Connect with us

Künstliche Intelligenz

iX-Workshop: Microsoft 365 Copilot für IT-Administratoren


KI-gestützte Tools wie Microsoft 365 Copilot bieten neue Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung. Als IT-Fachleute stehen Sie vor der Herausforderung, diese Technologien sicher und effizient zu implementieren und zu verwalten.

Weiterlesen nach der Anzeige

In diesem Workshop Microsoft 365 Copilot für IT-Administratoren erhalten Sie eine Einführung in die grundlegenden Konzepte und die Architektur von Microsoft 365 Copilot und lernen die Anforderungen und die Lizenzierung sowie die Updatekanäle und Netzwerkanforderungen kennen. Darüber hinaus behandelt der Workshop die administrative Integration und Konfiguration von Microsoft 365 Copilot, einschließlich Einstellungen, Anbindung an Microsoft 365 Services, technische Vorbereitung von Exchange, OneDrive, SharePoint und Teams sowie das Zusammenspiel mit Entra ID. Neben allgemeinen administrativen Empfehlungen spielen Datenschutz- und Sicherheitsaspekte eine zentrale Rolle.

Der Workshop bietet eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis. Neben theoretischen Konzepten erhalten Sie praktische Übungen, um das Gelernte in realen Szenarien anzuwenden, Probleme zu lösen und Best Practices kennenzulernen.

Juli
24.07.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
September
15.09.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 18. Aug. 2026
November
17.11.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 20. Okt. 2026

Sie profitieren von der Erfahrung Ihres Trainers Aaron Siller, der Unternehmen regelmäßig bei der Einführung und Absicherung moderner Microsoft-Cloud-Umgebungen begleitet.

Weiterlesen nach der Anzeige

In der kleinen Workshopgruppe mit maximal 12 Teilnehmenden können Sie eigene Fragestellungen einbringen, sich mit anderen IT-Verantwortlichen austauschen und direktes Feedback vom Trainer erhalten. So nehmen Sie nicht nur neues Wissen, sondern auch konkrete Lösungen und Best Practices für Ihre eigene Microsoft-365-Umgebung mit.

Der Workshop richtet sich an IT-Administratoren und Microsoft-365-Verantwortliche, die Copilot in ihrem Unternehmen einführen, konfigurieren und sicher betreiben möchten.


Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte

Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte


(ilk)



Source link

Künstliche Intelligenz

Meta kopiert Instagram-Stile, Sony belebt die Bridgekamera – Fotonews 28/2026


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wer geglaubt hat, KI-Bildgeneratoren hätten die Grenzen des guten Geschmacks längst abgesteckt, den belehrt Meta jetzt eines Besseren. Der Konzern hat mit „Muse Image“ einen neuen KI-Bildgenerator vorgestellt. Der erzeugt nicht bloß Bilder aus Prompts, sondern greift dafür auf öffentliche Instagram-Profile beliebiger Nutzer zu.

Weiterlesen nach der Anzeige


Das Titelbild der Ausgabe 03 2026 des Foto-Magazins c't Fotografie

Das Titelbild der Ausgabe 03 2026 des Foto-Magazins c't Fotografie

(Bild: 

heise

)

Das Prinzip ist simpel – und genauso fragwürdig. Muse Image wertet die frei zugänglichen Fotos eines Instagram-Accounts aus und filtert daraus den individuellen visuellen Stil heraus. Danach kann jeder, der Zugriff auf das Tool hat, neue Bilder in exakt diesem Stil generieren lassen. Ein Prompt wie „Erstelle ein Bild einer Katze im Central Park im Stil von @deinlieblingsinfluencer“ genügt – und die KI spuckt ein Ergebnis aus, das wirkt, als hätte die Person es selbst fotografiert.

Meta betont, es würden nur öffentliche Profile ausgewertet und die Technologie komme „verantwortungsvoll“ zum Einsatz. Was das genau heißt, bleibt allerdings vage. Immerhin sollen generierte Bilder als solche gekennzeichnet werden. Ob diese Kennzeichnung bestehen bleibt, sobald die Bilder erst einmal durchs Netz wandern, ist durchaus fraglich.

Für professionelle Fotografen und Content Creator ist Muse Image ein zweischneidiges Schwert. Heikel wird es vor allem an einem Punkt: Anders als bei klassischen Urheberrechtsverletzungen kopiert die KI ein einzelnes Werk nicht direkt. Sie verarbeitet lediglich den visuellen Stil und macht daraus etwas Neues. Juristisch ist das eine Grauzone, in der selbst Fachanwälte bislang kaum belastbare Antworten geben können.

c’t Fotografie Zoom In abonnieren

Ihr Newsletter mit exklusiven Foto-Tipps, spannenden News, Profi-Einblicken und Inspirationen – jeden Samstag neu.

E-Mail-Adresse

Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Weiterlesen nach der Anzeige

Während Meta die KI-Bildgenerierung vorantreibt, besinnt sich Sony auf eine schon fast totgesagte Gattung: die Bridgekamera. Mit der RX10 V präsentiert der japanische Konzern die fünfte Generation seiner Superzoom-Kompakten – und das überrascht durchaus. Denn Bridgekameras galten den meisten als Auslaufmodell, zerrieben zwischen Smartphone-Fotografie auf der einen und spiegellosen Systemkameras auf der anderen Seite.

Sony geht jedoch davon aus, dass es für diese Kombination weiterhin Abnehmer gibt: ein Typ-1-Zoll-Sensor, ein fest verbautes Zoomobjektiv mit umgerechnet 24 bis 600 mm Brennweite (Kleinbildäquivalent), verpackt in ein vergleichsweise kompaktes Gehäuse. Für Reise- und Naturfotografen, die sich den Objektivwechsel sparen wollen, kann das gewiss reizvoll sein.

Als wichtigste Neuerung nennt Sony einen KI-gestützten Autofokus, der auch bei bewegten Motiven verlässlich funktionieren soll. Der Hersteller verspricht eine verbesserte Tier- und Vogelerkennung – für die Wildlife-Fotografie im Nahbereich ein echter Gewinn. Videofilmer bekommen 4K-Aufnahmen mit bis zu 120 Bildern pro Sekunde und damit Zeitlupen in hoher Auflösung.

Der Preis von 2500 Euro ist ambitioniert. Dafür gibt es schon eine spiegellose Systemkamera samt Kit-Objektiv – nur eben nicht mit einem Brennweitenbereich bis 600 mm. Sony wettet darauf, dass Anwender die Vielseitigkeit des Konzepts zu schätzen wissen. Ob die Rechnung aufgeht, muss sich zeigen; die RX10-Serie hatte bislang eine treue Fangemeinde.

Sony setzt bei der RX10 V auf Bewährtes, andere Hersteller probieren dagegen Neues aus – etwa Kameras mit zwei Displays, eines hinten, eines vorn. Der Gedanke dahinter: Selfies und Vlogs werden leichter, weil man sich beim Filmen oder Fotografieren selbst auf dem Bildschirm sehen kann.

Was bei Smartphones seit Jahren Standard ist, kommt bei Kameras nur schleppend an. Dabei leuchtet die Logik ein. Wer Inhalte für Social Media produziert, benötigt genau diese Funktion. Die Kamerahersteller haben das begriffen und wollen jene Nutzer zurückholen, die längst nur zum Smartphone greifen.

Ob das klappt, ist offen. Ambitionierte Vlogger arbeiten ohnehin meist mit einem externen Monitor, und für das gelegentliche Selfie reicht das Smartphone allemal. Die Zielgruppe für Dual-Display-Kameras bleibt also eine Nische: Leute, die eine bessere Bildqualität als mit dem Handy wollen, aber vor dem Aufwand einer Profi-Ausrüstung zurückschrecken.

Diese Woche macht eines deutlich: Die Fotobranche ringt weiter um ihre Rolle. Smartphones holen technisch auf, und KI übernimmt immer mehr gestalterische Aufgaben. Sony setzt mit der RX10 V auf klassische Bildqualität und optische Reichweite, Dual-Display-Kameras zielen auf die Social-Media-Generation, und Meta lässt KI-Systeme Instagram-Profile stilistisch klonen.

Vielleicht sieht so die neue Realität aus: dedizierte Kameras für alle, denen Bildqualität und Kontrolle wichtig sind; Smartphones für den Alltag; KI für jene, die nicht mehr fotografieren, sondern nur noch prompten wollen. Bleibt zu hoffen, dass dabei nicht verloren geht, worum es bei der Fotografie im Kern geht: dieser Moment, in dem man selbst auf den Auslöser drückt und ein einzigartiges Bild festhält. Aber vielleicht ist das auch nur Nostalgie.

Lesen Sie auch


(tho)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Apple klagt gegen OpenAI wegen Abwerbung


Apple wirft dem ChatGPT-Entwickler OpenAI und zwei ehemaligen Mitarbeitern in einer Klage Diebstahl von Firmengeheimnissen vor. Einer der beiden ist Tang Tan, ein ehemaliger ranghoher Apple-Designer, der heute Hardware-Chef von OpenAI ist. In dieser Funktion spielt er eine zentrale Rolle bei der Arbeit an einem neuartigen Gerät, das die ChatGPT-Firma auf die Nutzung mit Künstlicher Intelligenz ausrichten will.

Weiterlesen nach der Anzeige

OpenAI verpflichtete dafür auch Jony Ive, den langjährigen Design-Primus von Apple, der unter anderem maßgeblich die Form von iPhones und MacBooks prägte. Das dürfte der ChatGPT-Firma geholfen haben, attraktiver für andere Apple-Beschäftigte zu werden. Tang Tan war der ranghöchste Überläufer. Er arbeitete mehr als 20 Jahre bei Apple und verantwortete vor seinem Wechsel das Design des iPhones und der Apple Watch.

Der Klage zufolge kam Apple nach Ermittlungen zu dem Schluss, dass Tan vertrauliche Informationen des iPhone-Konzerns zum Nutzen von OpenAI missbraucht habe. Unter anderem habe er Apple-Mitarbeiter aufgefordert, zu Job-Interviews für Arbeitsplätze bei OpenAI Bauteile des Konzerns mitzubringen. Apple sieht das als Teil einer „Strategie“ von OpenAI, um an vertrauliche Informationen des Unternehmens zu kommen.

Der andere verklagte Ex-Mitarbeiter von Apple soll dem Konzern zufolge über einen mitgenommenen Computer bereits als OpenAI-Beschäftigter auf vertrauliche Daten seines früheren Arbeitgebers zugegriffen haben. Von OpenAI gab es zunächst keine Reaktion auf die Vorwürfe.

Apple und OpenAI sind seit mehreren Jahren Partner bei der Nutzung künstlicher Intelligenz auf iPhones und anderen Geräten des Konzerns. Apple-Kunden können allgemeine Anfragen, die die hauseigene Sprachassistentin Siri nicht beantworten kann, an ChatGPT weiterreichen lassen. Medienberichten zufolge erwog OpenAI vor einigen Monaten eine Klage gegen Apple mit dem Vorwurf des Vertragsbruchs, weil diese Partnerschaft sich schlechter entwickelt habe als von der KI-Firma erwartet.

Weiterlesen nach der Anzeige

Lesen Sie auch


(nie)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Kommentar: Das BSI darf nicht zum Zero-Day-Hoflieferanten des BND werden


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der in dieser Woche vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegte Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts verpflichtet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) künftig, ihm bekannte Zero-Day-Schwachstellen an den Bundesnachrichtendienst weiterzugeben. Und das noch bevor überhaupt ein Patch existiert. Was hier als nachrichtendienstliche Notwendigkeit verkauft wird, bedeutet in der Sache die Preisgabe einer über Jahre mühsam erarbeiteten Vertrauensbasis zwischen Staat und IT-Sicherheits-Community und markiert einen Bruch mit dem eigentlichen Auftrag der Behörde.

Weiterlesen nach der Anzeige


Ein Kommentar von Dennis-Kenji Kipker

Ein Kommentar von Dennis-Kenji Kipker

(Bild: 

CII

)

Dennis-Kenji Kipker ist wissenschaftlicher Direktor und Gründer des cyberintelligence.institute in Frankfurt am Main und Professor für IT-Sicherheitsrecht.

Wer den Referentenentwurf liest, erkennt schnell, dass es hier lange nicht mehr nur um einzelne Kompetenzverschiebungen geht, sondern um einen grundlegenden Kurswechsel in der digitalen nationalen Sicherheitspolitik. Auf rund 700 Seiten zeichnet sich eine zunehmend aktive Sicherheitsarchitektur ab, in der das Misstrauen im digitalen Raum vom Ausnahmefall zum Regelfall wird.

Die Nachrichtendienste dürfen immer früher im Gefahrenvorfeld tätig werden, der grundrechtliche Kernbereichsschutz wird eingeschränkt und selbst unbeteiligte Dritte können zunehmend in digitale staatliche Aufklärungsmaßnahmen einbezogen werden. Dass ausgerechnet in diesem Entwurf auch eine Kooperationspflicht des BSI gegenüber dem Bundesnachrichtendienst (BND) verankert wird, fügt sich nahtlos in dieses neue Bild.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass inländische öffentliche Stellen dem BND Informationen einschließlich personenbezogener Daten übermitteln dürfen, sobald tatsächliche Anhaltspunkte für eine Erforderlichkeit zur nachrichtendienstlichen Auslandsaufklärung vorliegen. Für das BSI wird sogar ausdrücklich eine Verpflichtung statuiert. Wer sich ernsthaft mit Cybersicherheit befasst, traut seinen eigenen Augen kaum. Die Begründung des Entwurfs macht einige Hundert Seiten später nämlich deutlich, worum es dem BMI eigentlich geht. Gerade bei Zero-Day-Schwachstellen soll die Zeit zwischen interner Bearbeitung, Meldung an die Hersteller, Behebung des Softwarefehlers und finaler Installation eines Patches künftig genutzt werden, um solche Lücken für nachrichtendienstliche Zwecke auszunutzen – im Entwurf nur lapidar als „in Wert bringen“ bezeichnet.

Das führt die nationale Cybersicherheitsarchitektur Deutschlands in Zukunft ad absurdum. Denn das BSI ist eine Behörde, deren gesetzlicher Auftrag im ersten Paragrafen des BSI-Gesetzes „als zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene“ definiert wird. Und die soll jetzt dazu verpflichtet werden, Informationen über Schwachstellen weiterzugeben, deren rasche Schließung eigentlich ihre Kernaufgabe wäre.

Weiterlesen nach der Anzeige

Wenn das BMI nun glaubt, dieser fatale Konstruktionsfehler bliebe folgenlos, irrt es. Sicherheitsforschende und Betreiber kritischer Infrastrukturen und nicht zuletzt NIS2-Betroffene werden sich künftig zweimal überlegen, ob sie entdeckte Schwachstellen noch mit dem BSI teilen. Zumindest solange unklar bleibt, ob eine gemeldete Lücke möglichst zügig geschlossen oder vielmehr geteilt und für nachrichtendienstliche Operationen offengehalten wird. Genau jenes Vertrauen, das die Behörde in den vergangenen Jahren mühsam als neutrale Ansprechpartnerin der IT-Sicherheits-Community aufgebaut hat, steht damit auf dem Spiel – und mit ihm die Bereitschaft, überhaupt noch freiwillig zu kooperieren.

Mittel- und langfristig drohen dadurch mehr offene Flanken in der digitalen Infrastruktur, gerade in einer Zeit, in der ohnehin schon außenpolitische Spannungen und hybride Bedrohungen zunehmen. Der Gesetzgeber handelt sich so ein zusätzliches digitales Sicherheitsrisiko ein.

Bemerkenswert ist auch: Der Entwurf nimmt weitreichende Eingriffe vor, obwohl bislang nicht belegt ist, dass offensive Cyberfähigkeiten tatsächlich einen Sicherheitsgewinn erzeugen, der die entstehenden Risiken rechtfertigt. Stattdessen wird mit dem allgemeinen Verweis auf die Erforderlichkeit für die Auslandsaufklärung gearbeitet. Handfeste Evidenz darüber, wie oft solche Zero-Day-Informationen tatsächlich zu belastbaren Erkenntnissen führen, ob man überhaupt in der kurzen Zeitspanne zwischen Bekanntwerden der Schwachstelle und Ausrollen eines Patches sinnvoll tätig werden kann und wie viele zusätzliche Angriffsflächen durch die verzögerte Schließung entstehen – all das bleibt in der Begründung auffällig dünn.

Ein Gesetzentwurf, der derart tief in unsere nationale Cybersicherheitsarchitektur eingreift, sollte diese fachliche Abwägung nicht der politischen Debatte überlassen. Das muss von Anfang an mit belastbaren Zahlen und Nachweisen unterlegt werden.

Die Reform wäre eine gute und überfällige Gelegenheit gewesen, um die rechtlich diffuse Stellung der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, kurz ZITiS, jenseits eines bloßen Errichtungsbeschlusses auf eine solide gesetzliche Grundlage zu stellen. Doch stattdessen konzentriert man sich auf die falschen Baustellen. Gleichzeitig werden die nachrichtendienstlichen Kontrollmechanismen zunehmend aufgeweicht und in einer Weise zentralisiert, die kaum noch Transparenz über das Vorgehen zulässt.

Was lange währt, wird manchmal eben auch schlecht. Das trifft auf kaum ein Gesetzesvorhaben so sehr zu wie auf diesen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Wer das BSI zur Zulieferin einer offensiven Nachrichtendienstpraxis macht, beraubt die Behörde ihrer Glaubwürdigkeit gegenüber der Sicherheits-Community und demoliert ihre Funktion als vertrauenswürdige Mittlerin zwischen Staat und Zivilgesellschaft. Der Gesetzgeber sollte diesen massiven Konstruktionsfehler unbedingt noch im weiteren parlamentarischen Verfahren korrigieren, bevor daraus ein dauerhafter Rückschritt für die Cybersicherheit und digitale Souveränität Deutschlands wird.


(axk)



Source link

Weiterlesen

Beliebt