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25.000 Dollar für ein paar Minuten: Neuer Starlink-Tarif für US-Kamikazedrohnen


Kamikazedrohnen des US-Militärs fliegen für ein paar Minuten oder höchstens Stunden, bevor sie mit einer tödlichen Explosion in ihr Ziel auf dem Boden krachen. Für die zur Steuerung notwendige Starlink-Anbindung hat das US-Militär bislang 5.000 US-Dollar bezahlt, pro Flugdrohne. Während des Angriffs auf den Iran konnte Starlink-Betreiber SpaceX (Space Exploration Technologies) seine Marktmacht ausspielen und den Preis auf fast 25.000 US-Dollar verfünffachen.

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Dies berichtet Reuters unter Berufung auf Dokumente des US-Verteidigungsministeriums und zwei namentlich nicht genannte Eingeweihte. Der Preis von knapp 25.000 Dollar ist demnach der monatliche Tarif für Starlink-Terminals in Flugzeugen. SpaceX setzt ihn jetzt auch für Kamikazedrohnen durch, die nur kurze Zeit im Einsatz sind, bevor sie, samt Starlink-Terminal, explodieren. Das Unternehmen vertrete den Standpunkt, dass die Militärs den Monatstarif von 5.000 US-Dollar für Land- oder Wasserdrohnen missbräuchlich für ihre kurzlebigen Flugdrohnen genutzt hätten. Mangels Alternative müssen die USA den höheren Preis bezahlen. Nicht zuletzt hilft das SpaceX beim geplanten Börsengang hilft.

Es geht um das Low-cost Uncrewed (Unmanned) Combat Attack System FLM-136 (LUCAS). Die Starrflüglerdrohne wurde von Spektreworks für das US-Militär entwickelt und erstmals Anfang des Jahres gegen den Iran eingesetzt. Ironischerweise ist LUCAS eine leicht verkleinerte Variante des vom Iran entwickelten Modells HESA Shahed 136. Spektreworks hat Shahed reverse engineered.

Low Cost bedeutet laut Reuters 30.000 US-Dollar pro Stück, wohl inklusive der ursprünglichen Zahlung von 5.000 US-Dollar für die Starlink-Anbindung. Seit dem erzwungenen Tarifwechsel muss das US-Militär also rund 50.000 US-Dollar pro Stück budgetieren.

Elon Musk sei bereits am 1. März, einen Tag nach dem Beginn des Angriffs der USA und Israels auf den Iran, auf die Sache aufmerksam geworden. Der SpaceX-Chef antworte auf ein Online-Posting, das eine LUCAS-Flugdrohne mit eingebautem Starlink-Terminal zeigte: „Es ist eine Verletzung der Starlink-AGB, das Terminal für Waffensysteme einzusetzen. Das betrifft alle Nutzer und wird bei Erkennung deaktiviert.”

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Tatsächlich ist das Starlinks AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) so nicht zu entnehmen. Sie weisen lediglich darauf hin, dass Starlink nicht für den Einsatz mit Waffen konzipiert sei. Werden Starlink-Terminals modifiziert, behält SpaceX sich vor, „nach freiem Ermessen” technische Unterstützung zu verweigern und den Vertrag zu kündigen. Da LUCAS-Drohnen nur sehr kurz eingesetzt werden, ficht eine etwaige Vertragskündigung Krieger nicht an.

Musk verwies damals auch auf das für das US-Militär entwickelte Angebot Starshield. Dessen Satelliten bieten zusätzliche Funktionen, insbesondere zur lückenlosen Dauerüberwachung unseres gesamten Planeten. Die Funkverbindungen dürften besser verschlüsselt aber leichter zu stören sein, weil das Signal breiter ist. Daher setzen Militärs im Kampfeinsatz regelmäßig auf das herkömmliche Starlink.

Mit dem Angriff der USA und Israels auf den Iran am 28. Februar hat das iranische Regime das Internet im Land abschalten lassen. Zwar wurden Starlink-Terminals ins Land geschmuggelt; deren Einsatz ist allerdings verboten und lebensgefährlich. In Städten betreibt das iranische Regime Berichten zufolge Störsender gegen die Starlink-Verbindungen. Erst am Montag wurden Internetzugänge im Iran reaktiviert, jedoch mit verstärkter Zensur. Beispielsweise wird Whatsapp blockiert.

Die digitale Totalzensur schnitt nicht nur Iraner von unabhängigen Nachrichten ab, sie verhinderte auch, dass sie Informationen über die Zustände im Land übermitteln. Solche Informationen wären für angreifende Militärs wertvoll.

Die US-Regierung, aber auch Vertreter der Zivilgesellschaft, wollten, dass SpaceX seine Starlink-Satelliten für direkte Funkverbindungen zu Mobiltelefonen im Iran öffne. SpaceX war laut Reuters bereit dazu, verlangte aber eine halbe Milliarde US-Dollar für die Inbetriebnahme der neuen Funktion und dann monatlich 100 Millionen US-Dollar. Diese Monopolrendite habe dann sogar das Pentagon verschreckt.


(ds)



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Akteure der Speicherentwicklung vernetzen sich in europäischem Forschungsprojekt


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Ein Energieversorgungssystem, das mit erneuerbaren Energien arbeitet, benötigt Speicher, die Strom oder andere Formen von Energie auch bei Flaute oder bedecktem Himmel flexibel bereitstellen können. In dem vierjährigen Forschungsprojekt Storage Research Infrastructure Eco-System (StoRIES) haben sich Wissenschaft und Industrie mit diesem Thema beschäftigt.

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Das vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) koordinierte Projekt beschäftigte sich unter anderem mit der Frage, welche Speichertechnologie sich am besten dazu eignet, die schwankende Verfügbarkeit erneuerbarer Energien auszugleichen. Dabei zeigte sich jedoch, dass es eine Universalspeichertechnologie nicht gibt, die alle Anforderungen erfüllt.

„Erst die intelligente Kombination unterschiedlicher Speicher ermöglicht ein Energiesystem, das zugleich flexibel, stabil und klimaneutral ist“, sagte Myriam E. Gil Bardají, stellvertretende Projektkoordinatorin am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). „Unsere Ergebnisse zeigen, welche Technologien dafür zusammenspielen müssen und wo in Europa weiterer Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht.“

Ein Batteriespeicher passt für das Stromnetz, weil er schnelle Lastwechsel ermögliche, so das KIT. Thermische Speicher eigne sich für industrielle Prozesse, Wasserstoff schließlich sei eine Möglichkeit, Energie langfristig zu speichern. Auf der Basis dieser Erkenntnisse entstand eine Technologie-Roadmap sowie eine strategische Forschungs- und Innovationsagenda für hybride Energiespeichersysteme.

„Die Energiewende braucht Lösungen, die sich an sehr unterschiedliche Anwendungen anpassen lassen“, sagt Olga Sumińska-Ebersoldt, eine der Initiatorinnen von StoRIES. „Unsere Fallstudien zeigen, dass hybride Speicher nicht nur technische Vorteile bieten, sondern auch helfen können, bestehende Infrastrukturen effizient weiterzunutzen und erneuerbare Energien besser in den Alltag zu integrieren.“

Untersucht wurden unter anderem Konzepte für die Elektrifizierung von Häfen und des Schwerlastverkehrs, für die Versorgung abgelegener Regionen mit erneuerbarer Energie sowie für die Nachnutzung fossiler Kraftwerksstandorte als Speicher- und Flexibilitätszentren. Daneben entwickelten die Forscher kombinierte Speicheransätze für Gebäude und Industrie, um Strom, Wärme und Wasserstoff zu koppeln.

In dem Projekt haben sich Forschungsinfrastrukturen, Industrie und Wissenschaftseinrichtungen in ganz Europa vernetzt und europaweit neue Strukturen für die Energiespeicherforschung geschaffen. Dadurch ist ein europaweites Netzwerk aus 250 Forschungseinrichtungen, spezialisierten Laboren und Testumgebungen entstanden.

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„StoRIES hat gezeigt, wie europäische Forschungskooperationen konkrete Beiträge zur Energie- und Klimapolitik leisten können“, so Holger Ihssen vom Brüsseler Büro der Helmholtz-Gemeinschaft, der im Projekt die Zusammenarbeit mit europäischen Institutionen und Netzwerken sowie die internationale Vernetzung koordinierte. „Die im Projekt entstandenen Netzwerke, Strategien und Ausbildungsformate wirken weit über die Laufzeit hinaus und stärken die Innovationskraft Europas im Hinblick auf nachhaltige Energiesysteme.“


(wpl)



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Europäische Antwort auf Mythos: Mistral und BNP kooperieren bei Bankensicherheit


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Der französische Bankenkonzern BNP Paribas und Mistral AI haben ihre KI-Partnerschaft um drei Jahre verlängert und auf neue Bereiche ausgeweitet. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Paris kamen die Partner auch auf KI-gestützte Bedrohungen für Banken zu sprechen.

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„Das eigentlich Neue ist die Geschwindigkeit, mit der wir Sicherheitslücken beheben müssen, sowie deren schiere Menge. Es werden sehr viele Schwachstellen gleichzeitig entdeckt“, sagte der IT-Chef von BNP Paribas, Marc Camus, laut Reuters. „Darauf müssen wir uns vorbereiten, und genau daran arbeiten wir mit Hochdruck.“

Konkrete Ankündigungen zur Zusammenarbeit im Bereich Cybersicherheit machten die Partner zwar nicht. Bloomberg berichtet jedoch, dass das Pariser KI-Start-up ein eigenes KI-Modell für Cybersicherheit entwickelt hat und mit europäischen Banken Gespräche über dessen Einsatz führe. Einer dieser Partner sei BNP Paribas.

„Die Debatte dreht sich derzeit stark darum, ob Mythos für manche Banken zugänglich ist oder nicht. Dabei sollte man nicht vergessen, dass es auch andere Modelle anderer Unternehmen gibt“, sagte Camus.

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Seit der Vorstellung von Mythos im April steht die Bankenbranche unter Zugzwang. Das KI-Modell von Anthropic soll Sicherheitslücken deutlich schneller erkennen können als bisherige Systeme und daraus teils auch mögliche Angriffspfade ableiten. Über die Initiative „Project Glasswing“ erhielten zunächst vor allem US-Partner Zugriff, darunter große Tech- und Sicherheitsunternehmen sowie mehrere US-Banken, um kritische Software abzusichern, bevor vergleichbare Fähigkeiten breiter verfügbar werden.

Ob und in welcher Form inzwischen auch europäische Banken direkten Zugang zu Mythos erhalten haben, ist öffentlich nicht bestätigt. Die jüngsten Aussagen von BNP Paribas und Mistral deuten jedoch darauf hin, dass europäische Institute weiter nach Alternativen suchen. Anthropic-Konkurrent OpenAI hat ein eigenes Modell für Cybersicherheit vorgestellt, auf das auch einige europäische Unternehmen Zugriff haben. Mit dem Pariser KI-Start-up Mistral entsteht nun offenbar auch eine europäische Antwort auf das Problem.

Die Partnerschaft zwischen Mistral und BNP Paribas geht auf das Jahr 2023 zurück. Mit der Verlängerung werde die Zusammenarbeit laut Unternehmen über den bloßen Zugang zu großen Sprachmodellen hinaus ausgeweitet und umfasse auch Software, Lösungen sowie gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte, schreibt BNP Paribas.


(tobe)



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Klage gegen Cloud-Abgabe: Der Verband CISPE zieht in Italien vor Gericht


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Die jahrelange Debatte über die Urheberrechtsabgabe erreicht eine neue Eskalationsstufe. Der europäische Cloud-Verband CISPE hat eine Klage gegen ein Dekret des italienischen Kulturministeriums eingereicht. Dieses sieht vor, die traditionelle Geräteabgabe für physische Speichermedien wie Festplatten, Smartphones oder Rohlinge auf Cloud-Dienste auszuweiten. Nach Ansicht der Lobbygruppe verstößt dieser Schritt sowohl gegen italienisches als auch europäisches Recht. Er gefährde den digitalen Binnenmarkt.

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Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Latium könnte Signalwirkung für die EU haben. Denn auch in anderen Mitgliedstaaten wie Deutschland und Österreich wird über ähnliche Modelle diskutiert.

Historisch dient die Urheberrechtsabgabe dazu, Kreative und Rechteinhaber dafür zu entschädigen, dass Verbraucher legale Privatkopien von geschützten Werken wie Musik, Filmen oder Texten anfertigen. In Italien ist diese Pauschalzahlung bereits fest verankert: Jeder Server und jede Festplatte, die in einem Rechenzentrum verbaut wird, unterliegt beim Kauf einer entsprechenden Abgabe an die Verwertungsgesellschaften.

Die Ausweitung auf Cloud-Speicher bedeutet nach Darstellung der Kläger, dass derselbe Vorgang zweifach finanziell aufgerechnet wird. Die Cloud-Infrastruktur basiere auf Hardware, für die bereits beim Erwerb Abgaben entrichtet worden seien. Daher handele es sich um eine Doppelbesteuerung, die Anbieter und letztlich Endkunden unverhältnismäßig belaste.

Die Allianz Cloud Infrastructure Services Providers in Europe führt auch schwerwiegende Verfahrensfehler ins Feld. Das italienische Ministerium habe seine Kompetenzen überschritten, indem es den Geltungsbereich eines bestehenden Gesetzes per Dekret ohne die erforderliche Zustimmung des Parlaments ausgeweitet habe. Zudem wäre die italienische Regierung verpflichtet gewesen, die EU-Kommission vorab über das Vorhaben zu informieren („Notifizierung“) und eine offizielle Stellungnahme des italienischen Staatsrates einzuholen.

Der Verband warnt vor den Konsequenzen: Sollte die italienische Regel Bestand haben, drohe eine Fragmentierung des europäischen Marktes. Jedes EU-Land könnte eigene, unkoordinierte Cloud-Abgaben einführen. Österreich preschte hier ebenfalls bereits vor.

Ein Punkt der Cloud-Anbieter betrifft den Wandel der Mediennutzung. In Zeiten von Streaming-Diensten wie Spotify oder Netflix werden geschützte Inhalte kaum noch lokal oder in einer persönlichen Cloud repliziert, sondern direkt über lizenzierte Plattformen abgerufen. Die Urheber werden dabei schon über die Streaming-Plattformen für die tatsächliche Nutzung entlohnt.

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Zudem besteht der Großteil der in der Cloud gespeicherten Daten laut dem CISPE aus geschäftlichen Dokumenten, Firmenanwendungen oder rein privaten Backups, die keine urheberrechtliche Relevanz haben. Eine pauschale Abgabe auf Cloud-Speicher sei daher nicht zeitgemäß. CISPE-Generalsekretär Francisco Mingorance kritisiert das italienische Vorgehen scharf. Er drängt auf den Einsatz von digitalem Rechtekontrollmanagement (DRM), statt pauschale Töpfe ohne transparenten Verteilungsmechanismus zu füllen.

In Deutschland regelt das Urheberrechtsgesetz die Geräte- und Speichermedienabgabe, die von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) verwaltet wird. Seit Jahren fordern Verwertungsgesellschaften auch hier eine Einbeziehung von Cloud-Speichern, da immer mehr Daten von lokalen Festplatten ins Netz wanderten.

Die Debatte ist von langwierigen Verhandlungen und juristischen Auseinandersetzungen zwischen der Industrie und den Rechteinhabern geprägt. Das Oberlandesgericht München entschied 2024 in einem Verfahren gegen Dropbox, dass Cloud-Dienste keine vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräte oder Speichermedien sind.

Die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2019 lässt den Mitgliedsländern dem Europäischen Gerichtshof zufolge Spielräume bei der Gestaltung des „gerechten Ausgleichs“. Der freie Dienstleistungsverkehr muss aber gewahrt werden. Das italienische Verfahren wird daher auch von hiesigen Experten und Branchenvertretern aufmerksam verfolgt.


(wpl)



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