN-Technik und eine Ladeleistung von 50 Watt mit. An einem MacBook Pro M1 Pro konnten wir bis zu 49,0 Watt messen. Hing am zweiten Port ein iPad Pro, bekam dieses 19,3 Watt und das MacBook nur noch 28,6 Watt. Der EU-Stecker lässt sich gegen einen mit UK-Kontakten tauschen, die Eingangsspannung darf zwischen 100 und 240 Volt liegen. Bei Apple kostet das Netzteil 100 Euro, anderorts rund 70 Euro.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Kurztests: „Wo ist?“-Netzteil, iPhone-SSD, MacBook-Klappständer, Solar-Keyboard“.
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Koalitionspaket: Kahlschlag bei Transparenz und Datenschutz, Turbo für die Netze
In einer Phase des technologischen Umbruchs hat der Koalitionsausschuss am Donnerstag ein weitreichendes Papier mit dem Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgelegt. Teil des Pakets sind Einschnitte bei den Bürgerrechten. So verständigten sich CDU/CSU und SPD etwa darauf, den Datenschutz im Sinne des Wirtschaftswachstums handlicher zu gestalten und alle vorhandenen Spielräume der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konsequent zu nutzen.
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Verfahren rund um den Datenschutz sollen „deutlich verschlankt“, die Aufsichtsstrukturen „vereinfacht und gebündelt“ werden. Auf europäischer Ebene will die Bundesregierung durchsetzen, dass nicht-kommerzielle Tätigkeiten in Vereinen, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie risikoarme Datenverarbeitungen ganz aus dem Anwendungsbereich der DSGVO herausgenommen werden. In KMU soll dem Plan nach auch die Zahl der betrieblichen Datenschutzbeauftragten reduziert werden.
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) will die Koalition beschneiden. Mussten Bürger bislang keine Gründe für eine Anfrage an staatliche Behörden nennen, soll der Zugang zu amtlichen Dokumenten künftig auf natürliche Personen fokussiert werden, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können.
Ferner prüft die Koalition, den Kreis der Antragsberechtigten auf in der Bundesrepublik lebende Deutsche und EU-Bürger zu beschränken. Um Behördenmitarbeiter vor Anfeindungen zu schützen, sollen zudem die Namen der Beschäftigten pauschal geschwärzt werden. Schließlich sieht das Papier vor, die IFG-Gebühren deutlich anzuheben und an das Kostendeckungsprinzip anzupassen.
Widerstand gegen Transparenzabbau
Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber moniert den „Unsinn“, durch Einschränkungen beim Datenschutz und der Informationsfreiheit Wachstum oder Sicherheit schaffen zu wollen. Die Transparenzplattform FragDenStaat spricht von einem Bruch des Koalitionsvertrags, in dem die drei Parteien noch eine IFG-Reform mit Mehrwert für die Bürger versprochen hatten.
Die Aktivisten beklagen den „größten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“. Durch das Vorhaben würden zivilgesellschaftliche Organisationen systematisch von Anfragen ausgeschlossen. Auch Pressevertretern drohe das Aus bei IFG-Recherchen.
Da durch die pauschalen Schwärzungen nicht mehr nachprüfbar wäre, wer für behördliche Entscheidungen verantwortlich ist, warnt die Plattform vor einem höheren Korruptionsrisiko. Ohne das Gesetz, hebt FragDenStaat hervor, wären zahlreiche Skandale etwa um rechtswidrige Grenzkontrollen oder Fördermittelaffären nie an die Öffentlichkeit gelangt.
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Auch Sonja Lemke, Sprecherin für digitale Verwaltung der Linksfraktion, findet klare Worte: „KMU machen 99,3 Prozent der Unternehmen aus. Wer die alle vom Datenschutz ausnehmen will, schafft den Datenschutz ab und macht intimste Informationen zum Freiwild für die Wirtschaft.“ Sie warnt vor einer gezielten Entmachtung der Kontrollinstanzen: Nachdem per Klüngelei ein neuer Bundesdatenschutzbeauftragter gewählt worden sei, „der kein Interesse am Datenschutz hat“, sollten jetzt Kompetenzen bei ihm gebündelt werden. Das komme der Abschaffung der Privatsphäre durch die Hintertür gleich.
Zukunftstechnologien und Smart Meter
Daneben umfasst das Paket Maßnahmen zur Entfesselung der Wirtschaft. Ein Schwerpunkt liegt auf der konsequenten Förderung von Zukunftstechnologien. Strategische Branchen wie die Halbleiterproduktion, KI, Clean Tech sowie die chemische und pharmazeutische Industrie sollen gestärkt werden. Um den Hochlauf des autonomen Fahrens voranzutreiben, plant die Koalition vereinfachte Zulassungsregeln und die Einrichtung spezieller Modellregionen.
Für den Betrieb von Rechenzentren sind strukturelle Erleichterungen vorgesehen. Da Kommunen aufgrund der bisherigen Gewerbesteuer-Systematik kaum von der Ansiedlung solcher Großprojekte profitieren, soll ein neuer Zerlegungsmaßstab für den Gewerbesteuer-Messbetrag etabliert werden, um die Standorte für lokale Gemeinden finanziell hochattraktiv zu machen.
Die Planung von Verteilnetzen will die Koalition beschleunigen. Das Gelingen der Energiewende hängt ihr zufolge entscheidend vom schnellen Stromnetzanschluss von Industrieanlagen, Rechenzentren und Wärmepumpen ab. Ein noch vor Ende des Jahres geplantes Verteilnetzpaket soll den Zeitraum für die Realisierung von Netzprojekten halbieren. Ein Baustein ist der forcierte Smart-Meter-Rollout: Bis Ende 2030 soll dieser für alle relevanten Messstellen zu über 90 Prozent abgeschlossen sein. Für Verbraucher, die nicht unter die gesetzliche Pflicht fallen, wird ein kostengünstiges und cybersicheres „Smart Meter Light“ eingeführt. Hier sah die Regierung vor Kurzem noch formale Hürden.
Gleichzeitig greifen die skizzierten Reformen in die Arbeitswelt und das Betriebsverfassungsrecht ein. Die Tarifvertragsparteien sollen bis Mitte Oktober Bereiche vorschlagen, in denen durch Vereinbarungen von geltenden Gesetzen – etwa im Arbeitsrecht oder bei komplexen Berichtspflichten – abgewichen werden kann. Um Firmen bei der Implementierung von KI-Systemen in der betrieblichen Praxis zu unterstützen, soll die Einführung von Software-Updates so novelliert werden, dass sie vereinfacht und schneller im Einklang mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates umgesetzt werden kann.
Lob aus der Industrie
Die Einigung sei zwar nicht perfekt, aber ein Aufbruchsignal, sagt der IT-Verband Bitkom. Er begrüßt, „dass die Digitalisierung bei den Reformvorhaben von Anfang an mitgedacht wird“. Vereinfachungen beim Datenschutz seien wünschenswert. Jetzt komme es darauf an: „Nicht zerreden, sondern konsequent umsetzen.“
Der Elektro- und Digitalverband ZVEI bewertet die Resultate ebenfalls überwiegend positiv. Ein beschleunigter Hochlauf von intelligenten Stromzählern sei das richtige Zeichen für mehr Steuerbarkeit und Flexibilisierung. Smart Meter Light könnten aber zu unnötigen Doppelstrukturen führen.
(wpl)
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Doctolib: Marktcheck deckt Kostenfallen bei Arztterminen auf
Wer gesetzlich krankenversichert ist und online nach einem Arzttermin sucht, landet oft auf Plattformen wie Doctolib. Wer dabei einen entsprechenden Filter setzt, möchte ausschließlich Praxen angezeigt bekommen, die regulär über die Krankenkasse abrechnen. Ein Marktcheck des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) ergibt ein anderes Bild: Trotz gesetztem Filter schleust Doctolib demnach oft Termine für Privatpraxen, teure Selbstzahlerleistungen sowie Angebote ohne medizinische Notwendigkeit in die Ergebnisse ein.
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Für die Untersuchung simulierten die Tester vom 19. bis 21. Mai die Suche eines gesetzlich Versicherten in Berlin und Hamburg. Sie analysierten 37 Praxen der Dermatologie und Gynäkologie mit 349 spezifischen Terminarten – also konkreten Behandlungsanlässen. Das Resultat: Mehr als ein Drittel aller untersuchten Terminarten wies auf eine erforderliche Selbstzahlung hin und widersprach so der Erwartung der Nutzer.
Besonders deutlich zeigt sich die Fehlsteuerung in der Dermatologie, wo mehr als drei Viertel der untersuchten Terminarten einen Selbstzahlerhinweis trugen. Selbst reguläre Kassenleistungen wie das Hautkrebsscreening wurden in mehr als der Hälfte der Fälle ausschließlich als kostenpflichtiges Selbstzahlerangebot deklariert. Parallel tauchten im Kassenbereich kosmetische Botox-Behandlungen auf, die mit dem gesetzlichen Leistungskatalog nichts zu tun haben.
Späte Warnungen, fragwürdige Gebühren
In der Gynäkologie bietet sich ein ähnlich unübersichtliches Bild. Hier wurden individuelle Gesundheitsleistungen wie die Krebsvorsorge mit Ultraschall sprachlich hervorgehoben und in Kategorien für gesetzlich Versicherte geschmuggelt, ohne klare Kennzeichnung als Privatleistung. Zudem stießen die Prüfer auf eine unzulässige Preisgestaltung, bei der für identische Leistungen je nach Versichertenstatus unterschiedliche Beträge aufgerufen wurden.
Erschwerend kommt mangelnde Transparenz im Buchungsprozess dazu. Dass für die Behandlung eigene Kosten anfallen, erfahren Betroffene oft erst spät: nämlich dann, wenn die Praxis und das Zeitfenster bereits ausgewählt sind. Einige Ärzte drohten sogar mit einer Strafgebühr, wenn das medizinische Anliegen am Ende nicht zur ausgewählten Terminart passt.
Gesetzgeber in der Pflicht
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Der vzbv sieht daher die Politik gefordert. Die Bundesregierung müsse im Zuge des geplanten Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen klare Mindeststandards für Terminportale verankern. Die Vergabe von Arztterminen dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen, sondern müsse sich nach medizinischer Dringlichkeit richten.
Selbstzahlertermine und Privatsprechstunden gehören nach Ansicht der Verbraucherschützer ganz ausgeblendet. Ausnahme: Nutzer suchen explizit danach. Zudem müsse der Gesetzgeber Riegel gegen willkürliche Ausfallhonorare vorschreiben. Damit Patienten ohne Internetzugang nicht abgehängt werden, gelte es ferner sicherzustellen, dass die Terminbuchung per Telefon oder vor Ort als gleichwertige Alternative gesetzlich geschützt bleibe.
Einschlägige Probleme beschäftigen bereits die Justiz. Im November 2025 entschied das Landgericht Berlin nach einer vzbv-Klage (Az. 52 O 149/25), dass die Praxis von Doctolib, trotz des Filters der gesetzlichen Versicherung reine Privatpraxen einzublenden, irreführend ist. Doctolib hat Berufung eingelegt. Neu ist die Debatte nicht: Schon 2023 machten Verbraucherschützer auf Mängel bei dem Portal aufmerksam. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte sich damals für nicht zuständig.
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(afl)
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Krankschreibung ab dem ersten Tag: Das sind die Pläne
Beschäftigte müssen sich auf strengere Regeln und häufigere Praxisbesuche einstellen, wenn sie wegen Krankheit nicht zur Arbeit gehen können. Die schwarz-rote Koalition plant deutlich schärfere Vorgaben, die hohe Fehlzeiten in Unternehmen eindämmen sollen, wie Kanzler Friedrich Merz (CDU) deutlich machte. Künftig soll als gesetzliche Regel gelten, dass man schon vom ersten Fehltag an eine ärztliche Bescheinigung braucht statt am vierten Tag. Krankschreibungen per Telefon sollen auch nicht mehr möglich sein.
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Warum kommt die Verschärfung?
Merz sagte: „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch.“ Und mit „exorbitanten“ Krankenständen nach der Corona-Krise finde man sich nicht ab. „Das ist eine harte Entscheidung“, erklärte er mit Blick auf die Vereinbarungen im Koalitionsausschuss. „Aber wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht länger leisten.“
Fürs Fernbleiben vom Job soll künftig als gesetzliche Regel gelten, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Tag der Erkrankung Pflicht wird. Beschäftigte müssen dann direkt in die Praxis gehen und können nicht erst einmal zu Hause bleiben und schauen, ob es ihnen nach dem ersten Tag vielleicht schon besser geht. Aktuell muss eine Bescheinigung her, wenn man länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist, also am vierten Tag. Arbeitgeber sind aber schon berechtigt, die Vorlage der Bescheinigung früher zu verlangen.
Wie soll das konkret umgesetzt werden?
Merz erläuterte, dass es um eine Rahmenregelung im Gesetz geht – mit einer konkreten Umsetzung jeweils vor Ort. „Die Betriebe können davon abweichen, entweder durch einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Betrieb oder durch Betriebsvereinbarung oder durch Tarifvertrag.“
Was ist mit der telefonischen Krankschreibung?
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Die Möglichkeit, sich ohne Praxisbesuch krankschreiben zu lassen, besteht seit Ende 2023 – wenn man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Vorbild war eine Sonderregelung aus Corona-Zeiten, um Ansteckungen zu vermeiden. Die Möglichkeit per Telefon soll jetzt wegfallen, wie es kürzlich auch ein CDU-Parteitag gefordert hatte. Denn je einfacher eine Krankmeldung zu haben sei, desto eher falle die „Bettkantenentscheidung“ dafür aus, hieß es da.
Ab wann sollen die neuen Regeln gelten?
Der Zeitplan ist noch unklar. Die Regeln zum Vorlegen von Krankschreibungen stehen im Entgeltfortzahlungsgesetz, das dafür geändert werden müsste. Die telefonischen Krankschreibungen sind in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken geregelt. Dieser könnte per Gesetz mit einer Änderung oder Aufhebung beauftragt werden.
Was sagen die Praxisärzte?
Ärztevertreter reagierten prompt entsetzt. Es grenze an Irrsinn, Abertausende Menschen für das reine Ausfüllen von Zetteln zusätzlich in die Praxen zu jagen, protestierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „Wer hustet, eine Magen-Darm-Infektion hat, gehört ins Bett – und nicht in die übervolle Praxis.“ Die KBV hatte sogar eine Lockerung vorgeschlagen, dass man erst nach dem vierten oder fünften Krankheitstag eine Bescheinigung vorlegen müsse. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnte, dass sich Infektfälle, die nur ein, zwei Tage im Bett gebraucht hätten, in den Wartezimmern stapeln würden.
Welchen Effekt haben die strengeren Regeln?
Die schwarz-rote Stoßrichtung ist klar: Die Zahl der Fehltage soll herunter. So könnte es manche abschrecken, direkt am ersten Tag in eine Praxis zu müssen. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände erklärte, die Koalition reagiere zu Recht auf den im internationalen Vergleich hohen Krankenstand. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) gab zu bedenken, teils dürften Patienten dann gleich drei Tage statt einen Tag krankgeschrieben werden. „Vielleicht haben wir am Ende sogar mehr Krankentage.“
Wie hoch ist der Krankenstand überhaupt?
Krankheitsausfälle im Job sind nach Auswertungen großer Krankenkassen im vergangenen Jahr auf einem hohen Niveau geblieben. Bei der DAK-Gesundheit fehlten Beschäftigte 19,5 Kalendertage, annähernd so lange wie 2024 mit 19,7 Fehltagen – meist geht es um Atemwegsinfekte, psychische Erkrankungen und Probleme wie Rückenschmerzen. Generell weisen Kassen darauf hin, dass ein spürbarer Anstieg der Fehlzeiten 2022 auch dadurch zustande kam, dass die Krankschreibungen seitdem direkt digital von den Praxen an die Kassen gehen.
Was ist noch geplant?
Die Koalition peilt auch eine stärkere Bestrafung fürs unrichtige Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an – für falsche Gesundheitszeugnisse drohen bisher Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Haft. Die Bundesärztekammer sprach von einem Affront, die Ärzteschaft unter Generalverdacht zu stellen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant auch schon die Einführung von Teilkrankschreibungen. Beschäftigte sollen sich so bei längeren Erkrankungen nur teilweise krankschreiben lassen können, wenn sie und der Arbeitgeber es möchten – und zwar zu 25, 50 oder 75 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit.
(mho)
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